| Dokumentenidentifikation |
DE10210985B4 26.02.2004 |
| Titel |
Verfahren und Vorrichtung zur Behandlung von organische Abfälle enthaltenden Stoffen |
| Anmelder |
Kassen, Dirk, 49124 Georgsmarienhütte, DE; Reinelt, Daniel, 49074 Osnabrück, DE; Reinelt, Markus, 49124 Georgsmarienhütte, DE |
| Erfinder |
Kassen, Dirk, 49124 Georgsmarienhütte, DE |
| Vertreter |
Busse & Busse Patentanwälte, 49084 Osnabrück |
| DE-Anmeldedatum |
13.03.2002 |
| DE-Aktenzeichen |
10210985 |
| Offenlegungstag |
09.10.2003 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
26.02.2004 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
26.02.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
C05F 9/04
|
| IPC-Nebenklasse |
C12P 5/02
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Behandlung von Stoffen nachdem
Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs
13.
Es ist bekannt, für die Aufbereitung von flüssigen Stoffen, die organische
Abfälle enthalten, einen Biogasreaktor zu benutzen, der eine anaerobe Fermentierung
nutzt und mit einem Feststoffabscheider, beispielsweise einer Ultrafiltrationsanlage,
in Austauschverbindung steht.
Die WO 99/42423 A1 zeigt ein Verfahren, bei dem dem aus der Feststofftrennvorrichtung
herausgeförderten Stoffgemisch im weiteren Schritt Kohlenstoff und Stickstoff dadurch
entzogen werden, daß das Stoffgemisch erwärmt wird und somit gelöste Nitrationen
und gelöste Hydrogenkarbonationen als NH3 und CO2 in die Gasphase
übergehen.
Das verbleibende Stoffgemisch, das nach diesem sogenannten Stripping
im wesentlichen von NH3 und CO2 befreit ist, wird einer Umkehrosmose
unterzogen, um dadurch klares Wasser zu haben, das unmittelbar in einen Vorfluter
eingeleitet werden kann, und um weiterhin einen Düngergrundstoff zu erhalten, der
Mineralstoffe, etwa Phosphor und Kalium; enthält.
Dabei stellt sich das Problem, daß die Umkehrosmose nur dann reines
Wasser liefert, wenn der Mineralstoffgehalt in dem verbleibenden Stoffgemisch sehr
gering ist. Dann ist jedoch in dem Düngergrundstoff, der der Umkehrosmoseanlage
zu entnehmen ist, der Mineraliengehalt zu gering, um den Düngergrundstoff so in
den Handel bringen zu können. Er muß also weiterhin als organischer Sekundärrohstoff
auf den Feldern ausgebracht werden, was eine große Fläche – je nach Konzentration
beispielsweise 1000 ha Ausbringfläche für 25 cbm Sekundärrohstoff gemäß geltenden
Vorschriften – erfordert bzw. lange Transportwege, um damit den Düngergrundstoff
solchen Betrieben zuzuführen, die über hinreichend große Flächen verfügen. Andererseits
kann, wenn der Mineralstoffgehalt hinreichend hoch ist, um einen verkaufsfähigen
Dünger zu erhalten, kein reines Wasser erhalten werden, sondern das aus der Umkehrosmose
stammende Wasser muß einer zusätzlichen Nachreinigung unterzogen werden oder auch
als Sekundärrohstoff ausgebracht werden, was ebenfalls die Kosten erheblich erhöht.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Kostenoptimierung bei
der Aufbereitung von organische Abfälle enthaltenden Stoffen zu erreichen.
Die Erfindung löst dieses Problem durch ein Verfahren mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 sowie eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 13. Vorteilhafte
Ausgestaltungen ergeben sich aus den Ansprüchen 2 bis 12 sowie 14 bis 19.
Mit der Rückführung von Stickstoff in die zu behandelnden Stoffe können
diese einen Nitratdünger bilden, der einen hinreichend hohen Nährstoffgehalt hat,
um unmittelbar als verkaufsfähiges Produkt in den Handel zu gelangen, wodurch zusätzliche
Transportkosten vermieden werden. Der erhaltene Flüssigdünger kann direkt ohne Nachbehandlung
in den Handel verbracht werden.
