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Dokumentenidentifikation DE10234280A1 12.02.2004
Titel Dickenhobelmaschine
Anmelder Otto Martin Maschinenbau GmbH & Co, 87724 Ottobeuren, DE
Erfinder Martin, Max, Dipl.-Ing. (FH), 87724 Ottobeuren, DE
Vertreter Patent- und Rechtsanwälte Pfister & Pfister, 87700 Memmingen
DE-Anmeldedatum 26.07.2002
DE-Aktenzeichen 10234280
Offenlegungstag 12.02.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 12.02.2004
IPC-Hauptklasse B27C 1/04
Zusammenfassung Die Erfindung betrifft eine Dickenhobelmaschine, insbesondere zur Holz- und Kunststoffbearbeitung, mit einer Messerwelle und einer an der Messerwelle angeordneten, mit einer Absauganlage verbundenen Absaugvorrichtung, die an der Messerwelle entstehende Späne und Staub absaugt.
Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß die Absaugvorrichtung bezüglich der Dickenhobelmaschine beidseitig an die Absauganlage anschließbar ist. Die Erfindung zeichnet sich weiterhin dadurch aus, daß die Absaugvorrichtung aus einem zur Messerwelle hin geöffneten Absaugtrichter gebildet ist, der sich zumindest über einen Teil der Messerwelle erstreckt und an dem sich ein Absaugkanal anschließt, an dem die Absauganlage anschließbar ist.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Dickenhobelmaschine, insbesondere zur Holz- und Kunststoffbearbeitung mit einer Messerwelle und einer an der Messerwelle angeordneten, mit einer Absauganlage verbundenen Absaugvorrichtung, die an der Messerwelle entstehende Späne und Staub absaugt.

Es sind Dickenhobelmaschinen zur Holz- und Kunststoffbearbeitung bekannt. Derartige Dickenhobelmaschinenen dienen der spanenden Bearbeitung von Holz bzw. Kunststoffwerkstücken. Insbesondere werden mittels dieser Holz- und Kunststoffbearbeitungsmaschinen die Oberflächen der Holz- bzw. Kunststoffwerkstücke auf ein vorher bestimmtes Maß gefertigt. Das Ziel ist dabei die Erreichung einer sehr glatten Oberfläche. Bei den bekannten Dickenhobelmaschinen trägt dabei eine über dem Werkstück liegende Messerwelle durch spanende Bearbeitung eine Schicht von diesem Werkstück ab, so daß die vorher bestimmte Dicke des Werkstückes erreicht wird. Der Vorschub, durch den das Werkstück durch die Dickenhobelmaschine angetrieben wird, ist im allgemeinen motorisch ausgebildet.

Es ist bekannt, an der Messerwelle dieser Dickenhobelmaschinen Absaugvorrichtungen anzuordnen, die bei der Bearbeitung entstehende Späne und Staub absaugen. Die Größe der Absaugvorrichtung hat dabei großen Einfluß auf die Qualität der Bearbeitung. Bei bekannten Dickenhobelmaschinen mit Absaugvorrichtungen entsteht dabei häufig das Problem, daß von der Absaugvorrichtung nicht erfasste Späne erneut erfaßt und eingezogen werden. Dadurch entstehen Eindrücke bzw. Druckstellen in der bearbeiteten Oberfläche. Damit ist selbstverständlich die Qualität des Werkstückes insgesamt negativ beeinflußt.

Ein weiterer Aspekt ist der Einfluß, den die Qualität der Absaugung auf die Gesundheit des Bedieners besitzt. Durch eine gute Qualität der Absaugung der Späne bzw. des entstehenden Staubes wird gleichzeitig dafür gesorgt, daß ein Gesundheitsbeeinträchtigen durch Bearbeitungsstaub vom Bediener der Maschine ferngehalten werden kann.

Es ist weiterhin bekannt, daß die Ausführung der Absaugvorrichtung einen nicht unbedeutenden Teil der entstehenden Geräuschemission der Maschine bestimmt.

