Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Anordnung zur Verbesserung
der Qualität der Geflechtsbindung von durch industrielles Flechtklöppeln hergestellter
Textilien gemäß Oberbegriff der Patentansprüche 1 bzw. 4.
Bekannterweise werden auf Flechtmaschinen von Klöppeln getragene Spulen
auf Gangbahnen bewegt. Die von den Spulen gelieferten Fäden werden hierbei zu einem
Geflecht verknüpft. Vorwiegend finden parallele Spulen unterschiedlicher Ausführung
und Abmessung Anwendung. Im Gegensatz zu einem Gewebe hat man es bei der Flechterei
mit einem Fadensystem zu tun, wobei jeder Faden im wesentlichen diagonal durch das
Geflecht geführt wird. Die Fadenzugspannung hat hierbei unmittelbaren Einfluss auf
die Qualität des Geflechtes, und zwar in Abhängigkeit von der jeweiligen Fadenart.
Da der Flechtprozess keine fortlaufende Zuführung der Fäden erlaubt,
wird großer Wert auf einen möglichst hohes Bespulungsvolumen der Spulen gelegt,
um aus wirtschaftlichen Gründen Maschinenstillstandszeiten während des Spulenwechsels
klein zu halten. Im Regelfall erfolgt eine Vergrößerung des Bespulungsvolumens durch
eine Erhöhung der Spulenlänge.
Da die Fäden von der Spule über eine etwa in Höhe der Spulenmitte
angeordnete feststehende Öse abgezogen wird, unterliegt der Fadenabzugswinkel zwischen
Öse und Spulenmitte bzw. zwischen Öse und den jeweiligen Spulenenden bei Erhöhung
der Spulenlänge zwangsläufig stärkeren Schwankungen. Hieraus resultieren die vorerwähnten
Differenzen in der Fadenzugkraft während des Spulenablaufes, die zu einer Minderung
der Geflechtsqualität führen.
Bei gröberen Fäden aus Naturfasern ist die mit einer Vergrößerung
des Spulenbewicklungshubes zunehmende Schwankung der Fadenzugkraft noch akzeptabel.
Bei den im stärkeren Maße eingesetzten empfindlicheren Fäden aus Chemiefasern führen
Fadenzugkraftdifferenzen zu zyklischen Überdehnungen und damit Schädigungen des
Fadens, die unter dem Gesichtspunkt moderner Fertigungstechnologien und Qualitätsanforderungen
nicht zu tolerieren sind.
Bei der bekannten Bauform eines Flechtklöppels beispielsweise nach
DE 198 07 773 A1, steht der Spulenträger
mit einem Fadenführer über eine bei Bedarf lösbare federelastische Verrastung in
Verbindung, so dass die Lieferung des Fadens unter Überwindung der zur federelastischen
Formänderung notwendigen Kraft erfolgt, wodurch die Zugkraft des Fadens bestimmt
wird.
Die Fadenzugkraft wird bei dieser Anordnung dennoch vom Fadenabzugswinkel
und somit vom Bespulungshub der Spule selbst beeinflusst.
Nach EP 0 483 789 B1
wird die Spule durch einen am Klöppeloberteil angeordneten Niederhalter aus zwei
elastischen Beinen in ihrer Position gehalten. Ein Anheben der Spule beim Abziehen
des Fadens vom unteren Spulenende und die damit verbundene Beeinflussung der Fadenzugkraft
wird vermieden. Die Auswirkungen von unterschiedlichen Fadenabzugswinkeln bleibt
jedoch auch bei dieser Lösung unberücksichtigt.
In der DE 941 637 A1
ist ein Klöppel mit Parallelfadenrichter beschrieben, bei dem der Faden annähernd
eine waagerechte Lage hält, gleichgültig von welchem Punkt der Spule dieser sich
abwickelt. Als Parallelfadenrichter wirkt eine Umlenkstange, über die der Faden
direkt von der Spule in die Fadenöse geführt wird und dort waagerecht eintritt,
was die Abwicklung des Fadens erleichtert, jedoch die Abhängigkeit der Fadenspannung
vom Bespulungshub nicht beseitigt.
Aus dem Vorliegenden ist es daher Aufgabe der Erfindung ein Verfahren
und eine Anordnung zur Verbesserung der Qualität der Geflechtsbindung von durch
industrielles Flechtklöppeln hergestellter Textilien anzugeben, wobei bevorzugt
auf hochempfindliche Fäden abgestellt wird.
Die Lösung der Aufgabe der Erfindung erfolgt verfahrensseitig mit
einer Lehre gemäß Definition des Patentanspruches 1 sowie anordnungsseitig mit der
Merkmalskombination nach Anspruch 4, wobei die Unteransprüche mindestens zweckmäßige
Ausgestaltungen und Weiterbildungen darstellen.