Besonders vorteilhaft kann in einer Eindampfeinrichtung eine Einstellung
des Mine-ralstoffgehalts derart vorgenommen werden, daß ein Teil des in dem flüssigen
Stoffgemisch enthaltenen Wassers verdampft wird und dadurch in dem verbleibenden
Gemisch der Mineralstoffgehalt steigt. Das verdampfte Wasser kann gleichzeitig je
nach Belastung entweder in einer Umkehrosmosevorrichtung aufbereitet werden oder
direkt in den Vorfluter eingeleitet werden.
Eine weitere besondere Kostenreduzierung ergibt sich dann, wenn der
Prozeß insgesamt energieautark durchgeführt wird, d. h., daß als Energielieferant
ausschließlich das im Fermenter entstehende Biogas benutzt wird. Dies ist beispielsweise
möglich, wenn für das CO2-Stripping eine niedrige Temperatur von etwa
85°C bis 95°C genutzt wird und gegebenenfalls eine Druckabsenkung mittels
einer mechanischen, relativ energiearm einzusetzenden Pumpe durchgeführt wird.
Mit der zusätzlich oder alternativ durchführbaren Vorvergärung über
einen Vorreaktor können auch solche Stoffe, die einen hohen Feststoffanteil enthalten,
beispielsweise auch unsortierte Abfälle, Grünschnitt oder dergleichen, kostengünstig
in der Vorrichtung verwertet werden, ohne daß es einer gesonderten Vorbehandlung
der Stoffe bedarf. Somit sind zusätzlich Kostensenkungen insbesondere bei der Entsorgung
von gemischt angelieferten Stoffen möglich.
Weitere Vorteile und Einzelheiten ergeben sich aus einem nachfolgend
beschriebenen und in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel des Gegenstandes
der Erfindung.
In der Zeichnung zeigt:
1 einen Ablaufplan des erfindungsgemäßen
Verfahrens in schematischer Gesamtansicht,
2 einen Ausschnitt einer Vorrichtung
mit einer vorgeschalteten Vorvergärungseinheit, die einen Vorreaktor und eine Ausscheidevorrichtung
für Feststoffe umfaßt.
Die insgesamt mit 1 bezeichnete Vorrichtung, die verschiedene Einrichtungen
zur Durchführung des Verfahrens umfaßt, dient zur Verarbeitung von Reststoffen,
die biologisches Material enthalten. Diese Reststoffe 2 können beispielsweise
flüssige Abfallstoffe, wie etwa Gülle, sein. Auch Abfallstoffe
mit flüssigen Anteilen kommen in Frage, etwa Klärschlämme. Ebenso kann auch eine
zunächst trockene Masse, etwa Pflanzenschnittmaterial oder Inhalte von Biotonnen,
zugeführt werden. In einem ersten Verfahrensschritt werden die Reststoffe
2 einer Aufbereitungseinrichtung 3 zugeführt, wo eine Zerkleinerung
von festen und/oder Faserbestandteilen der aufzubereitenden Stoffe durchgeführt
wird. Gegebenenfalls wird in der Aufbereitungseinrichtung auch dem Stoffgemisch
Flüssigkeit zugeführt, um insgesamt eine anaerobe Fermentierung in dem als Biogasreaktor
wirkenden Fermenter 4, in den das Stoffgemisch nachfolgend eingeleitet
wird, zu ermöglichen. Der Fermenter 4 steht – hier angedeutet durch
die Pfeile 6 und 7 – in Austauschverbindung mit einer Feststofftrennanlage
5, beispielsweise einer mit Dekantierung und/oder Zentrifugalkraft arbeitenden
Einrichtung, in der Feststoffpartikel aus dem Stoffgemisch weitgehend entfernt werden.
Beispielsweise kommt als Feststofftrennanlage 5 eine Ultrafiltrationseinrichtung
in Betracht. Auch andere Feststofftrennanlagen sind möglich.
Der Fermenter 4 ist zusätzlich mit einem Auslaß
8 für die abgesetzten Sedimente versehen sowie mit einer Gasabführungseinrichtung
9, mit der das angefallene Faulgas einer energetischen Verwertung zugeführt
wird. Diese kann sowohl eine Beheizung der CO2-Trennanlage
10 als auch eine Beheizung der Eindampfanlage 12 als auch eine
Abgabe von elektrischer Energie oder Wärmeenergie 13 nach außen bewirken.
