Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Gerät zur Lagerung
von Wein, das für die Ausführung von automatischen Operationen zur Erhaltung und
Verbesserung der chemischphysikalischen sowie organoleptischen Eigenschaften des
Produkts mittels Dauerbehandlung mit Feintrester ausgerüstet ist (auch Feintrublagerung
genannt), welches Veredelungsverfahren den Kellereitechnikern insbesondere unter
dem französischen Begriff „elevage sur lie" bekannt ist.
Diese Serie von speziellen Verfahren, kann, wenngleich sie in erster
Linie für die Veredelung von Weißweinen entwickelt wurde, nach Ansicht der Önologen
in gleicher Weise bei allen stillen Weinen angewendet werden.
Der Apparat, der Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist, wurde
folglich für die automatische Ausführung dieses Veredelungsverfahrens bei allen
Arten von stillen Weinen entwickelt.
Den Technikern ist bekannt, dass es im Laufe der Lagerung des Weines
mit Feintrester notwendig ist, ein langes Absetzen desselben zu vermeiden, da er
auf dem Boden des Lagerungsbehälters asphyktisch werden und Faulsubstanzen entwickeln
kann, welche das Bouquet des Weines unwiederbringlich zerstören.
Es außerdem bekannt, dass das erneute Versetzen des Weißweines mit
grobem Trester, der durch vorheriges Dekantieren und Umfüllung getrennt und anschließend
separat verfeinert wurde, zu einer Verbesserung und Bereicherung des Weinbouquets
führt, vorausgesetzt, dass der Trester in Suspension gehalten und ein Absetzen desselben
verhindert wird.
Ein erster Zweck der vorliegenden Erfindung ist es, einen Apparat
zu entwickeln, der für die Lagerung/Veredelung des Weines geeignet und in der Lage
ist, den Trester in Suspension zu halten, um ein Absetzen desselben zu verhindern
und das herkömmliche Durchmischen und manuelle Rühren überflüssig zu machen.
Den ersten Erfindungsgegenstand bildet folglich ein Apparat zur Lagerung/Veredelung
des Weines gemäß den nachfolgenden Ansprüchen.
In einer Ausführungsform umfassen die Konditionierungsmittel eine
Rakelvorrichtung, die dazu dient, die Innenfläche des Bodenwand des Behälters abzuschaben,
um eine Ablagerung des Tresters zu verhindern; alternativ hierzu kann die Rakelvorrichtung
auch durch andere feste oder bewegliche Vorrichtungen ersetzt oder ergänzt werden,
wie diejenigen, die unter anderem beispielsweise dazu geeignet sind, den Fluss des
aus den anderen zitierten Rückführungsmitteln stammenden Wein so zu leiten, dass
die abgelagerte Tresterschicht entfernt und angehoben wird.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung findet ihren
Niederschlag in einem Lagerungsapparat des oben zitierten Typs, der durch Anpassung
und Änderung der derzeit zur Rotweinfermentierung verwendeten, normalerweise in
den Weinkellereien vorhandenen Geräte gewonnen wird.
Es handelt sich dabei um einen Fermentierungsapparat, der eine Hauptwanne
zur Aufnahme des Mostes sowie eine obere Wanne umfasst, die sich über der Hauptwanne
befindet und eine Bodenöffnung zum Ablassen der Fermentationsflüssigkeit in die
Hauptwanne besitzt und welche außerdem mit einem beweglichen Verschluss versehen
ist, der zwischen einer Öffnungs- und einer Schließposition bewegt werden kann;
diese Apparate sind außerdem mit Rückführungsmitteln ausgestattet, die den Most
vom Boden der Hauptwanne in die obere Wanne fördern und umfassen normalerweise eine
motorisierte Vorrichtung mit rotierender Schaufel, die mit dem Boden der Hauptwanne
verbunden ist und zur Extraktion des Traubentresters dient.
Diese Apparate sind beispielsweise in den italienischen Patenten 1
289 672, 1 293 978, in den italienischen Patentanmeldungen TO99A000254, T02000A000235,
TO2001A000965 und TO2001A001097 namens desselben Anmelders beschrieben.
