Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Zuordnung der sicherheitsrelevanten,
persönlichen Ausrüstungsgegenstände zu den anfahrenden Personen sowie zur Anwesenheitskontrolle,
bei dem der einzelnen Person ein mit einem Transponder versehener Ausrüstungsgegenstand,
vor allem der Filterselbstretter zugeordnet wird, die gespeicherten Informationen
dann über Antennen abgefragt, anschließend gespeichert und verarbeitet werden. Die
Erfindung betrifft außerdem eine Anlage zur Durchführung des Verfahrens mit einem
persönlichen, sicherheitsrelevanten Ausrüstungsgegenstand, vor allem Filterselbstretter
und zugeordnetem Transponder sowie an bestimmten Stellen im Bereich des Schachtes
übertage angeordneten Antennen und damit verbundenen Auswerteeinheiten.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und
eine Anlage zu schaffen, die bei voller Erfüllung der bergbehördlichen Vorschriften
und bei Reduzierung der Zahl der vorgehaltenen persönlichen Ausrüstungsgegenstände
für Untertagemitarbeiter, vor allem der Filterselbstretter sowie Reduzierung des
Wartungsaufwandes eine elektronische Anwesenheitskontrolle und -auswertung ermöglicht.
Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung verfahrensmäßig gelöst, indem
der persönliche, sicherheitsrelevante Ausrüstungsgegenstand mit dem integrierten
Transponder über eine geeignete Ausgabe und spätere Rückgabe der Person zugeordnet
und von ihr getrennt wird und dass bei der Einfahrt über eine Lesestation die Informationen
des Ausrüstungsgegenstandstransponders und des einer Personalkarte zugeordneten
Transponders und bei der Ausfahrt über eine Lesestation nur die Informationen des
Personalkartentransponders erfasst und der Auswerteeinheit zugeführt werden, während
der Ausrüstungsgegenstand mit Transponder in der Rückgabe zunächst gesperrt und
seine Informationen erst nach einer Kontrolle, vor allem der vorgeschriebenen Sichtkontrolle
eingelesen und der Ausrüstungsgegenstand dann in die Ausgabe gegeben und wieder
freigegeben wird oder aber für eine weitere Wartung oder Reparatur gesperrt bleibt.
Mit einem solchen Verfahren ist es möglich, jeden sicherheitsrelevanten,
persönlichen Ausrüstungsgegenstand in weit reduzierter Anzahl auf den Schachtanlagen
vorzuhalten und den jeweils anfahrenden Personen so zuzuordnen, dass beide datenmäßig
kombiniert erfasst sind, sodass man genau feststellen kann, welche Person welchen
Ausrüstungsgegenstand mitgenommen hat. Die jeweilige Person braucht dazu lediglich
der Leseeinheit ihre Personalkarte mit dem Transponder und gleichzeitig den Ausrüstungsgegenstand
zur Kenntnis geben, sodass die entsprechenden Daten von der Leseeinheit und dann
von der Auswerteeinheit gesammelt, vorgehalten und ausgewertet werden können. Dies
hat den großen Vorteil, dass damit feststeht, welche Person welchen Ausrüstungsgegenstand
mitgenommen hat und gegebenenfalls wohin, sodass nicht mehr nur die Mitführungshäufigkeit
ermittelt wird für den jeweiligen Ausrüstungsgegenstand, sondern auch seine Belastung
bzw. umgekehrt die Belastung (zum Beispiel Staubbelastung) der Träger der jeweiligen
Ausrüstungsgegenstände. Außerdem ist das Verfahren so ausgerichtet, dass bei der
Ausfahrt die notwendigen Kontrollen bei den Filterselbstrettern, aber auch bei anderen
Ausrüstungsgegenständen mit der vorgeschriebenen Funktionssicherheit vorgenommen
werden, bevor die jeweiligen Ausrüstungsgegenstände erneut für eine Anfahrt nach
Untertage zur Verfügung gestellt werden. Der Ausrüstungsgegenstand wird nämlich
zunächst einmal gesperrt und kann erst wieder freigegeben werden und auch nur von
dem jeweiligen Sachkundigen der die Prüfung durchführt, sodass sicher ist, dass
auch ein einsatzbereiter Ausrüstungsgegenstand dann wieder einer anfahrenden Person
zur Verfügung steht. Erst auf diese Art und Weise bzw. mit Hilfe eines solchen Verfahrens
ist die von der Bergbehörde vorgeschriebene Sicherheit bezüglich der jeweiligen
Personen und auch der Ausrüstungsgegenstände gewährleistet, denn ansonsten bliebe
nach dem bekannten Verfahren nur die Möglichkeit, festzustellen, wie häufig die
einzelnen Filterselbstretter im Einsatz gewesen sind. Jetzt kann nicht nur diese
Häufigkeit ermittelt werden, sondern gegebenenfalls auch der Betriebspunkt, in dem
der jeweilige Filterselbstretter zum Einsatz gekommen ist. Ein häufig eingesetzter
Filterselbstretter wird frühzeitiger aussortiert, als beispielsweise ein Filterselbstretter,
der selten im Einsatz war. Eine wesentlich größere Sicherheit ist die Folge und
darüber hinaus eine gesicherte Anwesenheitskontrolle, die nicht mehr getrennt durchgeführt
werden muss, sondern zeitgleich und ohne großen Aufwand.
