Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verarbeitung der Ausgangsstoffe
eines Nahrungsmittelproduktes (Speisen und/oder Getränke).
Solche Vorrichtungen besitzen in konstruktiver Hinsicht einen Aufnahmebehälter
zur Aufnahme der Ausgangsstoffe (Zutaten, ingredients) des Nahrungsmittelproduktes,
der um seine Behälterachse rotierbar ist, die auf dem etwas nach oben abgewinkelten
äußeren Ende eines Rotationsarmes befestigt ist in der Weise, daß der Aufnahmebehälter
mit dem Rotationsarm um eine vertikale Rotationshauptachse umläuft und zugleich
um seine Behälter-Rotationsachse rotiert, so daß die Ausgangsstoffe in dem Aufnahmebehälter
einer Kombination von Zentrifugalkräften unterworfen sind und miteinander vermischt,
verrührt und knetend verarbeitet werden, woraus dann aus den vermischten, verrührten
und gekneteten Ausgangsstoffen das gewünschte Nahrungsmittelprodukt entsteht.
Vorrichtungen zum Zwecke der Verarbeitung der Ausgangsstoffe eines
Lebensmittelproduktes sind in verschiedenen Ausführungsformen bekannt und z. B.
in den offengelegten japanischen Patentanmeldungen Nr.: Sho 63-310 629
und Nr.: Hei 10-43 568 beschrieben.
Bei konventionellen Vorrichtungen werden die Ausgangsstoffe für das
jeweils gewünschte Nahrungsmittelprodukt in den Aufnahmebehälter der Vorrichtung
eingegeben und wie folgt verarbeitet:
In den beigefügten 1 bis 3
bezeichnet der Buchstabe "A" den Rotationskreis eines Rotationsarmes 3
(siehe 3), und der Buchstabe "B" bezeichnet den Rotationskreis
eines Aufnahmebehälters 8. Der 3 ist auch
zu entnehmen, daß der Aufnahmebehälter in geneigter Anordnung auf dem entfernteren,
etwas nach oben abgebogenen Ende 4 des Rotationsarmes 3 angeordnet
ist und um die Rotationshauptachse 2 des Rotationsarmes 3 rotiert,
wobei er gleichzeitig um seine eigene Behälter-Rotationsachse 6 rotiert.
Dementsprechend werden die in dem Aufnahmebehälter 8 vorhandenen Ausgangsstoffe
für das gewünschte Nahrungsmittelprodukt einer Kombination von Zentrifugalkräften
(X + Y) ausgesetzt, wobei die Zentrifugalkraft X aus der Rotation des entfernteren
Endes 4 des Rotationsarmes 3 um die Rotationshauptachse
2 resultiert, und die Zentrifugalkraft Y die Zentrifugalkraft bezeichnet,
die (bei Stillstand des Rotationsarmes 3) allein aus der Rotationsbewegung
des Aufnahmebehälters 8 um seine eigene Behälter-Rotationsachse
6 entsteht.
Aus der 3 wird deutlich, daß bei einer
gleichzeitigen Rotation des Rotationsarmes 3 und des Aufnahmebehälters
8 um die jeweilige Rotationshauptachse 2 und Behälter-Rotationsachse
6 die Ausgangsstoffe in dem Aufnahmebehälter 8 beiden Zentrifugalkräften
X und Y ausgesetzt sind. Aus den 1 und 3
ist auch entnehmbar, daß diese Zentrifugalkräfte X und Y sich addieren und sich
somit verstärken, wenn die Rotationen des Rotationsarms 3 und des Aufnahmebehälters
8 in ihren Bewegungsrichtungen (a, b) übereinstimmen. Im Gegensatz hierzu
sind die Zentrifugalkräfte X und Y voneinander abzuziehen und die resultierende
Kombinationswirkung der Zentrifugalkräfte verringert sich entsprechend, wenn der
Rotationsarm 3 und der Aufnahmebehälter 8 in einander entgegengesetzte
Richtung (a, b) rotieren. Im Ergebnis entsteht dadurch in jedem Fixpunkt des Aufnahmebehälters
8 eine resultierende (kombinierte) Zentrifugalkraft (X + Y), die sich im
wesentlichen sinusförmig verändert, wenn sowohl der Rotationsarm 3 als
auch der Aufnahmebehälter 8 rotieren. Dementsprechend werden die in dem
Aufnahmebehälter 8 vorhandenen Ausgangsstoffe gut miteinander vermischt
und in der gewünschten Weise miteinander verknetet.
3 zeigt, daß der Aufnahmebehälter
8 um seine geneigte Mittelachse W rotiert, die der Behälter-Rotationsachse
6 entspricht. Ebenso rotiert der Rotationsarm 3 um die vertikale
Mittelachse V, die der Rotationshauptachse 2 entspricht. Da der Aufnahmebehälter
8 auf dem entfernteren Ende 4 des Rotationsarmes 3 geneigt
angeordnet ist, ist die jeweils resultierende (kombinierte) Zentrifugalkraft (X
+ Y) in den verschiedenen Höhenebenen des Aufnahmebehälters 8 unterschiedlich.
Mit anderen Worten, die Größenordnung der resultierenden Zentrifugalkraft (X + Y)
steigt mit fallender Höhenebene in dem Aufnahmebehälter 8, da die Zentrifugalkraft
X aus der Rotationsbewegung des Rotationsarmes 3 abnimmt. Umgekehrt gilt,
daß bei einem zunehmenden Radius der Rotationsbewegung um die Rotationshauptachse
2, d. h. wenn die Höhenebene innerhalb des Aufnahmebehälters
8 fällt, die aus der Rotationsbewegung des Rotationsarmes 3 resultierende
Zentrifugalkraft X steigt.
Weiterhin, da der Aufnahmebehälter 8 auf dem Rotationsarm
3 geneigt positioniert ist, wirkt die Zentrifugalkraft X in Art einer zusätzlichen
Schwerkraft in Richtung der inneren Bodenfläche des Aufnahmebehälters
8, wodurch sich der Verarbeitungsprozeß für die Ausgangsstoffe in dem Aufnahmebehälter
8 verbessert bzw. verstärkt.
Bei Vorrichtungen dieser Art ist es bekannt, die resultierende Kombinationswirkung
der Zentrifugalkräfte (X + Y) dadurch zu verändern, daß man die jeweiligen Rotationsgeschwindigkeiten
des Rotationsarms 3 einerseits und des Aufnahmebehälters 8 andererseits
steuert.
