Diese Erfindung betrifft Schleifscheiben zur Verwendung bei hoher
Oberflächen-Betriebsgeschwindigkeit. Insbesondere betrifft die Erfindung eine auf
herkömmliche Art aus Schleifsegmenten bestehende Schleifscheibe, die bei hohen Geschwindigkeiten
betrieben werden kann, um eine Schleifleistung zu erreichen, die an die von Hochleistungsschleifmittel-Schleifscheiben
heranreicht.
Schleifwerkzeuge, insbesondere Schleifscheiben, weisen eine erhebliche
kommerzielle Anwendbarkeit für solche Vorgänge wie das Schneiden, Formen und Polieren
von industriellen Materialien auf. Diese Scheiben umfassen im Allgemeinen Schleifkorn,
das mittels eines Bindungsmaterial in einer Scheibenstruktur zusammengehalten wird.
Üblicherweise nimmt eine Mittelbohrungen durch die Scheibe eine Motor betriebene
Welle auf, die es der Scheibe erlaubt zu rotieren, wobei die Schleifoberfläche in
Betriebskontakt mit dem Werkstück ist.
Selbstverständlich ist das Schleifmaterial ein wichtiger Parameter,
der die Leistungsfähigkeit eines Schleifwerkzeugs bestimmt. Heutzutage kennt der
Stand der Technik zumindest zwei breite Kategorien von industriellen Kornmaterialien,
nämlich „Hochleistungsschleifmittel" und „konventionelle Schleifmittel".
Erstere sind ultra-harte Materialien, welche die härtesten und daher am schwierigsten
zu schneidenden Werkstücke abschleifen können. Die bekanntesten Hochleistungsschleifmittel
sind Diamant und kubisches Bornitrid („CBN"). Herkömmliche Schleifmittel
sind Schleifmittel, die nicht so hart sind wie die Hochleistungsschleifmittel, und
daher breiten Einsatz. in einer Vielzahl von normalerweise weniger anspruchsvollen
Schleifanwendungen finden.
Der Aufbau konventioneller Schleifmittel-Schleifscheiben hat sich
anders entwickelt, als der von Hochleistungsschleifscheiben. Herkömmliche Schleifscheiben
sind im Allgemeinen durch einen einzelnen Bereich von in einer Bindung eingebetteten
Schleifkorn charakterisiert. Das heißt, dass der Schleifbereich sich von der Bohrungen
nach außen zu der Peripherie der Scheibe erstreckt. Im Gegensatz dazu enthalten
Hochleistungsschleifscheiben üblicherweise einen Kern, oftmals aus Metall, der sich
von der Bohrungen nach außen zu einer Schneidoberfläche erstreckt. Das Hochleistungsschleifmittel
ist am Umfang der Schneidoberfläche befestigt, entweder als eine einzelne Lage,
die an den Metallkern gebunden ist, oder als ein mehrlagiger, kontinuierlicher oder
segmentierter, in einer Bindung eingebetteter Rand aus Korn, der aber geringe Tiefe
aufweist. Der Rand, egal ob kontinuierlich oder segmentiert, ist an dem Metallkern
befestigt. Der Metallkern stellte häufig den Hauptanteil des durch die Schleifscheibe
eingenommenen festen Volumens dar und macht es daher unnötig die Scheibe von der
Bohrungen bis zur Peripherie mit Hochleistungsschleifkorn und Bindung zu füllen.
Im Ergebnis vermindert der Kern die Kosten eines Hochleistungsschleifwerkzeugs dadurch
wesentlich, dass das Schleifkorn nur an der Schneidoberfläche platziert wird.
Unter der Voraussetzung, dass alle Variablen beim Betrieb die Gleichen
sind, zeigen Hochleistungsschleifmittel in einer vorgegebenen Schleifanwendungen
üblicherweise bessere Ergebnisse als konventionelle Schleifmittel. Das heißt, Leistungsparameter
wie die Abtragungsgeschwindigkeit, Lebensdauer, d. h. Werkstück-Abtragungsvolumen
pro entfernter Einheit Schleifmittel, benötigte Kraft um das Werkzeug in das Werkstück
zu drücken, und notwendige Arbeit, um ein Werkstück mit vorgegebener Härte zu schneiden,
sind üblicherweise für Hochleistungsschleifmittel besser als für konventionelle
Schleifmittel. Somit ist es theoretisch wünschenswert generell Hochleistungsschleifwerkzeuge
einzusetzen. Unglücklicherweise sind üblicherweise die Kosten. der Hochleistungsschleifmittel
um vielfache Größenordnungen höher als die der herkömmlichen Schleifmittel. Als
Folge dessen werden Werkzeuge aus Hochleistungs-Schleifkorn nur für solche Arbeiten
ausgewählt, in denen das Material des Werkstücks schwierig für herkömmliche Schleifmittel
ist und für Arbeiten, die eine sehr hohe Leistung erfordern.
Zusätzlich zu den hohen Kosten haben Hochleistungsschleifscheiben
gewisse andere unerwünschte Eigenschaften. Wesentlich unter diesen ist, dass die
Schleifscheibe aufgrund der dem Hochleistungsschleifmittel eigenen Ultra-Härte sehr
schwierig zu richten sind. Dies beeinflusst die Herstellung der Schleifscheiben
und deren Verwendung auf mehrere Arten. Beispielsweise muss bei der Schleifscheibenherstellung
das vollständig zusammengebaute Werkzeug abgerichtet werden, um die Schneidoberfläche
präzise innerhalb der Entwurfstoleranzen zu formen. Im Betrieb muss die Scheibe
periodisch gerichtet werden, um die abgestumpften Schneidoberflächen zu erneuern.
Das Abrichten und das Richten der normalerweise so durchgeführt, das die Scheibe
gegen ein anderes präzise geformtes Schleifmaterial laufen gelassen wird. Diese
Arbeitsgänge sind langsam und schwer, weil die Härte des Hochleistungsschleifmittels
der des geformten Materials ebenbürtig ist. Es ist ebenfalls schwierig Hochleistungsschleifwerkzeuge
mit kompliziert konturierten Schneidoberflächen herzustellen, da Werkzeuge, die
zum Abrichten und Richten solcher konturierter Werkzeuge nötig wären, nicht allgemein
zur Verfügung stehen.
Es ist daher sehr wünschenswert von einer herkömmlichen Schleifscheibe
eine Schleifleistung zu erhalten, die an die Schleifleistung einer Hochleistungsschleifscheiben
in geeigneten Anwendungen, d. h. für das Schneiden eines Werkstücks innerhalb des
Härtebereichs, in dem herkömmliche Schleifmittel zum Einsatz kommen, heranreicht.
Es wurde entdeckt, dass solche „nahezu-Hochleistungsschleifmittel-Leistung"
durch das Betreiben herkömmlicher Schleifscheiben im Ultra-Hochgeschwindigkeitsmodus
erreicht werden kann. Das heißt, dass die tangentiale Kontaktgeschwindigkeit des
konventionellen Schleifsegmenten bezogen auf das Werkstück zumindest etwa 125 m/s
betragen sollte. Die bei dem Betreiben bei solchen Ultra-Hochgeschwindigkeiten auftretende
Belastung verursacht, dass viele Schleifscheiben, insbesondere traditionelle, herkömmliche
Schleifscheiben, reißen und zerfallen. Somit es wichtig, dass die herkömmlichen
Schleifscheiben, die gemäß der vorliegenden Erfindung betrieben werden, derart hergestellt
werden, dass sie minimale Kern-Festigkeits-Parameter und Rand-Festigkeits-Parameter,
wie sie nachfolgend im Detail beschrieben werden, aufweisen.
