Die Erfindung betrifft eine Baugruppe aus zwei Kunststoffteilen, insbesondere
Spritzgussteilen, die zum Verbinden miteinander eine Nut-Feder-Kontur aufweisen,
wobei zum Verbinden in einem Ultraschall-Schweißverfahren die Nut und die Feder
ineinander quetschbar sind.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Baugruppe der eingangs genannten
Art vorzuschlagen, die in einem Ultraschall-Schweißverfahren fest und dicht, insbesondere
wasserdruckdicht, verbindbar ist, ohne dass hohe Anforderungen an die einzuhaltenden
Toleranzen gestellt sind.
Erfindungsgemäß ist obige Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs
1 gelöst.
Durch die Schrägen ist erreicht, dass die Ultraschall-Übertragungsbereiche,
deren Teil sie sind, auch bei größeren Toleranzen sicher aufeinander treffen, so
dass dort beim Einschalten der Ultraschall-Schweißanlage die Ultraschallenergie
sicher übertragen wird, was zu einer festen und dichten Verbindung der Kunststoffteile
führt. Die eine Schräge und/oder die andere Schräge kann an der gut bzw. dem Loch
ausgebildet sein. Der jeweiligen Schräge ist eine Kante der Feder oder des Zapfens
zugeordnet. Es kann also die eine Schräge an der Nut bzw. dem Loch und die andere
Schräge an der Feder bzw. dem Zapfen ausgebildet sein. Bevorzugt sind beide Schrägen
am gleichen der beiden Kunststoffteile ausgebildet.
Durch den weiteren, zwischen den Schrägen liegenden Ultraschall-Übertragungsbereich,
der ein kuppenförmiges Profil, insbesondere ein spitzkegelförmiges, stumpfkegelförmiges
oder gerundet kegelförmiges Profil aufweist, ist gewährleistet, dass im Ultraschall-
Schweißverfahren auch eine Ultraschall-Schweißverbindung zwischen den Schrägen bzw.
Kanten erfolgt, wobei über diesen zwischen den Schrägen bzw. Kanten liegenden weiteren
Ultraschall-Übertragungsbereich Ultraschallenergie unabhängig und zusätzlich zu
den beiden anderen Ultraschall-Übertragungsbereichen übertragen wird. Insgesamt
ist dadurch eine feste und dichte, wenig toleranzabhängige Verbindung der beiden
Kunststoffteile erreicht, die auch hohen Druck- bzw. Zugbelastungen Stand hält,
die zwischen den beiden Kunststoffteilen wirken.
An die Nut-Feder-Kontur schließt sich eine konkave Wölbung an. Durch
diese wird eine Belastung der von der Nut-Feder-Kontur gebildeten Verbindung verringert.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen einer Baugruppe ergeben sich
aus den Unteransprüchen und der folgenden Beschreibung.
Bei einem bevorzugten Verfahren zum Verbinden der Kunststoffteile
werden diese zunächst maschinell oder manuell aufeinander gesetzt, wobei die Schräge
oder Schrägen des einen Kunststoffteils an einer Kante oder Kanten des anderen Kunststoffteils
aufeinander treffen oder zunächst das truppenförmige Profil des einen Kunststoffteils
am anderen Kunststoffteil anliegt. Anschließend wird die Ultraschall-Schweißanlage
eingeschaltet, wobei über die Ultraschall-Übertragungsbereiche Ultraschallenergie
auf die Kunststoffteile übertragen wird, so dass sie sich unter der Wirkung des
linear angetriebenen Stempels verbinden. Vorzugsweise beginnen sich zunächst die
die Schrägen aufweisenden Ultraschall-Übertragungsbereiche zu verbinden und anschließend
setzt die Ultraschall-Energieübertragung auch zwischen dem das kuppenförmige Profil
aufweisenden Ultraschall-Übertragungsbereich ein. Dadurch ist in für die Verbindung
vorteilhafter Weise erreicht, dass die Verbindung von außen – den beiden Schrägen
– nach innen – beim kuppenförmigen Profil – nacheinander erfolgt.