Obwohl seit langem verschiedene Arten von non-food Produkten mit den
vorgenannten Vorrichtungen hergestellt worden sind, existiert ebenfalls seit langem
das Bedürfnis, die Vorrichtungen dieser Art für die Verarbeitung von Ausgangsstoffen
für ein gewünschtes Nahrungsmittelprodukt (Speisen/Getränke),zu nutzen, und zwar
auf einfachste Weise mit geringen Kosten und mit einer geringstmöglichen Anzahl
von Prozeßschritten (Prozeßabläufen), wobei dennoch das gewünschte Nahrungsmittelprodukt
in höchster Qualität hergestellt werden soll, z. B. als hochwertiger
Teig aus Wasser und Mehl geeignet für japanische Nudeln, die feste Bißeigenschaften
und ein entsprechendes Mundgefühl haben sollen.
Vor diesem Hintergrund dieser Aufgabenstellung ist die vorliegende
Erfindung entstanden. In diesem Zusammenhang hat der Erfinder des vorliegenden Erfindungsgegenstandes
bereits eine Vorrichtung und ein Arbeitsverfahren zum Herstellen hochqualitativer
Teige für japanische Nudeln in seinem japanischen Patent Nr. 2000-122 560
vorgestellt.
Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Vorrichtung gelöst,
die die vorstehend beschriebenen, auf die Zentrifugakräfte X und Y bezogenen Merkmale
nutzt und diese mit einem Aufnahmebehälter kombiniert, der innerhalb des Aufnahmebehälters
als sieb-artiger Einsatz zur Aufnahme der Ausgangsstoffe vorhanden ist, der lösbar,
aber ortsfest in den Aufnahmebehälter montiert ist, so daß er sich unter der Einwirkung
der resultierenden Zentrifugalkräfte (X + Y) nicht bewegt.
Dabei sind vorzugsweise auf der inneren Bodenfläche des Aufnahmebehälters
schmale, konkav-konvex geformte Teilelemente vorhanden.
Weiterhin, vorzugsweise, ist vorgesehen, daß der sieb-artige Einsatz
als Zwischenboden in einem Abstand zur Bodenfläche des Aufnahmebehälters lösbar,
aber ortsfest in dem Aufnahmebehälter montiert ist, so daß er sich unter der Einwirkung
der resultierenden Zentrifugalkraft (X + Y) nicht bewegt, und daß der Zwischenboden
als Sieb wirkt und radial verlaufende Schneidmesser aufweist.
Ebenso kann es zweckmäßig sein, in dem Aufnahmebehälter einen Zwischenboden
als sieb-artigen Einsatz zu verwenden, der lösbar, aber ortsfest in dem Aufnahmebehälter
montiert ist, so daß er sich unter der Einwirkung der resultierenden Zentrifugalkraft
(X + Y) nicht bewegt, wobei der Zwischenboden auf seiner oberen Fläche kleine, konkav-konvex
geformte Teilstücke besitzt.
Vorrichtungen der erfindungsgemäßen Art können auch so ausgebildet
werden, daß der Aufnahmebehälter auf seiner inneren Umfangsfläche und auf seiner
inneren Bodenfläche jeweils kleine konkav-konvexe Teilstücke aufweist.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor,
daß in dem Aufnahmebehälter ein innerer Einsatzbehälter lösbar, aber ortsfest eingebaut
ist, der einen Kammerhohlraum zwischen der inneren Umfangsfläche des Aufnahmebehälters
und der äußeren Umfangsfläche des Einsatzbehälters definiert, wobei der Einsatzbehälter
zur Aufnahme der Ausgangsstoffe des Nahrungsmittelproduktes dient und der Kammerhohlraum
ein Kühlmittel zum Kühlen oder ein Heizmittel zum Erwärmen der Ausgangsstoffe aufnimmt.
Im Ergebnis ist somit eine Vorrichtung mit den Merkmalen der Erfindung
sehr gut geeignet, Nahrungsmittelprodukte herzustellen, die die jeweils gewünschten
exzellenten Eigenschaften haben, wie z. B. Bißfestigkeit, gutes Mundgefühl, Farbgebung,
besonderen Geschmack oder besonderen Duft.
Weitere Details sowie Merkmale und Vorteile der erfindungsgemäßen
Vorrichtung werden nachfolgend anhand der zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispielen
be- schrieben. Es zeigen:
1 ein Schaubild bezüglich der Zentrifugalkräfte,
die bei der Umlaufrotation des Aufnahmebehälters mit und auf dem Ende des Rotationsarmes
um die Rotationshauptachse entstehen und die gleichzeitig durch die Rotation des
Aufnahmebehälters um seine Behälter-Rotationsachse auftreten,
2 eine Perspektivdarstellung der resultierenden
(kombinierten) Zentrifugalkraft, die in dem Aufnahmebehälter wirkt, wenn dieser
zugleich um die Rotationshauptachse des Rotationsarms und um seine eigene Behälter-Rotationsachse
rotiert wird, wobei der Rotationsarm in einer horizontalen Ebene rotiert und der
Aufnahmebehälter an dem äußeren, geneigten Ende des Rotationsarms positioniert ist,
und zwar mit einer Neigung seiner Behälter-Rotationsachse nach innen, so daß die
obere Öffnung des Aufnahmebehälters der Rotationshauptachse des Rotationsarmes zugeneigt
ist.
3 zeigt einen Vertikalschnitt durch die
vorgenannte Vorrichtung mit dem Aufnahmebehälter.
4 ist eine Perspektivdarstellung (mit
teilweise weggebrochener Wandung) eines Aufnahmebehälters, der einen sieb-artigen
Einsatz aufweist, der lösbar in dem Aufnahmebehälter angeordnet ist.
5 ist eine Perspektivdarstellung (mit
teilweise weggebrochener Wandung) eines Aufnahmebehälters mit einem gegenüber der
Ausführungsform in 4 modifizierten sieb-artigen Einsatz.
6 ist eine Perspektivdarstellung (mit
teilweise weggebrochener Wandung) eines Aufnahmebehälters, der einen reibflächen-artigen
Boden aufweist.
7 ist eine Perspektivdarstellung (mit
teilweise weggebrochener Wandung) eines Aufnahmebehälters, der mit einem Zwischenboden
im Abstand zur Bodenfläche versehen ist, in dem eine Vielzahl von radialen Schneidmessern
in Kombination mit radialen Schlitzen vorgesehen sind, wobei die Kombinationspaarungen
in vorgegebenen Winkelabständen voneinander beabstandet sind.
