Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Querwalzen von Verzahnungen, wobei das Werkzeug eine Anwalzzone, eine Kalibrierzone und eine Auslaufzone umfasst und sich dadurch auszeichnet, dass zumindest im Bereich der Anwalzzone des Werkzeuges die Zahnteilung veränderlich ist.
Beschreibung[de]
Die Erfindung betrifft ein Werkzeug zum Quennralzen von Verzahnungen
gemäß dem Oberbegriff der Patentansprüche 1, 12, 13 und 14.
Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Querwalzen von
Verzahnungen gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 26.
Darüber hinaus betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung
eines Walzwerkzeuges zum Querwalzen von Verzahnungen, das eine Anwalzzone und eine
Kalibrierzone aufweist.
Für die Herstellung von Zahnrädern und anderen rotationssymmetrischen
Körpern, die auf ihrer Mantelfläche Verzahnungen, Riffelungen oder ähnliche rotationssymmetrische
Strukturen aufweisen, sind verschiedene Fertigungsverfahren bekannt. So können derartige
Zahnräder in Form gegossen und die so entstandenen Rohlinge mittels einer aufwendigen
Fein- und Nachbearbeitung zu den fertigen Zahnrädern ausgebildet werden.
Daneben sind sogenannte Querwalzverfahren bekannt, bei denen ein rotationssymmetrischer
Rohling, beispielsweise ein runder Stab, zwischen zwei oder mehreren Werkzeugen
so lange unidirektional oder hin und her gerollt werden, bis die auf den Werkzeugen
ausgebildete Zahnstruktur auf die Mantelfläche des Rohlings übertragen worden ist.
Wie beispielsweise in 5 der vorliegenden
Erfindung dargestellt, sind hierbei bei den Querwalzverfahren grundsätzlich vier
verschiedene Walzvertahren zu unterscheiden:
Ein erstes Verfahren, das sogenannten Flachbackenverfahren, bedient sich zweier,
im wesentlichen ebener Werkzeuge, die einander gegenüberliegend angeordnet sind
und auf deren jeweils zueinander zugewandten Oberfläche eine Verzahnungsstruktur
ausgebildet ist, die durch Abrollen unter Druck auf den Walzkörperrohling übertragen
wird.
Ein weiteres Querwalzvertahren bedient sich zweier konkaver Werkzeuge,
die wiederum symmetrisch aufgebaut sind und zwischen deren Innenseiten, die einander
gegenüberliegen, wiederum das Werkstück abgerollt wird, bis die gewünschte Zahnstruktur
aufgebracht worden ist.
Ein drittes Querwalzvertahren bedient sich eines konkaven und eines
konvexen Werkzeuges, wobei das konkave Werkzeug stationär gehalten wird, an dessen
Innenseite ein Zahnprofil aufgebracht ist, das auf die sich an diesem Zahnprofil
abrollenden Werkstücke übertragen wird und wobei das konvexe Werkzeug als runder
Drehkörper ausgebildet ist, der sich im Zentrumspunkt des konkaven Werkzeugs abrollt
und dabei die Werkstücke gegen das konvexe Werkzeug drückt.
Schließlich sind als viertes Querwalzvertahren sogenannte Rundrollenvertahren
bekannt, wobei ein, zwei oder mehrere an ihrer Mantelfläche mit Zahnprofilen versehene
Walzenwerkzeuge gegen einen sich an ihrer Oberfläche abrollenden Werkstückmantel
abstützen, um auf diese Weise das gegebene Werkzeugzahnprofil auf den Rollkörper
zu übertragen.
Hierbei ist bei den Walzenverfahren mit zwei oder mehreren Walzwerkzeugen
das zu bearbeitende Werkstück vorzugsweise jeweils zwischen den Werkzeugen angeordnet.
Zu dem Rundrollverfahren zählt auch das Walzen mit einem sogenannten
Hohlradwerkzeug, bei dem das zu übertragende Zahnprofil auf der konvexen oder konkaven
Seite des Hohlrades ausgebildet und durch Andruck eines Stützrades auf der jeweils
gegenüberliegenden Seite das Zahnprofil auf das Werkstück übertragen wird.
Bei jedem dieser genannten Querwalzvertahren weisen das oder die Werkzeuge
im Bereich ihrer Verzahnungen jeweils mehrere Bereiche auf. Üblicherweise sind hierbei
ein sogenannter Anwalz- oder Vorwalzbereich sowie ein sogenannter Kalibrierbereich
ausgebildet. Da die Anordnung und Ausbildung dieser Arbeitsbereiche für alle Querwalzvertahren
im wesentlichen gleich ist, zumindest aber die Erkenntnisse von einem Verfahren
auf das andere übertragbar sind, soll im Folgenden sowohl in der Einleitung wie
auch in der Detailbeschreibung nur auf das Flachbeckenvertahren eingegangen werden
und an diesem exemplarisch für alle Querwalzvertahren die wesentlichen Unterschiede
zwischen dem Stand der Technik und der vorliegenden Erfindung aufgezeigt werden.
Abgesehen von einigen altertümlichen Vertahren oder Spezialvertahren,
bei denen die Zähne des Werkzeuges über den gesamten Arbeitsbereich identisch ausgebildet
sind und die fortschreitende Ausbildung der Zähne an der Mantelfläche des Werkstückes
nur über langsam zunehmenden Pressdruck des Werkzeuges auf das Werkstück erfolgt,
weisen auch bei herkömmlichen Vertahren die Werkstücke gewöhnlicher Weise drei Bereiche
auf, die wie folgt ausgebildet sind:
In einem ersten Bereich, dem sogenannten Anwalzbereich, steigt die Zahnhöhe vom
Beginn bis zum Ende des Anwalzbereiches zunehmend an, um schließlich die Höhe der
Zähne im Kalibrierbereich, dem zweiten Bereich, zu erlangen, indem die Zähne alle
identisch ausgebildet sind. Hierbei erfolgt üblicherweise die Herstellung des Anwalzbereiches
derart, dass zunächst bei einem Werkzeug die Zähne aller Bereiche identisch ausgebildet
werden und dann mittels eines Schleifvertahrens die Zähne im Anwalzbereich schräg
abgeschliffen werden, so dass die gewünschte Neigung im Bereich der Anwalzzähne
entsteht. Im dritten Bereich, der Auslaufzone, erfolgt ein Entspannen
der umformspezifischen Walzkräfte und eine Entnahme des Walzteiles ist möglich.
