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Dokumentenidentifikation DE10241525B3 29.01.2004
Titel Rückprallschutz für Wand- und Deckenverkleidungen
Anmelder Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, dieses vertreten durch das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung, 56068 Koblenz, DE
Erfinder Gehrmann, Klaus, 72213 Altensteig, DE
DE-Anmeldedatum 07.09.2002
DE-Aktenzeichen 10241525
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 29.01.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 29.01.2004
IPC-Hauptklasse F41J 1/20
IPC-Nebenklasse E04F 13/08   
Zusammenfassung Es wird ein Rückprallschutz für Wand- und Deckenverkleidungen zum Beschuss von Handfeuerwaffen vorgestellt, der mindestens zwei fest installierte Schienen mit Bohrungen, an die Schienen mit Abstandhülsen verschraubte Kämme mit Einkerbungen, in die Einkerbungen einhängbare hintere Lamellen, über die Kämme stülpbare Schallisolierungselemente, in die Kämme einlegbare vordere Lamellen, in die vorderen Lamellen einhängbare Schutzleistun, in die vorderen Lamellen einhängbare Rückprallschutze und vor die Rückprallschutze anbringbare, flexible Einrichtungen mit glatter Oberfläche, aufweist.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen Rückprallschutz für Wand- und Deckenverkleidungen zum Beschuss mit Handfeuerwaffen.

Aus DE 41 22 876 C2 ist ein Boden- und Wandbelag zur Vermeidung von Geschossabprallern wobei zwischen dem Außenbelag und der zur Geschossenergie absorbierend angebrachten Schaumstoffschicht eine mit Deckschichten versehene Wabenstruktur angeordnet ist.

Aus DE 101 50 889 A1 ist ein System zur Befestigung von Profilen einer Decken- oder Wandverkleidung und dergleichen, bestehend aus einem Metall- oder Kunststoffendlosband, bekannt. Dieses wird dann an Unterkonstruktionen genagelt. Auf dem Band sind in exakten Abständen krallenähnliche Halter oder Lamellenfüßchen befestigt, die dann an der Rückseite des Profils in dafür vorgesehenen Schlitze oder Ausfräsungen gedrückt oder eingeschlagen werden und als Klemmrillen ausgebildet sind und somit die Profile im verlegten Zustand über die Feder-Nut-Verbindung dicht aneinander anliegend fest mit der Wand verbinden.

Nachteil der bekannten Lösung ist, dass die Halterungen der Rückprallschutze für Wand- und Deckenverkleidungen bei Geschossen, die in einem spitzen Winkel auftreffen beschädigt oder vernichtet werden und dadurch der Rückprallschutz für Wand- und Deckenverkleidungen nicht mehr funktionsfähig ist oder der Boden- und Wandbelag für eine einmalige Verlegung ausgelegt und nach häufigen Beschuss nicht auswechselbar ist.

Die erfindungsmäßige Art von Rückprallschutze für Wand- und Deckenverkleidungen wird zum Auskleiden ganzer Räume verwendet. In einem annähernd realen Szenario werden Spezialeinheiten ausgebildet. Die Geschosse werden nicht in einer einheitlichen Richtung abgegeben, sondern treffen in unterschiedlichen Winkeln auf die Geschossfänge auf.

Dies birgt ein hohes Sicherheitsrisiko.

Der im Patentanspruch 1 beschriebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde einen Rückprallschutz für Wand- und Deckenverkleidungen zu schaffen der auch bei mehrfachen Beschuss in einem spitzen Winkel funktionsfähig bleibt.

Dies wird durch den im Patentanspruch 1 beschriebenen Rückprallschutz für Wand- und Deckenverkleidungen zum Beschuss mit Handfeuerwaffen gelöst, der mindestens zwei fest installierte Schienen mit Bohrungen, an die Schienen mit Abstandhülsen verschraubte Kämme mit Einkerbungen, in die Einkerbungen einhängbare hintere Lamellen, über die Kämme stülpbare Schallisolierungselemente, in die Kämme einlegbare vordere Lamellen, in die vorderen Lamellen einhängbare Schutzleisten, in die vorderen Lamellen einhängbare Rückprallschutze, vor die Rückprallschutze anbringbare, flexible Einrichtungen mit glatter Oberfläche, aufweist.

