| Dokumentenidentifikation |
DE10232691A1 05.02.2004 |
| Titel |
Drosselscheibe |
| Anmelder |
Siemens AG, 80333 München, DE |
| Erfinder |
Hamann, Christoph, Dr., 93107 Thalmassing, DE; Jovovic, Dejan, 93049 Regensburg, DE; Lupp, Friedrich, 81545 München, DE |
| DE-Anmeldedatum |
18.07.2002 |
| DE-Aktenzeichen |
10232691 |
| Offenlegungstag |
05.02.2004 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
05.02.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
F15D 1/02
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| IPC-Nebenklasse |
F02M 57/02
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| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft eine Drosselscheibe, bei der anstelle einer Drosselbohrung vorzugsweise mehrere Vertiefungen in Form von Gräben (12, 14, 16) vorgesehen sind, die den durchflussbegrenzenden Öffnungsquerschnitt definieren, wenn die Drosselscheibe (10) an eine Anlagefläche angelegt wird. Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Drosselscheibe unter Einsatz von Laserstrahlen sowie eine Drosseleinrichtung. Darüber hinaus betrifft die Erfindung eine Pumpe-Düse-Einheit, bei der zum Abbau eines eine Schließkraft auf die Düsennadel ausübenden Druckes eine erfindungsgemäße Drosseleinrichtung verwendet wird.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Drosselscheibe, ein Verfahren zu deren
Herstellung sowie eine Drosseleinrichtung. Weiterhin betrifft die Erfindung eine
Pumpe-Düse-Einheit zum Zuführen von Kraftstoff in einen Verbrennungsraum einer Brennkraftmaschine,
mit einer steuer- und/oder regelbaren Kraftstoffpumpe, mit einer Kraftstoffeinspritzdüse,
die eine zwischen einer Schließstellung und einer Öffnungsstellung hin und her bewegliche
Düsennadel aufweist, mit einem ersten Druckraum, der von der Kraftstoffpumpe mit
unter einem ersten Druck stehenden Kraftstoff befüllbar ist, und mit einem zweiten
Druckraum, wobei in dem zweiten Druckraum unter einem zweiten Druck stehender Kraftstoff
eine Schließkraft auf die Düsennadel ausübt. Die Erfindung betrifft auch die Verwendung
der erfindungsgemäßen Drosselscheibe und/oder der erfindungsgemäßen Drosseleinrichtung
in beziehungsweise mit einer Pumpe-Düse-Einheit.
Drosselscheiben werden bei einer Vielzahl von technischen Anwendungen
zur Durchfluss- beziehungsweise Durchströmungsbegrenzung eingesetzt, beispielsweise
bei sogenannten Pumpe-Düse-Einheiten, die im Zusammenhang mit druckgesteuerten Einspritzsystemen
für Brennkraftmaschinen verwendet werden. Ein wesentliches Merkmal eines druckgesteuerten
Einspritzsystems besteht darin, dass die Kraftstoffeinspritzdüse öffnet, sobald
eine zumindest von aktuell herrschenden Drücken beeinflusste Öffnungskraft auf die
Düsennadel ausgeübt wird. Derartige druckgesteuerte Einspritzsysteme dienen der
Kraftstoffdosierung, der Kraftstoffaufbereitung, der Formung des Einspritzverlaufs
und einer Abdichtung der Kraftstoffzuführung gegen den Verbrennungsraum der Brennkraftmaschine.
Mit druckgesteuerten Einspritzsystemen lässt sich der zeitliche Verlauf des Mengenstroms
während der Einspritzung in vorteilhafter Weise steuern. Damit kann ein positiver
Einfluss auf die Leistung, den Kraftstoffverbrauch und die Schadstoffemission des
Motors genommen werden. Bei Pumpe-Düse-Einheiten ist die Kraftstoffpumpe und die
Kraftstoffeinspritzdüse als integriertes Bauteil ausgebildet. Für jeden Verbrennungsraum
der Brennkraftmaschine wird zumindest eine Pumpe-Düse-Einheit vorgesehen, die in
der Regel in den Zylinderkopf eingebaut wird. Die Kraftstoffpumpe umfasst dabei
typischerweise einen in einem Kraftstoffpumpenzylinder hin und her beweglichen Kraftstoffpumpenkolben,
der entweder direkt über einen Stößel oder indirekt über Kipphebel von einer Nockenwelle
der Brennkraftmaschine angetrieben wird. Der einen ersten Druckraum bildende Abschnitt
des Kraftstoffpumpenzylinders ist über ein Steuerventil mit einem Kraftstoff-Niederdruckbereich
verbindbar, wobei bei geöffnetem Steuerventil Kraftstoff von dem Kraftstoff-Niederdruckbereich
in den ersten Druckraum angesaugt und bei weiterhin geöffnetem Steuerventil von
dem ersten Druckraum in den Kraftstoff-Niederdruckbereich zurückgedrückt wird. Sobald
das Steuerventil geschlossen wird, erfolgt durch den Kraftstoffpumpenkolben eine
Komprimierung des in dem ersten Druckraum befindlichen Kraftstoffs und somit ein
Druckaufbau.
