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Dokumentenidentifikation DE19739629B4 05.02.2004
Titel Anordnung zur magnetischen Ionisierung eines kohlenwasserstoffhaltigen Treibstoffs, sowie deren Verwendung
Anmelder SCS Schneider Gmbh, 91052 Erlangen, DE
Erfinder Schneider, Marcus, 91052 Erlangen, DE;
Dirscherl, Andreas, 91052 Erlangen, DE
Vertreter Richter, B., Dipl.-Ing., Pat.-Anw., 90491 Nürnberg
DE-Anmeldedatum 10.09.1997
DE-Aktenzeichen 19739629
Offenlegungstag 18.03.1999
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 05.02.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 05.02.2004
Addition 19812667.0
IPC-Hauptklasse H01F 7/02
IPC-Nebenklasse F02M 27/04   F02B 51/04   C10G 32/02   F23D 14/68   F23D 11/00   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft zunächst ein Verfahren zur magnetischen Ionisierung eines kohlenwasserstoffhaltigen Treibstoffes. Hierzu ist es bekannt, mit entweder elektromagnetisch oder durch Eisenmagnete erzeugten Magnetfelder in einer flüssigen Treibstoff führenden Leitung ein dauermagnetisches Feld aufzubauen und somit den Treibstoff magnetisch zu ionisieren. Hiermit ändert sich die Ausrichtung der im Treibstoff befindlichen Kohlenwasserstoffmoleküle. Bei der Ionisierung, auch Ionisation genannt, werden Ionen durch Abtrennung und/oder Anlagerung eines oder mehrerer Elektronen an ein neutrales Atom oder Molekül gebildet. Im Falle der Abtrennung ist das gebildete Ion ein- oder mehrfach positiv geladen, im Fall der Anlagerung ein- oder mehrfachnegativ, je nachdem ob ein oder mehr als ein Elektron abgetrennt oder angelagert wurde. Die Ionisierung erfolgt aufgrund der Feldionisierung, bei der starke inhomogene Felder auf elektrisch/magnetische Art und Weise gebundene Elektronen aus ihren Bindungspotentialen herauslösen. Durch die Abtrennung von Ionen werden die Kohlenwasserstoffmoleküle positiv aufgeladen, um den von Natur aus negativ geladenen Sauerstoff energiearmer an sich ziehen zu können.

Dieses Verfahren wurde beispielsweise angewendet bei sogenannten Pipelines, d.h. Überlandtransport von Öl. Nachteilig ist, dass die dabei vorgesehenen Mittel zur Erzeugung des Magnetfeldes sehr aufwendig waren. Da diese Pipelines aus Stahlrohren bestanden, welche die magnetischen Feldlinien von aus Eisen bestehenden Permanentmagneten im wesentlichen absorbierten, war die Erzeugung eines entsprechend starken elektromagnetischen Feldes durch Elektroinstallationen und außerdem eine entsprechend leistungsstarke Stromquelle erforderlich. Zur Magnetisierung von Treibstoffen für Flugzeugmotoren gebräuchliche Eisenmagnete waren in ihrer Koerzitivkraft so gering, dass die erzielte Qualitätsverbesserung des Treibstoffes nur sehr geringfügig war. Schließlich bestand beim Stand der Technik der Nachteil, dass man die Magnetpole so angeordnet hatte, dass ihre Magnetkräfte sich abstießen. Hiermit ergab sich ein Verlauf der Magnetfeldlinien, der für das angestrebte Ziel der Magnetisierung des Treibstoffes sehr ungünstig und uneffektiv war.

Aus GB 2 259 091 A ist eine Anordnung zur magnetischen Polarisierung eines kohlenwasserstoffhaltigen Treibstoffes mit zwei schellenartig verbindbaren Halterungen mit innen eingebauten Permanentmagneten bekannt. Beide Halterungen sind in einen Plastiküberzug eingebettet zum Schutz vor Feuchtigkeit und zum Schutz der Magneten. Die Permanentmagnete sind ferrokeramische Materialien. Von jedem Permanentmagneten ist jeweils der gleiche Pol zur Rohrleitung hin gerichtet. Dadurch wird in der Rohrleitung ein abstoßendes Magnetfeld erzeugt, das zur Fokussierung des Magnetfeldes ausgenutzt wird.