8 ist eine Perspektivdarstellung (mit
teilweise weggebrochener Wandung) eines Aufnahmebehälters mit einem Trocknungseffekt
(of a dryer type), der einen perforierten Zwischenboden in Form eines Kochwerkzeuges
aufweist, z. B. als Reibfläche, als Raspelfläche o. dergl.
9 ist eine Perspektivdarstellung (mit
teilweise weggebrochener Wandung) eines Aufnahmebehälters, der an seiner inneren
Umfangsfläche und auf der oberen Fläche seines Bodens längliche konkavkonvexe Teilelemente
besitzt.
10 ist eine Perspektivdarstellung, die
die resultierende (kombinierte) Zentrifugalkraft darstellt, die
in einem Aufnahmebehälter wirkt, der eine innere konkav-konvexe Umfangsfläche besitzt
und sowohl um die Rotationshauptachse als auch um seine eigene Behälter-Rotationsachse
rotiert, und
11 ist eine Perspektivdarstellung (mit
teilweise weggebrochener Wandung) eines Aufnahmebehälters mit einem inneren Einsatzbehälter,
der in den Aufnahmebehälter eingesetzt ist und einen Kammerhohlraum definiert, der
zwischen der inneren Wandung des Aufnahmebehälters und der äußeren Wandung des Einsatzbehälters
gebildet ist und Mittel zur Temperaturbeeinflussung in dem Kammerhohlraum aufnehmen
kann.
Nunmehr erfolgt eine detaillierte Beschreibung der in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispiele.
3 zeigt wesentliche Komponenten einer
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Verarbeiten der Ausgangsstoffe
eines gewünschten Nahrungsmittelproduktes.
Wie aus 3 ersichtlich, wird die Rotationshauptwelle
2 von der Antriebseinheit 1 angetrieben. Die Rotationshauptwelle
ist mit dem Rotationsarm 3 drehfest verbunden, und letztere besitzt ein
nach oben abgewinkeltes äußeres Endstück 4.
Das äußere Endstück 4 trägt auch den Rotationsantrieb
5 für die Rotationswelle 6 des Behälters, wobei dieser Rotationsantrieb
mit dem Rotationsarm 3 umläuft.
Geeignete Transmissionsvorrichtungen (nicht dargestellt), z. B. in
Form eines Übertragungsgetriebes und/oder eines Riemenantriebes können die Rotation
der Rotationshauptwelle 2 des Rotationsarmes 3 auf den Rotationsantrieb
5 des Aufnahmebehälters 8 übertragen. Diese Anordnung ermöglicht
es, den Aufnahmebehälter 8 um seine Rotationswelle 6 in Übereinstimmung
mit der Rotationsbewegung des Rotationsarmes 3 anzutreiben.
3 zeigt auch, daß der Aufnahmebehälter
8 in eine Traghalterung 7 eingesetzt ist, die rotierbar auf der
Oberseite des nach oben geneigten Endstücks 4 des Rotationsarmes
3 befestigt ist, wobei diese Traghalterung wiederum gegen die Rotationshauptachse
2 leicht geneigt angeordnet ist. Diese Traghalterung 7 hat ein
oberes offenes Ende und einen geschlossenen Boden.
Alternativ kann der Aufnahmebehälter 8 auch ohne Neigung,
d. h. senkrecht zu einer horizontalen Ebene ausgerichtet sein, wenn dies erforderlich
sein sollte.
Bei dem Ausführungsbeispiel in 3 ist
der Aufnahmebehälter 8 lösbar in der Traghalterung 7 montiert,
so daß er leicht ausgewechselt werden kann.
Der in 3 gezeigte Rotationsarm
3 ist mit nur einem äußeren Endstück 4 zur Anordnung des Aufnahmebehälters
versehen, doch ist es ebenso möglich, den Rotationsarm 3 mit zwei Endstücken
auszubilden, die sich diametral gegenüberliegen, so daß die Vorrichtung auch mit
zwei Aufnahmebehältern 8 und entsprechenden Traghalterungen 7
ausgerüstet sein kann.
Die Traghalterung 7 trägt den Aufnahmebehälter
8, in dem die Ausgangsstoffe für das gewünschte Nahrungsmittelprodukt (Speisen/Getränke)
enthalten sind, z. B. für einen Teig der für die Ausformung japanischer Nudeln geeignet
ist, oder für ein anderes Speisen-/Getränke-Nahrungsmittelprodukt. So ist es z.
B. möglich, mit der Vorrichtung Nahrungsmittelprodukte herzustellen, die Säfte,
Kartoffelbrei, Teigmassen, Kürbissuppen, Maronenpasten, Fischpasten, Fleischpasten,
Teige für die Herstellung japanischer Nudeln oder ähnliches enthalten. Im Betriebszustand
wird die Traghalterung 7 zusammen mit dem Aufnahmebehälter rotierend angetrieben.
Für eine gute Halterung des Aufnahmebehälters 8 in der Traghalterung
7 ist vorgesehen, daß die Traghalterung 7 einen konvexen Formteil
7a nahe seiner inneren Bodenfläche aufweist. Der Aufnahmebehälter
8 besitzt einen korrespondierenden konkaven Formteil 8a, so daß
beide Formteile ineinandergreifen, sobald der Aufnahmebehälter 8 in die
Traghalterung 7 eingesetzt ist. Natürlich ist es möglich, auch andere geeignete
Tragbefestigungen vorzusehen, wobei wesentlich ist, daß der Aufnahmebehälter
8 in der Traghalterung 7 drehfest fixiert ist. Zu diesem Zweck
ist es z. B. auch möglich, der äußeren Umfangsfläche des Aufnahmebehälters
8 eine im Querschnitt polygonale Form zu geben. Eine solche polygonale
Form muß korrespondieren mit einer im Querschnitt korrespondierenden polygonalen
Form der inneren Umfangsfläche der Traghalterung 7, um zu verhindern, daß
sich der Aufnahmebehälter 8 in der Tragvorrichtung 7 während des
Verarbeitungsprozesses bewegt. Mit anderen Worten, es ist möglich, die Vorrichtung
mit jeder geeigneten anderen Art der Fixierung des Aufnahmebehälters 8
in der Traghalterung 7 zu versehen, um eine Relativbewegung zwischen den
beiden Teilen während des Verarbeitungsprozesses auszuschließen.