Um bei einem Einspritzvorgang neben einer Haupteinspritzmenge eine
zusätzliche Voreinspritzmenge und/oder eine zusätzliche Nacheinspritzmenge in den
Verbrennungsraum einzubringen, ist es bereits bekannt, während eines Einspritzzyklus
mehrere, in kurzen Zeitabständen aufeinanderfolgende Einspritzimpulse auszulösen.
Weiterhin kann es vorteilhaft sein, den Einspritzdruck mittels einer Einspritzverlaufsformung
so zu regeln, dass Hochdruckspitzen und damit harte Verbrennungsschläge vermieden
werden.
Um den Einspritzverlauf in der gewünschten Weise beeinflussen zu können,
wurde bereits vorgeschlagen, den jeweiligen Düsennadel-Öffnungsdruck zu verändern,
indem in einem zweiten Druckraum unter einem zweiten Druck stehender Kraftstoff
eine variable Schließkraft auf die Düsennadel ausübt.
Um den zweiten Druck in einem derartigen zweiten Druckraum in der
gewünschten Weise wieder abzubauen, wurde bereits die Verwendung einer herkömmlichen
Drosselscheibe in Erwägung gezogen, die beispielsweise eine Bohrung von 30 &mgr;m
bis 40 &mgr;m bei einer Stärke der Drosselscheibe von zirka 300 &mgr;m aufweisen
kann, wobei es erforderlich ist, dass die Kanten der Drosselbohrung gratfrei sind.
Während Drosselbohrungen mit einem Durchmesser ≥ 60 &mgr;m mit
EDM-Verfahren hergestellt werden können, lassen sich Drosselbohrungen mit kleineren
Durchmesser nur durch das sogenannten Laserstrahlbohren fertigen.
Eine derartige unter anderem durch Laserstrahlbohren bearbeitete Drosselscheibe
ist in den 1a und 1b schematisch dargestellt,
wobei 1a eine Draufsicht ist, während es sich bei 1b
um eine Seiten-Schnittansicht handelt. Die insgesamt mit 1 bezeichnete
bekannte Drosselscheibe weist eine Sackbohrung 2 auf, durch die das Material
verdünnt wird, bevor die eigentliche Drosselbohrung 3 mittels Laserstrahlbohren
ausgebildet wird. Da die Kanten der Drosselbohrung wie erwähnt gratfrei und die
Oberfläche der Drossel spritzerfrei sein müssen, sind bei der Anwendung des Laserstrahlbohrverfahrens
aufwendige Vor- und Nacharbeiten erforderlich, wie beispielsweise das Abdecken der
Seite, auf der der Laserstrahl austritt, oder das Beschichten der Seite, auf der
der Laserstrahl eintritt.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass sowohl die EDM- als auch die
Laserstrahlbohrverfahren aufwendig und daher teuer sind. Beispielsweise beim Einsatz
der bekannten Drosselscheiben im Zusammenhang mit Pumpe-Düse-Einheiten kann weiterhin
das Problem auftreten, dass die Drosselbohrung in Betrieb teilweise
oder vollständig verstopft.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die vorstehend erläuterten
Probleme zu beseitigen oder zumindest zu verringern.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben
sich aus den abhängigen Ansprüchen.
Die erfindungsgemäße Drosselscheibe baut auf dem gattungsgemäßen Stand
der Technik dadurch auf, dass sie zur Definition eines durchflussbegrenzenden Öffnungsquerschnitts
zumindest eine Vertiefung aufweist, welche die Drosselscheibe nicht durchdringt.
Dadurch kann die Drosselscheibe auf einer Seite als einfache Planscheibe ausgelegt
werden, so dass die beim Laserstrahlbohren erforderliche Sackbohrung zur Verdünnung
des Materials entfallen kann. Die zumindest eine, vorzugsweise jedoch mehreren Vertiefungen,
können in nahezu beliebigen Strukturen auf der Drosselscheibenoberfläche vorgesehen
werden, das heißt der Drosselquerschnitt kann über die Breite, Tiefe und Anzahl
der Vertiefungen variiert werden. Da die zumindest eine Vertiefung die Drosselscheibe
nicht durchdringt, ist eine gratfreie Ausbildung der zumindest einen Vertiefung
problemlos möglich, wodurch die erwähnten aufwendigen Vor- und Nacharbeiten wie
beispielsweise das Abdecken der Seite, auf der der Laserstrahl austritt, oder das
Beschichten der Seiten, auf der der Laserstrahl eintritt, entfallen können. Insbesondere
wenn mehrere Vertiefungen vorgesehen werden, kann zumindest ein vollständiges Verstopfen
der Drossel nahezu ausgeschlossen werden.