Die Verbindung wird im Ultraschall-Schweißverfahren von außen, also den Schrägen,
nach innen, also beim kuppenförmigen Profil, nacheinander geschaffen. Dadurch wird
die Zeit, die zum Verbinden des Schmelzprozesses im Ultraschall-Schweißverfahren
benötigt ist, verkürzt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus
den Unteransprüchen und der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen. In
der Zeichnung zeigen:
1 schematisch eine Ultraschall-Schweißanlage
zur Verschweißung von zwei Kunststoffteilen mit diesem,
2a eine Detailansicht der aufeinander
gesetzten Kunststoffteile vor dem Verschweißen,
2b eine Detailansicht der Kunststoffteile
nach dem Verschweißen,
3a eine Alternative zu 2a,
3b die Kunststoffteile nach
3a verschweißt,
4a eine Alternative zu 2a,
4b die Kunststoffteile nach
4a verschweißt,
5 eine Aufsicht auf ein Kunststoff-Hydraulikteil
eines Wasser-Durchlauferhitzers mit einer Kammer, die durch einen Deckel zu verschließen
ist,
6 eine weitere Gestaltung von im Ultraschall-Schweißverfahren
zu verbindenden Kunststoffteilen,
7 eine weitere Alternative von im Ultraschall-Schweißverfahren
zu verbindenden Kunststoffteilen mit Nut-Feder-Kontur,
8 eine Baugruppe aus zwei im Ultraschall-Schweißverfahren
zu verbindenden Kunststoffteilen mit Loch-Zapfen-Kontur.
Zwei Kunststoffteile 1, 2, insbesondere Spritzgussteile,
sollen im Ultraschall-Schweißverfahren verbunden werden. Eine Ultraschall-Schweißanlage,
mit der die beiden Kunststoffteile 1, 2 zu verbinden sind, weist
einen Amboss 3 und eine Sonotrode 4 auf, zwischen die die beiden
Kunststoffteile 1, 2 einsetzbar sind. Die Sonotrode
4 ist mittels eines Ultraschallgenerators 5, der beispielsweise
eine Ultraschallfrequenz von etwa 20 kHz erzeugt, erregbar und mittels eines Stempels
6 durch einen Linearantrieb in Richtung des Ambosses 3 druckbar
(vgl. 1).
Das erste Kunststoffteil 1 weist eine Nut 7 auf.
Das zweite Kunststoffteil 2 ist mit einer der Nut 7 zugeordneten
Feder 8 versehen, wobei die Nut-Feder-Kontur zum Verbinden der beiden Kunststoffteile
1, 2 dient. Die 1, 2a,
3a, 4a,
6, 7
zeigen eine solche Nut-Feder-Kontur 7, 8.
Die Nut 7 läuft um eine Öffnung 9 des Kunststoffteils
1 durchgehend um. Die geschlossene Umlaufgeometrie ist beispielsweise oval
oder eiförmig (vgl. 5) oder kreisrund (vgl.
6, 7). Sie kann jedoch
auch beliebig. vieleckig, beispielsweise rechteckig oder sternförmig, sein. Zur
Ultraschall-Schweißverbindung mittels der Ultraschall-Schweißanlage 3,
4, 5, 6 sind im Querschnitt der Nut-Feder-Kontur
7, 8 drei Ultraschall-Übertragungsbereiche A, B, C gestaltet.
Ein erster Ultraschall-ilbertragungsbereich A ist nach 1,
2a und 3a dadurch
gestaltet, dass an den an den Grund 10 der Nut anschließenden Rand
11 eine Schräge 12 gestaltet ist, der eine Kante 13 der
Feder 8 zugeordnet ist.
Ein zweiter Ultraschall-Übertragungsbereich B ist bei den
2a und 3a dadurch
gebildet, dass an dem anderen an den Grund 10 anschließenden Rand
14 der Mut 7 eine weitere Schräge 15 gestaltet ist, der
eine Kante 16 der Feder 8 zugeordnet ist.
Ein dritter Ultraschall-Übertragungsbereich C ist nach den
1, 2a,
3a, 4a
dadurch gestaltet, dass an der Feder 8 ein kuppenförmiges Profil
17 ausgebildet, welches dem Grund 10 der Nut 7 zugeordnet
ist. Das kuppenförmige Profil 17 kann im Querschnitt spitzkegelförmig,
stumpfkegelförmig oder gerundet kegelförmig gestaltet sein.
