Die Erfindung betrifft eine Dickenhobelmaschine, insbesondere zur
Holz- und Kunststoffbearbeitung mit einer Messerwelle und einer an der Messerwelle
angeordneten, mit einer Absauganlage verbundenen Absaugvorrichtung, die an der Messerwelle
entstehende Späne und Staub absaugt.
Es sind Dickenhobelmaschinen zur Holz- und Kunststoffbearbeitung bekannt.
Derartige Dickenhobelmaschinenen dienen der spanenden Bearbeitung von Holz bzw.
Kunststoffwerkstücken. Insbesondere werden mittels dieser Holz- und Kunststoffbearbeitungsmaschinen
die Oberflächen der Holz- bzw. Kunststoffwerkstücke auf ein vorher bestimmtes Maß
gefertigt. Das Ziel ist dabei die Erreichung einer sehr glatten Oberfläche. Bei
den bekannten Dickenhobelmaschinen trägt dabei eine über dem Werkstück liegende
Messerwelle durch spanende Bearbeitung eine Schicht von diesem Werkstück ab, so
daß die vorher bestimmte Dicke des Werkstückes erreicht wird. Der Vorschub, durch
den das Werkstück durch die Dickenhobelmaschine angetrieben wird, ist im allgemeinen
motorisch ausgebildet.
Es ist bekannt, an der Messerwelle dieser Dickenhobelmaschinen Absaugvorrichtungen
anzuordnen, die bei der Bearbeitung entstehende Späne und Staub absaugen. Die Größe
der Absaugvorrichtung hat dabei großen Einfluß auf die Qualität der Bearbeitung.
Bei bekannten Dickenhobelmaschinen mit Absaugvorrichtungen entsteht dabei häufig
das Problem, daß von der Absaugvorrichtung nicht erfasste Späne erneut erfaßt und
eingezogen werden. Dadurch entstehen Eindrücke bzw. Druckstellen in der bearbeiteten
Oberfläche. Damit ist selbstverständlich die Qualität des Werkstückes insgesamt
negativ beeinflußt.
Ein weiterer Aspekt ist der Einfluß, den die Qualität der Absaugung
auf die Gesundheit des Bedieners besitzt. Durch eine gute Qualität der Absaugung
der Späne bzw. des entstehenden Staubes wird gleichzeitig dafür gesorgt, daß ein
Gesundheitsbeeinträchtigen durch Bearbeitungsstaub vom Bediener der Maschine ferngehalten
werden kann.
Es ist weiterhin bekannt, daß die Ausführung der Absaugvorrichtung
einen nicht unbedeutenden Teil der entstehenden Geräuschemission der Maschine bestimmt.
Eine Absaugvorrichtung, die möglichst alle Späne und allen Staub zuverlässig
erfasst und absaugt und die gute schalldämmende Eigenschaften besitzt, ist daher
für Dickenhobelmaschinen von großer Bedeutung. Insgesamt sind aus dem Stand der
Technik dazu bisher keine ausreichend und zuverlässig absaugenden und lärmmindernden
Anlagen bekannt.
Ein zusätzliches Problem entsteht dadurch, daß von dem Bediener der
Wunsch geäußert wird, die Maschine möglichst alternativ von mehreren Seiten an eine
meist zentrale Absauganlage anschließen zu können, um in jedem Fall eine möglichst
geringe Behinderung durch die zur Absauganlage führende Verrohrung in Kauf nehmen
zu müssen und Leistungsverluste der Absauganlage durch den erhöhten Rohrleitungsweg
zu vermeiden.
Mit den aus dem Stand der Technik bekannten Absaugvorrichtungen ist
es demnach nicht möglich, verbesserte Absaugleistungen der Absaugvorrichtungen zu
erreichen, ohne dabei eine Erhöhung der Absaugleistung der zentralen oder dezentralen
Absauganlage vorzunehmen.
Ausgehend von diesem bekannten Stand der Technik ist es Aufgabe der
Erfindung, eine Dickenhobelmaschine mit einer Absauganlage zur Verfügung zu stellen,
die eine Erhöhung der Absaugleistung bewirkt, ohne dabei die Leistung der Absauganlage
erhöhen zu müssen.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe der Erfindung durch eine Dickenhobelmaschine,
insbesondere zur Holz- und Kunststoffbearbeitung mit einer Messerwelle und einer
an der Messerwelle angeordneten mit einer Absauganlage verbundenen Absaugvorrichtung,
gelöst, die an der Messerwelle entstehende Späne und Staub absaugt, welche sich
dadurch auszeichnet, daß die Absaugvorrichtung bezüglich der Dickenhobelmaschine
beidseitig an die Absauganlage anschließbar ist.
