Die vorliegende Erfindung betrifft die Verwendung von Fluor-Copolymeren als Gleitmittel für Gleitflächen von Wintersportgeräten sowie Verfahren zur Beschichtung von Gleitflächen von Wintersportgeräten mit solchen Gleitmitteln. Die vorliegende Erfindung betrifft auch Wintersportgeräte, deren Gleitflächen mit solchen Gleitmitteln beschichtet sind.
Beschreibung[de]
Die vorliegende Erfindung betrifft die Verwendung von Fluor-Copolymeren
als Gleitmittel für Gleitflächen von Wintersportgeräten, sowie Verfahren zur Beschichtung
von Gleitflächen von Wintersportgeräten mit Fluor-Copolymeren. Die vorliegende Erfindung
betrifft auch Wintersportgeräte, deren Gleitflächen mit solchen Fluor-Copolymeren
beschichtet sind.
Die Beschichtung der Gleitflächen von Wintersportgeräten mit Gleitmitteln
dient dazu, eine möglichst gute Gleitfähigkeit von Wintersportgeräten zu erzielen.
Gute Gleiteigenschaften lassen sich bei Wintersportgeräten oft dann
erzielen, wenn die Reibung zwischen Gleitfläche und Schneeoberfläche so weit wie
möglich reduziert wird. Beim Gleiten über die Schneeoberfläche entsteht durch die
Reibung Wärme, die zusammen mit dem Anpressdruck bei Temperaturen oberhalb von etwa
–15°C zu einem Abschmelzen der Kristallzacken und zur Bildung eines Wasserfilms
führt. Dieser Vorgang wird Schmelzkappenbildung genannt. In einem Temperaturbereich
von oberhalb –15°C liegen gute Gleiteigenschaften immer dann vor, wenn
ein konstant dünner Wasserfilm die Reibung minimiert. Dazu muss überschüssiges Schmelzwasser
so schnell abfließen, dass sich kein zu dicker Wasserfilm zwischen Gleitoberfläche
und Schneeoberfläche bildet. Das Wintersportgerät gleitet dann auf diesem dünnen
Wasserfilm und erreicht, bei entsprechender Beschleunigung, hohe Geschwindigkeiten.
Um eine möglichst optimale Gleitfähigkeit zu erreichen, wurden Gleitflächen
von Wintersportgeräten wie Skiern zunächst möglichst glatt ausgebildet. Bei vollkommen
glatten Gleitflächen kommt es jedoch durch Adhäsionskräfte zwischen Gleitfläche
und Wasserfilm zu unerwünschten Saugeffekten, welche die Gleitfähigkeit, beispielsweise
eines Skis, stark einschränken.
Zur Vermeidung dieser Saugeffekte werden heute die Gleitflächen von
Wintersportgeräten wie Skiern daher üblicherweise mit einer rillenförmigen Struktur
versehen, die ein schnelleres Abfließen von überschüssigem Schmelzwasser und die
Bildung von Lufträumen ermöglicht. Gleichzeitig wird die Kontaktfläche zwischen
der Gleitfläche und der Schneeoberfläche und somit auch die Reibung reduziert. Zum
Erzielen einer guten Gleitfähigkeit muss die Struktur jedoch den Schneebedingungen
angepasst sein. Für nassen Schnee sind beispielsweise grobe Rillen (1,0 bis 1,5
mm Abstände zwischen den Rillen und 0,2 bis 0,3 mm Rillentiefe) geeignet.
Neben einer Anpassung an die Schneebedingungen kann die Struktur der
Rillen auch der Bewegungsart und der Bewegungsrichtung angepasst werden. So sind
beispielsweise Skibeläge für Abfahrt meist mit linear strukturierten Rillen versehen,
während Skibeläge für Langlauf eher mit einer Kreuzstruktur oder einer versetzt
gebrochenen Struktur ausgestattet sind.
Die Strukturen werden üblicherweise mittels einer Schleifmaschine
in den Skibelag eingearbeitet. Zur weiteren Optimierung der Struktur kommen in der
Regel manuelle Strukturgeräte zum Einsatz.
Bei Temperaturen unterhalb von ca. –15°C reicht der vom
Läufer erzeugte Anpressdruck in der Regel nicht mehr zur Schmelzkappenbildung aus.
Für gute Gleiteigenschaften bei diesen tiefen Temperaturen wird eine harte, wenig
strukturierte, reibungs-minimierte Belagoberfläche benötigt. Die Strukturierung
des Skibelags sollte zum Einsatz bei solchen tiefen Temperaturen sehr fein sein,
um optimale Gleiteigenschaften zu ermöglichen (weniger als 0,5 mm Abstände zwischen
den Rillen und 0,1 bis 0,2 mm Rillentiefe).
Die Beläge der Gleitflächen von Wintersportgeräten sollten daher grundsätzlich
so beschaffen sein, dass sie einen möglichst geringen Reibungswiderstand gegenüber
der Schneeoberfläche aufweisen und so strukturiert sein, dass einerseits die unerwünschten
Adhäsionskräfte möglichst reduziert werden und andererseits die Strukturierung dem
Schneetyp, der Bewegungsart und der Bewegungsrichtung angepasst ist.
Trotz der Nutzung von Skiern mit strukturierten Skibelägen bestand
weiter das Bedürfnis nach einer besseren Gleitfähigkeit der Skier. Um die Reibung
zwischen Skibelag und Schneeoberfläche noch weiter zu reduzieren, werden daher seit
langem Beschichtungen auf Skibeläge aufgebracht, beispielsweise Gleitmittel aus
Kohlenwasserstoffen.
Meist handelt es sich dabei um Paraffinwachse oder synthetische Wachse,
die zur Einstellung ihrer Härte und damit zur Abstimmung auf die unterschiedlichen
Temperatur- und Schneeverhältnisse mit anderen natürlichen oder synthetischen Wachsprodukten
oder Wachszusatzstoffen vermischt werden.
Die Behandlung von Skibelägen mit Wachsen als Gleitmittel führt dazu,
dass die Reibung zwischen Schneeoberfläche und Skibelag aufgrund der hydrophoben
Eigenschaften des Wachses weiter reduziert wird.
Trotz der strukturierten Skibeläge und dem Einsatz von Skiwachsen,
konnte das Auftreten von unerwünschten Saugeffekten jedoch bislang nicht vollständig
verhindert werden. Daher besteht weiterhin das Bedürfnis, das Auftreten von Saugeffekten
zu reduzieren sowie den Reibungswiderstand der Skigleitflächen noch weiter zu reduzieren.
In jüngerer Vergangenheit wurde eine weitere Verbesserung der Gleitfähigkeit
von Skiern wie auch eine Reduzierung des Auftretens von Saugeffekten durch den Einsatz
von Fluorverbindungen in den Gleitmitteln erzielt.
Es ist bekannt, dass fluorierte Gruppen die Oberflächenenergie herabsetzen,
da sie stark hydrophob und lipophob sind und deshalb insgesamt
sehr gute schmutzabweisende Eigenschaften aufweisen. Durch den Einsatz solcher Verbindungen
als Bestandteil von Gleitmitteln für Wintersportgeräte werden Saugeffekte zwischen
Gleitfläche und Schnee zusätzlich reduziert, da überschüssiges Wasser noch schneller
als bei mit herkömmlichen Wachsen behandelten Gleitbelägen abfließen kann.
Die inhärente Lipophobie von fluorierten Gruppen führt jedoch zu Problemen
im Hinblick auf die Verträglichkeit von fluorierten Verbindungen mit herkömmlichen
Bestandteilen von Gleitmitteln. So nimmt zum Beispiel die Mischbarkeit von fluorierten
Verbindungen mit Paraffinwachsen und synthetischen Wachsen bei hohem Fluorgehalt
stark ab, so dass derart hoch fluorierte Verbindungen nicht mehr in Heißwachse eingearbeitet
werden können.
Ein weiterer Aspekt, der daher bei einer fluorierten Verbindung für
ein Gleitmittel berücksichtigt werden muss, ist seine Verträglichkeit mit den weiteren
Bestandteilen des Gleitmittels.
Da weiterhin, wie oben bereits erwähnt, die an ein Gleitmittel gestellten
Anforderungen mit den Schnee- und Wetterverhältnissen sowie dem Einsatzbereich des
Wintersportgeräts stark variieren, werden entsprechend viele unterschiedliche Gleitmittel
benötigt, um bei unterschiedlichen Bedingungen wie trockenem bzw. nassem Schnee,
Neuschnee, Altschnee oder Kunstschnee jeweils optimale Gleiteigenschaften der Wintersportgeräte
zu ermöglichen. Ein Gleitmittel soll daher jeweils in seiner Zusammensetzung und
im Hinblick auf die Auftragungsverfahren auf die Gleitfläche für die unterschiedlichen
Umweltbedingungen hinsichtlich Schneetemperatur, Luftfeuchtigkeit, Schneequalität
und für die unterschiedlichen Anwendungsbereiche wie Racing, Universal, nordischer
Langlauf, Skisprung, oder alpine Skiabfahrt genau abstimmbar sein.
Die heute erhältlichen und aus dem Stand der Technik bekannten Gleitmittel
liegen in unterschiedlichen Formulierungen vor, beispielsweise flüssig in organischen
Lösungsmitteln gelöst oder pastös bis fest mit unterschiedlichen Lösemittelanteilen.
Solche Gleitmittel lassen sich bezüglich Zusammensetzung und Anwendung beispielsweise
in Heiß- bzw. Flüssighydrocarbonwachse, Spezialwachse mit fluorierten Zusatzstoffen
und synthetische Gleitmittel aus Perfluoralkanen einteilen.
Die Gleitmittel können durch verschiedene Verfahren auf die Gleitflächen
von Wintersportgeräten aufgebracht werden.
Wenn die Gleitmittel in fester wachsartiger Form vorliegen, müssen
sie oft in geschmolzenem Zustand auf die Laufflächen aufgebracht werden. Dieses
weit verbreitete Aufschmelzverfahren, das häufig auch höheren Anforderungen an die
Gleitfähigkeit genügt, birgt allerdings durch die Verwendung heißer Objekte Verletzungsgefahren
für den Anwender, beispielsweise beim Aufbügeln des Wachses.
Darüber hinaus lässt sich die Ausbringungstemperatur oft nicht ausreichend
genau regeln, so dass sowohl am Gleitmittel als auch am Belag Schäden auftreten
können. Werden die Substanzen beispielsweise zu heiß aufgeschmolzen, so können leicht
die üblicherweise aus Polyethylen bestehenden Gleitflächen des Wintersportgeräts
geschädigt werden, da der Schmelzpunkt von Polyethylen nur wenig über Auftragungstemperatur
liegt. Vielen aus dem Stand der Technik bekannte fluorhaltige Verbindungen lassen
jedoch ausschließlich den Auftrag aus der Schmelze zu.
Eine nichtthermische Alternative zur Aufbringung von Gleitmitteln
bietet deren Verwendung als Lösungen oder Emulsionen, die zum Beispiel durch Aufsprühen
oder durch Auftragung mit einem Schwamm auf die Gleitfläche aufgebracht werden.
Man bezeichnet diese Methode als flüssig bewachsen.
Flüssigwachse sind zwar in ihrer Handhabung einfach, haben aber den
Nachteil, dass sie teilweise giftige und umweltschädigende organische Lösungsmittel,
zum Beispiel Kohlenwasserstoffe, enthalten. Bei vielen aus dem Stand der Technik
bekannten Fluorverbindungen wirkt sich jedoch die Tatsache nachteilig aus, dass
sie ausschließlich einen Auftrag aus derartigen Lösemitteln erlauben.
In der EP 0 421 303 werden
beispielsweise Gleitmittel beschrieben, die Fluor-Polymere enthalten. Hierbei werden
Mischungen aus Paraffin, Verbindungen mit Polyfluoralkylgruppen, die eine Alkohol-
bzw. Estergruppe enthalten und Polyfluoralkylester aus Polymeren mit (Meth)-Acrylsäure
eingesetzt. Die beschriebenen Zusammensetzungen enthalten weiterhin fluorierten
Graphit. Obwohl hier Verbindungen eingesetzt werden, die einen relativ niedrigen
Schmelzpunkt aufweisen und somit auch niedrigere Verarbeitungstemperaturen ermöglichen,
erfolgt die Verarbeitung trotzdem wie bei den per- und teilfluorierten Wachsen über
Heißschmelzen und Aufbügeln. Problematisch wirkt sich bei den beschriebenen Verbindungen
jedoch aus, dass Sie ausschließlich einen Auftrag aus der Schmelze erlauben und
darüber hinaus die Gleiteigenschaften nicht in ausreichendem Maße verbessern.
In EP 0 132 879 und
EP 0 444 752 werden Gleitmittel beschrieben,
die Fluorparaffine enthalten. Diese haften nicht optimal am Polyethylen-Skibelag
und lassen sich außerdem schlecht mit Paraffinwachsen mischen. Da diese Fluorparaffine
einen hohen Schmelzpunkt haben, besteht hier neben der Gefahr, die Polyethylenbeläge
zu beschädigen, zusätzlich die Gefahr, dass bei einer unsachgemäßen Handhabung,
wie übermäßigem Erhitzen, gesundheitsschädliche Dämpfe entstehen können. Darüber
hinaus verbessern die beschriebenen Verbindungen die Gleiteigenschaften nicht im
erwünschten Maße.
Demgegenüber wird in der EP 11 009
544 der Einsatz von Fluorverbindungen beschrieben, die nicht aufgeschmolzen
werden müssen, da sie bei Raumtemperatur in flüssiger Form vorliegen. Hierbei werden nicht-funktionelle
Perfluorpolyether eingesetzt, wie sie z.B. im US-Patent 4,526,833
beschrieben sind. Problematisch bei der Verwendung dieses Produktes ist jedoch ebenfalls
die Wachsunverträglichkeit der Produkte, was eine zusätzliche Behandlung mit herkömmlichen
Gleitmitteln und Paraffinen behindert. Dies ist im Hinblick auf das Erfordernis,
ein Wintersportgerät den Wetterverhältnissen angepasst zu beschichten ein Nachteil.
Die beschriebenen Zusammensetzungen weisen außerdem eine so hohe Lebensdauer und
Abriebfestigkeit auf dem Belag auf, dass sie sich schwer vollständig wieder vom
Skibelag entfernen lassen. Das ist in Anbetracht der Notwendigkeit des flexiblen
Einsatzes von Skigleitmitteln nachteilig.
In der WO 00/29490 wird eine Zusammensetzung beschrieben, die niedermolekulare
Fluorverbindungen enthält, die in Form von fluorierten ionischen Tensiden vorliegen,
die mit gegensätzlich geladenen Polykationen verbunden werden. Die Auftragung dieser
Zusammensetzung auf den Skibelag erfolgt über organische Lösungsmittel. Alternativ
kann diese Zusammensetzung auch in fester Form durch das Heißaufschmelzen auf den
Skibelag aufgetragen werden. Die Verbesserung des Gleitverhaltens von Wintersportgeräten
durch die beschriebenen Verbindungen lässt darüber hinaus zu wünschen übrig.