Nach einer zweckmäßigen Weiterbildung ist vorgesehen, dass die persönlichen,
sicherheitsrelevanten Ausrüstungsgegenstände, vor allem der Filterselbstretter,
der Sauerstoffselbstretter, die Kopfleuchte und das CH4-Messgerät
mit einem Read-only-Transponder ausgerüstet werden. Ein solcher Read-only-Transponder
hat einen eindeutig festen Code, der von der Lesestation oder dem Handlesegerät
sicher ermittelt werden kann. Damit ist ein solcher Transponder von der Sicherheit
her optimal, insbesondere, wenn er als innaktiver Transponder ausgebildet ist, während
ein sog enenter Read-and-Write-Transponder, insbesondere als aktiver Transponder
aufgrund seiner Fähigkeit der Änderung von Daten wesentlich störanfälliger ist.
Um sicherzustellen, dass es bei der Abfrage und dem Lesen von Daten
bei der Einfahrt oder auch bei der Ausfahrt nicht zu Verwechslungen kommt, ist gemäß
dem erfindungsgemäßen Verfahren vorgesehen, dass die Lesestation mit mindestens
zwei Antennen ausgerüstet wird und dass die Informationen des Ausrüstungsgegenstandstransponders
und des Personalkartentransponders gleichzeitig eingelesen werden. Damit ist die
klare Zuordnung des jeweiligen Ausrüstungsgegenstands zur jeweiligen Person sichergestellt
und auch beim Ausfahren kann nicht eine falsche Zuordnung erfolgen, zumal auch nach
der Ausfahrt zunächst einmal festgehalten wird, welche Person den jeweiligen Ausrüstungsgegenstand
mit untertage gehabt hat. Verwechslungen über- und untertage sind somit sicher ausgeschlossen.
Der jeweilige Ausrüstungsgegenstand bleibt nach der Ausfahrt zunächst
einmal gesperrt, weil das Lesegerät so eingestellt ist, dass es die entsprechenden
Daten zu diesem Zeitpunkt nicht liest. Damit ist sichergestellt, dass erst nach
der fälligen Kontrolle der jeweilige Ausrüstungsgegenstand wieder für die Einfahrt
zur Verfügung gestellt wird, wobei gemäß der Erfindung der Ausrüstungsgegenstandstransponder
nach der Ausfahrt über ein mobiles Handlesegerät oder ein stationäres Lesegerät
abgefragt wird, die zur Erteilung der Freigabe- oder Gesperrt-Befehle und auch zur
Erteilung von Reparaturhinweisen und Ähnlichem mit der Auswerteeinheit verbunden
werden. Der jeweilige Sachkundige, der zur Überprüfung bzw. Kontrolle der Ausrüstungsgegenstände
berechtigt ist, kann also zum Beispiel mit dem mobilen Handlesegerät an den jeweiligen
Ausrüstungsgegenstand herantreten und dann die entsprechenden Daten abfragen und
dafür sorgen, dass dann der jeweilige Ausrüstungsgegenstand freigegeben oder gewartet
wird. Aufgrund dieser besonderen Verfahrensführung ist auch sichergestellt, dass
beispielsweise leistungsgeminderte Mitarbeiter diese Arbeiten als Sachkundige ausführen
können, ohne dass sie überlastet werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht es auch, untertägige Gefahrenbereiche
vor Zugang zu sperren oder aber festzustellen, wie lange und unter welchen Bedingungen
sich die jeweilige Person in besonders belasteten, zum Beispiel staubbelasteten
Bereichen aufgehalten hat. Dies wird dadurch möglich, dass die Information des Ausrüstungsgegenstandstransponders
und/oder des Personalkartentransponders auch unter Tage an sicherheitsrelevanten
Stellen über Lesestationen abgefragt und der oder einer gesonderten Auswerteeinheit
zugeleitet und dort verarbeitet werden. Damit kann festgehalten werden, welche Person
mit welchem Ausrüstungsgegenstand beispielsweise an hoch staubbelasteten Betriebspunkten
sich wie lange aufgehalten hat, sodass die Belastung der einzelnen Person mit erfasst
und entsprechend über die Auswerteeinheit berücksichtigt werden kann.
Wichtig ist, dass das Verfahren immer verwirklicht wird. Dies wird
erreicht, weil die Funktionstüchtigkeit der Transponder der Personalkarte und des
Ausrüstungsgegenstandes an der Lesestation vor der Einfahrt geprüft wird. Bei fehlerhaftem
Transponder kann die Person nicht einfahren, sodass damit gleichzeitig auch andere
sicherheitsrelevante Anwendungen und Teile (Bandfahrung, Anwesenheitskontrolle)
gesichert sind.
