Die Erfindung betrifft einen Rückprallschutz für Wand- und Deckenverkleidungen
zum Beschuss mit Handfeuerwaffen.
Aus DE 41 22 876 C2 ist
ein Boden- und Wandbelag zur Vermeidung von Geschossabprallern wobei zwischen dem
Außenbelag und der zur Geschossenergie absorbierend angebrachten Schaumstoffschicht
eine mit Deckschichten versehene Wabenstruktur angeordnet ist.
Aus DE 101 50 889 A1
ist ein System zur Befestigung von Profilen einer Decken- oder Wandverkleidung und
dergleichen, bestehend aus einem Metall- oder Kunststoffendlosband, bekannt. Dieses
wird dann an Unterkonstruktionen genagelt. Auf dem Band sind in exakten Abständen
krallenähnliche Halter oder Lamellenfüßchen befestigt, die dann an der Rückseite
des Profils in dafür vorgesehenen Schlitze oder Ausfräsungen gedrückt oder eingeschlagen
werden und als Klemmrillen ausgebildet sind und somit die Profile im verlegten Zustand
über die Feder-Nut-Verbindung dicht aneinander anliegend fest mit der Wand verbinden.
Nachteil der bekannten Lösung ist, dass die Halterungen der Rückprallschutze
für Wand- und Deckenverkleidungen bei Geschossen, die in einem spitzen Winkel auftreffen
beschädigt oder vernichtet werden und dadurch der Rückprallschutz für Wand- und
Deckenverkleidungen nicht mehr funktionsfähig ist oder der Boden- und Wandbelag
für eine einmalige Verlegung ausgelegt und nach häufigen Beschuss nicht auswechselbar
ist.
Die erfindungsmäßige Art von Rückprallschutze für Wand- und Deckenverkleidungen
wird zum Auskleiden ganzer Räume verwendet. In einem annähernd realen Szenario werden
Spezialeinheiten ausgebildet. Die Geschosse werden nicht in einer einheitlichen
Richtung abgegeben, sondern treffen in unterschiedlichen Winkeln auf die Geschossfänge
auf.
Dies birgt ein hohes Sicherheitsrisiko.
Der im Patentanspruch 1 beschriebenen Erfindung liegt das Problem
zugrunde einen Rückprallschutz für Wand- und Deckenverkleidungen zu schaffen der
auch bei mehrfachen Beschuss in einem spitzen Winkel funktionsfähig bleibt.
Dies wird durch den im Patentanspruch 1 beschriebenen Rückprallschutz
für Wand- und Deckenverkleidungen zum Beschuss mit Handfeuerwaffen gelöst, der mindestens
zwei fest installierte Schienen mit Bohrungen, an die Schienen mit Abstandhülsen
verschraubte Kämme mit Einkerbungen, in die Einkerbungen einhängbare hintere Lamellen,
über die Kämme stülpbare Schallisolierungselemente, in die Kämme einlegbare vordere
Lamellen, in die vorderen Lamellen einhängbare Schutzleisten, in die vorderen Lamellen
einhängbare Rückprallschutze, vor die Rückprallschutze anbringbare, flexible Einrichtungen
mit glatter Oberfläche, aufweist.
Ein mit der Erfindung erzielter Vorteil besteht darin, dass lediglich
zwei Schienen mit Bohrungen fest im Raum installiert werden, alle übrigen Teile
angeschraubt, eingelegt und/oder eingehängt werden und daher leicht demontier- und
austauschbar sind.
Das Anschrauben der Kämme mit Abstandhülsen garantiert vorteilhaft
eine einfache Montageart und ermöglicht die Nutzung großzügiger Toleranzen der übrigen
Teile die von den Abstandhülsen kompensiert werden.
Ein weiterer Vorteil besteht in der Verwendung von Einkerbungen zum
Einhängen der hinteren Lamellen. Die Einkerbungen sind einfach herzustellen, robust
und schwer zerstörbar. Die Einkerbungen gewähren eine sichere Halterung der hinteren
Lamellen.