Ein mit der Erfindung erzielter Vorteil besteht darin, dass lediglich zwei Schienen mit Bohrungen fest im Raum installiert werden, alle übrigen Teile angeschraubt, eingelegt und/oder eingehängt werden und daher leicht demontier- und austauschbar sind.

Das Anschrauben der Kämme mit Abstandhülsen garantiert vorteilhaft eine einfache Montageart und ermöglicht die Nutzung großzügiger Toleranzen der übrigen Teile die von den Abstandhülsen kompensiert werden.

Ein weiterer Vorteil besteht in der Verwendung von Einkerbungen zum Einhängen der hinteren Lamellen. Die Einkerbungen sind einfach herzustellen, robust und schwer zerstörbar. Die Einkerbungen gewähren eine sichere Halterung der hinteren Lamellen.

Über die Kämme stülpbare Schallisolationselemente erhöhen vorteilhaft den Komfort des Rückprallschutzes für Wand- und Deckenverkleidungen während der Nutzung.

Einlegbare vordere Lamellen bieten erfindungsgemäß den Vorteil einer einfachen Installation, die Möglichkeit einen großen Toleranzbereich auszunutzen und verschiedene auch schwer bearbeitbare Materialien zu verwenden.

Einhängbare Schutzleisten sind ein Vorteil der Erfindung, der einen wirksamen und zuverlässigen Schutz bietet.

Einhängbare Rückprallschutze bieten erfindungsgemäß den Vorteil einer einfachen Installation, die Möglichkeit einen großen Toleranzbereich auszunutzen und verschiedene auch schwer bearbeitbare Materialien zu verwenden.

Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist die Verwendung von flexiblen Einrichtungen mit glatter Oberfläche. Die glatte Oberfläche verhindert das Abfälschen der Flugbahn beim Auftreffen in den Rückprallschutz für Wand- und Deckenverkleidungen oder das Abprallen der Geschosse und sichert einen definierten Eintritt der Geschosse in den Rückprallschutz für Wand- und Deckenverkleidungen.

Ein weiterer erfindungsgemäßer Vorteil ist in Patentanspruch 2 beschrieben. Die Abstände der Einkerbungen der Schienen zur Einhängung der hinteren Lamellen sind kleiner als die Breite der hinteren Lamellen. Es kommt zu einer Überdeckung der Lamellen die einen sicheren Schutz gegen einen Geschossaustritt an der Rückseite gewährt

Ein weiterer erfindungsgemäßer Vorteil ist in Patentanspruch 3 beschrieben. Die Zinken der Kämme sind in einem Winkel von 40–44° angestellt. Der Anstellwinkel garantiert eine optimale Ablenkung der Geschosse beim Auftreffen auf die in die Kämme eingelegten vorderen Lamellen. Es wird bei einem Winkel von 40–44° die größtmögliche Energieaufnahme der vorderen Lamellen erreicht.

Patentanspruch 4 beschreibt einen weiteren erfindungsgemäßen Vorteil. Der Abstand der Zinken der Kämme ist die Dicke der vorderen, einlegbaren Lamellen und die zweifachen Dicke der Schallisolationselemente und ein Spiel von etwa 2 mm. Die vorderen Lamellen sind leicht einlegbar und doch in ihrer Bewegungsmöglichkeit während des Beschusses so eingegrenzt, dass die Funktionsweise immer gewährt ist.

Ein weiterer erfindungsgemäßer Vorteil ist in Patentanspruch 5 beschrieben. Breitere, vordere Lamellen zum Einhängen der einhängbaren Rückprallschutze sind breiter als die übrigen vorderen Lamellen. Die breiteren vorderen Lamellen stehen über die vorderen Lamellen hinaus und funktionieren als Aufhänger für die einhängbaren Rückprallschutze.

Patentanspruch 6 beschreibt einen weiteren erfindungsgemäßen Vorteil. Die einhängbaren Schutzleisten schützen die fest installierten Schienen, die eingeschraubten Kämme und die Verschraubungen der eingeschraubten Kämme vor direktem Beschuss.