Weiterhin ist es auch möglich, den Aufnahmebehälter 8 in
Form eines benutzbaren Tischgeschirres auszubilden, wenn gewünscht wird, das Nahrungsmittelprodukt
z. B. als Saft, Kartoffelbrei, Teigwaren, Kürbissuppen, Maronenpasten o. dergl.
herzustellen. In einem solchen Fall sollte vorzugsweise das äußere Erscheinungsbild
des Aufnahmebehälters 8 verbessert (designed) werden.
4 zeigt die Ausführungsform eines Aufnahmebehälters,
der in einer Vorstufe zum Verarbeitungsprozeß mit den Ausgangsstoffen gefüllt ist
und dessen obere Öffnung hermetisch verschlossen oder mittels eines Deckels
9 abgedichtet ist. Sodann wird der Aufnahmebehälter 8 in die Traghalterung
7 eingesetzt, so daß der Verarbeitungsprozeß durch Einschalten der Antriebseinheit
1 begonnen werden kann. Die Antriebseinheit 1 rotiert die Hauptrotationswelle
2 des Rotationsarmes 3, so daß der Aufnahmebehälter
8, der auf dem nach oben geneigten Endstück 4 des Rotationsarmes
3 montiert ist, um die Rotationshauptachse 2
umläuft. Zur gleichen Zeit wird der Aufnahmebehälter 8 selbst angetrieben,
d. h. er rotiert um seine eigene Behälter-Rotationsachse 6, wobei beide
vorgenannten Rotationsbewegungen mittels einer Transmissionsvorrichtung (nicht dargestellt)
aufeinander abgestimmt sein können.
Während des Verarbeitungsprozesses sind die Ausgangsstoffe für das
gewünschte Nahrungsmittelprodukt, die in dem Aufnahmebehälter 8 eingegeben
sind, einer resultierenden (kombinierten) Zentrifugalkraft (X + Y) ausgesetzt, die
nachstehend im Detail mit Bezugnahme auf die 1 bis
3 erläutert wird.
3 zeigt, daß dann, wenn der Rotationsarm
3 und der Aufnahmebehälter 8 rotierend um die Rotationshauptachse
2 bzw. um die Behälter-Rotationsachse 6 angetrieben werden, die
in dem Aufnahmebehälter 8 vorhandenen Ausgangsstoffe zum einen der Zentrifugalkraft
X aus der Rotationsbewegung des Rotationsarmes 3 und zum anderen der Zentrifugalkraft
Y aus der Rotation des Aufnahmebehälters 8 um seine eigene Rotationsachse
ausgesetzt sind. Rotieren der Rotationsarm 3 und der Aufnahmebehälter
8 übereinstimmend miteinander in Richtung (a, b), dann addieren sich die
Zentrifugalkräfte X, Y und dementsprechend verstärken sie sich. Andererseits, wenn
der Rotationsarm 3 und der Aufnahmebehälter 8 in entgegengesetzte
Richtung zueinander rotieren, dann sind die jeweiligen Zentrifugalkräfte X, Y voneinander
zu subtrahieren und dementsprechend ist die Gesamt-Zentrifugalkraft geschwächt.
Im Ergebnis wird in jedem Fixpunkt des Aufnahmebehälters
8 eine resultierende (kombinierte) Zentrifugalkraft (X + Y) wirken, die
sich im wesentlichen sinusförmig verändert, wenn der Rotationsarm und der Aufnahmebehälter
8 gemeinsam rotiert werden. Folglich sind die in dem Aufnahmebehälter
8 eingegebenen Ausgangsstoffe dieser resultierenden Zentrifugalkraft (X
+ Y) ausgesetzt, und sie werden dementsprechend bei der Durchführung des Verarbeitungsprozesses
verrührt, miteinander vermischt und ausreichend durchgeknetet.
Es wird aus der 3 deutlich, daß der Aufnahmebehälter
8 um eine geneigte Mittelachse W rotiert, die der Behälter-Rotationsachse
6 entspricht. Demgegenüber rotiert der Rotationsarm 3 um eine
vertikale Mittelachse V, die der Rotationshauptachse 2 entspricht.
Da der Aufnahmebehälter 8 am entfernten Ende 4 des
Rotationsarmes 3 geneigt angeordnet ist, wirkt sich die resultierende (kombinierte)
Zentrifugalkraft (X + Y) in den verschiedenen Höhenebenen des Aufnahmebehälters
8, d. h. auf die in den unterschiedlichen Höhenebenen des Aufnahmebehälters
befindlichen Ausgangsstoffe unterschiedlich aus. Mit anderen Worten, die resultierende
Zentrifugalkraft (X + Y) nimmt zu, wenn sich die Ausgangsstoffe auf einer unteren
Höhenebene des Aufnahmebehälters 8 befinden, da sich in diesem Fall die
Zentrifugalkraft X aus der Rotation des Rotationsarmes 3 erhöht.
Weiterhin bewirkt die geneigte Anordnung des Aufnahmebehälters
8 auf dem Rotationsarm 3, daß aus der Zentrifugalkraft X eine
nach unten (in Richtung des Bodens des Aufnahmebehälters) gerichtete Kraftkomponente
resultiert, die auf die Ausgangsstoffe in dem Aufnahmebehälter als eine Art zusätzliche
Schwerkraft wirkt, so daß der Verarbeitungsprozeß (d. h. das Vermischen, Verrühren
und Kneten der Ausgangsstoffe) verstärkt wird.
Es ist möglich, die resultierende (kombinierte) Zentrifugalkraft (X
+ Y) hinsichtlich ihrer Stärke zu beeinflussen, indem die Rotationsgeschwindigkeiten
sowohl des Rotationsarms 3 als auch des Aufnahmebehälters 8 gesteuert
werden.
Nunmehr werden die Ausgangsstoffe für das gewünschte Nahrungsmittelprodukt
(Speisen/ Getränke) näher beschrieben.
Zur Herstellung von Saft aus einem Gemüse, z. B. aus Tomaten und zur
Herstellung von Saft aus Früchten, z. B. Erdbeeren, Orangen, Weintrauben o. dergl.,
ist es möglich, derartiges Gemüse und/oder Früchte als Ausgangsstoffe in den Aufnahmebehälter
einzugeben, ohne daß diese Ausgangsstoffe enthäutet, entschalt oder durch Entfernung
ihrer Samen vorbereitet sein müssen.
Für den Fall, daß das gewünschte Nahrungsmittelprodukt ein Saft sein
soll, dient der Aufnahmebehälter 8, wie in den 4
und 5 gezeigt, als Sieb beim Verarbeitungsprozeß.
