Die Erfindung betrifft einen Extruder, gemäß dem Oberbegriff von Anspruch
1.
Ein derartiger Extruder ist beispielsweise aus der AT-E-40073B bekannt.
Er weist einen Transferbereich auf, in welchem das zu extrudierende Material aus
dem Bereich der Extruderschnecke in Gewindegänge gedrückt wird, die in der Extruderhülse
vorgesehen sind. Durch den Transfer von der Extruderschnecke in den Bereich der
Extruderhülse und zurück soll die Mischung der Ausgangsmaterialien verbessert werden,
die ein wesentliches Qualitätsmerkmal des Extrudats darstellt. Um Verluste zu vermeiden,
sind die Querschnitte der Strömungskanäle genau abgestimmt, und die Extruderschnecke
läuft exakt in der Extruderhülse, abgesehen von dem konstruktiv erforderlichen Spalt
von beispielsweise 100 &mgr;m entsprechend dem Lagerspiel und der Durchbiegung der
Extruderschnecke während der Drehung und Belastung.
Es ist auch bereits vorgeschlagen worden, die Strömungsquerschnitte
gezielt zu ändern, um Scherströmungen zu erzeugen, die die Mischung verbessern sollen.
Durch die Reduktion der Querschnittsfläche entsteht bei Gummi- oder Kautschukmischungen,
die insofern wie Newtonsche Flüssigkeiten wirken, eine Längsströmung, die einer
Beschleunigung der Mischung in achsparalleler Richtung des Extruders entspricht.
Hierdurch ist jedoch die verweilzeit des Extrudats im Extruder ebenfalls reduziert.
Die diskontinuierliche Steigung in den Schneckengängen des Transfermixbereichs reduziert
insofern die Homogenisierleistung, und auch das Temperatur-Verhalten wird schlechter.
Die diskontinuierliche Steigung ist daher nur für einfach zu verarbeitende Kautschukmischungen
gut geeignet.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, einen Extruder
gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 zu schaffen, dessen Temperaturverteilung und
Homogenisierleistung auch bei anspruchsvolleren Mischungen wie Naturkautschuk verbessert
ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Erfindungsgemäß besonders günstig ist es, dass durch die Bereitstellung
eines Überströmspalts ein Scherströmungsprofil erzeugt wird, das bei gleicher Länge
des Extruders eine deutlich verbesserte Homogenisierleistung bietet. Durch die erfindungsgemäß
induzierten Dehn- oder Scherströmungen erfolgt gezielt eine verbesserte Durchmischung,
die das Temperaturniveau deutlich vergleichmäßigt. Kältere Bereiche der Mischung
können in die erfindungsgemäßen Breitspalte einströmen. Die dortigen Polymerketten
neigen dazu, aneinander entlangzugleiten und sich hierdurch gezielt zu erwärmen.
Erfindungsgemäß ist die Verweilzeit der Mischung in dem Extruder deutlich
vergrößert, wobei sich durch die Bemessung des erfindungsgemäßen Breitspalts die
Länge der Verweilzeit gezielt steuern lässt.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, den
Spalt je mit Anströmschrägen zu versehen, die die Einströmneigung des Materials
noch verbessern. Der Winkel und die genaue Ausgestaltung der Einströmschrägen lässt
sich in weiten Bereichen an die Erfordernisse anpassen.
Bevorzugt erfolgt erfindungsgemäß der Transfer mit einer linearen
Kennlinie. Es versteht sich, dass es anstelle dessen auch möglich ist, eine vom
linearen Verlauf abweichende Kennlinie zu wählen, beispielsweise eine Kennlinie,
bei der die Steigung in kurzen Bereichen negativ ist, also der Strömungsquerschnitt
der Strömungskanäle der Extruderschnecke zu- und dementsprechend der Strömungskanäle
der Extruderhülse abnimmt.
Erfindungsgemäß besonders günstig ist es, das trotz gleicher Baulänge
des Extruders die Durchmischung wesentlich verbessert wird. Dies geschieht mit überraschend
einfachen Maßnahmen, wobei die in Zusammenhang mit der Erfindung vorgenommenen Untersuchungen
ergeben haben, dass die erforderliche Leistungsaufnahme sich nicht wesentlich von
den Extrudern gemäß dem Stand der Technik unterscheidet. Durch die Scherströmung
werden offenbar gerade auch kalte Zonen des Extrudats erwärmt, so dass auch hinsichtlich
der Temperatur eine Homogenisierung entsteht.
Weitere Vorteile, Einzelheiten und Merkmale ergeben sich aus der nachstehenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnungen.
Es zeigen:
1 einen Extruder in einer erfindungsgemäßen
Ausführungsform, nämlich im schematischen Schnitt etwa in der Mitte des Transferbereichs;
2 den Extruder in der Ausführungsform
gemäß 1, in einem Schnitt am Ende des Transferbereichs;
und
3 eine schematische Darstellung eines
erfindungsgemäßen Scherspalts in einer anderen Ausführungsform, im Vergleich zum
Stand der Technik.