Gemäß der erfindungsgemäßen Ausführung der Dickenhobelmaschine ist
es nunmehr möglich, eine zentrale oder dezentrale Absauganlage alternativ an beiden
Seiten der Dickenhobelmaschine anschließen zu können. Es wird damit erreicht, daß
der Aufwand für die Verrohrung der Absaugvorrichtung reduziert werden kann. Gleichzeitig
ist es möglich, Leistungsverluste der Absauganlage durch den erhöhten Rohrleitungsweg
zu kompensieren. Insgesamt wird damit die Erhöhung der Absaugleistung selbstverständlich
erreicht und gleichzeit das Problem, unterschiedliche Anschlußmöglichkeiten an zentrale
oder dezentrale Absauglagen zur Verfügung zu stellen, gelöst.
Durch die erhöhte Absaugleistung tragen beide zuvor beschriebenen
Lösungen auch dazu bei, den Schutz der Gesundheit des Bedieners durch das Vermeiden
des Kontaktes mit dem Staub zu verbessern.
Die Aufgabe der Erfindung wird auch gelöst durch eine Dickenhobelmaschine,
insbesondere wie zuvor beschrieben, die sich dadurch auszeichnet, daß die Absaugvorrichtung
aus einem zur Messerwelle hin geöffneten Absaugtrichter gebildet ist, der sich zumindest
über einen Teil der Messerwelle erstreckt und an dem sich ein Absaugkanal anschließt,
an dem die zentrale Absauganlage oder eine einzelne Absauganlage anschließbar ist.
Mit der zuvor beschriebenen Lösung wird ebenfalls eine Erhöhung der
Absaugleistung der Absaugvorrichtung erreicht, ohne dabei die Leistung der zentralen
oder dezentralen Absauganlage erhöhen zu müssen. Dies ergibt sich insbesondere dadurch, daß
die Absaugvorrichtung mit ihrem Absaugtrichter sich über der Messerwelle erstreckt,
wobei dann die der Messerwelle abgetragenen und geförderten Holz- oder Kunststoffspäne
und der entstehende Staub gleichzeitig in den Absaugtrichter gefördert werden. Dadurch,
daß sich der Absaugkanal gleichzeitig an den Absaugtrichter anschließt, werden Leistungsverluste
der Absauganlage insgesamt vermieden. Insbesondere wird eine sehr effektive Luftführung
in der Absaugvorrichtung angestrebt. Gleichzeitig wird durch diese erfindungsgemäße
Ausbildung der Absaugvorrichtung eine deutliche Lärmminderung erreicht, da die entstehenden
Geräusche direkt an der Messerwelle von dem Absaugtrichter mit aufgenommen werden
und so nicht ins Freie treten können. Auch die Absauggeräusche selbst werden dadurch
erheblich gemindert.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung ist es vorgesehen, daß der
Absaugtrichter über einen länglichen Spalt mit dem Absaugkanal verbunden ist. Dieser
längliche Spalt gewährleistet einen reibungsfreien Übergang der abzufördernden Späne
und des Staubes aus dem Absaugtrichter in den Absaugkanal und über diesen dann in
die zentrale bzw. dezentrale Absauganlage. Somit können auch dadurch Leitungsverluste
der gesamten Anlage kompensiert werden, was ebenfalls zu einer Erhöhung der Absaugleistung
führt. Durch den reibungsarmen bzw. reibungsfreien Übergang von dem Absaugtricher
in den Absaukanal wird im übrigen auch die Lärmemission verringert.
Entsprechend einer vorteilhaften Weiterbildung ist es vorgesehen,
daß der Absaugkanal rohrförmig ausgebildet ist. Diese rohrförmige Ausbildung ermöglicht
ebenfalls einen wirbel- bzw. reibungsarmen Weitertransport der abgesaugten Späne
und des Staubes. Gleichzeitig ist es möglich, günstige Strömungsbedingungen für
die mit Spänen und Staub angereicherte Absaugluft in der gesamten Absauganlage zu
schaffen.
