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Dokumentenidentifikation DE10164734A1 22.01.2004
Titel Flachbandkabel, Herstellungsvorrichtung und Herstellungsverfahren
Anmelder W.E.T. Automotive Systems AG, 85235 Odelzhausen, DE
Erfinder Fleckenstein, Norbert, 63571 Gelnhausen, DE;
Löbbecke, Bernd von, 82237 Wörthsee, DE
DE-Anmeldedatum 21.09.2001
DE-Aktenzeichen 10164734
File number of basic patent 10146720.6
Offenlegungstag 22.01.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 22.01.2004
IPC-Hauptklasse H01B 7/08
IPC-Nebenklasse H01R 43/05   H02G 1/12   
Zusammenfassung Die vorliegende Erfindung betrifft ein Flachbandkabel (2) mit mindestens einem elektrischen Leiter (4, 4') und mindestens einer Isolationsschicht (6), welche den Leiter (4, 4') zumindest teilweise bedeckt, und welche an mindestens einer Abisolationsstelle (8) den Leiter (4, 4') unbedeckt läßt. Es ist vorgesehen, daß der Leiter (4) zumindest im Bereich der Abisolationsstelle (8) eine mit körnigem Material bestrahlte Oberfläche aufweist.

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Flachbandkabel nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.

Sie betrifft außerdem eine Einrichtung zur Herstellung des Flachbandkabels nach dem Oberbegriff des Anspruches 8.

Außerdem betrifft sie ein Verfahren zur Herstellung des Flachbandkabels nach dem Oberbegriff des Anspruches 6.

Flachbandkabel bieten eine elegante Möglichkeit, eine Vielzahl von Leitern gewichtssparend und übersichtlich zusammen zu verlegen. Dabei ist es notwendig, an den Enden des Flachbandkabels eine große Zahl von Leitern zu kontaktieren. Auch ist es notwendig, in Verlauf des Kabels Abzweigungen oder Kontaktstellen zu schaffen.

Hierzu werden an Abisolationsstellen Ausnehmungen in einer Isolationsschicht des Kabels geschalten, um den Leiter freizulegen. Dieses Abisolieren ist jedoch wegen der nahe benachbarten weiteren Leiter oft schwierig.

Stand der Technik

Zum lokalen Abisolieren des Flachbandkabels sind folgende Methoden bekannt:

Bei der thermischen Abisolierung wird die Isolationsschicht lokal über ihren Schmelzpunkt erwärmt. Dann wird das erweichte Isolationsmaterial mechanisch, z. B. durch Zangen, entfernt.

Dieses Verfahren kann jedoch bei sehr dünnen Leitern oder bei harten Zusatzleitern (z. B. Glasfasern) zu einer Beschädigung der Leiter führen.

Die Isolationsschicht kann auch mittels Laser-Strahlung lokal verdampft werden. Problematisch hierbei ist, daß die hierbei freigelegten Oberflächen der Leiter häufig nicht für eine ordnungsgemäße Lötkontaktierung geeignet sind.

Die Isolationsschicht kann auch durch Fräsen entfernt werden.

Hierbei besteht jedoch folgende Schwierigkeit:

Bei Herstellung von Flachbandkabeln werden elektrische Leiter mittels eines Klebers zwischen zwei Isolationsschichten eingebettet. Dabei kommt ein Leiter innerhalb der Kleberschicht undefiniert näher bei der einen oder der anderen Isolationsschicht zu liegen. Außerdem ist der Leiter an seiner Oberfläche nicht völlig plan.

Wird nun mit dem Fräser eine bestimmte Schichtdicke der Isolationsschicht abgetragen, so ist nicht vorhersehbar, ob nun der Leiter überhaupt freigelegt ist, ob er wegen seiner welligen Oberfläche noch teilweise bedeckt ist, oder ob er beim Fräsen bereits beschädigt wurde. Korrekte Kontaktierbarkeit und definierter elektrischer Widerstand sind jedenfalls fraglich. Das Verfahren ist nicht automatisierbar.

Durch Schleifen mit Schleifsteinen ist es durch bestimmte Schleifmaterialien möglich, die Isolationsschicht zu entfernen, ohne den Leiter anzugreifen. Dieser Prozeß ist jedoch nur für eine begrenzte Anzahl geometrischer Anordnungen einsetzbar. Außerdem sind die Materialien am Markt nur eingeschränkt verfügbar.

Nach dem Stand der Technik ist somit kein Verfahren und kein Flachbandkabel verfügbar, das eine effiziente und flexible Herstellbarkeit mit guter Kontaktierbarkeit und definiertem Leiterwiderstand verbindet.

Der Gegenstand des Anspruches 1 besitzt an der Abisolationsstelle durch die Bestrahlung mit körnigem Material eine blanke, saubere Kontaktfläche, die frei von Rückständen der Isolationsschicht ist.

Unter körnigem Material wird hier eine Vielzahl von Festkörpern mit einem Durchmesser kleiner als 5 mm verstanden. Hierbei kommen Sandkörner oder ähnliches in Frage.

Unter der Bestrahlung mit Festkörpern wird verstanden, daß die Festkörper als Stoff-Strahl auf das bestrahlte Objekt geschleudert werden. Hierzu kommen beispielsweise Zentrifugen zum Einsatz.

Anspruch 6 definiert das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren und Anspruch 8 die entsprechende Herstellungseinrichtung. Weitere vorteilhafte Ausführungen sind den Unteransprüchen entnehmbar.

