| Dokumentenidentifikation |
DE19739629B4 05.02.2004 |
| Titel |
Anordnung zur magnetischen Ionisierung eines kohlenwasserstoffhaltigen Treibstoffs, sowie deren Verwendung |
| Anmelder |
SCS Schneider Gmbh, 91052 Erlangen, DE |
| Erfinder |
Schneider, Marcus, 91052 Erlangen, DE; Dirscherl, Andreas, 91052 Erlangen, DE |
| Vertreter |
Richter, B., Dipl.-Ing., Pat.-Anw., 90491 Nürnberg |
| DE-Anmeldedatum |
10.09.1997 |
| DE-Aktenzeichen |
19739629 |
| Offenlegungstag |
18.03.1999 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
05.02.2004 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
05.02.2004 |
| Addition |
19812667.0 |
| IPC-Hauptklasse |
H01F 7/02
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| IPC-Nebenklasse |
F02M 27/04
F02B 51/04
C10G 32/02
F23D 14/68
F23D 11/00
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft zunächst ein Verfahren zur magnetischen Ionisierung
eines kohlenwasserstoffhaltigen Treibstoffes. Hierzu ist es bekannt, mit entweder
elektromagnetisch oder durch Eisenmagnete erzeugten Magnetfelder in einer flüssigen
Treibstoff führenden Leitung ein dauermagnetisches Feld aufzubauen und somit den
Treibstoff magnetisch zu ionisieren. Hiermit ändert sich die Ausrichtung der im
Treibstoff befindlichen Kohlenwasserstoffmoleküle. Bei der Ionisierung, auch Ionisation
genannt, werden Ionen durch Abtrennung und/oder Anlagerung eines oder mehrerer Elektronen
an ein neutrales Atom oder Molekül gebildet. Im Falle der Abtrennung ist das gebildete
Ion ein- oder mehrfach positiv geladen, im Fall der Anlagerung ein- oder mehrfachnegativ,
je nachdem ob ein oder mehr als ein Elektron abgetrennt oder angelagert wurde. Die
Ionisierung erfolgt aufgrund der Feldionisierung, bei der starke inhomogene Felder
auf elektrisch/magnetische Art und Weise gebundene Elektronen aus ihren Bindungspotentialen
herauslösen. Durch die Abtrennung von Ionen werden die Kohlenwasserstoffmoleküle
positiv aufgeladen, um den von Natur aus negativ geladenen Sauerstoff energiearmer
an sich ziehen zu können.
Dieses Verfahren wurde beispielsweise angewendet bei sogenannten Pipelines,
d.h. Überlandtransport von Öl. Nachteilig ist, dass die dabei vorgesehenen Mittel
zur Erzeugung des Magnetfeldes sehr aufwendig waren. Da diese Pipelines aus Stahlrohren
bestanden, welche die magnetischen Feldlinien von aus Eisen bestehenden Permanentmagneten
im wesentlichen absorbierten, war die Erzeugung eines entsprechend starken elektromagnetischen
Feldes durch Elektroinstallationen und außerdem eine entsprechend leistungsstarke
Stromquelle erforderlich. Zur Magnetisierung von Treibstoffen für Flugzeugmotoren
gebräuchliche Eisenmagnete waren in ihrer Koerzitivkraft so gering, dass die erzielte
Qualitätsverbesserung des Treibstoffes nur sehr geringfügig war. Schließlich bestand
beim Stand der Technik der Nachteil, dass man die Magnetpole so angeordnet hatte,
dass ihre Magnetkräfte sich abstießen. Hiermit ergab sich ein Verlauf der Magnetfeldlinien,
der für das angestrebte Ziel der Magnetisierung des Treibstoffes sehr ungünstig
und uneffektiv war.
Aus GB 2 259 091 A
ist eine Anordnung zur magnetischen Polarisierung eines kohlenwasserstoffhaltigen
Treibstoffes mit zwei schellenartig verbindbaren Halterungen mit innen eingebauten
Permanentmagneten bekannt. Beide Halterungen sind in einen Plastiküberzug eingebettet
zum Schutz vor Feuchtigkeit und zum Schutz der Magneten. Die Permanentmagnete sind
ferrokeramische Materialien. Von jedem Permanentmagneten ist jeweils der gleiche
Pol zur Rohrleitung hin gerichtet. Dadurch wird in der Rohrleitung ein abstoßendes
Magnetfeld erzeugt, das zur Fokussierung des Magnetfeldes ausgenutzt wird.