Über die Kämme stülpbare Schallisolationselemente erhöhen vorteilhaft
den Komfort des Rückprallschutzes für Wand- und Deckenverkleidungen während der
Nutzung.
Einlegbare vordere Lamellen bieten erfindungsgemäß den Vorteil einer
einfachen Installation, die Möglichkeit einen großen Toleranzbereich auszunutzen
und verschiedene auch schwer bearbeitbare Materialien zu verwenden.
Einhängbare Schutzleisten sind ein Vorteil der Erfindung, der einen
wirksamen und zuverlässigen Schutz bietet.
Einhängbare Rückprallschutze bieten erfindungsgemäß den Vorteil einer
einfachen Installation, die Möglichkeit einen großen Toleranzbereich auszunutzen
und verschiedene auch schwer bearbeitbare Materialien zu verwenden.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist die Verwendung von flexiblen
Einrichtungen mit glatter Oberfläche. Die glatte Oberfläche verhindert das Abfälschen
der Flugbahn beim Auftreffen in den Rückprallschutz für Wand- und Deckenverkleidungen
oder das Abprallen der Geschosse und sichert einen definierten Eintritt der Geschosse
in den Rückprallschutz für Wand- und Deckenverkleidungen.
Ein weiterer erfindungsgemäßer Vorteil ist in Patentanspruch 2 beschrieben.
Die Abstände der Einkerbungen der Schienen zur Einhängung der hinteren Lamellen
sind kleiner als die Breite der hinteren Lamellen. Es kommt zu einer Überdeckung
der Lamellen die einen sicheren Schutz gegen einen Geschossaustritt an der Rückseite
gewährt
Ein weiterer erfindungsgemäßer Vorteil ist in Patentanspruch 3 beschrieben.
Die Zinken der Kämme sind in einem Winkel von 40–44° angestellt. Der Anstellwinkel
garantiert eine optimale Ablenkung der Geschosse beim Auftreffen auf die in die
Kämme eingelegten vorderen Lamellen. Es wird bei einem Winkel von 40–44°
die größtmögliche Energieaufnahme der vorderen Lamellen erreicht.
Patentanspruch 4 beschreibt einen weiteren erfindungsgemäßen
Vorteil. Der Abstand der Zinken der Kämme ist die Dicke der vorderen, einlegbaren
Lamellen und die zweifachen Dicke der Schallisolationselemente und ein Spiel von
etwa 2 mm. Die vorderen Lamellen sind leicht einlegbar und doch in ihrer Bewegungsmöglichkeit
während des Beschusses so eingegrenzt, dass die Funktionsweise immer gewährt ist.
Ein weiterer erfindungsgemäßer Vorteil ist in Patentanspruch 5 beschrieben.
Breitere, vordere Lamellen zum Einhängen der einhängbaren Rückprallschutze sind
breiter als die übrigen vorderen Lamellen. Die breiteren vorderen Lamellen stehen
über die vorderen Lamellen hinaus und funktionieren als Aufhänger für die einhängbaren
Rückprallschutze.
Patentanspruch 6 beschreibt einen weiteren erfindungsgemäßen Vorteil.
Die einhängbaren Schutzleisten schützen die fest installierten Schienen, die eingeschraubten
Kämme und die Verschraubungen der eingeschraubten Kämme vor direktem Beschuss.
Ein weiterer erfindungsgemäßer Vorteil ist in Patentanspruch 7 beschrieben.
Die einhängbaren Rückprallschutze sind mit einer eingefrästen Nut in die breiteren,
vorderen Lamellen, die als Aufhänger dienen, einhängbar.
Patentanspruch 8 beschreibt einen weiteren erfindungsgemäßen Vorteil.
Die Einrichtung mit glatter Oberfläche ist eine Kunststofffolie. Die Kunststofffolie
wird vor die einhängbaren Rückprallschutze gehängt und gleicht die unebene Oberfläche
der einhängbaren Rückprallschutze optimal aus. Auftreffende Geschosse werden an
der glatten Oberfläche nicht abgelenkt und gelangen ihrem Auftreffwinkel gemäss
in den Geschossfang.