Der Aufnahmebehälter 8, wie ihn 4 zeigt, besitzt
einen sieb-artigen Einsatz 10, der in den Aufnahmebehälter 8 von
oben eingesetzt wird und darin ortsfest fixiert ist. Dementsprechend besteht keine
Gefahr, daß sich der sieb-artige Einsatz 10 während des Verarbeitungsprozesses
relativ zu dem Aufnahmebehälter 8 bewegt.
In einer Vorstufe zu dem Verarbeitungsprozeß wird der sieb-artige
Einsatz 10 mit den Ausgangsstoffen für die gewünschte Saftart gefüllt,
z. B. können die Ausgangsstoffe in diesem Fall bevorzugte Gemüsearten und/oder Früchte
sein. Nachdem die Ausgangsstoffe in den sieb-artigen Einsatz 10 eingefüllt
worden sind, wird die obere Öffnung des Aufnahmebehälters 8 hermetisch
abgedichtet oder mit einem Deckel 9 verschlossen, und sodann wird der Aufnahmebehälter
in die Traghalterung 7 der Vorrichtung eingesetzt.
Nach Erledigung der Arbeiten in dieser Vorstufe wird der Verarbeitungsprozeß
gestartet.
Während des Verarbeitungsprozesses werden die Ausgangsstoffe für die
gewünschte Saftart der resultierenden (kombinierten) Zentrifugalkraft (X + Y) in
dem siebartigen Einsatz 10 des Aufnahmebehälter 8 ausgesetzt,
so daß die Ausgangsstoffe in dem sieb-artigen Einsatz 10 stark verrührt
und knetend verarbeitet werden. Daraus resultiert, daß alle Häute und Schalen und
alle Samen der Ausgangsstoffe abgelöst bzw. entfernt werden, und zwar innerhalb
des sieb-artigen Einsatzes 10, so daß diese abgelösten Teile in dem sieb-artigen
Einsatz 10 verbleiben. Demgegenüber werden alle Saft-Bestandteile
der Ausgangsstoffe durch den sieb-artigen Einsatz 10 hindurchgelangen und
in dem unteren Teil des Aufnahmebehälters 8 aufgefangen. Ein solcher Verarbeitungsprozeß
ermöglicht die Herstellung des gewünschten Saftes aus Ausgangsstoffen, ohne diese
zu enthäuten und ohne den Samen aus den Ausgangsstoffen bereits in der Vorstufe
zu dem Verarbeitungsprozeß herauszulesen und zu entfernen.
Es ist möglich, den Aufnahmebehälter 8 selbst als Trinkgefäß
zu benutzen.
Ebenso ist es möglich, den in 4 dargestellten
Aufnahmebehälter 8 zur Herstellung von Kartoffelbrei, Maronenpasten, Kürbissuppen
o. dergl. zu benutzen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist geeignet, ohne besondere Fachkenntnisse
den Verarbeitungsprozeß durchzuführen, was bisher nur Fachleuten möglich war, die
für eine manuelle Durchführung des Verfahrens ein eigenes feines Gefühl und gute
fachliche Kenntnisse besaßen.
Im folgenden wird der Aufnahmebehälter 8, der in
6 dargestellt wird, beschrieben.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist der Aufnahmebehälter
8 an seiner inneren Bodenflächen mit einem Reibe- oder Raspelteil
11 versehen, auf den die Ausgangsstoffe, wie z. B. rohes Gemüse, Getreide
oder Hülsenfrüchte, Fisch, Fleisch o. dergl. aufgegeben werden. Es ist auch möglich,
die Ausgangsstoffe vorher zu kochen oder zu dämpfen. In der Vorstufe zu dem Verarbeitungsprozeß
befinden sich alle diese Ausgangsstoffe in dem Aufnahmebehälter 8 gemäß
4. Sodann wird die obere Öffnung des Aufnahmebehälters
8 hermetisch abgedichtet oder mittels eines Deckels (nicht gezeigt in
6, aber gezeigt in 5)
verschlossen. Sodann wird der Verarbeitungsprozeß durchgeführt, bei dem die Ausgangsstoffe
der resultierenden Zentrifugalkraft (X + Y) ausgesetzt sind, so daß das gewünschte
Nahrungsmittelprodukt in dem Aufnahmebehälter 8 fertiggestellt wird.
Es ist ebenfalls möglich, anstelle des vorgenannten Reibe- oder Raspelteils
11 ein separates Mörser-Element (nicht dargestellt) in dem Aufnahmebehälter
8 anzuordnen. Ein solches separates Mörser-Element sollte eine Kreisform
haben und in dem Aufnahmebehälter 8 befestigt sein. Bei einer solchen Ausgestaltung
kann der Aufnahmebehälter 8 mit dem separaten Mörser-Element benutzt werden,
um Reis zu waschen oder um unpolierten Reis zu polieren.
Das Ausführungsbeispiel in 7 zeigt einen
Aufnahmebehälter 8 zum Schneiden (Schnitzeln) oder Zerkleinern der Ausgangsstoffe
des gewünschten Nahrungsmittelproduktes. Das wird nachfolgend detaillierter beschrieben.
Der Aufnahmebehälter 8 in 7
hat eine zylindrische Form und ist am Boden geschlossen und besitzt eine obere Öffnung.
Innerhalb des Aufnahmebehälters befindet sich ein Zwischenboden 15, der
zu der Bodenfläche beabstandet ist und der ortsfest, aber lösbar in dem Aufnahmebehälter
8 eingesetzt ist. Der Zwischenboden 15 besitzt an seiner oberen
horizontalen Fläche 13 eine Vielzahl radial verlaufender Schneidmesser
12. Jedem radial verlaufenden Schneidmesser 12 ist ein Schlitz
14 zugeordnet. Diese Schlitze 14 in dem Zwischenboden
15 ermöglichen, daß die geschnittenen oder sonstwie zerkleinerten Stücke
der Ausgangsstoffe durch den Zwischenboden hindurch auf die untere Bodenfläche des
Aufnahmebehälters 8 fallen.
Beispielsweise können die Ausgangsstoffe mittels der radial verlaufenden
Schneidmesser 12 zerschnitzelt werden, um die vorgenannten zerkleinerten
Teilstücke der Ausgangsstoffe zu erhalten. Zwischen der horizontalen Fläche
13 des Zwischenbodens 15 und der inneren Bodenfläche des Aufnahmebehälters
8 befindet sich ein ausreichend großer Aufnahmeraum, in dem die geschnitzelten
Teilstücke der Ausgangsstoffe des gewünschten Nahrungsmittelproduktes gesammelt
werden.