Eine Absaugvorrichtung, die möglichst alle Späne und allen Staub zuverlässig erfasst und absaugt und die gute schalldämmende Eigenschaften besitzt, ist daher für Dickenhobelmaschinen von großer Bedeutung. Insgesamt sind aus dem Stand der Technik dazu bisher keine ausreichend und zuverlässig absaugenden und lärmmindernden Anlagen bekannt.

Ein zusätzliches Problem entsteht dadurch, daß von dem Bediener der Wunsch geäußert wird, die Maschine möglichst alternativ von mehreren Seiten an eine meist zentrale Absauganlage anschließen zu können, um in jedem Fall eine möglichst geringe Behinderung durch die zur Absauganlage führende Verrohrung in Kauf nehmen zu müssen und Leistungsverluste der Absauganlage durch den erhöhten Rohrleitungsweg zu vermeiden.

Mit den aus dem Stand der Technik bekannten Absaugvorrichtungen ist es demnach nicht möglich, verbesserte Absaugleistungen der Absaugvorrichtungen zu erreichen, ohne dabei eine Erhöhung der Absaugleistung der zentralen oder dezentralen Absauganlage vorzunehmen.

Ausgehend von diesem bekannten Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, eine Dickenhobelmaschine mit einer Absauganlage zur Verfügung zu stellen, die eine Erhöhung der Absaugleistung bewirkt, ohne dabei die Leistung der Absauganlage erhöhen zu müssen.

Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe der Erfindung durch eine Dickenhobelmaschine, insbesondere zur Holz- und Kunststoffbearbeitung mit einer Messerwelle und einer an der Messerwelle angeordneten mit einer Absauganlage verbundenen Absaugvorrichtung, gelöst, die an der Messerwelle entstehende Späne und Staub absaugt, welche sich dadurch auszeichnet, daß die Absaugvorrichtung bezüglich der Dickenhobelmaschine beidseitig an die Absauganlage anschließbar ist.

Gemäß der erfindungsgemäßen Ausführung der Dickenhobelmaschine ist es nunmehr möglich, eine zentrale oder dezentrale Absauganlage alternativ an beiden Seiten der Dickenhobelmaschine anschließen zu können. Es wird damit erreicht, daß der Aufwand für die Verrohrung der Absaugvorrichtung reduziert werden kann. Gleichzeitig ist es möglich, Leistungsverluste der Absauganlage durch den erhöhten Rohrleitungsweg zu kompensieren. Insgesamt wird damit die Erhöhung der Absaugleistung selbstverständlich erreicht und gleichzeit das Problem, unterschiedliche Anschlußmöglichkeiten an zentrale oder dezentrale Absauglagen zur Verfügung zu stellen, gelöst.

Durch die erhöhte Absaugleistung tragen beide zuvor beschriebenen Lösungen auch dazu bei, den Schutz der Gesundheit des Bedieners durch das Vermeiden des Kontaktes mit dem Staub zu verbessern.

Die Aufgabe der Erfindung wird auch gelöst durch eine Dickenhobelmaschine, insbesondere wie zuvor beschrieben, die sich dadurch auszeichnet, daß die Absaugvorrichtung aus einem zur Messerwelle hin geöffneten Absaugtrichter gebildet ist, der sich zumindest über einen Teil der Messerwelle erstreckt und an dem sich ein Absaugkanal anschließt, an dem die zentrale Absauganlage oder eine einzelne Absauganlage anschließbar ist.

