Die Erfindung betrifft ein mehrlagiges, textiles Filtermaterial gegen
chemische und/oder biologische Schadstoffe, insbesondere zur Herstellung von Bekleidungsstücken.
In der US 5,264,276 ist ein
mehrlagiges Laminat beschrieben, das gegenüber chemischen Schadstoffen schützen
soll. Als Materialien sind dabei Gummi und Fluorpolymere als Barrierematerialien
beschrieben. Darüber hinaus ist eine Schicht aus porösem Polytetrafluorethylen vorgesehen,
die eine Wasserdichtheit bei gleichzeitiger Atmungsaktivität durch eine Wasserdampfdurchlässigkeit
ergibt. Die thermoplastische Barriere ist eine Polymerschicht.
In der US 6,511,927 ist ein
atmungsaktives, wasserdichtes Laminat beschrieben, wobei eine Membran aus Polytetrafluorethylen
verwendet wird.
Die EP 0 649 332 B1
beschreibt ein mehrlagiges, textiles, gasdurchlässiges Filtermaterial gegen chemische
Schadstoffe. Dabei ist eine textile Flächenschicht mit aktivierten Kohlenstofffasern
in Form eines Gewebes, Filters, Gewirkes oder Vlies vorgesehen. Darüber hinaus ist
eine textile Trägerschicht aus Mikrofasergewebe vorgesehen, welches zwar gasdurchlässig
ist, jedoch vor Windbelastung schützt. Aufgrund einer vollflächigen Laminierung
der einzelnen Schichten liegt jedoch eine sehr eingeschränkte Atmungsaktivität vor.
Bei all den bekannten Filtermaterialien wird die Schutzwirkung gegen
chemische Schadstoffe durch die Adsorptionswirkung der Aktivkohleschicht erreicht.
Nachteil dabei ist jedoch, dass die Filterwirkung erheblich reduziert
wird, wenn z.B. bei einer Bekleidung der Träger einem Wind ausgesetzt ist.
Nachteilig ist weiterhin, dass die Filterwirkung erheblich nachlässt
bzw. unter Umständen völlig ausfallen kann, wenn die Aktivkohleschicht nass wird.
Dies bedeutet, dass sie z.B. gegen flüssige Schadstoffe unwirksam ist und auch bei
einem Eindringen von Wasser in ihrer Wirksamkeit gasförmige Schadstoffe auszuscheiden,
ebenfalls erheblich reduziert wird, wenn nicht sogar ein vollständiger Ausfall auftritt.
Die Filterwirkung liegt auch im wesentlichen nur gegenüber gasförmigen,
organischen Chemikalien vor. Gegenüber anorganischen Chemikalien besteht nur ein
beschränkter Schutz.
Zum allgemeinen Stand der Technik wird auch auf die EP
1 308 186 und 1 269 877 als ältere
Anmeldungen der Anmelderin verwiesen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde ein Filtermaterial
zu schaffen, das die Nachteile des Standes der Technik vermeidet, insbesondere das
neben der bekannten Technik mit einer Kohlenstoffschutzschicht gegen chemische und/oder
biologische Schadstoffe zusätzlich auch noch die Vorteile einer an sich bekannten
Membran aufweist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine flexible, Wind und Wasser
abweisende Membran gelöst, die wenigstens eine Barriere gegen biologische Schadstoffe
bildet, und mit einer Kohlenstoffschicht, in der Kohlenstoff in Faser- oder Partikelform
vorhanden ist, wobei die Kohlenstoffschicht auf der von Schadstoffen zu schützenden
Seite der Membran angeordnet ist.
Durch den erfindungsgemäßen Verbund wird zum einen eine hohe Sicherheit
gegen ein Eindringen von chemischen und biologischen Schadstoffen erreicht und zum
anderen im Falle eines Bekleidungsstückes oder auch eines Schlafsackes ein hoher
Tragkomfort. So verhindert die Winddichtheit der Membran, dass Wind durch das Filtermaterial
hindurchtritt und damit die Wirksamkeit der Kohlenstoffschicht beeinträchtigt. Aufgrund
der Wasserdichtheit wird gleichzeitig auch ein Durchnässen oder ein Eindringen von
flüssigen Chemikalien in die Kohlenstoffschicht verhindert, was ebenfalls zu einer
Wirksamkeitsbeeinträchtigung führen würde.