Es handelt sich um Apparate mit großen Ausmaßen und hohen Kosten,
die meistens automatisch funktionieren, da sie mit Steuerungsseinheiten ausgestattet
sind, die dem Benutzer eine automatisierte Führung des gesamten Weinherstellungsprozesses
ermöglichen.
Ihre Verwendung ist jedoch auf jene kurzen Zeitspannen beschränkt,
in denen die Fermentierung des Rotweines vorgenommen wird.
Ausgangsbasis der vorliegenden Erfindung ist daher die Idee, diese
Apparate so zu verändern, dass ihre Verwendung auf die Lagerung und Veredelung von
Weinen auf Feintrester ausgedehnt werden kann, indem diese Apparate so umgerüstet
werden, dass der Trester in Suspension gehalten und dessen Ablagerung vermieden
wird.
Dieses Ziel kann auf äußerst einfache und wirtschaftliche Weise erreicht
werden, indem der Boden des Fermentierungsapparates mit einer Rakelvorrichtung verbunden
wird, die in der Lage ist, die Innenfläche der Bodenwand des Fermentierungsapparates
abzuschaben und indem außerdem die Rückführungsmittel – sofern erforderlich
– so verändert werden, dass der zu lagernde Wein vom Boden des Fermentierungsapparates
entnommen und in einem oberen Bereich der Hauptwanne wieder eingeleitet wird; falls
der Fermentierungsapparat bereits mit motorisierten Schaufeln zur Abladung des Tresters
ausgestattet ist, kann das angestrebte Ergebnis einfach dadurch erreicht werden,
dass die Abladeschaufel durch eine die Bodenwand berührende, rotierende Rakelvorrichtung,
d.h. durch eine schlauchförmige Abgabevorrichtung mit Düsen oder Laminierungsstrahlvorrichtungen
ersetzt werden, die dazu dienen, den Fluss des rückgeführten Weines oder dessen Anteile
auf den Boden des Behälters zu richten, der eventuell mit einer rotierenden Rakel
verbunden ist.
Weitere Vorteile und Merkmale des erfindungsgemäßen Apparates ergeben
sich aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung, in welcher auf die beiliegende
Zeichnung Bezug genommen wird, die nur zur Veranschaulichung dient, jedoch keinerlei
einschränkende Wirkung besitzt. Es zeigen:
l eine Ansicht des erfindungsgemäßen
Apparates im Aufriss, teilweise im Schnitt dargestellt und
2 eine perspektivische Ansicht eines
Details aus l.
Die beiliegende Zeichnung bezieht sich auf eine Fermentierungswanne,
die dazu ausgerüstet ist, als erfindungsgemäßer Lagerungs-/Veredelungsapparat auf
Tresterbasis verwendet zu werden.
Mit Bezugsnummer 1 ist der automatisch funktionierende Fermentierungsapparat
als Ganzes bezeichnet, der eine Hauptwanne 2 und eine obere Wanne
4 umfasst, die einen Boden 6 mit einer zentralen Öffnung
16 besitzt, zu welcher ein Verschluss 14 gehört, der zwischen
einer Position zur Öffnung und einer zur Schließung der Bodenöffnung 16
bewegt werden kann und mit einem Trieb 18 betätigt wird.
Bei der Funktion als Fermentierungsapparat sind normalerweise Rückführungsmittel
8, 10, 12 und 20 vorgesehen, welche eine Leitung
8 für die Entnahme der zu fermentierenden Flüssigkeit aus einer unteren
Zone der Hauptwanne und eine Pumpe 20 umfassen, die mittels einer Leitung
10, 12 die Flüssigkeit in die obere Wanne 4 fördern.
Bei dieser Funktionsart kann außerdem eine Leitung 24 vorgesehen
sein, über die die Flüssigkeit wieder in die Hauptwanne zurückgeleitet wird, wobei
die Verwendung eines Dreiwegeventils 22 vorgesehen ist, welches die selektive
Zuführung der Flüssigkeit über die Leitung 12 in die obere Wanne oder in
die Hauptwanne oder in beide Wannen ermöglicht.
Mit der Vorlaufleitung 10 können Sauerstoffzufuhrmittel,
insbesondere ein Injektor 26 vorgesehen sein, der dazu dient, eine entsprechende
Luftmenge in die Flüssigkeit einzuspritzen, die in der Leitung zirkuliert, um für
eine wirksame Sauerstoffzufuhr zu sorgen.