Mit zwei gegenüber dem Werkstückmittelpunkt punktsymmetrisch angeordneten
Flachbackenwerkzeugen wird sodann einmal über die gesamte Arbeitslänge des Werkzeuges,
beginnend beim am meisten abgeflachten Zahn des Anwalzbereiches über die Mantelfläche
des zu erzeugenden Zahnrades abgerollt. Hierbei entsteht eine gewisse Grundausbildung
des zukünftigen Zahnrades bereits im Anwalzbereich, wobei mit jedem Zahn des Anwalzbereiches
eine größere Eindringtiefe in den Werkstückkörper gegeben ist, welches nach dem
Durchlaufen der Auslaufzone entnommen werden kann.
Nach dem Anwalzbereich formen im Kalibrierbereich etliche, identisch
ausgebildete Zähne des Werkzeuges noch einmal die vorausgebildeten Zähne des Werkstückes,
so dass schließlich am Ende des Kalibrierbereiches ein gleichmäßig ausgebildetes
Zahnrad gefertigt ist, welches nach dem Durchlaufen der Auslaufzone entnommen werden
kann.
Das Kaltwalzen von Verzahnungen nach dem vorab beschriebenen Vertahren
mit evolventischen Flankenprofilen kleiner Module wird auf vielerlei Art gestalteten
Flach- und Rundwerkzeugen praktiziert.
So ist beispielsweise in der DE
43 06 742 A1 ein Werkzeug und ein solches Vertahren zum Querwalzen von
Verzahnungen bekannt. Hierbei wird die Zahnteilung im Bereich der Anwalzzone (erster
Abschnitt des Werkzeuges) in Abhängigkeit vom Vorbearbeitungsdurchmesser des zu
bearbeitenden Werkstückes festgelegt und ist im Bereich der Kalibrierzone (zweiter
Abschnitt des Werkzeuges) unabhängig vom Vorbearbeitungsdurchmesser festlegbar ist
(vgl. Spalte 3, Zeilen 4 bis 16). Doch auch dieses Vertahren führt nicht zu zufriedenstellenden
Werkstückergebnissen mit gleichbleibender Qualität.
So müssen aufgrund auftretender Walzfehler, insbesondere bei Teilungs-,
Flankenform und Symmetriefehlern kostspielige und zeitaufwendige Werkzeugkorrekturen
durchgeführt werden, um funktionstüchtige Zahnräder zu erhalten. Auch existieren
für die konstruktive Auslegung der Walzwerkzeuge bisher noch keine allgemein gültigen
Regeln oder Richtlinien, noch irgendwelche Berechnungsmöglichkeiten, wie derartige
Werkzeuge auszulegen oder zu fertigen sind.
Die Werkzeugkonstruktion ist herkömmlicher Weise von einer empirisch
geprägten Herangehungsweise gekennzeichnet. Dies führt laufend zu Werkzeugänderungen
oder Neuanfertigungen, sobald festgestellt wird, dass ein empirisch gefertigtes
Werkzeug nicht den gewünschten qualitativen Erfolg bei den produzierten Zahnrädern
bewirkt. Es ist daher auch im vorhinein nicht abzuschätzen, ob ein geplantes oder
benötigtes Werkzeug den geforderten Qualitätsansprüchen genügt, so dass vor jedem
Werkzeugeinsatz entsprechend langwierige und kostspielige Probeläufe durchzuführen
sind.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Vertahren und
ein Werkzeug zum Querwalzen von Verzahnungen der vorgenannten Art sowie ein Vertahren
zur Herstellung eines Walzwerkzeuges der vorgenannten Art zu schaffen, durch das
Werkstücke mit gleichmäßigen und qualitativ hochwertigen Verzahnungen versehen werden
können.
Die Aufgabe wird hinsichtlich des Werkzeuges durch ein Werkzeug zum
Querwalzen von Verzahnungen mit den Merkmalen der Patentansprüche 1, 12, 13 oder
14 gelöst.
Des weiteren wird die Aufgabe hinsichtlich des Verfahrens durch ein
Vertahren zum Querwalzen von Verzahnungen mit den Merkmalen des Patentanspruches
26 gelöst.
Schließlich wird die Aufgabe sowohl hinsichtlich des Verfahrens zur
Herstellung eines Walzwerkzeuges durch ein Vertahren zur Herstellung eines Walzwerkzeuges
mit den Merkmalen des Patentanspruches 41 als auch durch ein Vertahren zur Herstellung
eines Walzwerkzeuges mit den Merkmalen des Patentanspruches 43 gelöst.
Indem es gemäß der vorliegenden Erfindung möglich ist, Walzwerkzeuge
unabhängig von empirischen Kenntnissen oder Vorstellungen auszulegen, entfällt die
bei jedem Walzwerkzeug bisher notwendige Erprobungs- und Nachbearbeitungsphase,
so dass einerseits die Herstellungskosten reduziert, anderseits mit dem Einsatz
des neuen Walzwerkzeuges früher begonnen werden kann.
Durch die exakte, neuartige Auslegung der Walzwerkzeuge bezüglich
jedes einzelnen Moduls, jeder erforderlichen Größe und Form der zu fertigenden Zahnräder,
ergibt sich eine wesentliche Verbesserung der erreichbaren Walzteilqualität hinsichtlich
Teilungsfehler, Symmetriefehler und Flankenformfehler.
Als weitere Vorteile der Erfindung sind ein homogener, mathematisch
und umformtechnisch exakter Abwälzprozess zwischen Werkzeug und Werkstück hinsichtlich
der Teilungsauslegung sowie eine wesentliche Verbesserung der Werkstofffließbedingungen
zu nennen.
Indem entsprechend der Erfindung im Anwalzbereich erstmalig von einer
konstanten Zahnteilung abgewichen wird, ergibt sich eine Erhöhung der Walzteilqualität
hinsichtlich Flankenform, Teilungsgenauigkeit und Symmetrie der Verzahnung.