Dementsprechend wird nun durch die vorliegende Erfindung ein Verfahren
zum Schleifen eines harten Materials bereitgestellt, umfassend:
Bereitstellen eines Schleifwerkzeugs, dass im Wesentlichen aus
einem Kern mit einem Kern-Festigkeits-Parameter von mindestens 60 MPa-cm3/g,
einem an dem Umfang des Kerns angebrachten Schleifsegmenten, wobei das Schleifsegment
konventionelle, in einer Bindung eingelassene Schleifkörner umfasst, und wobei das
Schleifsegment einen Rand-Festigkeits-Parameter von mindestens 10 MPa-cm3/g
hat, und
einem Zement zwischen dem Schleifsegmenten und dem Kern,
Bewegen des Schleifsegments mit einer tangentialen Kontaktgeschwindigkeit von mindestens
125 m/s im Kontakt mit dem Werkstück.
Weiterhin wird ein Verfahren zum Herstellen eines Schleifwerkzeugs,
dass ein Schleifsegment, umfassend ein konventionelles Schleifmittel und eine glasartige
Bindung, aufweist, bereitgestellt, in dem das Schleifwerkzeug so angepasst ist,
um ein Werkstück mit einer tangentialen Kontaktgeschwindigkeit von mindestens 125
m/s zu bearbeiten.
1 ist eine perspektivische Ansicht einer
segmentierten Schleifscheibe gemäß dieser Erfindung.
Dieser Erfindung schließt grundlegend die Entdeckung ein, dass Schleifwerkzeuge
mit konventionellem Schleifkorn die Schleifleistung von Hochleistungsschleifmittel
tragenden Werkzeugen erreichen kann, wenn sie bei ultra-hohen tangentialen Kontaktgeschwindigkeiten
betrieben werden. Der Begriff "tangentiale Kontaktgeschwindigkeit" beschreibt das
relative Ausmaß der Bewegung zwischen dem Schleifwerkzeug und dem Werkstück in tangentialer
Richtung zu dem Schleifvorgang. Beispielsweise würde die tangentiale Kontaktgeschwindigkeit
eines kontinuierlichen Schleifbandsägeblatts, das einen stationären Block eines
Werkstücks schneidet, die lineare Geschwindigkeit des Blattes in die Richtung des
Schnitts sein. In ähnlicher Weise würde die tangentiale Kontaktgeschwindigkeit eines
Schwingsägenblatts, das in einem ruhenden Block schneidet, die lineare Geschwindigkeit
des Blattes in die Richtung der Schwingbewegung sein, wobei bemerkt wird, dass die
Geschwindigkeit des Blattes notwendigerweise am Ende jeden Streichs auf Null abbremst
und sofort wieder beschleunigt, sobald das Blatt die Richtung umgekehrt. Für eine
Schleifscheibe ist die tangentiale Kontaktgeschwindigkeit die lineare Geschwindigkeit
der Schneidoberfläche, die sich üblicherweise an der Peripherie der rotierenden
Scheibe befindet. Die tangentiale Kontaktgeschwindigkeit berücksichtigt die Bewegung
des Werkstückes relativ zu dem Schneidblatt. Somit trägt die longitudinale Zuführbewegung
der Oberfläche eines Werkstücks an einer feststehenden, rotierenden Schleifscheibe
vorbei zu der tangentialen Kontaktgeschwindigkeit bei. Allerdings ist der Beitrag
der Werkzeuggeschwindigkeit der bei ultra-hohen Kontaktsgeschwindigkeiten betriebenen
Schleifwerkzeugen gemäß der vorliegenden Erfindung im Allgemeinen unverhältnismäßig
hoch im Vergleich mit dem Anteil der longitudinalen Bewegung. Normalerweise kann
die longitudinale Bewegung vernachlässigt werden. Das heißt, dass die tangentiale
Kontaktgeschwindigkeit einer mit ultra-hohen Rotationsgeschwindigkeiten betriebenen
Schleifscheibe in den meisten praktischen Situationen im Ergebnis gleich der rotationsbedingten
Oberflächengeschwindigkeit der schneidenden Scheibe ist. Beispielsweise beträgt
die tangentiale Kontaktgeschwindigkeit einer Scheibe mit 30 cm Durchmesser, die
mit etwa 9550 U/min rotiert, 150 m/s. Die longitudinale Zuführbewegung eines Werkstücks
an dieser Scheibe vorbei beträgt üblicherweise weniger als 1 m/s.
Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine verbesserte Schleifleistung
für konventionelle Schleifmittel bei einer tangentialen Kontaktgeschwindigkeit von
über etwa 125 m/s erhalten. Bezüglich der Schleifleistung ist die obere Geschwindigkeitsgrenze
nicht wesentlich. Allgemein gilt, je höher die Geschwindigkeit, um so besser die
erhaltene Schleifleistung. Allerdings werden praktische Erwägungen, wie Berst-Kraft
des Werkzeugs und exzessive Wärmeentwicklung, mit zunehmender Geschwindigkeit wesentlich.
Auf Basis der durch die derzeit zur Verfügung stehenden Konstruktionsmaterialien
gesetzten Grenzen, sollte die tangentiale Kontaktgeschwindigkeit vorzugsweise in
dem Bereich von etwa 150–200 m/s liegen.
Die neue Methode kann zusätzlich zu den bereits erwähnten Werkzeugtypen
auf alle Arten von Schleifwerkzeugen, wie Bohrer und rotierenden Sägeblätter, angewandt
werden. Handbetrieb kann im Allgemeinen nicht die ultra-hohe tangentiale Kontaktgeschwindigkeit,
welche die verbesserte Schleifleistung erzeugt, aufrechterhalten. Für die meisten
praktischen Anwendungen sollte das Werkzeugs und/oder das Werkstück motorbetrieben
sein und sollten demgemäß strukturell stark genug sein, um der Belastung einer automatisierten
Bearbeitung zu widerstehen. Somit wird in Erwägung gezogen, dass bevorzugte Werkzeuge
zur Ausführung dieser Erfindung ein Schleifsegment aufweisen sollten,
das durch einen verstärkten Kern gestützt wird.
Das Werkzeug sollte stark, haltbar und dimensionsstabil sein, um den
potentiell zerstörerischen Kräften, die bei der Bearbeitung bei hoher Geschwindigkeit
auftreten, zu widerstehen. Der Kern sollte einen hohen Kern-Festigkeits-Parameter
aufweisen, was besonders wichtig für Schleifscheiben ist, die bei sehr hoher Winkelgeschwindigkeit
betrieben werden, um eine tangentiale Kontaktgeschwindigkeit von mehr als 125 m/s
zu erreichen. Der bevorzugte minimale Kern-Festigkeits-Parameter für den in dieser
Erfindung verwendeten Kern sollte etwa 60 MPa-cm3/g betragen. Der Kern-Festigkeits-Parameter
ist definiert als das Verhältnis aus Zugfestigkeit des Kernmaterials geteilt durch
die Dichte des Kernmaterials. Die Zugfestigkeit eines Materials ist die kleinste
unter Zug einwirkende Kraft, bei der die Dehnung ohne weitere Zunahme der Kraft
zunimmt. Beispielsweise hat ANSI 4140 Stahl, der über etwa 240 (Brinell Skala) gehärtete
wurde, eine Zugfestigkeit von mehr als 700 MPa. Die Dichte dieses Stahls ist etwa
7,8 g/cm3 somit ist der Kern-Festigkeits-Parameter größer als etwa 90
MPa-cm3/g. Auf ähnliche Weise haben bestimmte Aluminiumlegierungen, beispielsweise
Al 2024, Al 7075 und Al 7178, die auf Brinell-Härten von über etwa 100 hitzebehandelbar
sind, Zugfestigkeit in von mehr als 300 MPa. Solche Aluminiumlegierungen haben niedrige
Dichten von etwa 2,7 g/cm3 und weisen daher einen Kern-Festigkeits-Parameter
von mehr als 110 MPa-cm3/g auf. Titanlegierungen sind ebenfalls zur Verwendung
geeignet.