Erfindungsgemäß wurde auch gefunden, daß es von Vorteil ist, wenn
der Absaugkanal mit einer Luftströmung in Art einer Schraubenbahn von der Absauganlage
beaufschlagbar ausgebildet ist. Durch diese Luftströmung, welche eine Drehbewegung
im Kanal ausführt und sich in Art einer Schraubenbahn in Richtung der zentralen
bzw. dezentralen Absauganlage bewegt, ist ein sehr wirkungsvoller Abtransport der
anfallenden Späne und des Staubes ermöglicht.
Ein weiterer Aspekt der erfindungsgemäßen Lösung ist dadurch gekennzeichnet,
daß die Späne und der Staub im Abzugskanal auf einer Schraubenbahn abtransportiert
werden. Dies führt zu den gleichen Effekten, wie bereits zuvor beschrieben. Neben
zusätzlichen Mitteln, die eingesetzt werden, um eine Schraubenbahn zu erreichen,
ist es hierbei von Vorteil, wie noch später beschrieben wird, die Abluft bezüglich
der Abzugskanalachsen tangential vom Abzugstrichter eingeleitet wird.
Entsprechend einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Dickenhobelmaschine
ist es vorgesehen, daß die, durch die Luftströmung gebildete Schraubenbahn zyklonartig
ausgebildet ist. Dabei ist der Zyklon derart ausgebildet, daß der Durchmesser der
Schraubenbahn sich bis zum Absaugschlauch hin erweitert. Diese zyklonartige Ausbildung
einer Abluftströmung hat sich in anderen technischen Gebieten bereits hervorragend
bewährt, so daß auch in dieser Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung darauf
zurückgegriffen wird.
Eine Weiterbildung der erfindungsgemäßen Dickenhobelmaschine sieht
vor, daß Späne und Staub von dem Abzaustrichter im wesentlichen tangential zur Kanalachse
eingefördert werden. Auch hier wird dabei von der grundsätzlichen Überlegung ausgegangen,
die Späne und den Staub möglichst reibungsverlustarm in die zentrale Absauganlage
einzutragen.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die Absaugvorrichtung
im wesentlichen symmetrisch ausgeführt ist. Diese symmetrische Ausführung ist insbesondere
dazu geeignet, alternative Anschlußmöglichkeiten an zentrale bzw. dezentrale Absauganlagen
zu schaffen.
Gemäß eines weiteren Aspektes der Erfindung ist es vorgesehen, daß
der Absaugtrichter oberhalb der Messerwelle angeordnet ist. Die anfallenden Späne
und der Staub werden durch die Messerwelle dabei von dem zu bearbeitenden Werkstück
abgehoben und gleichzeitig in Drehrichtung der Messerwelle nach oben befördert.
Durch die Anordnung des Absaugtrichters oberhalb der Messerwelle werden die Späne
und der Staub bereits durch die Rotation der Messerwelle in den Ansaugtrichter gefördert,
was ebenfalls zu einer Leistungserhöhung der Absauganlage insgesamt führt. Gleichzeitig
wird durch diese Anordnung des Absaugtrichters oberhalb der Messerwelle für eine
weitere Lärmminderung gesorgt.
Eine Weiterbildung der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß die
durch die Messerwelle in Richtung der Drehbewegung transportierten Späne und Staub
in den Absaugtrichter, wie bereits zuvor beschrieben, gefördert werden, wobei die
Absaugung der Späne und des Staubes in Bewegungsrichtung der Späne bzw. des Staubes
erfolgt.
Es ist weiterhin vorgesehen, daß der Absaugkanal bündig am oberen
Teil des Absaugtrichters anschließt. Auch hierbei ist der Gedanke einer möglichst
reibungsverlustarmen Transportierung der Späne und des Staubes Grundlage für diese
Ausführungsform der Erfindung.
Es wurde auch gefunden, daß es von Vorteil ist, wenn die Länge des
Absaugtrichters der Länge der Messerwelle angepasst ist. Insbesondere ist es von
Vorteil, wenn sich dabei der Absaugtrichter über die gesamte Länge der Messerwelle
bzw. geringfügig über beide Enden der Messerwelle hinausragend angeordnet ist. Damit
ist es auch möglich, auf der gesamten Länge der Messerwelle anfallenden Staub und
Späne abzutransportieren.