Durch eine variable Zahnteilung im Anwalzbereich, die auf die jeweilige
Eindringtiefe der Anwalzzähne in das rotationssymmetrische Werkstück
abgestimmt ist, wird gleichfalls erreicht, dass die herzustellende Verzahnung durch
einen homogenen Werkstofffluss besser ausgeformt wird.
In dem erfindungsgemäßen Vertahren kommt insbesondere die vorteilhafte
Ausgestaltung der Anwalzzähne mit variablem Abstand als eine der entscheidenden
Vorteile zum Tragen, wobei der Abstand zum nachfolgenden Kalibrierbereich des Werkzeuges
hin zunehmend kleiner wird.
Wenn man auf einen Querschnitt des rotationssymmetrischen Werkstückrohlings
die Eindrücktiefe der Anwalzzähne auftragen würde, ergäbe sich in etwa eine nach
innen orientierte Spiralkontur, wobei die auszuprägenden Zähne im gleichen Abstand
voneinander quasi sternförmig und unabhängig von der Eindringtiefe der Anwalzzähne
des Werkzeuges auszubilden wären. Da der auf den Spiralarmen jeweils zwischen den
auszubildenden Zähnen liegende Abstand abhängig von der Eindringtiefe (jeweiliger
Umfangsabschnitt des momentanen Teilungsdurchmessers) unterschiedlich groß ist,
muss auch die Teilung zwischen den einzelnen Zähnen der Anwalzzone des Walzwerkzeuges,
die den jeweiligen Zahnrohling in seiner jeweiligen Phase ausbilden, unterschiedlich
groß, also veränderlich sein.
Mit zunehmend kleinerem Zahnabstand (Reduzierung des Spiraldurchmessers)
und gleichzeitig zunehmender Ausbildung des Zahnrades bzw. seiner Zahntiefe reduziert
sich zunehmend die Teilung des die Zähne ausbildenden Werkzeuges. Bei Erreichen
der Kalibrierzone des Werkzeuges sind auch alle Zähne des Werkstückes annähernd
gleichmäßig vollständig ausgebildet, was im wesentlichen bedeutet, dass die Eindringtiefe
des Werkzeuges in das Werkstück (neues Zahnrad) konstant ist und somit auch die
Zahnteilung in der Kalibrierzone (Auslegung nach dem Teilkreisdurchmesser) des Werkzeuges
konstant ausgebildet werden kann.
Bevorzugte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Werkzeuges und
Verfahrens zum Querwalzen von Verzahnungen sowie weitere Einzelheiten des Verfahrens
zur Herstellung eines Walzwerkzeuges sind in den jeweiligen Unteransprüchen dargelegt.
Die Erfindung wird nachfolgendend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
in Verbindung mit den dazugehörigen Zeichnungen näher erläutert. In den Zeichnungen
zeigen:
1 eine Prinzipdarstellung eines Ausführungsbeispieles
des Werkzeuges zum Querwalzen von Verzahnungen im Beispiel eines Flachbackenwerkzeuges,
2 eine Kalibrierzone eines Ausführungsbeispieles
eines Flachbackenwerkzeuges,
3 eine Anwalzzone eines Ausführungsbeispieles
eines Flachbackenwerkzeuges,
4 eine Vergleichsdarstellung bezüglich der Zahngestaltung
einer herkömmlichen und einer neuen Anwalzzone eines Querwalzwerkzeuges, und
5 eine Übersichtsdarstellung verschiedener
Querwalzverfahren und die Anordnung der darin eingesetzten Werkzeuge, und
6 eine schematische Darstellung eines
Querwalzwerkzeuges und eines Werkstückes (Zahnrad) im Abwälzprozess.
1 zeigt das vorliegende Werkzeug zum
Querwalzen, das mit 1 bezeichnet ist, und ein zu walzendes Werkstück, das das Bezugszeichen
10 trägt. Das vorliegende Werkzeug in Form eines Flachbackenwerkzeuges
ist in zwei Bereiche, den Anwalzbereich 2 und den Kalibrierbereich
3 unterteilt, wie sie in 2 und 3
einzeln gezeigt sind.
6 zeigt das Querwalzwerkzeug und ein
mit diesem hergestelltes Werkstück in zwei Herstellungsphasen während des Abwälzprozesses.
Im Anwalzbereich 2 sowie im Kalibrierbereich 3 sind
jeweils einzelne Zähne 4, 6 ausgebildet. Im Kalibrierbereich
3 sind alle Zähne 6 identisch mit gleicher Zahnhöhe hk
und gleicher Teilung pE ausgebildet.
Hingegen sind im Anwalzbereich alle Zähne k verschieden ausgebildet.
Zum einen weisen die einzelnen Zähne 4 eine unterschiedliche Höhe hA
auf, die vom ersten, in 1 links gezeichneten Zahn,
bis zum letzten Zahn, der direkt zu der Grenze zum Kalibrierbereich 3 ausgebildet
ist, kontinuierlich zunimmt. Zum anderen weisen die Zähne eine variable Teilung
pu auf, die von der Anfangsteilung pA bis zur Teilung des
Kalibrierbereiches pE kontinuierlich kleiner wird.
Wie beispielsweise in 3 dargestellt,
sind trotz der unterschiedlichen Höhen hA der einzelnen Anwalzzähne
4 die Zahnprofile jeweils vollständig ausgebildet, nur in ihrer Höhe hA
quasi gestaucht geformt, wie an dem unter Bezugszeichen 5 gekennzeichneten
Vergleichsprofil, das den Zahnprofil eines Kalibrierzahnes entspricht, festgestellt
werden kann.