Die nachfolgende Beschreibung behandelt Möglichkeiten zur Ausgestaltung der Erfindung. Diese Ausführungen sind nur beispielhaft zu verstehen und erfolgen unter Bezug auf:

1 eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Flachbandkabels in Draufsicht

2 eine zweite Ausführungsform eines Flachbandkabels in Draufsicht

3 eine schematische Ansicht einer Herstellungseinrichtung für das erfindungsgemäße Flachbandkabel.

Beschreibung der Erfindung

1 zeigt ein Flachbandkabel 2 mit Leitern 4, 4'. Diese verlaufen im wesentlichen parallel zueinander. Sie werden durch Flachmetall-Streifen, insbesondere aus Kupfer, gebildet.

Die Leiter 4, 4' sind auf einer (nicht gezeigten, da verdeckten) Isolationsschicht angeordnet und mit einer zweiten Isolationsschicht 6 abgedeckt.

Die beiden Leiter 4 sind an einer Abisolationsstelle 8 fensterartig freigelegt. Die hier freigelegten Kontaktflächen 10 sind mit körnigem Material gestrahlt.

2 zeigt eine zweite Ausführungsform. Auch dieses Flachbandkabel 2 besitzt Leiter 4, die mit einer Isolationsschicht 6 bedeckt sind.

Hier sind die Abisolationsstellen 8 an einem Ende des Kabels vorgesehen. Hier sind alle Leiter 4 an ihren Enden freigelegt. Sie sind an den dadurch entstehenden Kontaktflächen 10 ebenfalls mit körnigem Material bestrahlt worden.

3 zeigt schematisch den Weg S eines Flachbandkabels durch eine Herstellungseinrichtung 12. Die Herstellungseinrichtung weist einen Laser 14, eine Strahleinrichtung 16 und eine Einrichtung zum Transport des Flachbandkabels entlang des Weges S auf.

Das Flachbandkabel (2; in 3 mit einem Teil des Weges S deckungsgleich) wird unbearbeitet von einer Position A vor dem Laser 14 in eine Position B unter dem Laser 14 angeordnet.

In dieser Position B wird mit dem Laser 14 ein Laserstrahl 18 auf das Flachbandkabel 2 gerichtet. Dieser Laserstrahl 12 verdampft die Isolationsschicht 6 an der Abisolationsstelle 8. Es verbleibt jedoch eine feine Restschicht des Isolationsmaterials auf den Kontaktstellen 10.

Das Flachbandkabel wird anschließend unter dem Laser 14 entfernt und in eine Position C gebracht. Von dort wird es in einer Position D unter der Strahleinrichtung 16 positioniert. Hier wird ein Strahl von körnigem Material auf die Abisolationsstelle 8 geschleudert. Dieser bewirkt beim Auftreffen auf die Abisolationsstelle 8 ein Absplittern der dünnen Restschicht von Isolationsmaterial auf den Kontaktstellen 10.

Durch geeignete Wahl von Behandlungsdauer und Geschwindigkeit des körnigen Materials läßt sich erreichen, daß die Restschicht entfernt wird, ohne das stabilere Leiter-Material nennenswert anzugreifen.

In den Bereichen, in denen zuvor keine Laserstrahlung eingewirkt hat, erfolgt übrigens keine Materialschwächung der Isolationsschicht 6 beim Strahlen. Die Dicke der verbleibenden Isolationsschicht 6 in Verbindung mit der Elastizität des Materials bietet einen ausreichenden Feder-Weg und läßt das körnige Material wirkungslos abprallen.

Die bei diesem Verfahren resultierende Oberfläche des Leiters 4 an der Kontaktstelle 10 ist trotz eventueller Welligkeiten frei von Isolationsmaterial. Außerdem ist sie durch die Bestrahlung leicht angerauht und gut zum Löten geeignet.


Anspruch[de]
  1. Flachbandkabel (2) mit mindestens einem elektrischen Leiter (4, 4') und mindestens einer Isolationsschicht (6), welche den Leiter (4, 4') zumindest teilweise bedeckt, und welche an mindestens einer Abisolationsstelle (8) den Leiter (4, 4') unbedeckt läßt, dadurch gekennzeichnet, daß der Leiter (4) zumindest im Bereich der Abisolationsstelle (8) eine mit körnigem Material bestrahlte Oberfläche aufweist.
  2. Flachbandkabel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Isolationsschicht (6) mit dem mindestens einen Leiter (4) verklebt ist.
  3. Flachbandkabel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens drei im wesentlichen parallel zueinander verlaufende Leiter (4, 4') vorgesehen sind.
  4. Flachbandkabel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Leiter (4, 4') aus Flachkupfer ist.
  5. Flachbandkabel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Isolationsschicht (6) an der Abisolationsstelle (8) mit Laserlicht entfernt ist.
  6. Verfahren zur Herstellung eines Flachbandkabels (2) nach einem der vorigen Ansprüche wonach bei mindestens einem Leiter (4) des Flachbandkabels (2) seine Isolationsschicht (6) mittels Lichtstrahlung zumindest an einer Abisolationsstelle (8) (zumindest teilweise) entfernt wird, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Abisolationsstelle (8) mit körnigem Material bestrahlt wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Licht-Strahlung (18) Laser-Strahlung ist.
  8. Einrichtung zur Herstellung eines Flachbandkabels (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, mit einer Vorrichtung (14) zur Bestrahlung des Flachbandkabels (2) mit Licht (18), dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Vorrichtung (16) zum Bestrahlen des Flachbandkabels (2) mit körnigem Material (20) aufweist.
  9. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Licht (18) Laser-Licht ist.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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