Die US 5,114,482 beschreibt
Heiß- und Flüssigwachse, die als Zusatzstoff Perfluorpolyetherdiol enthalten. Diese
bei Raumtemperatur teilweise flüssigen Produkte müssen mit einem Lösungsvermittler
in das Wachs eingearbeitet werden. Der Lösungsvermittler ist im Rahmen der beschriebenen
Zusammensetzung notwendig, da das als Bestandteil enthaltene Perfluorpolyetherdiol
allein nicht wachsverträglich ist. Diese Methode stellt jedoch keine einfache Handhabung
zum Auftrag des Skigleitmittels auf den Ski dar. Alternativ zum Schmelzauftrag kann
das Gleitmittel mit einem organischen Lösungsmittel direkt auf den Belag aufgebracht
werden. Die Wirkung der beschriebenen Verbindungen ist jedoch unzureichend.
Die EP 1 029 905 beschreibt
ein Gleitmittel, das durch Sprühauftrag auf den Skibelag aufgebracht werden kann.
Es bestand daher ein Bedürfnis nach Gleitmitteln, die sowohl einfach
in der Handhabung des Auftrags des Gleitmittels auf die Gleitfläche des Wintersportgerätes
sind, die sich unter geringem Zeit- und Materialaufwand auftragen lassen. Weiterhin
bestand ein Bedürfnis nach Gleitmitteln, deren Wachsverträglichkeit in weiten Grenzen
einstellbar ist. Weiterhin bestand ein Bedürfnis nach Gleitmitteln, die nach Bedarf
vom Ski- bzw. Snowboardbelag wieder entfernbar sind und die bei unsachgemäßer Handhabung
den Skibelag nicht mehr als vermeidbar angreifen.
Darüber hinaus bestand ein Bedürfnis nach Gleitmitteln, die in einem
breiten Einsatzspektrum anwendbar sind, d.h., die eine im wesentlichen uneingeschränkte
Tauglichkeit für alle Einsatzbereiche aufweisen.
Weiterhin bestand ein Bedürfnis nach Gleitmitteln, die für den Anwender
insgesamt bei Anwendung und Auftrag keine Gesundheitsgefährdung darstellen und in
denen auf umweltschädliche organische Lösungsmittel verzichtet wird.
Weiterhin bestand ein Bedürfnis nach Gleitmitteln, die höchsten Anforderungen
hinsichtlich der Gleitfähigkeit der mit ihnen beschichteten Skiern genügen.
Es bestand auch ein Bedürfnis nach Wintersportgeräten, insbesondere
nach Skiern und Snowboards, die mit solchen Gleitmitteln beschichtet sind.
Der vorliegenden Erfindung lag daher die Aufgabe zugrunde, Gleitmittel
zur Verfügung zu stellen, welche eines oder mehrere der oben genannten Bedürfnisse
erfüllen.
Es wurde nun gefunden, dass Zusammensetzungen, die Fluor-Copolymere
enthalten wie sie im Rahmen des nachfolgenden Textes beschrieben sind, eines der
oben aufgezählten Bedürfnisse oder eine Kombination aus zwei oder mehr der oben
genannten Bedürfnisse erstmals erfüllen.
Gegenstand der Erfindung ist daher die Verwendung eines Fluor-Copolymeren
als Gleitmittel für Wintersportgeräte, wobei das Fluor-Copolymere ein Strukturelement
der allgemeinen Formel I
enthält, worin PB für ein Polymerrückgrat mit durchgehenden kovalenten C-C-Bindungen,
beide Reste Z1 und Z2 jeweils unabhängig voneinander für O–M+
oder O–N+R4 wobei M für Li, Na oder K und R für H oder einen linearen
oder verzweigten Alkylrest mit 1 bis 18 C-Atomen oder einen Rest der allgemeinen
Formel -(CH2-CHR'-O-)mL, worin R' für H, einen linearen oder
verzweigten Alkylrest mit 1 bis 24 C-Atomen, m für eine ganze Zahl von 1 bis etwa
20 und L für H, CH2-CHR'-NR'2 oder CH2-CHR'-N+R'3
steht oder R für einen Aminozucker steht, oder einer der Reste Z1 und
Z2 für O–M+ oder O–N+R4
und der verbleibende Rest Z1 und Z2 für X-R'' steht, wobei
X für O oder NH und R'' für H, einen gegebenenfalls ganz oder teilweise mit Fluor
substituierten linearen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Alkylrest
mit 1 bis 18 C-Atomen oder einen gegebenenfalls ganz oder teilweise mit Fluor substituierten
gesättigten oder ungesättigten mono- oder polycyclischen Cycloalkylrest mit 4 bis
24 C-Atomen oder einen gegebenenfalls ganz oder teilweise mit Fluor substituierten
Aryl- oder Heteroarylrest mit 6 bis 24 C-Atomen oder für R steht oder die Reste
Z1 und Z2 zusammen für NR stehen, oder die Reste Z1
und Z2 zusammen für O stehen oder zwei oder mehr gleiche oder unterschiedliche
Strukturelemente der allgemeinen Formel I,
und ein Strukturelement der allgemeinen Formel II
worin die Reste R1 bis R3 für H oder einen linearen oder verzweigten
Alkylrest mit 1 bis 4 C-Atomen, Y für R oder einen linearen oder verzweigten, gegebenenfalls
ganz oder teilweise mit Fluor substituierten gesättigten oder ungesättigten Alkylrest
mit 1 bis 24 C-Atomen, einen gegebenenfalls ganz oder teilweise mit Fluor substituierten
gesättigten oder ungesättigten Cycloalkylrest oder Arylrest mit 6–24 C-Atomen,
einen Rest der allgemeinen Formel C(O)OR, einen gegebenenfalls ganz oder teilweise
mit Fluor substituierten Alkarylrest mit 7 bis 24 C-Atomen oder einen gegebenenfalls
ganz oder teilweise mit Fluor substituierten Alkoxyalkarylrest steht, oder zwei
oder mehr gleiche oder unterschiedliche Strukturelemente der allgemeinen Formel
II und wobei mindestens ein Strukturelement der allgemeinen Formel I oder II im
Copolymeren einen mit Fluor substituierten Rest aufweist und mindestens ein Strukturelement
der allgemeinen Formel II einen Fluorsubstituenten aufweist, wenn das Copolymere
ein Strukturelement der allgemeinen Formel I aufweist in dem Z1 für O–M+
und Z2 für OR steht, wobei R einen Fluorsubstituenten aufweist.
Unter einem Copolymeren wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung
eine Polymerenverbindung verstanden, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Monomeren
aufgebaut ist. Ein erfindungsgemäß eingesetztes Copolymeres kann dabei beispielsweise
aus bis zu etwa 10 unterschiedlichen Monomeren aufgebaut sein. Im Rahmen einer bevorzugten
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist ein erfindungsgemäß eingesetztes
Copolymeres aus zwei bis etwa fünf insbesondere aus zwei, drei oder vier unterschiedlichen
Monomeren aufgebaut.
Ein erfindungsgemäß eingesetztes Copolymeres weist im Rahmen der vorliegenden
Erfindung ein Molekulargewicht von etwa 3000 bis etwa 1.000.000 auf. Grundsätzlich
sind auch erfindungsgemäß eingesetzte Copolymere mit einem oberhalb des oberen Grenzwerts
oder unterhalb des unteren Grenzwerts liegenden Molekulargewicht möglich. Beim Unterschreiten
eines Molekulargewichts von etwa 3000 verschlechtern sich jedoch die filmbildenden
Eigenschaften eines erfindungsgemäß eingesetzten Copolymeren, bei einem oberhalb
von 1.000.000 liegenden Molekulargewicht ist die zum Lösen des Copolymeren erforderliche
Zeitspanne gegebenenfalls für bestimmte Anwendungen zu lang.
Unter dem Begriff "Molekulargewicht" wird im Rahmen der vorliegenden
Erfindung der Wert für das Gewichtsmittel des Molekulargewichts, wie es üblicherweise
mit der Variablen Mw abgekürzt wird, verstanden, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes angegeben ist. Die im Rahmen des vorliegenden Textes angegebenen Werte
beziehen sich dabei, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, auf
durch GPC-Messungen bestimmte Werte. Die angegebenen Werte sind, wie nach dem Stand
der Technik allgemein üblich, Relativwerte zu engverteilten Eichproben und entsprechen
somit nicht unbedingt dem tatsächlichen Molekulargewicht. Die Messungen wurden dabei
an den polymeren Vorprodukten der Copolymere durchgeführt, welche an Stelle der
Comonomerbausteine (I) noch nicht verseifte Maleinsäureanhydrideinheiten enthalten.
Diese Vorprodukte sind je nach dem Anteil der RF-substituierten Comonomere
entweder in einem fluorierten Lösemittel wie Freon 113 oder in THF löslich, Polymere
mit einem hohen RF-Anteil (> 50 Gew.-% F im Rest) wurden in Freon 113,
F3C-CF2Cl, Polymere mit einem niedrigeren RF-Anteil
(< 43 Gew.-% F im Rest) wurden in THF vermessen. Copolymere mit einer dazwischenliegenden
Zusammensetzung können bei erhöhter Temperatur in THF vermessen werden.
Als Vergleichsstandard wurden entweder engverteilte Polystyrol- oder
engverteilte Polyisoprenproben (für freonhaltige Lösungsmittel), eingesetzt, wie
man sie durch lebende anionische Polymerisation erhalten kann.
Für die GPC-Messungen in THF wurde ein Aufbau mit einer programmierbaren
Water 590 HPLC-Pumpe, einer Anordnung von vier Waters &mgr;-Styragel Säulen (106,
104, 103, 500 Å) und einem Waters 410 Brechungsindexdetektor
(RI) eingesetzt. Der Fluss betrug 1,5 mL/min. Als Kalibrierung wurden engverteilte
Polystyrolstandards (PSS) verwendet.
Für die GPC-Messungen in Freon wurde ein Aufbau mit einer programmierbaren
Water 510 HPLC-Pumpe, einer Anordnung von PSS-SDV-XL Säulen (Polymer Standard Services
Mainz, 2 × 8 × 300mm, 1 × 8 × 50mm, Partikelgröße 5&mgr;m),
einem Polymer Laboratories PL-ELS-1000 Detektor und einem Waters 486 UV(254nm)-Detektor
verwendet. Der Fluss betrug 1,0 mL/min. Als Kalibrierung wurden engverteilte Polyisoprenstandards
(PSS) verwendet.
Im Rahmen einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
weist ein erfindungsgemäß eingesetztes Copolymeres ein Molekulargewicht von etwa
4000 bis etwa 500.000, beispielsweise etwa 5000 bis etwa 200.000 oder etwa 6000
bis etwa 100.000 auf. Besonders geeignete Bereiche für das Molekulargewicht der
erfindungsgemäß eingesetzten Copolymere sind beispielsweise etwa 5000 bis etwa 80.000
oder etwa 10.000 bis etwa 25.000.
Die Polydispersität eines erfindungsgemäß eingesetzten Copolymeren
beträgt vorzugsweise weniger als etwa 4,0, insbesondere weniger als etwa 3,0. Im
Rahmen einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beträgt die
Polydispersität eines erfindungsgemäß eingesetzten Copolymeren weniger als etwa
2,5, insbesondere weniger als etwa 2,0.
Ein erfindungsgemäß eingesetztes Copolymeres weist mindestens ein
Strukturelement der allgemeinen Formel I
worin PB für ein Polymerrückgat mit durchgehenden kovalenten C-C-Bindungen, beide
Reste Z1 und Z2 jeweils unabhängig voneinander für O–M+
oder O–N+R4 wobei M für Li, Na oder K und
R für H oder einen linearen Alkylrest mit 1 bis 18 C-Atomen oder einen Rest der
allgemeinen Formel -(CH2-CHR'-O-)mL, worin R' für H einen
linearen oder verzweigten Alkylrest mit 1 bis 24 C-Atomen, m für eine ganze Zahl
von 1 bis etwa 20, insbesondere etwa 1 bis etwa 10 oder etwa 1 bis etwa 5, und L
für H, CH2-CHR'-NR'2 oder CH2-CHR'-N+R'3
steht oder R für einen Aminozucker wie Aminosorbitol, &bgr;-D-Glucopyranosylamin
oder &bgr;-D-Glucosamin steht, oder einer der Reste Z1 und Z2
für O–N+ oder O–N+R4
und der verbleibende Rest Z1 oder Z2 für X-R''
steht, wobei X für O oder NH und R'' für H, einen gegebenenfalls ganz
oder teilweise mit Fluor substituierten linearen oder verzweigten, gesättigten oder
ungesättigten Alkylrest mit 1 bis 18 C-Atomen oder einen gegebenenfalls ganz oder
teilweise mit Fluor substituierten gesättigten oder ungesättigten mono- oder polycyclischen
Cycloalkylrest mit 4 bis 24 C-Atomen oder einen gegebenenfalls ganz oder teilweise
mit Fluor substituierten Aryl- oder Heteroarylrest mit 6 bis 24 C-Atomen oder für
R steht oder die Reste Z1 und Z2 zusammen für NR stehen oder
die Reste Z1 und Z2 zusammen für O stehen oder zwei oder mehr
gleiche oder unterschiedliche Strukturelemente der allgemeinen Formel I auf.
Der Begriff "Polymerrückgrat" umfasst dabei im Rahmen des vorliegenden
Textes auch diejenigen Fälle, in denen ein Strukturelement der allgemeinen Formel
I am Kettenende sitzt. In Abhängigkeit vom Start und von Abbruch der radikalischen
Polymerisation steht in solchen Fällen eine der Variablen PB für die am Kettenende
befindliche, durch den Starter oder das Quenchmittel oder eine sonstige Abbruchreaktion
hervorgerufene Struktureinheit.
Wenn ein erfindungsgemäß eingesetztes Copolymeres mehr als ein Strukturelement
der allgemeinen Formel I enthält, so kann es sich bei den zwei oder mehr Strukturelementen
der allgemeinen Formel I um identische Strukturelemente, d. h. um Strukturelemente
mit identischem chemischen Aufbau oder um unterschiedliche Strukturelemente der
allgemeinen Formel I handeln. Im Rahmen einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung enthält ein erfindungsgemäß eingesetztes Copolymeres 1 bis etwa 7 unterschiedliche
Strukturelemente der allgemeinen Formel I, vorzugsweise 1, 2, 3 oder 4, insbesondere
1 oder 2.
Die erfindungsgemäß eingesetzten Copolymeren lassen sich grundsätzlich
durch beliebige Polymerisationsverfahren herstellen, sofern diese Polymerisationsverfahren
zu den gewünschten Polymerstrukturen (ihren. Im Rahmen einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung werden die erfindungsgemäß eingesetzten Copolymeren jedoch,
wie weiter unten näher erläutert, durch radikalische Polymerisation hergestellt.
Ein Strukturelement der allgemeinen Formel I wird daher vorzugsweise
durch Copolymerisation einer Verbindung der allgemeinen Formel IV
worin Z1 und Z2 die oben genannte Bedeutung aufweisen, in
das erfindungsgemäß eingesetzte Copolymere eingebaut. Im Rahmen einer radikalischen
Polymerisation wird dabei die olefinisch ungesättigte Doppelbindung der Verbindung
der allgemeinen Formel IV geöffnet und in ein Polymerrückgrat (PB) eingebaut.