Die mobilen Handlesegeräte können gleichzeitig zur Datenkorrektur
und für weitere Zwecke der Erfassung eingesetzt werden. Hierzu werden das mobile
Handlesegerät oder die gesonderte Lesestation mit dem aktuellen Datenbestand versorgt,
sodass bei der Sichtprüfung Daten aktualisiert und dann zur Auswerteeinheit/Datenbank
übertragen werden können. Die Übertragung auf das Handlesegerät erfolgt über eine
Ladestation oder online. Die Übertragung ist auch bei einer defekten Verbindung
gesichert, indem der aktualisierte Datenbestand auf dem Lesegerät gesichert bleibt
und dann nach Wiederherstellung der Verbindung auf die Auswerteeinheit/Datenbank
erfolgt.
Die mobilen Handlesegeräte verfügen über eine Transponderleseeinheit,
sodass der Sachkundige zunächst nur „i. O." oder „nicht i. O." eingeben
muss. Gemäß Verfahren ist vorgesehen, dass mit dem „i. O." bei der Sichtprüfung
die Verbindung zur Person gelöst und der Filterselbstretter zur erneuten Benutzung
freigegeben wird. Eine weitere Handhabung des Handlesegerätes ist nur notwendig,
wenn ein „nicht i. O." eingegeben worden ist.
Nach dem „nicht i. O." bei der Sichtprüfung wird das Schadensbild
in eine Reparaturliste übertragen, ein darauf abgestellter Reparaturauftrag erstellt
und nach Bestätigung ausgeführt, wobei erst dann nach Wiegung, Sichtprüfung und
Meldung „i. O." der Filterselbstretter wieder freigegeben wird. Für jedes
Schadensbild existiert eine Reparaturvorschrift in der Datenbank und jeder Reparaturschritt
muss bestätigt werden, sodass eine größtmögliche Sicherung gegeben ist. Außerdem
wird der Reparierende festgehalten und die zur Reparatur benötigten und eingesetzten
Materialien. Hierdurch wird die Beschaffung optimiert. Wird ein Filterselbstretter
einer anderen Schachtanlage überlassen, wird er vom abgebenden Bergwerk „exportiert"
und vom empfangenen Bergwerk „importiert". Dies gilt auch bei Reparaturen
bei Dritten. So ist der Standort des Filterselbstretters jederzeit zu ermitteln.
Die komfortabelste Lösung ist hierbei gegeben, wenn beide Seiten
auf einen Server zugreifen oder über Internet in Verbindung stehen. Andernfalls
kann der Datenaustausch aber auch über geeignete Datenträger wie CD-Rom oder E-mail
erfolgen.
Zur Durchführung des Verfahrens dient eine Anlage, über die die jeweiligen
Ausrüstungsgegenstände ihre entsprechenden Informationen zugeordneten Auswerteeinheiten
zuführen, dabei sieht die Erfindung vor, dass der Ausrüstungsgegenstand mit Ausrüstungsgegenstandstransponder
in einer für die anfahrende Person gut zugänglichen Ausgabe angeordnet ist, dass
eine die Daten des Ausrüstungsgegenstandstransponders und eines der Personalkarte
zugeordneten Transponders erfassende Lesestation mit Antennen nachgeordnet und mit
der Auswerteeinheit/Datenbank verbunden ist, dass eine einer gut zugänglichen Rückgabe
vorgeordnete und mit der Auswerteeinheit/Datenbank verbundene Lesestation nur die
Daten des Personalkartentransponders erfassend geschaltet ist, wobei der Rückgabe
ein Lesegerät zugeordnet ist, das mit der Auswerteeinheit/Datenbank verbunden Daten
der vorgeschriebenen Kontrolle erfassend und nach Abschluss der Kontrolle über die
Datenbank eine Freigabe der Verbindung zur Person veranlassend ausgebildet ist.