Bei bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Drosselscheibe
ist vorgesehen, dass zumindest eine Vertiefung zumindest teilweise im Randbereich
der Drosselscheibe vorgesehen ist. In diesem Fall kann die Dichtwirkung der Drosselscheibe
am Rand der geschliffenen Drosselscheibe durch Anlegen an eine Anlagefläche oder
Kante erzielt werden.
Eine bevorzugte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Drosselscheibe
sieht vor, dass die zumindest eine Vertiefung in Form von zumindest einem Graben
vorliegt. Obwohl prinzipiell beliebige Grabenformen möglich sind, werden gerade
Gräben besonders bevorzugt, da sich diese am leichtesten herstellen lassen.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Drosselscheibe ist vorgesehen, dass mehrere Vertiefungen in Form von im Wesentlichen
sternförmig angeordneten Gräben vorgesehen sind. Dadurch kann ein teilweises oder
vollständiges Verstopfen der Drossel besonders wirksam vermieden werden.
In diesem Zusammenhang ist vorzugsweise weiterhin vorgesehen, dass
die sternförmig angeordneten Gräben sich bis zum Rand der Drosselscheibe erstrecken.
Die außer im Bereich der Gräben erwünschte Dichtwirkung kann in diesem Fall wieder
durch die Anlage des vorzugsweise geschliffenen Drosselscheibenrandes an eine Kante
beziehungsweise Fläche erzielt werden.
Weiterhin wird es als vorteilhaft erachtet, wenn bei der erfindungsgemäßen
Drosselscheibe vorgesehen ist, dass die sternförmig angeordneten Gräben sich nicht
bis zum Mittelpunkt der Drosselscheibe erstrecken. Diese Lösung ist besonders vorteilhaft,
weil die Ausbildung von bis zum Mittelpunkt der Drosselscheibe führenden Gräben
unter Umständen eine mehrfache Bearbeitung des Mittelpunktbereichs erfordern und
zu einer damit verbundenen Materialüberlastung führen könnte.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Drosselscheibe
ist vorgesehen, dass die zumindest eine Vertiefung durch Verdampfen von Drosselscheibenmaterial
mittels Laser gebildet ist. In diesem Zusammenhang wird es als besonders vorteilhaft
erachtet, wenn die Oberfläche mittels eines Laserstrahls auf Oxidationstemperatur
gebracht und anschließend verdampft wird. Diese Vorgehensweise ist besonders vorteilhaft,
da die Verdampfungstemperatur des Oxids vorzugsweise unter der Schmelztemperatur
des Drosselscheibenmaterials liegt, das insbesondere durch Metall gebildet sein
kann.
Zusätzlich oder alternativ kann vorgesehen sein, dass die zumindest
eine Vertiefung durch Laserstrahlspanen gebildet ist. Bei dieser Vorgehensweise
wird beispielsweise die Oberfläche von Stahl aufgeschmolzen und oxidiert. Beim Abkühlen
zieht sich die Schmelze zusammen und hebt als Span von der Drosselscheibenoberfläche
ab. Durch eine geeignete Wahl der Parameter und des Drosselscheibenmaterials (beispielsweise
1.8159) kann die Bearbeitung der Oberfläche so eingestellt werden, dass die Oxidation
der Oberfläche nur einen feinen pulverförmigen Niederschlag erzeugt, der dann durch
Wischen oder Blasen einfach entfernt werden kann. Unabhängig von der speziellen
Wahl des Laserbearbeitungsverfahrens kann eine eventuell erforderliche Reinigung
während des Gleitschleifens der Scheibenkanten in vorteilhafter Weise erfolgen.
Ohne darauf beschränkt zu sein werden mit der erfindungsgemäßen Drosselscheibe
insbesondere Vorteile erzielt, wenn vorgesehen ist, dass der durchflussbegrenzende
Öffnungsquerschnitt einer herkömmlichen Drosselbohrung mit einem Durchmesser von
weniger als 100 &mgr;m, vorzugsweise weniger als 40 &mgr;m entspricht.