Der Grundgedanke der Erfindung besteht also darin, ein Verfahren und
eine Anordnung, nämlich einen Klöppel zu schaffen, bei dem die in Abhängigkeit vom
Bespulungshub auftretenden Schwankungen der Fadenzugkraft auf einfache Weise ausgeglichen
werden, so dass der Faden mit nahezu konstanter Zugkraft geliefert wird.
Erfindungsgemäß soll selbstverständlich auch aus Kostengründen, die
Bauform herkömmlicher Klöppel weitestgehend beibehalten werden, so dass noch eine
unkomplizierte Nachrüstung vorhandener Technik möglich wird.
Verfahrensseitig wird zunächst ein Erfassen der Differenzen in der
Fadenzugkraft während des Spulenablaufes vorgenommen. Dieses Erfassen von Fadenzugkraftdifferenzwerten
kann einmalig, quasi zum Erhalt von fadentypischen Korrekturwerten erfolgen.
Aus den Differenzwerten wird dann eine Fadenbremskraft ermittelt und
zwar zum Zweck der Kompensation der zyklischen Schwankungen der Fadenzugkraft. Auf
der Basis der bespulungsabhängig bestimmten Bremskraftwerte wird dann, bevorzugt
durch Reibung, ein Übertragen von Kräften zum Vergleichmäßigen des Fadenzuges auf
den Faden vorgenommen.
Die Bremskräfte können mechanisch aber auch pneumatisch erzeugt werden.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit durch eine Ring- oder Flächendüse Luftströmung
auf oder um den Faden zu leiten, wobei die Strömungsrate die Bremskraft bestimmt.
Ebenso ist eine Reibungsbremse realisierbar.
Es liegt im Sinne der Erfindung, dass die Differenzwerte für jede
typische Faser oder Fadenart ermittelt und zur Bestimmung der Bremskraftwerte abgespeichert
werden. Für den Betrieb einer Flechtklöppelmaschine können dann die ermittelten
Bremskraftwerte aus einer Speichertabelle gelesen und fadenartspezifisch zur Vorgabe
von einzustellenden Reibungskräften bereitgestellt werden.
Bei einer Ausführungsform der Anordnung eines Flechtklöppels mit Fadenbremse
wird der von der Spule abgezogene Faden durch eine an der Führungsstange neben der
feststehenden Fadenöse angeordnete Fadenbremse geführt, deren Bremskraft sich in
Abhängigkeit vom Bespulungshub so ändert, dass die resultierende Fadenzugkraft bei
allen Fadenabzugswinkeln nahezu unverändert bleibt.
Die Fadenbremse kann durch mindestens ein federndes Bremselement gebildet
werden. Dieses federnde Bremselement ist so ausgeführt, dass sich die auf den Faden
beim Abziehen von der Spule einwirkende Bremskraft von der Position Faden am Spulenende
zur Position Faden in der Spulenmitte erhöht. Das Bremselement kann für diesen Fall
quasi eine Art Bügelklemmfeder sein.
Zur Einstellung der Bremskraft besteht die Möglichkeit an der Fadenbremse
eine Vorrichtung anzubringen, um auf diese Weise die Federspannung oder Federvorspannung
zu erhöhen.
Letztendlich können die federnden Bremselemente mit variablen Bremsbelägen,
d.h. unterschiedlichen Oberflächenbelägen ausgestattet werden. Die Bremsbeläge können
bezüglich der Form, der Oberflächenbeschaffenheit und/oder der Materialeigenschaften
eine Variation der Bremskraft bewirken.
Die Erfindung soll nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen sowie
unter Zuhilfenahme von Figuren näher erläutert werden.
Hierbei zeigen:
1 – eine schematische Darstellung
eines mit einer bespulungshubabhängigen Fadenbremse nachgerüsteten Flechtklöppels;
2 – die schematische Darstellung
einer bespulungshubabhängigen Fadenbremse im Detail;
3 – einen gemessenen Fadenzugkraftverlauf
an einem herkömmlichen Klöppel im Vergleich mit einem Klöppel, welcher mit bespulungshubabhängigen
Fadenbremse ausgestattet ist;
4 – eine schematische Darstellung
einer bespulungshubabhängigen Fadenbremse mit Belag zur Einstellung verschiedener
Bremskräfte und
5 – die bildliche Darstellung eines
Ausführungsbeispieles eines erfindungsgemäß nachgerüsteten Klöppels.
Gemäß 1 wird die Aufgabe der Schaffung
eines Flechtklöppels, welcher die in Abhängigkeit vom Fadenabzugswinkel auftretenden
Schwankungen der Fadenzugkraft ausgleicht, durch eine an der Führungsstange
1 angebrachte Fadenbremse 2 gelöst. Die Führungsstange
1 ist in herkömmlicher Art und Weise auf dem Klöppeloberteil
3 montiert. Der von der Spule 4 gelieferte und zum Geflecht laufende
Faden 5 wird durch die Fadenbremse 2 geführt, deren Bremskraft
sich in Abhängigkeit vom Bespulungshub so ändert, dass die resultierende Fadenzugkraft
bei allen Fadenabzugswinkeln nahezu unverändert bleibt. Hierzu erfährt der Faden
5 in der Position 5'', d.h. bei Abzug von der Spulenmitte, die
stärkste Bremswirkung. Wird der Faden im weiteren Verlauf in zunehmendem Maße aus
der Richtung eines der Spulenenden abgezogen, lässt die Bremskraft der Fadenbremse
nach bis der Faden in der Position 5' ungebremst von einem Spulenende abgezogen
wird. Der Vorgang wiederholt sich zyklisch bis zum Erreichen des anderen Spulenendes.