Mit einer derartigen Anlage kann das Verfahren vorteilhaft verwirklicht
werden, wobei wie bekannt die Ausrüstungsgegenstände mit einem Transponder ausgerüstet
werden, darüber hinaus aber auch die anfahrende Person, die sich den Ausrüstungsgegenstand
nimmt und dann in der Lesestation sowohl den Transponder des Ausrüstungsgegenstandes
wie der eigenen Personalkarte einlesen lässt, um dann anzufahren. Generell werden
alle Daten in der Datenbank/Auswerteeinheit gespeichert, sodass über einen Kommunikationsreserver
die aktuellen Daten allen Lesegeräten und Arbeitsplätzen zur Verfügung stehen. Die
entsprechenden Daten werden beim Anfahren von der Auswerteeinheit/Datenbank festgehalten
und ausgewertet, wobei dann bei der Rückkehr von untertage die Person die Personalkarte
bzw. den zugeordneten Transponder lesen lässt, um dann selbst den Ausrüstungsgegenstand
einer Rückgabe zuzuführen, wobei auch dann, wenn sie versucht den Transponder des
Ausrüstungsgegenstandes einlesen zu lassen, dies verweigert wird. Die Auswerteeinheit
erhält auch diese entsprechenden Informationen und gibt den jeweiligen Ausrüstungsgegenstand
erst dann frei, wenn die vorgeschriebene Kontrolle durch einen Sachkundigen stattgefunden
hat. Dieser betätigt das entsprechende Lesegerät, das bei positiver Kontrolle dann
die Auswerteeinheit/Datenbank informiert und dafür sorgt, dass der jeweilige Ausrüstungsgegenstand
wieder freigegeben wird und dann der Ausgabe zugeführt wird, um erneut für den Untertageeinsatz
zur Verfügung zu stehen. Die Lesestation überprüft vor der Einfahrt gleichzeitig
auch die Bereitschaft der beiden Transponder und zeigt der jeweiligen Person durch
grünes Licht an, dass beide Transponder einsatzfähig und dem System bekannt sind,
sodass die Person ihre Tätigkeit aufnehmen kann. Ist einer der Transponder beschädigt
oder nicht lesbar, muss er sich einen neuen Ausrüstungsgegenstand nehmen oder aber
seine Personalkarte überprüfen lassen, er kann nicht anfahren. Darüber hinaus besteht
mit Hilfe der Lesestation bzw. der Auswerteeinheit/Datenbank die Möglichkeit, bestimmte
Personengruppen von der Einfahrt auszuschließen, die dann die Kontrollstelle nicht
passieren können, wenn sie aus irgendwelchen Gründen für die Untertagearbeit nicht
oder in dem Zeitpunkt nicht geeignet sind. Darüber hinaus ist auch jede weitergehende
Ausweiskontrolle bzw. Anwesenheitskontrolle mit Hilfe der erfindungsgemäßen Anlage
möglich, sodass die Vielseitigkeit eines der hervorstechendsten Merkmale ist. Die
Auswerteeinheit/Datenbank empfängt und speichert nicht nur entsprechende Daten,
sondern wertet sie aus und verarbeitet sie zur Lenkung und Weiterführung der Kontroll-
und sonstigen Arbeiten.
Der Betrieb untertage ist verhältnismäßig rauh. Von daher werden die
Filterselbstretter aber auch die anderen Ausrüstungsgegenstände durch gesonderte
Taschen oder Ähnliches geschützt. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass ein am
Außenbehälter des Filterselbstretters oder des anderen Ausrüstungsgegenstandes angebrachter
Transponder beschädigt wird oder gar abgelöst wird, sodass dann erhebliche Probleme
sowohl bei der Einfahrt wie vor allem bei der Ausfahrt entstehen können. Um dies
auszuschließen, sieht die Erfindung vor, dass der Filterselbstretter, der Sauerstoffselbstretter,
die Kopfleuchte und das CH4-Messgerät als persönlicher, sicherheitsrelevanter
Ausrüstungsgegenstand einen als Read-only-Transponder ausgebildeten Transponder
aufweisen, der in den jeweiligen Ausrüstungsgegenstand integriert positioniert ist.
Dabei kann der Transponder im Gehäuse zum Beispiel des Filterselbstretters oder
einer entsprechenden Ausnehmung angeordnet sein, um so vor Beschädigungen zusätzlich
gesichert zu werden.
Eine für den Untertagebergbau besonders geeignete Ausführung sieht
vor, dass der Ausrüstungsgegenstandstransponder in einen geeigneten Kunststoff,
zum Beispiel Gießharz eingebettet in den jeweiligen Ausrüstungsgegenstand integriert
ist. Der Personalkartentransponder wird nicht immer mit nach untertage genommen
werden, sondern er wird in der Regel übertage aufbewahrt, bis die jeweilige Person
wieder ausgefahren ist. Dem Ausrüstungsgegenstandstransponder kommt somit eine besondere
Bedeutung zu, da er von der Person auch untertage mitgeführt wird, sodass seine
Daten untertage abgefragt und mit der Person dann in Verbindung gebracht werden
können.
Gemäß Verfahren sollen die Daten des Ausrüstungsgegenstandstransponders
und des Personalkartentransponders gleichzeitig eingelesen werden, um Verwechslungen
oder Ähnliches zu vermeiden. Dies erreicht man gemäß der Erfindung
dadurch, dass die Lesestation für die Einfahrt mindestens zwei Antennen aufweist,
die ein gleichzeitiges Abfragen aller zuzuordnenden Ausrüstungsgegenstandstransponder
ermöglicht.