Nach Durchlaufen der Fermentierung und der Feststofftrennung geht
das Stoffgemisch in die CO2-Trennanlage 10 über, die beispielsweise
aus einer oder mehreren Kolonnen bestehen kann. Darin wird das Stoffgemisch erwärmt,
im Ausführungsbeispiel auf etwa 85°C bis 95°C, wobei zusätzlich der Raum
in der CO2-Trennanlage 10 einem Unterdruck ausgesetzt sein kann,
um somit den Siedepunkt des Stoffgemisches zu erniedrigen. Somit ergibt sich ein
verminderter Energiebedarf zur Verdampfung von in dem Stoffgemisch enthaltenen Kohlendioxid
und Ammoniak. Das Stoffgemisch wird von oben in die Kolonne eingeleitet, wobei gleichzeitig
von unten heißer Dampf aufsteigt. Dadurch wird das Stoffgemisch erhitzt, und ein
großer Teil der in der Flüssigkeit gelösten Hydrogenkarbonationen (HCO3
–)
sowie ein großer Teil der gelösten Nitrationen (NH4
+) geht
in die Gasphase über, wofür die folgenden Reaktionsgleichungen gelten:
H+ + NCO3
– ⟷ H2CO3
⟷ H2O + CO2
NH4
+ ⟷ NH3 + N+
Aufgrund der relativ niedrigen Temperatur wird mehr CO2
als NH3 aus dem Stoffgemisch gelöst. Im oberen Kopfteil der Kolonne(n)
wird das aufsteigende Gasgemisch mit der Ausgangsflüssigkeit vermischt, woraus ein
Wiederlösen von NH3 und eines kleinen Teils des CO2 resultiert.
Auf diese Weise werden etwa 85% des CO2-Gehalts aus der flüssigen Phase
entfernt, wohingegen die stickstoffenthaltenden Teile fast vollständig in der flüssigen
Phase verbleiben. Ausgangs der CO2-Trennanlage 10 hat das Stoffgemisch
einen Mineralstoffanteil von wertigen Prozent, typisch etwa 2%.
Der CO2-Trennanlage 10 ist eine Einrichtung
11 zur pH-Justierung nachgeschaltet, bei der durch Zugabe von beispielweise
Natronlauge oder Schwefelsäure der pH-Wert so eingestellt wird, daß in der nachfolgenden
Eindampfungseinrichtung 12 ein Vergasen von NH3 weitgehend vermieden
wird und dieses zu einem Großteil in der flüssigen Phase zurückbleibt. Hierfür eignet
sich beispielsweise ein pH-Wert von ungefähr 4.
Bei der nachfolgenden Eindampfung 12, die ebenfalls durch
Energie der im Fermenter 4 entstehenden Biogase unterhalten wird, wird
einerseits ein Teil des Stoffgemisches verdampft, um dieses nachfolgend als sogenanntes
Brüdenkondensat entweder entsprechend dem Pfeil 14 unmittelbar in den Brauchwasservorfluter
15 zu überführen oder um zunächst eine Umkehrosmose in der Einrichtung
16 durchzuführen und anschließend das so gereinigte Wasser entsprechend
dem Pfeil 17 in dem Vorfluter einzuleiten. Die Eindampfeinrichtung
12 wird ebenfalls bei vermindertem Druck als Niedertemperatureindampfung
durchgeführt, wofür eine Temperatur von etwa 65°C bis 95°C ausreicht. Auch
dieses ist energetisch günstig.
Der bei der Eindampfung verbleibende flüssige Bestandteil wird als
flüssiger Pflanzendünger 18 aus der Eindampfungsanlage 12 herausgeleitet.
Durch die Rückführung der stickstoffenthaltenden Anteile ist der Mineralanteil hinreichend
hoch – typisch etwa 20% -, um unmittelbar einen handelsüblichen Pflanzendünger
abfüllen zu können und somit ein verkaufsfähiges Produkt zu erhalten, das den gängigen
gesetzlichen Normen genügt. Das Produkt kann daher wirtschaftlich lohnend eingesetzt
werden. Im Unterschied zu bisherigem Verfahren, bei dem nur ein erneut zu entsorgendes
Produkt entstand, ist damit die Wirtschaftlichkeit erheblich verbessert.
Dadurch, daß als Abwasser das eingedampfte Brüdenkondensat anfällt,
das nur minimale Anteile von Mineralstoffen, etwa Phosphor, Kalium und Stickstoff,
enthält, fällt zudem keine Entsorgungsproblematik für das Wasser an.