Das Kernmaterial sollte bei in der Schleifzone erreichten Temperaturen
duktil und thermisch stabil, gegenüber chemischen Reaktionen mit beim Schleifen
verwendeten Kühl- und Schmiermitteln resistent und gegenüber Abnutzung durch Erosion
aufgrund von Bewegung von Schneidabrieb in der Schleifzone resistent sein. Obwohl
einige Aluminiumoxide und andere Keramiken mehr als 60 MPa-cm3/g ergeben,
sind sie im Allgemeinen spröde und versagen als Kern beim Schleifen bei hoher Geschwindigkeit
strukturell durch Brechen. Somit werden Keramiken nicht als Kern für einen Hochgeschwindigkeits-Schleifwerkzeug
empfohlen. Metall, insbesondere gehärtetes, und Stahl mit Werkzeugqualität ist bevorzugt.
Vorzugsweise ist das Schleifsegment der Schleifscheibe zur Verwendung
in der vorliegenden Erfindung ein segmentierter oder kontinuierlicher Rand, der
auf einem Kern angebracht ist. Ein segmentierter Schleifrand ist in 1
gezeigt. Der Kern 2 hat eine Mittelbohrung 3, um die Scheibe auf
einer Welle eines Motorantriebs (nicht gezeigt) anzubringen. Der Schleifrand der
Scheibe umfasst konventionelle Schleifkörner 4 , die mit einheitlicher
Konzentration in eine Matrix einer Bindung 6 eingebunden sind. Eine Mehrzahl
an Schleifsegmenten 8 ergeben den Schleifrand. Obwohl die dargestellte
Ausführungsform zehn Segmente zeigt, ist die Anzahl der Segmente nicht entscheidend.
Allgemein beschrieben weist ein individuelles Schleifsegment eine
abgeschnittene, rechteckige Ringform auf, die durch eine Länge, l, eine Breite,
w, und eine Tiefe, d, charakterisiert ist. Die Scheibe kann hergestellt werden,
indem zuerst individuelle Segmente mit vorab ausgewählter Abmessung geformt werden
und dann die vorgeformten Segmente mit einem geeigneten Kleber an den Umfang
9 des Kernes angebracht werden. Ein anderes bevorzugtes Herstellungsverfahren
schließt das Formen von Segmentvorläufereinheiten aus einer Mischung aus Schleifkorn
und Bindungs-Zusammensetzung um den Kern herum und das Anwenden von Hitze und Druck,
um so die Segmente in situ zu bilden und anzubringen, ein.
Die in 1 gezeigten Ausführungsform einer
Schleifscheibe wird als repräsentativ für Schleifscheiben angesehen, die erfolgreich
gemäß der vorliegenden Erfindung betrieben werden können, und sollte nicht als einschränkend
angesehen werden. Die zahlreichen geometrischen Variationen für segmentierte Schleifscheiben,
die als geeignet angesehen werden, umfassen topfförmige Scheiben, Scheiben mit Öffnungen
durch den Kern und/oder zwischen aufeinanderfolgenden Segmenten und Scheiben mit
Schleifsegmenten, die eine andere Breite aufweisen als der Kern. Öffnungen werden
manchmal verwendet, um Wege bereitzustellen, über die Kühlmittel zur Schleifzone
geführt werden kann und Schneidabrieb von dieser Zone wegzuführen. Ein breiteres
Segment als die Kernbreite wird gelegentlich verwendet, um die Kernstruktur gegenüber
Erosion aufgrund von Kontakt mit Schleifstaubmaterial beim radialen Eindringen der
Scheibe in das Werkstück zu schützen.
Eine grundlegende, definierende Eigenschaft jedes Schleifmittels ist,
dass das Material des Schleifmittels härter ist als das Material, das geschliffen
wird. Unter Berücksichtigung dieser Einschränkung kann das konventionelle Schleifmittel
dieser Erfindung jedes Schleifmittel sein, außer einem Hochleistungsschleifmittel,
wie es im Bereich der Schleiftechnik verstanden wird. Demgemäß kann das konventionelle
Schleifmittel in Abhängigkeit der Härte des Werkstücks in irgendeiner bestimmten
Schleifanwendungen eine äußerst breite Vielfalt an Materialien einschließen. Das
konventionelle Schleifmittel dieser Erfindung kann somit mäßig harte, üblicherweise
anorganische Mineralzusammensetzungen wie Korund, Schmirgel, Flint, Granat, Bimsstein,
Aluminiumoxid und Siliziumoxid einschließen und kann sogar sehr harte Metallegierungen
wie Carbide des Wolframs, Silizium und Molybdäns umfassen sowie verschiedene Mischungen
von mehr als einem dieser Materialien, um nur einige Beispiele zu nennen. Bevorzugte
konventionelle Schleifmittel schließen Aluminiumoxid (z. B. Schmelz- oder gesintertes
Aluminiumoxid, einschließlich beimpftes und unbeimpftes Sol-Gel-Aluminiumoxid),
Siliziumdioxid, Eisenoxid, Molybdänoxid, Vanadiumoxid, Wolframcarbid, Siliziumcarbid,
und Mischungen aus einigen oder allen der Vorgenannten.
Sol-Gel-Aluminiumoxid ist ein bevorzugtes konventionelles Schleifkorn
zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung. „Sol-Gel-Aluminiumoxid" bedeutet
gesintertes Sol-Gel-Aiuminiumoxid, in dem die alpha-Aluminiumoxid-Kristalle eine
im Wesentlichen einheitliche Größe aufweisen, die im Allgemeinen einen Durchmesser
von weniger als etwa 10 &mgr;m, vorzugsweise weniger als 5 &mgr;m, und insbesondere
bevorzugt weniger als 1 &mgr;m. Das hier geeignete Sol-Gel-Aluminiumoxid kann durch
ein Verfahren mit Beimpfung oder ein Verfahren ohne Beimpfung hergestellt werden.
Sol-Gel-Schleifmittel werden herkömmlicherweise hergestellt durch
Trocknen eines Sols oder eines Gels eines alpha-Aluminiumoxid-Vorläufermaterial,
das üblicherweise, aber nicht notwendigerweise Boehmit ist; Formen des getrockneten
Gels in Partikel mit der gewünschten Größe und Form; dann Brennen der Stücke bei
einer Temperatur, die ausreicht, um sie in die alpha-Aluminiumoxidform umzuwandeln.
Das Aluminiumoxid-Gel kann so gesintert werden, dass die Porosität eingestellt wird,
und die Partikel können weiter gebrochen und gesiebt und nach der Größe sortiert
werden, um polykristalline Körner aus alpha-Aluminiumoxid-Mikrokristallen zu bilden.
Einfache Sol-Gel-Verfahren zur Herstellung von Körnern, die geeignet sind in der
vorliegenden Erfindung verwendet zu werden, sind beispielsweise in den US-Patenten
mit den Nummern 4,314,827, 4,518,397 und 5,132,789 und in der britischen Patentanmeldung
Nr. 2,099,012 beschrieben.