Mit der zuvor beschriebenen Lösung wird ebenfalls eine Erhöhung der Absaugleistung der Absaugvorrichtung erreicht, ohne dabei die Leistung der zentralen oder dezentralen Absauganlage erhöhen zu müssen. Dies ergibt sich insbesondere dadurch, daß die Absaugvorrichtung mit ihrem Absaugtrichter sich über der Messerwelle erstreckt, wobei dann die der Messerwelle abgetragenen und geförderten Holz- oder Kunststoffspäne und der entstehende Staub gleichzeitig in den Absaugtrichter gefördert werden. Dadurch, daß sich der Absaugkanal gleichzeitig an den Absaugtrichter anschließt, werden Leistungsverluste der Absauganlage insgesamt vermieden. Insbesondere wird eine sehr effektive Luftführung in der Absaugvorrichtung angestrebt. Gleichzeitig wird durch diese erfindungsgemäße Ausbildung der Absaugvorrichtung eine deutliche Lärmminderung erreicht, da die entstehenden Geräusche direkt an der Messerwelle von dem Absaugtrichter mit aufgenommen werden und so nicht ins Freie treten können. Auch die Absauggeräusche selbst werden dadurch erheblich gemindert.

Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung ist es vorgesehen, daß der Absaugtrichter über einen länglichen Spalt mit dem Absaugkanal verbunden ist. Dieser längliche Spalt gewährleistet einen reibungsfreien Übergang der abzufördernden Späne und des Staubes aus dem Absaugtrichter in den Absaugkanal und über diesen dann in die zentrale bzw. dezentrale Absauganlage. Somit können auch dadurch Leitungsverluste der gesamten Anlage kompensiert werden, was ebenfalls zu einer Erhöhung der Absaugleistung führt. Durch den reibungsarmen bzw. reibungsfreien Übergang von dem Absaugtricher in den Absaukanal wird im übrigen auch die Lärmemission verringert.

Entsprechend einer vorteilhaften Weiterbildung ist es vorgesehen, daß der Absaugkanal rohrförmig ausgebildet ist. Diese rohrförmige Ausbildung ermöglicht ebenfalls einen wirbel- bzw. reibungsarmen Weitertransport der abgesaugten Späne und des Staubes. Gleichzeitig ist es möglich, günstige Strömungsbedingungen für die mit Spänen und Staub angereicherte Absaugluft in der gesamten Absauganlage zu schaffen.

Erfindungsgemäß wurde auch gefunden, daß es von Vorteil ist, wenn der Absaugkanal mit einer Luftströmung in Art einer Schraubenbahn von der Absauganlage beaufschlagbar ausgebildet ist. Durch diese Luftströmung, welche eine Drehbewegung im Kanal ausführt und sich in Art einer Schraubenbahn in Richtung der zentralen bzw. dezentralen Absauganlage bewegt, ist ein sehr wirkungsvoller Abtransport der anfallenden Späne und des Staubes ermöglicht.

Ein weiterer Aspekt der erfindungsgemäßen Lösung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Späne und der Staub im Abzugskanal auf einer Schraubenbahn abtransportiert werden. Dies führt zu den gleichen Effekten, wie bereits zuvor beschrieben. Neben zusätzlichen Mitteln, die eingesetzt werden, um eine Schraubenbahn zu erreichen, ist es hierbei von Vorteil, wie noch später beschrieben wird, die Abluft bezüglich der Abzugskanalachsen tangential vom Abzugstrichter eingeleitet wird.

Entsprechend einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Dickenhobelmaschine ist es vorgesehen, daß die, durch die Luftströmung gebildete Schraubenbahn zyklonartig ausgebildet ist. Dabei ist der Zyklon derart ausgebildet, daß der Durchmesser der Schraubenbahn sich bis zum Absaugschlauch hin erweitert. Diese zyklonartige Ausbildung einer Abluftströmung hat sich in anderen technischen Gebieten bereits hervorragend bewährt, so daß auch in dieser Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung darauf zurückgegriffen wird.

Eine Weiterbildung der erfindungsgemäßen Dickenhobelmaschine sieht vor, daß Späne und Staub von dem Abzaustrichter im wesentlichen tangential zur Kanalachse eingefördert werden. Auch hier wird dabei von der grundsätzlichen Überlegung ausgegangen, die Späne und den Staub möglichst reibungsverlustarm in die zentrale Absauganlage einzutragen.

Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die Absaugvorrichtung im wesentlichen symmetrisch ausgeführt ist. Diese symmetrische Ausführung ist insbesondere dazu geeignet, alternative Anschlußmöglichkeiten an zentrale bzw. dezentrale Absauganlagen zu schaffen.

Gemäß eines weiteren Aspektes der Erfindung ist es vorgesehen, daß der Absaugtrichter oberhalb der Messerwelle angeordnet ist. Die anfallenden Späne und der Staub werden durch die Messerwelle dabei von dem zu bearbeitenden Werkstück abgehoben und gleichzeitig in Drehrichtung der Messerwelle nach oben befördert. Durch die Anordnung des Absaugtrichters oberhalb der Messerwelle werden die Späne und der Staub bereits durch die Rotation der Messerwelle in den Ansaugtrichter gefördert, was ebenfalls zu einer Leistungserhöhung der Absauganlage insgesamt führt. Gleichzeitig wird durch diese Anordnung des Absaugtrichters oberhalb der Messerwelle für eine weitere Lärmminderung gesorgt.

Eine Weiterbildung der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß die durch die Messerwelle in Richtung der Drehbewegung transportierten Späne und Staub in den Absaugtrichter, wie bereits zuvor beschrieben, gefördert werden, wobei die Absaugung der Späne und des Staubes in Bewegungsrichtung der Späne bzw. des Staubes erfolgt.

Es ist weiterhin vorgesehen, daß der Absaugkanal bündig am oberen Teil des Absaugtrichters anschließt. Auch hierbei ist der Gedanke einer möglichst reibungsverlustarmen Transportierung der Späne und des Staubes Grundlage für diese Ausführungsform der Erfindung.

Es wurde auch gefunden, daß es von Vorteil ist, wenn die Länge des Absaugtrichters der Länge der Messerwelle angepasst ist. Insbesondere ist es von Vorteil, wenn sich dabei der Absaugtrichter über die gesamte Länge der Messerwelle bzw. geringfügig über beide Enden der Messerwelle hinausragend angeordnet ist. Damit ist es auch möglich, auf der gesamten Länge der Messerwelle anfallenden Staub und Späne abzutransportieren.

Da in Dickenhobelmaschinen auch unterschiedlich breite Bearbeitungswerkzeuge bzw. Messerwellen einsetzbar sind, ist es von Vorteil, wenn der Absaugtrichter in der Länge veränderbar ausgebildet ist. Dies kann beispielsweise sehr einfach durch eine teleskopartige Ausbildung eines beispielsweise zweiteilig ausgebildeten Ansaugtrichters mit daran angeordnetem Absaugkanal realisiert werden. Es ist selbstverständlich auch möglich, den Absaugkanal und -trichter mehrteilig teleskopartig zusammenzusetzen.

Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lösung ist es vorgesehen, daß an dem Absaugkanal beidseitig Anschlüsse für eine Absauganlage vorgesehen sind. Somit ist der Anwender bzw. Käufer einer derartigen Maschine dann in der Lage, alternativ die Anschlußmöglichkeit auszuwählen, welche für die Aufstellung der Maschine innerhalb seiner Produktionsanlagen am günstigsten ist. Der Aufwand der Verrohrung wird damit verringert. Gleichzeitig werden entstehende Behinderungen der Bedienerpersonen durch die möglicherweise genau auf der falschen Seite anzuschließende Verrohrung vermieden. Ein weiterer Aspekt ist dabei, daß auch durch die Verringerung der Leitungslängen Leistungsverluste der gesamten Absauganlage kompensiert werden.

Erfindungsgemäß wurde gefunden, daß es von Vorteil ist, wenn in dem Absaugkanal Drallbleche oder Leitbleche vorgesehen sind. Diese Drallbleche haben dabei die Funktion, die Luftströmung in eine Art Drehbewegung zu versetzen, um einen günstigen Abtransport der Späne und des Staubes zu erreichen.