Ein weiterer erfindungsgemäßer Vorteil ist in Patentanspruch 7 beschrieben. Die einhängbaren Rückprallschutze sind mit einer eingefrästen Nut in die breiteren, vorderen Lamellen, die als Aufhänger dienen, einhängbar.

Patentanspruch 8 beschreibt einen weiteren erfindungsgemäßen Vorteil. Die Einrichtung mit glatter Oberfläche ist eine Kunststofffolie. Die Kunststofffolie wird vor die einhängbaren Rückprallschutze gehängt und gleicht die unebene Oberfläche der einhängbaren Rückprallschutze optimal aus. Auftreffende Geschosse werden an der glatten Oberfläche nicht abgelenkt und gelangen ihrem Auftreffwinkel gemäss in den Geschossfang.

Ein weiterer erfindungsgemäßer Vorteil ist in Patentanspruch 9 beschrieben. Die Kunststofffolie ermöglicht, aufgrund ihrer glatten Oberfläche, welche die Geschosse beim Auftreffen nicht ablenkt, einen seitlichen Beschuss des Rückprallschutzes für Wand- und Deckenverkleidungen bis zu 15°.

Patentanspruch 10 beschreibt einen weiteren erfindungsgemäßen Vorteil. Der Rückprallschutz für Wand- und Deckenverkleidungen ist durch weitere fest installierte Schienen modular erweiterbar. Besonders vorteilhaft ist die Erweiterung, wenn an jeder Seite einer fest installierten Schiene ein Kamm mit Abstandhülsen verschraubt wird. Es erübrigt sich dann jeweils eine fest installierte Schiene.

Ein weiterer erfindungsgemäßer Vorteil ist in Patentanspruch 11 beschrieben. Die hinteren Lamellen, die vorderen Lamellen und die einhängbaren Schutzleisten sind aus einem Stahl mit der Zugfestigkeit > 500 N/mm2 gefertigt, der ein ausreichendes Vermögen zur Energieaufnahme aufweist um die Geschosse sicher abfangen zu können.

Ein Ausführungsbeispiel ist in der einzigen 1 dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben.

Es zeigt 1 die Seitenansicht des Rückprallschutzes für Wand- und Deckenverkleidungen im Schnitt.

Die fest installierte Schiene 1 ist ein Flachstahl St 37–3 mit Bohrungen zur Aufnahme der Schrauben 2 und an Decke und Boden im Raum fest installiert. An die fest installierte Schiene ist der Kamm 4, ebenfalls aus einem Stahl der Güte St 37–3, verschraubt. Zwischen fest installierte Schiene 1 und Kamm 4 befindet sich eine Abstandshülse 3 die auf die Schraube 2 aufgeschoben ist. An der Rückseite des Kamms 4 sind Einkerbungen 5 angebracht, in welche die hinteren Lamellen 6 einhängbar sind. Die hinteren Lamellen 6 bestehen, ebenso wie die vorderen Lamellen 8, die vorderen, breiten Lamellen 12 und die Schutzleisten 9 aus einem Stahl der Güte GS 500 CR.

Die Abstände der Einkerbungen 5 sind so dicht, dass sich die hinteren Lamellen 6 an ihrer Ober- bzw. Unterseite überlappen. Auf die Zinken an der Vorderseite der Kämme 4 sind Schallisolationselemente 7 in Form von Kühlerschläuchen gestülpt um die Schallemissionen des Rückprallschutzes für Wand- und Deckenverkleidungen bei Beschuss zu verringern. Auf die Schallisolationselemente 7 sind die vorderen Lamellen 8 in die Zinken des Kammes 4 eingelegt. Die Maße der vorderen Lamellen 8 sind 980×220×12 mm. Je nach Bedarf ist eine vordere Lamelle 8 durch eine breitere, vordere Lamelle 12 ausgetauscht um einen Aufhänger für den Rückprallschutz 10 zu bieten.