So lassen sich zur Einführung der Struktureinheiten gemäß der allgemeinen
Formel I in die erfindungsgemäß eingesetzten Copolymeren Verbindungen
der allgemeinen Formel IV einsetzen, in denen einer der Reste Z1 oder
Z2 oder beide Reste für O–M+ oder O–N+R4
stehen. Es kann jedoch im Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugt sein, anstatt
der Salze, wie sie im Rahmen der allgemeinen Formel N beschrieben werden, die freien
Säuren einzusetzen, beispielsweise um die Polymerisation in einem hydrophoben (nicht
wässrigen) Lösemittel zu ermöglichen. Im Rahmen des vorliegenden Textes wird daher
nachfolgend bei der Beschreibung von zur Polymerisation vorgesehenen Monomeren sowohl
auf die entsprechenden Alkalisalze oder Ammoniumsalze als auch auf die freien Säuren
Bezug genommen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes gesagt wird.
Als geeignete Verbindungen der allgemeinen Formel N eignen sich grundsätzlich
Maleinsäure, die Alkali oder Ammoniumsalze der Maleinsäure, Maleinsäureanhydrid
und deren Derivate. Geeignete Derivate sind beispielsweise Mono- oder Diester der
Maleinsäure mit geeigneten monofunktionellen Alkoholen und deren Salze, Mono- oder
Diamide der Maleinsäure oder cyclische Monoamide der Maleinsäure (Maleimide) mit
Ammoniak oder substituierten Monoaminen. Vorzugsweise werden im Rahmen der vorliegenden
Erfindung zur Herstellung der erfindungsgemäß eingesetzten Copolymere Verbindungen
der allgemeinen Formel IV eingesetzt, die ein zur Herstellung der erfindungsgemäß
eingesetzten Copolymeren geeignetes Copolymerisationsverhalten zeigen.
Zum Einbau der Strukturelemente gemäß der allgemeinen Formel I in
die erfindungsgemäß eingesetzten Copolymere geeignet sind beispielsweise Verbindungen
der allgemeinen Formel IV, in denen Z1 und Z2 jeweils unabhängig
voneinander oder zusammen für X-R'' stehen, wobei X für O, N oder NH und R'' für
H, einen mit Fluor substituierten linearen oder verzweigten, gesättigten Alkylrest
oder Oxyalkylrest mit 4 bis 18 C-Atomen oder einen mit Fluor substituierten gesättigten
oder ungesättigten mono- oder polycyclischen Cycloalkylrest mit 6 bis 18 C-Atomen
oder einen mit Fluor substituierten Aryl- oder Heteroarylrest mit 6 bis 12 C-Atomen
steht.
Besonders zur Einführung der Strukturelemente gemäß der allgemeinen
Formel I in die erfindungsgemäß eingesetzten Copolymere geeignet sind Verbindungen
der allgemeinen Formel IV, wie sie durch die nachfolgenden allgemeinen Strukturformeln
VI bis XII,
beschrieben werden. Ebenfalls einsetzbar sind Derivate der oben genannten Verbindungen.
Beispiele für derartige geeignete Verbindungen sind Maleinsäure, Maleinsäureanhydrid,
Methylmaleinsäureanhydrid, 2,3-Dimethylmaleinsäureanhydrid, Phenylmaleinsäureanhydrid,
Maleimid, N-Methylmaleimid, N-Phenylmaleimid, N-Benzylmaleimid, N-(1-Pyrenyl)maleimid,
2-Methyl-N-phenylmaleimid, 4-Phenylazomaleinanil, Fumarsäurediethylester, Fumarsäuredimethylester
und entsprechende höhere aliphatische, cycloaliphatische oder aromatische Fumarsäureester
wie Fumarsäuredioctylester oder Fumarsäurediisobutylester sowie Fumarsäuredinitril
oder Gemische aus zwei oder mehr davon.
Im Rahmen einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthält
ein erfindungsgemäß eingesetztes Copolymeres mehr als nur ein Strukturelement der
allgemeinen Formel I.
Vorzugsweise beträgt der Anteil an Strukturelementen der allgemeinen
Formel I am gesamten erfindungsgemäß eingesetzten Copolymeren etwa 1 bis etwa 50
mol-%, insbesondere etwa 2 bis etwa 50 oder etwa 3 bis etwa 50 mol-%. Im Rahmen
einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird der Anteil an
Strukturelementen der allgemeinen Formel I so gewählt, dass mindestens etwa 5 mol-%,
vorzugsweise jedoch mehr, beispielsweise mindestens etwa 7 oder mindestens etwa
10 mol-% an Struktureinheiten der allgemeinen Formel I im erfindungsgemäß eingesetzten
Copolymeren enthalten sind. Vorzugsweise beträgt der Gehalt an Strukturelementen
der allgemeinen Formel I beispielsweise etwa 15 bis etwa 50 mol-%, insbesondere
etwa 20 bis etwa 50 mol% oder etwa 25 bis etwa 50 mol-%. Grundsätzlich sind auch
innerhalb dieser Bereiche liegende Gehalte an Strukturelementen der allgemeinen
Formel I möglich, beispielsweise etwa 30 bis etwa 42 mol-% oder etwa 35 bis etwa
39 mol-%.
Im Rahmen einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
wird die Zusammensetzung des erfindungsgemäß eingesetzten Copolymeren so gewählt,
dass das Copolymere, gegebenenfalls nach entsprechender Spaltung eines Anhydrids
und Neutralisation der freien Säuregruppen aus den Monomerbausteinen, eine ausreichende
Zahl an funktionellen Gruppen O–M+ oder ON+R4
aufweist. Die Zahl an funktionellen Gruppen O–M+ oder
O–N+R4 sollte dabei so bemessen sein, dass
das Copolymere in Wasser oder polaren Lösemitteln, beispielsweise aprotischen polaren
Lösemitteln, oder Gemischen aus Wasser und polaren Lösemitteln, vorzugsweise jedoch
in Wasser, zumindest ohne Zusatz größerer Mengen niedermolekularer Emulgatoren emulgierbar
ist. Vorzugsweise ist ein erfindungsgemäß eingesetztes Copolymeres unter Zusatz
von weniger als etwa 5 Gew.-% oder weniger als etwa 3 Gew.-% oder weniger als etwa
1 Gew.-% niedermolekularer Emulgatoren emulgierbar, oder sogar selbstemulgierbar
oder im wesentlichen molekulardispers in einem der oben genannten Lösemittel oder
Lösemittelgemische löslich.
Der Anteil an Struktureinheiten die mindestens eine funktionelle Gruppe
O–M+ oder O–N+R4
aufweisen, beträgt dabei, bezogen auf die gesamte Zahl an Struktureinheiten im erfindungsgemäß
eingesetzten Copolymeren, mindestens etwa 2%, vorzugsweise liegt die Zahl jedoch
darüber und beträgt mindestens etwa 5%, 10%, 15% oder mindestens etwa 20%. Eine
besonders gute Löslichkeit weisen die erfindungsgemäß eingesetzten Copolymeren beispielsweise
dann auf, wenn die Zahl der Struktureinheiten mit mindestens einer funktionellen
Gruppe O– M+ oder O–N+R4
mehr als etwa 20%, beispielsweise mehr als etwa 25, 30, 40 oder mehr als etwa 45%
beträgt.
Die Wasserlöslichkeit sowie die filmbildenden Eigenschaften der erfindungsgemäß
eingesetzten Copolymeren lassen sich beispielsweise auch durch eine geeignete Auswahl
der Reste R oder R4 steuern. So kann die Wasserlöslichkeit beispielsweise
durch den Einbau geeigneter Reste R gesteuert werden, wobei R für einen Rest der
allgemeinen Formel -(CH2-CHR'-O-)mL, worin R' für H einen
linearen oder verzweigten Alkylrest mit 1 bis 24 C-Atomen, m für eine ganze Zahl
von 1 bis etwa 20, insbesondere etwa 1 bis etwa 10 oder etwa 1 bis etwa 5 und L
für H, CH2-CHR'-NR'2 oder CH2-CHR'-N+R'3
steht oder R für einen Aminozucker wie Aminosorbitol, &bgr;-D-Glucopyranosylamin
oder &bgr;-D-Glucosamin steht. Der Anteil an Resten R die für einen Rest der allgemeinen
Formel -(CH2-CHR'-O-)mL, worin R' für H einen linearen oder
verzweigten Alkylrest mit 1 bis 24 C-Atomen, m für eine ganze Zahl von 1 bis etwa
20, insbesondere etwa 1 bis etwa 10 oder etwa 1 bis etwa 5 und L für H, CH2-CHR'-NR'2
oder CH2-CHR'-N+R'3 steht oder für einen Aminozucker
wie Aminosorbitol, &bgr;-D-Glucopyranosylamin oder &bgr;-D-Glucosamin stehen beträgt
pro Struktureinheit die mindestens eine funktionelle Gruppe O–N+R4
aufweist 0 bis 4, beispielsweise 1, 2 oder 3.
Außer einer Struktureinheit gemäß der allgemeinen Formel I enthält
ein erfindungsgemäß eingesetztes Copolymeres noch mindestens eine Struktureinheit
gemäß der allgemeinen Formel II
worin die Reste R1 bis R3 für H oder einen linearen oder verzweigten
Alkylrest mit 1 bis 4 C-Atomen, Y für R oder einen linearen oder verzweigten, gegebenenfalls
ganz oder teilweise mit Fluor substituierten linearen oder verzweigten Alkylrest
mit 1 bis 24 C-Atomen, einen gegebenenfalls ganz oder teilweise mit Fluor substituierten
Cycloyalkylrest oder Arylrest mit 6–24 C-Atomen, einen Rest der allgemeinen
Formel C(O)OR, einen gegebenenfalls ganz oder teilweise mit Fluor substituierten
Alkarylrest oder Alkoxyarylrest mit insgesamt 7 bis 24 C-Atomen oder einen gegebenenfalls
ganz oder teilweise mit Fluor substituierten Alkoxyalkarylrest steht.
Vorzugsweise steht der Rest R1 im Rahmen der vorliegenden
Erfindung für H oder CH3 und die Reste R2 und R3
für H.
Im Rahmen einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
enthält ein erfindungsgemäß eingesetztes Copolymeres mindestens ein Strukturelement
der allgemeinen Formel III
worin PB, R1, R2, R3 die oben genannte Bedeutung
aufweisen und R4 für R, insbesondere für die im Rahmen der
Beschreibung als fluorsubstituiert bezeichneten Reste R'' steht.
Im Rahmen einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung enthält ein erfindungsgemäß eingesetztes Copolymeres mehr als nur ein
Strukturelement der allgemeinen Formel II. Vorzugsweise beträgt der Anteil an Strukturelementen
der allgemeinen Formel II am gesamten erfindungsgemäß eingesetzten Copolymeren etwa
50 bis etwa 99 mol-%, insbesondere etwa 50 bis etwa 95 oder etwa 55 bis etwa 85
mol-%. Geeignet sind beispielsweise Copolymere, deren Gehalt an Strukturelementen
der allgemeinen Formel II etwa 52 bis etwa 98 mol-% oder etwa 55 bis etwa 95 mol-%
oder etwa 60 bis etwa 90 mol-% beträgt.
Ein Strukturelement der allgemeinen Formel I wird, wie bereits oben
erläutert, vorzugsweise durch radikalische Copolymerisation in das erfindungsgemäß
eingesetzte Copolymere eingeführt. Beispielsweise wird ein Strukturelement der allgemeinen
Formel II durch Copolymerisation einer Verbindung der allgemeinen Formel V
worin Y, R1, R2 und R3 die oben genannte Bedeutung
aufweisen, in das erfindungsgemäß eingesetzte Copolymere eingefügt. Im Rahmen der
radikalischen Polymerisation wird dabei die olefinisch ungesättigte Doppelbindung
der Verbindung der allgemeinen Formel V geöffnet und in ein Polymerrückgrat (PB)
eingebaut. Für die Bedeutung der Variablen PB wird auf die oben angegebene Erläuterung
verwiesen.
Als im Rahmen der vorliegenden Erfindung zur Herstellung der erfindungsgemäß
eingesetzten Copolymeren geeignete Verbindungen der allgemeinen Formel V eignen
sich grundsätzlich alle mit einer Verbindung der allgemeinen Formel N copolymerisierbaren
entsprechenden Monomeren. Vorzugsweise sollten zur Herstellung der erfindungsgemäß
eingesetzten Copolymeren jedoch Verbindungen der allgemeinen Formel V eingesetzt
werden, die nicht zu einer Erhöhung der Polarität des Copolymeren beitragen. Insbesondere
sind daher als Verbindungen der allgemeinen Formel V im wesentlichen unpolare Monomere
geeignet, insbesondere Olefine, Ester der Acrylsäure oder Methacrylsäure oder Styrole.
Als Verbindungen gemäß der allgemeinen Formel V können beispielsweise Verbindungen
mit Silyl- oder Fluoralkylgruppen wie Trimethylsilylmethacrylat, 2-(Trimethylsilyloxy)ethylmethacrylat,
3-(Trimethoxysilyl)propylmethacrylat, 2,2,3,3-Tetrafluorpropylmethacrylate, 1,1,1,3,3,3-Hexafluor-isopropylmethacrylat,
2,2,2-Trifluorethylmethacrylat, 2,2,3,4,4,4-Hexafluorbutylmethacrylat, 2,2,2-Trifluorethylacrylat,
2,2,3,3-Tetrafluorpropylacrylat, 1,1,1,3,3,3-Hexafluor-isopropylacrylat, 2-Fluorstyrol,
3-Fluorstyrol, 4-Fluorstyrol, 3-(Trifluormethyl)styrol, 3,5-Bis(trifluormethyl)styrol
oder Vinylether mit langen fluorierten Seitenketten eingesetzt werden.
Sofern das erfindungsgemäß eingesetzte Copolymere mindestens ein Strukturelement
der allgemeinen Formel I enthält, das einen Fluorsubstituenten aufweist, können
zur Herstellung der erfindungsgemäß eingesetzten Copolymeren Verbindungen der allgemeinen
Formel V eingesetzt werden, die keinen Fluorsubstituenten tragen. Es ist jedoch
erfindungsgemäß ebenso möglich und vorgesehen, dass ein erfindungsgemäß eingesetztes
Copolymeres Strukturelemente der allgemeinen Formel II trägt, die Fluorsubstituenten
aufweisen. In diesem Fall werden zum Einfügen derartiger Strukturelemente der allgemeinen
Formel II Verbindungen der allgemeinen Formel V eingesetzt, die ihrerseits Fluorsubstituenten
tragen. Es können dabei ausschließlich Verbindungen der allgemeinen Formel V eingesetzt
werden, die solche Fluorsubstituenten tragen. Es ist jedoch ebenfalls möglich Gemische
aus zwei oder mehr Verbindungen der allgemeinen Formel V einzusetzen, wobei nicht
alle Verbindungen der allgemeinen Formel V einen Fluorsubstituenten tragen. Auf
diese Weise ist eine genaue Steuerung des Fluorgehalts sowie der Glas- und Schmelzübergänge
und damit auch der Löslichkeit und der Oberflächenaktivität der erfindungsgemäß
eingesetzten Copolymeren möglich.