Bei einem Eindringen von flüssigen Schadstoffen verteilen sich diese
in der Membran und – soweit sie nicht abgeblockt werden – diffundieren
so langsam durch, dass sie in einem Aggregatzustand an der Kohlenstoffschicht ankommen,
bei der diese wieder wirksam ist. Versuche in der Praxis haben gezeigt, dass das
erfindungsgemäße Filtermaterial eine deutlich bessere und vor allen Dingen längere
Schutzwirkung als bekannte Filtermaterialien besitzt.
Bei einer entsprechenden Ausgestaltung der Membran können diese auch
biologische Schadstoffe ausfiltern bzw. für diese eine Barriere bilden. Bei Verwendung
von mikroporösen Membranen, wie z.B. Polytetrafluorethylen, ist es hierfür lediglich
erforderlich, eine derart kleine Porengröße zu wählen, dass lediglich Wasserdampf
durch die kleinen Poren hindurchtritt. Da biologische Schadstoffe im allgemeinen
größer sind, werden diese auf diese Weise an einem Durchdringen gehindert.
Bei Verwendung von hydrophilen Membranen, wie z.B. Polyester, Polyether,
Polyester-Copolymer und dergleichen, liegt zwar keine Mikroporösität vor, aber dünne
Schichten in einer Struktur, wobei Wasserdampfmoleküle durch molekulare Bewegungen
hindurchtreten können, Wasser hingegen nicht. Auch hier ist eine Barriere gegen
biologische Schadstoffe gegeben.
Durch den erfindungsgemäßen Verbund ist es auch möglich, die Kohlenstoffschicht
dünner auszugestalten und zwar ohne dass dessen Wirksamkeit darunter leidet. Dies
bedeutet, der Tragkomfort im Falle einer Kleidung wird besser. Darüber hinaus ergibt
der erfindungsgemäße Verbund als Bekleidung gleichzeitig auch noch einen sehr guten
Schutz gegen Witterungseinflüsse aufgrund der Wind- und Wasserdichtheit bei gleichzeitiger
Atmungsaktivität.
Durch die Ausgestaltung als flexible Membran wird erreicht, dass es
bei Verwendung als Bekleidungsstück nicht reißt, z.B. beim Waschen, Trocknen, oder
auch durch die Bewegung des Trägers. Gewebe oder Gewirke aus Aktivkohle
können aufgrund ihrer geringen mechanischen Stabilität nicht gewaschen werden, ohne
Schaden zu nehmen. Das erfindungsgemäße Filtermaterial mit der Membran gewährleistet
jedoch mehrfache Wäschen.
Selbstverständlich sind für die Membran auch noch verschiedene andere
Materialien möglich, die eine Barriere gegen biologische Schadstoffe bilden, wie
z.B. auf Cellophan basierende Materialien, Polyester, Polyether, Polyvenylalkohol,
Polyacrylamide, Polyurethane und Mischungen daraus nebst weiteren Materialien.
Die Membran kann hydrophil, hydrophob oder fluoreniert ausgebildet
oder entsprechend beschichtet sein.
Die Kohlenstoffschicht kann aus einem Gewebe oder Gewirk bestehend
aus 100 % aktivierten Fasern bestehen oder aber auch aus Aktivkohlekügelchen, die
auf ein Trägermaterial aufgetragen wurden. Im ersteren Fall ist das Gewirk / Gewebe
gleichzeitig die Schutzschicht. Aktivkohlekügelchen kommen aber nicht als Gewirk
oder Gewebe vor, sondern sind deshalb auf ein separates Trägermaterial aufgeklebt.