In die vorderen Lamellen 8 ist die Schutzleiste 9 eingehängt um die fest installierte Schiene 1, die Kämme 4 und die Verschraubungen 2 vor direkten Beschuss zu schützen. Der Rückprallschutz 10 ist ein Block eines recycelten Gummis, Regupol®, in einer Stärke von ca. 200 mm, der an einer eingefrästen Nut im Material an die hervorstehende, breitere, vordere Lamelle 12 eingehängt ist. An der Oberseite des obersten Rückprallschutzes ist die flexible Einrichtung 11, befestigt. Die flexible Einrichtung 11 ist eine PVC-Plane, die eine genügend glatte Oberfläche aufweist, um die Geschosse beim Auftreffen nicht abzulenken. Durch die flexible Einrichtung ist der Beschuss aus einem Winkel von 15° zur flexiblen Oberfläche möglich.

1. Fest installierte Schienen 2. Schraube 3. Abstandshülse 4. Kamm 5. Einkerbung 6. Hintere Lamelle 7. Schallisolationselement 8. Vordere Lamelle 9. Schutzleiste 10. Rückprallschutz 11. Flexible Einrichtung 12. Breitere, vordere Lamelle 13. Schussrichtung

Anspruch[de]
  1. Rückprallschutz für Wand- und Deckenverkleidungen zum Beschuss mit Handfeuerwaffen, der

    – mindestens zwei fest installierte Schienen 1 mit Bohrungen,

    an die Schienen 1 mit Abstandhülsen 3 verschraubte Kämme 4 mit Einkerbungen 5,

    – in die Einkerbungen 5 einhängbare hintere Lamellen 6,

    – über die Kämme 4 stülpbare Schallisolierungselemente 7,

    – in die Kämme 4 einlegbare vordere Lamellen 8,

    – in die vorderen Lamellen 8 einhängbare Schutzleisten 9,

    – in die vorderen Lamellen 8 einhängbare Rückprallschutze 10,

    – vor die Rückprallschutze 10 anbringbare, flexible Einrichtungen 11 mit glatter Oberfläche,

    aufweist.
  2. Rückprallschutz für Wand- und Deckenverkleidungen nach Anspruch 1, bei dem die Abstände der Einkerbungen 5 der Kämme 4 zur Einhängung der hinteren Lamellen 6 kleiner sind als die Breite der hinteren Lamellen 6.
  3. Rückprallschutz für Wand- und Deckenverkleidungen nach den Ansprüchen 1 oder 2, bei dem die Zinken der Kämme 4 in einem Winkel von 40–44° angestellt sind.
  4. Rückprallschutz für Wand- und Deckenverkleidungen nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem der Abstand der Zinken der Kämme 4 die Dicke der vorderen, einlegbaren Lamellen 8 und die zweifachen Dicke der Schallisolationselemente 7 und ein Spiel von etwa 2 mm ist.
  5. Rückprallschutz für Wand- und Deckenverkleidungen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem breitere, vordere Lamellen 12 zum Einhängen der einhängbaren Rückprallschutze 10 breiter sind wie die übrigen vorderen Lamellen 8.
  6. Rückprallschutz für Wand- und Deckenverkleidungen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei dem die einhängbaren Schutzleisten 9 die fest installierten Schienen 1, die eingeschraubten Kämme 4 und die Verschraubungen der eingeschraubten Kämme 4 schützen.
  7. Rückprallschutz für Wand- und Deckenverkleidungen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei dem die einhängbaren Rückprallschutze 10 mit einer eingefrästen Nut in die breiteren, vorderen Lamellen 12 einhängbar sind.
  8. Rückprallschutz für Wand- und Deckenverkleidungen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei dem die flexible Einrichtung 11 mit glatter Oberfläche eine Kunststofffolie ist.
  9. Rückprallschutz für Wand- und Deckenverkleidungen nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei dem die Kunststofffolie einen seitlichen Beschuss des Geschossfanges bis zu 15° ermöglicht.
  10. Rückprallschutz für Wand- und Deckenverkleidungen nach einem der Ansprüche 1 bis 9, bei dem der Rückprallschutz für Wand- und Deckenverkleidungen durch weitere fest installierte Schienen 1 modular erweiterbar ist.
  11. Rückprallschutz für Wand- und Deckenverkleidungen nach einem der Ansprüche 1 bis 10, die dem die hinteren Lamellen 6, die vorderen Lamellen 8 und die einhängbaren Schutzleisten 9 aus einem Stahl mit der Zugfestigkeit > 500 N/mm2 gefertigt sind.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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