Nachteilig bei einer Anordnung nach GB 2 259 091 A ist, dass das erzeugte abstoßendes Magnetfeld immer extrem inhomogen ist, da die Magnetfeldlinien sich um einen feldfreien zentralen Raum konzentrieren und dort in diesem annähernd ringförmigen Bereich die Feldstärke am größten ist und außerhalb deutlich abnimmt. Der Querschnitt der Rohrleitung wird somit nicht von einem homogenen Magnetfeld durchsetzt, so dass in den nicht vom Magnetfeld oder nicht von einem genügend starken Magnetfeld durchsetzten Bereichen der Treibstoff nicht polarisiert wird.

WO 96/10692 A1 offenbart eine Anordnung zur magnetischen Behandlung eines kohlenwasserstoffhaltigen, gasförmigen oder flüssigen Treibstoffes zur Erhöhung von dessen Verbrennungswirkungsgrad. Diese bekannte Anordnung umfasst zwei Klammern, die um die Rohrleitung mit dem Treibstoff gelegt werden. In einem Ausführungsbeispiel weist nur die obere Klammer zwei Permanentmagnete auf, in einem anderen Ausführungsbeispiel ist an jeder Klammer jeweils ein Permanentmagnet befestigt.

Nachteilig bei einer Anordnung nach WO 96/10692 A1 ist, dass das in beiden Ausführungsbeispielen erzeugte Magnetfeld den Rohrleitungsquerschnitt nicht homogen durchdringt. Somit wird auch hier der gewünschte Effekt, die magnetische Behandlung des Treibstoffs, nur unzureichend erreicht.

Demgegenüber besteht die Aufgaben- bzw. Problemstellung der Erfindung darin, das eingangs genannte vom Prinzip her bekannte Verfahren so auszugestalten, dass ohne spürbaren Mehraufwand eine wesentliche, signifikante Verbesserung des hiermit behandelten Treibstoffes erzielt und damit auch die Einsatzmöglichkeiten eines solchen Verfahrens in der Praxis erweitert werden kann bzw. können.

Zur Lösung dieser Aufgabe ist zunächst gemäß den Merkmalen des Anspruches 1 die Aufbauung eines anziehenden Magnetfeldes und zwar unter Verwendung von Seltenerdenmagneten vorgesehen. Es hat sich überraschenderweise gezeigt, dass hiermit eine 10–15%ige Leistungsabgabe bei gleicher Verbrauchsmenge erzielt wird. Es ergibt sich eine Optimierung der Kohlenwasserstoff-Sauerstoffverbindung des betreffenden Treibstoffes und eine in der vorgenannten besseren Leistungsabgabe resultierende Erhöhung des Wirkungsgrades der Verbrennung. Bei einem bevorzugten Einsatzgebiet der Erfindung, nämlich Verbrennungsmotoren, insbesondere Verbrennungsmotoren für Kraftfahrzeuge, werden damit folgende Vorteile erzielt: Schnelleres Erreichen der Betriebstemperatur, saubere Verbrennung, homogenere Arbeitsweise der Triebwerke, Reduzierung der Abgasemission von Kohlenmonoxid, Abbau und/oder sogar Verhinderung der Neuanlagerung von Verbrennungsrückständen im Verbrennungsraum, Erhöhung der Lebensdauer der Verbrennungsaggregate und Erhöhung der Flammtemperatur in den Verbrennungsaggregaten. Diese Seltenerdenmagnete haben gegenüber Eisen eine wesentlich höhere magnetische Flussdichte, z.B. in der Größenordnung von 11.000 bis 12.000 Gauß, wobei Anspruch 7 bevorzugte praktische Ausführungsformen von zum Einsatz kommenden Seltenerdenmagneten angibt. Die beiden Merkmale des Anspruches 1, nämlich die Schaffung eines anziehenden Magnetfeldes und der hiermit entstehende, für die Lösung der Aufgabe vorteilhafte Verlauf der magnetischen Feldlinien, so wie in Verbindung hiermit die durch die Seltenerdenmagneten erzeugte hohe magnetische Flussdichte wirken somit zusammen mit dem Ergebnis einer sehr intensiven Ionisierung des Treibstoffes und zwar auch dann, wenn die den Treibstoff führende Rohrleitung aus Stahl besteht.