Im Gegensatz hierzu ist es aus dem Stand der Technik bei der Auslegung
der Walzwerkzeuge bekannt, die Anwalzzähne durch gleichmäßiges Abschleifen in einem
definierten Winkel in ihrer Höhe hA zu reduzieren, so dass, wie beispielsweise
in 4a gezeigt ist, nur die Zahnstümpfe, keineswegs aber ein vollständiges
Zahnprofil zum Anwalzen zur Verfügung stehen. Durch das in 3
dargestellte erfindungsgemäße Zurücksetzen der Zahnprofile im Anwalzbereich um den
Einlaufzonenschrägungswinkel an Stelle des bisher üblichen Abschleifens
der Zahnprofile wird ein Verformen zu breiter Lücken im Werkstück vermieden. Somit
erfolgt bei dem erfindungsgemäßen Queewalzverfahren eine Ausbildung des Zahnprofils
in dem Werkstückkörper 10 mit den Zahnköpfen, die im wesentlichen bereits
der endgültigen Zahnform der Kalibrierzähne 6 des Werkzeuges entsprechen,
an Stelle von wie bisher mit den breiten Zahnstümpfen. Hierdurch wird ein homogener
Umformvorgang gewährleistet.
Im Folgenden wird das Vertahren zur Ausbildung der einzelnen Zähne
und deren rechnerische Auslegung näher beschrieben werden.
An einem Anfangspunkt des Walzwerkzeuges, der dem Walzbeginn entspricht,
also am Start der Einlaufzone, wird die Teilung der Werkzeugzähne nach dem Umfang
des ermittelten theoretischen Vordrehdurchmessers dv des rotationssymmetrischen
Ausgangswerkstückes ausgelegt. Die so sich ergebende Anwalzteilung des Werkzeuges
pA wird so dann nach der folgenden Formel berechnet:
Hierbei entspricht UA dem Umfang des rotationssymmetrischen Ausgangswerkstückes,
Z der Zähnezahl des zu erzeugenden fertigen Walzteiles, dv dem Vordrehdurchmesser
des rotationssymmetrischen Werkstückes und &pgr; der Kreiszahl.
Über die Schrägung der Anwalzzone, die auch als Einlaufzone bezeichnet
wird, wird zur Kalibrierzone 3 hin die Teilung pu ständig auf
den aktuell bezogenen Werkstückdurchmesser angepasst. Schließlich mit dem Erreichen
der Kalibrierzone 3 wird die Teilung pE für den Bereich der
vollen Ausformung der Verzahnung festgelegt. Dies geschieht nach folgender Formel:
Hierbei entspricht pE der Zahnteilung in der Kalibrierzone des Werkzeuges,
UE dem Umfang des Walzteiles 10 am Teilkreisdurchmesser, do
dem Teilkreisdurchmesser des fertig ausgebildeten Walzteiles, Z wiederum der Zähnezahl
des Walzteiles und &pgr; wiederum der Kreiszahl.
Aus der Anwalzteilung des Werkzeuges pA und der Kalibrierzonenteilung
des Werkzeuges pE lässt sich sodann auf die gesamte Länge der Einlaufzone
des Werkzeuges eine angepasste Korrektur der Zahnteilung durchführen. Somit erfolgt
auf dem gesamten realisierten Eindringvorgang der Werkzeugzähne des Anwalzbereiches
in das rotationssymmetrische Werkstück eine dem jeweils relativen bzw. bezogenen
Werkstückdurchmesser angepasste Korrektur der Werkzeugteilung.
Der Wert der Teilung läuft in der Einlaufzone von pA auf
die Teilung in der Kalibrierzone pE zu. Hieraus lässt sich die Differenz
in der Teilung gemäß der Formel 3 berechnen:
&Dgr;p = pA – pE
Der so errechnete Wert für &Dgr;P wird durch die Anzahl
der Zähne in der Einlaufzone geteilt, woraus sich der Wert der Teilungskorrektur
von Zahn zu Zahn ermitteln läßt. Die Teilungskorrektur ist von Zahn zu Zahn, sowie
zwischen einer frei festlegbaren Zähnezahl möglich, je nach Zähnezahl der zu walzenden
Verzahnung (Teilungssprung). Somit ist es möglich, für die Anzahl der zu walzenden
Zähne, also der in dem fertigen Walzkörper ausgebildeten Zähne, eine jeweils gleiche
Anzahl von identischen Zähnen nacheinander in der Einlaufzone auszubilden und dann
eine gleiche Anzahl von um einen Korrekturwert veränderten Zähne sich daran anschließen
zu lassen. In diesem Fall umläuft das rotationssymmetrische Werkstück für jeden
seiner zukünftigen Zähne, also eine volle Umdrehung lang, eine erste Sorte von Walzzähnen
in der Anlaufzone, um sodann eine weitere volle Umdrehung über eine zweite Sorte
von Zähnen zu laufen, und so fort.
Alternativ hierzu ist es auch möglich, in der Einlaufzone nicht mehrere
Reihen gleicher Zähne hintereinander auszubilden, sondern jeden einzelnen Zahn sich
von dem vorangehenden Zahn entsprechend der in 3 dargestellten
und mit 7 bezeichneten Abschrägungslinie auszubilden. Gemäß dem folgenden Formelwerk
ist eine Berechnung der Länge der Umformstrecke der Teilung an jedem beliebigen
Umformschritt u sowie eine Berechnung der Eindringtiefe e an jedem einzelnen Umformschritt
möglich.
Aus der folgenden Formel ergibt sich die Länge 2 der Einlaufzone mit
einer festlegbaren Anzahl von Zähnen je Umformschritt u und einer sich daraus ergebenden
Anzahl von Umformschritten:
Hierbei bedeutet l die Länge der Umformstrecke, r die Anzahl der Zähne je Umformschritt,
s Anzahl der Umformschritte, &pgr; wiederum die Kreiszahl, z die
Zähnezahl des Walzwerkzeuges, d„ der Vordrehdurchmesser des rotationssymmetrischen
Werkstückrohlings, do wiederum der Teilkreisdurchmesser des fertigen
Walzteiles und u die Nummer des jeweiligen Umformschrittes.
Im weiteren lässt sich der jeweilige Bezugsdurchmesser in einem Umformschritt
u berechnen:
Hierbei bedeutet u die Nummer des jeweiligen Umforschrittes, s die Anzahl der Umformschritte,
dv wiederum der Vordrehdurchmesser des rotationssymmetrischen Werkstückrohlings
und do wiederum der Teilkreisdurchmesser des fertigen Zahnrades bzw.
