Die vorliegende Erfindung betrifft Hub- oder Zugseile und insbesondere
Seile für Aufzüge, das heißt Seile, an denen die Aufzugskabine befestigt ist und
die ihr die Bewegung der Antriebstrommel übertragen.
Die erforderlichen Merkmale für derartige Seile sind insbesondere
eine hohe Biegsamkeit, eine herausragende Gleichmäßigkeit des Durchmessers um dadurch
eine permanente gleichmäßige Dehnung zu gewährleisten und eine hohe Abriebfestigkeit,
da der Antrieb durch Reibung zwischen dem Seil und Trommel erfolgt. Für zusätzliche
Erläuterungen der Anforderungen an derartige Kabel und der Beanspruchungen, denen
sie zu widerstehen haben, sei zum Beispiel auf die unter der Nummer 93 08648 angemeldete
französische Patentanmeldung verwiesen.
Das üblicherweise für diese Anwendungen verwendete Seil ist ein zusammengesetztes
Seil mit acht Kardeelen aus Stahl, die schraubenförmig um eine Seele aus harten
Naturfasern gewickelt sind, zum Beispiel aus Sisal. Es sind auch ähnliche Seile
bekannt geworden, bei denen die Seele zusammengesetzt ist, das heißt, aus metallischen
Kardeelen mit dazwischen angeordneten textilen Füllfasern besteht.
Zugseile für Aufzüge können auch aus Seilen mit Kardeelen bestehen,
die eine metallische Seele umgeben, wobei sie unabhängig davon sind oder nicht.
Es sind ferner Seile bekannt geworden mit zwölf äußeren Kardeelen, die um eine unabhängige
sogenannte Warrington-Seele gewickelt sind, sowie Seile mit neun äußeren Kardeelen,
die eine unabhängige metallische Seele aus neun Kardeelen umgeben.
In anderen Hubanwendungen werden Seile eingesetzt, die Naturfasern,
wie Sisal, oder synthetische Fasern ( wie Polypropylen ) enthalten, deren Rolle
darin besteht, eine Art eingesetzte Matte zu bilden zwischen den verschiedenen Kardeelschichten.
Damit soll eine Reibung der Drähte oder Kardeele aneinander vermieden oder zumindest
verringert werden im Hinblick auf einer Verbesserung und Beibehaltung der Biegsamkeit
des Seiles, sodass keine Brüche der Drähte auftreten.
Es ist ferner aus der internationalen Patentanmeldung WO 89/11559
ein Seil bekannt, dessen zentrale Seele aus einem Polymer oder aus einem Elastomer
als Träger für die Wicklung aus metallischen Kardeelen dient und die zu diesem Zweck
schraubenförmige Nuten für deren Aufnahme aufweist. Die Seele kann in der Mitte
hohl sein zur Aufnahme von der Verstärkung dienenden Teilen.
Allen diesen Zusatzteilen aus nicht metallischen Materialien ist gemeinsam,
dass sie nicht an einer Aufnahme der das Seil belastenden Spannung beteiligt sind,
das heißt, dass sie keinen direkten Beitrag zu einer Erhöhung der Reißfestigkeit
des Seiles leisten.
Schließlich sind aus der US-A-5 566 786 Seile bekannt, die als Zugseile
für Aufzüge eingesetzt werden können, die ausschließlich aus synthetischen Fasern
bestehen und die in der Lage sind, eine Zugkraft zu übertragen. Ein derartiges Seil
weist insbesondere den Vorteil einer geringeren längenbezogenen Masse auf als ein
zusammengesetztes Seil oder ein Stahlseil mit äquivalenter Festigkeit. Es ist jedoch
noch mit dem Nachteil behaftet, erhebliche Veränderungen verglichen mit den herkömmlichen
Seilen zu bedingen hinsichtlich seiner Fertigung und seiner Prüfung. So ist zum
Beispiel ein besonderes und sehr kompliziertes System für seine Verankerung erforderlich.