Bei der Ausführung nach 4a sind die Schrägen
12, 15 an der Feder 8 – umgekehrt wie in
2a und 3a –
ausgebildet. Dementsprechend bestehen die Kanten 13, 16 an den
Rändern 11, 14 der Nut 7.
Wenn die beiden Kunststoffteile 1, 2 – vor
ihrer Ultraschallverbindung – aufeinander gesetzt werden, dann ergibt sich
bei den unterschiedlichen Gestaltungen nach den 2a,
3a und 4a folgendes:
Bei der Gestaltung nach 2a berühren sich zunächst die
Ultraschall-Übertragungsbereiche A und B, indem die Kanten 13,
16 an den Schrägen 12, 15 anliegen. Damit ist zugleich
eine Selbstzentrierung der Kunststoffteile 1, 2 erreicht. Das
kuppenförmige Profil 17 berührt zunächst den Grund 10 der Nut
7 noch nicht. Anschließend wirkt dann die Ultraschall-Schweißanlage, wobei
unter der Ultraschallenergie die Kanten mit den Schrägen verschweißen und die Feder
8 in die Nut 7 in Richtung des Pfeiles P eingedrückt wird. Im
Verlauf des Verfahrens trifft dann das kuppenförmige Profil 17 auf den
Grund 10 der Nut 7, wodurch auch der dritte Ultraschall-Übertragungsbereich
C wirksam wird, wobei nun das kuppenförmige Profil 17 mit dem Grund
10 der Nut 7 verschweißt. Dadurch ist eine homogene dichte und
druckfeste, dauerhafte Verschweißung der beiden Kunststoffteile 1,
2 erreicht, wie sie in 2b dargestellt ist.
Die Gestaltung von Nut 7 und Feder 8 nach
3a ist so gewählt, dass sich beim zunächst drucklosen
Aufeinandersetzen der beiden Kunststoffteile 1, 2 erst das kuppenförmige
Profil 17 und der Grund 10 der Nut 7 berühren. Unter
der Wirkung der Ultraschall-Schweißenergie und des Linearantriebs wird zunächst
das kuppenförmige Profil 17 mit dem Grund 10 der Nut
7 verschweißt. Bei diesem Vorgang treffen die Kanten 13,
16 der Feder 8 auf die Schrägen 12, 15, so dass
das Nut-Feder-Profil auch dort verschweißt. Der endgültige Verschweißungszustand
der beiden Kunststoffteile 1, 2 ist in 3b
dargestellt.
Bei der Ausführung nach 4a berühren sich
beim zunächst drucklosen Zusammensetzen – wie bei der Ausführung nach
2a – die Schrägen 12, 15 und
Kanten 13, 16, wodurch eine Selbstzentrierung
der Kunststoffteile 1, 2 erreicht ist. Es wirken also zunächst
die beiden Ultraschall-Übertragungsbereiche A und B. Der dritte Ultraschall-Übertragungsbereich
C wird wirksam, sobald das kuppenförmige Profil 17 auf den Grund
10 der Nut 7 trifft. Im Endeffekt entsteht die gleiche Verschweißung
(vgl. 4b) wie bei 2b.
Eine Alternative zu der Gestaltung nach 4a,
bei der die Schrägen 12, 15 an der Feder 8 ausgebildet
sind, kann darin bestehen, dass die Dimensionierung so vorgenommen wird, dass sich
beim zunächst drucklosen Aufeinandersetzen der beiden Kunststoffteile
1, 2 zuerst das kuppenförmige Profil 17 auf den Grund
10 trifft. Es wird dann – anders als bei der Gestaltung nach den
2a und 4a –
zunächst der mittlere Ultraschall-Übertragungsbereich C wirksam, bevor die Verschweißung
in den beiden anderen Ultraschall-Übertragungsbereichen A und B erfolgt.
Bei den 2a, 3a
und 4a ist davon ausgegangen, dass das kuppenförmige
Profil 17 an der Feder 8 ausgebildet ist. Es ist jedoch auch möglich,
für die Gestaltung des Ultraschall-Übertragungsbereichs C das kuppenförmige Profil
17 am Grund 10 der Nut 7 auszubilden (vgl.
8). Es ist auch möglich, die eine Schräge an der Nut
7 und die andere Schräge an der Feder 8 auszubilden.
