Die vorliegende Erfindung betrifft ein elektrostatisches Verfahren
zur Abscheidung von Schleifmittelmaterialien.
Bei der Herstellung von beschichteten Schleifmitteln mittels Verfahren,
in denen ein Schleifkorn auf einem ungehärteten oder teilweise gehärteten Bindemittel
abgeschieden wird, beeinhaltet die am häufigsten angewendete Abscheidungstechnik
das elektrostatische Abscheiden, bei dem das Korn unter dem Einfluss eines elektrostatischen
Feldes aufwärts projiziert bzw. geschleudert und so in Kontakt mit dem Bindemittel
gebracht wird. Diese Verfahren werden üblicherweise als UP-Verfahren bezeichnet,
wobei UP für „upwards projection" steht, und was sinngemäß mit Aufwärtsprojektionsverfahren
bzw. Aufwärtsschleuderverfahren übersetzt werden kann. Das Korn wird aus einem Beschickungstrichter
auf ein laufendes Band gespeist, das durch eine Abscheidestation geführt wird, die
durch eine geladene Platte definiert wird, die unterhalb des laufenden Bands und
direkt gegenüber, parallel zu einer oberhalb des laufenden Bands angeordneten geerdeten
Platte angeordnet ist. Das Substrat, auf dem das Korn abgeschieden werden soll,
folgt einem Weg, der parallel zu dem laufenden Band und oberhalb des laufenden Bands
verläuft, während diese beiden die Abscheidestation durchlaufen. Durch das elektrische
Feld zwischen der geladenen und der geerdeten Platte wird das Korn aufwärts, in
Richtung der nach unten zeigenden Oberfläche des Substrats projiziert bzw. geschleudert,
wo es an einem darauf angebrachten ungehärteten oder teilweise gehärteten Bindemittel
haftet.
Die Gleichmäßigkeit der Beschichtung hängt daher offensichtlich von
der Gleichmäßigkeit des elektrostatischen Feldes ab, durch welches das Korn auf
das Substrat aufgebracht wird. In einem typischen, vorbekannten Verfahren wird das
Feld durch einen Transformator erzeugt, der zur Erzeugung von Hochspannungswechselstromsignalen
von 0 bis 60 Kilovolt (kV) verwendet wird und die Möglichkeit besitzt, die Frequenz
von einigen wenigen bis 30 oder 40 Hz zu variieren. Bei einem üblichen Aufbau besteht
die Strom-/Spannungsversorgung aus einem motorgetriebenen Generator, der einen Hochspannungstransformator
zur Erzeugung eines Hochspannungsausgangssignal speist. Der Transformator liefert
das Ausgangssignal mittels eines Satzes von primären und sekundären Selbstinduktionsspulen.
In einem „Autotransformator" (auto-transformer) sind die Spulen übereinanderüegend
angeordnet. Aufgrund der Gestaltung solcher Strom-/Spannungsversorgungsvorrichtungen
wird ein geschlossener, nicht-veränderbarer Typ von Wellenform erzeugt und dieser
ist üblicherweise rechteckig oder sinusförmig. Meistens ist aufgrund einer exzessiven
Verzerrung des Hochspannungssignals bei hohen Frequenzen nur ein enger Freguenzbereich
von etwa Null bis zu etwa 30–40 Hz verfügbar. Diese Beschränkung führt oft
zu Defekten in der Gleichmäßigkeit des Beschichtungsmusters. Solche Ungleichmäßigkeiten
sind dort kein ernsthaftes Problem wo relativ grobes Korn und hohe Korngewichte
abgeschieden werden, da der hohe Zusatz jegliche Unregelmäßigkeit (sog. „Verschmieren")
verbirgt. Wenn die Körner aber relativ klein sind, beispielsweise bei einer Korngröße
von 220 (220 grit) oder feiner, und das abgeschiedene Korngewicht relativ gering
ist, können Defekte, sogenannte Schleifriefen (chatter marks), auftreten und das
Produkt für den Kunden als ungenügend erscheinen lassen. Da üblicherweise die selbe
UP-Kornabscheidungsvorrichtung für einen Bereich verschiedener Korngrößen und Korngewichtsabscheidungsstufen
verwendet wird, stellt die endgültige Gestaltung häufig einen Kompromiß dar, der
nur sehr wenige Vorgaben sehr gut erfüllt.