Außerdem lässt sich der Grad der Abnutzung der synthetischen Fasern nicht überprüfen,
wie es bei Stahlseilen durch den Einsatz von elektrischen oder elektromagnetischen
Verfahren leicht möglich ist. Es wurde zwar bereits vorgeschlagen in die synthetischen
Fasern solche aus elektrisch leitendem Kohlenstoff einzubetten, sodass durch die
Überprüfung deren Leitfähigkeit der Grad der Abnutzung ermittelt werden kann. Dies
führt jedoch zu einem komplizierten Seil mit erhöhten Kosten. Schließlich können
derartige Seile noch weitere Nachteile aufweisen, wie zum Beispiel eine schlechte
Kraftübertragung durch Adhäsion des Seiles an der Antriebstrommel oder ein erhöhtes
Risiko gegen Beschädigungen auf Grund von Vandalismus.
Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, die oben aufgezählten Nachteile
zu vermeiden. Im Hinblick darauf zielt sie insbesondere auf die Schaffung eines
Hub- oder Zugseiles ab, das, bei gleichem Gewicht, eine erheblich verbesserte Reißfestigkeit
aufweist verglichen mit vollständig aus Stahl bestehenden oder mit zusammengesetzten
Seilen, sodass bei gleicher Masse die Nutzlast sowie der Hubweg des Aufzuges vergrößert
werden können, oder, bei gleicher Nutzlast die Anzahl der verwendeten Stränge bzw.
der Durchmesser der für diesen Einsatz vorgesehenen Seile verkleinert werden können.
Im Hinblick darauf betrifft die Erfindung also ein zusammengesetztes
Seil, das eine Vielzahl von Kardeelen aufweist, die um eine Seele aus Kunststoff
verseilt sind, wobei sie dadurch gekennzeichnet ist, dass die Seele aus einem Kern
besteht, der durch ein Bündel zueinander paralleler synthetischer Fasern gebildet
wird, die sich in Längsrichtung des Seiles erstrecken und aus einer festen Hülle
aus einem thermoplastischen Material besteht, die den Kern einschließt und als Träger
für die Wicklung der Kardeele dient.
Die Erfindung, deren Prinzip sich in identischer Weise auch auf ein
Seil in seiner einfachsten Ausgestaltung anwenden lässt, das heißt auf ein Seil
aus einem einfachen Kardeel, betrifft außerdem ein zusammengesetztes Kardeel mit
einer Vielzahl von äußeren Drähten, die um eine Seele aus einem Kunststoff verseilt
sind, wobei das Kardeel dadurch gekennzeichnet ist, dass die Seele aus einem Kern
besteht, der durch ein Bündel zueinander paralleler synthetischer Fasern gebildet
wird, die sich in Längsrichtung des Seiles erstrecken und aus einer Hülle aus einem
thermoplastischen Material besteht, die den Kern umschließt und als Träger
für die Wicklung der Drähte dient.
Wie ersichtlich bestehen die wesentliche Merkmale der Erfindung darin,
dass eine synthetische Seele aus zwei zusammengesetzten konzentrisch zueinander
angeordneten Bestandteilen vorgesehen ist: eine feste, jedoch durch Kompression
radial verformbare Hülle (aus einem Thermoplast), die eng anliegend einen mittigen
Kern umgibt, der aus einem Bündel einzelner Fasern, ebenfalls aus Kunststoff, besteht,
die im wesentlichen kontinuierlich über die Länge des Seiles verlaufen und die dergestalt
angeordnet sind, dass sie in wirksamer Weise einen Teil der Zugkraft aufbringen,
die von einer Nutzlast auf das Seil ausgeübt wird.
Im Gegensatz dazu dient bei den herkömmlichen zusammengesetzten Seilen
der Kunststoff als Füllmaterial um so den Zusammenhalt der Kardeele oder der Drähte
untereinander im Querschnitt des Seiles zu gewährleisten und demzufolge Reibungen
der metallischen Drähte aneinander und eventuelle Ausbuchtungen zu vermeiden, die
durch eine radiale Krafteinwirkung auf die Drähte oder Kardeele auftreten können,
wenn das Seil mit einer Zugkraft beaufschlagt wird, wobei es jedoch in keiner Weise
zu einer Erhöhung der Zugwirkung beiträgt.
