PatentDe  


Dokumentenidentifikation DE4420324B4 26.02.2004
Titel Kunststoffkegel
Anmelder Jäger, Arnold, 31303 Burgdorf, DE
Erfinder Jäger, Andreas, Dr., 30559 Hannover, DE;
Jäger, Claudius, 31303 Burgdorf, DE;
Jäger, Sebastian, 30559 Hannover, DE
Vertreter Depmeyer, J., Rechtsanw., 18055 Rostock
DE-Anmeldedatum 13.06.1994
DE-Aktenzeichen 4420324
Offenlegungstag 14.12.1995
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 26.02.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 26.02.2004
IPC-Hauptklasse A63D 9/00

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen Kunststoffkegel für Kegelbahnen unter Einschluss von sog. Bowling Pins, wobei der Kegel einen zelligen und/oder porigen Kern aufweist, der von einem zähharten Mantel umschlossen ist, und wobei ferner im Boden des Kegels ein zentrisch zum Kegel angeordnetes Sackloch vorgesehen ist, wobei das Sackloch zumindest auf einem Teil seiner Länge von einer durchgehenden Längsbohrung eines zähharten Einsatzstückes aus Kunststoff od. dgl. z. B. Polyamid gebildet ist.

Vorzugsweise besteht dabei der Mantel aus Polyamid und der Kern aus Polypropylen ggfls. unter Beimischung von Glasfasern mit einem Anteil von etwa 20–40%.

Bei bekannten Kunststoffkegeln wird das Sackloch, das zur Aufnahme eines Positionierungsbolzens in der Kegelanlage dient, von einem einendig geschlossenen Rohrstück gebildet, das im Bodenbereich des Kegels einstückig in die Wandung des Mantels übergeht. Wenn also der Mantel durch Spritzen in einer Form erstellt wird, so wird gleichzeitig das am oberen Ende geschlossene Rohrstück mit abgeformt. Ein so ausgeführter Kegel hat zwar den Vorteil, dass das Rohrstück fest mit dem Mantel verbunden ist, jedoch bedarf es zum Einbringen des mit einem Blähmittel versehenen Werkstoffes für den Kern besonderer Durchbrechungen, um Düsen od. dgl. ansetzen zu können.

Aus der CH 470 952 ist ein Kegel der eingangs Art bekannt, der in seinem Inneren einen hohlen Dorn aufweist, der sich über fast die gesamte Höhe des Kegels erstreckt. Dern Dorn soll dadurch im Kegel verankert werden, dass das Material des Dorns und das zur Bildung des Kerns bestimmte Füllmaterial während des Gießens miteinander verschweißen.

Aus der DE 1 813 946 U ist ein Kegel mit einem Holzkern und einer Kunststoffhülle bekannt, dessen Aufstandsfläche durch ein eingesetztes, elastisches Bodenteil gebildet ist. Das Bodenteil ist durch einen umlaufenden Vorsprung im Holzkern gehalten.

Im allgemeinen kann eine festhaftende Bindung des Kernwerkstoffes an dem Einsatzstück jedoch nicht entstehen. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Verbindung zwischen Einsatzstück und Kernwerkstoff zu verbessern.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Einsatzstück mit dem Kernwerkstoff in formschlüssiger Verbindung steht und außen Vorsprünge, vorzugsweise ringförmiger Gestalt. aufweist, wobei die Vorsprünge sägezahnartigin der Weise gestaltet sind, dass die Sägezähne schräg nach unten zeigen.

Für das Einbringen des Kernwerkstoffes und ggfls. auch für das Einführen des Druckmittels beim Abformen des Mantels nach dem Prinzip des Blasformens sind keine besonderen Durchbrechungen zum Einführen von Düsen und dgl. erforderlich, und darüber hinaus erübrigen sich Maßnahmen, um die Durchbrechungen nach dem Einbringen des Kernwerkstoffes wieder zu verschließen.

