Die Erfindung betrifft eine Kennzeichnungseinrichtung zum individualisierenden
Kennzeichnen von Kleidungsstücken, Schuhen, Schuheinlagen oder dergleichen von einer
Person am Körper zu tragenden Gegenständen nach dem Oberbegriff des Patentanspruches
1.
Durch die industrielle Massenproduktion wird es immer schwieriger,
„seine" (Marken-) Turnschuhe von denen des Sportkameraden zu unterscheiden,
der die selbe Marke gewählt hat. Mit Trikots, Hosen, Handschuhen oder dergleichen
ist das nicht anders.
Eine Möglichkeit zur Kennzeichnung z. B. eines textilen Kleidungsstücks
besteht im Einsticken eines Monogramms. Dies ist aber außerordentlich aufwendig
und bedarf auch immer eines näheren Hinsehens. Darüber hinaus ist die Wahrscheinlichkeit
sehr groß, dass verschiedene Personen mit an sich verschiedenen Namen das selbe
Monogramm haben.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kennzeichnungseinrichtung
der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, dass in einfacher Weise eine
leichte Wiedererkennbarkeit bei gleichzeitig hoher Individualisierungsfunktion gewährleistet
ist.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Kennzeichnungseinrichtung
eine Abbildung eines Druckverteilungsmusters umfasst, das durch eine mindestens
zweidimensionale Abtastung einer Druckverteilung zwischen einem Körperteil der Person
und einem im wesentlichen festen Körper gewonnen ist. Überraschenderweise hat es
sich gezeigt, dass ein solches, aus einer begrenzten Anzahl von Punkten- oder Flächenelementen
bestehendes „Muster" zum Einen einen sehr hohen Wiedererkennungswert aufweist,
zum Anderen fast schon so personentypisch ist wie ein Fingerabdruck. Während ein
Fingerabdruck nur durch Spezialisten von dem Finderabdruck eines anderen zu unterscheiden
ist, gelingt die Unterscheidung von Druckverteilungsmustern verschiedener Personen
außerordentlich leicht. Vorrichtungen zur Durchführung dieses Messverfahrens sind
z. B. in der EP 064047 B1 und in
den dort zitierten weiteren Schriften offenbart.
Besonders einfach wird die Unterscheidung beziehungsweise hoch wird
die Individualisierungsfunktion dann, wenn verschieden hohe Drücke durch Flächenelemente
verschiedener Farben oder verschiedener Schraffuren wiedergegeben sind. Im Gegensatz
zu einem Fingerabdruck steht dann nämlich eine dritte Dimension, eben die Farbe
(beziehungsweise das Muster) zur Verfügung, wobei derartige Farb- oder Strukturmusterverteilungen
vom Menschen sehr gut memorisierbar und von anderen Mustern unterscheidbar sind.
Die Abtastung der Druckverteilung umfasst vorzugsweise eine Vielzahl
von Abtastungen von verschiedenen Druckverteilungen, die während eines Bewegungsablaufes
beim Aufbau und Abbau eines Kontaktes zwischen dem Körperteil und dem im wesentlichen
festen Körper auftreten. Sehr gut vorstellbar wird dies beispielsweise, wenn man
sich den Bewegungsablauf und die sich während der Bewegung ändernden (zweidimensionalen)
Druckverteilungen unter dem Fuß beim Gehen vorstellt. Man kann nun beispielsweise
die Mittelwerte der Druckverteilungen an jedem Messpunkt über die Gesamtzeit des
Bewegungsablaufes oder aber auch die Spitzenwerte erfassen und in Farbwerte (verschiedene
Schraffuren) umsetzen, die dann zu einem „statischen" Bild zusammengesetzt
werden, welches die Kennzeichnungseinrichtung schon darstellen kann.
Eine solche Kennzeichnungseinrichtung beziehungsweise ein solches
Bild kann dann zum Beispiel direkt auf ein Kleidungsstück aufgedruckt oder aber
durch einen handelsüblichen Drucker auf Folie gedruckt und auch das Kleidungsstück
„aufgebügelt" werden.
Besonders sinnvoll und vorteilhaft ist die Verwendung der Kennzeichnungseinrichtung
zur Kennzeichnung eines Schuhs oder einer Einlegesohle, wobei das Druckverteilungsmuster
unter dem Fuß beim Gehen gewonnen wird. Nachdem das Druckverteilungsmuster insbesondere
bei dynamischen Prozessen (wie zum Beispiel beim Gehen) sehr personentypisch ist,
muss man das Muster nicht speichern, um es beim Neukauf von Schuhen wieder verwenden
zu können, man kann vielmehr das Muster jedes Mal zum Beispiel im Schuhgeschäft
neu herstellen lassen, was besonders einfach ist. Das sich ergebende Muster wird
dem früher gewonnenen Muster wieder erkennbar gleichen. Es kann hierbei das Muster
sowohl in verkleinerter Form oder aber die gesamte Einlegesohle maßstabsgerecht
überdeckend aufgebracht sein.