In einer Ausgestaltung eines Sol-Gel-Verfahrens wird der Aluminiumoxid-Vorläufer
mit einem Material „beimpft", das die gleiche Kristallstruktur und möglichst
ähnliche Kristallgitter-Parameter wie Aluminiumoxid selbst hat. Die Menge an Impfmaterial
sollte nicht mehr als 10 Gew.-% des hydratisierten Aluminiumoxids betragen, und
normalerweise wird durch Mengen von mehr als 5 Gew.-% kein Vorteil erreicht. Wenn
das Impfmaterial ausreichend fein ist (eine Oberfläche von mehr als etwa 60 m2
per Gramm oder mehr), können vorzugsweise Mengen zwischen von etwa 0,5 bis 10 Gew.-%,
insbesondere zwischen 1 bis 5 Gew.-%, verwendet werden. Das Impfmaterial kann auch
in der Form eines Vorläufermaterials, das sich bei einer Temperatur unterhalb der
Bildungstemperatur von alpha-Aluminiumoxid in die aktive Impfform umwandelt. Die
Funktion des Impfmaterials besteht darin, die Umwandlung in die alpha-Form einheitlich
im gesamten Vorläufer bei einer wesentlich geringeren Temperatur ablaufen zu lassen,
als der Temperatur, die benötigt wird, wenn kein Impfmaterial anwesend ist. Dieses
Verfahren erzeugt eine mikrokristalline Form, in der die einzelnen alpha-Aluminiumoxidkristalle
sehr einheitliche Form und vorzugsweise alle einen Durchmesser im Submikronbereich
aufweisen. Geeignete Impfmaterialien schließen alpha-Aluminiumoxid selber, aber
auch andere Verbindungen wie alpha-Eisen(III)oxid, Chromsuboxid, Nickeltitanat und
eine Vielzahl anderer Verbindungen ein, die ausreichend ähnliche Gitterparameter
zu denen des Aluminiumoxids aufweisen, um die Erzeugung von alpha-Aluminiumoxid
aus einem Vorläufer bei Temperaturen erzeugen zu können, die unterhalb der Temperaturen
liegen, bei der die Umwandlung normalerweise ohne eines solchen Impfmaterials stattfindet.
Beispiele für Sol-Gel-Verfahren zur Herstellung von Schleifkorn, das
zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung geeignet ist, schließen die in
US 4,623,364, 4,744,802,
4,788,167, 4,881,971,
4,954,462, 4,964,883,
5,192,339, 5,215,551,
5,219,806 und 5,453,104
beschriebenen Verfahren ein, ohne darauf beschränkt zu sein.
Sol-Gel-Aluminiumoxid-Schleifkörner können von vielfältiger Form sein,
beispielsweise blockige oder faserartige Körner. Faserartige Körner, die hier gelegentlich
als langgezogenen oder als „TG" beschrieben werden, haben ein hohes Aspektverhältnis,
dass als der Quotient aus einer charakteristischen langen Abmessung geteilt durch
eine wahrnehmbar kleinere, charakteristische kurze Abmessung. Das Aspektverhältnis
von faserartigen, beimpften Sol-Gel-Aluminiumoxid-Partikeln in der Mischung beträgt
zumindest etwa 3 : 1 und vorzugsweise zumindest etwa 4 : 1. Solche faserartigen
beimpften Sol-Gel-Aluminiumoxidkörner sind in den US-Patenten Nr. 5,194,072 und
5,201,916 offenbart. Blockige Sol-Gel-Aluminiumoxidkörner, die hier gelegentlich
„SG"-Material bezeichnet werden, sind im Allgemeinen von körnigem Aussehen
und haben ein Aspektverhältnis von etwa 1 : 1. Besonders bevorzugt ist die Verwendung
eines Schleifkorns, dass eine Mischungen aus blockigen und faserartigen Sol-Gel-Aluminiumoxidkörnern
umfasst. In dieser binären Mischungen sind vorzugsweise etwa 40–60 Gew.-%
der Partikel Langgezogen und eine ergänzende Menge blockig, und besonders bevorzugt
liegen langgezogene und blockige Partikel in etwa gleichen Gewichtsanteilen vor.
Über viele Modifikationen von gesintertem Sol-Gel-Aluminiumoxid-Schleifkorn
wurde berichtet. Alle polykristallinen Schleifkörner innerhalb dieser Klasse sind
dadurch definiert, dass das Korn zumindest 60% alpha-Aluminiumkristalle mit einer
Dichte von mindestens etwa 95% der theoretischen Dichte, eine Kristallgröße von
weniger als etwa 10 &mgr;m, und vorzugsweise einheitliche mikrokristalline Kristalle
von weniger als 1 &mgr;m oder einheitliche Kristalle von etwa 1 bis 5 &mgr;m, umfassen
und eine Vickers-Härte von mehr als 16 Gpa, vorzugsweise 18 Gpa, bei 500 Gramm aufweisen,
sind geeignet zur Verwendung in dieser Erfindung.
Bei der Herstellung von Sol-Gel-Aluminiumoxidkorn ohne Beimpfung werden
häufig Modifikatoren eingesetzt, um die Kristallgröße und andere Materialeigenschaften
zu beeinflussen. Typische Modifikatoren können bis zu 15 Gew.-% Spinell, Mullit,
Mangandioxid, Titanoxid, Magnesiumoxid, Metalloxide der Seltenerden, Zirkoniumdioxid
oder Zirkoniumdioxid-Vorläufer (die in größeren Mengen, beispielsweise etwa 40 Gew.-%
oder mehr, zugegeben werden können) enthalten. Der Modifikator ist in dem ursprünglichen
Sol enthalten, wie in den oben genannten US-Patenten Nr. 4,314,827,
5,192,339 und 5,215,551 beschrieben. Weitere Modifikationen beinhalten den Einschluss
verschiedener Mengen von Modifikatoren, beispielsweise Yttriumoxid, Oxiden der Seltenerdmetalle
sowie Lanthan, Praseodymium, Neodynium, Samarium, Gadolinium, Erbium, Ytterbium,
Dysprosium und Cer, Übergangsmetalloxide und Lithiumoxide, wie in den US-Patenten
Nr. 5,527,369 und 5,593,468 beschrieben. Diese Modifikatoren sind oft enthalten,
um solche Eigenschaften wie Bruchzähigkeit, Härte, Zerreibbarkeit, Bruchmechanik
oder Trockenverhalten zu beeinflussen.
In einem anderen Aspekt dieser Erfindung wird es in Erwägung gezogen,
eine Kombination aus Schleifmaterialien zu verwenden, die eine Komponente aus konventionellem
Schleifmittel und eine Komponente aus Hochleistungsschleifmittel umfasst. Die Verbesserung
der Schleifkapazität durch das Schleifen bei ultra-hoher Geschwindigkeit ist von
solch einer Größenordnung, dass ein wesentlicher Anteil an Hochleistungsschleifkorn
durch konventionelles Schleifmittel ohne Verlust an Leistungsfähigkeit ersetzt werden
kann. Die vorliegende Erfindung stellt somit eine Technik zum Erhalt eines Schleifsegments
bereit, dass einen geringeren Anteil (<50%) Hochleistungsschleifmittel aufweist,
die Schleifrate und die Lebensdauer des Werkzeugs nahe denen sind, die von Werkzeugen
mit 100% Hochleistungsschleifmittel erwartet werden. Vorzugsweise stellt die Komponente
aus konventionellem Schleifmittel einen größeren Anteil (>50%) des gesamten Schleifmittels
in dem Schleifsegment dar, vorzugsweise zumindest etwa 80% des gesamten Schleifmittels.
Das konventionelle Schleifmittel und die Komponente aus Hochleistungsschleifmittel
können innerhalb des Schleifsegments einheitlich vermischt werden. Sie können auch
in unterschiedliche Bereiche des Schleifsegments getrennt werden, oder Kombinationen
aus gemischten und getrennten Bereichen können in einem einzigen Werkzeug vereinigt
werden.