Durch das Eindampfen wird der Mineralstoffanteil in dem Stoffgemisch
gesteigert, typischerweise in der genannten Größenordnung von etwa 2% vor der Eindampfanlage
bis auf etwa 20% am Ausgang der Eindampfanlage 12. Somit findet eine Aufkonzentrierung
statt, und die aufkonzentrierten, nicht flüchtigen Bestandteile der wässrigen Lösung,
die die Eindampfung 12 in flüssiger Form verlassen, enthalten eine hinreichende
Konzentration, um unmittelbar als Pflanzendünger verfügbar zu sein.
Die in 2 dargestellte Einrichtung zur
Vorvergärung umfaßt einen Vorreaktor 19, von dem aus der
Stoffstrom in die Aussprtierungseinrichtung 20 für Feststoffe geleitet
wird und anschließend in den Fermenter 4 eingebracht wird. Der Vorreaktor
19 mit der Feststoffaussortiereinheit 20 ist somit im Schema nach
1 zwischen der Aufbereitung 3 und dem Fermenter
4 anzuordnen.
Damit können beliebige organische Reststoffe in die anaerobe Fermentierung
geleitet werden.
In der Aufbereitung 3 werden die einlaufenden Stoffströme
2 einer mechanischen Vorbehandlung unterzogen und in den Vorreaktor
19 eingeleitet. Hier findet eine Vorvergärung statt, die entweder als Naßvergärung
oder als Trockenvergärung ausgeführt wird. Bei der Naßvergärung beträgt der Feststoffanteil
weniger als etwa 15%, so daß eine homogene Suspension entsteht, die gut pumpfähig
ist und mit Flüssigkeitspumpen transportabel ist. Bei der Trockenvergärung liegt
eine inhomogene oder homogene Suspension mit einem Feststoffanteil von bis zu etwa
30% vor, für deren Transport spezielle Fördereinrichtungen wie Feststoffpumpen oder
Förderschnecken erforderlich sind.
Bei kontinuierlicher Beschickung des Vorreaktors 19 durch
die Aufbereitung 3 wird der sogenannte Gärrest aus dem Vorreaktor
19 kontinuierlich entnommen und der Aussortierungseinrichtung
20 zugeführt. Diese umfaßt eine Abpreßeinrichtung, mit der grobe Bestandteile
abgetrennt werden. Dieses können beispielsweise organische Bestandteile sein, die
nur unter erheblichem Aufwand anaerob umgewandelt werden können, und um Störstoffe
wie etwa Kunststoffe, die aus dem Stoffstrom entfernt werden müssen. Die aus der
Abpreßeinrichtung herausgeführten Stoffe 23 können in der Regel als Kompost
mit einem Feststoffgehalt von mehr als 25 % unmittelbar als handelsfähiges Gut verkauft
werden.
Die in dem flüssigen Preßwasser verbleibenden organischen Stoffe werden
dem Fermenter 4 zum weiteren anaeroben Abbau zugeführt. Hierbei wird durch
die Abpreßeinrichtung sichergestellt, daß die weitergeleitefe Flüssigkeit nicht
mehr als 8 % Feststoffanteil enthält. Um dies zu erreichen, findet eine Vorverdünnung
derart statt, daß aus dem Fermenter 4 eine oder mehrere Rückleitungen
21 eine Rückführung in den Vorreaktor 19 und/oder in die Aussortierungseinrichtung
20 ermöglichen. Durch dieses Rückimpfen wird die Stabilität der Prozeßführung
verbessert. Ca. 15 % bis 50 % von der in den Fermenter 4 eingeleiteten
Stoffmenge werden über die Leitung 21 zum Vorreaktor 19 oder zur
Auspreßeinrichtung geführt. Das im Vorreaktor 19 entstehende Gas wird mit
dem im Fermenter 4 entstehenden Gas zusammengeführt, so daß beide 25 gemeinsam
einer energetischen Verwertung zugeführt werden können.
Stark sedimentierende Stoffe (z. B. Glas, Metall, Sand usw.) werden
als Sediment 24 dem Vorreaktor 19 entzogen.