Nachteilig bei einer Anordnung nach GB
2 259 091 A ist, dass das erzeugte abstoßendes Magnetfeld immer extrem
inhomogen ist, da die Magnetfeldlinien sich um einen feldfreien zentralen Raum konzentrieren
und dort in diesem annähernd ringförmigen Bereich die Feldstärke am größten ist
und außerhalb deutlich abnimmt. Der Querschnitt der Rohrleitung wird somit nicht
von einem homogenen Magnetfeld durchsetzt, so dass in den nicht vom Magnetfeld oder
nicht von einem genügend starken Magnetfeld durchsetzten Bereichen der Treibstoff
nicht polarisiert wird.
WO 96/10692 A1 offenbart eine Anordnung zur magnetischen Behandlung
eines kohlenwasserstoffhaltigen, gasförmigen oder flüssigen Treibstoffes zur Erhöhung
von dessen Verbrennungswirkungsgrad. Diese bekannte Anordnung umfasst zwei Klammern,
die um die Rohrleitung mit dem Treibstoff gelegt werden. In einem Ausführungsbeispiel
weist nur die obere Klammer zwei Permanentmagnete auf, in einem anderen Ausführungsbeispiel
ist an jeder Klammer jeweils ein Permanentmagnet befestigt.
Nachteilig bei einer Anordnung nach WO 96/10692 A1 ist, dass das in
beiden Ausführungsbeispielen erzeugte Magnetfeld den Rohrleitungsquerschnitt nicht
homogen durchdringt. Somit wird auch hier der gewünschte Effekt, die magnetische
Behandlung des Treibstoffs, nur unzureichend erreicht.
Demgegenüber besteht die Aufgaben- bzw. Problemstellung der Erfindung
darin, das eingangs genannte vom Prinzip her bekannte Verfahren so auszugestalten,
dass ohne spürbaren Mehraufwand eine wesentliche, signifikante Verbesserung des
hiermit behandelten Treibstoffes erzielt und damit auch die Einsatzmöglichkeiten
eines solchen Verfahrens in der Praxis erweitert werden kann bzw. können.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist zunächst gemäß den Merkmalen des Anspruches
1 die Aufbauung eines anziehenden Magnetfeldes und zwar unter Verwendung von Seltenerdenmagneten
vorgesehen. Es hat sich überraschenderweise gezeigt, dass hiermit eine 10–15%ige
Leistungsabgabe bei gleicher Verbrauchsmenge erzielt wird. Es ergibt sich eine Optimierung
der Kohlenwasserstoff-Sauerstoffverbindung des betreffenden Treibstoffes und eine
in der vorgenannten besseren Leistungsabgabe resultierende Erhöhung des Wirkungsgrades
der Verbrennung. Bei einem bevorzugten Einsatzgebiet der Erfindung, nämlich Verbrennungsmotoren,
insbesondere Verbrennungsmotoren für Kraftfahrzeuge, werden damit folgende Vorteile
erzielt: Schnelleres Erreichen der Betriebstemperatur, saubere Verbrennung, homogenere
Arbeitsweise der Triebwerke, Reduzierung der Abgasemission von Kohlenmonoxid, Abbau
und/oder sogar Verhinderung der Neuanlagerung von Verbrennungsrückständen
im Verbrennungsraum, Erhöhung der Lebensdauer der Verbrennungsaggregate und Erhöhung
der Flammtemperatur in den Verbrennungsaggregaten. Diese Seltenerdenmagnete haben
gegenüber Eisen eine wesentlich höhere magnetische Flussdichte, z.B. in der Größenordnung
von 11.000 bis 12.000 Gauß, wobei Anspruch 7 bevorzugte praktische Ausführungsformen
von zum Einsatz kommenden Seltenerdenmagneten angibt. Die beiden Merkmale des Anspruches
1, nämlich die Schaffung eines anziehenden Magnetfeldes und der hiermit entstehende,
für die Lösung der Aufgabe vorteilhafte Verlauf der magnetischen Feldlinien, so
wie in Verbindung hiermit die durch die Seltenerdenmagneten erzeugte hohe magnetische
Flussdichte wirken somit zusammen mit dem Ergebnis einer sehr intensiven Ionisierung
des Treibstoffes und zwar auch dann, wenn die den Treibstoff führende Rohrleitung
aus Stahl besteht.