Im Rahmen einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
werden als Verbindungen der allgemeinen Formel V fluorsubstituierte Ester der Acrylsäure
oder fluorsubstituierte Ester der Methacrylsäure oder fluorsubstituierte Styrole
eingesetzt. Besonders geeignet sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung Verbindungen
der allgemeinen Formeln XIII bis XV
worin R und R5 die oben angegebene Bedeutung aufweisen.
Es ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung erforderlich, dass mindestens
ein Strukturelement der allgemeinen Formel I oder II im erfindungsgemäß eingesetzten
Copolymeren einen mit Fluor substituierten Rest aufweist. Es ist im Rahmen der vorliegenden
Erfindung jedoch ebenso möglich und vorgesehen, dass ein erfindungsgemäß eingesetztes
Copolymeres zusätzlich zu mindestens einem keinen Fluorsubstituenten aufweisenden
Strukturelement der allgemeinen Formel I oder der allgemeinen Formel II Strukturelemente
der allgemeinen Formel I oder der allgemeinen Formel II enthält, die einen Fluorsubstituenten
aufweisen. Derartige Strukturelemente lassen sich in das erfindungsgemäß eingesetzte
Copolymere dadurch einbringen, dass bei der Copolymerisation beispielsweise Verbindungen
der allgemeinen Formel IV oder V eingesetzt werden, deren Reste Z1, Z2
oder Y keinen Fluorsubstituenten tragen. Geeignete derartige Verbindungen sind beispielsweise
die Verbindungen der allgemeinen Formeln VII bis XV, wie sie oben abgebildet wurden,
wobei anstatt der fluorsubstituierten Reste R5 entsprechende Reste R5
ohne Fluorsubstituenten eingesetzt werden. Geeignete Reste R5 sind beispielsweise
die in den oben genannten Formeln aufgeführten Reste R5, bei denen Fluor
jeweils durch H ersetzt ist.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung besonders geeignete Copolymere
weisen beispielsweise Strukturelemente der allgemeinen Formel I auf, die von Verbindungen
der allgemeinen Formel VII, VIII oder IX abgeleitet sind. Im Rahmen einer bevorzugten
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weisen erfindungsgemäß eingesetzte Copolymere
Strukturelemente auf, die von einer Verbindung der allgemeinen Formel VIII abgeleitet
sind.
Im Rahmen einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung weist ein erfindungsgemäß eingesetztes Copolymeres zusätzlich zu einem
der obengenannten Strukturelemente ein Strukturelement der allgemeinen Formel II
auf, das von einer Verbindung der allgemeinen Formel XIII abgeleitet ist und einen
mit Fluor substituierten Rest R5 aufweist.
Im Rahmen einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung weist ein erfindungsgemäß eingesetztes Copolymeres Strukturelemente der
allgemeinen Formel I auf, die von Verbindungen der allgemeinen Formel VIII und XI
abgeleitet sind, wobei der Rest R4 bzw. R5 Fluorsubstituenten
aufweist. Vorzugsweise werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung in Kombination
mit diesen Strukturelementen Strukturelemente der allgemeinen Formel II eingesetzt,
die sich von einer Verbindung der allgemeinen Formel XIII, XIV oder XV, insbesondere
XIII oder XV, ableiten.
Im Rahmen einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
kann ein erfindungsgemäß eingesetztes Copolymeres mindestens ein Strukturelement
der allgemeinen Formel II mit einem Fluorsubstituenten aufweisen,
wenn das Copolymere ein Strukturelement der allgemeinen Formel I enthält, in dem
Z1 für OH und Z2 für OR steht, wobei R einen Fluorsubstituenten
aufweist.
Die erfindungsgemäß eingesetzten Copolymere weisen einen Fluorgehalt
auf, der aus derartigen Copolymeren hergestellten Gleitmitteln eine möglichst optimal
Beständigkeit gegen hydrophile oder hydrophobe Verbindungen, beispielsweise Wasser
oder Öl, und möglichst gute schmutzabweisende Eigenschaften gegenüber hydrophilen
und hydrophoben Anschmutzungen verleiht.
Der Fluorgehalt der erfindungsgemäß eingesetzten Copolymeren beträgt
dabei vorzugsweise mindestens etwa 58 Gew.-% oder mindestens etwa 52 Gew.-%, wenn
die Fluorsubstituenten sowohl über Verbindungen der allgemeinen Formel I und der
allgemeinen Formel II eingeführt werden oder beispielsweise etwa 10 bis etwa 40
Gew.-% wenn die fluorierten Substituenten allein durch Verbindungen der allgemeinen
Formel I eingeführt werden.
Eine besondere Klasse von erfindungsgemäß eingesetzten Copolymeren
stellen diejenigen Copolymeren dar, die ein Strukturelement der allgemeinen Formel
I enthalten, in dem beide Reste Z1 und Z2 für O–N+H4
stehen oder einer der Reste Z1 oder Z2 für HN-R und der verbleibende
Rest für O–N+H4 steht. Derartige Copolymere
weisen aufgrund der ionischen Gruppen eine gute Emulgierbarkeit oder Löslichkeit
in Wasser oder wässrigen Lösemitteln auf, wobei sich die Empfindlichkeit der Copolymeren
gegenüber Wasser oder wässrigen Lösemitteln nach der Anwendung des Copolymeren,
beispielsweise als Oberflächenbeschichtungen, verringern lässt. Werden solche Copolymere
aus wässriger Lösung oder Emulsionen auf einer Oberfläche abgeschieden und die dann
entstehende Schicht getrocknet und thermisch behandelt, so können diese Strukturelemente
unter Abspaltung von Ammoniak und Wasser in Strukturelemente der allgemeinen Formeln
XVI oder XVII
umgewandelt werden, wobei R die oben genannte Bedeutung aufweist und die allgemeine
Formel XVI den Spezialfall R = H darstellt. Die allgemeinen Formel XVI und XVII
bilden dabei Strukturelemente der allgemeinen Formel I ab, wobei die Reste Z1
und Z2 zusammen für NR stehen. Diese Strukturelemente leisten jedoch
keinen Beitrag mehr zur Löslichkeit oder Emulgierbarkeit des erfindungsgemäß eingesetzten
Copolymeren in Wasser, wässrigen Lösemitteln oder polaren organischen Lösemitteln,
wodurch die Empfindlichkeit einer aus einem solchen Copolymeren bestehenden oder
ein solches Copolymeres enthaltenden Oberflächenbeschichtung gegenüber den genannten
Lösemitteln drastisch verringert wird.
Die erfindungsgemäß eingesetzten Copolymeren weisen, sofern sie beispielsweise
über funktionelle Gruppen O–M+ oder O–N+R4
verfügen, eine gute Emulgierbarkeit oder Löslichkeit in Wasser oder wässrigen Lösemitteln
auf. So lassen sich beispielsweise mindestens etwa 0,1 Gew.-% eines erfindungsgemäß
eingesetzten Copolymeren, vorzugsweise jedoch mehr als 0,1 Gew.-%, beispielsweise
mindestens etwa 0,5 Gew.-% oder mindestens etwa 1 Gew.-% unter Zusatz von weniger
als 5 Gew.-% niedermolekularer Emulgatoren, vorzugsweise unter Zusatz von weniger
als 3 oder weniger als 1 Gew.-% niedermolekularer Emulgatoren und besonders bevorzugt
ohne niedermolekulare Emulgatoren in Wasser oder wässrigen Lösemitteln derart emulgieren,
dass eine solche Emulsion über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden, vorzugsweise
mehr als 48 Stunden und vorzugsweise mehr als eine Woche stabil bleibt.
Die erfindungsgemäß verwendeten Polymeren können daher beispielsweise
ohne Zusatz eines niedermolekularen Emulgators in Wasser gelöst oder emulgiert werden.
Mit binären Copolymeren aus Maleinsäureanhydrid und einem Fluorsubstituiertem Methacrylat
(> 40 mol-% MSA) lassen sich stabile wässrige Emulsionen mit einem Feststoffanteil
von 50% herstellen.
Niedermolekulare Emulgatoren können als weiteres Hilfsmittel eingesetzt
werden. Sie verbessern gegebenenfalls die Filmbildung (gleichmäßig dicke und homogene
Filme). Geeignet sind vor allem anionische, kationische und nichtionische Tenside.
Kationische Tenside auf der Basis von quaternären Ammoniumverbindungen sollten dabei
höchstens in molaren Mengen eingesetzt werden, die kleiner als der Gehalt der Carboxylatgruppen
in den erfindungsgemäßen Polymeren sind. Insbesondere können Tenside mit einem Fluorsubstituenten
oder einem Siloxansubstituenten als hydrophobem Bestandteil die Filmbildung verbessern.
Die Filmbildung und auch die Emulgierbarkeit kann beispielsweise weiterhin
verbessert werden, indem man eine hochsiedende organische Komponente zugibt. Beispiele
sind perfluorierte Ether oder Cyclosiloxane, Ketone, Alkohole oder Ester oder Gemische
aus zwei oder mehr davon. Bevorzugt werden diese Komponenten in Anteilen zugegeben,
die kleiner als der Gewichtsanteil des Polymers in der Emulsion sind, bevorzugt weniger
als 80 Gew.-%, bezogen auf den Gewichtsanteil des Polymeren in der Emulsion.
Im Rahmen einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung weisen erfindungsgemäß eingesetzte Copolymere eine Wasserlöslichkeit von
mindestens etwa 0,1 Gew.-%, vorzugsweise jedoch eine darüber liegende Wasserlöslichkeit
von mindestens etwa 0,5 oder mindestens etwa 1 Gew.-% auf. Die Obergrenze der Wasserlöslichkeit
liegt dabei bei etwa 75 Gew.-%, beispielsweise bei etwa 70, 65, 60 oder 55 Gew.-%.
Geeignete Polymere weisen beispielsweise eine Wasserlöslichkeit von etwa 5 bis etwa
60 oder etwa 10 bis etwa 50 oder etwa 15 bis etwa 45 oder etwa 20 bis etwa 40 oder
etwa 25 bis etwa 35 Gew.-% auf, wobei die Wasserlöslichkeit eines erfindungsgemäßen
Polymeren grundsätzlich zwischen im Rahmen der Offenbarung des vorliegenden Textes
beliebig gewählten Ober- und Untergrenzen liegen kann.
Neben einem oder mehreren Strukturelementen gemäß der allgemeinen
Formel I und einem oder mehreren Strukturelementen gemäß der allgemeinen Formel
II kann ein erfindungsgemäß eingesetztes Copolymeres noch weitere Strukturelemente
aufweisen, wie sie sich aus dem Einbau von Verbindungen mit mindestens einer olefinisch
ungesättigten Doppelbindung im Rahmen der zum erfindungsgemäß eingesetzten Copolymeren
führenden Polymerisationsreaktion in das erfindungsgemäß eingesetzte Copolymere
erhalten lassen. So kann ein erfindungsgemäß eingesetztes Copolymeres beispielsweise
Strukturelemente enthalten, wie sie sich aus dem Einbau von nicht fluorierten Styrolen,
Acrylaten, Methacrylaten, &agr;-Olefinen und dergleichen erhalten lassen.
Im Rahmen einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
beträgt der Anteil derartiger Strukturelemente in einem erfindungsgemäß eingesetzten
Copolymeren bis zu etwa 50 % (bezogen auf die Gesamtzahl an Strukturelementen im
Copolymeren), beispielsweise bis zu etwa 20 oder bis zu etwa 10 %.
Besonders zum Einbau weiterer Strukturelemente der oben genannten
Art geeignete weitere Comonomere sind beispielsweise Methacrylsäure, Methylmethacrylat,
Ethylmethacrylat, Propylmethacrylat, iso-Propylmethacrylat, n-Butylmethacrylat,
iso-Butylmethacrylat, t-Butylmethacrylat, n-Pentylmethacrylat, iso-Pentylmethacrylat,
n-Hexylmethacrylat, iso-Hexylmethacrylat, n-Heptylmethacrylat, iso-Heptylmethacrylat,
n-Octylmethacrylat, iso-Octylmethacrylat, Laurylmethacrylat, Tridecylmethacrylat,
Caprolacton-2-(methacryloyloxy)ethylester, 2-Hydroxyethylmethacrylat, Hydroxypropylmethacrylat,
4-Hydroxybutylmethacrylat, Ethylenglykolmethylethermethacrylat, 2-(Dimethylamino)ethylmethacrylat,
2-(Diethylamino)ethylmethacrylat, Glycidylmethacrylat, Benzylmethacrylat, Stearylmethacrylat,
Acrylsäure, Methylacrylat, Ethylacrylat, Propylacrylat, iso-Propylacrylat, n-Butylacrylat,
iso-Butylacrylat, t-Butyacrylat, n-Pentylacrylat, iso-Pentylacrylat, n-Hexylacrylat,
iso-Hexylacrylat, n-Heptylacrylat, iso-Heptylacrylat, n-Octylacrylat, iso-Octylacrylat,
Laurylacrylat, 2-Ethylhexylacrylat, 3,5,5-Trimethylhexylacrylat, iso-Decylacrylat,
Octadecylacrylat, Isobornylacrylat, Vinylacrylat, 2-Hydroxyethylacrylat, Hydroxypropylacrylat,
4-Hydroxybutylacrylat, Ethylenglykolmethyletheracrylat, Di(ethylenglykol)ethyletheracrylat,
2-(Dimethylamino)ethylacrylat, 2-(Dipropylamin)propylmethacrylat, Di(ethylenglycol)-2-ethylhexyletheracrylat,
2-(Dimethylamino)ethylacrylat, Stearylacrylat, Acrylnitril, Acrylamid, Styrol, alpha-Methylstyrol,
trans-Beta-Methylstyrol, 2-Methyl-1-phenyl-1-propen, 3-Methylstyrol, 4-Methylstyrol,
alpha-2-Dimethylstyrol, 4-tert-Butylstyrol, 2,4-Dimethylstyrol, 2,5-Dimethylstyrol,
2,4,6-Trimethylstyrol, 4-Vinylbiphenyl, 4-Vinylanisol, 4-Ethoxystyrol, 2-Vinylpyridin,
4-Vinylpyridin, Vinylchlorid, Vinylidenchlorid, Vinylacetat, N-Vinylpyrrolidon oder
Vinylfluorid oder Gemische aus zwei oder mehr davon.