Das erfindungsgemäße Filtermaterial kann als Zwei, Drei- oder Mehrschichtlaminat
ausgebildet sein, wobei die Membran mit der Kohlenstoffschicht durch eine Laminierung
verbunden ist und dabei im Falle eines Dreischichtlaminats gleichzeitig auch die
Schutzschicht für die Kohlenstoffschicht auf einer Seite bildet. Auf der anderen
Seite der Kohlenstoffschicht liegt ebenfalls eine Laminierung mit einer gesonderten
Schutzschicht vor.
Die Ausbildung als Mehrschichtlaminat mit einer Membran oder auch
mit zwei Membranen, einer Kohlenstoffschicht und einer oder mehreren Schutzschichten
und die Anordnung der einzelnen Schichten kann wahlweise entsprechend den vorgesehenen
Anforderungen erfolgen. So kann z.B. die Schutzschicht aus einem textilen Gewebe
oder Gestrick aus natürlichem oder synthetischem Material bestehen. Das Gewebe kann
gewirkt oder gewebt sein oder auch aus nicht gewebtem Material bestehen. Es kann
hydrophob oder hydrophil behandelt sein. Ebenso sollte eine erhöhte Flammbeständigkeit
vorgesehen sein. Gleiches gilt für eine antistatische und/oder antibakterielle Behandlung.
Für die Laminierung kann eine stellenweise, Punkt in Punkt bzw. Punkt
für Punkt oder eine flächige Laminierung vorgesehen sein.
Das erfindungsgemäße Filtermaterial kann für Bekleidungsstücke, jedoch
auch für andere Materialien, wie z.B. Schlafsäcke oder Zelte, vorgesehen werden.
Als Bekleidungsstücke sind hierfür zweiteilige oder vorzugsweise einteilige Anzüge
möglich. Ebenso kommen Handschuhe, Socken, Strümpfe, Schuhe, Schuheinlagen oder
Unterwäsche aus dem erfindungsgemäßen Filtermaterial in Betracht.
Als Außenschicht kann eine Textillage, z.B. eine Oberware, vorgesehen
sein, die hydrophob behandelt ist und/oder derart ausgebildet ist, dass es gegen
Infraroterkennung nicht sichtbar ist. Für den sichtoptischen Bereich kann ein entsprechender
Tarndruck auf der Textillage vorgesehen sein.
In vorteilhafter Weise wird man die außenseitige Textillage nicht
mit einer darunter liegenden Membran laminieren, sondern z. B. in Form eines Laminates
als lose hängender Futterstoff, einem sogenannten Z-Liner, ausbilden. In diesem
Falle ist eine weitere Sicherheit gegen mechanische Beschädigungen gegeben, denn
eine gleichzeitige Verletzung, z.B. ein Riss, der äußeren Textillage und der darunter
liegenden flexiblen Membran ist weniger wahrscheinlich, als bei einer Laminierung.
In einer sehr vorteilhaften Ausgestaltung bzw. Weiterbildung der Erfindung
kann vorgesehen sein, dass die Kohlenstoffschicht imprägniert ist. Die Imprägnierung
kann durch diverse Kunststoffe, wie z.B. Polytetrafluorethylen, oder auch durch
Metall erfolgen.
Insbesondere Imprägnierungen mit Metallionen ergeben einen zusätzlichen
Schutz, da sie die Chemisorption von einigen Schadstoffen ermöglichen. Eine Imprägnierung
mit Kupfer gibt zusätzlichen Schutz gegen Blausäure, Schwefelwasserstoff, Stickstoffdioxid,
Ammoniak, Salzsäure, Schwefeldioxid, Stickoxide, Cyanchlorid. Eine Imprägnierung
mit einer Mischung aus Kupfer und Chrom gibt Schutz gegen die Substanzen, die vorstehend
genannt sind und gegen Cyanide. Eine Imprägnierung mit Silber gibt zusätzlichen
Schutz gegen Schwefelwasserstoff, Phosgen, Phosphin und Arsen. Die Imprägnierungen
finden in Bädern statt.