Walzkörpers.
Schließlich ergibt sich die Zahnteilung pu im Umformschritt
u aus folgender Formel:
Hierbei bedeutet du Bezugsdurchmesser im Umformschritt u, &pgr; wiederum
die Kreiszahl, z die Zähnezahl des Walzwerkzeuges, dv der Vordrehdurchmesser
des rotationssymmetrischen Werkstückrohlings, u die Nummer des Umformschrittes,
s die Anzahl der Umformschritte insgesamt und d0 wiederum der Teilkreisdurchmesser
des fertigen Zahnrades.
Die Eindringtiefe des Fußkreises eF, die Eindringtiefe
des Teilkreises, eo und die Eindringtiefe eo,u am Teilkreisdurchmessers
des Umformschrittes u lassen sich nach den drei folgenden Formeln berechnen:
Hierbei ist dv wiederum der Vordrehdurchmesser des Rohlings, d0
der Teilkreisdurchmesser des fertigen Werkstückes und dF der Fußkreisdurchmesser
des fertigen Werkstückes.
Darüber hinaus erfolgt bei dem vorliegenden Werkzeug und dessen Auslegung
ein Zurücksetzen der Zahnprofile 4 der Anwälzzone um einen definierten
Schrägungswinkel, um, wie bereits dargestellt, mit den Zahnköpfen an Stelle wie
im Stand der Technik mit den zu breiten Zahnstümpfen, vorzuformen.
Der Unterschied zwischen einer Anwalz- bzw. Einlaufzone und einer
solchen des Standes der Technik ist in den 4a und 4b
vergleichsweise schematisch dargestellt.
Selbstverständlich ist die anhand eines Flachbackenvertahrens, beispielsweise
Ausgestaltung eines Walzwerkzeuges, dessen Auslegung und die Durchführung des Querwalzens
mit einem derartig ausgelegten Werkzeug nicht auf das Flachbeckenvertahren begrenzt.
Durch eine geringfügige Anpassung der Formeln ist das erfindungsgemäße
Verfahren zur Auslegung eines Quennralzwerkzeuges auch auf Walzwerkzeuge zu übertragen,
wie sie in den anderen gängigen Querwalzvertahren eingesetzt werden. Insbesondere
ist die Übertragung auf konkave, konvexe oder im wesentlichen runde Werkzeuge, wie
sie im Ein- oder Mehrwalzenverfahren Verwendung finden, jederzeit möglich. So kann
beispielsweise auf die Mantelseite einer runden Walze eine Walzkontur aufgebracht
werden, die aus einer Einlaufzone und einer Kalibrierzone bzw. einer Einlaufzone,
einer Kalibrierzone und einer zahnfreien Übergangszone besteht.
Hierbei wird mit jeder Werkzeugumdrehung ein Werkstück fertig gewalzt.
Es ergibt sich dabei eine langsame Zunahme des Durchmessers des Werkzeugmantels
in dem Sektor, in dem die Einlaufzone angeordnet ist, vom ersten (niedrigsten) Anwalz-
zahn bis hin zum Ende der Anwalzzone, dem Übergang in die Kalibrierzone hinein,
wobei alle Zähne in der Kalibrierzone den gleichen Außendurchmesser und Grundaufbau
aufweisen. Danach wird in einer bevorzugten Ausführungsform, der sogenannten Auslaufzone
angeordnet, in der niedrigere Zähne eine Entspannung der Umformkräfte bewirken.
Bei zwei konkaven Werkzeugen erfolgt die Auslegung der Einlauf- und
der Kalibrierzone entsprechend wie beim Flachbackenvertahren beschrieben. An Stelle
der Länge der Einlaufzone und der anderen Strecken werden zur Berechnung Sektorabschnitte
eines Kreisbogens herangezogen. Somit ist das Verfahren zur Auslegung
eines Querwalzwerkzeuges auch für gekrümmte Oberflächen entsprechend einsetzbar.
Es lässt sich dadurch im vorhinein bestimmen, wie das Walzwerkzeug in optimaler
Ausgestaltung gefertigt werden muss, ohne dass kostspielige und zeitaufwendige Werkzeugkorrekturen
oder Einlauf- und Versuchsphasen hingenommen werden müssen.
Es wird ein homogener mathematisch und umformtechnisch exakter Abwälzprozess
zwischen Werkzeug und Werkstück hinsichtlich der Teilungsauslegung zu jedem Zeitpunkt
des Abwälzvorganges durchgeführt, wodurch die Werkstofffließbedingungen erheblich
verbessert werden, was zu einer Erhöhung der Walzteilqualität hinsichtlich Flankenformgenauigkeit,
Teilungsgenauigkeit und Symmetrie der Verzahnung führt. Indem das Verfahren zur
Auslegung eines Walzwerkzeuges für jede Zahnförm und Größe universell einsetzbar
ist, ist eine Rationalisierung der Walzwerkstückfertigung im großen Umfang möglich.
Indem die nach dem vorliegenden Verfahren gefertigten Werkstücke während
des Walzvorganges geringer beansprucht werden und die Werkstofffließbedingungen
weitgehend verbessert werden, sind nach dem erfindungsgemäßen Verfahren gefertigte
Werktücke genauer, langlebiger und höher belastbar.
Anspruch[de]
Werkzeug zum Querwalzen von Verzahnungen, insbesondere zur Herstellung von Zahnrädern,
mit
– einer Anwalzzone, die eine Anzahl von Anwalzzähnen umfasst, und
– einer Kalibrierzone, die eine Anzahl von Kalibrierzähnen umfasst,
dadurch gekennzeichnet, dass eine Zahnteilung zwischen einzelnen Zähnen oder
Zahngruppen zumindest in der Anwalzzone veränderlich ist.
Werkzeug zum Querwalzen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnteilung
der Anwalzzähne oder von Gruppen von Anwalzzähnen zur Kalibrierzone hin abnimmt.
Werkzeug zum Querwalzen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass
die Zahnteilung von Zähnen oder Zahngruppen in der Anwalzzone veränderlich und auf
die jeweilige Eindringtiefe der Anwalzzähne in ein mit der Verzahnung zu versehendes
Werkstück abgestimmt ist.