Um die Vorhaltung unnötig vieler Anlagenteile zu vermeiden, sieht
die Erfindung vor, dass die Lesestation für die Einfahrt auf Ausfahrt umstellbar
ausgebildet und dann nur die Daten des Personalkartentransponders erfassend ausgeführt
ist. Es kann also mit einer und der gleichen Lesestation sowohl die Einfahrtskontrolle
wie die Ausfahrtskontrolle vorgenommen werden, wobei beim Auswechseln bzw. Umstellen
von Ein- auf Ausfahrt gleichzeitig die Erfassung des Ausrüstungsgegenstandstransponders
blockiert wird, sodass nur der Personalkartentransponder erfasst wird, während wie
weiter vorn erläutert der Ausrüstungsgegenstandstransponder erst nach entsprechender
Kontrolle „gelesen" werden kann.
Auch beim Einsatz leistungsgeminderter Mitarbeiter ist die notwendige
Funktionssicherheit gegeben, dass keine beschädigten oder zu beanstandenden Ausrüstungsgegenstände
wieder der Ausgabe zugeführt werden, weil erfindungsgemäß das der Rückgabe zugeordnete
Lesegerät als mobiles Handlesegerät ausgebildet ist, das vorzugsweise per Funk (online)
oder offline mit der Auswerteeinheit verbunden bzw. zu verbinden ist, wobei das
Lesegerät zunächst alle Daten von der Datenbank erhält und dann die um die Sichtprüfungsergebnisse
erweiterten Daten an die Datenbank weiterzugeben.
Die Lesestation weist einen Datenspeicher mit Prüfeinheit auf, um
die Funktionstüchtigkeit der Transponder vor der Einfahrt oder auch an anderen Stellen
überprüfen zu können. Auch das Handlesegerät kann die Daten des Ausrüstungsgegenstandstransponders
lesen. Damit kann sich der jeweilige Sachkundige der Ausgabe bzw. der Rückgabe nähern
und die notwendigen Kontrollen vornehmen, um dann die überprüften und kontrollierten
Ausrüstungsgegenstände wieder freizugeben.
Diese einfache Handhabung wird weiter erfindungsgemäß dadurch begünstigt
und erleichtert, dass Ausgabe und Rückgabe als Regal mit Laufrollen ausgebildet
sind, das auf einer Längsseite als Ausgabe und auf der gegenüberliegenden Längsseite
als Rückgabe gekennzeichnet ist. Damit kann mit einem und demselben Regal sowohl
die Ausgabe wie die Rückgabe verwirklicht werden, nur dass das Regal eben in eine
andere Position gefahren wird. Ist also bespielsweise das Regal im Bereich der Ausgabe
von den Ausrüstungsgegenständen befreit, das heißt hat die letzte Person den letzten
Ausrüstungsgegenstand entnommen, wird das Regal in den Bereich der Rückgabe gefahren,
entsprechend umgedreht und nun von den ausfahrenden Personen wieder mit Ausrüstungsgegenständen
gebrauchter Art bestückt. Der Sachkundige kann dann nach Füllen des Rückgaberegals,
das baugleich dem Ausgaberegal ist, dieses Regal sich nehmen, die dort gelagerten
Ausrüstungsgegenstände kontrollieren, um dann das gleiche Regal wieder in den Bereich
der Ausgabe zu befördern, umzudrehen, sodass es dann wieder für die einfahrenden
Personen zur Verfügung steht.
Um das Einschieben der jeweiligen Ausrüstungsgegenstände in das Regal
zu erleichtern ist vorgesehen, dass das Regal mehrere, übereinander angeordnete
Böden mit Rollelementen aufweist, die ein Gefälle zur Ausgabe vorgebend angeordnet
sind. Die einzelnen Ausrüstungsgegenstände werden dann auf der Rückgabeseite eingeführt
und rollen beispielsweise nach der Sichtprüfung gleich in Richtung Ausgabeseite.
Das Gefälle der Böden ist in zweckmäßiger Weiterbildung verstellbar ausgebildet,
um deren Neigung je nach Bedarf verändern zu können. Natürlich können die Böden
auch starr ausgebildet sein.
Besondere Belastungen sowohl der Personen wie auch der jeweiligen
Ausrüstungsgegenstände können insbesondere bezüglich der Mitführhäufigkeit festgehalten
und ausgewertet werden, wenn wie erfindungsgemäß vorgeschlagen den Ausrüstungsgegenstandstransponder
und/oder den Personalkartentransponder ermittelnde Lesegeräte an gefährdeten Arbeitspunkten
positioniert und mit der oder einer Auswerteeinheit verbunden sind. Damit kann das
Verfahren das weiter vorne beschrieben worden ist, sicher verwirklicht und eingehalten
werden, da mit Erreichen bzw. Eintreten in den entsprechenden Bereich der Auswerteeinheit
die entsprechende Information zugeleitet wird, die diese auswertet und gegebenenfalls
auch nach übertage weitermeldet, um von der Grubenwarte her gegebenenfalls eingreifen
zu können bzw. den weiteren Einsatz der Person leiten zu können.