5 zeigt ein Kunststoffteil
1 in Aufsicht, das ein wasserdurchströmtes Teil eines Durchlauferhitzers
mit einem Wassereinlass 18 und einem Wasserauslass 19 ist. In
dem Kunststoffteil 1 ist eine Kammer 20 ausgebildet, in die zur
Durchflussmessung ein Flügelrad einsetzbar ist und die an ihrer öffnung 9 mittels
eines vom zweiten Kunststoffteil 2 gebildeten Deckels abschließbar ist.
Die öffnung 9 der Kammer 20 weist einen ovalen oder eiförmigen Umfangsrand
21 auf. In diesem ist umlaufend um die öffnung 9 bzw. die Kammer
20 die Nut 7 mit den Schrägen 12,15 ausgebildet.
Dementsprechend ist dann der Deckel zum Verschluss der Kammer 20 mit einer
umlaufenden Feder 8 versehen. Durch die beschriebene Ultraschall-Verschweißung
ist es möglich, die Kammer 20 durch den Deckel so wasserdicht und druckfest
zu verschliepen, dass auch höhere in der Kammer 20 auftretende Drücke als
der normale Wasserdruck nicht zu Undichtigkeiten führen, obwohl zwischen den beiden
Kunststoffteilen zwangsläufig Toleranzen in den Abmessungen der Nut und der Feder
bestehen. Die Breite der Nut ist wesentlich kleiner als der Durchmesser der Öffnung
9, um die sie umläuft (vgl. 5, 6,
7). Die Breite der Nut 7 liegt beispielsweise
im Bereich von wenigen mm, beispielsweise etwa 3 mm, wogegen der Durchmesser der
Öffnung einige cm, beispielsweise 2 bis 3 cm, beträgt.
6 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel
der Erfindung. Es ist ein zylindrisch-rohrförmiges Kunststoffteil 1 mit
einer radialen Öffnung 9 vorgesehen, die durch das zweite Kunststoffteil
2 mittels der beschriebenen Nut-Feder-Kontur 7, 8 im
Ultraschall-Schweißverfahren verschlossen ist. Auch hier ist die Öffnung
9 durch das beschriebene Verfahren mittels des Deckels so verschlossen,
dass aufgrund der beschriebenen Ultraschall-Verschweißung über die Nut-Feder-Kontur
7, 8 eine auch gegen hohe Innendrücke dauerhaft feste dichte Verbindung
besteht.
7 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel.
Nach 7 ist in der Umgebung der Öffnung 9 des
Kunststoffteils 1 ein weiteres Kunststoffteil 2 angeschlossen,
dessen Durchflussquerschnitt kleiner ist als der des Kunststoffteils 1.
Die beiden Kunststoffteile 1 und 2 sind in der oben beschriebenen
Weise mittels einer um die Öffnung 9 umlaufenden Nut-Feder-Verbindung
7, 8 druckfest, dicht verbunden.
Bei der Ausführung nach 6 ist an der
Öffnung 9 des ersten Kunststoffteils 1 ein Kunststoffteil
2 als geschlossener Deckel angeordnet, wogegen bei der Ausführung nach
7 an die Öffnung 9 des ersten Kunststoffteils
1 sich ein zweites Kunststoffteil 2 anschließt, das – anders
als bei den 5 und 6
– kein geschlossener Deckel ist, sondern selbst in einem offenen Kanal
22, dessen Querschnitt kleiner ist als der Durchmesser der Öffnung 9 des
ersten Kunststoffteils 1, weiterleitet.
Bei den Ausführungsbeispielen nach 1
bis 7 läuft die die beiden Kunststoffteile
1,2 verbindende Nut-Feder-Kontur um eine Öffnung 9 des ersten
Kunststoffteils 1 um.
Um den Einfluss von Belastungen im Bereich der Öffnung 9 des ersten
Kunststoffteils 1 auf die Ultraschall-Schweißverbindung zwischen dem ersten
Kunststoffteil 1 und dem zweiten Kunststoffteil 2 zu verringern,
ist im zweiten Kunststoffteil 2 eine um die öffnung 9 umlaufende konkave
Wölbung 23 gestaltet. Diese dient dazu, dass aufgrund der Kunststoffeigenschaften
des Kunststoffteils 2 die Nut-Feder-Verschweißung 7,
8 der Kunststoffteile 1, 2 wenigstens teilweise entlastet
ist.