Um in effektiver Weise einen Beitrag zur Reißfestigkeit zu leisten
sind gemäss der Erfindung der Querschnitt und die Anzahl der Fasern des Seiles oder
des Kardeels dergestalt festgelegt, dass die Seele mit den metallischen Drähten
oder Kardeelen eine derartige Gesamtanordnung bildet, dass die bei Belastung auftretenden
Verformungen, insbesondere eine Dehnung in Längsrichtung, im wesentlichen gleich
groß sind für die Seele aus synthetischen Fasern und für die metallischen äußeren
Kardeele oder Drähte trotz der Unterschiede in den mechanischen Eigenschaften dieser
Materialien. Außerdem besteht die die Fasern umgebende Hülle aus einem verformbaren,
jedoch kaum kompressiblen Material, das bei der Herstellung des Seiles oder des
Kardeels flüssig ist, sodass es in die freien Stellen zwischen der Seele und den
Kardeelen oder Drähten der die Seele direkt umgebenden Schicht eindringt und diese
ausfüllt. Dies bedeutet, dass ein radialer Druck auf die Kardeele oder Drähte von
den äußeren Kardeelen oder Drähten auf die Hülle ausgeübt wird und damit auf die
Umfangsschicht der Seele, wodurch eine kräftige Adhäsion erzeugt wird oder eine
Art mechanischer Kohäsion zwischen Drähten oder Kardeelen und den genannten Fasern,
die groß genug ist um zwischen ihnen eine Übertragung der Zugkräfte zu gewährleisten.
Die Reibung zwischen den Fasern, die übrigens durch die Wirkung des radialen Drucks,
der von den äußeren Kardeelen oder Drähten ausgeübt wird, noch erhöht wird, ermöglicht
es weiterhin, zumindest teilweise und in zunehmender Weise bis zur Mitte der Seele
hin, die von der Umfangsschicht aufgenommenen Zugkräfte zu übertragen, derart, dass
der gesamte Querschnitt der Seele an der Aufnahme der Zugbelastung teilnimmt, der
das Seil ausgesetzt ist.
Die Hülle dient in erster Linie dazu, die parallelen Fasern zusammen
zu halten und deren kompakte Anordnung zu gewährleisten.
Es sei betont, dass die Übertragung der Kräfte zwischen den äußeren
Kardeelen oder Drähten und der Seele durch Reibung zwischen der Hülle und den äußeren
Kardeelen oder Drähten umso höher ist je mehr diese in das Material der Hülle eindringen,
da dadurch die Kontaktoberfläche vergrößert wird.
Da außerdem die Hülle eine Zwischenschicht zwischen den äußeren Kardeelen
oder Drähten und den Fasern der Seele darstellt, wird eine Scherbeanspruchung der
Fasern, die sich in Axialrichtung erstrecken und die von den äußeren Drähten oder
den Drähten der äußeren Kardeele ausgeht, die quer zu dieser Axialrichtung angeordnet
sind, vermieden oder zumindest verringert.
Unabhängig davon, ob es sich um ein Seil oder ein einfaches Kardeel
handelt, bestehen die Fasern vorteilhafterweise aus Polyäthylen oder Aramid, während
die Hülle vorteilhafterweise aus extrudiertem Polyamid besteht.
Die äußeren Kardeele des erfindungsgemäßen Seiles können vollständig
aus Metall bestehen, das heißt insgesamt aus metallischen Drähten aufgebaut sein,
oder aber zusammengesetzt sein, wobei sie insbesondere zusammengesetzte Kardeele
im Sinne der Erfindung sind.
Weitere Merkmale und Vorteile gehen aus der nachfolgenden Beschreibung
erfindungsgemäßer Kardeele und Seile hervor im Zusammenhang mit der beigefügten
Zeichnung; darin zeigen:
1 einen Querschnitt durch ein zusammengesetztes
Kardeel nach der Erfindung,
2 einen Querschnitt durch ein erstes
Ausführungsbeispiel eines Seiles nach der Erfindung und
3 einen Querschnitt durch ein zweites
Ausführungsbeispiel eines Seiles nach der Erfindung.