Das Schleifsegment sollte so konstruiert werden, um strukturelle Integrität
bereitzustellen, die Bruch oder Zerfall beim Betrieb des Werkzeugs bei ultra-hoher
tangentialer Kontaktgeschwindigkeit, d. h. oberhalb 125 m/s, widerstehen kann. Dementsprechend
sollte das Schleifsegment einen minimalen Rand-Festigkeits-Parameter aufweisen,
der definiert ist als die Zugfestigkeit geteilt durch die Dichte des konventionellen
Schleifmittels. Angesichts der Tatsache, dass, bezogen auf das Zentrum der Scheibe,
die Belastungen, die auf ein Schleifsegment einer Schleifscheibe an der Peripherie
auftreten, reduziert sind, kann der minimale Rand-Festigkeits-Parameter des Schleifsegments
zur Verwendung gemäß dieser Erfindung kleiner sein als der Kern-Festigkeits Parameter
des Kerns. Der Rand-Festigkeits-Parameter sollte zumindest 10 MPa-cm3/g
betragen.
Die Zusammensetzung für das Bindungsmaterial kann jede der allgemeinen
Typen sein, die in der Technik verwendet werden. Beispielsweise können wirksam Glas-
oder glasartige Bindungen, Kunstharz- oder Metallbindungen sowie Hybrid-Bindungsmaterialien
wie metallgefüllte Kunstharzbindungsmaterialien und mit Kunstharz imprägnierte,
glasartige Bindungen verwendet werden. Eine glasartige Bindung ist bevorzugt.
Kunstharzbindungen können ebenfalls verwendet werden, selbstverständlich
vorausgesetzt, dass die Bindungen eine ausreichende Festigkeit und Hitzebeständigkeit
aufweist. Jedes der wohlbekannten, vernetzten Polymere wie Phenol-Aldehyd, Melamin-Aldehyd,
Harnstoff-Aldehyd, Polyester, Polyimid und Epoxy-Polymere können eingesetzt werden.
Die Kunstharzbindung kann Füllstoffe wie Kryolith, Eisensulfid, Calciumfluorid,
Zinkfluorid, Ammoniumchlorid, Copolymere von Vinylchlorid und Vinylidenchlorid,
Polytetraflourethylen, Kaliumfluoroborat, Kaliumsulfat, Zinkchlorid, Kyanit, Mullit,
Graphit, Molybdänsulfid und deren Gemische.
Jede der wohlbekannten glasartigen Bindungen kann verwendet werden.
Für konventionelle Schleifscheiben, die Sol-Gel-Aluminiumoxidkorn enthalten, wurde
herausgefunden dass es wichtig ist, glasartige Bindungen zu verwenden, die bei relativ
geringen Temperaturen gebrannt werden können. Im Zusammenhang mit dem Brennen von
glasartigen Bindungen meint Tief-Temperatur-Brennen nicht mehr als etwa 1100°C.
Die Brenntemperaturen betragen vorzugsweise weniger als 1000°C. Glasartige Bindungen
umfassen im Allgemeinen Schmelz-Metalloxide, so wie Oxide von Silizium, Aluminium,
Eisen, Titan, Calcium, Magnesium, Natrium, Kalium, Lithium, Bor, Mangan und Phosphor,
und schließen üblicherweise Mischungen der Oxide dieser Metalle ein. Repräsentative
Metalloxide, die in glasartigen Bindungen eingesetzt werden, sind SiO2,
Al2O3, Fe2O3, TiO2, CaO,
MgO, Na2O, K2O, Li2O, B2O3,
MnO2 und P2O5. Die glasartige Bindung kann durch
den Einsatz der Metalloxid-Komponenten in feiner, partikulärer Form bewirkt werden.
Wenn eine Vielzahl Metalloxide enthalten sind, sollten die Partikel bis zur Einheitlichkeit
gemischt werden. Ein Vorteil kann sich durch das Herstellen der Fritte aus den rohen
Komponenten der Zusammensetzung der glasartigen Bindung, dem Mahlen der Fritte in
ein Pulver und Verwendung der Fritte zur Bindung des Schleifkorns ergeben. Eine
Fritte kann durch Vorbrennen der rohen Vorläufer der Metalloxid-Komponenten der
Zusammensetzung bei einer Temperatur und für eine Zeitdauer, die ausreichend ist,
um ein homogenes Glas zu bilden, erhalten werden. Temperaturen im Bereich von etwa
1100°C–1800°C sind typisch.
Das Schleifsegment der Scheibe kann durch Mischen der feinen Partikel
des Schleifmittels und der Komponenten der Zusammensetzung der Bindung, um eine
trockene Mischungen zu bilden, geformt werden. Das Mischen wird fortgesetzt, bis
eine einheitliche Konzentration an Schleifmittel und Bindung erreicht ist. Als Alternative
kann eine nassen Mischung unter Einschluss eines optionalen, flüchtigen, flüssigen
Bindemittels zusammen mit den trockenen Partikeln gebildet werden. Der Begriff „flüchtig"
bedeutet, dass das flüssige Bindemittel die Mischung verlässt,
wenn die Bindungen, wie nachfolgend erklärt, durch Härten gebildet wird. Das Bindemittel
ist typischerweise eine mittel bis hoch-siedende, organische Flüssigkeit, die zur
Mischungen mit den Komponenten aus trockenen Partikeln unter Bildung einer viskosen
Paste befähigt ist. Die Flüssigkeit erleichtert die Herstellung einer einheitlichen
Bindung und Schleifnetzwerks und hilft weiterhin, die Bindung und die Schleifzusammensetzung
während des Segmentbildungsverfahrens zu verteilen. Beispiele für flüchtige, flüssige
Bindemittelmaterialien, die geeignet zur Verwendung in dieser Erfindung sind, schließen
Wasser, tierischen Leim, aliphatische Alkohole, Glykole, oligomere Glykole, Ether
und Ester von solchen Glykolen und oligomeren Glykolen und wachsartige oder hochmolekulargewichtige
Erdölfraktionen, wie Mineralöl und Pertrolat, ein.
Repräsentative Alkohole schließen Isopropanol und n-Butanol ein. Repräsentative
Glykole und oligomere Glykole schließen Ethylenglykol, Propylenglykol, 1,4-Butandiol,
Diethylenglykol und Diethylenglykolmonobutylether ein.
Porositätsbildner und andere Additive können optional zu der Schleifmittelsegmentmischung
zugegeben werden. Repräsentative Porositätsbildner und andere Additive schließen
hohle keramische Kügelchen (z. B. blasenförmiges Aluminiumoxid) und Partikel aus
Graphit, Silber, Nickel, Kupfer, Kaliumsulfat, Kryolit, Kyanit, hohle Glaskügelchen,
gemahlene Walnußschalen, Kügelchen aus Plastikmaterial oder organischen Verbindungen
(z. B. Polytetrafluorethylen) und geschäumte Glaspartikel. Porositätsbildner sind
besonders nützlich in Zusammensetzungen für glasartige Bindungen und etwa 30–60
Vol.-% an Porositätsbildner ist bevorzugt. Ein bevorzugtes Schleifsegment mit glasartige
Bindung hat die Zusammensetzung aus etwa 26 Vol.-% blockigen Sol-Gel-Aluminiumoxidpartikeln,
etwa 26 Vol.-% langgezogenen Sol-Gel-Aluminiumoxid-Filamentpartikeln, etwa 10–13
Vol.-% einer Mischung aus Schmelz-Metalloxiden und einer wirksamen Menge von Porositätsbildnern,
um etwa 35–38 Vol.-% Porosität zu ergeben. Eine poröse Struktur mit offenen
Zellen ist bevorzugt.