Die erfindungsgemäß eingesetzten Copolymeren können die Strukturelemente
der allgemeinen Formel I und der allgemeinen Formel II im wesentlichen in beliebiger
Abfolge, beispielsweise blockweise oder statistisch verteilt oder alternierend,
im Polymerrückgrat enthalten. Es ist jedoch erfindungsgemäß bevorzugt, wenn die
erfindungsgemäß eingesetzten Copolymeren die Strukturelemente der allgemeinen Formel
I und der allgemeinen Formel II in statistischer Verteilung oder alternierend im
Polymerrückgrat enthalten. So können beispielsweise die Strukturelemente der allgemeinen
Formel I im wesentlichen durch mindestens ein Strukturelement der allgemeinen Form
II oder ein anderes Monomeres wie oben aufgelistet voneinander isoliert sein. Segmente
in denen die Strukturelemente der allgemeinen Formel I alternierend mit einem anderen
Strukturelement, beispielsweise einem Strukturelement der allgemeinen Formel II
oder einem aus einem der oben aufgezählten Monomeren entstehenden Strukturelement,
angeordnet sind, können in beliebiger Abfolge beispielsweise blockweise oder statistisch
verteilt im Polymerrückgrat eines erfindungsgemäßen Polymeren enthalten sein.
Im Rahmen einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
weisen die erfindungsgemäß eingesetzten Copolymeren die funktionellen Gruppen O–M+
oder O–N+R4 in möglichst gleichmäßiger Verteilung
über das gesamte Polymerrückgrat auf. Vorzugsweise weist eine Abfolge von zehn Strukturelementen
im Polymerrückgrat mindestens ein Strukturelement auf, das eine der angegebenen
funktionellen Gruppen enthält. Besonders geeignet sind erfindungsgemäße Copolymere,
in denen eine Abfolge von höchstens acht oder höchstens fünf Strukturelementen mindestens
eine derartige funktionelle Gruppe aufweist.
Die erfindungsgemäß eingesetzten Copolymeren lassen sich grundsätzlich
auf beliebige Weise herstellen, sofern ein entsprechendes Polymerisationsverfahren
zu den gewünschten Polymeren führt. So ist es beispielsweise möglich, die erfindungsgemäß
eingesetzten Copolymeren durch einfache Umsetzung der an der Polymerreaktion beteiligten
Monomeren in einem Reaktionsgefäß derart herzustellen, dass die Monomeren
bereits zu Beginn der Polymerisation im Reaktionsgefäß in einer Zusammensetzung
vorliegen, wie sie der für das Copolymere geplanten Zusammensetzung entspricht.
Diese Vorgehensweise führt insbesondere dann zu den erfindungsgemäßen
Polymeren, wenn die Copolymerisationsparameter der beteiligten Monomeren so aufeinander
abgestimmt sind, dass die entstehenden Polymeren eine im wesentlichen identische
Zusammensetzungen aufweisen. Diese Vorgehensweise führt beispielsweise dann zum
Erfolg, wenn eine der beteiligten Monomerkomponenten Styrol ist und die andere beteiligte
Monomerkomponente Maleinsäureanhydrid ist.
In bestimmten Fällen sollte jedoch zur Herstellung der erfindungsgemäß
verwendeten Polymeren eine andere Vorgehensweise gewählt werden. Dies ist insbesondere
dann erforderlich, wenn die an der Polymerisation beteiligten Monomeren aufgrund
ihrer Copolymerisationsparameter eher zur Bildung von Homopolymeren neigen und im
Rahmen der Copolymerisation im wesentlichen keine Copolymeren entstehen. So lassen
sich beispielsweise Copolymere aus Acrylat- oder Methacrylatestern und Maleinsäureanhydrid
oder dessen Derivaten nicht in einheitlicher Form auf die oben beschriebene einfache
Weise im Sinne einer "Eintopfreaktion", bei der in die an der Reaktion beteiligten
Komponenten bereits zu Beginn der Reaktion vorliegen, herstellen. In diesem Fall
muss zur Herstellung der erfindungsgemäß eingesetzten Copolymeren ein anderer Reaktionsweg
beschritten werden.
Es hat sich gezeigt, dass sich erfindungsgemäß eingesetzte Copolymere
aus Acrylat- oder Methacrylatestern und Maleinsäureanhydrid oder dessen Derivaten
erhalten lassen, wenn während der Polymerisationsreaktion das entsprechende Maleinsäureanhydrid
oder dessen Derivate im Überschuss vorliegen, und der Acrylat- oder Methacrylatester
im Verlauf der Polymerisation derart dem Reaktionsgefäß zudosiert wird, dass während
der gesamten Polymerisationsreaktion ein im wesentlichen gleichbleibendes Verhältnis
der miteinander reagierenden Komponenten vorliegt.
Die erfindungsgemäß eingesetzten Copolymere werden durch ein Verfahren
hergestellt, bei dem mindestens ein Monomeres der allgemeinen Formel N
worin Z1 und Z2 die oben angegebene Bedeutung haben, und ein
Monomeres der allgemeinen Formel V
worin R1, R2, R3 und Y die oben genannte Bedeutung
aufweisen, copolymerisiert werden, wobei die Verbindung oder die Verbindungen der
allgemeinen Formel IV während der Copolymerisation im Überschuss vorliegen und die
Verbindung oder die Verbindungen der allgemeinen Formel V während der Copolymerisation
dem Reaktionsgemisch zugeführt werden.
Vorzugsweise erfolgt das Zuführen der Verbindung oder der Verbindungen
der allgemeinen Formel V während der Copolymerisation im Rahmen des erfindungsgemäßen
Verfahrens derart, dass während der gesamten Polymerisationsreaktion einen im wesentlichen
konstantes Verhältnis der miteinander polymerisierenden Monomeren vorliegt. Ein
entsprechendes Verfahren und dessen Durchführung werden weiter unten im Rahmen des
vorliegenden Textes beschrieben.
Wie bereits oben erläutert, können zur Herstellung der erfindungsgemäß
eingesetzten Polymeren beispielsweise Verbindungen der allgemeinen Formel IV und
VI bis XII eingesetzt werden, die keine funktionelle Gruppe O–M+
oder O– N+R4 tragen. In vielen Fällen ist
dies im Rahmen der vorliegenden Erfindung sogar bevorzugt.
Derartige Polymere können im Rahmen der vorliegenden Erfindung bereits
zur Herstellung von Gleitmitteln für Wintersportgeräte verwendet werden. Dies gilt
insbesondere dann, wenn der Auftrag der Gleitmittel beispielsweise aus einer Lösung
in einem geeigneten organischen Lösemittel oder aus einer Schmelze heraus erfolgen
soll. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das Fluorcopolymere einen ausreichenden
Gehalt an Fluorgruppen aufweist, wie er im Rahmen des vorliegenden Textes definiert
wurde und definiert wird.
In den Fällen, in denen ein Polymeres nach der oben beschriebenen
Methode unter Verwendung von Monomeren ohne ionische Gruppen hergestellt wurde,
muss ein solches Polymeres zur Lösung oder Emulsion in Wasser mit entsprechenden
funktionellen Gruppen O–M+ oder O–N+R4
versehen werden. Wenn ein im Rahmen des beschriebenen Verfahren hergestelltes Polymeres
beispielsweise Anhydridgruppen trägt, so lassen sich entsprechende funktionelle
Gruppen O–M+ oder O–N+HR4
dadurch in das Polymere einführen, dass die Anhydridgruppe durch Wasser geöffnet
wird und die dabei entstehenden Säuregruppen durch eine basische Alkalimetallverbindung
oder eine Ammoniumverbindung neutralisiert werden. Entsprechend werden Säuregruppen
tragende Polymere vor oder während einer Lösung oder Emulsion in Wasser mit einer
basischen Alkalimetallverbindung oder einer Ammoniumverbindung neutralisiert.
Zur Neutralisierung eignen sich grundsätzlich beliebige basische Alkalimetallverbindungen,
insbesondere jedoch die Hydroxide. Geeignet sind beispielsweise Lithiumhydroxid,
Natriumhydroxid oder Kaliumhydroxid in Form ihrer wässrigen Lösungen. Besonders
geeignet und im Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugt sind jedoch Ammoniumverbindungen,
insbesondere Ammoniak. Die basischen Alkalimetallverbindungen oder die Ammoniumverbindungen
werden zur Organisation in Form ihrer wässrigen Lösungen eingesetzt, wobei die Konzentration
der wässrigen Lösungen vorzugsweise etwa 0,1 bis etwa 50 Gew.-%, insbesondere etwa
0,5 bis etwa 10 Gew.-% beträgt.
Mit den beschriebenen Fluor-Copolymeren lassen sich daher Gleitmittel
maßschneidern, wie sie für die Beeinflussung der Gleiteigenschaften von Gleitflächen
von Wintersportgeräten wie Skier oder Snowboards notwendig sind. Beispielsweise
lässt sich durch die Einpolymerisation von wachsähnlichen, funktionellen Gruppen
mit hohem Kohlenwassererstoffanteil, wie aliphatischen Acrylatestern bzw. Methacrylatestern
– z. B. n-Butylacrylat/-methacrylat, Ethylhexyl-acrylat/-methacrylat, Hexyl-acrylat/-methacrylat,
Lauryl-acrylat/methacrylat, – eine hohe Wachsverträglichkeit und eine gute
Haftung mit dem Skibelag erreichen, da diese funktionellen Gruppen tief in den Belag
auf der Gleitfläche eindringen können. Somit ist die Verträglichkeit mit den Belägen
als solchen, jedoch auch beispielsweise mit Grundierungswachsen und gleichzeitig
eine Anpassung des Gehaltes an Fluor und/oder anderen funktionellen Gruppen an die
jeweiligen Schneebedingungen und Einsatzzwecke gewährleistet.
Weiterhin kann das in den erfindungsgemäß verwendbaren Zusammensetzungen
enthaltene Fluor-Copolymere beispielsweise durch den Einbau von zusätzlichen Gruppen
und Monomeren in variablen Anteilen weiter an spezielle Einsatzbereiche angepasst
werden. So ist zum Beispiel eine Einstellung der Härte durch die Einpolymerisation
von vernetzenden Monomeren wie N(Hydroxymethylacrylsäure)-amid bzw. N-(Hydroxymethylmethacrylsäure)-amid
möglich, wodurch die Abriebfestigkeit gesteuert wird. Dies erhöht die Lebensdauer
des Fluor-Copolymeren auf dem Belag und ermöglicht so eine Anwendung auch bei agressiven
Bedingungen wie niedrigen Temperaturen oder trockenem Kunstschnee.
Mit der gezielten Einstellung des Verhältnisses von fluorierten Kohlenwasserstoffen
(Rf) und Kohlenwasserstoffseitenketten (Rh) im Polymer können die folgenden Eigenschaften
beeinflusst werden. So bewirkt beispielsweise ein hoher Rf-Anteil eine sehr starke
Wasser- und Schmutzabweisung. Ein mittlerer Rf-Anteil erhöht zusätzlich die Wachsverträglichkeit,
und ein geringer Rf-Anteil, hat eine sehr hohe Wachsverträglichkeit. Unter einem
hohen Rf-Anteil ist etwa ein Anteil von 50 bis etwa 55 mol% fluorierter Monomerer
II im Polymer zu verstehen. Unter einem mittleren Rf-Anteil ist etwa ein Anteil
von 40 bis 50 mol% fluorierter Monomerer II im Polymer zu verstehen. Unter einem
geringen Rf-Anteil ist ein Anteil von weniger als 40 mol% Monomerer II im Polymer
zu verstehen.
Die erfindungsgemäß eingesetzten Copolymeren eignen sich zur Herstellung
von Zusammensetzungen.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher die Verwendung einer
Zusammensetzung, mindestens enthaltend ein im Rahmen des vorliegenden Textes beschriebenes
fluorhaltiges Copolymeres und mindestens einen Zusatzstoff als Gleitmittel für Wintersportgeräte.
Ein Zusatzstoff in einer erfindungsgemäß eingesetzten Zusammensetzung
kann beispielsweise mindestens ein Lösungsmittel sein. Grundsätzlich können alle
Lösungsmittel eingesetzt werden, in denen sich die oben beschriebenen Fluor-Copolymere
lösen oder dispergieren lassen.
So eignen sich beispielsweise organische oder fluorhaltige Lösungsmittel
in einer Menge von 0 bis 99,999 Gew.% als Bestandteile der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen,
wobei ein Bereich von 20 bis etwa 99,99 oder etwa 30 bis etwa 99 Gew.-% besonders
geeignet ist. Weiterhin können in einem erfindungsgemäß verwendbaren Gleitmittel
Kohlenwasserstoffe, wie z.B. Pentan, Hexan, Heptane, Oktan, Nonan, Dekan oder Testbenzine
als organische Lösungsmittel enthalten sein. Als organische Lösungsmittel eignen
sich beispielsweise Ether und Ester, etwa Diethylether, Dibutylether, Ethylacetat,
n-, sek.- oder tert.-Butylacetat oder Gemische aus zwei oder mehr davon.
Wenn die oben genannten fluorhaltigen Copolymeren beispielsweise aus
einem fluorhaltigen organischen Lösemittel aufgetragen werden sollen, so eignen
sich insbesondere fluorhaltige organische Lösemittel wie 1,1,1,2,3,4,4,5,5,5-Decafluor-pentan
(2H,3H-Perfluorpentan), 1H,1H,2H-Perfluor-1-octen (von Clariant vertrieben unter
Perfluoralkylethylen Fluowet ET 600), 3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,8-Tridecafluor-1-octen,
1H,1H,2H-Perfluor-1-decen (von Clariant vertrieben unter Perfluoralkylethylen Fluowet
ET 800) = 3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,9,9,10,10,10-Heptadecafluor-1-decen, (Trifluormethyl)undecafluorcyclohexan,
Hexadecafluor-1,3-dimethylcyclohexan, Tetradecafluorhexan, Hexadecafluorheptan,
Octadecafluoroctan, Fluka: FluorinertTM Fluid FC-77 (Gemisch von Perfluorkohlenwasserstoffen),
Fluka: FluorinertTM Fluid PF5050 (Perfluorpentan Isomerengemisch), 1,3-Bis(Trifluormethyl)-xylol,
cis/frans-Octadecafluor-decahydronaphtalin, 1,1,1,3,3,3-Hexafluor-2-trifluormethyl-2-propanol,
1H,1H,2H,2H-Perfluor-octanol (von Clariant vertrieben unter Fluowet EA 600) = 3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,8-Tridecafluor-1-octanol,
1,1,1,3,3,3-Hexafluor-2-propanol und 1,1,2-Trichlortrifluorethan
oder Gemische aus zwei oder mehr davon.
Wenn die erfindungsgemäß eingesetzten Zusammensetzungen als Emulsionen
oder Dispersionen eingesetzt werden, so beträgt die Teilchengröße in der diskontinuierlichen
Phase in solchen Emulsionen bzw. Dispersionen etwa 30 bis 1500 nm, beispielsweise
etwa 100 bis 350 nm.