In ähnlicher Weise kann bei der erfindungsgemäßen Drosselscheibe zusätzlich
oder alternativ vorgesehen sein, dass sie eine Stärke im Bereich von ungefähr 200
&mgr;m bis 400 &mgr;m aufweist.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Drosselscheibe sieht vor, dass die zumindest
eine Vertiefung mit Hilfe eines Laserstrahls ausgebildet wird, insbesondere durch
Materialverdampfen und/oder Laserstrahlspanen. Dadurch ergeben sich die vorstehend
im Zusammenhang mit der Laserstrahlbearbeitung erwähnten Vorteile in ähnlicher oder
gleicher Weise, weshalb zur Vermeidung von Wiederholungen auf die entsprechenden
Ausführungen verwiesen wird.
Die Erfindung betrifft weiterhin eine Drosseleinrichtung mit einer
im Wesentlichen planen Anlagefläche, in der eine Bohrung vorgesehen ist. Dabei ist
vorgesehen, dass eine erfindungsgemäße Drosselscheibe im Bereich der Bohrung derart
an die Anlagefläche angelegt ist, dass die zumindest eine Vertiefung der Anlagefläche
gegenüberliegt. Der Durchmesser der Bohrung sollte groß im Verhältnis zum Querschnitt
der zumindest einen Vertiefung sein.
Im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Drosseleinrichtung ist vorzugsweise
weiterhin vorgesehen, dass ein Spiel zwischen im Wesentlichen senkrecht und benachbart
zur Drosselscheibe vorgesehenen Flächen und dem Randbereich der Drosselscheibe groß
im Verhältnis zum Querschnitt der zumindest einen Vertiefung ist. Durch diese Lösung
wird sichergestellt, dass der durchflussbegrenzende Öffnungsquerschnitt tatsächlich
durch die zumindest eine Vertiefung und nicht durch ein zu geringes Spiel im Randbereich
definiert wird.
Ohne darauf beschränkt zu sein kann bei der erfindungsgemäßen Drosseleinrichtung
weiterhin vorgesehen sein, dass die Drosselscheibe durch eine Federkraft an die
Anlagefläche angelegt ist. Diese Lösung kommt insbesondere im Zusammenhang mit Pumpe-Düse-Einheiten
in Betracht, was nachfolgend noch näher erläutert wird.
Die erfindungsgemäßen Pumpe-Düse-Einheit baut auf dem gattungsgemäßen
Stand der Technik dadurch auf, dass Kraftstoff aus dem zweiten Druckraum über eine
erfindungsgemäßen Drosseleinrichtung ausströmen kann. Durch diese Lösung kann der
gewünschte Druck-Auf- und -Abbau in einfacher Weise erzielt werden, wobei die erfindungsgemäße
Drosseleinrichtung zu niedrigeren Herstellungskosten führt und darüber hinaus ein
Verstopfen der Drossel praktisch ausschließt.
Im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Pumpe-Düse-Einheit wird
es als besonders vorteilhaft erachtet, wenn vorgesehen ist, dass eine Innenseite
eines Federraums die Anlagefläche bildet. In diesem Fall wird die Drosselscheibe
vorzugsweise durch eine in dem Federraum vorgesehene Feder an die Anlagefläche angelegt.
Die Erfindung betrifft weiterhin allgemein die Verwendung einer erfindungsgemäße
Drosselscheibe und/oder einer erfindungsgemäßen Drosseleinrichtung in beziehungsweise
mit einer Pumpe-Düse-Einheit.
Die Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen
anhand bevorzugter Ausführungsformen beispielhaft erläutert.
Es zeigen:
1a eine schematische Draufsicht einer Drosselscheibe
gemäß dem Stand der Technik;
1b eine schematische Seiten-Schnittansicht der bekannten
Drosselscheibe gemäß 1a;
2a eine schematische Draufsicht einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Drosselscheibe;
2b eine Seitenansicht der Drosselscheibe gemäß
2a;
3 eine schematische Darstellung einer
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Drosseleinrichtung; und
4 eine schematische Darstellung einer
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Pumpe-Düse-Einheit.