Die Fadenbremse 2 ist in unmittelbarer Nähe der feststehenden mittleren
Fadenöse 6 angebracht. Nach Verlassen der Fadenbremse 2 tritt
der Faden durch die feststehende mittlere Fadenöse 6, die untere Fadenöse
7 sowie die obere Fadenöse 8 und wird von dort aus dem Geflecht
zugeführt. Bis auf die zusätzlich angebrachte Fadenbremse 2 entspricht
diese Anordnung einem Standardklöppel. Die Bremskraft der Fadenbremse
2 kann zusätzlich über eine Einstellvorrichtung 9 variiert werden.
2 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen bespulungshubabhängigen Fadenbremse. An der Führungsstange
1 sind die beiden federnden Bremselemente 10 und 11 befestigt,
die den Faden 5 durch Druckausübung abbremsen sobald dieser seine obere
– in 2 eingezeichnete – bzw. die symmetrisch
angeordnete untere Position verlässt und sich dem Bespulungshub der Spule folgend
durch die Fadenbremse zur Spulenmitte hin bewegt. Die federnden Bremselemente
10 und 11 sind so gestaltet, dass die von ihnen erzeugte Bremswirkung
die sich mit dem Bespulungshub ändernde Fadenzugkraft auf einem vorgegebenen Wert
hält. Dementsprechend ist die Bremswirkung in der mittleren Position, d.h. bei senkrechtem
Abzug des Fadens 5 von der Spule am stärksten und nimmt zu den Spulenenden
hin ab. Über die auf das federnde Bremselement 10 wirkende Einstellvorrichtung
9 ist die Bremswirkung zusätzlich einstellbar. Sinngemäß können auch beide
federnden Bremselemente 10 und 11 mit Einstellvorrichtung versehen
sein. Ein besonderer Vorteil der Erfindung ist ihr einfacher Aufbau sowie der Verzicht
auf zusätzliche bewegte mechanische Bauteile. Weiterhin ist die Fadenbremse wenig
empfindlich gegenüber den in der Flechterei oftmals auftretenden Verunreinigungen
durch Faserabrieb.
3 zeigt den Zeitverlauf der auf einer
Flechtmaschine gemessenen Fadenzugkräfte an einem herkömmlichen Klöppel ohne Fadenbremse
bzw. an einem mit bespulungshubabhängigen Fadenbremse gemäß 1
und 2 ausgestatteten Klöppel. Die Vergleichmäßigung
des Fadenzugkraftverlaufes des gebremsten Fadens im Vergleich zum
ungebremsten Faden wird deutlich sichtbar. Die am ungebremsten Faden ermittelten
Minima der Fadenzugkraft werden beim Abzug des Fadens von der Spulenmitte erreicht.
Die bespulungshubabhängige Fadenbremse hebt die Fadenzugkraft an diesen Stellen
so an, woraus der am gebremsten Faden gemessene Zugkraftverlauf resultiert.
4 zeigt eine weitere bevorzugte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen bespulungshubabhängigen Fadenbremse. Die an der Führungsstange
1 angebrachte Fadenbremse wird wiederum von den beiden federnden Bremselementen
10 und 11 gebildet. In Abwandlung der bereits beschriebenen Fadenbremse
sind die federnden Bremselemente 10 und 11 mit zusätzlichen variablen
Bremsbelägen 12 und 13 ausgestattet, die durch ihre Form, ihre
Oberflächenbeschaffenheit oder ihre Materialeigenschaften oder die Kombination aus
diesen drei Effekten eine zusätzliche Variation der Bremswirkung ermöglichen. Material
und Oberflächenbeschaffenheit der variablen Bremsbeläge 12 und
13 können sich auch auf jedem Bremsbelag je nach Position des Fadens ändern.
Die bildliche Darstellung eines Aufführungsbeispieles der erfindungsgemäßen Lösung
ist in 5 in Form eines mit bespulungshubabhängigen
Fadenbremse nachgerüsteten Standardklöppels angegeben.
1
- Führungsstange
2
- Fadenbremse
3
- Klöppeloberteil
4
- Spule
5
- Faden
5'
- Faden am Spulenende
5"
- Faden in der Spulenmitte
6
- Mittlere Fadenöse
7
- Untere Fadenöse
8
- Obere Fadenöse
9
- Einstellvorrichtung
10, 11
- federnde Bremselmente
12, 13
- variable Bremsbeläge