Die Imprägnierungen mit den oben angeführten Metallen können in verschiedenen
Kombinationen, aber auch – je nach Anwendungsfall – einzeln vorgenommen
werden.
Anstelle einer Einbettung von aktiven Kohlestoffteilchen in Form von
Kügelchen oder in Faserform in ein Gewebe oder Gestrick können diese auch in einen
Kunststoffschaum eingebettet sein, wie z.B. in Polyurethanschaum. In diesem Falle
wird man sphärisch geformte Kohlestoffpartikel verwenden, die allseits von dem Schaum
umgeben und in einer Menge vorhanden sind, dass sie eine Filterschicht bilden. In
diesem Falle kann gegebenenfalls sogar eine Schutzschicht auf einer oder beiden
Seiten der Kohlenstoffschicht entfallen, wenn der Kunststoffschaum genügend stabil
ausgebildet ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen ergeben sich aus
den übrigen Unteransprüchen und in den nachfolgend anhand der Zeichnung beschriebenen
Ausführungsbeispielen.
Es zeigt:
1 eine Ausgestaltung als Dreischichtlaminat;
2 eine Ausgestaltung als Vierschichtlaminat;
3 eine Ausgestaltung als Zweischichtlaminat;
4 eine Prinzipdarstellung einer Punkt-für-Punkt-Laminierung
für ein Dreischichtlaminat;
5 eine Prinzipdarstellung eines Schutzanzuges
aus einem Filtermaterial gemäß 1, 2
oder 3; und
6 eine Prinzipdarstellung eines Schlafsackes
aus einem Filtermaterial gemäß 1, 2
oder 3.
1 zeigt eine einfache Ausgestaltung mit
einer außenseitigen Textillage 1 (bezogen auf die Schadstoffseite) als
Oberware, einer darunter liegenden Membran 2 und einer innenliegenden Kohlenstoffschicht
3, die damit auf der von der Schadstoffseite abgewandten Seite der Membran
2 liegt. Die Membran 2 und die Kohlenstoffschicht 3 sind
miteinander laminiert. Die außenseitige Textillage 1 ist jedoch als Oberstoff
lose über der Membran 2 angeordnet.
In der Kohlenstoffschicht 3 sind 100 % aktivierte Kohlenstofffasern
oder Kohlenstoffkügelchen angeordnet.
Innenseitig bzw. unter der Kohlenstoffschicht 3 befindet
sich ein Trägermaterial bzw. eine Schutzschicht 4, die ebenfalls durch
Laminierung mit der Kohlenstoffschicht 3 verbunden ist.
Die 2 zeigt eine Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Filtermaterials als Mehrschichtlaminat. Wie ersichtlich, ist hier zwischen der Kohlenstoffschicht
3 und der Membran 2 noch eine Zwischenschicht eingebracht. Die
übrigen Schichten entsprechen den in der 1 beschriebenen
Schichten. Die Zwischenschicht kann als weitere Schutzschicht 4' für die
Kohlenstoffschicht dienen und ist auf beiden Seiten mit der Membran 2 und
der Kohlenstoffschicht 3 laminiert.
Ebenso ist es jedoch auch möglich, an dieser Stelle als Zwischenschicht
eine zweite Membran 2' einzubringen, welche die Membran 2 ergänzt
und entsprechend ihrer Ausgestaltung eine weitere Barriere bildet.
Auch in diesem Falle sind die beiden Membrane 2 und
2', die Kohlenstoffschicht 3 und auch die Schutzschicht
4 miteinander laminiert. Die Oberware 1 ist lose darüber angeordnet.