Die aufwendigen Elektroinstallationen und das Bereithalten einer Stromquelle für eine elektromagnetische Erzeugung der Magnetkraft entfallen. Wie aus den späteren Ausführungen hervorgeht ist die Erfindung in einer baulich sehr einfachen und raumsparenden Weise gerätemäßig zu verwirklichen.

Nach weiteren Merkmalen gemäß Anspruch 1 ist vorgesehen, dass zwei Module in Form von Halterungen, nach Anspruch 4 bevorzugt gleicher Größe und Form, mit an- oder eingebauten Permanentmagneten in Form von Seltenerdenmagneten vorgesehen sind, dass diese Halterungen Anlageflächen für eine den Treibstoff führende Leitung aufweisen und dass der oder die Permanentmagnete) der einen Halterung mit ihrem N-Pol zu deren Anlagefläche gerichtet ist bzw. sind, während der oder die Permanentmagnete) der anderen Halterung mit ihrem S-Pol zu dessen Anlagefläche gerichtet ist bzw. sind. Diese beiden Halterungen können um die Brennstoffleitung herumgelegt werden, wobei aufgrund der angegebenen Positionierung der Magnete und deren N- bzw. S-Pole ein den Querschnitt der Brennstoffleitung durchsetzendes, anziehendes Magnetfeld geschaffen ist. Solche Halterungen sind, wie auch die späteren Ausführungen zeigen, in ihrer Handhabung praktisch, verlangen wenig Raum und schaffen eine optimale und ständig in eine Richtung gehende, anziehende Magnetisierung des Leitungsquerschnittes und damit des darin strömenden Treibstoffes. Dieses anziehende Magnetfeld ergibt zum einen eine entsprechend starke Ionisierung der Kohlenwasserstoffmoleküle und außerdem wird hierdurch eine gewisse Anziehungskraft zwischen den beiden Halterungen in der Betriebslage erreicht. Diese Anziehungskraft wird dann wesentlich verstärkt, falls die Rohrleitung aus Stahl besteht. Es ist ein weiterer Vorteil der Erfindung, dass auch bei einer Rohrleitung aus Stahl die im Rohrinnern gebildete Magnetkraft stark genug ist, um trotz der durch die Rohrwandung gegebenen Abschirmung eine hinreichend große magnetische Flussdichte im Rohrquerschnitt aufzubauen.

In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Magnete in ihrer Richtung und damit in der Hauptrichtung des von ihnen gebildeten Magnetfeldes so positioniert, dass über den Leitungsquerschnitt ein nahezu gleichmäßiges Magnetfeld geschaffen wird. Dies kann baulich-konstruktiv in einfacher Weise durch die Merkmale der Ansprüche 2 und 3 erreicht werden.

Die Merkmale des Anspruches 2 bilden eine Abschirmung der magnetischen Strahlung nach außen. Dies ist besonders dann wichtig, wenn eine Anordnung nach der Erfindung um die Brennstoffzuleitung eines Kraftfahrzeugmotors gelegt wird, da am oder in der Nachbarschaft eines solchen Motors eine Anzahl elektrischer und elektronischer Bauteile vorhanden ist, die beim Fehlen. einer solchen Abschirmung durch das auftretende Magnetfeld gestört werden könnten.

Gemäß Anspruch 17 ist die magnetische Ionisierung von flüssigen Treibstoffen und zusätzlich hierzu auch die Möglichkeit einer entsprechenden magnetischen Ionisierung von gasförmigen Treibstoffen vorgesehen.

Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:

1: einen Querschnitt durch eine der Halterungen gemäß der Linie I-I in 2,

2: eine Draufsicht auf eine der Halterungen,

3: eine Unteransicht einer der Halterungen,

4: zwei Halterungen in Betriebslage an einer Rohrleitung,

5: die perspektivische Ansicht einer der Halterungen mit eingelegtem Anpassungsstreifen.

1 zeigt im Querschnitt den Aufbau einer Halterung nach der Erfindung zwischen einem unteren Gehäuseteil 1 und einem oberen Gehäuseteil 2, die an ihren Rändern 3 miteinander verbunden sind. Im Gehäuse befindet sich ein plattenförmiger Polschuh 4 aus Stahl, an den zwei Permanentmagnete 5 angeklebt sind. Diese Permanentmagnete bestehen aus einem Seltenerdenmagnetmaterial, z.B. Neodym-Eisen-Bor Legierung (NdFeB) oder Samarium-Cobalt. Die Länge der Magneten 5 ist der strichpunktierten Darstellung in 3 zu entnehmen. Sie erstrecken sich im wesentlichen über die gesamte Länge der Länge L der Halterung. Durch Änderung des Querschnittes und/oder der Länge der Permanentmagnete 5 kann die Stärke des von ihnen gebildeten Magnetfeldes entsprechend gewählt werden.