Die aufwendigen Elektroinstallationen und das Bereithalten einer Stromquelle
für eine elektromagnetische Erzeugung der Magnetkraft entfallen. Wie aus den späteren
Ausführungen hervorgeht ist die Erfindung in einer baulich sehr einfachen und raumsparenden
Weise gerätemäßig zu verwirklichen.
Nach weiteren Merkmalen gemäß Anspruch 1 ist vorgesehen, dass zwei
Module in Form von Halterungen, nach Anspruch 4 bevorzugt gleicher Größe und Form,
mit an- oder eingebauten Permanentmagneten in Form von Seltenerdenmagneten vorgesehen
sind, dass diese Halterungen Anlageflächen für eine den Treibstoff führende Leitung
aufweisen und dass der oder die Permanentmagnete) der einen Halterung mit ihrem
N-Pol zu deren Anlagefläche gerichtet ist bzw. sind, während der oder die Permanentmagnete)
der anderen Halterung mit ihrem S-Pol zu dessen Anlagefläche gerichtet ist bzw.
sind. Diese beiden Halterungen können um die Brennstoffleitung herumgelegt werden,
wobei aufgrund der angegebenen Positionierung der Magnete und deren N- bzw. S-Pole
ein den Querschnitt der Brennstoffleitung durchsetzendes, anziehendes Magnetfeld
geschaffen ist. Solche Halterungen sind, wie auch die späteren Ausführungen zeigen,
in ihrer Handhabung praktisch, verlangen wenig Raum und schaffen eine optimale und
ständig in eine Richtung gehende, anziehende Magnetisierung des Leitungsquerschnittes
und damit des darin strömenden Treibstoffes. Dieses anziehende Magnetfeld ergibt
zum einen eine entsprechend starke Ionisierung der Kohlenwasserstoffmoleküle und
außerdem wird hierdurch eine gewisse Anziehungskraft zwischen den beiden Halterungen
in der Betriebslage erreicht. Diese Anziehungskraft wird dann wesentlich verstärkt,
falls die Rohrleitung aus Stahl besteht. Es ist ein weiterer Vorteil der Erfindung,
dass auch bei einer Rohrleitung aus Stahl die im Rohrinnern gebildete Magnetkraft
stark genug ist, um trotz der durch die Rohrwandung gegebenen Abschirmung eine hinreichend
große magnetische Flussdichte im Rohrquerschnitt aufzubauen.
In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Magnete in ihrer Richtung
und damit in der Hauptrichtung des von ihnen gebildeten Magnetfeldes so positioniert,
dass über den Leitungsquerschnitt ein nahezu gleichmäßiges Magnetfeld geschaffen
wird. Dies kann baulich-konstruktiv in einfacher Weise durch die Merkmale der Ansprüche
2 und 3 erreicht werden.
Die Merkmale des Anspruches 2 bilden eine Abschirmung der magnetischen
Strahlung nach außen. Dies ist besonders dann wichtig, wenn eine Anordnung nach
der Erfindung um die Brennstoffzuleitung eines Kraftfahrzeugmotors gelegt wird,
da am oder in der Nachbarschaft eines solchen Motors eine Anzahl elektrischer und
elektronischer Bauteile vorhanden ist, die beim Fehlen. einer solchen Abschirmung
durch das auftretende Magnetfeld gestört werden könnten.
Gemäß Anspruch 17 ist die magnetische Ionisierung von flüssigen Treibstoffen
und zusätzlich hierzu auch die Möglichkeit einer entsprechenden magnetischen Ionisierung
von gasförmigen Treibstoffen vorgesehen.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der
Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
1: einen Querschnitt durch eine der Halterungen
gemäß der Linie I-I in 2,
2: eine Draufsicht auf eine der Halterungen,
3: eine Unteransicht einer der Halterungen,
4: zwei Halterungen in Betriebslage an
einer Rohrleitung,
5: die perspektivische Ansicht einer
der Halterungen mit eingelegtem Anpassungsstreifen.