DE 693 00 961 T2
beschreibt ein elektrostatisches Beschichtungsverfahren zur Herstellung eines beschichten
Schleifmittels, in dem Schleifkörner auf eine mit einer Vorstufe einer Bindemittelschicht
beschichtete Unterlage elektrostatisch aufgeschleudert werden.
US 4,481,557 beschreibt eine
Stromversorgungseinheit, die in Systemen zur elektrostatischen Beschichtung eingesetzt
werden kann. Durch diese Stromversorgungseinheit soll ein kontrollierter Verlauf
der Spannungszufuhr unmittelbar nach dem Einschalten der Vorrichtung erreicht werden.
Es besteht daher ein Bedürfnis nach einem UP-Abscheidungsverfahren,
das an Verfahren zur Abscheidung schwerer und leichter Körner bei hohem oder geringem
abzuscheidenden Korngewicht einfach anpassbar ist.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein UP-Verfahren,
also ein Aufwärtsprojektionsverfahren bzw. Aufwärtsschleuderverfahren, zur Abscheidung
von Festkörperteilchen bereitzustellen, mit dem die oben genannten Nachteile ganz
oder teilweise vermieden bzw. verringert werden. Insbesondere ist es die Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ein Aufwärtsprojektionsverfahren bzw. Aufwärtsschleuderverfahren
(UP-process) bereitzustellen, das an beliebige abzuscheidende Korngewichte angepasst
werden kann und dabei sehr feine Schleifpartikel ohne das Auftreten von Defekten,
wie beispielsweise Schleifriefen, verwenden kann.
Diese Aufgabe löst die vorliegende Erfindung durch das Verfahren gemäß
dem unabhängigen Patentanspruch 1. Weitere bevorzugte Ausführungsformen, Aspekte
und Variationen der vorliegenden Erfindung gehen aus den abhängigen Patentansprüchen
sowie der Beschreibung hervor.
Erfindungsgemäß wird ein Aufwärtsprojektionsverfahren (UP-process)
zur Abscheidung von Feststoffteilchen auf einem Substrat bereitgestellt, umfassend
das Erzeugen eines Projektionsfeldes bzw. Aufschleuderfeldes unter Verwendung eines
Festkörper-Funktionsgenerators, der zur Erzeugung einer Reihe von Wellenformen und/oder
Frequenzen geeignet ist, das Auswählen eines Signals mit der gewünschten Wellenform
und/oder Frequenz und dem Zuführen des Signals zu einem Festkörperverstärker, vorzugsweise
einem nicht-invertierenden Festkörperverstärker, um ein Aufwärtsprojektionsfeld
bzw. Aufwärtsschleuderfeld zu erzeugen, und Verwendung dieses Projektionsfelds bzw.
Aufschleuderfeldes, um eine Abscheidung der Festkörperteilchen auf dem Substrat
zu bewirken. Vorzugsweise werden sowohl die Wellenform als auch die Frequenz variiert.
Es ist aber auch möglich, dass lediglich die Wellenform oder die Frequenz variirt
werden.
Die Erfindung wird vorzugsweise zur Abscheidung von Schleiflcörnern
auf einem Substrat eingesetzt und in diesem Zusammenhang wird die Erfindung auch
im Wesentlichen beschrieben. Die der Erfindung zu Grunde liegenden allgemeinen Prinzipien
sind aber nicht auf diese Anwendung beschränkt.