Die Mischung kann bei niedriger Temperatur und hohem Druck in einer
vorausgewählten Form kalt-kompaktiert werden, um einen „grünen" Segmentvorläufer
zu bilden. Der Begriff „grün" meint hier, dass die Materialien eine Festigkeit
haben, um die Form während der nächsten, folgenden Verfahrenszwischenschritten beizubehalten,
aber keine ausreichende Festigkeit aufweisen, um die Form permanent beizubehalten.
Die grünen Vorläufer können auf einer Vielzahl von Wegen gehärtet werden, um die
volle Festigkeit und endgültige Form zu erhalten. Das Härtungsverfahren und dessen
Betriebsbedingungen hängen von der Art des verwendeten Bindungsmaterials ab. Beispielsweise
können Kunstharzbindungen durch chemische Reaktionen in der Gegenwart chemischer
Katalysatoren, zusätzlicher Reaktanden, Strahlung und Ähnlichem gehärtete werden.
Glasartig und metallisch gebundene Segmente werden oft durch Brennen bei erhöhter
Temperatur und der Kompression des Vorläufers gebildet. Die Komponenten der Zusammensetzung
der glasartigen Bindungen oder Metallbindungen schmelzen bei hohen Temperaturen
und werden dann abgekühlt, um die Schleifpartikel in einer starken, starren, einheitlichen
Matrix zu umklammern.
Nachdem die Schleifsegmente hergestellt wurden, können sie durch verschiedene
bekannte Verfahren wie Hartlöten, Laserschweißen, mechanische Befestigung oder Kleben
mit einem Kleber oder einem Zement an den Kern angebracht werden. Besonderer Vorzug
wird dem Zementieren der Schleifsegmente an den Kern eingeräumt. Natürlich sollte
der Kleber sehr stark sein, um der destruktiven Kraft, die wahrscheinlich während
des Betriebs auftritt, insbesondere in Drehwerkzeugen wie Schleifscheiben, standzuhalten.
Zweikomponenten-Epoxidharz- und „Härter"-Zement ist bevorzugt.
Dieser Erfindung wird nun anhand von Beispielen von bestimmten repräsentativen
Ausführungsformen der Erfindung erläutert, wobei alle Anteile, Proportionen und
Prozentangaben Gewichtsangaben sind, sofern nicht anders angezeigt. Alle Gewichtseinheiten
und Maße die nicht ursprünglich in SI-Einheiten erhalten wurden, wurden in SI-Einheiten
konvertiert.
Beispiel 1
Eine 1693 Gramm Schleifkornmischung aus 50% SG-Korn und 50% TG-Korn,
jedes mit einer Korngröße von 125 &mgr;m (US Nr. 120 Sieb), die von der Norton Company,
Worcester, MA erhalten wurden, wurden in einem motorbetriebenen Mischer für 5–10
Minuten mit 2 10 Gramm einer Mischung aus Komponenten einer glasartigen Bindungen
gemischt. Die Bindung ist in US-A-5,401,284 beschrieben und sie enthält einen Hauptanteil
aus SiO2 und einen kleineren Anteil aus jeweils Al2O3,
K2O, Na2O, Li2O und B2O3.
Tierischer Kleber und Wasser in einer Menge von 48 Gramm waren in der Zusammensetzung
enthalten, um eine benetzte Pulvermischung mit einheitlicher Konzentration zu ergeben.
Die Mischung wurde in Formen gegeben, um gekrümmte Segmente des in 1
gezeigten Typs zu ergeben. Die Abmessungen der Segmente waren 25 Millimeter Länge,
10 mm Breite und 10 mm Tiefe. Die Formen wurden bei 7–14 MPa für etwa 20–30
Sekunden kaltgepresst, um „grüne" Segmentvorläufer herzustellen. Die Vorläufer
wurden in einem Heißluftofen bei 1000°C für 8 Stunden gebrannt, um die fertiggestellten
Segmente zu erhalten. Nach dem Brennen war die Krümmung der Segmente wohldefiniert
und es wurde keine Absenkung festgestellt.
25 Segmente wurden um den vollständigen Umfang von jeweils drei zirkulären,
Hochfestigkeits-Schleifscheibenkernen aus niederlegierendem Stahl
mit einem Durchmesser von 38,0 cm, um Schleifscheiben mit einem nominalen Durchmesser
von 40 cm zu ergeben. Die Mittelbohrung dieser Schleifscheiben betrug 12,7 cm. Der
Rand des Stahlkerns wurde sandgestrahlt um einen Rauhigkeitsgrad vor der Anbringung
der Segmente zu erhalten. Technodyne® HT-18 (Taoka Chemicals, Japan) Epoxidharz
und sein modifizierter Amin-Härter wurden durch Mischen per Hand in einem Verhältnis
von 100 Teilen Harz zu 19 Teilen Härter zubereitet. Ein Füllmittel aus fein gepulvertem
Siliziumoxid wurde in einem Verhältnis von 3,5 Teilen pro 100 Teilen Harz zugegeben,
um die Viskosität zu erhöhen. Der verdickte Epoxid-Zement wurde dann auf die Enden
und Böden der Segmente aufgebracht, die im Wesentlichen wie in 1
gezeigt auf dem Kern positioniert wurden. Das Aufrauhen des Kerns verbesserte die
wirksame Phasengrenzfläche für die Haftung des Epoxids. Der Epoxid-Zement wurde
für 24 Stunden bei Raumtemperatur und nachfolgend für 48 Stunden bei 60°C Härten
gelassen. Da die Viskosität erhöht wurde, war der Ablauf des Epoxids während des
Härtens minimiert.
Berst-Geschwindigkeits-Tests wurden durch Spin-Tests bei Beschleunigungen
von 45 U/min pro s durchgeführt. Obwohl die Tiefe des Schleifsegments etwa 2–3
mal so groß war wie bei einem typischen Hochleistungsschleifrad, zeigten die Test-Schleifscheiben
eine Berst-Bewertung äquivalent zu 271, 275 und 280 m/s tangentialer Kontaktgeschwindigkeit.
Somit würde sich die Test-Schleifscheibe für den Betrieb bei jeweils 200 m/s und
180 m/s tangentialer Kontaktgeschwindigkeit unter zur Zeit anzuwendenden Sicherheitsstandards
in Europa und den Vereinigten Staaten eignen.
Beispiel 2
Drei Schleifscheiben wurden wie in Beispiel 1 hergestellt, außer dass
der Kern an Stelle von Stahl aus ANSI 7178 Aluminiumlegierung war. Die Berst-Geschwindigkeiten
betrugen 306, 311 und 311 m/s.
Beispiel 3
Eine Schleifscheibe wurde wie in Beispiel 2 hergestellt, außer dass
Redux® 420 Epoxid und Härter (Ciba-Geigy Polymer Division, Frankreich) verwendet
wurde. Der Kleber wurde für 4 h bei 60°C gehärtet. Die Berst-Geschwindigkeit
betrug 346 m/s.
Beispiel 4
Eine Schleifscheibe wurde wie in Beispiel 1 hergestellt, außer dass
die Tiefe der Schleifsegmente auf 25 mm erhöht wurde. Die Geschwindigkeit beim Bersten
wurde im Bereich von 246–264 m/s gemessen, was eine Eignung zum Betrieb bei
einer tangentialen Kontaktgeschwindigkeit von jeweils bis zu 180 m/s und bis zu
160 m/s in Europa und den Vereinigten Staaten entspricht.