In der Vorstufe zu dem Verarbeitungsprozeß werden die Ausgangsstoffe
in dem oberen Teil des Aufnahmebehälters 8 eingegeben, der sich oberhalb
der horizontalen Fläche 13 des Zwischenbodens 15 befindet. Sodann
wird die obere Öffnung des Aufnahmebehälters 8 hermetisch abgedichtet oder
mittels des Deckels 9 verschlossen. Daraufhin wird der Aufnahmebehälter
8 in die Traghalterung 7 der Vorrichtung eingesetzt, wie dies
bereits bei dem Aufnahmebehälter 8 der 6 der
Fall war. Es beginnt sodann der Verarbeitungsprozeß, bei dem die Ausgangsstoffe
in dem oberen Teil des Aufnahmebehälters 8 der resultierenden Zentrifugalkraft
(X + Y) ausgesetzt werden. Da diese resultierende (kombinierte) Zentrifugalkraft
(X + Y) auch eine vertikal nach unten in Richtung des Bodens des Aufnahmebehälters
gerichtete Kraftkomponente hat, die in Art einer zusätzlichen Schwerkraft auf die
Ausgangsstoffe wirkt, werden diese auf die obere horizontale Fläche 13
des Zwischenbodens 15 gedrückt, so daß sie mittels der radial sich erstreckenden
Schneidmesser 12 zerschnitten bzw, verkleinert werden. Die verkleinerten
Stücke der Ausgangsstoffe gelangen aufgrund der gegen den Boden des Aufnahmebehälters
gerichteten Kraftkomponente in den Raum unterhalb des Zwischenbodens und werden
dort gesammelt.
8 zeigt einen Aufnahmebehälter
8, der eine andere Art von Zwischenboden 18 besitzt, der wiederum
lösbar, aber ortsfest in dem Aufnahmebehälter eingesetzt ist. 8
ist entnehmbar, daß der Aufnahmebehälter 8 eine zylindrische Form besitzt
mit einem geschlossenen Boden und einer oberen Öffnung. Der Zwischenboden
18 besitzt in seiner horizontalen Fläche 17 eine Vielzahl von
Durchbrüchen 16, die im Durchmesser relativ klein sind. Diese Durchbrüche
16 erlauben, daß die Ausgangsstoffe einer gewissen Grundgröße auf den inneren
Boden des Aufnahmebehälters 8 hindurchfallen. Weiterhin besitzt der Zwischenboden
18 konkav-konvex geformte Teilstücke 17, die als Zerkleinerungs-Elemente
oder als Reibe- oder Raspel-Elemente wirken und die Ausgangsstoffe in dem Aufnahmebehälter
8 zerkleinern oder pulverisieren bis auf eine Grundgröße die es ihnen erlaubt,
die Durchbrüche 16 zu passieren. Wie es 8
entnehmbar ist, begrenzen der Zwischenboden 18 und der untere Boden des
Aufnahmebehälters 8 einen Aufnahmeraum, in dem die zerkleinerten/ pulverisierten
Bestandteile der Ausgangsstoffe gesammelt werden. Bezüglich der Vorstufe zu dem
Verarbeitungsprozeß und zu dem Verarbeitungsprozeß selbst besteht kein wesentlicher
Unterschied zwischen den Verfahren mit einem Aufnahmebehälter 8 der
7 und einem Aufnahmebehälter 8 der
8. Die vorbereitenden Arbeiten und der Verarbeitungsprozeß mit
einem Aufnahmebehälter der 8 sind in der gleichen Weise
durchzuführen wie mit einem Aufnahmebehälter der 7.
Um qualitativ hochwertige Teige für die Ausformung japanischer Nudeln
herzustellen, wird zunächst ein geeigneter Anteil Wasser in den Aufnahmebehälter
8 eingegeben und sodann eine geeignete Menge Mehl hinzugegeben. Sodann
wird der Aufnahmebehälter 8 hermetisch mit dem Deckel 9 verschlossen.
Es folgt sodann der gleiche Verarbeitungsprozeß, wie dieser vorstehend beschrieben
worden ist und bei dem die Ausgangsstoffe der resultierenden Zentrifugalkraft (X
+ Y) ausgesetzt sind, so daß die gewünschte Teig-Qualität in dem Aufnahmebehälter
8 hergestellt wird.
Im einzelnen wird, wie dies anhand 3
beschrieben ist, der Aufnahmebehälter 8 um die Rotationshauptachse
2 rotiert und gleichzeitig rotiert der Aufnahmebehälter um seine eigene
Behälter-Rotationsachse 6, und zwar in Abstimmung mit der Rotationsbewegung
des Rotationsarmes 3, so daß die Ausgangsstoffe für das gewünschte Nahrungsmittelprodukt
in dem Aufnahmebehälter 8 der resultierenden (kombinierten) Zentrifugalkraft
(X + Y) ausgesetzt sind. Daraus resultiert, daß das Wasser und das Mehl in dem Aufnahmebehälter
8 gut verrührt und homogen miteinander vermischt werden und auch ausreichend
durchgeknetet werden, damit ein weicher, softiger Teig entsteht, der für die Ausformung
japanischer Nudeln geeignet ist.
Für die Herstellung qualitativ hochwertiger japanischer Nudeln ist
es erforderlich, ausreichend Klebereiweiß (Gluten) hinzuzufügen. Das wiederum erfordert
einen Verarbeitungsprozeß, bei dem der Teig homogen und mit einer relativ großen
kinetischen Energie durchgeknetet wird.
Dennoch gibt es Probleme, mit der vorgenannten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung einen sogenannten "bißfesten/mit gutem Mundgefühl
versehenen" Teig herzustellen, wie er für hochwertige japanische Nudeln gewünscht
wird.
Dementsprechend hat sich der Erfinder die weitere Aufgabe gestellt,
die genannte Vorrichtung hinsichtlich der Erzeugung auch dieser Eigenschaften zu
verbessern. Er geht dabei aus von den Aufnahmebehältern, wie sie in den
4 und 5 gezeigt
worden sind. Diese haben eine glatte innere Umfangsfläche und auch eine glatt innere
Bodenfläche.