1 zeigt im Querschnitt den Aufbau einer
Halterung nach der Erfindung zwischen einem unteren Gehäuseteil 1 und einem
oberen Gehäuseteil 2, die an ihren Rändern 3 miteinander verbunden
sind. Im Gehäuse befindet sich ein plattenförmiger Polschuh 4 aus Stahl,
an den zwei Permanentmagnete 5 angeklebt sind. Diese Permanentmagnete bestehen
aus einem Seltenerdenmagnetmaterial, z.B. Neodym-Eisen-Bor Legierung (NdFeB) oder
Samarium-Cobalt. Die Länge der Magneten 5 ist der strichpunktierten Darstellung
in 3 zu entnehmen. Sie erstrecken sich im wesentlichen
über die gesamte Länge der Länge L der Halterung. Durch Änderung des Querschnittes
und/oder der Länge der Permanentmagnete 5 kann die Stärke des von ihnen
gebildeten Magnetfeldes entsprechend gewählt werden.
Der Polschuh 4 ist gemäß diesem Ausführungsbeispiel nahe
seiner Mittellängslinie 6 an den Stellen 7 abgewinkelt, so dass
an den durch diese Abwinkelungen entstandenen Flächen 8 die Permanentmagnete
5 angebracht und mit ihrer magnetischen Längsachse 9 so ausgerichtet
sind, dass sich nach Anbringung der Halterung an einer Rohrleitung diese Längsachsen
9 etwa in der Mittellängsachse 10 der Rohrleitung 11
treffen und einen entsprechenden Winkel miteinander bilden (siehe 4).
Da Halterungen mit vorgegebenen Abmessungen an Leitungen 11 unterschiedlichen
Durchmessers anzubringen sind wird das o.g. Treffen der magnetischen Längsachsen
9 exakt in der Mittellängsachse 10 der Rohrleitung nur bei einem
hierzu passenden Außendurchmesser der Rohrleitung 11 der Fall sein. Trotzdem
werden die in deuteten Magnetlinien 13 auch bei Beibehaltung der Außenabmessungen
der Halterungen einerseits und anderen Außendurchmessern der Leitung 11
als in 4 dargestellt andererseits immer noch den vom
Treibstoff durchströmten Innenraum 12 nahezu gleichmäßig mit den Magnetfeldlinien
13 durchsetzen. Dies hat die eingangs erläuterte, angestrebte Verbesserung
des Treibstoffes zur Folge.
Wie insbesondere 4 zeigt sind zwei Module
an der Rohrleitung angebracht und zwar ein "Nord"-Modul A in 4
oben und ein "Süd"-Modul B in 4 unten, welche die Permanentmagnete
5 mit der gewünschten magnetischen Polarität und der bereits erläuterten
vorteilhaften Position an der Rohrleitung 11 halten. Durch das Anliegen
dieser beiden Module bzw. Halterungen ergibt sich ein gleichgerichtetes und anziehendes
dauermagnetisches Feld durch den Leitungsquerschnitt 12 hindurch mit der
angestrebten Folge einer magnetischen Ionisierung des Treibstoffes. Hierbei ist
wesentlich, dass eine Magnetisierung stets in der gleichen Richtung erfolgt. Dies
ist durch die Positionierung der Magnete 5 erreicht, wobei die Magnete
5 des in 4 oberen Moduls A mit seinem N-Pol
zur Rohrleitung hin gerichtet sind, während die Magnete 5 des in
4 unteren Moduls B mit seinem S-Pol zur Rohrleitung
11 hin ausgerichtet sind. Dies bedeutet, dass, wie mit den Magnetfeldlinien
13 angedeutet, Magnetfeldlinien von dem in 4
oben links gelegenen N-Pol (Modul A) dem in 4 unten
rechts gelegenen S-Pol (Modul B), sowie von dem in 4
rechts oben gelegenen N-Pol zu dem in 4 links unten
gelegenen S-Pol verlaufen. Außerdem verlaufen gemäß Ziffer 13' auch magnetische
Feldlinien von dem oben rechts gelegenen N-Pol zu dem unten rechts gelegenen S-Pol,
sowie von dem oben links gelegenen N-Pol zu dem unten links gelegenen S-Pol. Hiermit
wird eine nahezu komplette Durchsetzung des Querschnittes 12 mit Magnetfeldlinien
13, 13' erreicht.
Dabei bewirkt das Vorhandensein eines anziehenden Magnetfeldes einen
nahezu geradlinigen Verlauf der Magnetfeldlinien zwischen den N-Polen und den S-Polen
(siehe 4). Die vorgenannten, miteinander das Magnetfeld
13 bildenden N- und S-Pole liegen in etwa an den Ecken eines Rechteckes
oder Quadrates. Außerdem wird somit ein anziehendes Magnetfeld aufgebaut.