2a zeigt eine schematische Draufsicht einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Drosselscheibe, während 2b eine Seitenansicht
der Drosselscheibe gemäß 2a zeigt. Die erfindungsgemäße Drosselscheibe
10 ist bei dieser Ausführungsform kreisförmig ausgebildet. Zur Definition
des durchflussbegrenzenden Öffnungsquerschnitts sind drei Vertiefungen
12, 14, 16 vorgesehen, die die Drosselscheibe
10 nicht durchdringen. Die Vertiefungen 12, 14,
16 sind als sternförmig angeordnete Gräben 12, 14,
16 ausgebildet, wobei sich die Gräben 12, 14,
16 bis zum Rand der Drosselscheibe 10, jedoch nicht bis zu deren
Mittelpunkt erstrecken. Die Gräben 12, 14, 16 werden
vorzugsweise durch Laserstrahlspanen oder durch Verdampfen von Drosselscheibenmaterial
mittels Laser gebildet. Im zuletzt genannten Fall ist es vorteilhaft, die Oberfläche
der Drosselscheibe 10 vor der Ausbildung der Gräben 12,
14, 16 mittels eines Laserstrahls auf Oxidationstemperatur zu
bringen und das Drosselscheibenmaterial anschließend zu verdampfen. Diese Vorgehensweise
ist wie erwähnt besonders vorteilhaft, da die Verdampfungstemperatur des Oxids unter
der Schmelztemperatur des Metalls liegt, aus dem die Drosselscheibe 10
vorzugsweise gebildet ist. Die in den 2a und 2b
dargestellte Drosselscheibe 10 kann beispielsweise eine Dicke beziehungsweise
Stärke von 300 &mgr;m aufweise und der durch die Gräben 12, 14,
16 definierte durchflussbegrenzende Öffnungsquerschnitt kann derart gewählt
werden, dass er einer herkömmlichen Drosselbohrung mit einem Durchmesser von 30
&mgr;m bis 40 &mgr;m entspricht, wobei eine derartige Geometrie insbesondere bei
Anwendungen im Zusammenhang mit Pumpe-Düse-Einheiten vorgesehen werden kann.
3 zeigt eine schematische Darstellung
einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Drosseleinrichtung. Die in
3 dargestellte erfindungsgemäße Drosseleinrichtung
26 weist eine im Wesentlichen plane Anlagefläche
18 auf, in der eine Bohrung 20 vorgesehen ist. Der Durchmesser
der Bohrung 20 ist derart gewählt, dass die Drosselwirkung nicht durch
diese Bohrung 20 sondern zumindest überwiegend durch eine erfindungsgemäße
Drosselscheibe 10 erzielt wird, die im Bereich der Bohrung 20
an die Anlagefläche 18 angelegt ist. Bei der Drosselscheibe 10
kann es sich beispielsweise um die in den 2a und 2b
dargestellte Drosselscheibe 10 handeln. Die Drosselscheibe 10
ist derart an die Anlagefläche 18 angelegt, dass die Gräben 12,
14, 16 (nur der Graben 12 ist in 3
dargestellt) der Anlagefläche 18 gegenüberliegen. Die Dichtwirkung der
Drosselscheibe 10 wird am Rand der vorzugsweise geschliffenen Drosselscheibe
10 durch Anlage an die Anlagefläche 18 erzielt. Bei der in
3 dargestellten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Drosseleinrichtung sind zwei Flächen 22 senkrecht zur Anlagefläche
18 und zur Drosselscheibe 10 vorgesehen. Damit der durchflussbegrenzende
Öffnungsquerschnitt tatsächlich über die Anzahl, Form und Tiefe der Gräben
12, 14, 16 definiert wird, ist es erforderlich, dass
das Spiel zwischen den Flächen 22, 24 und dem Randbereich der
Drosselscheibe 10 groß im Verhältnis zum Querschnitt der Gräben
12, 14, 16 ist.
4 zeigt eine schematische Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Pumpe-Düse-Einheit. Die dargestellte Pumpe-Düse-Einheit zum
Zuführen von Kraftstoff 100 in einen Verbrennungsraum 120 einer
Brennkraftmaschine weist eine Kraftstoffpumpe 140–220 auf. Ein Kraftstoffpumpenkolben
140 ist in einem Kraftstoffpumpenzylinder 160 hin und her bewegbar.
Der Kraftstoffpumpenkolben 140 wird direkt oder indirekt über eine nicht
dargestellte Nockenwelle der Brennkraftmaschine angetrieben. Der Kompressionsraum
des Kraftstoffpumpenzylinders 160 bildet bei dieser Ausführungsform den
ersten Druckraum 280, der von der Kraftstoffpumpe 140–220
mit unter dem ersten Druck p280 stehendem Kraftstoff 100 befüllbar
ist. Der erste Druckraum 280 ist über eine Kraftstoffleitung
200 mit einem an sich bekannten piezoelektrisch betriebenen Steuerventil
220 verbunden. Das Steuerventil 220 dient dazu, die Kraftstoffleitung
200 entweder zu verschließen oder mit einem Kraftstoff-Niederdruckbereich
180 zu verbinden, aus dem Kraftstoff 100 angesaugt werden kann.