In vielen Fällen ist es wünschenswert, dem Anwender eine Zusammensetzung
zur Verfügung zu stellen, die im wesentlichen frei von organischen Lösemitteln ist
und beispielsweise als wässrige Zusammensetzung auftragbar ist. Einer der Vorteile
der erfindungsgemäß eingesetzten Polymeren liegt neben ihrer ausgezeichneten Verbesserung
der Gleiteigenschaften in ihrer vielseitigen Formulierbarkeit, die auch eine Vielzahl
wässriger Formulierungsmöglichkeiten umfasst.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung kommt daher in solchen Fällen
dem Lösungsmittel Wasser eine besondere Bedeutung zu. Eine erfindungsgemäß verwendbare
Gleitmittel-Formulierung kann einen Wassergehalt von 0 bis beispielsweise 99,9 Gew.%
aufweisen. Wenn eine erfindungsgemäße Zusammensetzung als wässrige Formulierung
zum Einsatz kommt, so ist es im Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugt, wenn
die Zusammensetzung einen Wassergehalt von 20 bis 99%, beispielsweise von 30 bis
90 % oder von 50 bis 70 % aufweist.
Neben Wasser und einem der oben genannten Copolymeren oder einem Gemisch
aus zwei oder mehr davon kann eine erfindungsgemäß verwendbare Zusammensetzung im
Falle des Einsatzes aus einem wässrigen Lösemittel noch mindestes ein weiteres wassermischbares
Lösemittel enthalten, beispielsweise Aceton, Methylethylketon oder einen mit Wasser
mischbaren mono- oder polyfunktionellen Alkohol.
Wenn der erfindungsgemäße Einsatz aus einem wässrigen Lösemittel erfolgen
soll, so ist der Einsatz von Wasser zusammen mit einem mit Wasser mischbaren Alkohol
als Lösemittel bevorzugt. Vorteilhaft an solchen wässrig-alkoholischen Lösungen
bzw. Dispersionen wirkt sich die leichte und für den Anwender ungefährliche Handhabung
beim Auftrag auf die Beschichtung von Oberfläche, beispielsweise durch ein einfachen
Aufsprühen der Dispersion auf die zu behandelnde Oberfläche aus. Darüber hinaus
ist eine besonders gleichmäßige Schichtbildung zu beobachten.
Ein bevorzugtes Lösungsmittelgemisch besteht dabei aus Wasser und
mindestens einem Alkohol. Grundsätzlich lassen sich beliebige Gemische aus Wasser
und einem oder mehreren verschiedenen Alkoholen einsetzen, sofern das Copolymere
oder das Gemisch aus zwei oder mehr Copolymeren im Lösemittelgemisch in ausreichender
Menge gelöst bzw. emulgiert oder dispergiert werden kann.
Bevorzugte Alkohole weisen im Rahmen einer erfindungsgemäßen Zusammensetzung
eine Wasserlöslichkeit von mindestens 1g/l, vorzugsweise jedoch mindestens etwa
10 oder mindestens etwa 30 g/l auf. Geeignete Alkohole weisen 1 bis etwa 6 OH-Gruppen,
insbesondere etwa 1, 2 oder 3 freie OH-Gruppen auf, die primär, sekundär oder tertiär
sein können, vorzugsweise jedoch primär oder sekundär sind. Besonders geeignet sind
lineare oder verzweigte, gesättigte oder ungesättigte aliphatische oder cyclische
Alkohole mit 1 bis etwa 10 C-Atomen, insbesondere lineare oder verzweigte Mono-,
Di- oder Triole mit 1 bis etwa 6 C-Atomen. Besonders geeignet sind im Rahmen einer
bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung Ethanol, n-Propanol, Isopropanol,
n-Butanol, iso-Butanol, Ethylenglykol, Propylenglykol, Butylenglykol, Diethylenglykol,
Dipropylenglykol, Dibutylenglykol, Glyzerin oder Trimethylolpropan oder Gemische
aus zwei oder mehr der oben genannten Alkohole. Ebenfalls geeignet sind Etheralkohole
wie sie sich durch Veretherung eines der oben genannten Diole oder Triole mit einem
der oben genannten Monoalkohole erhalten lassen. Besonders geeignet sind dabei die
Veretherungsprodukte von Ethylengklykol mit Ethanol, Propanol oder Butanol, insbesondere
Ethylenglykolmonobutylether (Butylglykol).
Es hat sich darüber hinaus gezeigt, dass sich durch den Einsatz eines
Gemischs aus mindestens einem Monoalkohol und mindestens einem Etheralkohol besonders
gute Ergebnisse erzielen lassen. Geeignet sind hierbei insbesondere Gemische aus
Ethanol, n-Propanol oder Isopropanol oder einem Gemisch aus zwei oder mehr davon
und Ethylenglykolmonobutylether, Propylenglykolmonopropylether oder Butylenglykolmonoethylether
oder einem Gemisch aus zwei oder mehr davon, insbesondere Gemische aus Ethanol und
Butylglykol.
Wenn im Rahmen der vorliegenden Erfindung ein Gemisch aus Monoalkoholen
und Polyolen oder Etheralkoholen eingesetzt wird, so beträgt das Gewichtsverhältnis
von Monoalkoholen zu Polyolen oder Etheralkoholen etwa 1:100 bis etwa 100:1. Es
hat sich häufig bewährt, wenn in einem solchen Gemisch die Monoalkohole im Überschuss
vorliegen. Vorzugsweise beträgt das Gewichtsverhältnis von Monoalkoholen zu Polyolen
oder Etheralkoholen daher etwa 15:1 bis etwa 1,1:1, insbesondere etwa 7:1 bis etwa
1,2:1 oder etwa 4:1 bis etwa 2:1. Besonders bevorzugt ist ein Gemisch aus Ethylenglykol
und Butylglykol in einem Verhältnis von etwa 1,2:1 bis etwa 5:1, beispielsweise
etwa 1,2:1 bis etwa 2:1 oder etwa 2:1 bis etwa 4:1.
Insgesamt kann das Lösemittelgemisch aus Wasser und wassermischbarem
Alkohol oder Gemisch aus zwei oder mehr wassermischbaren Alkoholen Wasser in einer
Menge von etwa 5 bis weniger als 100 Gew.-%, beispielsweise in einer Menge von etwa
10 bis etwa 99,9 oder etwa 20 bis etwa 95 oder etwa 30 bis etwa 90 oder etwa 35
bis etwa 85 oder etwa 40 bis etwa 80 oder etwa 45 bis etwa 75 Gew.-% enthalten.
Eine erfindungsgemäß verwendbare Zusammensetzung enthält etwa 20 bis
etwa 99,99 Gew.-% des oben genannten Lösemittelgemischs, je nach
Anwendungsgebiet der Zusammensetzung und Typ des in der Zusammensetzung enthaltenen
Copolymeren.
Geeignete Zusammensetzungen weisen beispielsweise insgesamt einen
Gehalt an Copolymeren von etwa 0,01 bis etwa 40 Gew.-%, beispielsweise etwa 0,05
bis etwa 30 Gew.-% oder etwa 0,1 bis etwa 20 Gew.-% oder etwa 0,5 bis etwa 10 Gew.-%
auf. Wenn eine erfindungsgemäß verwendbare Zusammensetzung zur Applikation als Creme
oder Paste vorgesehen ist, so kann der Gehalt an erfindungsgemäßen Polymeren die
genannten Werte übersteigen und beispielsweise bis zu etwa 80 Gew.-% oder bis zu
etwa 70 Gew.-%, beispielsweise bis zu etwa 60 Gew.-% betragen.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung kann der Polymergehalt der Formulierung
des Gleitmittels in einem Bereich von etwa 0,001 bis etwa 100 Gew.-% liegen. Der
bevorzugte Bereich des Polymergehalts für Finisher-Produkte liegt ebenfalls im Bereich
von etwa 0,001 bis 100 Gew.-%. Für Copolymere, die als Zusatzstoffe in Heiß- und
Flüssigwachse verwendet werden, liegt der bevorzugte Bereich von etwa 0,01 bis etwa
50 Gew.-%, besonders bevorzugt wird der Bereich von etwa 0,05 bis etwa 15 Gew.-%.
Die erfindungsgemäß verwendbaren Zusammensetzungen können Polymere
mit einem Fluor/Kohlenwasserstoff-Monomergehalt von 0,0001 bis 100 mol-% enthalten,
wobei 0,0001 bis 65 mol-% bevorzugt sind.
Geeignete Zusammensetzungen weisen beispielsweise einen Gehalt an
Fluorcopolymeren von etwa 0,01 bis etwa 40 Gew. %, beispielsweise etwa 0,1 bis etwa
15 Gew.-% oder etwa 1 bis etwa 5 Gew.-% auf. Wenn eine erfindungsgemäß verwendbare
Zusammensetzung zur Applikation als Creme oder Paste vorgesehen ist, so kann der
Gehalt an erfindungsgemäßen Polymeren die genannten Werte übersteigen und beispielsweise
bis zu etwa 90 Gew.-% oder bis zu etwa 80 Gew.%, beispielsweise bis zu etwa 70 Gew.-%
betragen.
Neben Wasser oder mindestens einem anderen Lösungsmittel und einem
fluorhaltigen Copolymeren kann ein erfindungsgemäß verwendetes Gleitmittel noch
weitere Zusatzstoffe enthalten.
Grundsätzlich können nach Bedarf zu den Formulierungen für die erfindungsgemäßen
Gleitmittel alle für herkömmliche Gleitmittel üblichen Zusatzstoffe zugefügt werden.
Geeignete Zusatzstoffe sind beispielsweise Silikone, Farbstoffe, Pigmente,
Füllstoffe, Hilfslösemittel, Stabilisatoren, UV-Stabilisatoren, Antioxidantien,
Netzmittel, Spreitmittel, Verlaufsmittel, Gleitmittel, Entschäumer und dergleichen.
Beispiele für die oben erwähnten weiteren Zusatzstoffe sind beispielsweise die kommerziell
erhältlichen Dow Corning® Additive, Fluowet® SB, Tego®
Glide, Molybdänsulfit und Tego® Foamex sowie die kommerziell erhältlichen Silikone
Silikon-Tensid Dow Corning 67, Tegopren 6800 (Goldschmidt), Tegoglide 411, Tegoglide
415 oder Elastosil RD (Wacker) geeignet.
Weitere Zusatzstoffe können beispielsweise der Einfärbung der Formulierung
dienen. Hierzu geeignet sind beispielsweise wasserlösliche, ionische Farbstoffe,
organische und anorganische Pigmente, Sepia, Knochenkohle, TiO2 (Rutil,
Anatas, Brookit), Bleiweiß 2PbCO3, Pb(OH)2, Basisches Zinkcarbonat
2ZnCO3 3Zn(OH)3, Zinkoxid ZnO, Zirkoniumdioxid ZrO2,
Zinksulfid ZnS, Lithopone ZnS/BaSO4, Ruß, Eisenoxidschwarz (Fe3O4),
Rotes Eisenoxid (Fe2O3), Apatit 3Ca3(PO4)2
CaF2, Calciumsulfat CaSO4 2H2O (Gips), Bariumsulfat
BaSO4 (Schwerspat), Bariumcarbonat BaCO3, Calciumsilikate
oder andere Silikate (z.B. Kaolin, Talk, Glimmer) oder Gemische aus zwei oder mehr
davon. Eine Einfärbung der erfindungsgemäß verwendbaren Zusammensetzungen kann beispielsweise
dazu dienen, die möglichst vollständige Entfernung der erfindungsgemäß verwendeten
Zusammensetzungen von einer Gleitfläche zu erleichtern.
Die erfindungsgemäß verwendbaren Formulierungen für Gleitmittel können
0 bis zu etwa 30 Gew.-% Zusatzstoffe enthalten. Ein bevorzugter Bereich für den
Gehalt an solchen Verbindungen beträgt etwa 0,1 bis etwa 10 Gew.-%.
Eine erfindungsgemäß eingesetzte Zusammensetzung weist dabei beispielsweise
die folgenden Inhaltsstoffe auf
0,1–2 % Polymer
30–90 % Wasser
5–50 % Ethanol
2-15 % Butylglykol
0,01–0,1 % Fluowet SB
Die erfindungsgemäß verwendbaren Copolymeren weisen darüber hinaus
aufgrund ihrer guten Löslichkeit oder Emulgierbarkeit in Wasser eine emulgierende
Wirkung für fluorhaltige Polymere auf, die ihrerseits selbst nicht in Wasser löslich
oder emulgierbar sind
Eine erfindungsgemäß verwendbare Zusammensetzung kann daher zusätzlich
zu Wasser und einem erfindungsgemäß eingesetzten Copolymeren und gegebenenfalls
einem oder mehreren der oben genannten Zusatzstoffe noch ein fluorhaltiges Polymeres
oder ein Gemische aus zwei oder mehr fluorhaltigen Polymeren enthalten, die selbst
in Wasser nicht löslich oder selbstemulgierbar sind. Der Anteil solcher fluorhaltiger
Polymerer beträgt beispielsweise bis zu etwa 45 Gew.-%, insbesondere jedoch bis
zu etwa 30 oder etwa 20 oder etwa 10 oder etwa 5 Gew.-%.
Geeignete fluorhaltige Polymere sind beispielsweise Polyacrylat- oder
Polymethacrylatester fluorierter Alkohole, Polyacrylamide fluorierter Amine, fluorierte
Polystyrole, Styrol-(N-fluor)-Maleimid Copolymere, Homo und Copolymere
der folgenden Verbindungen =CF2, CF3-CF=CF2,
CF2=CFCl, sowie Polysiloxane mit Perfluoralkyl- und Perfluorethersubstituenten.
Die Erfindung betrifft insbesondere auch die Verwendung von Lösungen
oder Emulsionen der erfindungsgemäß verwendbaren Copolymeren zusammen mit einem
oder mehreren der oben genannten Zusatzstoffe und weiteren fluorhaltigen Polymeren
als Gleitmittel für Wintersportgeräte.
Wie bereits oben im Rahmen des vorliegenden Textes erläutert, lassen
sich die erfindungsgemäß eingesetzten Copolymeren, sofern sie bestimmte Strukturvoraussetzungen
erfüllen, beispielsweise durch thermische Behandlung derart beeinflussen, dass ihre
Wasserlöslichkeit oder Wasseremulgierbarkeit nahezu irreversibel verringert wird.
Dies geschieht vorzugsweise unter Ringschluss zum Succinimid oder Anhydrid. Im Rahmen
einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird die Trocknung
der Oberflächenbeschichtung im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens daher unter
Bedingungen durchgeführt, bei denen sich die Wasserlöslichkeit oder Wasseremulgierbarkeit
mindestens eines Copolymeren in der Oberflächenbeschichtung gegenüber seiner ursprünglichen
Wasserlöslichkeit oder Wasseremulgierbarkeit verringert.
Die im Rahmen der vorliegenden Erfindung hergestellten Gleitmittel
für Wintersportgeräten sind für die Anwendung bei allen Schneearten geeignet. Der
Schnee kann fein bis grob, nass bis trocken, weich bis hart, neu bis alt und Naturschnee
oder Kunstschnee oder ein Gemisch solcher Schneesorten sein. Die im Rahmen der vorliegenden
Erfindung hergestellten Gleitmittel sind außerdem bei allen Schneetemperaturen und
Lufttemperaturen einsetzbar. Die erfindungsgemäßen Gleitmittel sind darüber hinaus
grundsätzlich auch für alle Bereiche der Luftfeuchtigkeit, Schneefeuchtigkeit, Wind
oder Niederschlagsmenge geeignet. Bevorzugt wird ein Lufttemperaturbereich von –30
bis 20°C, eine Schneetemperatur von –30 bis 0°C und eine Luftfeuchtigkeit
von 1 bis 99 % rF.
Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Beschichtung der
Gleitfläche eines Wintersportgerätes, bei dem ein Gleitmittel, enthaltend ein Fluor-Copolymeres,
das ein Strukturelement der allgemeinen Formel I
worin PB für ein Polymerrückgrat mit durchgehenden kovalenten C-C-Bindungen, beide
Reste Z1 und Z2 jeweils unabhängig voneinander für O–M+
oder O–N+R4 wobei M für Li, Na oder K und
R für H oder einen linearen Alkylrest mit 1 bis 18 C-Atomen oder einen Rest der
allgemeinen Formel -(CH2-CHR'-O-)mL, worin R' für H einen
linearen oder verzweigten Alkylrest mit 1 bis 24 C-Atomen, m für eine ganze Zahl
von 1 bis etwa 20 und L für H, CH2-CHR'-NR'2 oder CH2-CHR'-N+R'3
steht oder R für einen Aminozucker steht, oder einer der Reste Z1 und
Z2 für O–M+ oder O–N+R4
und der verbleibende Rest Z1 und Z2 für X-R'' steht, wobei
X für O oder NH und R'' für H, einen gegebenenfalls ganz oder teilweise mit Fluor
substituierten linearen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Alkylrest
mit 1 bis 18 C-Atomen oder einen gegebenenfalls ganz oder teilweise mit Fluor substituierten
gesättigten oder ungesättigten mono- oder polycyclischen Cycloalkylrest mit 4 bis
24 C-Atomen oder einen gegebenenfalls ganz oder teilweise mit Fluor substituierten
Aryl- oder Heteroarylrest mit 6 bis 24 C-Atomen oder für R steht oder die Reste
Z1 und Z2 zusammen für O oder NR stehen, oder zwei oder mehr
gleiche oder unterschiedliche Strukturelemente der allgemeinen Formel I, und ein
Strukturelement der allgemeinen Formel II
worin die Reste R1 bis R3 für H oder einen linearen oder verzweigten
Alkylrest mit 1 bis 4 C-Atomen, Y für R oder einen linearen oder verzweigten, gegebenenfalls
ganz oder teilweise mit Fluor substituierten linearen oder verzweigten Alkylrest
mit 1 bis 24 C-Atomen, einen gegebenenfalls ganz oder teilweise mit Fluor substituierten
Cycloalkylrest oder Arylrest mit 6–24 C-Atomen, einen Rest der allgemeinen
Formel C(O)OR, einen gegebenenfalls ganz oder teilweise mit Fluor
substituierten Alkarylrest mit 7 bis 24 C-Atomen oder einen gegebenenfalls ganz
oder teilweise mit Fluor substituierten Alkoxyalkarylrest steht, oder zwei oder
mehr gleiche oder unterschiedliche Strukturelemente der allgemeinen Formel II und
wobei mindestens ein Strukturelement der allgemeinen Formel I oder II im Copolymeren
einen mit Fluor substituierten Rest aufweist und mindestens ein Strukturelement
der allgemeinen Formel II einen Fluorsubstituenten aufweist, wenn das Copolymere
ein Strukturelement der allgemeinen Formel I aufweist in dem Z1 für O–M+
und Z2 für OR steht, wobei R einen Fluorsubstituenten aufweist, enthält,
auf die Gleitfläche aufgetragen wird.
Eine erfindungsgemäß verwendbare Zusammensetzung lässt sich grundsätzlich
durch ein beliebiges Verfahren auf die Gleitfläche eines Wintersportgeräts auftragen,
solange das Verfahren eine für den Einsatzzweck ausreichende Haftung auf dem Gleitbelag
und eine Verbesserung der Gleiteigenschaften des Wintersportgeräts bewirkt.
Die erfindungsgemäß eingesetzten Gleitmittel können in klassischer
Weise als fester Finisher oder als Zusatzstoffe in Heiß- oder Flüssigwachsen angewendet
werden. Bei wachsverträglichen Fluor-Copolymeren, ist die Compoundierung in herkömmliche
Heiß- und Flüssigwachse als Zusatz möglich. Unter Heiß- und Flüssigwachsen werden
im Rahmen der vorliegenden Erfindung schmelzbare Zusammensetzungen verstanden, wie
sie gemäß dem Stand der Technik zur Beschichtung von Gleitflächen von Wintersportgeräten
eingesetzt werden. Unter Finisher-Produkten werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung
Verbindungen oder Zusammensetzungen solcher verstanden, wie sie gemäß dem Stand
der Technik zur Endbehandlung von präparierten Gleitflächen von Wintersportgeräten
eingesetzt werden.
Das reine Fluor-Copolymere kann auch in fester Form auf den Ski –
bzw. Snowboardbelag mit anschließender thermischer oder mechanischer Endbehandlung
aufgebracht werden. Da das Fluorcopolymere bis mindestens 160 °C thermisch stabil
ist sind beim Einbügeln keine gesundheitlichen Gefährdungen zu erwarten.
Bei der Auswahl des geeigneten Auftragungsverfahrens, insbesondere
der geeigneten Fluor-Copolymeren enthaltenden Formulierung muss beispielsweise berücksichtigt
werden, um welchen Einsatzzweck es sich im Einzelfall handelt.
Grundsätzlich kann es vorteilhaft sein, wenn vor der Behandlung mit
einem Gleitmittel enthaltend Fluor-Copolymere wie sie im Rahmen des vorliegenden
Textes beschrieben wurden eine Grundierung der Gleitflächen erfolgt.
Eine Grundierung kann mit nicht fluorierten sowie mit fluorierten
Wachsen erfolgen. Vorzugsweise werden die zu behandelnden Gleitflächen zuerst mit
einem fluorierten Wachs eingerieben. Die Art des Grundierungswachses sollte aber
auch den vorliegenden Wetterbedingungen und dem Einsatzzweck entsprechend angepasst
werden.
Das Auftragungsverfahren erfolgt nach der gegebenenfalls vorgenommenen
Grundierung in einem oder mehr aufeinanderfolgenden Schritten.
Wenn das erfindungsgemäß einsetzbare Gleitmittel in fester Form vorliegt,
umfasst die Beschichtung der Gleitfläche eines Wintersportgerätes abgesehen von
der gegebenenfalls vorgenommenen Grundierung die folgenden Schritte:
– Ausbringen einer erfindungsgemäß einsetzbaren Zusammensetzung in fester
Form auf die Gleitfläche eines Wintersportgerätes und
– anschließende thermische oder mechanische Behandlung der Beschichtung.
Gemäß diesem Verfahren wird zunächst die erfindungsgemäß verwendbare
Zusammensetzung in fester Form auf die Gleitfläche aufgebracht. Anschließend erfolgt
eine thermische Behandlung, beispielsweise durch fönen oder bügeln der Gleitfläche.
Um die bereits oben genannten Nachteile des thermischen Auftrags einer
Beschichtung zu vermeiden, lassen sich die erfindungsgemäß verwendbaren Zubereitungen
beispielsweise auch aus einer oben beschriebenen Lösung oder Dispersion auf den
zu beschichtenden Belag auftragen.
Die Erfindung betrifft daher auch ein Verfahren zur Beschichtung eines
Wintersportgerätes umfassend mindestens den nachfolgend beschriebenen Schritt:
– Ausbringen einer erfindungsgemäß einsetzbaren Zusammensetzung auf die
Gleitfläche eines Wintersportgerätes
Dabei wird die erfindungsgemäß einsetzbare Zusammensetzung in flüssiger
Form auf die gegebenenfalls mit einer Grundierung versehenen Gleitfläche aufgebracht.
Besonders gut eignet sich bei diesem sogenannten Einkomponentenverfahren
der Einsatz einer flüssigen Formulierung enthaltend ein oben beschriebenes Fluorcopolymeres,
die einfach mit einem Schwamm, Pinsel, Bürste oder anderen geeigneten Hilfsmitteln
auf der Gleitfläche verteilt werden oder aufgesprüht werden kann. Gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird für dieses Auftragungsverfahren eine wässrig/alkoholischen
Dispersion verwendet.
Die Erfindung betrifft daher auch ein Verfahren zur Beschichtung eines
Wintersportgerätes durch Auftragen einer oben beschriebenen Zusammensetzung auf
die Gleitfläche.
Grundsätzlich kann auch dem oben beschriebenen Einkomponentenverfahren
noch eine thermische Nachbehandlung folgen. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung
hat sich jedoch herausgestellt, dass besonders gute Gleiteigenschaften gerade dann
vorliegen, wenn dem Auftrag aus alkoholisch/wässriger Dispersion keine thermische
Nachbehandlung mehr folgt.
Es ist jedoch im Rahmen der vorliegenden Erfindung auch vorgesehen,
dass die Gleitfläche abgesehen von der gegebenenfalls vorgenommenen Grundierung
einem oder mehreren weiteren Vorbehandlungsschritten unterzogen wird, um die Verbindung
zwischen Gleitfläche und erfindungsgemäß aufgetragenem Gleitmittel noch stabiler
und haltbarer zu gestalten.
Die üblicherweise aus Polyethylen bestehenden Ski- oder Snowboardbeläge
sind durch partielle Oxidation auf der Oberfläche geringfügig aber ausreichend mit
Carboxylatgruppen belegt. Es hat sich daher im Rahmen der vorliegenden Erfindung
bewährt, die Gleitfläche einer Vorbehandlung zu unterziehen, welche kationische
Gruppen als Haftvermittler zwischen Gleitfläche und dem anionischen Gleitmittel
ausbringt. Ein derartiger Vorbehandlungsschritt kann die Haftung des Gleitmittels
im Rahmen der erfindungsgemäßen Verwendung deutlich verbessern. Es hat sich jedoch
als in vielen Fällen besonders vorteilhaft herausgestellt, wenn die Gleitfläche
einer besonderen Vorbehandlung unterzogen wird.
Dabei wird ein kationisch geladenes Polymeres, beispielsweise Polyvinylpyrrolidon
(PVP), Polydiallyldimethylammoniumchlorid (Polydadmac), Polyethylenimin, Polyvinylamin
oder Polyaminalkyl-Methacrylat, auf die Gleitfläche aufgebracht. Eine derartige
Vorbehandlung verbessert die bereits ausgezeichnete Haftung der erfindungsgemäß
eingesetzten Gleitmittel auf den Gleitbelägen noch weiter.
Anschließend wird dann direkt eine beispielsweise wässrig/alkoholische
Fluor-Copolymer-Dispersion mittels Schwamm, Pinsel oder anderen geeigneten Hilfsmitteln
beispielsweise durch Sprühen auf den Ski- bzw. Snowboardbelag aufgetragen.
Die dabei resultierende Salzbildung dieser zwei gegensätzlich geladenen
Komponenten führt zu einem harten, wasserunlöslichen Komplex. Dadurch werden, durch
die ionische Bindung, besonders gute Hafteigenschaften des Copolymeres auf dem Skibelag
gewährleistet, wie sie bei extremen Anforderungen und Bedingungen (z. B. Beschleunigung,
Geschwindigkeit, Dauer) vor allem im Racing-Bereich gefordert sind.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher auch ein Auftragungsverfahren,
dass vorzugsweise in zwei oder mehr aufeinanderfolgenden Schritten erfolgt. Die
Erfindung betrifft daher auch ein Verfahren zur Beschichtung eines Wintersportgerätes
umfassend die Schritte
– Gleitflächenbehandlung mit einem kationisch geladenen, wässrigen, polymeren
Vorbehandlungsmittel (Haftvermittler) und anschließender
– Beschichtung der Gleitfläche mit einem erfindungsgemäß verwendbaren
Gleitmittel, enthaltend ein oben genanntes Fluor-Copolymeres, insbesondere einer
Dispersion eines oben genannten Fluor-Copolymeren, beispielsweise einer wässrig-alkoholischen
Dispersion
Auch derartig behandelte Gleitflächen können zusätzlich noch einer
thermischen Behandlung unterzogen werden, mit denen die Haftung des Gleitmittels
auf dem Skibelag noch stabiler gemacht werden kann.
Nach Gebrauch kann eine Reinigung des Belages entweder klassisch über
mechanisches bzw. thermisches Auswachsen oder, beim Ein- bzw. Zweikomponentensystem,
alternativ durch Behandlung des Belages mit einer wässrig/alkoholischen Lösung eines
Salzes mit höherer Komplexierungskonstante, z. B. niedermolekulare, kationische
Ammoniumverbindungen wie etwa Hexadecyltrimethylammoniumchlorid erfolgen.
Die Erfindung betrifft daher auch Wintersportgeräte, deren Gleitflächen
mit einem erfindungsgemäß eingesetzten Gleitmittel beschichtet sind. Solche Wintersportgeräte
können zum Beispiel Ski oder Snowboards sein.
Die Erfindung wird nachfolgend durch Beispiele näher erläutert.
AusführungbeispieleBeispiel 1: Herstellung einer wässrigen Dispersion (ammoniakalischer Aufschluss)
eines Fluor-Copolymeren:
1 g des Fluorpolymeres P(MSA-co-F8H2MA-co-LaurylMA, 14:1) wurden in
ca. 100 ml destilliertem Wasser, versetzt mit 6–7 ml 25 % Ammoniakwasser,
bei 60 °C in einem geschlossenem Gefäß für 6 h aufgeschlossen und gerührt. MSA
steht für Maleinsäureanhydrid, F8H2MA steht für 1H,1H,2H,2H-Perfluordecylmethacrylat
und Lauryl-MA steht für Laurylmethacrylat Danach wurde der Ammoniak unter Erwärmung
solange vertrieben, bis der pH-Wert im neutralen Bereich liegt. Anschließend wurde
die Lösung mit Butylglykol als Hilfslösemittel versetzt, ca. 1 h im Ultraschallbad
behandelt und mit einem Hochdruck-Homogenisator (EmulsiFlex-05, Avestin) bei ca.
800–1000 bar kontinuierlich einige Minuten homogenisiert.
Beispiel 2: Herstellung eines Haftvermittlers (Polydadmac):
75 ml einer wässrigen 0,1 % Polydadmac-Lösung wurden mit 0,3 g (Silikon-Tensid
Dow Corning 67 Additiv und 3,725 g Ethanol versetzt. Anschließend wurde das Gemisch
ca. 2 Minuten bei Raumtemperatur gerührt.
Beispiel 3: Fluorfinisher zur Endbehandlung (hochfluoriertes anionisches
F-Polymer)
Für den Finisher mit hohem Fluor-Gehalt wurde die homogenisierte Dispersion
des Polymeres P(MSA-co-F8H2MA-co-LaurylMA, 14:1) mit etwa 51 mol-% Fluormonomer
im Polymer verwendet. Zur Dispersion wurden 1,5 g des anionischen Tensides Fluowet
SB (1,5 Gew.-%), 6 g Ethanol (6 Gew.-%), sowie 3,5 g Ethylenglykolmonobutylether
(Butylglykol) 3,5 Gew.-%) gegeben.