Das im Schnitt in Figur dargestellte Kardeel weist eine zusammengesetzte
synthetische Seele 4 mit konzentrischer Struktur auf: einen zentralen Kern
1 aus einem Bündel freier und parallel zueinander angeordneter Fasern,
deren Zusammenhalt durch eine monolithische Hülle 3 gewährleistet wird,
die das Bündel korsettartig umgibt. Diese Seele ist von einer Schicht aus Stahldrähten
2 umgeben (zehn im dargestellten Beispiel), die spiralförmig um die Hülle
3 gewickelt sind und diese an den Kern 1 pressen, sodass sie die
in der Zeichnung erkennbaren durch Eindrücken entstehenden Vertiefungen aufweist.
Die die Seele bildenden Fasern 1 bestehen zum Beispiel aus
Polyäthylen, Aramid, Kevlar®, Twaron® etc. Die Hülle 3 besteht
aus einem thermoplastischen Material, wie zum Beispiel einem Polyamid, das gute
Adhäsionseigenschaften bezüglich der Fasern des Seele aufweist.
Das im Schnitt in 2 dargestellte Seil
besteht aus einer Seele 5 aus synthetischen Fasern, ähnlich der
oben beschriebenen Seele 4 und wird von einem Dutzend Kardeelen umgeben,
die jeweils aus siebzehn Stahldrähten zusammen gesetzt sind. Zwischen dem Kern
11 und der äußeren Schicht 12 aus Kardeelen ist eine Zwischenschicht
aus einem thermoplastischen Material eingesetzt, die eine kompakte Hülle
13 bildet, welche auf Grund der Kardeele 12 im Presssitz an der
Seele anliegt. Wie aus der Zeichnung deutlich hervorgeht, dringen die innen liegenden
Drähte der Kardeele in das thermoplastische Material der Hülle 13 ein,
wodurch eine vergrößerte Kontaktfläche entsteht und damit eine große Adhäsion. Letztere
wird noch durch den Effekt der radialen zentripetalen Kompression verstärkt, die
von den Kardeelen auf die Hülle ausgeübt wird, wenn das Seil unter Spannung gesetzt
wird.
Die für die Seele 5, den Kern 11 und die Hülle
13 in Frage kommenden Materialien sind die gleichen, wie sie im Zusammenhang
mit dem Kardeel gemäss 1 beschrieben wurden.
3 zeigt ein weiteres Seil, das eine Seele
5 aus synthetischen Fasern aufweist mit einem zentralen Bündel 11 aus synthetischen
Fasern und mit einer Hülle 13 aus einem thermoplastischen Material. Im
Gegensatz zum vorhergehenden Beispiel bestehen die acht Kardeele 10 nicht
vollständig aus Stahl, sondern sind Kardeele wie dasjenige in 1.
Die drei dargestellten und beschriebenen Beispiele sind nicht begrenzend.
Die Bruchlast eines herkömmlichen Seiles, selbst eines zusammengesetzten Seiles,
hängt in erster Linie vom metallischen Querschnitt ab, das heißt der Summe der Querschnitte
aller es bildenden Drähte. Sie wird kaum durch die nicht metallischen-Einsätze beeinflusst,
die in den zusammen gesetzten Seilen vorhanden sind, insbesondere die synthetischen
Fasern, die prinzipiell nur als Material zum Ausfüllen der Leerstellen zwischen
den Drähten oder den Kardeelen verwendet werden und somit nichts zur Lastaufnahme
beitragen.
Andererseits hängt das Gewicht eines Seiles in erster Linie vom Gewicht
der Stahldrähte ab, aus denen es besteht. Dies bedeutet, dass das Verhältnis Bruchlast/Gewicht
des Stahlkabels im wesentliche konstant ist und nur vom Aufbau des Seiles, nicht
jedoch von dessen Durchmesser abhängt.