Werkzeug zum Quennralzen nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1
bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnteilung von Zähnen oder Zahngruppen
nur in der Anwalzzone veränderlich ist.
Werkzeug zum Querwalzen nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1
bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnteilung in der Anwalzzone zahn- oder
zahngruppenweise veränderlich und in der Kalibrierzone konstant ist.
Werkzeug zum Querwalzen nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1
bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Anwalzzone und die Kalibrierzone ohne Zwischenabschnitt
direkt aneinander anschließen.
Werkzeug zum Querwalzen nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1
bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Anwalzzone und die Kalibrierzone durch eine,
insbesondere zahnfreie Übergangszone verbunden sind.
Werkzeug zum Querwalzen nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1
bis 7, gekennzeichnet durch eine Auslaufzone zur Entspannung vertahrensspezifischer
Umformkräfte nach der Kalibrierzone.
Werkzeug zum Querwalzen nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1
bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnteilung innerhalb einer Zahngruppe in
der Anwalzzone konstant und zwischen Zahngruppen innerhalb der Anwalzzone ein Teilungssprung
ausgebildet ist.
Werkzeug zum Querwalzen nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Teilungssprung
zwischen Zahngruppen der Anwalzzone zur Kalibrierzone hin abnimmt.
Werkzeug zum Querwalzen nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1
bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass in der Anwalzzone eine erste Zahngruppe mit
einer ersten Zahnteilung und zumindest eine weitere Zahngruppe mit einer zweiten
Zahnteilung, die von der Zahnteilung der ersten Zahngruppe verschieden ist, aufweist,
die Zähnezahl innerhalb jeder Zahngruppe der auf einem Werkstück zu erzeugenden Zähnezahl
entspricht, und während einer Umdrehung des rotationssymmetrischen Werkstückes jeweils
eine Zahngruppe mit diesem in Eingriff ist.
Werkzeug zum Querwalzen von Verzahnungen mit einer
– Anwalzzone, die eine Anzahl von Anwalzzähnen aufweist, und
– einer Kalibrierzone, die eine Anzahl von Kalibrierzähnen aufweist, insbesondere
nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, dass
eine Zahnteilung in der Anwalzzone in Abhängigkeit von einem Vordrehdurchmesser
(dv) eines Werkstückes, auf das die Verzahnung aufgewalzt werden soll,
und eine Zahnteilung der Kalibrierzone in Abhängigkeit von einem Teilkreisdurchmesser
(do) des fertig ausgebildeten Walzteiles festgelegt ist.
Werkzeug zum Querwalzen von Verzahnungen mit einer
– Anwalzzone, die eine Anzahl von Anwalzzähnen aufweist, und
– einer Kalibrierzone, die eine Anzahl von Kalibrierzähnen aufweist,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Anwalzzähne vollständig ausgebildete Zahnköpfe aufweisen und die so gebildeten
Zahnprofile der Anwalzzone um einen definierten Schrägungswinkel zurückgesetzt sind
und die Zahnhöhe von einem Anfang der Anwalzzone in Richtung auf die Kalibrierzone
hin zunimmt.
Werkzeug zum Querwalzen von Verzahnungen mit
– einer Anwalzzone, die eine Anzahl von Anwalzzähnen aufweist, und
– einer Kalibrierzone, die eine Anzahl von Kalibrierzähnen aufweist,
insbesondere nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, dass
eine Zahnteilung zwischen einzelnen Zähnen oder Zahngruppen im Bereich der Anwalzzone
ausgehend von einer Anwalzteilung pA am Beginn der Anwalzzone mit
zu einer Kalibrierteilung in der Kalibrierzone mit
verschieden ist,
wobei
dv Vordrehdurchmesser des Werkstückrohlings
do Teilkreisdurchmesser des fertig ausgebildeten Walzteiles
&pgr; Kreiszahl
Z Zähnezahl des Walzteiles
bedeutet.
Werkzeug zum Querwalzen nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, dass jede Zahnteilung in der Anwalzzone größer ist als die Zahnteilung
in der Kalibrierzone.
Werkzeug zum Querwalzen nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, dass die Kalibrierzähne eine konstante Zahnkopfhöhe aufweisen.
Werkzeug zum Querwalzen nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, dass die Zahnkopfhöhe der Anwalzzähne zur Kalibrierzone hin zunimmt.
Werkzeug zum Querwalzen nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, dass eine Zahnteilung pu zwischen zwei Anwalzzähnen nach
folgender Gleichung bestimmbar ist:
wobei pu Zahnteilung zwischen zwei Anwalzzähnen,
dv Vordrehdurchmesser des Werkstücks,
&pgr; Kreiszahl,
do Teilkreisdurchmesser des fertig ausgebildeten Walzteiles,
s Anzahl der Umformschritte,
z Zähnezahl des Walzwerkzeuges in der Anwalzzone, und
u Nummer des jeweiligen Umformschrittes
bedeutet.
Werkzeug zum Querwalzen zumindest nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, dass die Zahnkopfhöhe hu,i eines Anwalzzahnes nach folgender
Gleichung bestimmbar ist:
wobei
hu,i Zahnhöhe eines Zahnes der Anwalzzone
hu Zahnhöhe des letzen Zahnes der Anwalzzone
z Anzahl der Zähne der Anwalzzone,
i Nummer des Zahnes in der Anwalzzone, und
u Nummer des jeweiligen Umformschrittes
bedeutet.
Werkzeug zum Querwalzen nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, dass die Länge l der Anwalzzone nach folgender Gleichung bestimmbar
ist:
wobei
r Anzahl der Zähne je Umformschritt,
&pgr; Kreiszahl,
s Anzahl der Umformschritte,
z Zähnezahl des Walzwerkzeuges in der Anwalzzone,
dv Vordrehdurchmesser des Werkstückrohlings, und
do Teilkreisdurchmesser des fertig ausgebildeten Walzteiles
bedeutet.
Werkzeug zum Querwalzen nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, dass die Anwalz- und Kalibrierzähne auf einem Sektor der Innenseite
eines konkaven Werkzeuges ausgebildet sind.