Bei der Verwendung der Kennzeichnungseinrichtung zum Kennzeichnen
einer Hose wird zum Beispiel die Druckverteilung beim Hinsetzen und wieder Aufstehen
(oder während Teilabschnitten des Bewegungsablaufes) oder aber ein statisches Muster
der Druckverteilung bestimmt. Dieses Druckverteilungsmuster kann als Kennzeichnungseinrichtung
wieder auf das Kleidungsstück maßstabsgerecht oder in jeder beliebigen Verkleinerung/Vergrößerung
aufgedruckt werden. Gleiches gilt für Handschuhe, die dann auf den Handflächen (oder
auch auf dem Handrücken) die Druckverteilung beim Ergreifen eines Gegenstandes oder
festen Aufdrücken der Handflächen auf einen Gegenstand aufgedruckt tragen können.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Abbildungen näher erläutert.
Hierbei zeigen
1 eine Kennzeichnungseinrichtung mit einem
ersten „Fußabdruck",
2 eine Kennzeichnungseinrichtung mit einem
Fußabdruck einer anderen Person,
3 den Fußabdruck gemäß 1
in einer anderen Darstellungsweise,
4 eine Kennzeichnungseinrichtung mit
einem Sitz-Verteilungsmuster und
5 eine Kennzeichnungseinrichtung mit
einer Hand-Druckverteilung.
Die in 1 und in 2
gezeigten Druckverteilungsmuster stellen Spitzenwerte dar, die beim Abrollen des
Fußes auf einer Unterlage während eines Schreitvorganges auftreten. Wie aus den
Abbildungen ersichtlich, sind die Druckverteilungsmuster sehr unterschiedlich. Dies
liegt nun nicht etwa an den verschiedenen Fußformen. Deren Unterschiede wären sehr
viel geringer und wären auch nur schwer erkennbar. Durch das hier verwendete besondere
Verfahren zur Herstellung der Abbildung beziehungsweise der Kennzeichnungseinrichtung
wird vielmehr der individuelle Bewegungsablauf, also das „Muskelaktivierungsmuster"
mit erfasst, so dass nicht nur die Form (wie beim Fingerabdruck), sondern auch die
Art der „Benutzung" des Körpers durch die Person wiedergegeben wird.
Die in 3 gezeigte Darstellung unterscheidet
sich von der nach 1 dadurch, dass anstelle von Farbwerten
oder – wie in den beiliegenden Abbildungen aus technischen Gründen nicht anders
möglich – von Grauwerten verschiedene Schraffuren den gemessenen Druckwerten
entsprechen. Der Wiedererkennungswert ist auch hier sehr groß.
Bei der in 4 gezeigten Abbildung handelt
es sich um ein Abbild der Druckverteilung auf einem (Rollstuhl-)Sitz. Auch hier
unterscheiden sich verschiedene Personen erstaunlich stark voneinander, da auch
hier das Muskelspiel, die Elastizität/Steifheit der verschiedenen Körperzonen usw.
mit in die Abbildung einfließen.
Bei der in 5 gezeigten Darstellung handelt
es sich um die Druckverteilung zwischen einer Handfläche und einer (steifen) Unterlage,
die beispielsweise als Kennzeichnungseinrichtung zur Kennzeichnung von Handschuhen
Verwendung finden kann. Insbesondere ist die Kennzeichnung eines Handschuhs auf
der Handinnenfläche oder aber auch auf der Handaußenfläche in einer im wesentlichen
1:1-Widergabe bevorzugt, da so die Wiedererkennung auch unter einer Vielzahl von
gleichartig bedruckten Handschuhen sehr gut möglich ist.
Es sei aber an dieser Stelle noch betont, dass ein „Fußabdruck"
gemäß einer der 1 bis 3
nicht nur zur Kennzeichnung von Schuhen oder Einlegesohlen sondern auch zur Kennzeichnung
anderer Bekleidungsstücke sehr gut verwendbar ist, da der Wiedererkennungswert derartiger
Fußabbildungen sehr hoch und die Unterschiede zwischen den in der genannten Art
und Weise gewonnenen Abbildungen von verschiedenen Personen sehr groß sind.