Die Erfindung zeichnet sich auch dadurch aus, daß ein Schlauchanschluß für einen Absaugschlauch für den Anschluß der Absaugvorrichtung an die Absauganlage vorgesehen ist. Dieser Anschluß kann, wie bereits zuvor beschrieben, beidseitig des Absaugkanales vorgesehen sein. Es versteht sich von selbst, daß dieser Anschluß im Falle des Anschlusses von Rohren dafür entsprechend ausgebildet wird.

Entsprechend einer Weiterbildung ist zur Abdichtung der Seite des Absaugkanales, welche nicht an die Absauganlage angeschlossen wird, ein Stopfen vorgesehen, der diese Seite dann verschließt. Dabei hat es sich als Vorteil erwiesen, wenn der Stopfen eine strömungsgünstige Abschrägung bzw. Abrundung an der in den Absaugkanal einzubauenden Seite aufweist.

Es ist selbstverständlich auch möglich, einen Stopfen mit einer winkligen Ausführung zu verwenden. Dieser Stopfen hat dann allerdings nicht so strömungsgünstige Eigenschaften und könnte zu Verwirbelungen an dieser Stelle und dann zu Ablagerungen von Spänen und Staub führen, die nicht gewünscht sind. Es ist daher diese Ausführung zwar möglich, aber nicht unbedingt zu bevorzugen. Eine Kostenersparnis kann jedoch aufgrund einer winkligen Ausführung des Stopfens erreicht werden.

Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist es vorgesehen, daß dieser Stopfen, wie zuvor beschrieben, einschraubbar und insbesondere arretierbar ausgebildet ist. Damit kann der Stopfen beispielsweise in der strömungsgünstigsten Stellung dann arretiert werden.

Ein weiterer Aspekt der Erfindung ist dadurch angegeben, daß der Absaugtrichter, auf der der Messerwelle zugewandten Seite eine Längsöffnung aufweist, die in ihrer Öffnungsweite dem Durchmesser der Messerwelle angepasst ist. Durch die Anpassung dieser Öffnung an den Durchmesser der Messerwelle wird eine optimale Absaugung der Späne und des Staubes gewährleistet. Gleichzeitig hat diese Ausführung besonders günstige schalldämmende Eigenschaften.

Auch bei der zuvor beschriebenen Ausbildung ist es ebenfalls möglich, daß die Längsöffnung in ihrer Öffnungsweite veränderbar und an den jeweiligen Durchmesser der Messerwelle anpassbar ausgebildet ist. Somit kann für jeden eingesetzten Durchmesser einer Messerwelle die optimale Öffnungsweite eingestellt werden.

Eine besonders lärmemissionsgünstige Ausbildung ist erfindungsgemäß dadurch angegeben, daß an bzw. in der Längsöffnung eine insbesondere gezahnte Lippe angeordnet bzw. ausgebildet ist.

Eine weitere Reduzierung der Lärmemission läßt sich gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung dadurch erreichen, daß Teile der Absaugvorrichtung bzw. des gesamten Innenbereiches der Absaugvorrichtung mit gelochtem Blech aufgebaut sind. Zur weiteren Reduzierung der Lärmemissionen ist es dann dabei möglich, auf der dem Luftstrom abgewandten Seite dieser Lochbleche lärmschluckende Matten einzubringen. Dies ist selbstverständlich eine recht kostenintensive Maßnahme, führt jedoch zu besonders hohen schallschluckenden Ergebnissen.

Wie aus den vorstehenden Beispielen der Ausführung der vorliegenden Erfindung ersichtlich ist, zeichnet sich diese durch zahlreiche Variationsmöglichkeiten aus und ist insbesondere durch eine sehr gleichförmige Durchströmung unter Vermeidung von "toten Winkeln" gekennzeichnet. Dadurch ist eine sichere Absaugung gewährleistet, die zur Erfassung fast aller anfallenden Späne und des Staubes führt. Insbesondere werden auch üblicherweise schwierig abzusaugende lange Kunststoffspäne erfaßt.