Werkzeug zum Querwalzen nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, dass die Anwalz- und Kalibrierzähne auf einem Sektor der Außenseite
eines konvexen Werkzeuges ausgebildet sind.
Werkzeug zum Querwalzen nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch
gekennzeichnet, dass die Anwalz- und Kalibrierzähne auf einen Abschnitt eines geraden
Werkzeuges ausgebildet sind.
Werkzeug zum Querwalzen nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, dass die jeweilige Zahnteilung pu in der Anwalzzone von
der jeweiligen Eindringtiefe der Anwalzzähne abhängt.
Werkzeug zum Querwalzen nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch
gekennzeichnet, dass die Anwalzzähne vollständig ausgebildete Zahnköpfe aufweisen.
Vertahren zum Querwalzen von Verzahnungen, insbesondere zur Herstellung von
Zahnrädern, wobei die Verzahnung zunächst mit Anwalzzähnen eines Walzwerkzeuges
vorgewalzt und anschließend mit Kalibrierzähnen fertig gewalzt wird, dadurch gekennzeichnet,
dass das Vorwalzen in der Anwalzzone mit Zähnen oder Zahngruppen in verschiedener
Zahnteilung erfolgt, ausgehend von einer Anwalzteilung (pA) in Abhängigkeit
von einem Vordrehdurchmesser (dv) eines Werkstückes, während das Kalibrierwalzen
mit konstanter Zahnteilung (pE) erfolgt, die in Abhängigkeit vom Teilkreisdurchmesser
(do) an der fertig gewalzten Verzahnung des Walzteiles bestimmt wird.
Vertahren zum Querwalzen nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass das
Vorwalzen mit einer Anwalzteilung pA
beginnt und das Kalibrierwalzen mit einer Kalibrierteilung PE
erfolgt, wobei
dv Vordrehdurchmesser des Werkstückrohlings
do Teilkreisdurchmesser des fertig ausgebildeten Walzteiles
&pgr; Kreiszahl
Z Zähnezahl des Walzteiles
bedeutet.
Vertahren zum Querwalzen nach Anspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, dass
während des Vorwalzens mit zunehmender Eindringtiefe (e) der Anwalzzähne in das
Walzteil die Zahnteilung der Anwalzzähne geringer wird.
Verfahren zum Querwalzen nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 26
bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass das Vorwalzen mit einer ersten und einer zweiten
Gruppe von Anwalzzähnen erfolgt, wobei innerhalb jeder Zahngruppe die Zahnteilung
konstant, zwischen den Zahngruppen jedoch verschieden ist und vorzugsweise mit jeder
Zahngruppe alle Zähne des Walzteiles aufgewalzt werden.
Verfahren zum Querwalzen nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 26
bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass für die Anwalzzähne eine Eindringtiefe (eF)
am Fußkreisdurchmesser (dF) eine Eindringtiefe (eo) am Teilkreisdurchmesser
(do) und eine Eindringtiefe (eo,u) am Teilkreisdurchmesser
des Umformschrittes u:
wobei
dv Vordrehdurchmesser des Werkstückrohlings,
dF Fußkreisdurchmesser des fertig ausgebildeten Walzteiles,
do Teilkreisdurchmesser des fertig ausgebildeten Walzteiles, und
du Bezugsdurchmesser im Umformschritt u
bedeutet.
Verfahren zum Querwalzen nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 26
bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass beim Vorwalzen die Teilung der am Werkstück
hergestellten Zähne (Z) sich von einem Zahn zum nächsten oder gruppenweise von einer
Gruppe zur nächsten Gruppe ändert, wobei die Zahnteilung innerhalb einer Gruppe
gleich ist.
Verfahren zum Querwalzen nach zumindest einem der Ansprüche 26 oder 31, dadurch
gekennzeichnet, dass die Zahnteilung pu zwischen zwei
Anwalzzähnen nach folgender Gleichung bestimmbar ist:
wobei
pu Zahnteilung zwischen zwei Anwalzzähnen,
dv Vordrehdurchmesser des Werkstückrohlings,
do Teilkreisdurchmesser des fertig ausgebildeten Walzteiles,
s Anzahl der Umformschritte, und
z Zähnezahl des Walzwerkzeuges in der Anwalzzone, und
u Nummer des jeweiligen Umformschrittes
bedeutet.
Vertahren zum Querwalzen nach zumindest einem der Ansprüche 26 oder 32, dadurch
gekennzeichnet, dass die Zahnkopfhöhe hu,i eines Anwalzzahnes nach folgender
Gleichung bestimmt wird:
wobei
hu,i Zahnhöhe eines Zahnes der Anwalzzone,
hu Zahnhöhe des letzen Zahnes der Anwalzzone,
z Anzahl der Zähne der Anwalzzone,
i Nummer des Zahnes in der Anwalzzone, und
u Nummer des jeweiligen Umformschrittes
bedeutet.
Vertahren zum Querwalzen nach zumindest einem der Ansprüche 26 bis 33, dadurch
gekennzeichnet, dass die Länge e der Anwalzzone nach folgender Gleichung bestimmt
wird:
wobei
r Anzahl der Zähne je Umformschritt,
&pgr; Kreiszahl,
s Anzahl der Umformschritte,
z Zähnezahl des Walzwerkzeuges in der Anwalzzone,
dv Vordrehdurchmesser des Werkstückrohlings, und
do Teilkreisdurchmesser des fertig ausgebildeten Walzteiles
bedeutet.
Verfahren zum Querwalzen nach zumindest einem der Ansprüche 26 bis 34, dadurch
gekennzeichnet, dass das Querwalzen mittels mehrerer Werkzeuge erfolgt, zwischen
denen das Werkstück angeordnet ist.
Verfahren zum Querwalzen nach zumindest einem der Ansprüche 26 bis 35, dadurch
gekennzeichnet, dass das Querwalzen mittels zumindest eines Werkzeuges erfolgt,
bei dem die Anwalz- und Kalibrierzähne auf einem Sektor der Innenseite eines konkaven
Werkzeuges ausgebildet sind.