Beispiel 4: Fluorfinisher zur Endbehandlung (niedrigfluoriertes anionisches
F-Polymer)
Für einen Finisher mit niedrigem Fluor-Gehalt wurde die analog homogenisierte
Dispersion des Polymeren P(MSA-co-F8H2MA-co-LaurylMA) mit 44 mol-% Fluormonomer
im Polymeren verwendet. Zur Dispersion wurden 1,25 g des anionischen Tensids Fluowet
SB (1,25 Gew.-%), 5 g Ethanol (5 Gew.-%), sowie 3 g Ethylenglykolmonobutylether
(Butylglykol) (3 Gew.-%) gegeben.
Beispiel 5: Allgemeine Applikationsvorschrift (Zweikomponentenverfahren)
Eine dünne, gleichmäßige Schicht des Haftvermittlers wird per Fließ,
Schwamm, Pinsel oder Aufsprühen auf den gesamten Skibelag bzw. Snowboardbelag aufgetragen.
Anschließend wird die dünne aufgetragene Schicht angetrocknet und nach einigen Minuten
überschüssiger Haftvermittler durch Abwischen und Ausbürsten vom Belag entfernt.
Anschließend wird eine dünne, gleichmäßige Schicht der Fluor-Copolymer-Dispersion
per Schwamm, Pinsel oder Aufsprühen auf den Ski – bzw. Snowboardbelag aufgebracht.
Nach kurzem Antrocknen wird der überschüssige Finisher wiederum abgewischt und der
Skibelag bzw. Snowboardbelag sorgfältig ausgebürstet.
Im Anschluss daran kann die Gleitoberfläche durch Energiezufuhr zusätzlich
optimiert werden. Das kann beispielsweise durch Reiben eines Korkstückes auf dem
beschichteten Belag geschehen, wobei Reibungswärme entsteht oder durch Bügeln mit
einem elektrischen Bügeleisen, also durch elektrische Wärme. Bei der Verwendung
eines Bügeleisens sollte ein Wachs-Vlies als Zwischenlage verwendet werden um die
bereits polierte und fertige Gleitoberfläche nicht zu beschädigen. Abschließend
wird der Skibelag bzw. Snowboardbelag mit einer Bürste nochmals fein auspoliert.
Beispiel 6:
Für die Bestimmung der Gleiteigenschaften wurden 2 Paar Langlaufski
des Skiherstellers Madshus (norwegische Firma) Hypersonic 3 × 3 verwendet,
die mit einem frischen Maschinenschliff – angepasst für nassen Schnee –
ausgestattet waren. Für die ersten Tests wurden im Mittel 3 Zeitfahrten pro präpariertem
Ski durchgeführt. Alle Versuchsdurchgänge wurden von einem einzigen Testläufer durchgeführt.
Auch die Behandlung und Beschichtung der Skier wurde immer von denselben Personen
durchgeführt, nachfolgend Servicepersonen genannt.
Auswahlkriterien für das Grundwachs aller für die Gleiteigenschaftsexperimente
verwendeten Skier waren die zu diesem Zeitpunkt vorherrschenden Schnee- und Wetterbedingungen
nämlich nasser, feiner Schnee. Die Fluorpolymer-Produkte wurden auf diese Weise
unter realistischen Bedingungen getestet. Den Wetterbedingungen angemessen sind
wurden Skier mit einer Mischung bereits fluorierter Wachse der Firma Holmenkol mit
einer Mischung aus GW-25 und CG 0/6 in einem Verhältnis von GW-25 : CG 0/6 = 1 :
2 vorbehandelt.
GW-25 = 20320 GW-25 Fluor Additiv = Additiv Wax: höchstfluoriertes
Hightech Hybrid-Additiv zur Optimierung von Rennwachs bei hoher Luftfeuchte, > 50%
rF CG 0/6 = 20350 Cosmic Glide 0/6: = hochfluorierte Nordic-Rennwaxmischung für
neuen und feinen Schnee zwischen 0 und –6°C
Die Zeitmessung erfolgte über Funkübertragung und Lichtschranke. Die
Gesamtlänge der Teststrecke betrug 56,5 m, wobei vor dem Start der Teststrecke eine
2 m lange Anlaufstrecke eingerichtet wurde.
Die Zusammensetzung der verwendeten Fluor-Copolymeren bestand jeweils
aus 45 Mol-% Maleinsäureanhydrid (MSA) und einem Anteil an Fluor substituierten
Methacrylat und nicht Fluor substituierten Methacrylat, wobei die Verhältnisse der
folgenden Tabelle zu entnehmen sind. HF steht in der Tabelle 1 für „hoher
Fluorgehalt" und NF für „niedriger Fluorgehalt". „Kurz" bedeutet,
dass bei der Polymerisation ein Überträger anwesend und „Lang", dass bei
der Polymerisation kein Überträger anwesend war.
Tabelle 1: Polymerzusammensetzung
Die nachfolgende Tabelle 2 zeigt die vorherrschenden Schneeverhältnisse
und Wetterbedingungen am Testtag. Die Ermittlung der Lufttemperatur und Luftfeuchtigkeit
erfolgte jeweils 3 cm oberhalb der Schneedecke.
a) Testreihe mit vorbehandelten Skiern
Zuerst wurde ein sogenannter Nulltest durchgeführt, in dem die 2 Paar
Langlaufskier lediglich den Wetterbedingungen angemessen mit einer
Mischung bereits fluorierter Holmenkol-Wachse mit einer Mischung aus GW-25 und CG
0/6 in einem Verhältnis von GW-25 : CG 0/6 = 1 : 2 vorbehandelt worden waren. Die
Vorbehandlung erfolgte durch zweimaliges Heißwachsen, einmaliges Abziehen und anschließendes
Ausbürsten. Der Nulltest wurde um 13.20 begonnen und dauerte ca. 1,5 Stunden. Die
2 Paare Langlaufskier sind in der nachfolgenden Tabelle von 1 bis 2 durchnumeriert.
Der Testläufer lief die Teststrecke mit jedem der 2 Paare Skier zwei mal. Die Einzelzeiten
der einzelnen Testläufe sowie der Mittelwert der Laufzeiten pro Skipaar sind in
der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.
Mit den vorbehandelten Skipaaren 1 und 2 wurde anschließend an den
Nulltest die oben beschriebene Fluor-Copolymermischung in flüssiger, wässrig/alkoholischer
Form mittels des Einkomponentenverfahrens kalt aufgetragen. Die genaue Zusammensetzung
der Formulierung für die jeweiligen Skipaare sind der nachfolgenden Tabelle 4 zu
entnehmen. Mit beiden Skipaaren wurde die Teststrecke drei mal gelaufen. Die Einzelzeiten
sowie der daraus ermittelte Mittelwert sind in der Tabelle 4 aufgelistet. In der
fett markierten Zeile sind die Werte aufgelistet, in denen der entsprechende gemittelte
Nullwert für das jeweilige Skipaar von dem gemittelten Testwert des entsprechenden
behandelten Skipaares abgezogen wurde.
Tabelle 4: Testergebnisse Einkomponentenverfahren mit Fluor-Coplymer
in wässriger Dispersion als Beschichtungsmittel
Anspruch[de]
Verwendung einer mindestens ein Fluor-Copolymeres enthaltenden Zusammensetzung
als Gleitmittel für Wintersportgeräte, wobei das mindestens eine Fluor-Copolymere
mindestens ein Strukturelement der allgemeinen Formel I
worin PB für ein Polymerrückgrat mit durchgehenden kovalenten C-C-Bindungen, beide
Reste Z1 und Z2 jeweils unabhängig voneinander für O–
M+ oder O–N+R4 wobei M für Li,
Na oder K und R für H oder einen linearen oder verzweigten Alkylrest mit 1 bis 18
C-Atomen oder einen Rest der allgemeinen Formel -(CH2-CHR'-O-)mL,
worin R' für H einen linearen oder verzweigten Alkylrest mit 1 bis 24 C-Atomen,
m für eine ganze Zahl von 1 bis etwa 20 und L für H, CH2-CHR'-NR'2
oder CH2-CHR'-N+R'3 steht oder R für einen Aminozucker
steht, oder einer der Reste Z1 und Z2 für O–M+
oder O–N+R4 und der verbleibende Rest Z1
und Z2 für X-R'' steht, wobei X für O oder NH und R'' für H, einen gegebenenfalls
ganz oder teilweise mit Fluor substituierten linearen oder verzweigten, gesättigten
oder ungesättigten Alkylrest mit 1 bis 18 C-Atomen oder einen gegebenenfalls ganz
oder teilweise mit Fluor substituierten gesättigten oder ungesättigten mono- oder
polycyclischen Cycloalkylrest mit 4 bis 24 C-Atomen oder einen gegebenenfalls ganz
oder teilweise mit Fluor substituierten Aryl- oder Heteroarylrest mit 6 bis 24 C-Atomen
oder für R steht oder die Reste Z1 und Z2 zusammen für NR
stehen, oder die Reste Z1 und Z2 zusammen für 0 stehen, oder
zwei oder mehr gleiche oder unterschiedliche Strukturelemente der allgemeinen Formel
I, und ein Strukturelement der allgemeinen Formel II
worin die Reste R1 bis R3 für H oder einen linearen oder verzweigten
Alkylrest mit 1 bis 4 C-Atomen, Y für R oder einen linearen oder verzweigten, gegebenenfalls
ganz oder teilweise mit Fluor substituierten gesättigten oder ungesättigten Alkylrest
mit 1 bis 24 C-Atomen, einen gegebenenfalls ganz oder teilweise mit Fluor substituierten
gesättigten oder ungesättigten Cycloalkylrest oder Arylrest mit 6–24 C-Atomen,
einen Rest der allgemeinen Formel C(O)OR, einen gegebenenfalls ganz oder teilweise
mit Fluor substituierten Alkarylrest mit 7 bis 24 C-Atomen oder einen gegebenenfalls
ganz oder teilweise mit Fluor substituierten Alkoxyalkarylrest steht, oder zwei
oder mehr gleiche oder unterschiedliche Strukturelemente der allgemeinen Formel
II und wobei mindestens ein Strukturelement der allgemeinen Formel I oder II im
Copolymeren einen mit Fluor substituierten Rest aufweist.
Verwendung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Fluor-Copolymere
mindestens ein Strukturelement der allgemeinen Formel I aufweist, in dem mindestens
einer der Reste Z1 oder Z2 für O–Na+
oder O– NH4+ steht.
Verwendung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Fluor-Copolymere
mindestens ein Strukturelement der allgemeinen Formel I enthält, in dem einer der
Reste Z1 oder Z2 für HN-R4 und der verbleibende
Rest für O–Na+ oder O–NH4+
steht.
Verwendung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Fluor-Copolymere
mindestens ein Strukturelement der allgemeinen Formel I aufweist, in dem die Reste
Z1 oder Z2 zusammen für NR4 stehen.
Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das
Fluor-Copolymere bei 20°C eine Wasserlöslichkeit von mindestens 0,1 Gew.-% aufweist.
Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das
Fluor-Copolymere mindestens 10 mol-% Strukturelemente der allgemeinen
Formel I aufweist.
Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das
Fluor-Copolymere einen Fluorgehalt von mindestens 5 mol-% aufweist.
Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die
Zusammensetzung als Heiß- oder Flüssigwachs oder als Finisherprodukt vorliegt.
Verfahren zur Beschichtung eines Wintersportgerätes mit einer Zusammensetzung
mindestens enthaltend ein Fluor-Copolymeres, das ein Strukturelement der allgemeinen
Formel I
worin PB für ein Polymerrückgrat mit durchgehenden kovalenten C-C-Bindungen, beide
Reste Z1 und Z2 jeweils unabhängig voneinander für O–M+
oder O–N+R4 wobei M für Li, Na oder K und
R für H oder einen linearen oder verzweigten Alkylrest mit 1 bis 18 C-Atomen oder
einen Rest der allgemeinen Formel -(CH2-CHR'-O-)mL, worin
R' für H einen linearen oder verzweigten Alkylrest mit 1 bis 24 C-Atomen, m für
eine ganze Zahl von 1 bis etwa 20 und L für H, CH2-CHR'-NR'2
oder CH2-CHR'-N+R'3 steht oder R für einen Aminozucker
steht, oder einer der Reste Z1 und Z2 für O–M+
oder O–N+R4 und der verbleibende Rest Z1
und Z2 für X-R'' steht, wobei X für 0 oder NH und R'' für H, einen gegebenenfalls
ganz oder teilweise mit Fluor substituierten linearen oder verzweigten, gesättigten
oder ungesättigten Alkylrest mit 1 bis 18 C-Atomen oder einen gegebenenfalls ganz
oder teilweise mit Fluor substituierten gesättigten oder ungesättigten mono- oder
polycyclischen Cycloalkylrest mit 4 bis 24 C-Atomen oder einen gegebenenfalls ganz
oder teilweise mit Fluor substituierten Aryl- oder Heteroarylrest mit 6 bis 24 C-Atomen
oder für R steht oder die Reste Z1 und Z2 zusammen für O oder
NR stehen, oder zwei oder mehr gleiche oder unterschiedliche Strukturelemente der
allgemeinen Formel I,
und ein Strukturelement der allgemeinen Formel II
worin die Reste R1 bis R3 für H oder einen linearen oder verzweigten
Alkylrest mit 1 bis 4 C-Atomen, Y für R oder einen linearen oder verzweigten, gegebenenfalls
ganz oder teilweise mit Fluor substituierten gesättigten oder ungesättigten Alkylrest
mit 1 bis 24 C-Atomen, einen gegebenenfalls ganz oder teilweise mit Fluor substituierten
gesättigten oder ungesättigten Cycloalkylrest oder Arylrest mit 6–24 C-Atomen,
einen Rest der allgemeinen Formel C(O)OR, einen gegebenenfalls ganz oder teilweise
mit Fluor substituierten Alkarylrest mit 7 bis 24 C-Atomen oder einen gegebenenfalls
ganz oder teilweise mit Fluor substituierten Alkoxyalkarylrest steht, oder zwei
oder mehr gleiche oder unterschiedliche Strukturelemente der allgemeinen Formel
II und wobei mindestens ein Strukturelement der allgemeinen Formel I oder II im
Copolymeren einen mit Fluor substituierten Rest aufweist, bei dem die Zusammensetzung
auf eine Gleitfläche des Wintersportgeräts aufgetragen wird.
Verfahren zur Beschichtung eines Wintersportgerätes nach Anspruch 9 mindestens
umfassend die Schritte:
i. Ausbringen einer wie in Anspruch 1 beschrieben Zusammensetzung auf die Gleitfläche
eines Wintersportgerätes
ii. gegebenenfalls anschließende thermische oder mechanische Behandlung der Beschichtung.
Verfahren zur Beschichtung eines Wintersportgerätes durch Auftragen einer Lösung
oder Dispersion einer Zusammensetzung mindestens enthaltend ein Fluor-Copolymeres
wie in Anspruch 1 beschrieben.
Wintersportgerät, beschichtet mit einer Zusammensetzung mindestens enthaltend
ein Fluor-Copolymeres wie in Anspruch 1 beschrieben.