Es wird darauf hingewiesen, daß die eingangs beschriebenen beiden unabhängigen Lösungen jeweils eigenständig bereits die Aufgabe der Erfindung lösen.

Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und anhand von Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:

1: eine Seitenansicht der Absaugvorrichtung;

2: eine Draufsicht der Absaugvorrichtung;

3: eine dreidimensionale Darstellung der Absaugvorrichtung und

4: eine Vergrößerung eines Teiles der gezahnten Lippe.

In 1 ist eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Absaugvorrichtung gezeigt. Mit dem Bezugszeichen 8 ist dabei die Messerwelle bezeichnet. Auf der Messerwelle 8 ist ein Pfeil mit dem Bezugszeichen D gekennzeichnet. Dieser Pfeil deutet die Drehrichtung der Messerwelle an. Durch diesen Pfeil wird gleichzeitig angedeutet, daß die Späne und der Staub 12 durch die Drehbewegung der Messerwelle 8 gleichzeitig in Richtung der Absaugvorrichtung gefördert werden, derart, daß die Späne 12 wie schematisch angedeutet, in die Längsöffnung 1 des Absaugtrichters 2 gefördert werden. Die Förderrichtung der Späne 12 ist mit dem Pfeil E gekennzeichnet. An den Absaugtrichter 2 schließt sich in Förderrichtung der Späne dann der Absaugkanal 3 an. Der Absaugkanal 3 weist einen Spalt 9 auf, durch den die Späne 12 tangential in den Absaugkanal 3 gelangen. In dem Absaugkanal 3 ist durch Anschluß an eine zentrale bzw. eine einfache Absauganlage eine Luftströmung vorhanden, die in Art einer gleichmäßigen Schraubenbahn 10 ausgebildet ist. Dies ist ebenfalls mit einem Pfeil in der 1 bezeichnet. Somit ist das Funktionsprinzip der Absaugvorrichtung anhand der 1 deutlich beschrieben.

Zusammengefasst kann man feststellen, daß die Späne 12, nachdem sie von der Messerwelle 8 von dem zu bearbeitenden Werkstück abgehoben wurden, durch die Drehbewegung der Messerwelle 8 in den Absaugkanal 3 über die Längsöffnung 1 gelangen, durch den vorhandenen Sog, welcher durch die Beaufschlagung der Absauganlage entweder zentral oder dezentral erreicht wird, werden dann die Späne und der Staub 12 nahezu vollständig von der Messerwelle weggefördert. Über den Absaugkanal 3 gelangen dann die Späne und der Staub in die zentrale Absauganlage. Somit wird die erfindungsgemäß gestellte Aufgabe, eine Vorrichtung zu schaffen, die eine nahezu vollständige Absaugung der anfallenden Späne und des Staubes ermöglicht, durch die erfindungsgemäße Dickenhobelmaschine mit der daran angeordneten Saugvorrichtung gelöst.

Die 2 zeigt eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Absaugvorrichtung. Mit dem Bezugszeichen 2 ist, wie bereits in 1 der Absaugtrichter bezeichnet. Das Bezugszeichen 3 kennzeichnet wiederum den Absaugkanal. Dem Bezugszeichen 4 ist ein an dem Absaugkanal 3 befestigter Absaugschlauch schematisch angedeutet. Das Bezugszeichen 5 bezeichnet den Stopfen, der in zwei Ausführungen möglich ist. Einmal mit dem Bezugszeichen A angedeutet in einer schrägen, sehr strömungsgünstigen Ausführung und wie in dem Bezugszeichen B angedeutet, mit einer winkligen und kostengünstigen Ausführung, die jedoch strömungstechnischen Anforderungen insgesamt nicht gerecht wird und deshalb nicht zu bevorzugen ist. Die Strömungsrichtung der Späne bzw. der Luftströmung ist wiederum mit dem Bezugszeichen E gekennzeichnet. Das Bezugszeichen 10 bezeichnet die Luftströmung in Art einer gleichmäßigen Schraubenbahn, wie sie in dem Absaugkanal 3 durch Beaufschlagen von der zentralen bzw. dezentralen Absauganlage erzeugt wird.