Der dem Einfahrtbereich zugeordneten Lesestation kommt auch eine Überwachung
der jeweiligen Transponder bzw. deren Funktionstüchtigkeit zu, wozu die Erfindung
vorsieht, dass der Lesestation hinter der Ausgabe eine die Funktionstüchtigkeit
der Transponder anzeigende Lampe zugeordnet ist. Leuchtet die Lampe grün auf, kann
die Person anfahren, anderenfalls muss sie den Ausrüstungsgegenstand wechseln oder
aber überprüfen lassen, ob ihre Personalkarte in Ordnung ist.
Die Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass sowohl
das Verfahren wie auch die Anlage sowohl sicherheitsrelevante wie wirtschaftliche
Vorteile erbringen. Hervorzuheben ist, dass abweichend von der bisherigen Organisation
nun eine automatische elektronische Anwesenheitskontrolle zu verwirklichen ist,
die ermöglicht, jederzeit festzustellen, dass und wer sich untertage befindet. Gegebenenfalls
– wenn auch untertägige Betriebspunkte Lesestationen aufweisen – ist
es sogar möglich, zu überprüfen, wo sich eine Person gerade befindet, sodass gegebenenfalls
auch Rettungsmaßnahmen oder Ähnliches sehr gezielt einzuleiten und durchzuführen
sind. Darüber hinaus lässt sich sehr schnell und sicher ermitteln,
welchen Status der jeweilige Ausrüstungsgegenstand hat, indem die Wartungsarbeiten
termingerecht, gezielt ablaufen. Darüber hinaus ist eine Mitführungshäufigkeitsmessung
möglich, sodass die Kriterien für eine Auswahl zur Prüfung genauer definiert werden
können. Geringere Entsorgungszahlen sind eine der Folgen. Jetzt kann sehr gezielt
und sicher überprüft und festgestellt werden, welcher Ausrüstungsgegenstand überhaupt
für eine Entsorgung in Frage kommt, weil die Ausrüstungsgegenstände genau überwacht
werden und ihre Mitführungshäufigkeit optimal festgehalten wird.
Bei modernen Betrieben untertage werden die für die Förderung benötigten
Bänder auch zur Personenfahrt benutzt. Um hier zu vermeiden, dass Personen unbeabsichtigt
in einen Gefahrenbereich gelangen, können sogenannte Überfahrsicherungen eingesetzt
werden, die aufgrund der Mitnahme der Ausrüstungsgegenstandstransponder und gegebenenfalls
auch der Personalkartentransponder aktiviert werden können. Auf die gleiche Art
und Weise können auch gefährdete Räume untertage abgesichert werden, indem bei Durchschreiten
einer entsprechenden Sperre der Transponder aktiviert wird, um dann für entsprechende
Signalgebung Sorge zu tragen. Weiter, und darauf ist auch weiter vorn schon hingewiesen
worden, ist eine Arbeitsplatzlenkung beispielsweise wegen hoher Staubbelastung möglich,
weil auf diese Art und Weise neben der Schichtenbuchführung festgehalten werden
kann, ob und wie lange sich gefährdete Personen in solchen Bereichen aufgehalten
haben. Sie können dann für eine bestimmte Zeit in weniger belasteten Bereichen eingesetzt
werden, um die Belastung im vorgeschriebenen Bereich zu halten. Die vorgenannten
Vorteile stellen zum Teil auch wirtschaftliche Vorteile dar, wobei vor allem hinzukommt,
dass eine sichere Zeiterfassung möglich ist, weil diese jetzt elektronisch erfolgt
und auch entsprechend sicher gespeichert wird. Sowohl bei der Einfahrt wie bei der
Ausfahrt erfolgen Kontrollen, gegebenenfalls auch noch im Untertagebereich, sodass
absolut sicher ist, dass und wie lange eine Person wirklich gearbeitet hat bzw.
sich im Arbeitsbereich befunden hat. Wirtschaftlich vorteilhaft ist weiter, dass
die notwendigen persönlichen Ausrüstungsgegenstände in der Anzahl verringert werden
können und dass ihre Wartung auch optimiert wird, wobei gleichzeitig sichergestellt
ist, dass eine Person nicht anfahren kann, wenn sie nicht den vorgeschriebenen und
vorschriftsmäßig gewarteten Ausrüstungsgegenstand mitführt. Gerade bei der zurückgehenden
Förderung im deutschen Steinkohlenbergbau werden häufig auch solche persönlichen
Ausrüstungsgegenstände von einer Schachtanlage zur anderen weitergegeben, wobei
bisher eine Umrüstung schon wegen der Kennzeichnung erfolgen musste. Dies entfällt
jetzt völlig, weil der jeweilige Ausrüstungsgegenstand mit einem Transponder problemlos
auch auf andere Schachtanlagen übertragbar ist.
Weitere Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgegenstandes ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der ein bevorzugtes
Ausführungsbeispiel mit den dazu notwendigen Einzelheiten und Einzelteilen dargestellt
ist. Es zeigen
1 ein Schema der Kontrollanlage,
2 einen Filterselbstretter mit integriertem
Transponder,
3 eine Kopfleuchte mit integriertem Transponder,
4 die als Ausgabe dienende Seite eines
Regals,
5 die als Rückgabe dienende Seite des
Regals und
6 eine Draufsicht auf einen Abbau-Betriebspunkt.