Daraus entwickelte der Erfinder die Idee, über Formänderungen dieser
glatten Flächen eine Änderung der in dem Aufnahmebehälter 8 wirkenden Zentrifugalkräfte
zu erreichen. Daraus entstand die Ausführungsform des Aufnahmebehälters
8, wie er in 9 gezeigt ist. Dieser besitzt
1anggestreckte und konkav-konvex geformte Wandelemente 19, die sich in
Längsrichtung des Aufnahmebehälters 8 erstrecken, und zwar an der inneren
Umfangsfläche des Aufnahmebehälters 8, der dann wiederum in die Traghalterung
7 eingesetzt wird, wie dies anhand der 3 beschrieben
worden ist.
Die vorstehende Ausführungsform des Aufnahmebehälters 8 (gemäß
9) ermöglicht es, die Ausgangsstoffe für das Nahrungsmittelprodukt
auf eine andere Art und Weise durchzukneten als diejenige, die in Verbindung mit
den 1 und 2
beschrieben worden ist. Zunächst wird wieder ein geeigneter Anteil Wasser in den
Aufnahmebehälter 8 eingegeben. Dann wird Mehl hinzugefügt. Sodann wird
die obere Öffnung des Aufnahmebehälters 8 verschlossen, beispielsweise
mit dem Deckel 9 (wie in 1 gezeigt). Nunmehr
wird der Aufnahmebehälter 8, der sich in der Traghalterung 7 befindet,
rotiert und die knetende Verarbeitung der Ausgangsstoffe in dem Aufnahmebehälter
eingeleitet. Das Ergebnis dieses Verarbeitungsprozesses ist der gewünschte qualitativ
hochwertige Teig, der die Eigenschaften der Bißfestigkeit und des guten Mundgefühls
bei den hergestellten japanischen Nudeln gewährleistet.
Die Gründe für die gute Qualität des Teiges, der in der Ausführungsform
des Aufnahmebehälters (wie in 9 gezeigt) erreicht werden
kann, wird wie folgt gesehen: Die Zentrifugalkraft "X", die durch die Rotationsbewegung
des Rotationsarmes 3 erzeugt wird, ist kombiniert mit der anderen Zentrifugalkraft
"Y", die durch die Rotation des Aufnahmebehälters 8 selbst erzeugt wird;
und, diese Zentrifugalkraft "Y" variiert periodisch in ihrer Richtung relativ zu
der Zentrifugalkraft "X". Damit die Zentrifugalkraft "Y" innerhalb des Aufnahmebehälters
8 wirksam variiert werden kann, ist es ebenso möglich, geeignete konkave
Teilstücke (nicht dargestellt) anstelle der vorgenannten und in 9
gezeigten langgestreckten konkav-konvexen Wandelemente 19 zu verwenden.
Auch ist es möglich, anstelle dieser langgestreckten konkav-konvexen Wandelemente
jedes andere geeignete Formelement zu verwenden, wie z. B. mehrere dachfirst-artige
Elemente oder mehrere Auskehlungen und/oder Vertiefungen oder eine im Querschnitt
polygonale Formgebung der inneren Umfangsfläche des Aufnahmebehälters
8.
Wie bereits beschrieben, ist der Aufnahmebehälter 8 geneigt
auf dem äußeren Endstück 4 des Rotationsarmes 3 angeordnet (wobei
zweckmäßigerweise das äußere Endstück nach oben abgewinkelt ist), so daß infolge
dieser Neigungsanordnung die obere Öffnung des Aufnahmebehälters 8 in Richtung der
Rotationshauptachse des Rotationsarmes 3 geneigt ist. Dieser Neigungswinkel
des Aufnahmebehälters 8 in Richtung der Rotationshauptachse des Rotationsarmes
3 erzeugt eine nach unten, in Richtung der Bodenfläche des Aufnahmebehälters
wirkende Kraftkomponente deren Größe von dem Neigungswinkel abhängig ist, den der
Aufnahmebehälter 8 relativ zu der vertikalen Rotationshauptachse einnimmt.
Unter Berücksichtigung dieser Fakten besitzt der in 9
gezeigte Aufnahmebehälter 8 schmale, langgestreckte und konkav-konvex geformte
Teilelemente 20 an oder in der Bodenfläche des Aufnahmebehälters. Diese
Teilelemente besitzen eine einheitliche Höhe und bearbeiten "schlagend" die Ausgangsstoffe
des gewünschten Nahrungsmittelproduktes. Das ermöglicht es, die Ausgangsstoffe in
sich einheitlich (homogen) durchzuarbeiten und ausreichend durchzukneten. Dementsprechend
kann mit dem Aufnahmebehälter 8 ein qualitativ hochwertiger Teig mit ausreichender
Bißfestigkeit und einem gewünschten Mundgefühl für die Herstellung japanischer Nudeln
erzeugt werden. Anzumerkenist, daß die schmalen, langgestreckten, konkavkonvexen
Teilelemente 20, wie sie bei dem Aufnahmebehälter 8 in
9 gezeigt sind, entweder durch integrale Formgebung
der inneren Umfangsfläche des Aufnahmebehälters 8 erzeugt werden können
oder durch separate Teilelemente, die auf der inneren Umfangsfläche des Aufnahmebehälters
8 aufgebracht sind.
11 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel
des Aufnahmebehälters 8 mit einem zusätzlichen inneren Einsatzbehälter
30. Dieser innere Einsatzbehälter 30 ist als Einsatz lösbar in
dem Aufnahmebehälter montiert und definiert einen Kammerhohlraum 31 zwischen
der Innenwand des Aufnahmebehälters 8 und der Außenwand des Einsatzbehälters
30. Dieser Kammerhohlraum 31 wird dazu benutzt, während des Verarbeitungsprozesses
die Temperatur der Ausgangsstoffe in dem Aufnahmebehälter 8 zu steuern,
indem ein Kühlmittel zum Kühlen oder ein Heizmittel zum Erwärmen der Ausgangsstoffe
in den Kammerhohlraum eingegeben ist oder in geeigneter Weise durch diesen hindurchgeleitet
wird.
In konstruktiver Hinsicht kann das Ausführungsbeispiel der Erfindung
gemäß 11 verschieden ausgeführt sein. Beispielsweise
kann der Aufnahmebehälter 8 an seiner inneren Umfangsfläche einen nach
innen weisenden Umlaufflansch (nicht dargestellt) besitzen, der zur Montage eines
äußeren umlaufenden Flansches des Einsatzbehälters 30 dient. Es ist auch
möglich, nur den inneren Einsatzbehälter 30 mit einem äußeren umlaufenden
Flansch zu versehen, der direkt an der inneren Umfangsfläche des Aufnahmebehälters
8 abgedichtet anliegt und dort befestigt ist.