3 zeigt eine dreidimensionale Abbildung der erfindungsgemäßen Absaugvorrichtung, die das Prinzip der nahezu vollständigen Absaugung nochmals sehr eindrucksvoll verdeutlicht. Mit dem Bezugszeichen 1 ist dabei die Längsöffnung bezeichnet, über die die Späne und der Staub 12 oberhalb der Messerwelle 8 angesaugt werden. Da die Absaugvorrichtung in ihrer Länge der Länge der Messerwelle 8 angepasst ist, erfolgt hierbei tatsächlich eine fast hundertprozentige Absaugung des anfallenden Staubes und der Späne 12. Mit dem Bezugszeichen 3 ist wiederum der Absaugkanal dargestellt, welcher auch in dieser Ausführungsform rohrförmig ausgebildet ist. Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung ist in der Längsöffnung 1 eine gezahnte Lippe 7 angeordnet. Die Vergrößerung in 4 zeigt den Ausschnitt, welcher in der 3 mit der kreisförmigen Kennzeichnung versehen ist. Die Ausführung mit einer gezahnten Lippe 7 ist dabei insbesondere sehr vorteilhaft für die lärmmindernden Eigenschaften der erfindungsgemäßen Absaugvorrichtung.

In den Figuren nicht dargestellt ist eine Ausführungsform der Erfindung, bei der innerhalb der Absaugvorrichtung gelochte Bleche vorgesehen sind, die auf der dem Luftstrom abgewandten Seite mit lärmschluckenden Matten hinterlegt ist. Die Absorbtion des Lärms wird dadurch sehr stark verbessert.

Die jetzt mit der Anmeldung und später eingereichten Ansprüche sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.

Sollte sich hier bei näherer Prüfung, insbesondere auch des einschlägigen Standes der Technik, ergeben, daß das eine oder andere Merkmal für das Ziel der Erfindung zwar günstig, nicht aber entscheidend wichtig ist, so wird selbstverständlich schon jetzt eine Formulierung angestrebt, die ein solches Merkmal, insbesondere im Hauptanspruch, nicht mehr aufweist.

Die in den abhängigen Ansprüchen angeführten Rückbeziehungen weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.

Merkmale, die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.

Merkmale, die nur in der Beschreibung offenbart wurden, oder auch Einzelmerkmale aus Ansprüchen, die eine Mehrzahl von Merkmalen umfassen, können jederzeit zur Abgrenzung vom Stande der Technik in den ersten Anspruch übernommen werden, und zwar auch dann, wenn solche Merkmale im Zusammenhang mit anderen Merkmalen erwähnt wurden beziehungsweise im Zusammenhang mit anderen Merkmalen besonders günstige Ergebnisse erreichen. Die jetzt mit der Anmeldung und später eingereichten Ansprüche sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.