Die beiden Module bzw. Halterungen A, B haben, wie ebenfalls
4 zeigt, bevorzugt die gleichen Größen und Abmessungen,
wobei aber die Stärke der Magnetkraft durch die o.g. Wahl der Länge der Magneten
den jeweiligen Anforderungen angepasst werden kann. In Anpassung an die erläuterte
Formgebung der Polschuhe 6 ist der in 1 untere
Gehäuseteil 1, der gemäß 4 zur Anlage an die
jeweilige Rohrleitung bestimmt, so konkav abgewinkelt, dass beide Abwinkelungen
etwa parallel zu den abgewinkelten Bereichen 8 der Polschuhe
4 verlaufen. Somit können die an dem jeweiligen Polschuh 4 angebrachten
Magnete 5 mit ihren jeweiligen Polaustrittsflächen praktisch an dem unteren
Gehäuseteil 1 anliegen. Hierdurch ergibt sich in der Betriebslage die erwünschte
Ausrichtung der Längsmittelachse 9 der Magnete (siehe 4).
Die Polschuhe 4 sind als Stahlplatten von einer solchen Dicke,
z.B. 5 mm, ausgebildet, dass sie die Permanentmagnete 5 nach außen magnetisch
abschirmen. Die Polschuhe sind entweder zwischen den beiden Gehäuseteilen
1, 2 eingeklemmt oder mit zumindest einem der Gehäuseteile durch
eine Verklebung verbunden. Eine bevorzugte Ausführung einer Verklebung besteht in
dem Einfügen einer entsprechenden Menge an Silikon. Dies kann gemäß den Ziffern
16 zwischen dem oberen Gehäuseteil 2 und dem Polschuh
4, sowie durch eine Silikonmasse 17 zwischen dem unteren Gehäuseteil
1 und dem Polschuh 4 geschehen. Die beiden Gehäuseteile
1, 2 sind aus Kunststoff.
In der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die beiden Halterungen
separate Module, welche entweder durch die Magnetkraft nach Aufsetzen auf die Leitung
11 sich von selber fest daran halten. Dies gilt aufgrund der hier erfindungsgemäß
zur Verwendung kommenden Permanentmagnete insbesondere dann, wenn das Rohr
11 aus Stahl besteht. Alternativ oder zusätzlich können in der Zeichnung
nicht dargestellte Kabelbinder vorgesehen sein, welche durch seitliche, ösenartige
Schlitze 14 des unteren Gehäuseteiles 1 gesteckt und um die beiden
in der Betriebslage (4) befindlichen Halterungen herumgeschlungen
und festgezurrt werden. Die Kabelbinder legen sich dabei in entsprechende Ausnehmungen
18 im Rand des Oberteiles 2.
Der untere Gehäuseteil 1 kann einen mittigen über seine Längsrichtung
sich erstrecken Steg 19 aufweisen, der zu seiner Versteifung dient. Vom
Prinzip her ist es auch möglich, die beiden Halterungen an einer ihrer Längsseiten
scharnierartig miteinander zu verbinden und dabei in einem Abstand festzuhalten,
der in etwa ihrem Abstand gemäß 4 entspricht (in der
Zeichnung nicht dargestellt).
Die perspektivische Ansicht der 5 zeigt,
dass man an die Anlagefläche 1' des jeweils unteren Gehäuseteiles
1 einen Streifen 15 aus einem bevorzugt elastisch zusammendrückbaren
Werkstoff, z.B. einem Kunststoffschaumstoff, einkleben kann. Dies ist dann zweckmäßig,
wenn man eine im Durchmesser wesentlich kleinere Rohrleitung als
in 4 dargestellt mit denselben Halterungen bestücken
und dabei etwa den Verlauf der magnetischen Längsachsen 9 gemäß
4 ebenfalls erreichen will.
In einer bevorzugten Anwendungen der Erfindung, nämlich an der Brennstoffzuleitung
zu einem Verbrennungsmotor, empfiehlt es sich, diese Module zwischen Treibstofffilter
und Vergaser/Einspritzpumpe anzuordnen. Dies könnte auch zwischen Einspritzpumpe
und Einspritzdüse erfolgen. Ein weiteres Einsatz- bzw. Anwendungsgebiet der Erfindung
ist die Brennstoffzuführung in einer Heizungsanlage. Hier könnte die magnetische
Ionisierung vor dem Ölfilter erfolgen, sofern eine Ölheizung vorgesehen ist. Es
wäre auch bei einer Ölheizung die magnetische Ionisierung zwischen Ölfilter und
Brennerdüse möglich. Im Fall einer Gasheizung erfolgt die magnetische Ionisierung
der Gasleitung vor der Brennerdüse.