Beispiele 5–19
Die experimentellen Schleifscheiben 5–19 (400 mm Durchmesser,
10 mm Dicke bei 127 mm Bohrungen), jede mit 25 Schleifsegmenten mit 10 mm Tiefe,
wurden im Wesentlichen wie im Beispiel 1 beschrieben hergestellt. Die Art des in
jeder Schleifscheibe verwendeten Schleifkorns ist in Tabelle I gezeigt. Das CBN-Korn
hatte eine Korngröße von 250 &mgr;m. Die in den Beispielen 5, 7, 12–17 und
19 verwendeten konventionellen Schleifkörner hatten eine Korngröße von 250 &mgr;m
(SG) oder eine Korngröße von 180 &mgr;m (TG). All das andere in diesen Beispielen
verwendete konventionelle Korn hatte eine Korngröße von 125 &mgr;m. Das Schleifkorn
stellte etwa 52% des Volumens des Schleifsegments dar. Jede Schleifscheibe wurde
bei Rotationsgeschwindigkeiten entsprechend 230 m/s tangentialer Kontaktgeschwindigkeit
eignungsgeprüft, und es wurde weder Segmentbruch oder Nachgeben des Stahlkernes
beobachtet.
Die Schleifscheibe gemäß Beispiel 6 wurde durch Profilschleifen eines
6,4 mm breiten ANSI 52100 oder UNS G52986 tragenden Stahl mit einer Rockwell C-Härte
von 60 bis zu einer Tiefe von 5,18 mm getestet. Die Schleifscheibe wurde bei einer
tangentialen Kontaktgeschwindigkeit von 60 m/s, 90 m/s, 120 m/s und 150 m/s betrieben.
Eine Studer CNC S-40 Schleifmaschine mit wässrigem, 60 Gew.-% Öl enthaltenden Kühlmittel
wurde verwendet. Die maximale Nennleistung des Studer-Schleifers betrug 9 kW, womit
die Schleifscheibe die Maschine bei höherer Geschwindigkeit und höherer Metallabtragsrate
nahe an oder über ihre Entwurfs-Leistungsbeschreibung hinaus brachte.
Die Ergebnisse sind in Tabelle 1 gezeigt. Bei allen Metallabtragsraten
zeigte die Schleifscheibe 6 bei 150 m/s verglichen mit 120 m/s einen signifikant
verbesserten G-Faktor bei akzeptablem Leistungsverbrauch. Bei den beiden höchsten
Metallabtragsraten wurde die Leistung der Schleifscheibe 6 nachteilig durch die
Beschränkungen der Schleifmaschine beeinflusst, und für die Schleifscheibe wird
eine bessere Leistung auf einer Maschine, die zu einem Betrieb bei einer höheren
Rate ausgelegt ist, vorausgesagt. Bei allen Schleifscheiben-Geschwindigkeiten und
allen Metallabtragungsraten wurde nur eine geringfügige Änderungen der Oberflächengüte
beobachtet und die Qualität der Oberflächengüte war akzeptabel. Schleifscheibe 6,
die konventionelles Sol-Gel-Aluminiumoxid-Schleifmittel enthielt, wurde während
dieses Tests einfach mit einem stationären, einreihigem Richtblatt mit sechs Diamantspitzen
gerichtet.
Tabelle 1 Schleifleistung von Schleifscheibe 6
Ein weiterer Schleiftest wurde unter den gleichen Bedingungen durchgeführt
(außer, dass eine 3,2 mm Schnittbreite auf dem Werkstück ausgeführt wurde), um die
Schleifleistungen der Schleifräder der Beispiele 5–19 vergleichen zu können.
In diesem Test wurden kommerziell annehmbare G-Faktoren, Leistungsaufnahmen und
Oberflächengüte-Qualitäten für alle Schleifscheiben beobachtet. Ergebnisse sind
in Tabelle 2 gezeigt.
Versuche, eine 3,2 mm Schnittbreite unter diesen Bedingungen bei einer
Schleifscheibengeschwindigkeit von 150 m/s unter Verwendung einer kommerziellen
CBN-Schleifscheibe mit glasartiger Bindung als Kontrolle führte zum Bruch des Schleifrades.
Dies machte es unmöglich, Hochleistungsschleifscheiben direkt mit den Schleifscheiben
der vorliegenden Erfindung bei der Geschwindigkeit von 150 m/s zu vergleichen. Diese
kommerziellen CBN-Schleifscheiben (die gleiche Form wie die Versuchsschleifscheiben,
mit Schleifsegmenten von 5 mm Tiefe, enthaltend 36 Vol.-% CBN-Schleifkorn mit einer
Korngröße von 125 &mgr;m und 20 Vol.-% Bindung) konnten nur bei einer tangentialen
Kontaktgeschwindigkeit von 120 m/s getestet werden. Die CBN-Schleifscheibe zeigte
eine maximale Metallabtragungsrate bei 122 mm3/s·mm bei 120 m/s.
Die Beispiele 5 und 6 enthielten keinen Hochleistungsschleifkorn.
Das verwendete Korn war eine Mischung aus konventionellen Schleifkörnern von Sol-Gel-Aluminiumoxid.
Diese Schleifscheiben waren fähig, eine maximale Metallabtragungsrate von 148 mm3/s·mm
zu leisten, etwa 21 Prozent mehr als die kommerziellen CBN-Schleifscheiben, die
nur bei 120 m/s betrieben werden konnten. Alle Schleifscheiben mit konventionellem
Schleifmittel und konventionellem Schleifmittel/CBN konnten leicht mittels eines
stationären, einreihigen, Richtblatts mit sechs Diamantspitzen gerichtet werden.
Im Gegensatz dazu mussten die kommerziellen CBN-Schleifscheiben mit einem Rotations-Abrichtwerkzeug
gerichtet werden. Die Hochleistungsschleifscheiben produzieren eine signifikante
Menge an Spänen und verschmierten, was bei den Schleifscheiben mit konventionellen
Schleifmitteln nicht beobachtet wurde.
Die Schwierigkeiten beim Richten von Hochleistungsschleifscheiben
die Arbeitsseite der Schleifscheibe zu öffnen und die Abmessung der Schleifscheibe
zu korrigieren (Richten der Schleifscheibe, typischerweise vor der ersten Benutzung
und, wie benötigt, während des Schleif-Arbeitsvorgangs) sind in der Industrie wohlbekannt
und ein ernsthafter Hinderungsgrund Hochleistungsschleifscheiben, insbesondere CBN-Schleifscheiben,
zu verwenden, trotz ihrer nachgewiesenen Überlegenheit in vielen Hochgeschwindigkeits-Schleifarbeitsgängen.
Keine dieser Schwierigkeiten wurde bei den erfindungsgemäßen Schleifscheiben beobachtet.
Auf der Grundlage dieser Daten wird für die maximalen Metallabtragungsraten,
G-Faktoren und andere Schleifleistungs-Parameter der Schleifscheiben der Endung
hochgerechnet, dass sie äquivalent denen von kommerziellen CBN-Schleifscheiben sind,
wenn sie bei den höheren Geschwindigkeiten (d. h. zumindest 125 m/s), die für den
Betrieb der Schleifscheiben der Erfindung vorgesehen sind, betrieben werden. Obwohl
für die CBN-Schleifscheiben, wenn sie bei Geschwindigkeiten von 120 m/s oder weniger
betrieben werden, höhere G-Faktoren beobachtet werden als für die Schleifscheiben
der Erfindung, erlaubt es . die beobachtete Leichtigkeit, mit der die Schleifscheiben
der Erfindung gerichtet werden können, in Kombination mit den signifikanten Einsparungen
bei den Kosten des Schleifmittels, kommerziellen Anwendungen, Schleifscheiben zu
verwenden, die tiefere Schleifsegmente und mehr Schleifkorn enthalten.
Die größere Tiefe der Segmente, die mit den Schleifscheiben der Erfindung
möglich ist, wird die beobachteten niedrigeren G-Faktoren bei geringeren Metallabtragungsraten
kompensieren, um über die Lebensdauer der beiden Arten von Schleifscheiben hinweg
Ergebnisse zu erzielen, die mit Hochleistungsschleifscheiben gleichwertig sind.