Der in 1 dargestellte Extruder
10 weist eine Extruderhülse auf, in der in an sich bekannter Weise eine
Extruderschnecke läuft. Der Schnitt gemäß 1 zeigt den
Transferbereich. Die Extruderschnecke weist Rippen 16 auf, zwischen denen
sich Strömungskanäle 18 erstrecken. Auch die Extruderhülse 12
weist Rippen 20 auf, zwischen denen sich Strömungskanäle 22 erstrecken.
Erfindungsgemäß sind die Rippen 20 in ihrer Breite vergrößert,
und zwar auf eine Breite, die etwa der Breite der Rippen 16 der Extruderschnecke
14 entsprechen. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel beträgt die Rückenbreite
etwa die Hälfte der Breite eines Strömungskanals 22.
Erfindungsgemäß ist ferner zwischen den Rippen
16 und 20 ein Scherspalt 24 ausgebildet, der eine Breite
von etwa 3% des Durchmessers der Schnecke aufweist. Kombiniert mit der verlängerten
Rückenbreite ergibt sich so ein Scherspalt 24, in dem das Extrudat intensiv
durchmischt wird. Es versteht sich, dass die Breite des Scherspalts 24
in weiten Bereichen an die Erfordernisse angepasst werden kann. Beispielweise kann
der Scherspalt auch 5% des Durchmessers des Extruders betragen, oder beispielsweise
lediglich 0,8%. Die genaue Ausgestaltung hängt auch von der Anzahl der Gänge der
Schnecke 14 ab, also von der Anzahl der Rippen 16, die um den
Umfang der Schnecke verteilt sind. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind
acht Hülsenrippen 20 mit vier Schneckenrippen 16 kombiniert. Es
versteht sich, dass die Ausgestaltung und Anordnung in weiten Bereichen an die Erfordernisse
anpassbar ist.
Gemäß der in 1 dargstellten vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung weist jede Rippe 16 und 20 eine Anschrägung
26 und 28 auf, die in dem dargestellten Ausführungsbeispiel als
Abrundung ausgebildet ist. Diese Anschrägungen 26 und 28 verbessern
die Einströmung des Extrudats in den Scherspalt 24 deutlich, so dass auch
kalte Bereiche höherer Viskosität leicht in den Spalt gelangen und dort durch die
erzeugten Scher- und Dehnströmungen erwärmt werden.
Auch hier versteht es sich, dass die genaue Ausgestaltung der Anschrägungen
26 und 28 in weiten Bereichen an die Erfordernisse anpassbar ist.
Gemäß 2 ist dargestellt, in welcher Weise
die Extruderhülse 12 und die Extruderschnecke 14 sich am Ende
des Transferbereichs dargstellen. Die Strömungskanäle 22 weisen einen Strömungsquerschnitt
auf, der der Summe der Strömungskanäle 18 und 22 gemäß
1 entspricht. Die Strömungskanäle 18 sind
am Ende des Transferbereichs auf Null reduziert. Auch an dieser Stelle ist ein erfindungsgemäßer
Scherspalt 24 vorgesehen, der die vorstehend genannten Wirkungen aufweist.
Anschließend an den Transferbereich erstreckt sich in an sich bekannter
Weise ein weiterer Transferbereich, in welchem die Tiefe der Strömungskanäle
22 reduziert und parallel hierzu die Strömungskanäle 18 in ihrem
Querschnitt vergrößert werden, bis die Strömungskanäle 22 verschwunden
sind.
Aus 3 ist ersichtlich, in welcher Weise
ein erfindungsgemäßer Scherspalt 24 ausgebildet sein kann. Bei dieser Ausführungsform
sind die Anschrägungen 26 und 28 als Fasen ausgebildet. Ihre Breite
beträgt etwa die Hälfte der Breite der Rippen 16 und 20. In diesem
Ausführungsbeispiel beträgt der Anstellwinkel αs der Anschrägung
26 ungefähr 15°, und der Anstellwinkel αb der Rippe
20 beträgt ebenfalls 15°. Die Breite des Scherspalts 24 beträgt
etwa die Hälfte der Höhe jeder Rippe 16 und 20, oder ein Viertel
der Summe der Höhen der Rippen 16 und 20, deren Höhen sich ja
während der Transferbereichs kontinuierlich ändern, während die Summe der Höhen
konstant bleibt.
Es versteht sich, dass anstelle dieser Breite 6 des Scherspalts
24 auch eine Breite von beispielsweise lediglich einem Zehntel der Summen
der Rippen realisierbar ist.
In 3 ist auch zum Vergleich der konstruktiv
bedingte Restspalt 30 rechts dargestellt, wie es sich bei Extrudern gemäß
dem Stand der Technik ergibt. Es ist ersichtlich, dass doch der Restspalt eine Höhe
von beispielsweise 2,5% der Summe der Rippenhöhe haben kann. Erfindungsgemäß ist
demgegenüber der Bereich erhöhter Scherung signifikant und gezielt vergrößert, so
dass sich die erfindungsgemäßen Wirkungen ergeben.