Es ist wichtig, daß der innere Einsatzbehälter 30 in dem
Aufnahmebehälter 8 ortsfest eingebaut ist, so daß er sich während des Verarbeitungsprozesses
relativ zum Aufnahmebehälter 8 nicht bewegen kann.
Für den Verarbeitungsprozeß der Ausgangsstoffe des gewünschten Nahrungsmittelproduktes
wird in den Kammerhohlraum 31 (siehe 11),
der zwischen der inneren Umfangswand des Aufnahmebehälters 8 und der gegenüberliegenden
äußeren Umfangswand des inneren Einsatzbehälters 30 gebildet ist, ein Kühlmittel
eingegeben, z. B. Eis, Trockeneis o. dergl. (nicht dargestellt), oder es wird ein
Heizmittel, wie z. B. warmes oder kochendes Wasser o. dergl. (nicht dargestellt),
eingegeben.
1 zeigt, daß die obere Öffnung des Aufnahmebehälters
8 und die obere Öffnung des inneren Einsatzbehälters 30 hermetisch
abgedichtet oder mittels des Deckels 9 verschlossen sind, um zu verhindern,
daß Kühl- oder Heizmittel aus dem Kammerhohlraum 31 auslaufen kann und/oder
daß die Ausgangsstoffe des gewünschten Nahrungsmittelproduktes, die in den inneren
Einsatzbehälter 30 eingegeben sind, beim Verarbeitungsprozeß entweichen
können.
Beispielsweise kann in den Kammerhohlraum ein Kühlmittel, wie z. B.
Eis, Trockeneis o. dergl., eingegeben werden, und in den inneren Einsatzbehälter
30 wird z. B. eine Creme für Speiseeis eingefüllt. Während des Verarbeitungsprozesses
wird die in den Einsatzbehälter 30 eingegebene Creme durchgerührt und knetend
verarbeitet sowie gleichzeitig gekühlt. Es entsteht so das gewünschte Speise-Eis.
Selbstverständlich können auch andere geeignete Materialien oder Ausgangsstoffe
für ein gewünschtes Nahrungsmittelprodukt (Speisen und/oder Getränke) in derselben
Weise verarbeitet werden, wie dies vorstehend anhand der Herstellung von Speise-Eis
beschrieben worden ist.
Es ist auch möglich, heißes oder kochendes Wasser o. dergl. als Heizmittel
in den Kammerhohlraum 31 einzugeben, um Ausgangsstoffe wie z. B. eine Schokoladenmasse
zu erwärmen, die in den inneren Einsatzbehälter 30 eingegeben worden ist
und sodann während des Verarbeitungsprozesses durch Verrühren und Kneten verarbeitet
wird. Nach Beendigung des Verarbeitungsprozesses wird sodann die fertig verrührte
und geknetete sowie erwärmte Schokoladenmasse zu einem gewünschten Produkt geformt.
Auch in diesem Fall ist es möglich, andere geeignete Materialien und Ausgangsstoffe
für ein gewünschtes Nahrungsmittelprodukt in derselben Art und Weise mittels der
Vorrichtung zu verarbeiten, wie dies anhand der Schokoladenmasse beschrieben worden
ist.
Anstelle der Verwendung von heißem oder kochendem Wasser oder einem
ähnlichen Heizmittel, das in den Kammerhohlraum 31 eingegeben wird, kann
auch eine elektrische Beheizung (nicht dargestellt) des inneren Einsatzbehälters
30 erfolgen. Zu diesem Zweck kann ein elektrischer Heizdraht entweder an
der inneren Umfangsfläche des Aufnahmebehälters 8 oder an der äußeren Umfangsfläche
des inneren Einsatzbehälters 30 angebracht sein. Dabei ist
es zweckmäßig, die Stromzuführung über einen Schleifkontakt (nicht dargestellt)
vorzunehmen, der z. B. an der Traghalterung 7 vorhanden sein kann.
Alle Vorrichtung der vorstehend beschriebenen Konstruktionsarten besitzen
einen Aufnahmebehälter 8, der geneigt an dem äußeren Endstück
4 eines Rotationsarmes 3 befestigt ist, so daß er um die Rotationshauptachse
2 rotieren (umlaufen) kann und gleichzeitig um seine eigene Behälter-Rotationsachse
6 rotieren kann, wobei eine Abstimmung der Eigenrotation des Behälters
zu der Umlaufrotation um die Rotationshauptachse 2 vorgenommen werden kann.
Dementsprechend steht für den Verarbeitungsprozeß eine resultierende (kombinierte)
Zentrifugalkraft (X + Y) zur Verfügung, die von den beiden Rotationsbewegungen um
die Rotationshauptachse 2 einerseits und um die Behälter-Rotationsachse
6 andererseits erzeugt wird. Die in den Aufnahmebehälter 8 eingegebenen
Ausgangsstoffe sind dieser kombinierten Zentrifugalkraft (X + Y) ausgesetzt und
werden mit der Wirkung dieser Zentrifugalkraft (X + Y) zu dem gewünschten Nahrungsmittelprodukt
verarbeitet. Es ist möglich, die Menge jedes einzelnen Ausgangsstoffes für das gewünschte
Lebensmittelprodukt zu wählen. Es ist auch möglich, wahlweise die Rezeptur der Ausgangsstoffe
für ein gewünschtes Lebensmittelprodukt zu ändern.
Da der Aufnahmebehälter 8 hermetisch abgedichtet ist, z.
B. mittels eines Deckels 9, besteht nicht die Gefahr, daß die Ausgangsstoffe
während des Verarbeitungsprozesses oxydieren. Dementsprechend ist das hergestellte
Lebensmittelprodukt geschmacklich, farblich und vom Geruch her einwandfrei.
Ein weiterer Vorteil des Verarbeitungsprozesses ergibt sich aus der
Einwirkung der Zentrifugalkraft (X + Y) auf die Ausgangsstoffe derart, daß mögliche
Lufteinschlüsse aus den Ausgangsstoffen ausgetrieben bzw. aus diesen abgeschieden
werden, so daß sich das Lebensmittelprodukt z. B. als Getränk oder als teigartiges
Produkt einwandfrei darstellt. Es ist gewünschtenfalls vollständig frei von Luftblasen.
Die Lehre der Erfindung zeigt auch, daß mit einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung Lebensmittelprodukte in einer sehr effizienten Weise und in einer kürzeren
Zeit hergestellt werden können, als es mit den bis dahin bekannten Vorrichtung möglich
war.