Die Testergebnisse für die Schleifscheiben der Beispiele 7–19
zeigen, dass das erfindungsgemäße Betreiben mit einer tangentialen Kontaktgeschwindigkeit
von mehr 125 m/s die Möglichkeit eröffnet, Hochleistungsschleifmittel in erheblichem
Maße durch das sehr viel kostengünstigere, konventionelle Schleifkorn zu ersetzen
oder zu verdünnen und akzeptable Schleifleistungen, um ein Hochleistungsschleifwerkeug
zu ersetzen, zu erhalten.
Beispiel 20
Eine Schleifscheibe enthaltend unbeimpftes Sol-Gel Aluminiumoxid-Schleifkorn
(321 Korn, hergestellt durch die 3M Corporation, Minneapolis, MN) wurde auf gleichem
Wege hergestellt wie Beispiel 6, außer dass kein TG-Aluminiumoxidkorn verwendet
wurde. In einem Schleiftests unter den gleichen Bedingungen, die oben verwendet
wurden (Schleifen eines Schnitts mit 3,2 mm Breite in das Werkstück), zeigte die
Schleifscheibe mit dem unbeimpften Sol-Gel-Aluminiumoxid eine Schleifleistung, die
zumindest gleichwertig der Leistung der Scheiben 6 bei 120 m/s und 150 m/s war,
und vorteilhaft im Vergleich mit der kommerziellen CBN-Schleifscheibe bei 120 m/s
war.
Somit ist die Verwendung von unbeimpftem sowie beimpftem, faserartigem,
polykristallinem gesintertem Sol-Gel-alpha-Aluminiumoxidkorn zur Verwendung in den
Schleifscheiben der Erfindung bevorzugt.
Obwohl spezielle Formen der Erfindung zur Verdeutlichung in den Zeichnungen
und Beispielen ausgesucht wurden, und obwohl die vorangegangene Beschreibung spezielle
Begriffe zum Zwecke der Beschreibung dieser Formen der Erfindung verwendet, ist
es nicht beabsichtigt, durch diese Beschreibung den Umfang der Erfindung, der in
den Ansprüchen definiert ist, einzuschränken.
Tabelle 2 Schleifleistung bei 150 m/sek.
Anspruch[de]
Verfahren zum Schleifen eines Werkstücks umfassend:
Bereitstellen eines Schleifwerkzeugs, das im wesentlichen aus
einem Kern mit einem Kern-Festigkeits-Parameter (core strength parameter) von mindestens
60 MPa-cm3/g;
einem an den Umfang des Kerns angebrachten Schleifsegment, wobei das Schleifsegment
konventionelle, in einer Bindung eingelassene Schleifkörner umfasst, und wobei dass
Schleifsegment einen Rand-Festigkeits-Parameter (rim strength parameter) von mindestens
10 MPa-cm3/g hat; und
einem Mittel zur Haftung des Schleifsegments an den Kern besteht; und
Bewegen des Schleifsegments mit einer tangentialen Kontaktgeschwindigkeit (tangential
contact Speed) von mindestens 125 m/s im Kontakt mit dem Werkstück.
Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei das konventionelle Schleifmittel ausgewählt
ist aus der Gruppe bestehend aus Aluminiumoxid, Siliziumoxid, Eisenoxid, Molybdänoxid,
Vanadiumoxid, Wolframcarbid, Siliziumcarbid und einem Gemisch aus mindestens zwei
dieser Mittel.
Verfahren gemäß Anspruch 2, wobei das konventionelle Schleifmittel durch einen
Sol-Gel-Verfahren hergestelltes polykristallines Alpha-Aluminiumoxid-Korn ist.
Verfahren nach Anspruch 3, wobei das polykristalline Alpha-Aluminiumoxid-Korn
durch einen Sol-Gel-Verfahren unter Verwendung von Keimbildnern hergestellt ist.
Verfahren gemäß Anspruch 4, wobei ein Teil des polykristallinen Alpha-Aluminiumoxid-Korns
die Form länglicher Partikel mit einem Aspektverhältnis von mindestens etwa 3 :
1 hat.
Verfahren gemäß Anspruch 5, wobei das polykristalline Alpha-Aluminiumoxid-Korn
im Wesentlichen aus gleichen Anteilen von (a) länglichen Partikeln mit einem Aspektverhältnis
von mindestens etwa 3 : 1 und (b) blockförmigen Partikeln besteht.
Verfahren gemäß Anspruch 2, wobei das Schleifsegment weiterhin Hochleistungsschleifkorn
in der Bindung enthält und das Hochleistungskorn einen geringeren Anteil der Körner
in dem Schleifsegment darstellt.
Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei der Kern aus einem haltbaren Material, ausgewählt
aus der Gruppe bestehend aus Metall, Metall-Komposite, Metall-Legierungen, technischer
Kunststoff, faserverstärkter Kunststoff und Kunststoff-Komposite, sowie deren Gemische,
ist.
Verfahren gemäß Anspruch 8, wobei das haltbare Material Metall ist.
Verfahren gemäß Anspruch 9, wobei das haltbare Material Stahl, Aluminium oder
Titan umfasst.
Verfahren gemäß Anspruch 8, wobei das Schleifsegment zumindest ein an den Kern
zementiertes Schleifsegment enthält.
Verfahren gemäß Anspruch 9, wobei das Schleifsegment ein durchgehender Rand
ist, der an den Kern zementiert ist.
Verfahren gemäß Anspruch 11, wobei das Schleifsegment durch eine Dicke von mindestens
etwa 10 mm definiert wird und wobei das Rad eine Berstgeschwindigkeit (barst speed)
von mehr als etwa 270 m/s hat.
Verfahren gemäß Anspruch 11, wobei die tangentiale Kontaktgeschwindigkeit etwa
150 m/s bis etwa 200 m/s beträgt.
Verfahren gemäß Anspruch 13, wobei das Schleifsegment durch eine Dicke von mindestens
etwa 25 mm definiert wird und wobei das Rad eine Mindestberstgeschwindigkeit von
mehr als 245 m/s hat.
Verfahren gemäß Anspruch 15, wobei die tangentiale Kontaktgeschwindingkeit etwa
150 m/s bis 180 m/s beträgt.
Verfahren gemäß Anspruch 2, wobei die Bindung eine glasartige Bindung mit einer
Brenntemperatur von nicht mehr als 1100°C.
Verfahren zur Herstellung eines Schleifkörpers umfassend:
Mischen von Körnern eines konventionellen Schleifmittels mit einer Zusammensetzung
für eine glasartige Bindung, um eine einheitliche Mischung zu erhalten;
Formen der Mischung, im einen Vorformling eines Schleifsegments zu formen,
Brennen des Vorformlings für eine Dauer und bei einer Temperatur, die ausreichend
ist, um die Schleifkörner in der Bindung mit einem Rand-Festigkeits-Parameter von
mindestens 10 MPa-cm3/g zu fixieren, wodurch ein Schleifsegment erhalten
wird; und
Anbringen des Schleifsegments an einen Kern mit einem Kern-Festigkeits-Parameter
von mindestens 60 MPa-cm3/g mit einem Zement, wobei der Zement thermische
Stabilität und Haftfestigkeit aufweist um wirksam dem Schleifen eines Werkstückes
bei einer tangentialen Kontaktgeschwindigkeit von mehr als 125 m/s widerstehen zu
können.
Verfahren gemäß Anspruch 18, wobei die Brenntemperatur höchstens 1100°C
beträgt.
Verfahren gemäß Anspruch 18, wobei das konventionelle Schleifmittel Sol-Gel-Aluminiumoxid-Schleifkorn
enthält.