1 zeigt eine Kontrollanlage
1, schematisiert wiedergegeben. Die Auswerteeinheit 2 ist eine
Datenbank, die auch andere Nutzer versorgen kann. Die Lesestation 3, hier
mit mehreren eine Einheit 4 bildenden Teilen (hier vier Terminals) ist
in der Regel in unmittelbarer Nähe des Schachtes angeordnet und muss von jeder einzelnen
Person die nach untertage fährt, passiert werden. Ein Kommunikationsreserver
5 und ein Ausweisdrucker 6 werden, benötigt, um beispielsweise
die Personalkarten 22 herzustellen, die aufgrund des zugeordneten Transponders
23 jede einzelne, einer Schachtanlage zugehörige Person bezeichnen.
Die von der Lesestation 3 ermittelten Daten der einzelnen
Personalkartentransponder 23 und auch der Ausrüstungsgegenstandstransponders
19 werden der Auswerteeinheit 2 zugeführt. Weitere eventuell wichtige
Daten ermittelt der Reader 7, der beispielsweise über eine Schnittstellenverbindung
8 mit einer Waage 9 verbunden ist. Hierüber werden die von untertage
kommenden Ausrüstungsgegenstände 15 ermittelt und überwacht. Mit dem Handlesegerät
10 werden die notwendigen Daten des Ausrüstungsgegenstandstransponders
19 ermittelt und dann ebenfalls der Auswerteeinheit 2 zugeführt.
Eine stationäre Erfassungsstationion 11 ist gezeigt und ein Laserdrucker
12, über den benötigte Listen ausgedruckt werden, um beispielsweise festzustellen,
wer sich gerade untertage befindet bzw. um diese Informationen auch auf Papier zur
Verfügung zu haben und gegebenenfalls auswerten zu können.
In der Ausgabe 25 werden die einzelnen Ausrüstungsgegenstände
15 vorgehalten und den einzelnen Personen zur Verfügung gestellt die gerade
nach untertage fahren. Hierbei handelt es sich um ein Regal 26, dessen
Einzelheiten weiter hinten noch erläutert werden, wobei dieses Regal 26
mit Laufrollen 27 ausgerüstet ist und später als Rückgabe 28 dient,
nämlich dann, wenn das Regal 26 entleert ist. Einzelheiten hierzu finden
sich weiter hinten.
2 zeigt einen Filterselbstretter
16, also einen Ausrüstungsgegenstand 15, der sehr häufig nach
untertage mitgenommen und wieder von dort zurückgebracht wird.
Dieser Filterselbstretter 16 unterliegt besonderen Anforderungen und ist
wie erkennbar ist, mit einer Kennzeichnungsfläche 21 versehen, wie dies
bisher auch üblich war. Zusätzlich ist der Transponder 19 in die Seitenflanke
des Filterselbstretters integriert, um so entsprechende Daten vorhalten und auswerten
zu können.
Auch die Kopfleuchte 17 kann wie 3
verdeutlicht mit einem Transponder 19 versehen sein, wobei dieser dem Batteriegehäuse
18 zugeordnet sein kann oder aber auch dem Lampenkopf 20. Bei
dieser Ausführung ist der Transponder 19 jeweils in das Batteriegehäuse
bzw. das Gehäuse des Lampenkopfes 20 so integriert, dass er von außen gar
nicht sichtbar ist. Trotzdem kann er die notwendige Funktion erfüllen, weil die
Lesestationen mit entsprechenden Antennen ausgerüstet sind, um die entsprechenden
Daten abnehmen zu können.
4 und auch die 5
zeigen eine farblich oder durch Beschriftung als Ausgabe 25 und als Rückgabe
28 verwendbares Regal 26, wobei 4
die farblich oder durch Beschriftung als Ausgabe gekennzeichnete Längsseite
29 wiedergibt, während 5 die als Rückgabe
dienende Längsseite 30 zeigt. Durch die farbliche Kennzeichnung und/oder
durch Beschriftung kann ein und dasselbe Regal 26 sowohl als Rückgabe
28 wie als Ausgabe 25 benutzt werden. In der Praxis wird der Sachkundige
zur Sichtprüfung zwei Regale verwenden. Er nimmt sich die benutzten Filterselbstretter
aus dem vollen „Rückgaberegal" und stellt sie nach der Sichtprüfung in ein
zweites leeres Regal, das später als Ausgabe 25 für die Einfahrenden dient.