In seiner geöffneten Ruhestellung wird bei einer bezogen auf 4
nach oben gerichteten Bewegung des Kraftstoffpumpenkolbens 140 Kraftstoff
100 aus dem Kraftstoff-Niederdruckbereich 180 in den ersten Druckraum
280 angesaugt. Sofern das Steuerventil 220 sich bei einer bezogen
auf 4 nach unten gerichteten Bewegung des Kraftstoffpumpenkolbens
140 noch in seiner geöffneten Ruhestellung befindet, kann vorher in den
ersten Druckraum 280 angesaugter Kraftstoff 100 wieder zurück
in den Kraftstoff-Niederdruckbereich 180 gedrückt werden. Bei einer Ansteuerung
des Steuerventils 220 verschließt dieses die Kraftstoffleitung
200. Dadurch wird der in den ersten Druckraum 280 angesaugte Kraftstoff
100 bei einer nach unten gerichteten Bewegung des Kraftstoffpumpenkolbens
140 komprimiert, wodurch der erste Druck p280 in dem ersten
Druckraum 280 erzeugt wird. Die dargestellte Ausführungsform der Pumpe-Düse-Einheit
umfasst weiterhin eine insgesamt mit 240 bezeichnete Kraftstoffeinspritzdüse,
die eine zwischen einer Schließstellung und einer Öffnungsstellung hin und her bewegliche
Düsennadel 260 aufweist. Der bezogen auf 4
obere Endabschnitt der Düsennadel 260 weist einen Düsennadelkolben
500 auf, der in einem Schließfederraum 720 geführt ist. Eine in
dem Schließfederraum 720 angeordnete erste Feder 360 stützt sich
mit ihrem bezogen auf die Darstellung von 4 oberen
Endabschnitt an einer ersten Anlagefläche 520 ab, die den Schließfederraum
720 begrenzt. Mit dem anderen Endabschnitt stützt sich die erste Feder
360 an dem Düsennadelkolben 500 ab und übt somit eine Schließkraft
auf die Düsennadel 260 aus. Ein eine Schulter 580 aufweisender
Abschnitt der Düsennadel 260 ist von einem dritten Druckraum
320 umgeben, der mit dem ersten Druckraum 280 über eine Verbindungsleitung
480 kommuniziert. In Abhängigkeit von der Drosselwirkung der Verbindungsleitung
480 und gegebenenfalls weiterer nicht dargestellter Drosseleinrichtungen
wird in Abhängigkeit von dem in dem ersten Druckraum 280 herrschenden ersten
Druck p280 in dem dritten Druckraum 320 ein dritter Druck p320
aufgebaut. Der in dem dritten Druckraum 320 unter dem dritten Druck p320
stehende Kraftstoff 100 übt eine bezogen auf die Darstellung von
4 nach oben gerichtete Öffnungskraft auf die Düsennadel
260 aus. Ein Druckbegrenzungs- und -halteventil 340 in Form eines
2/2-Ventils ist räumlich benachbart zur Düsennadel 260 angeordnet und steht
über die Verbindungsleitung 480 mit dem ersten Druckraum 280 in
Verbindung. Ein zweiter Druckraum 300, 420, 680 umfasst
einen Bereich 300, der einen Abschnitt der Düsennadel 260 umgibt,
der eine Ringfläche 700 aufweist. Dadurch übt ein in dem Bereich
300 herrschender zweiter Druck P300 eine nach unten gerichtete
Schließkraft auf die Düsennadel 260 aus, so dass der in dem dritten Druckraum
320 herrschende dritte Druck p320 höhere Werte annehmen muss,
um einen Einspritzvorgang auszulösen. Der zweiten Druckraum 300,
420, 680 umfasst neben dem die Düsennadel 360 umgebenden
Bereich 300 eine Verbindungsleitung 680 und einen Federraum
420. Um den zweiten Druck p300 in dem zweiten Druckraum
300, 420, 680 einzustellen beziehungsweise zu begrenzen
und zu halten, ist ein Druckbegrenzungs- und -halteventil 340 in dessen
Öffnungsrichtung vorgesehen, das über die Verbindungsleitung 680 mit dem
Bereich 300 und über eine Abzweigung 640 in der Verbindungsleitung
480 sowohl mit dem ersten Druckraum 280 als auch mit dem dritten
Druckraum 320 in Verbindung steht. Somit wirkt ungefähr der dritte Druck
p320 auf das Druckbegrenzungs- und -halteventil 340 ein. Das
Druckbegrenzungs- und -halteventil 340 öffnet, wenn die
Summe der bezogen auf die Darstellung von 4 nach oben
auf einen Ventilteller 380 wirkenden Kräfte größer ist, als die Summe der
nach unten auf den Ventilteller 380 wirkenden Kräfte. Das Druckbegrenzungs-
und -halteventil ist durch eine in dem Federraum 420 angeordnete zweite
Feder 560 in seine geschlossene Stellung vorgespannt. Das Druckbegrenzungs-
und -halteventil 340 ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass es bereits