Durch die Verwendung eines Festkörpergenerators mit einem unbeschränkt
variablen Ausgang bezüglich der Wellenform sogar im Betrieb, im Gegensatz zu einem
Transformator, dessen ausgehende Wellenform zu einem bestimmten Grad durch die Transformatorgestaltung
bestimmt wird und der keine oder nur eine geringe Möglichkeit zur Variation während
des Betriebes bietet, eröffnet das erfindungsgemäße Verfahren die Möglichkeit, die
Abscheidung der Feststoffteilchen an die jeweils verwendete Korngröße und das abzuscheidende
Korngewicht anzupassen. Die Verwendung eines nicht-invertierenden Festkörperverstärkers
zusammen mit dem Festkörpergenerator erlaubt es dem Ausgangssignal, die nötige Wechselspannung
zu erreichen, um ein geeignetes Projektionsfeld bzw. Schleuderfeld (projection field)
zu erzeugen. Dies ist völlig unerwartet, da das üblicherweise verwendete, durch
den Transformator generierte Feld Spannungen von 50–60 kV verwendet, wohingegen
die maximal zugängliche Spannung bei Verwendung der vorliegenden Erfindung nur +/–30
kV beträgt und doch macht die Gleichmäßigkeit und die Kontrollierbarkeit des Systems
das bei diesen Spannungen generierte Feld völlig ausreichend, um exzellente Ergebnisse
zu erzielen.
Die Möglichkeit, die Wellenform und/oder die Frequenz zu variieren,
erlaubt es dem Anwender, eine Wellenform, zu gestalten, die für das zu erzeugende
Produkt geeignet ist und welche die Bildung von Defekten, wie beispielsweise Schleifriefen,
verhindert, die auf eine ungleichmäßige Abscheidung aufgrund von Inhomogenitäten
im elektrostatischen Feld hinweisen.
Die Verwendung der Feldgeneratorenausstattung, wie sie in der vorliegenden
Erfindung beschrieben wird, erlaubt die Erzeugung von jeder geeigneten Wellenform
wie beispielsweise Gleichspannung, gepulste Gleichspannung, rechteckige, sinusförmige,
dreieckige oder sogar individuell, an eine spezielle Anwendung angepasster Wellenformen.
Die ausgewählte Wellenform kann verstärkt werden, um auf diese Weise hohe Spannungen
in einer sehr weiten Frequenzbandbreite zu liefern. Dies steht im scharfen Gegensatz
zu der Technologie auf Transformatorbasis, die eine einzige Wellenform in einem
schmalen Frequenzbereich, üblicherweise bis zu 30–40 Hz, liefert.
Die Variabilität der Frequenz ist ein sehr wichtiges Merkmal der vorliegenden
Erfindung, da festgestellt wurde, dass unter den Bedingungen unter denen Defekte
wie Schleifriefen entstehen, diese durch das Arbeiten bei einer Feldfrequenz von
40 bis 60 Hz, insbesondere 45 bis 60 Hz, im Gegensatz zu den 30 bis 40 Hz der auf
einem Transformator basierenden Technik, eliminiert werden können.
Zur Verdeutlichung sei gesagt, dass ein geeigneter nicht-invertierender
Verstärker, wie beispielsweise das von der Firma Trek Inc. vertriebene Model 30/20,
das einen festen Verstärkungsfaktor von 3000 V/V aufweist, der zusammen mit einem
Standard-1MHz-Funktionsgenerator, Model FG3B der Firma Wavetek, eingesetzt wird,
Ausgangsspannungen, für einen Bereich verschiedener Wellenformen, im Bereich von
0 bis +/–30 kV Gleichspannung oder Maximalwert der Wechselspannung für Frequenzen
variierend von 1 bis 1 MHz liefern kann.