Da in Dickenhobelmaschinen auch unterschiedlich breite Bearbeitungswerkzeuge
bzw. Messerwellen einsetzbar sind, ist es von Vorteil, wenn der Absaugtrichter in
der Länge veränderbar ausgebildet ist. Dies kann beispielsweise sehr einfach durch
eine teleskopartige Ausbildung eines beispielsweise zweiteilig ausgebildeten Ansaugtrichters
mit daran angeordnetem Absaugkanal realisiert werden. Es ist selbstverständlich
auch möglich, den Absaugkanal und -trichter mehrteilig teleskopartig zusammenzusetzen.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lösung
ist es vorgesehen, daß an dem Absaugkanal beidseitig Anschlüsse für eine Absauganlage
vorgesehen sind. Somit ist der Anwender bzw. Käufer einer derartigen Maschine dann
in der Lage, alternativ die Anschlußmöglichkeit auszuwählen, welche für die Aufstellung
der Maschine innerhalb seiner Produktionsanlagen am günstigsten ist. Der Aufwand
der Verrohrung wird damit verringert. Gleichzeitig werden entstehende Behinderungen
der Bedienerpersonen durch die möglicherweise genau auf der falschen Seite anzuschließende
Verrohrung vermieden. Ein weiterer Aspekt ist dabei, daß auch durch die Verringerung
der Leitungslängen Leistungsverluste der gesamten Absauganlage kompensiert werden.
Erfindungsgemäß wurde gefunden, daß es von Vorteil ist, wenn in dem
Absaugkanal Drallbleche oder Leitbleche vorgesehen sind. Diese Drallbleche haben
dabei die Funktion, die Luftströmung in eine Art Drehbewegung zu versetzen, um einen
günstigen Abtransport der Späne und des Staubes zu erreichen.
Die Erfindung zeichnet sich auch dadurch aus, daß ein Schlauchanschluß
für einen Absaugschlauch für den Anschluß der Absaugvorrichtung an die Absauganlage
vorgesehen ist. Dieser Anschluß kann, wie bereits zuvor beschrieben, beidseitig
des Absaugkanales vorgesehen sein. Es versteht sich von selbst, daß dieser Anschluß
im Falle des Anschlusses von Rohren dafür entsprechend ausgebildet wird.
Entsprechend einer Weiterbildung ist zur Abdichtung der Seite des
Absaugkanales, welche nicht an die Absauganlage angeschlossen wird, ein Stopfen
vorgesehen, der diese Seite dann verschließt. Dabei hat es sich als Vorteil erwiesen,
wenn der Stopfen eine strömungsgünstige Abschrägung bzw. Abrundung an der in den
Absaugkanal einzubauenden Seite aufweist.
Es ist selbstverständlich auch möglich, einen Stopfen mit einer winkligen
Ausführung zu verwenden. Dieser Stopfen hat dann allerdings nicht so strömungsgünstige
Eigenschaften und könnte zu Verwirbelungen an dieser Stelle und dann zu Ablagerungen
von Spänen und Staub führen, die nicht gewünscht sind. Es ist daher diese Ausführung
zwar möglich, aber nicht unbedingt zu bevorzugen. Eine Kostenersparnis kann jedoch
aufgrund einer winkligen Ausführung des Stopfens erreicht werden.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist es vorgesehen, daß dieser
Stopfen, wie zuvor beschrieben, einschraubbar und insbesondere arretierbar ausgebildet
ist. Damit kann der Stopfen beispielsweise in der strömungsgünstigsten Stellung
dann arretiert werden.
Ein weiterer Aspekt der Erfindung ist dadurch angegeben, daß der Absaugtrichter,
auf der der Messerwelle zugewandten Seite eine Längsöffnung aufweist, die in ihrer
Öffnungsweite dem Durchmesser der Messerwelle angepasst ist. Durch die Anpassung
dieser Öffnung an den Durchmesser der Messerwelle wird eine optimale Absaugung der
Späne und des Staubes gewährleistet. Gleichzeitig hat diese Ausführung besonders
günstige schalldämmende Eigenschaften.
Auch bei der zuvor beschriebenen Ausbildung ist es ebenfalls möglich,
daß die Längsöffnung in ihrer Öffnungsweite veränderbar und an den jeweiligen Durchmesser
der Messerwelle anpassbar ausgebildet ist. Somit kann für jeden eingesetzten Durchmesser
einer Messerwelle die optimale Öffnungsweite eingestellt werden.