Demgemäss hat das Einsatzstück – für sich betrachtet – keine einendig geschlossene Bohrung (sacklochartige Anordnung), sondern ein Einsatzstück, das eine durchgehende Bohrung aufweist. Diese ermöglicht nicht nur das Einführen einer Düse beim Formblasen, sondern auch das Einführen einer Düse od. dgl. beim Einbringen des Kernwerkstoffes, der natürlich mit einem Blähmittel versehen ist, um die gewünschte zellige und/oder porige Struktur zu erzielen. Wird unter diesen Voraussetzungen der Kernwerkstoff eingeführt, so füllt dieser nicht nur den Hohlraum des Mantels aus, sondern er dringt auch in die Längsbohrung des Einsatzstückes ein. Dabei wird der Werkstoff abgekühlt und bildet dabei einen pfropfenähnlichen Verschluss. Die Bohrung des Einsatzstückes wird also selbsttätig geschlossen, wenn der Kernwerkstoff expandiert.

Weitere Einzelheiten der Erfindung werden anhand der Zeichnung erläutert, in der ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt ist. Es zeigen

1 eine Vorrichtung zur Herstellung von Mänteln für Kunststoffkegel in schematischer Darstellung in der Ansicht,

2 einen Längsschnitt durch einen in der Vorrichtung gemäß erstellten Mantel für einen Kegel und

3 das Unterteil eines fertigen Kegels im Längsschnitt.

1 zeigt eine Vorrichtung zum Blasformen in schematischer Darstellung mit einem Extruder 1 und einem davon gespeisten Staukopf 2, aus dem ein aus Kunststoff (vorzugsweise Polyamid) bestehender Schlauch 3 ausgetreten ist. Diesem Schlauch 3 ist eine Form aus zwei Schalen 4 zugeordnet, die mit ihrer Innenkontur die Außenkontur des Mantels 5 für den Kegel bestimmen, in 1 aber noch nicht zusammengeführt sind. Für die Herstellung des Mantels 5 wird ferner ein Einsatzstück 6 aus Polyamid benötigt, das eine im wesentlichen hohlzylindrische Gestalt, vor allem aber eine durchgehende Längsbohrung 7 aufweist und ferner mehrere sägezahnähnliche Vorsprünge 8 am Außenumfang und unten einen Bund 9.

Um bei geschlossener Form den erforderlichen Blähdruck innerhalb des Schlauches 3 aufbringen zu können, wird mit dem Zuführen des Einsatzstückes 6 und dem Schließen der Form in die Längsbohrung 7 des mittig und zentrisch zum Mantel 5 angeordneten Einsatzstückes 6 ein Mundstück 10 eingeführt, über das das Druckmittel eingeleitet wird.

Der fertige Mantel 5 ist aus 2 erkennbar, und es versteht sich, dass zu dessen Herstellung die üblichen, beim sog. Blasformen bekannten Einrichtungen und Methoden angewendet werden müssen, die nicht Gegenstand der Erfindung sind und an sich beliebig ausgestaltet sein können.

Der Mantel 5, der bereits außen die gewünschte Kegelgestalt aufweist, wird nunmehr außerhalb der Form auf etwa 100–120°C erwärmt. Alsdann erfolgt das Einspritzen des für den Kern 10 erforderlichen Werkstoffes im Sinne des Pfeiles a mit Hilfe einer Düse od. dgl., deren Außendurchmesser ebenfalls dem Durchmesser der Längsbohrung 7 angepasst ist. Die Temperatur dieses Werkstoffes beträgt etwa 180°C. Im übrigen enthält der Werkstoff für den Kern 11 nicht nur ein Blähmittel zur Erzeugung einer porigen Struktur, sondern auch noch in bemessener Menge – etwa 20–40% – Glasfaseranteil.

Mit dem Blähen des Kernwerkstoffes kommt dieser allseitig mit der Innenwand des Mantels 5 in Berührung und erzeugt dabei eine gewisse Pressung, die noch dadurch erhöht wird, dass der Mantel 5 erkaltet und dabei schrumpft. Durch den Kernwerkstoff erhöht sich zudem die Temperatur des Mantels 5 auf etwa 130-160°C. Der Schrumpfeffekt hat zur Folge, dass keine Hohlräume zwischen dem Mantel 5 und dem Kernwerkstoff entstehen können.