Ein weiterer erfindungsgemäßer Vorteil ist in Patentanspruch 9 beschrieben.
Die Kunststofffolie ermöglicht, aufgrund ihrer glatten Oberfläche, welche die Geschosse
beim Auftreffen nicht ablenkt, einen seitlichen Beschuss des Rückprallschutzes für
Wand- und Deckenverkleidungen bis zu 15°.
Patentanspruch 10 beschreibt einen weiteren erfindungsgemäßen Vorteil.
Der Rückprallschutz für Wand- und Deckenverkleidungen ist durch weitere fest installierte
Schienen modular erweiterbar. Besonders vorteilhaft ist die Erweiterung, wenn an
jeder Seite einer fest installierten Schiene ein Kamm mit Abstandhülsen verschraubt
wird. Es erübrigt sich dann jeweils eine fest installierte Schiene.
Ein weiterer erfindungsgemäßer Vorteil ist in Patentanspruch 11 beschrieben.
Die hinteren Lamellen, die vorderen Lamellen und die einhängbaren Schutzleisten
sind aus einem Stahl mit der Zugfestigkeit > 500 N/mm2 gefertigt, der
ein ausreichendes Vermögen zur Energieaufnahme aufweist um die Geschosse sicher
abfangen zu können.
Ein Ausführungsbeispiel ist in der einzigen 1
dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben.
Es zeigt 1 die Seitenansicht des Rückprallschutzes
für Wand- und Deckenverkleidungen im Schnitt.
Die fest installierte Schiene 1 ist ein Flachstahl St 37–3
mit Bohrungen zur Aufnahme der Schrauben 2 und an Decke und Boden im Raum
fest installiert. An die fest installierte Schiene ist der Kamm 4, ebenfalls
aus einem Stahl der Güte St 37–3, verschraubt. Zwischen fest installierte
Schiene 1 und Kamm 4 befindet sich eine Abstandshülse
3 die auf die Schraube 2 aufgeschoben ist. An der Rückseite des
Kamms 4 sind Einkerbungen 5 angebracht, in welche die hinteren
Lamellen 6 einhängbar sind. Die hinteren Lamellen 6 bestehen,
ebenso wie die vorderen Lamellen 8, die vorderen, breiten Lamellen
12 und die Schutzleisten 9 aus einem Stahl der Güte GS 500 CR.
Die Abstände der Einkerbungen 5 sind so dicht, dass sich
die hinteren Lamellen 6 an ihrer Ober- bzw. Unterseite überlappen. Auf
die Zinken an der Vorderseite der Kämme 4 sind Schallisolationselemente
7 in Form von Kühlerschläuchen gestülpt um die Schallemissionen des Rückprallschutzes
für Wand- und Deckenverkleidungen bei Beschuss zu verringern. Auf die Schallisolationselemente
7 sind die vorderen Lamellen 8 in die Zinken des Kammes
4 eingelegt. Die Maße der vorderen Lamellen 8 sind 980×220×12
mm. Je nach Bedarf ist eine vordere Lamelle 8 durch eine breitere, vordere
Lamelle 12 ausgetauscht um einen Aufhänger für den Rückprallschutz
10 zu bieten.
In die vorderen Lamellen 8 ist die Schutzleiste
9 eingehängt um die fest installierte Schiene 1, die Kämme
4 und die Verschraubungen 2 vor direkten Beschuss zu schützen.
Der Rückprallschutz 10 ist ein Block eines recycelten Gummis, Regupol®,
in einer Stärke von ca. 200 mm, der an einer eingefrästen Nut im Material an die
hervorstehende, breitere, vordere Lamelle 12 eingehängt ist. An der Oberseite
des obersten Rückprallschutzes ist die flexible Einrichtung 11, befestigt.
Die flexible Einrichtung 11 ist eine PVC-Plane, die eine genügend glatte
Oberfläche aufweist, um die Geschosse beim Auftreffen nicht abzulenken. Durch die
flexible Einrichtung ist der Beschuss aus einem Winkel von 15° zur flexiblen
Oberfläche möglich.