Der Polschuh 4 ist gemäß diesem Ausführungsbeispiel nahe seiner Mittellängslinie 6 an den Stellen 7 abgewinkelt, so dass an den durch diese Abwinkelungen entstandenen Flächen 8 die Permanentmagnete 5 angebracht und mit ihrer magnetischen Längsachse 9 so ausgerichtet sind, dass sich nach Anbringung der Halterung an einer Rohrleitung diese Längsachsen 9 etwa in der Mittellängsachse 10 der Rohrleitung 11 treffen und einen entsprechenden Winkel miteinander bilden (siehe 4). Da Halterungen mit vorgegebenen Abmessungen an Leitungen 11 unterschiedlichen Durchmessers anzubringen sind wird das o.g. Treffen der magnetischen Längsachsen 9 exakt in der Mittellängsachse 10 der Rohrleitung nur bei einem hierzu passenden Außendurchmesser der Rohrleitung 11 der Fall sein. Trotzdem werden die in deuteten Magnetlinien 13 auch bei Beibehaltung der Außenabmessungen der Halterungen einerseits und anderen Außendurchmessern der Leitung 11 als in 4 dargestellt andererseits immer noch den vom Treibstoff durchströmten Innenraum 12 nahezu gleichmäßig mit den Magnetfeldlinien 13 durchsetzen. Dies hat die eingangs erläuterte, angestrebte Verbesserung des Treibstoffes zur Folge.

Wie insbesondere 4 zeigt sind zwei Module an der Rohrleitung angebracht und zwar ein "Nord"-Modul A in 4 oben und ein "Süd"-Modul B in 4 unten, welche die Permanentmagnete 5 mit der gewünschten magnetischen Polarität und der bereits erläuterten vorteilhaften Position an der Rohrleitung 11 halten. Durch das Anliegen dieser beiden Module bzw. Halterungen ergibt sich ein gleichgerichtetes und anziehendes dauermagnetisches Feld durch den Leitungsquerschnitt 12 hindurch mit der angestrebten Folge einer magnetischen Ionisierung des Treibstoffes. Hierbei ist wesentlich, dass eine Magnetisierung stets in der gleichen Richtung erfolgt. Dies ist durch die Positionierung der Magnete 5 erreicht, wobei die Magnete 5 des in 4 oberen Moduls A mit seinem N-Pol zur Rohrleitung hin gerichtet sind, während die Magnete 5 des in 4 unteren Moduls B mit seinem S-Pol zur Rohrleitung 11 hin ausgerichtet sind. Dies bedeutet, dass, wie mit den Magnetfeldlinien 13 angedeutet, Magnetfeldlinien von dem in 4 oben links gelegenen N-Pol (Modul A) dem in 4 unten rechts gelegenen S-Pol (Modul B), sowie von dem in 4 rechts oben gelegenen N-Pol zu dem in 4 links unten gelegenen S-Pol verlaufen. Außerdem verlaufen gemäß Ziffer 13' auch magnetische Feldlinien von dem oben rechts gelegenen N-Pol zu dem unten rechts gelegenen S-Pol, sowie von dem oben links gelegenen N-Pol zu dem unten links gelegenen S-Pol. Hiermit wird eine nahezu komplette Durchsetzung des Querschnittes 12 mit Magnetfeldlinien 13, 13' erreicht.

Dabei bewirkt das Vorhandensein eines anziehenden Magnetfeldes einen nahezu geradlinigen Verlauf der Magnetfeldlinien zwischen den N-Polen und den S-Polen (siehe 4). Die vorgenannten, miteinander das Magnetfeld 13 bildenden N- und S-Pole liegen in etwa an den Ecken eines Rechteckes oder Quadrates. Außerdem wird somit ein anziehendes Magnetfeld aufgebaut.