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| Anspruch[de] |
- Anordnung zur magnetischen Ionisierung eines kohlenwasserstoffhaltigen Treibstoffes,
bei der
a) zwei Module (A, B) in Form von Halterungen mit jeweils wenigstens zwei an- oder
eingebauten Permanentmagneten (5) vorgesehen sind,
b) die Permanentmagnete Seltenerdenmagnete sind,
c) die Halterungen Anlageflächen (1') für eine den Treibstoff führende
Leitung (11) aufweisen,
d) die Permanentmagnete der einen Halterung (A) mit ihrem N-Pol zu deren Anlagefläche
(1') gerichtet sind, während die Permanentmagnete der anderen Halterung
(B) mit ihrem S-Pol zu deren Anlagefläche (1') gerichtet sind,
e) in der Betriebslage beider Module bzw. Halterungen (A, B) deren Permanentmagnete
(5) die Eckpunkte eines Rechteckes oder Quadrates bilden,
f) die magnetischen Längsachsen (9) der Permanentmagnete (5) in
etwa zu einem gemeinsamen Mittelpunkt (10) des Rechteckes oder Quadrates
hin gerichtet sind, der in der Betriebslage etwa der Mittellängsachse der Rohrleitung
(11) entspricht,
g) so daß die Permanentmagnete in der Betriebslage ein den Querschnitt der Leitung
durchsetzendes anziehendes Magnetfeld erzeugen.
- Anordnung nach Anspruch 1 bei der
a) jedes Modul bzw. jede Halterung einen Polschuh (4) aufweist, der in
seiner Querschnittsform etwa der konkaven Form der Anlagenflächen (1')
entspricht und an dem die Permanentmagnete (5) angebracht, bevorzugt angeklebt,
sind, und
b) die Polschuhe eine Stahlplatte von entsprechender magnetischer Abschirmung, z.
B. einer Dicke von etwa 5 mm, sind.
- Anordnung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, bei der die Anlageflächen (1')
der unteren Gehäuseteile (1) der Halterungen oder Module (A, B) konkav,
insbesondere abgewinkelt, ausgebildet sind.
- Anordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, bei der die
Module bzw. Halterungen (A, B) eine gleiche Größe und Form aufweisen.
- Anordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, bei der die
Module bzw. Halterungen (A, B) einander gleiche aber voneinander separate Bauteile
sind.
- Anordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, bei der die
zwei Module bzw. Halterungen (A, B) an einer Längsseite scharnierartig miteinander
verbunden sind.
- Anordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, bei der die
Permanentmagnete aus Neodym-Eisen-Bor-Legierung (NdFeB) oder Samarium-Cobalt (SMCO5
oder SM2Co17) bestehen.
- Anordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche mit elastischen
Streifen von einer gewissen Dicke zum Befestigen an den mittleren Bereichen der
Anlageflächen (1') der unteren Gehäuseteile (1).
- Anordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche mit Kabelbindern
und Schlitzen in einem der Gehäuseteile zur Aufnahme dieser Kabelbinder und Zusammenhalt
beider Module in der Betriebslage.
- Verwendung einer Anordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9 zur
magnetischen Ionisierung des Treibstoffes eines Verbrennungsmotors.
- Verwendung nach Anspruch 10, bei der die magnetische Ionisierung zwischen Treibstoff-Filter
und Vergaser/Einspritzpumpe erfolgt.
- Verwendung nach Anspruch 10, bei der die magnetische Ionisierung zwischen Einspritzpumpe
und Einspritzdüse erfolgt.
- Verwendung einer Anordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9 zur
magnetischen Ionisierung des Brennstoffes einer Heizung.
- Verwendung nach Anspruch 13, bei der bei einer Ölheizung die magnetische Ionisierung
vor dem Ölfilter erfolgt.
- Verwendung nach Anspruch 13, bei der bei einer Ölheizung die magnetische Ionisierung
zwischen Ölfilter und Brennerdüse erfolgt.
- Verwendung nach Anspruch 13, bei der im Falle einer Gasheizung die magnetische
Ionisierung der Gasleitung vor der Brennerdüse erfolgt.
- Verwendung einer Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9 zur magnetischen
Ionisierung von flüssigen oder gasförmigen Treibstoffen.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen
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