Die nachstehende Vergleichstabelle zeigt das Verhältnis R/P der Bruchlast
R zum Gewicht P pro Meter für zwei Arten von Seilen, 8 × 19 und 12 ×
17, einmal in herkömmlicher Ausgestaltung (Spalte 2) und einmal in erfindungsgemäßer
Ausgestaltung (Spalte 3)
Die Vergrößerung des Verhältnisses R/P mit dem entsprechenden Aufbau
des Seiles ist leicht erkennbar. Im Vergleich zu den völlig aus Stahl bestehenden
Seilen und bei gleichem Gewicht kann die Nutzlast vergrößert werden oder aber, für
die gleiche Nutzlast das Gewicht und der Durchmesser des Seiles entsprechend verkleinert
werden, wodurch eine Verringerung der Abmessungen des Antriebs oder der Tragkonstruktion
für den Aufzug oder dgl. ermöglicht wird. Auch die Lebensdauer der Seile nach der
Erfindung ist größer als diejenige der völlig aus Stahl bestehenden Seile.
Im Vergleich zu den vollständig aus Fasern bestehenden Seilen erfordert
die Herstellung der Seile nach der Erfindung keinerlei Veränderungen der bestehenden
Anlagen: die Verankerung und die Endstücke des Seiles sind identisch mit denjenigen
der herkömmlichen Seile; die Berührungsstellen zwischen den Trommeln der Anlagen
und dem Seil sind wie bisher ein Kontakt Stahl – Material der Trommel, sodass
die Bedingungen der Übertragung der Bewegung mittels Adhäsion nicht verändert werden;
die Kriterien für den Ausbau und den Ersatz sind ähnlich und beruhen auf der Verringerung
des Durchmessers und der Anzahl an gebrochenen Drähten; die erfindungsgemäßen Seile
sind auch nicht anfälliger für auf Vandalismus beruhende Beschädigungen als die
vollständig aus Stahl bestehenden Seile.
Die Erfindung ist nicht auf die oben beschriebenen Beispiele beschränkt,
die nur der Erläuterung dienen. Die Anzahl der Drähte für jedes Kardeel und die
Anzahl der Kardeele sind frei wählbar. Auch der Einsatz der Seile ist nicht auf
den Einsatz als Seile für Aufzüge beschränkt; sie können genau so gut als Seile
für Hebeanlagen, Hängeseile, Seile für den Einsatz im Gebirge oder im maritimen
Bereich verwendet werden.
Anspruch[de]
Zusammengesetztes Seil mit einer Vielzahl von Kardeelen (10–12),
die um eine Seele (5) aus synthetischem Material verseilt sind, die aus
einem Kern (11) und aus einer kompakten Hülle (13) aus thermoplastischem
Material besteht, die den Kern umschließt und als Träger für die Wicklung aus den
Kardeelen (10,12) dient, dadurch gekennzeichnet, dass der
Kern (11) aus einem Bündel synthetischer parallel zueinander angeordneter
Fasern besteht, die sich in Längsrichtung des Seiles erstrecken
Zusammengesetztes Kardeel mit einer Vielzahl von Drähten (2), die um
eine Seele (4) aus synthetischem Material verseilt sind, die aus einem
Kern (1) und aus einer kompakten Hülle (3) aus thermoplastischem
Material besteht, die den Kern umschließt und die als Träger für die Wicklung aus
den Drähten dient, dadurch gekennzeichnet, dass der Kern (1) aus einem
Bündel synthetischer parallel zueinander angeordneter Fasern besteht, die sich in
Längsrichtung des Kardeels erstrecken.
Kardeel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die den Kern
(1) bildenden Fasern aus Polyäthylen oder Aramid bestehen.
Kardeel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (3)
aus Polyamid besteht.
Seil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die den Kern (11)
bildenden Fasern aus Polyäthylen oder Aramid bestehen.
Seil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (13) aus
Polyamid besteht.
Seil nach Anspruch, 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kardeele (12)
aus metallischen Drähten bestehen.
Seil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kardeele (10)
Kardeele nach Anspruch 2 sind