Die beiden Module bzw. Halterungen A, B haben, wie ebenfalls 4 zeigt, bevorzugt die gleichen Größen und Abmessungen, wobei aber die Stärke der Magnetkraft durch die o.g. Wahl der Länge der Magneten den jeweiligen Anforderungen angepasst werden kann. In Anpassung an die erläuterte Formgebung der Polschuhe 6 ist der in 1 untere Gehäuseteil 1, der gemäß 4 zur Anlage an die jeweilige Rohrleitung bestimmt, so konkav abgewinkelt, dass beide Abwinkelungen etwa parallel zu den abgewinkelten Bereichen 8 der Polschuhe 4 verlaufen. Somit können die an dem jeweiligen Polschuh 4 angebrachten Magnete 5 mit ihren jeweiligen Polaustrittsflächen praktisch an dem unteren Gehäuseteil 1 anliegen. Hierdurch ergibt sich in der Betriebslage die erwünschte Ausrichtung der Längsmittelachse 9 der Magnete (siehe 4).

Die Polschuhe 4 sind als Stahlplatten von einer solchen Dicke, z.B. 5 mm, ausgebildet, dass sie die Permanentmagnete 5 nach außen magnetisch abschirmen. Die Polschuhe sind entweder zwischen den beiden Gehäuseteilen 1, 2 eingeklemmt oder mit zumindest einem der Gehäuseteile durch eine Verklebung verbunden. Eine bevorzugte Ausführung einer Verklebung besteht in dem Einfügen einer entsprechenden Menge an Silikon. Dies kann gemäß den Ziffern 16 zwischen dem oberen Gehäuseteil 2 und dem Polschuh 4, sowie durch eine Silikonmasse 17 zwischen dem unteren Gehäuseteil 1 und dem Polschuh 4 geschehen. Die beiden Gehäuseteile 1, 2 sind aus Kunststoff.

In der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die beiden Halterungen separate Module, welche entweder durch die Magnetkraft nach Aufsetzen auf die Leitung 11 sich von selber fest daran halten. Dies gilt aufgrund der hier erfindungsgemäß zur Verwendung kommenden Permanentmagnete insbesondere dann, wenn das Rohr 11 aus Stahl besteht. Alternativ oder zusätzlich können in der Zeichnung nicht dargestellte Kabelbinder vorgesehen sein, welche durch seitliche, ösenartige Schlitze 14 des unteren Gehäuseteiles 1 gesteckt und um die beiden in der Betriebslage (4) befindlichen Halterungen herumgeschlungen und festgezurrt werden. Die Kabelbinder legen sich dabei in entsprechende Ausnehmungen 18 im Rand des Oberteiles 2.

Der untere Gehäuseteil 1 kann einen mittigen über seine Längsrichtung sich erstrecken Steg 19 aufweisen, der zu seiner Versteifung dient. Vom Prinzip her ist es auch möglich, die beiden Halterungen an einer ihrer Längsseiten scharnierartig miteinander zu verbinden und dabei in einem Abstand festzuhalten, der in etwa ihrem Abstand gemäß 4 entspricht (in der Zeichnung nicht dargestellt).

Die perspektivische Ansicht der 5 zeigt, dass man an die Anlagefläche 1' des jeweils unteren Gehäuseteiles 1 einen Streifen 15 aus einem bevorzugt elastisch zusammendrückbaren Werkstoff, z.B. einem Kunststoffschaumstoff, einkleben kann. Dies ist dann zweckmäßig, wenn man eine im Durchmesser wesentlich kleinere Rohrleitung als in 4 dargestellt mit denselben Halterungen bestücken und dabei etwa den Verlauf der magnetischen Längsachsen 9 gemäß 4 ebenfalls erreichen will.

In einer bevorzugten Anwendungen der Erfindung, nämlich an der Brennstoffzuleitung zu einem Verbrennungsmotor, empfiehlt es sich, diese Module zwischen Treibstofffilter und Vergaser/Einspritzpumpe anzuordnen. Dies könnte auch zwischen Einspritzpumpe und Einspritzdüse erfolgen. Ein weiteres Einsatz- bzw. Anwendungsgebiet der Erfindung ist die Brennstoffzuführung in einer Heizungsanlage. Hier könnte die magnetische Ionisierung vor dem Ölfilter erfolgen, sofern eine Ölheizung vorgesehen ist. Es wäre auch bei einer Ölheizung die magnetische Ionisierung zwischen Ölfilter und Brennerdüse möglich. Im Fall einer Gasheizung erfolgt die magnetische Ionisierung der Gasleitung vor der Brennerdüse.