bei dritten Drücken p320 öffnet, die noch nicht ausreichend hoch sind,
um die Düsennadel 260 in ihre Öffnungsstellung zu bewegen. Wenn das Druckbegrenzungs-
und -halteventil 340 öffnet, gelangt über die Verbindungsleitung
480 zugeführter Kraftstoff 100 in den zweiten Druckraum
300, 420, 680, so dass dort ein zweiter Druck p300
aufgebaut werden kann, der die erwähnte Schließkraft auf die Ringfläche
700 der Düsennadel 260 ausübt. Mit der dargestellten Anordnung
ist es bei bevorzugten Ausführungsformen möglich, den zweiten Druck p300
in dem zweiten Druckraum 300, 420, 680 nach Art eines
Aufpumpvorgangs zu erhöhen, indem das Steuerventil 220 derart impulsförmig
angesteuert wird, dass zwar jeweils das Druckbegrenzungs- und -halteventil
340 öffnet, die Düsennadel 260 jedoch in ihrer Schließstellung
verbleibt. Beispielsweise kann es erwünscht sein, den zum Öffnen der Düsennadel
260 erforderlichen dritten Druck p320 in dem dritten Druckraum
320 für eine Haupteinspritzung zu erhöhen. Andererseits ist es in vielen
Fällen erwünscht, dass die Düsennadel 260 für Vor- und Nacheinspritzungen
bereits bei geringeren dritten Drücken p320 öffnet. Daher muss der in
dem zweiten Druckraum 300, 420, 680 herrschende zweite
Druck p300 beispielsweise nach einer Haupteinspritzung wieder abgebaut
werden, um die gewünschte Nacheinspritzung zu ermöglichen. Der Abbau des zweiten
Drucks p300 erfolgt über eine erfindungsgemäße Drosseleinrichtung
26, die zwischen dem Federraum 420 und einer Leitung
660 angeordnet ist. Bei der Drosseleinrichtung 26 kann es sich
beispielsweise um die in 3 dargestellte Drosseleinrichtung
handeln. Die Drosseleinrichtung 26 gemäß 4
umfasst eine erfindungsgemäße Drosselscheibe 10, die an einer Anlagefläche
540 anliegt, wobei in 4 nicht dargestellte,
jedoch in der Drosselscheibe 10 vorgesehene Vertiefungen der Anlagefläche
540 gegenüberliegen. Die Anlagefläche 540 weist eine die Drosseleigenschaften
vorzugsweise zumindest nicht maßgeblich beeinflussende Bohrung zum Anschluss der
Leitung 660 auf. Bei dieser Ausführungsform wird die Drosselscheibe
10 durch die zweite Feder 560 an die Anlagefläche 540
angelegt. Die Drosselscheibe 10 kann beispielsweise eine Stärke von ungefähr
300 &mgr;m aufweisen, wobei der durchlassbegrenzende Öffnungsquerschnitt einer herkömmlichen
Drosselbohrung von 30 &mgr;m bis 40 &mgr;m entsprechen kann. Da vorzugsweise mehrere
in 4 nicht dargestellte Vertiefungen 12,
14, 16 in der Drosselscheibe 10 vorgesehen sind, ist
zumindest ein vollständiges Verstopfen der Drosseleinrichtung 26 praktisch
auszuschließen, was gegenüber dem Stand der Technik erhebliche Vorteile mit sich
bringt. Weiterhin ergeben sich durch die einfach herzustellende Drosseleinrichtung
26 Kostenvorteile im Vergleich zu herkömmlichen Drosseleinrichtungen, die
eine eine Drosselbohrung aufweisende Drosselscheibe verwenden.
Die Erfindung lässt sich wie folgt zusammenfassen: Die Erfindung betrifft
eine Drosselscheibe, bei der anstelle einer Drosselbohrung vorzugsweise mehrere
die Drosselscheibe nicht durchdringenden Vertiefungen in Form von Gräben
12, 14, 16 vorgesehen sind, die den durchflussbegrenzenden
Öffnungsquerschnitt definieren, wenn die Drosselscheibe 10 an eine Anlagefläche
18 angelegt wird. Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Herstellung
der erfindungsgemäßen Drosselscheibe 10 unter Einsatz eines Laserstrahls
sowie eine Drosseleinrichtung. Darüber hinaus betrifft die Erfindung eine Pumpe-Düse-Einheit,
bei der zum Abbau eines eine Schließkraft auf die Düsennadel ausübenden Druckes
eine erfindungsgemäße Drosseleinrichtung verwendet wird.
Die in der vorstehenden Beschreibung, in den Zeichnungen sowie in
den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch
in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung wesentlich sein.
|
| Anspruch[de] |
- Drosselscheibe (10), dadurch gekennzeichnet, dass sie zur Definition
eines durchflussbegrenzenden Öffnungsquerschnitts zumindest eine Vertiefung (12,
14, 16) aufweist, welche die Drosselscheibe nicht durchdringt.