Zusätzlich und am wichtigsten kann die Wellenform und die Frequenz
schnell und unproblematisch, quasi „im Vorbeigehen" (on the fly), geändert
werden, um es so dem Anwender zu ermöglichen, das Hochspannungssignal und damit
das erzeugte Feld an ein bestimmtes Produkt oder an einen Satz Betriebsbedingungen
anzupassen. Dies führt Idealerweise zu einer verbesserten Kontrolle der Abscheidung
und somit zu einer verbesserten Produktqualität, insbesondere wenn bei geringen
Korngewichtsabscheideraten gearbeitet wird. Es wird weiterhin eine verbessere Wirtschaftlichkeit
erreicht, da Spannungen bis zu etwa 30 kV verwendet werden, anstatt der üblicherweise
bei der auf der Verwendung von auf Transformatoren basierenden Technologie angewendeten
Spannungen von 50 bis 60 kV.
Das Verfahren der vorliegenden Erfindung ist wesentlich weniger kostenintensiv
in der Verwendung, da es ein Maximum von 2 kVA verbraucht, im Gegensatz zu dem Leistungsverbrauch
von 5–6 kVA bei typischen Transformatoren.
Die vorliegende Erfindung soll nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsformen
näher erläutert werden.
Um das Wesen der vorliegenden Erfindung zu verdeutlichen, wurden mehrere
verschiedene Abscheidungstechniken verwendet und mit den Techniken der vorliegenden
Erfindung verglichen, wobei besonders Bezug auf das Auftreten von Schleifriefen
genommen wurde. Die Vergleichsbeispiele 1 und 2 verwendeten einen konventionelle
Autotransformator (autotransformer), um eine Wellenform mit einer Spannung von +/–20kV
und einer Frequenz von 30 Hz zu erzeugen. Im Vergleichsbeispiel Nr. 1 war die Wellenform
rechteckig und das Korn war Aluminiumoxid mit einer Korngröße von 220 (220 grit),
in dem Vergleichsbeispiel Nr. 2 war die Wellenform rechteckig und das Korn war P
1500 Aluminiumoxid (P 1500 alumina). Diese Anordnungen wurden mit den Wellenform-erzeugenden
Vorrichtungen gemäß der vorliegenden Erfindung verglichen. In allen diesen Fällen
wurde ein Wavetek F3GB Funktionsgenerator als Basis-Stromversorgung verwendet und
der Verstärker war ein nichtinvertierender Verstärker der Firma Trek, Modell 30/20.
Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
* „Gewicht" gibt das Gewicht des abgeschiedenen Korns an, in Gramm pro Quadratmeter
** „Schleifriefen"(chatter marks) gibt an, ob Schleifriefen beobachtet wurden
oder nicht.
Den obigen Ausführungen kann entnommen werden, dass, wenn man das
Vergleichsbeispiel Nr. 1 mit dem erfindungsgemäßen Beispiel 1 vergleicht, beim Wechsel
der Wellenform von rechteckig nach sinusförmig ein Verringerung des Aufbringungsgewichts
an Korn eintrat und die Bildung von Schleifriefen eliminiert wurde. Die erfindungsgemäßen
Beispiele 2 und 3 zeigen, das wenn man bei gleichen Bedingungen wie im Vergleichsbeispiel
1 arbeitet, auch Schleifriefen gebildet werden, deren Bildung aber durch die Erhöhung
der Frequenz von 30 auf 50 Hz eliminiert wurde. Diese ersten vier Tests zeigen daher,
dass die Bildung von Schleifriefen durch die Veränderung der Wellenform und/oder
durch die Erhöhung der Frequenz eliminiert werden kann. Beide Veränderungen können
unter Verwendung der technischen Lehre der vorliegenden Erfindung vorgenommen werden,
während die Abscheidung im Gang ist.
Das gleiche Ergebnis wird bei dem Vergleich des Vergleichsbeispiels
Nr. 2 mit dem erfindungsgemäßen Beispiel Nr. 4 festgestellt. In diesem Fall war
hatte das Aluminiumoxid eine Korngröße von P1500 (P1500 grit size), bei der Schleifriefen
wesentlich schwerer zu vermeiden und/oder zu verbergen sind. Dieser Vergleich zeigt,
dass bei Verwendung der Geräte gemäß der vorliegenden Erfindung und bei einer Erhöhung
der Frequenz von 30 Hz auf 50 Hz oder höher, beispielsweise 55 Hz oder 60 Hz, das
Auftreten von Defekten wie Schleifriefen eliminiert werden konnte.