In dem entsprechenden Gestell des Regals 26 sind verschiedene
Böden 32, 33 übereinander angeordnet und mit Rollelementen
34, 35 so ausgerüstet, dass die einzelnen Ausrüstungsgegenstände
15, die hier nicht gezeigt sind, beim Einschieben sich automatisch von
der einen Längsseite 30 zur anderen Längsseite 29 bewegen. Um
dies zu unterstützen ist nach 5 ein Verstellteil
36 vorgesehen, das es ermöglicht, dass eine Ende der Böden 32,
33 entsprechend in der Neigung zu verstellen, sodass die darauf lagernden
Gegenstände, das heißt die Ausrüstungsgegenstände 15 sich sicher zum anderen
Ende, also zur Ausgabeseite hin bewegen.
6 schließlich zeigt einen Abbaubetriebspunkt
in Draufsicht, wobei hier angedeutet ist, dass an beiden Enden ein Untertagelesegerät
37, 37' angeordnet sein kann, wenn es sich um einen zum Beispiel
staubbelasteten Betriebspunkt 38 handelt.
Die diesen Bereich, das heißt also das jeweilige Untertagelesegerät
37 passierende Person wird erfasst, weil entweder der Personalkartentransponder
23, vor allem aber der Ausrüstungsgegenstandstransponders 19 von
dem jeweiligen Lesegerät 37, 37' erfasst wird, sodass sowohl der
Zugang als auch das Verlassen des belasteten Betriebspunktes 38 ermittelt
werden kann. Dadurch wird die Belastung der einzelnen Person nachgehalten. Bei dem
hier dargestellten, belasteten Betriebspunkt 38 handelt es sich wie gesagt
um einen Streb, in dem über ein Gewinnungsgerät 40 Kohle auf einen Förderer
39 übergeben wird, der dieses Material dann in die Abfuhrstrecke transportiert.
Der jeweilige Hohlraum wird durch die Ausbauschilde 41, 42 abgesichert.
Das in 1 angedeutete Handlesegerät
10 ist mobil, das heißt es kann von dem jeweiligen sachkundigen Mitarbeiter
von einem Arbeitsplatz zum anderen mitgenommen werden. Es ist über eine Ladestation
mit dem aktuellen Datenbestand versorgt. Es ermittelt weiter die entsprechenden
Daten der aus dem Grubenbetrieb kommenden Ausrüstungsgegenstände. Darüber hinaus
kann der Sachkundige die Ergebnisse der Sichtprüfung "protokollieren", was zu einer
Freigabe oder auch zu einem Reparaturauftrag führt, sodass dann der jeweilige Ausrüstungsgegenstand
weiter gesperrt bleibt. In der Reparaturliste eingetragene Schadensbilder ermöglichen
es gezielte Reparaturaufträge zu vergeben. Jeder Reparaturschritt wird bestätigt,
sodass alle Schritte nachvollziehbar bleiben. Daten zur Ausführung der Reparatur,
zum Reparierenden und zum eingesetzten Material werden erfasst. Über eine Schnittstelle
ist die automatische Wiederbeschaffung des verwendeten Materials möglich.
Das Regal 26 ist wie schon erwähnt für leistungsgeminderte
Mitarbeiter geeignet, wobei es vorteilhaft sowohl aus Ausgabe 25 wie als
Rückgabe 28 einsetzbar ist und nur jeweils in die entsprechende Richtung
gedreht werden muss. Es handelt sich um ein Baukastensystem, das vorzugsweise aus
Aluminiumbauteilen besteht. Das Baukastensystem kann an die Anzahl der Ausrüstungsgegenstände
und ihre Bauform angepasst werden.
Berechtigte Dritte, zum Beispiel der Reparierende können sich Informationen
von der Datenbank bzw. der Auswerteeinheit holen. Dies bedeutet, dass beispielsweise
über diese Server die Anwesenheitsliste erfasst oder überprüft wird oder aber Reparaturen
vorgeschrieben werden usw. Durch entsprechende Dopplung der einzelnen Geräte ist
sichergestellt, dass bei Ausfall einzelner Geräte dennoch der Betrieb weiterlaufen
kann.
Die zum Einsatz kommende besondere Ausrüstung der Filterselbstretter
16, Kopfleuchten 17, Sauerstoffselbstretter und auch CH4-Messgeräte
mit entsprechenden Transpondern 19 erleichtert auch den Austausch entsprechender
Ausrüstungsgegenstände 15 zwischen einzelnen Schachtanlagen. Eine Umrüstung
ist nicht erforderlich, weil die entsprechenden Daten auf dem Transponder
19 ausrüstungsgegenstandsspezifisch sind und somit problemlos einen Austausch
zwischen verschiedenen Einsatzstellen möglich machen. Auch das „Exportieren"
von einem Bergwerk zum anderen wird durch Nutzung einer gemeinsamen Datenbank oder
durch Datenaustausch per E-Mail oder Datenträger unterstützt, wenn entsprechend
mehrere Datenbanken benutzt werden. Nicht nur solche Datenwege sind vorteilhaft
möglich, sondern auch auf dem einzelnen Bergwerk ergeben sich umfassende elektronische
Datenerfassungs-, -speicher- und -auswertemöglichkeiten. Die bisherige Führung von
Büchern von Hand zum Beispiel zur Wartung kann völlig entfallen.