- Drosselscheibe (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest
eine Vertiefung (12, 14, 16) zumindest teilweise im Randbereich
der Drosselscheibe (10) vorgesehen ist.
- Drosselscheibe (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die zumindest eine Vertiefung (12, 14, 16) in Form
von zumindest einem Graben (12, 14, 16) vorliegt.
- Drosselscheibe (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass mehrere Vertiefungen (12, 14, 16)
in Form von im Wesentlichen sternförmig angeordneten Gräben (12,
14, 16) vorgesehen sind.
- Drosselscheibe (10) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die
sternförmig angeordneten Gräben (12, 14, 16) sich bis
zum Rand der Drosselscheibe (10) erstrecken.
- Drosselscheibe (10) nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die sternförmig angeordneten Gräben (12, 14, 16)
sich nicht bis zum Mittelpunkt der Drosselscheibe (10)
erstrecken.
- Drosselscheibe (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die zumindest eine Vertiefung (12, 14,
16) durch Verdampfen von Drosselscheibenmaterial mittels Laser gebildet
ist.
- Drosselscheibe (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die zumindest eine Vertiefung (12, 14,
16) durch Laserstrahlspanen beziehungsweise durch ein anderes formgebendes
Verfahren, wie zum Beispiel Fräsen, Sägen, Strahlspannen, Erodieren oder Ätzen gebildet
ist.
- Drosselscheibe (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass der durchflussbegrenzende Öffnungsquerschnitt einer herkömmlichen
Drosselbohrung mit einem Durchmesser von weniger als 100 &mgr;m, vorzugsweise weniger
als 40 &mgr;m entspricht.
- Drosselscheibe (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass sie eine Stärke im Bereich von ungefähr 200 &mgr;m bis 400
&mgr;m aufweist.
- Verfahren zur Herstellung einer Drosselscheibe (10) nach einem der
Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Vertiefung (12,
14, 16) mit Hilfe eines Laserstrahls ausgebildet wird, insbesondere
durch Materialverdampfen und/oder Laserstrahlspanen.
- Drosseleinrichtung (26) mit einer im wesentlichen planen Anlagefläche
(18; 540) in der eine Bohrung (20) vorgesehen ist, dadurch
gekennzeichnet, dass eine Drosselscheibe (10) nach einem der Ansprüche
1 bis 10 im Bereich der Bohrung (20) derart an die Anlagefläche (18;
540) angelegt ist, dass die zumindest eine Vertiefung (12,
14, 16) der Anlagefläche (18; 540) gegenüberliegt.
- Drosseleinrichtung (26) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass
ein Spiel zwischen im Wesentlichen senkrecht und benachbart zur Drosselscheibe (10)
vorgesehenen Flächen (22, 24) und dem Randbereich der Drosselscheibe
(10) groß im Verhältnis zum Querschnitt der zumindest einen Vertiefung
(12, 14, 16) ist.
- Drosseleinrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die
Drosselscheibe (10) durch eine Federkraft an die Anlagefläche (18;
540) angelegt ist.
- Pumpe-Düse-Einheit zum Zuführen von Kraftstoff (100) in einen Verbrennungsraum
(120) einer Brennkraftmaschine, mit
– einer steuer- und/oder regelbaren Kraftstoffpumpe (140–220)
,
– einer Kraftstoffeinspritzdüse (240), die eine zwischen einer Schließstellung
und einer Öffnungsstellung hin und her bewegliche Düsennadel (260) aufweist,
– einem ersten Druckraum (280), der von der Kraftstoffpumpe (140-220)
mit unter einem ersten Druck (p28; p280) stehenden Kraftstoff
(100) befüllbar ist, und
– einem zweiten Druckraum (300, 420, 680), wobei
in dem zweiten Druckraum (300, 420, 680) unter einem
zweiten Druck (p300) stehender Kraftstoff (100) eine Schließkraft
auf die Düsennadel (260) ausübt,
dadurch gekennzeichnet,
– dass Kraftstoff (100) aus dem zweiten Druckraum (300,
420, 680) über eine Drosseleinrichtung (26) nach einem
der Ansprüche 12 bis 14 ausströmen kann.
- Pumpe-Düse-Einheit nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass eine Innenseite
eines Federraums (420) die Anlagefläche (540) bildet.
- Verwendung einer Drosselscheibe nach einem der Ansprüche 1 bis 10 in einer Pumpe-Düse-Einheit.
- Verwendung einer Drosseleinrichtung nach Anspruch 12 oder 13 in einer Pumpe-Düse-Einheit.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen
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