Vertahren zum Querwalzen nach zumindest einem der Ansprüche 26 bis 36, dadurch
gekennzeichnet, dass die Anwalz- und Kalibrierzähne auf einem Sektor der Außenseite
eines konvexen Werkzeuges ausgebildet sind.
Verfahren zum Querwalzen nach zumindest einem der Ansprüche 26 bis 37, dadurch
gekennzeichnet, dass die Anwalz- und Kalibrierzähne auf einen Abschnitt eines geraden
Werkzeuges ausgebildet sind.
Vertahren zum Querwalzen nach zumindest einem der Ansprüche 26 bis 38, dadurch
gekennzeichnet, dass das Vorwalzen mittels Anwalzzähnen erfolgt, die vollständig
ausgebildete Zahnköpfe aufweisen.
Vertahren zum Querwalzen nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 26
bis 39, dadurch gekennzeichnet, dass eine Teilungsdifferenz (&Dgr;p) zwischen der
Zahnteilung (pA) am Beginn der Anwalzzone und der Zahnteilung (pE)
in der Kalibrierzone geteilt durch eine Zähnezahl (z) des Walzwerkzeuges eine mittlere
Teilungsdifferenz ergibt, die kontinuierlich oder in Gruppen auf die Zähne der Anwalzzone
des Walzwerkzeuges aufgeteilt wird.
Verfahren zur Herstellung eines Walzwerkzeuges zum Querwalzen von Verzahnungen,
das zumindest eine Anwalzzone und eine Kalibrierzone aufweist, mit den Schritten
des Festlegens einer Anwalzteilung pA am Beginn der Anwalzzone mit:
– Festlegen der Anzahl z der Anwalzzähne in der Anwalzzone,
– Ermitteln der durchschnittlichen Zahnteilungsdifferenz zwischen dem Beginn
der Anwalzzone und der Kalibrierzone, wobei die Zahnteilung pE in der
Kalibrierzone in Abhängigkeit von einem Teilkreisdurchmesser (do) des
fertigen Walzteiles festgelegt wird zu
– und Ausbildung der Anwalzzone mit Anwalzzähnen mit von Zahn zu Zahn oder
von Zahngruppe zu Zahngruppe verschiedener Zahnteilung (pu).
Verfahren nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, dass alle Anwalzzähne in
der Anwalzzone voll ausgebildete Zahnköpfe aufweisen, ein Zurücksetzen der Zahnprofile
der Anwalzzähne in der Anwalzzone um einen definierten Schrägungswinkel erfolgt
und das Vorwalzen eines Werkstückes mit den vollständig ausgebildeten Zahnköpfen
der Anwalzzähne mit zunehmender Eindringtiefe (e) erfolgt.
Verfahren zur Herstellung eines Walzwerkzeuges zum Querwalzen von Verzahnungen,
das einen Anwalzbereich und einen Kalibrierbereich aufweist, insbesondere nach zumindest
einem der vorhergehenden Ansprüche 41 oder 42, mit folgenden Schritten:
a) Bestimmen des Vordrehdurchmessers dv des zu walzenden Werkstückes,
b) Festlegen der Anzahl z der Zähne im Anwalzbereich,
c) Berechnen der jeweiligen Zahnteilung pu im Anwalzbereich als Funktion
des Vordrehdurchmessers dv, des Teilkreisdurchmessers do und
der Anzahl z der Anwalzzähne, wobei die Berechnung der jeweiligen Zahnteilung im
Anwalzbereich nach der folgenden Formel erfolgt:
wobei
&pgr; Kreiszahl,
pu Zahnteilung zwischen zwei Anwalzzähnen,
dv Vordrehdurchmesser des Werkstückrohlings,
do Teilkreisdurchmesser des fertig ausgebildeten Walzteiles,
s Anzahl der Umformschritte,
z Zähnezahl des Walzwerkzeuges in der Anwalzzone, und
u Nummer des jeweiligen Umformschrittes
bedeutet.
Vertahren zur Herstellung eines Walzwerkzeuges nach zumindest einem der vorhergehenden
Ansprüche 41 bis 43, dadurch gekennzeichnet, dass eine Anwalzteilung pA
am Beginn der Anwalzzone berechnet wird mit
während eine Zahnteilung pE in der Kalibrierzone berechnet wird
wobei
pA Zahnteilung des Walzwerkzeuges am Beginn der Anwalzzone,
pE Zahnteilung des Walzwerkzeuges in der Kalibrierzone,
Z Zähnezahl des Walzteiles,
&pgr; Kreiszahl,
dv Vordrehdurchmesser des Werkstückrohteiles, und
do Teilkreisdurchmesser des fertigen Walzteiles
bedeutet.
Vertahren zur Auslegung eines Werkzeuges nach zumindest einem der Ansprüche
41 bis 44, dadurch gekennzeichnet, dass das Vertahren weiterhin den Schritt der
Berechnung der Länge e der Anwalzzone enthält, die nach folgender Formel erfolgt:
wobei
&pgr; Kreiszahl,
r Anzahl der Zähne je Umformschritt,
s Anzahl der Umformschritte,
z Zähnezahl des Walzwerkzeuges in der Anwalzzone,
dv Vordrehdurchmesser des Werkstückrohlings, und
do Teilkreisdurchmesser des fertigen ausgebildeten Walzteiles
bedeutet.
Verfahren nach zumindest einem der Ansprüche 41 bis 45, dadurch gekennzeichnet,
dass das Verfahren weiterhin den Schritt der Berechnung der Eindringtiefe eo,u
jedes Anwalzzahnes enthält, die nach folgender Formel erfolgt:
wobei
eo,u Eindringtiefe am Teilkreisdurchmesser des Umformschrittes u,
dv Vordrehdurchmesser des Werkstückrohlings, und
du Bezugsdurchmesser im Umformschritt u
bedeutet.
Verfahren nach zumindest einem der Ansprüche 41 bis 46, dadurch gekennzeichnet,
dass ein Zurücksetzen der vollständig ausgebildeten Zahnprofile (4) in
der Anwalzzone um einen vordefinierten Schrägungswinkel erfolgt.