Die 3 zeigt eine Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Filtermaterials als Zweischichtlaminat. Die Kohlenstoffschicht 3' ist in
diesem Falle nicht aus einem Gewebe oder Gestrick gebildet, sondern aus einem Kunststoffschaum
aus Polyurethan, in den sphärische Kohlenstoffpartikel eingebettet sind. Die Kohlenstoffschicht
3' aus einem Kunststoffschaum kann auf einer Seite mit der Membran
2 laminiert sein. Auf der anderen Seite kann sie frei sein. Selbstverständlich
ist es jedoch auch möglich, hier ebenfalls noch eine weitere Schicht aufzubringen
oder auch ein Innenfutter lose vorzusehen, wie dies z.B. mit der Oberware
1 auch der Fall ist.
Die Membran 2 ist flexibel, damit in dem Laminat entsprechende
Dehnungen sowohl in Quer- als auch in Längsrichtung möglich sind, ohne dass die
Membran 2 reißt. Weiterhin ist die Membran 2 winddicht und wasserabweisend,
jedoch atmungsaktiv.
Die Laminierung kann auf verschiedene Weise über ein adhäsives Material
erfolgen.
In der 4 ist prinzipmäßig eine "Punkt-in-Punkt"
bzw. Punkt-für-Punkt-Laminierung eines Dreischichtlaminates beschrieben. Wie ersichtlich,
wird die Kohlenstoffschicht 3 zwischen zwei sich gegenüber liegenden Walzen
21, die mit einer Vielzahl von über den Umfang verteilt und über die Länge
der Walzen 21 angeordneten Einkerbungen, Einbuchtungen oder dergleichen
22 versehen sind, hindurchgezogen. In nicht näher dargestellter Weise (siehe Pfeile)
wird Klebstoff in die Einkerbungen 22 eingebracht, welcher während der
Rotation somit beidseits auf die Kohlenstoffschicht 3 in Punktform aufgebracht
wird. Dieses Verfahren ist grundsätzlich bekannt, weshalb nachfolgend nicht näher
darauf eingegangen wird. Wie ersichtlich sind dabei Klebepunkte 23 auf
der Oberseite und der Unterseite der Kohlenstoffschicht 3 derart angeordnet,
dass sie sich jeweils gegenüberliegen, wodurch die Atmungsaktivität nur geringfügig
beeinträchtigt wird. An zwei weiteren Walzen 24 werden die Membran
2 und die Schutzschicht 4 zugegeben, zwischen den beiden Walzen
24 dann verpresst und damit mit der Kohlenstoffschicht 3 punktweise
verklebt.
Eine weitere Möglichkeit besteht in einer Lamination mit Klebenetzen.
In diesem Falle wird das Adhäsiv in Spinnennetzform zwischen die miteinander zu
laminierenden Schichten eingebracht. Bei diesem Verfahren wird das Material einem
Erwärmungs-/Druckverfahren unterworfen, um eine Aufschmelzung zu erreichen.
Ebenso ist eine "reaktive Laminierung" möglich. Dieses Verfahren wird
in zwei Schritten durchgeführt. Eine Adhäsivschicht wird auf das Material aufgebracht,
anschließend wird eine andere Adhäsivschicht hinzugefügt, wonach die beiden Schichten
miteinander reagieren. Die Reaktionszeit kann dabei 1 bis 2 Tage in Anspruch nehmen.
Auch eine sogenannte Siebdruck-Laminierung ist möglich, wobei eine
Laminierung über ein Sieb in Gitterform erfolgt.
Wenn z.B. die äußere lose über dem Verbund liegende Textillage bzw.
Oberware 1 verletzt worden ist, z.B. durch einen Schnitt, dann ergibt die
Membran 2 noch einen zusätzlichen Schutz, weil aufgrund der losen Auflage
die Membran 2 besser geschützt ist.
Die Kohlenstoffschicht kann als Gewebe ausgebildet sein, wodurch sie
sehr gute Wasch- und Trockeneigenschaften besitzt. Bis zu 20 oder mehr Wäschen können
möglich sein, ohne dass die Schutzwirkung reduziert wird.
Wenn eine Membran verwendet wird, die hydrophil ist, dann sollte die
äußere Textillage hydrophob sein, damit diese nicht nass wird.