Auch bei schwermetallhaltigen Ausgangstoffe (z. B. Klärschlamm) bietet
die Vorvergärung den Vorteil, daß die Schwermetalle über den Kompost oder über Sedimente
ausgeschieden werden und der weitere Aufbereitungsablauf nach der Feststofftrennanlage
5 unbelastete Stoffe enthält, die als handelsfähiger Dünger unmittelbar
verkauft werden können, wie dies oben beschrieben wurde. Dieses ist dadurch verursacht,
daß die Schwermetalle sich zum größten Teil an Feststoffen haftend anlagern und
dadurch abgeführt werden können, während die für die Düngemittelherstellung wichtigen
Mineralstoffe im Stoffstrom verbleiben und somit dem Verfahren weiter
zur Verfügung stehen.
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| Anspruch[de] |
- Verfahren zur Aufbereitung von organische Abfälle enthaltenden Stoffen (2),
wobei die Stoffe zumindest einen Fermenter (4) und eine Feststofftrenneinrichtung
(5) durchlaufen und nachfolgend eine Erwärmung der zu behandelnden Stoffe
durchgeführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Teil der bei
der Erwärmung in die Gasphase übergehenden Stickstoff enthaltenden Anteile dem Stoffgemisch
wieder zugeführt wird, wobei das einlaufende Stoffgemisch von CO2 befreit
und der Stickstoff enthaltende Anteil im in dem Stoffgemisch belassen wird und nach
Durchlaufen des Verfahrens das verbleibende flüssige Stoffgemisch als Stickstoff
enthaltender Pflanzendünger (18) abgefüllt wird.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückführung des Stickstoff
enthaltenden Anteils über eine Ammoniaklösung in das insgesamt eine Flüssigkeit
bildende Stoffgemisch vorgenommen wird.
- Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückführung des
Stickstoff enthaltenden Anteils innerhalb einer Kolonnenanordnung (10),
in der Flüssigkeit von unten mit erwärmtem Gas beaufschlagt wird, durchgeführt wird.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
eine Erwärmung auf eine Temperatur von 85°C bis 95°C erfolgt.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
zum Erwärmen der Stoffe in der CO2-Trennanlage im Prozeß entstehende
Abwärme genutzt wird.
- Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß hierfür im Fermenter
(4) entstehendes Biogas (9) genutzt wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
CO2-Trennung energieautark durchgeführt wird.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
nach der Erwärmung eine pH-Justierung (11) und ein Eindampfen des Stoffgemisches
erfolgt.
- Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß in der pH-Justierung
(11) der pH-Wert des Stoffgemisches abgesenkt wird.
- Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß in der Eindamp-fungseinrichtung
(12) der Trockensubstanzgehalt des Stoffgemisches vergrößert wird und eine
Konzentration von Mineralstoffen eingestellt wird, die einen direkten Einsatz der
verbleibenden Flüssigphase als Pflanzendünger (18) ermöglicht.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Eindampfungseinrichtung (12) durch Biogas (9) aus dem Fermenter
(4) betrieben wird und das Verfahren insgesamt energieautark durchgeführt
wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß in
der Eindampfungseinrichturig (12) frei werdende Gase kondensiert und einer
Umkehrosmose zu ihrer Reinigung zugeführt werden.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verfahren kontinuierlich betrieben wird.
- Vorrichtung (1) zur Behandlung von organische Abfälle enthaltenden
Stoffen, wobei die Vorrichtung (1) zumindest einen Fermenter (4)
und eine Feststofftrenneinrichtung (5) umfaßt, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorrichtung (1) eine CO2- Trenneinrichtung
(10) mit einer Kolonnenanordnung, in der Flüssigkeit von unten mit erwärmtem
Gas beaufschlagt wird, und eine der CO2-Trenneinrichtung (10)
nachgeschaltete Eindampfungseinrichtung (12) umfaßt.
- Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Eindampfungseinrichtung
(12) eine Abfüllanlage für flüssigen Pflanzendünger (18) nachgeschaltet
ist.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorrichtung einen dem Fermenter (4) vorgeschalteten Vorreaktor (19)
aufweist, in den Flüssiganteil aus dem Fermenter (4) rückleitbar ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zwischen
dem Vorreaktor (19) und dem Fermenter (4) eine Aussortierungseinrichtung
(20) für grobe Feststoffanteile aufweist.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 oder 17, dadurch gekennzeich- net, daß
die Vorrichtung zumindest eine Leitung (21) zur Flüssigkeitsrückführung
aus dem Fermenter (4) aufweist.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß
die Aussortierungseinrichtung (20) für grobe Feststoffanteile eine Abpreßeinrichtung
umfaßt, die aussortierte Feststoffe zu einem Kompostrohstoff verpreßt.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen
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