Das Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung kann zur Abscheidung
von Schleifkörnern auf solch einem Substrat wie beispielsweise einer mit einer Grundbeschichtung
beschichteten flexiblen Trägerschicht verwendet werden. Es kann aber auch zur Abscheidung
anderer funktionaler Pulver auf der Oberfläche eines strukturierten Schleifmittels
(engineered abrasive) verwendet werden. Ein strukturiertes Schleifmittel ist ein
Schleifmittel, in dem der Oberfläche ein Muster umfassend Strukturen aus einer Mischung
aus in einem aushärtbaren Bindemittel dispergierten Schleifpartikeln gegeben wird.
Ein funktionales Pulver kann auf einer solchen Oberfläche abgeschieden werden, beispielsweise
um es zu erleichtern, die Oberfläche in die gewünschten Strukturen zu formen, oder
um der Oberfläche eine gewünschte Charakteristik zu verleihen. Üblicherweise handelt
es sich bei dem funktionalen Pulver um ein feines Schleifkorn. Es kann aber auch
eine Mischung eines solchen Schleifkorns mit einem Schleifhilfsmittel oder einem
anderen Additiv sein, beispielsweise einem Additiv, um dem Schleifmittel anti-statische
Eigenschaften zu verleihen oder ein Additiv gegen das Verschmieren.
Anspruch[de]
Aufwärtsprojektionsverfahren zur Abscheidung von Feststoffteilchen auf einem
Substrat, umfassend das Erzeugen eines Projektionsfeldes unter Verwendung eines
Festkörper-Funktionsgenerators, der zur Erzeugung einer Reihe von Wellenformen und/oder
Frequenzen geeignet ist, das Auswählen eines Signals mit der gewünschten Wellenform
und/oder Frequenz und dem Zuführen des Signals zu einem Festkörperverstärker, um
ein Aufwärtsprojektionsfeld zu erzeugen, und Verwendung des Projektionsfeldes, um
eine Abscheidung der Festkörperteilchen auf dem Substrat zu bewirken.
Aufwärtsprojektionsverfahren gemäß Anspruch 1, in dem die Feststoffteilchen
Schleükörper sind.
Aufwärtsprojektionsverfahren gemäß Anspruch 1 oder 2, wobei der Festkörperverstärker
ein nicht-invertierender Verstärker ist.
Aufwärtsprojektionsverfahren gemäß zumindest einem der Ansprüche 1 bis 3, in
dem die Frequenz der erzeugten Wellenform mindestens 30, vorzugsweise zwischen 40
bis 60 Hz beträgt.
Aufwärtsprojektionsverfahren gemäß einem der vorherigen Ansprüche, welches zur
Abscheidung von Feststoffteilchen mit einer Partikelgröße der Korngröße 180 (180
grit) oder feiner verwendet wird.
Aufwärtsprojektionsverfahren gemäß einem der vorherigen Ansprüche, wobei das
Substrat eine Oberflächenbeschichtung aus einem nicht-ausgehärteten, aushärtbaren
Harz aufweist.
Aufwärtsprojektionsverfahren gemäß Anspruch 6, in dem das aushärtbare Harz ein
wärmeaushärtbarer Kunststoff ist.
Aufwärtsprojektionsverfahren gemäß einem der Ansprüche 5 oder 6, in dem der
wärmeaushärtbare Kunststoff in der Form einer auf ein flexibles Trägermaterial aufgebrachten
Grundschicht vorliegt.
Aufwärtsprojektionsverfahren gemäß einem der vorherigen Ansprüche, wobei die
Wellenform sinusförmig ist.
Aufwärtsprojektionsverfahren gemäß einem der vorherigen Ansprüche, wobei die
Wellenform rechteckförmig ist.