Anspruch[de]
  1. Anordnung zur magnetischen Ionisierung eines kohlenwasserstoffhaltigen Treibstoffes, bei der

    a) zwei Module (A, B) in Form von Halterungen mit jeweils wenigstens zwei an- oder eingebauten Permanentmagneten (5) vorgesehen sind,

    b) die Permanentmagnete Seltenerdenmagnete sind,

    c) die Halterungen Anlageflächen (1') für eine den Treibstoff führende Leitung (11) aufweisen,

    d) die Permanentmagnete der einen Halterung (A) mit ihrem N-Pol zu deren Anlagefläche (1') gerichtet sind, während die Permanentmagnete der anderen Halterung (B) mit ihrem S-Pol zu deren Anlagefläche (1') gerichtet sind,

    e) in der Betriebslage beider Module bzw. Halterungen (A, B) deren Permanentmagnete (5) die Eckpunkte eines Rechteckes oder Quadrates bilden,

    f) die magnetischen Längsachsen (9) der Permanentmagnete (5) in etwa zu einem gemeinsamen Mittelpunkt (10) des Rechteckes oder Quadrates hin gerichtet sind, der in der Betriebslage etwa der Mittellängsachse der Rohrleitung (11) entspricht,

    g) so daß die Permanentmagnete in der Betriebslage ein den Querschnitt der Leitung durchsetzendes anziehendes Magnetfeld erzeugen.
  2. Anordnung nach Anspruch 1 bei der

    a) jedes Modul bzw. jede Halterung einen Polschuh (4) aufweist, der in seiner Querschnittsform etwa der konkaven Form der Anlagenflächen (1') entspricht und an dem die Permanentmagnete (5) angebracht, bevorzugt angeklebt, sind, und

    b) die Polschuhe eine Stahlplatte von entsprechender magnetischer Abschirmung, z. B. einer Dicke von etwa 5 mm, sind.
  3. Anordnung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, bei der die Anlageflächen (1') der unteren Gehäuseteile (1) der Halterungen oder Module (A, B) konkav, insbesondere abgewinkelt, ausgebildet sind.
  4. Anordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Module bzw. Halterungen (A, B) eine gleiche Größe und Form aufweisen.
  5. Anordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Module bzw. Halterungen (A, B) einander gleiche aber voneinander separate Bauteile sind.
  6. Anordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, bei der die zwei Module bzw. Halterungen (A, B) an einer Längsseite scharnierartig miteinander verbunden sind.
  7. Anordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Permanentmagnete aus Neodym-Eisen-Bor-Legierung (NdFeB) oder Samarium-Cobalt (SMCO5 oder SM2Co17) bestehen.
  8. Anordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche mit elastischen Streifen von einer gewissen Dicke zum Befestigen an den mittleren Bereichen der Anlageflächen (1') der unteren Gehäuseteile (1).
  9. Anordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche mit Kabelbindern und Schlitzen in einem der Gehäuseteile zur Aufnahme dieser Kabelbinder und Zusammenhalt beider Module in der Betriebslage.
  10. Verwendung einer Anordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9 zur magnetischen Ionisierung des Treibstoffes eines Verbrennungsmotors.
  11. Verwendung nach Anspruch 10, bei der die magnetische Ionisierung zwischen Treibstoff-Filter und Vergaser/Einspritzpumpe erfolgt.
  12. Verwendung nach Anspruch 10, bei der die magnetische Ionisierung zwischen Einspritzpumpe und Einspritzdüse erfolgt.
  13. Verwendung einer Anordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9 zur magnetischen Ionisierung des Brennstoffes einer Heizung.
  14. Verwendung nach Anspruch 13, bei der bei einer Ölheizung die magnetische Ionisierung vor dem Ölfilter erfolgt.
  15. Verwendung nach Anspruch 13, bei der bei einer Ölheizung die magnetische Ionisierung zwischen Ölfilter und Brennerdüse erfolgt.
  16. Verwendung nach Anspruch 13, bei der im Falle einer Gasheizung die magnetische Ionisierung der Gasleitung vor der Brennerdüse erfolgt.
  17. Verwendung einer Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9 zur magnetischen Ionisierung von flüssigen oder gasförmigen Treibstoffen.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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