Wie die 2b,
3b, 4b zeigen, besteht die in die
öffnung 9 übergehende umlaufende konkave Wölbung 23 auch nach dem Ultraschall-Verschweißen
noch, so dass die konkave Wölbung 23 im Betrieb der Baugruppe wirksam ist.
Die 2b, 3b,
4b zeigen auch, dass nach dem Ultraschall-Verschweißen nicht nur die innere,
zur öffnung 9 freie, konkave Öffnung 23 besteht, sondern auch außen, also
zum Umgebungsdruck hin, ein freier Spalt 24 besteht. Auch dieser entlastet
die Ultraschall-Schweißverbindung zwischen den Kunststoffteilen 1 und
2, wenn im Innern der Kammer 20 – über die Öffnung
9 – ein hoher Innendruck entsteht.
8 zeigt ein Ausführungsbeispiel für eine
Loch-Zapfen-Verbindung. Am ersten Kunststoffteil 1 ist ein Loch
7' ausgebildet. Am zweiten Kunststoffteil 2 ist ein Zapfen
8' ausgebildet. Die Schräge 12 ist am Loch 7' ausgebildet.
Die Kante 13 ist am Zapfen 8' gestaltet. Die Schräge
12 und die Kante 13 sind einander zugeordnet. Es wäre auch, wie
oben beschrieben, hier möglich, die Schräge 12 am Zapfen 8' und dementsprechend
die Kante 13 an dem Loch 7' zu gestalten. Die Schräge
12 und die Kante 13 bilden einen ersten Ultraschall-Übertragungsbereich
A.
Zur Bildung eines zweiten Ultraschall-Übertragungsbereichs C ist bei
der Ausführung nach 8 am Grund des Lochs
7' das kuppenförmige Profil 17 ausgestaltet, das dem Zapfen
8' zugeordnet ist. Es sind hier also zwei Ultraschall-Übertragungsbereiche,
nämlich die Ultraschall-Übertragungsbereiche A,C vorgesehen, wobei der Ultraschall-Übertragungsbereich
A von einer umlaufenden Schräge 12 und einer diesem zugeordneten Kante
13 gebildet ist. Es wäre auch möglich, die Schräge 12 am Zapfen
8' zu gestalten und dementsprechend dann die Kante 13 am Loch
7' vorzusehen.
Bei der Loch-Zapfen-Verbindung ist ein Ultraschall-Übertragungsbereich
B überflüssig, weil der erste Ultraschall-Übertragungsbereich A um den Zapfen
8' umläuft. Es genügen hier die Ultraschall-Übertragungsbereiche A und
C.
Nach 8 ist vorgesehen, dass sich beim
zunächst drucklosen Zusammensetzen der Kunststoffteile 1 und
2 die Kante 13 mit der Schräge 12 berührt. Erst unter
der Wirkung der Ultraschall-Schweißanlage kommt der Zapfen 8' mit dem kuppenförmigen
Profil 17 in Berührung, wodurch auch dann dort die Ultraschall-Schweißverbindung
stattfindet. Es wäre jedoch auch möglich, die Gestaltung nach 8
ähnlich wie bei 3a so zu treffen, dass zunächst das
kuppenförmige Profil 17 mit dem Zapfen 8' in Verbindung tritt
und sich dann erst danach während der Wirkung der Ultraschall-Schweißanlage die
Kante 13 und die Schräge 12 berühren.
Die Gestaltung nach 8, bei der das kuppenförmige
Profil 17 am Grund des Loches 7' gestaltet ist, lässt sich auch
auf die Ausführungen nach den 2a,
3a, 4a in der Weise übertragen,
dass dort das kuppenförmige Profil 17 nicht an der Feder 8, sondern
am Grund 10 der Nut 7 vorgesehen wird.
Bei den Ausführungsbeispielen nach den 5,
6, 7
läuft die Nut-Feder-Kontur um eine Öffnung 9 um. Bei anderen Anwendungsbeispielen
zur Verbindung einer Baugruppe aus zwei Kunststoffteilen kann die Nut-Feder-Kontur
linear oder kurvenförmig oder eckig gestaltet sein, ohne dass sie um eine Öffnung
umläuft, beispielsweise wenn zwei plattenförmige Kunststoffteile miteinander verbunden
werden sollen.