Bezüglich weiterer Konstruktionsdetailmerkmale des illustrierten Fermentierungsapparats
wird auf die zuvor zitierten Patentunterlagen und insbesondere auf die Patentanmeldung
T02000A000235 verwiesen.
Wie bereits gesagt wurde, sieht eine besonders vorteilhaft Ausführungsform
der Erfindung die Änderung eines Apparates des oben beschriebenen Typs vor, um ihn
auch als Behälter für die Lagerung/Veredelung auf Tresterbasis verwenden zu können.
Zu diesem Zweck ist auf der Bodenwand 34 der Hauptwanne eine
Rakelvorrichtung 28 montiert, die mit einem oder mehreren Armen oder rotierenden
Schaufeln 30 mit vorzugsweise flexibler Lippe 32 oder Bürste versehen
ist, die im Kontakt zur Innenfläche auf der genannten Bodenwand entlanggleitet.
Die Schabelippe 32 kann beispielsweise aus flexiblem Kunststoff
bestehen; sie kann in ihrer Aktion durch andere Vorrichtungen wie beispielsweise,
aber nicht ausschließlich, Leitungen ersetzt oder unterstützt werden, die dazu geeignet
sind, den von der Pumpe 20 erzeugten Weinfluss für eine bestimmte Zeit,
ganz oder teilweise an den Ort zu leiten; dieser Fluss kann insbesondere über feste
oder rotierende, freie oder fest mit einem oder mehreren Armen verbundene Leitungen
in die Nähe der anstelle oder zusätzlich zur Rakel montierten Tresteraufrührrakel
geleitet werden, welche Arme mit einem oder mehreren Ausgängen von kalibrierter
Größe versehen sein können.
So kann beispielsweise, wie in 2 schematisch
dargestellt ist, mit der Längskante einer oder mehrerer Schaufeln 30, bei
denen es sich auch um die Schaufeln des Traubentresterextraktors handeln kann, eine
Rakel oder Bürste 32 und/oder mit der anderen Seite eine Rohrleitung
35 verbunden sein, die mit einer Längsöffnung für den Zufluss
33 zur Laminarstrahl-Abgabe der gelagerten Flüssigkeit auf die Bodenfläche
34 oder mit einer Vielzahl von Zuflussdüsen versehen ist.
Die Flüssigkeit wird zur Leitung 35 beispielsweise mittels
einer Leitung 47 gefördert, die an die Rückführungsleitung 24
angeschlossen ist.
Die Erfindung umfasst auch eine Vorrichtung mit rotierenden, rohrförmigen
Armen 37 mit einer Vielzahl von Ausflussdüsen 39 oder mit einer
Zuflussöffnung mit Laminarstrahl.
Zur rotierenden Betätigung des Armes oder der Arme 30 kann
auch derselbe Motor 36 verwendet werden, der bei herkömmlichen Fermentierungsapparaten
für die Betätigung eines Organs mit rotierenden Schaufeln zur Extraktion des Traubentresters
gebraucht wird. Dieser Motor kann für eine langsame Umdrehung der Rakelvorrichtung,
beispielsweise in der Größenordnung von 1 bis 10 Umdrehungen pro Minute, vorgesehen
werden, was ausreicht, um ein Absetzen des Tresters auf dem Boden zu verhindern
und eine Suspension desselben zu gewährleisten.
Vorzugsweise ist außerdem ein statisches Schabeorgan 38 vorgesehen,
das oberhalb des rotierenden Armes 30 desselben montiert wird und zur Reinigung
des Armes und insbesondere der ebenen Flächen dient, auf denen sich der herabsinkende
Trester ablagert.
Die Bodenwand 34 der Hauptwanne ist vorzugsweise eine Wand
mit konischer oder ebener Fläche.
Alternativ zur oben beschriebenen Vorrichtung kann bei der Verwendung
in Weinherstellungsgeräten ohne Vorrichtungen zur Traubenesterextraktion oder in
anderen Behältern ohne Rückführungs- und Extraktionssysteme zusätzlich der Einsatz
von speziellen Apparaten zur Rückführung und zum Aufrühren des
Bodensatzes vorgesehen werden, die gemäß einer oder mehrerer der hier beschriebenen
Modalitäten funktionieren.