Mit der Expansion des Kernwerkstoffes gelangt dieser auch in den oberen Abschnitt der Längsbohrung 7, wobei ein Einfriereffekt eintritt und der eingedrungene Werkstoff durch Erkalten gewissermaßen einen Verschlussstopfen bildet, der es verhindert, dass Werkstoff austreten kann. Es ergibt sich dann ein Querschnittsbild, wie dies in 3 dargestellt ist, jedoch wird nunmehr mit einem Werkzeug die Längsbohrung 7 auf etwa 80% ihrer Länge ausgebohrt. Die lichte Bohrung würde sich dann über die Länge L gemäss 3 erstrecken. Dieses Korrigieren der Längsbohrung 7 ist nicht immer erforderlich, jedoch aus Gründen der Einheitlichkeit zweckmäßig. Das Maß des Ausbohrens richtet sich dabei nach der Länge der Positionierungsbolzen der Kegelanlage, die in die Längsbohrung 7 eingreifen können, um den Kegel vorschriftsmäßig aufstellen zu können. Der zu entfernende Abschnitt des Werkstoffes innerhalb der Längsbohrung ist mit 12 bezeichnet (durch besondere Schraffur gekennzeichnet).

Die Vorsprünge 8 auf dem Einsatzstück 6 haben den Vorteil, dass zwischen dem Kernwerkstoff und dem Einsatzstück 6 ein Formschluss entsteht, der eine feste Verbindung zwischen diesen Teilen gewährleistet.

Das Einsatzstück 6 ist für sich hergestellt und kann demgemäss aus einem besonders für diesen Einsatzfall günstigen Kunststoff gefertigt werden kann.

Es sei noch erwähnt, dass es zweckmäßig ist, am oberen Ende des Mantels 5 kleine Entlüftungen vorzusehen, wenn eine Füllung von unten her beabsichtigt ist.

Die sägezahnartigen Vorsprünge 8 außen am Einsatzstück 7 sind so gestaltet, dass sie schräg nach unten zeigen (Gebrauchsstellung des Kegels), um so ein Herauslösen der Einsatzstücke 7 aus dem Kegelkörper zu erschweren.


Anspruch[de]
  1. Kunststoffkegel für Kegelbahnen unter Einschluss von sog. Bowling Pins, wobei der Kegel einen zelligen und/oder porigen Kern aufweist, der von einem zähharten Mantel umschlossen ist, und wobei ferner im Boden des Kegels ein zentrisch zum Kegel angeordnetes Sackloch vorgesehen ist, wobei das Sackloch zumindest auf einem Teil seiner Länge von einer durchgehenden Längsbohrung eines zähharten Einsatzstückes aus Kunststoff od. dgl. z. B. Polyamid gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Einsatzstück (6) mit dem Kernwerkstoff in formschlüssiger Verbindung steht und außen Vorsprünge, vorzugsweise ringförmiger Gestalt aufweist, wobei die Vorsprünge (8) sägezahnartig in der Weise gestaltet sind, dass die Sägezähne schräg nach unten zeigen.
  2. Kegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsbohrung (7) nach oben hin durch den Kernwerkstoff verschlossen ist.
  3. Kegel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsbohrung (7) auf einem Teil ihrer Länge von dem Kernwerkstoff durchsetzt ist.
  4. Kegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Einsatzstück (6) an seinem unteren Ende einen Bund (9) aufweist, der von dem Mantelwerkstoff hinterfasst ist.
  5. Kegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Einsatzstück (6) ein für sich hergestellter, im wesentlichen hochzylindrischer Körper ist.
  6. Kegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsbohrung (7) des Einsatzstückes (6) zum Einleiten des Druckmittels bei der Herstellung des Mantels (5) durch Formblasen bzw. zum Einführen einer das Druckmittel führenden Düse od. dgl. dient.
  7. Kegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsbohrung (7) derart bemessen ist, dass der Kernwerkstoff bei seiner Expansion innerhalb der Längsbohrung unter Bildung eines Pfropfens erkaltet.
  8. Kegel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein Teil (12) des innerhalb der Längsbohrung (7) befindlichen Kernwerkstoffes durch Bohren od. dgl. von außen her entfernbar ist.
  9. Kegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kernwerkstoff Glasfasern enthält.
  10. Kegel nach Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehalt an Glasfasern etwa 20–40% beträgt.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






IPC
A Täglicher Lebensbedarf
B Arbeitsverfahren; Transportieren
C Chemie; Hüttenwesen
D Textilien; Papier
E Bauwesen; Erdbohren; Bergbau
F Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen
G Physik
H Elektrotechnik

Anmelder
Datum

Patentrecherche


Copyright © 2008 Patent-De Alle Rechte vorbehalten. eMail: info@patent-de.com