Nach der Laminierung des Filtermaterials kann daraus
in beliebiger Weise ein Bekleidungsstück hergestellt werden. Selbstverständlich
ist dabei auf eine Dichtheit an den Nähten zu achten. Hierzu wird auf die älteren
Schutzrechte der Anmelderin verwiesen (EP
1 908 186 A2 und EP 1 269 877 A2).
5 zeigt in einer Prinzipdarstellung einen
Schutzanzug als Overall 5, der aus einem Filtermaterial entsprechend den
1, 2 oder
3 hergestellt ist. Bezüglich näherer Einzelheiten
eines derartigen Schutzanzuges 5 wird auf die EP
1 308 186 A2 verwiesen, weshalb nachfolgend nur kurz auf die wesentlichen
Teile des Overalls bzw. Schutzanzuges 5 eingegangen wird. Der Schutzanzug
5 weist zwei Beinteile 6 und 7, Arme 8 und
9, eine integrierte Kapuze 10 und ebenfalls integrierte Socken
11 auf.
Wenn Kohlenstoff in Form von kleinen Kügelchen als aktiver Kohlenstoff
verwendet wird, wird man diesen z.B. in ein Vlies einbringen mit beidseits angeordneten
Schutzschichten als Abdeckmaterial und zum Schutz der Kohlenstoffkügelchen.
Aktivkohle kann in Faserform auch aus einem Gestrick oder Gewebe hergestellt
werden. Zur Herstellung der aktiven Kohlestofffasern ist es bekannt, Viskosefasern
bzw. ein Viskosegewebe oder -gestrick kontrolliert zu verbrennen und den Verbrennungsprozess
dabei so zu steuern, dass Aktivkohle mit extrem feinen Poren gebildet wird, die
dann als Filtermaterial wirken.
Die Dicke der Kohlenstoffschicht kann zwischen 0,2 bis 1,0 mm, vorzugsweise
zwischen 0,4 bis 0,8 mm, betragen.
Vorteilhafte aktive Oberflächen der Kohlenstoffschicht liegen in einem
Bereich von 800 bis 2.000 m2/g, vorzugsweise zwischen 1.000 bis 1.200
m2/g.
Die Porengröße kann in dem Gewebe der Kohlenstoffschicht
3 2 bis 10 Angstrom betragen.
Mit den vorstehend genannten Werten bezüglich aktiver Oberfläche,
Kohlenstoffschichtdicke und Porengröße haben sich in der Praxis sehr gute Werte
erzielen lassen.
Die Kohlenstoffschicht 3 kann ein Flächengewicht von 50 bis
500 g/m2, vorzugsweise 100 bis 200 g/m2, aufweisen, wobei der aktive
Oberflächenbereich sich in einem Bereich von 500 bis 2.500 m2/g, vorzugsweise
1.000 bis 1.200 m2/g, befindet.
Die Dicke der Kohlenstoffschicht 3 kann in einem Bereich
von 0,2 bis 2,0 mm, vorzugsweise 0,4 bis 1,0 mm, liegen.
Der Schutzanzug 5 kann weiterhin mit einem Reißverschluss
12, mit Taschen 13, Armmanschetten 14 und mit einem Handschuh
15 versehen sein. An der Hüfte kann ein elastischer Bund 16 vorgesehen
sein. Gegebenenfalls kann noch eine Gasmaske 21 vorgesehen werden.
6 zeigt in einer Prinzipdarstellung einen
Schlafsack 17 aus einem Filtermaterial gemäß den 1,
2 oder 3.
Der Schlafsack kann in bekannter Weise mit einem Reißverschluss 18 versehen
sein, welcher ebenso wie der Reißverschluss 12 des Schutzanzuges
5 gegen ein Eindringen von chemischen und/oder biologischen Schadstoffen
abgedichtet sein muss. Hierzu wird z.B. auf die EP
1 269 877 A2 der Anmelderin verwiesen.
Der Schlafsack 17 kann in bekannter Weise aus einem Hauptteil
19 und einem Kopfteil 20 bestehen.