Eine besonders lärmemissionsgünstige Ausbildung ist erfindungsgemäß
dadurch angegeben, daß an bzw. in der Längsöffnung eine insbesondere gezahnte Lippe
angeordnet bzw. ausgebildet ist.
Eine weitere Reduzierung der Lärmemission läßt sich gemäß einer vorteilhaften
Weiterbildung der Erfindung dadurch erreichen, daß Teile der Absaugvorrichtung bzw.
des gesamten Innenbereiches der Absaugvorrichtung mit gelochtem Blech aufgebaut
sind. Zur weiteren Reduzierung der Lärmemissionen ist es dann dabei möglich, auf
der dem Luftstrom abgewandten Seite dieser Lochbleche lärmschluckende Matten einzubringen.
Dies ist selbstverständlich eine recht kostenintensive Maßnahme, führt jedoch zu
besonders hohen schallschluckenden Ergebnissen.
Wie aus den vorstehenden Beispielen der Ausführung der vorliegenden
Erfindung ersichtlich ist, zeichnet sich diese durch zahlreiche Variationsmöglichkeiten
aus und ist insbesondere durch eine sehr gleichförmige Durchströmung unter Vermeidung
von "toten Winkeln" gekennzeichnet. Dadurch ist eine sichere Absaugung gewährleistet,
die zur Erfassung fast aller anfallenden Späne und des Staubes führt. Insbesondere
werden auch üblicherweise schwierig abzusaugende lange Kunststoffspäne erfaßt.
Es wird darauf hingewiesen, daß die eingangs beschriebenen beiden
unabhängigen Lösungen jeweils eigenständig bereits die Aufgabe der Erfindung lösen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und
anhand von Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
1: eine Seitenansicht der Absaugvorrichtung;
2: eine Draufsicht der Absaugvorrichtung;
3: eine dreidimensionale Darstellung
der Absaugvorrichtung und
4: eine Vergrößerung eines Teiles der
gezahnten Lippe.
In 1 ist eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen
Absaugvorrichtung gezeigt. Mit dem Bezugszeichen 8 ist dabei die Messerwelle
bezeichnet. Auf der Messerwelle 8 ist ein Pfeil mit dem Bezugszeichen D
gekennzeichnet. Dieser Pfeil deutet die Drehrichtung der Messerwelle an. Durch diesen
Pfeil wird gleichzeitig angedeutet, daß die Späne und der Staub 12 durch
die Drehbewegung der Messerwelle 8 gleichzeitig in Richtung der Absaugvorrichtung
gefördert werden, derart, daß die Späne 12 wie schematisch angedeutet,
in die Längsöffnung 1 des Absaugtrichters 2 gefördert werden.
Die Förderrichtung der Späne 12 ist mit dem Pfeil E gekennzeichnet. An
den Absaugtrichter 2 schließt sich in Förderrichtung der Späne dann der
Absaugkanal 3 an. Der Absaugkanal 3 weist einen Spalt
9 auf, durch den die Späne 12 tangential in den Absaugkanal
3 gelangen. In dem Absaugkanal 3 ist durch Anschluß an eine zentrale
bzw. eine einfache Absauganlage eine Luftströmung vorhanden, die in Art einer gleichmäßigen
Schraubenbahn 10 ausgebildet ist. Dies ist ebenfalls mit einem Pfeil in
der 1 bezeichnet. Somit ist das Funktionsprinzip der
Absaugvorrichtung anhand der 1 deutlich beschrieben.
Zusammengefasst kann man feststellen, daß die Späne 12, nachdem
sie von der Messerwelle 8 von dem zu bearbeitenden Werkstück abgehoben
wurden, durch die Drehbewegung der Messerwelle 8 in den Absaugkanal
3 über die Längsöffnung 1 gelangen, durch den vorhandenen Sog,
welcher durch die Beaufschlagung der Absauganlage entweder zentral oder dezentral
erreicht wird, werden dann die Späne und der Staub 12 nahezu vollständig
von der Messerwelle weggefördert. Über den Absaugkanal 3 gelangen dann
die Späne und der Staub in die zentrale Absauganlage. Somit wird die erfindungsgemäß
gestellte Aufgabe, eine Vorrichtung zu schaffen, die eine nahezu vollständige Absaugung
der anfallenden Späne und des Staubes ermöglicht, durch die erfindungsgemäße Dickenhobelmaschine
mit der daran angeordneten Saugvorrichtung gelöst.