Anspruch[de]
  1. Dickenhobelmaschine, insbesondere zur Holz- und Kunstoffbearbeitung mit einer Messerwelle und einer an der Messerwelle angeordneten mit einer Absauganlage verbundenen Absaugvorrichtung, die an der Messerwelle entstehende Späne und Staub absaugt, dadurch gekennzeichnet, daß die Absaugvorrichtung bezüglich der Dickenhobelmaschine beidseitig an die Absauganlage anschließbar ist.
  2. Dickenhobelmaschine, insbesondere zur Holz- und Kunstoffbearbeitung mit einer Messerwelle und einer an der Messerwelle angeordneten mit einer Absauganlage verbundenen Absaugvorrichtung, die an der Messerwelle entstehende Späne und Staub absaugt, insbesondere nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Absaugvorrichtung aus einem zur Messerwelle (8) hin geöffneten Absaugtrichter (2) gebildet ist, der sich zumindest über einen Teil der Messerwelle (8) erstreckt und an den sich ein Absaugkanal (3) anschließt, an den die Absauganlage anschließbar ist.
  3. Dickenhobelmaschine nach einem oder beiden der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Absaugtrichter (2) über einen länglichen Spalt (9) mit dem Absaugkanal (3) verbunden ist.
  4. Dickenhobelmaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Absaugkanal (3) rohrförmig ausgebildet ist.
  5. Dickenhobelmaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Späne und Staub (12) im Abzugskanal (3) auf einer Schraubenbahn (10) abtransportiert werden.
  6. Dickenhobelmaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Absaugkanal (3) mit einer Luftströmung in Art einer Schraubenbahn (10) von der Absauganlage beaufschlagbar ausgebildet ist.
  7. Dickenhobelmaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die durch die Luftströmung gebildete Schraubenbahn (10) zyklonartig ausgebildet ist, derart, daß der Durchmesser der Schraubenbahn (10) sich zum Absaugschlauch (4) hin erweitert.
  8. Dickenhobelmaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Späne und Staub (8) von dem Absaugtrichter (2) im wesentlichen tangential zur Kanalachse (C) eingefördert werden.
  9. Dickenhobelmaschine nach einem oder mehreren der vor- stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Absaugvorrichtung bzw. Abzugstrichter oder Abzugskanal (3) im wesentlichen symmetrisch ausgeführt ist.
  10. Dickenhobelmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Absaugtrichter (2) oberhalb der Messerwelle (8) angeordnet ist.
  11. Dickenhobelmaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die durch die Messerwelle (8) in Richtung der Drehbewegung (D) transportierten Späne und Staub (12) in den Absaugtrichter (2) gefördert werden, wobei die Absaugung der Späne und des Staubes (12) in Bewegungsrichtung (E) der Späne und des Staubes (12) erfolgt.
  12. Dickenhobelmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Absaugkanal (3) bündig am oberen Teil des Absaugtrichters (2) anschließt.
  13. Dickenhobelmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des Absaugtrichters (2) der Länge der Messerwelle (8) angepasst ist.
  14. Dickenhobelmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Absaugtrichter (2) in der Länge veränderbar ausgebildet ist.
  15. Dickenhobelmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Absaugkanal (3) beidseitig Anschlüsse für eine Absauganlage vorgesehen sind.
  16. Dickenhobelmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Absaugkanal (3) Drallbleche oder Leitbleche vorgesehen sind.
  17. Dickenhobelmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Schlauchanschluß für einen Absaugschlauch (4) als Anschluß an die Absauganlage vorgesehen ist.
  18. Dickenhobelmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Stopfen (5) vorgesehen ist, der die Seite abdichtet, welche nicht an die Absauganlage angeschlossen ist.
  19. Dickenhobelmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Stopfen (5) eine strömungsgünstige Abschrägung (A) beziehungsweise Abrundung an der, in den Absaugkanal (3) einzubauende Seite aufweist.
  20. Dickenhobelmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine winkelige Ausführung (B) des Stopfens (5).
  21. Dickenhobelmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Stopfen (5) einschraubbar und insbesondere arretierbar ausgebildet ist.
  22. Dickenhobelmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Absaugtrichter (2) auf der der Messerwelle (8) zugewandten Seite eine Längsöffnung (1) aufweist, die in ihrer Öffnungsweite dem Durchmesser der Messerwelle (8) angepasst ist.
  23. Dickenhobelmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsöffnung (1) in ihrer Öffnungsweite veränderbar an den jeweiligen Durchmesser der Messerwelle (8) anpassbar ausgebildet ist.
  24. Dickenhobelmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an beziehungsweise in der Längsöffnung (1) eine insbesondere gezahnte Lippe (7) angeordnet beziehungsweise ausgebildet ist.
  25. Dickenhobelmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Teile der Absaugvorrichtung beziehungsweise des gesamten Innenbereichs der Absaugvorrichtung mit gelochtem Blech aufgebaut sind, welches auf der dem Luftstrom abgewandten Seite mit lärmschluckenden Matten hinterlegt.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen






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