Die Aufrechterhaltung des Suspensionszustands des Tresters ist unerlässlich,
um die Produktion von Qualitätsweinen nach der Lagerung/Veredelung auf Tresterbasis
zu gewährleisten.
Aus diesem Grund umfasst der erfindungsgemäße Apparat vorzugsweise
eine Leitung 40, die mit der Pumpe 20 in Verbindung steht, die
die gelagerte Flüssigkeit vom Boden 34 entnimmt und über die Leitungen
10 und 24 ins Innere der zur Lagerung bestimmten Flüssigkeitsmasse
fördert.
Die Einleitung der Flüssigkeit kann an unterschiedlichen Punkten,
wie beispielsweise, aber nicht ausschließlich im oberen Bereich über eine Leitung
42 oder im mittleren Bereich über eine Leitung 44 vorgesehen sein.
Vorzugsweise kann eine Abgabe der Flüssigkeit über eine Leitung 46 vorgesehen
sein, die mit einer Öffnung mit engem Endabschnitt 48 in der Nähe der Klappe
50 versehen ist, die in einer Fermentierungsanlage üblicherweise vorhanden
ist.
Der aus dem engen Abschnitt 48 herausströmende Fluss ist
in der Lage, die Ablagerung des Tresters im Bereich der Klappe 50 zu verhindern,
die möglicherweise nicht von der rotierenden Rakel 28 erfasst wird.
Für den Einsatz des beschriebenen Apparats als Lagerungsapparat muss
die Hauptwanne 2 vollständig gefüllt sein, wodurch Luftlöcher an der Oberseite
derselben verhindert werden. Aus diesem Grund ist mit der Bodenwand 6 der
oberen Wanne 4 eine Luke 52 verbunden, die mit einem Deckel
54 versehen ist, um die vollständige Befüllung der Wanne 2 zu
ermöglichen. Alternativ hierzu kann auch eine Luke 52a mit dazugehörigem
Deckel 54a (gestrichelt dargestellt) vorgesehen sein, die am oberen Ende
der Hauptwanne 2 angebracht ist.
Es versteht sich, dass beim Gebrauch als Lagerungsapparat das Verschlussorgan
14 mittels Trieb 18 in die geschlossene Position gebracht wird,
um das Einlaufen von Flüssigkeit in die obere Wanne 4 zu vermeiden.
Im Laufe der Lagerung/Veredelung auf Tresterbasis kann eine intermittierende
Sauerstoffzufuhr mittels Einspritzung des Luftsauerstoffs in den Wein vorgesehen
sein, wozu die im Patent 1 293 978 oder in der Patentanmeldung TO2000A000235 beschriebenen
Apparate verwendet werden oder eine Direkteinspritzung von Sauerstoff in den Strom
des Rückführungsflusses in der Leitung 10 oder 40 möglich ist;
zu diesem Zweck kann die Sauerstoffeinleitung auch mittels eine porösen Kerze erfolgen.
Die Erhaltung des Suspensionszustands des Tresters stellt, wie erwähnt
wurde, einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Qualität des Weines, d.h. seiner
organoleptischen Eigenschaften dar. Außerdem kann der Zusatz von Schwefeldioxid
dank des als Antioxidans wirkenden, suspendierten Tresters vermindert werden.
Die Erfindung stellt auf diese Weise der Kellereiindustrie einen Apparat
zur Verfügung, der das aufwändige, manuelle Umfüllen und Durchmischen überflüssig
macht. Da der Apparat darüber hinaus durch einen einfachen Umbau der normalerweise
verwendeten Fermentierungsapparate konstruiert werden kann, sind die oben beschriebenen
Vorteile mit geringen Kosten zu erzielen.
Da die verwendeten Fermentierungsapparate normalerweise automatisch
funktionieren und mit einer Steuerungseinheit des in der Patentanmeldung TO2001A000965
beschriebenen Typs geführt werden, kann diese Einheit zur Steuerung der Weinlagerung
ohne große Auswirkungen auf die allgemeinen Kosten des Apparats eingebaut werden.