Die 2 zeigt eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße
Absaugvorrichtung. Mit dem Bezugszeichen 2 ist, wie bereits in
1 der Absaugtrichter bezeichnet. Das Bezugszeichen
3 kennzeichnet wiederum den Absaugkanal. Dem Bezugszeichen 4 ist
ein an dem Absaugkanal 3 befestigter Absaugschlauch schematisch angedeutet.
Das Bezugszeichen 5 bezeichnet den Stopfen, der in zwei Ausführungen möglich
ist. Einmal mit dem Bezugszeichen A angedeutet in einer schrägen, sehr strömungsgünstigen
Ausführung und wie in dem Bezugszeichen B angedeutet, mit einer winkligen und kostengünstigen
Ausführung, die jedoch strömungstechnischen Anforderungen insgesamt nicht gerecht
wird und deshalb nicht zu bevorzugen ist. Die Strömungsrichtung der Späne bzw. der
Luftströmung ist wiederum mit dem Bezugszeichen E gekennzeichnet. Das Bezugszeichen
10 bezeichnet die Luftströmung in Art einer gleichmäßigen Schraubenbahn,
wie sie in dem Absaugkanal 3 durch Beaufschlagen von der zentralen bzw.
dezentralen Absauganlage erzeugt wird.
3 zeigt eine dreidimensionale Abbildung
der erfindungsgemäßen Absaugvorrichtung, die das Prinzip der nahezu vollständigen
Absaugung nochmals sehr eindrucksvoll verdeutlicht. Mit dem Bezugszeichen
1 ist dabei die Längsöffnung bezeichnet, über die die Späne und der Staub
12 oberhalb der Messerwelle 8 angesaugt werden. Da die Absaugvorrichtung
in ihrer Länge der Länge der Messerwelle 8 angepasst ist, erfolgt hierbei
tatsächlich eine fast hundertprozentige Absaugung des anfallenden Staubes und der
Späne 12. Mit dem Bezugszeichen 3 ist wiederum der Absaugkanal
dargestellt, welcher auch in dieser Ausführungsform rohrförmig ausgebildet ist.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung ist in der Längsöffnung 1 eine
gezahnte Lippe 7 angeordnet. Die Vergrößerung in 4
zeigt den Ausschnitt, welcher in der 3 mit der kreisförmigen
Kennzeichnung versehen ist. Die Ausführung mit einer gezahnten Lippe 7
ist dabei insbesondere sehr vorteilhaft für die lärmmindernden Eigenschaften der
erfindungsgemäßen Absaugvorrichtung.
In den Figuren nicht dargestellt ist eine Ausführungsform der Erfindung,
bei der innerhalb der Absaugvorrichtung gelochte Bleche vorgesehen sind, die auf
der dem Luftstrom abgewandten Seite mit lärmschluckenden Matten hinterlegt ist.
Die Absorbtion des Lärms wird dadurch sehr stark verbessert.
Die jetzt mit der Anmeldung und später eingereichten Ansprüche sind
Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
Sollte sich hier bei näherer Prüfung, insbesondere auch des einschlägigen
Standes der Technik, ergeben, daß das eine oder andere Merkmal für das Ziel der
Erfindung zwar günstig, nicht aber entscheidend wichtig ist, so wird selbstverständlich
schon jetzt eine Formulierung angestrebt, die ein solches Merkmal, insbesondere
im Hauptanspruch, nicht mehr aufweist.
Die in den abhängigen Ansprüchen angeführten Rückbeziehungen weisen
auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die Merkmale
des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind diese nicht als ein Verzicht auf
die Erzielung eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für die Merkmale der
rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
Merkmale, die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können
im Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel zur
Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.
Merkmale, die nur in der Beschreibung offenbart wurden, oder auch
Einzelmerkmale aus Ansprüchen, die eine Mehrzahl von Merkmalen umfassen, können
jederzeit zur Abgrenzung vom Stande der Technik in den ersten Anspruch übernommen
werden, und zwar auch dann, wenn solche Merkmale im Zusammenhang mit anderen Merkmalen
erwähnt wurden beziehungsweise im Zusammenhang mit anderen Merkmalen besonders günstige
Ergebnisse erreichen. Die jetzt mit der Anmeldung und später eingereichten Ansprüche
sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.