Die Erfindung betrifft ein Etikett gemäss dem Oberbegriff des Anspruches
1, sowie ein Verfahren zum Herstellen solcher Etiketten.
Die Etiketten werden bekanntlich in Form von Bändern in einem Breitgewebe
aus schmelzfähigen Garnen gewoben, wobei für jedes Band ein Rapport vorgesehen ist.
Das Breitgewebe besteht aus einem Grundgewebe aus Kettfäden und einem Grundschuss
sowie über die gesamte Bahnbreite geführte Stickschüsse, welche eine Figur des Etiketts
bilden. Die Bänder werden nachfolgend als mit ihrer Längsseite in Kettrichtung verlaufende
Streifen aus der Textilbahn herausgeschnitten, wobei das Grundgewebe und die Stickschüsse
durchtrennt werden. Wird hierzu eine thermische Schneideinrichtung angewendet, so
entstehen durch das Verschmelzen des Grundgewebes und der Stickschussfäden die bekannten
harten und rauhen Schmelzkanten, die sehr dick und unangenehm sind.
Die Figur 1 zeigt eine aus der WO 9302246 bekannte Ausführung eines
Etiketts. Das Etikett weist wie üblich eine viereckige Form mit Längsseiten 1 und
Schmalseiten 2 auf. Das Etikett besteht aus dem Grundgewebe 3 und Stickschüssen,
die in einem Bereich des Etiketts eine Figur erzeugen, derart, dass an den Schmafseiten
jeweils ein Rand aus Grundgewebe vorhanden ist. Das Etikett ist so gewoben, dass
die Kettfäden 4 parallel und die Schussfäden 5 quer zu den Längsseiten 1 des Etiketts
verlaufen. Die Längsseiten des Etiketts sind durch eine thermische Schneideinrichtung
geschnitten. Dadurch werden das Grundgewebe und die Stickschüsse verschmolzen, so
dass die störende Schmelzkante 6 gebildet wird. Das Etikett nach Fig. 1 ist an den
Schmalseiten (nur eine Falte dargestellt) gefaltet, so; dass die Schmelzkante 6
frei liegt. Zur Vermeidung der unerwünschten. Schmelzkanten wird bei diesem Stand
der Technik die Schmelzkante mit einem pressenden und/oder vibrierenden Werkzeug
zur spanlosen Formgebung bearbeitet, was arbeitsintensiv ist und dennoch nicht immer
den gewünschten Effekt erbringt.
Das gleiche Problem ist auch in der EP-A-0 389 793 angesprochen, in
der es als nutzlos bezeichnet wird, an den Schmelzkanten zu experimentieren (Spalte
1, Zeilen 42 bis 54). Es wird statt dessen ein kompliziertes Verfahren postuliert,
wonach die Herstellung der Etikette in einem zweistufigen Verfahren erfolgt. In
einer ersten Verfahrensstufe wird ein Vorprodukt mit geschnittener Längsseite und
grösserer Breite erzeugt. In einer zweiten Verfahrensstufe das Vorprodukt randseitig
auf die Endbreite umgelegt und auf der Rückseite verklebt. Ein solches Etikett ist
in Figur 2 dargestellt, und an den Längsseiten gefaltet, um die Schmelzkante 6 abzudecken.
Dieses Etikett kann auch mit Endfalten 7 versehen werden. Das Etikett wird an den
Schmalseiten befestigt, so dass die Längsseiten 1 mit der Haut und einem Kleidungsstück
in Kontakt kommen. Diese Seite sollte eine möglichst weiche Kante aufweisen, um
ein angenehmes Traggefühl zu bewirken sowie Beschädigungen am Kleidungsstück und
Reibungsstellen am menschlichen Körper zu vermeiden. Um das zu erreichen, wird in
der EP-A-0 389 793 vorgeschlagen am Etikett an den frei liegenden Längsseiten mit
der Schmelzkante und den Schmalseite je eine Falte vorzusehen.
Abgesehen von der komplizierten und teuren Herstellung wird es weiter
als nachteilig angesehen; dass die Kettfäden des Grundgewebes in der Längsrichtung
des Etiketts verlaufen und deren Anzahl festliegt, so dass Etiketten nur in einer
bestimmten Qualität herstellbar sind und dass für das Falten das Etikett als Vorprodukt
mit grösseren Abmessungen gewoben werden muss. Das Falten der Längsseite mit der
durch die verschmolzenen Grundschüssen und Stickschüssen gebildeten Schmelzkante
führt zu sehr dicken und unkomfortablen Rändern an den Etiketten. Wird zusätzlich
eine Endfalte vorgesehen, so besteht das Etikett in diesem Bereich aus vier Lagen,
dies ist für den Anwender und den Träger nicht akzeptabel.
Wird die Textilbahn, wie in der EP-A 0 546 485 beschrieben mittels
einer mechanischen Schneideinrichtung getrennt und eine Anzahl von Längsfäden an
der Trennstelle mit mechanischen Mitteln entfernt, so wird an der Längsseite des
Eti ketts eine Franselkante ausgebildet. Als Nachteil wird angesehen, dass zur Bildung
der Franselkante ebenfalls ein Rand aus Grundgewebe vorzusehen ist, so dass für
das Falten das Etikett als Vorprodukt mit grösseren Abmessungen gewoben werden muss
und zur Ausbildung der Franselkante ein besonderer Aufwand erforderlich ist Neben
dem komplizierten Herstellungsverfahren ist es weiter nachteilig, dass sich an der
Franselkante weitere Längsfäden lösen können, so dass das Etikett unbrauchbar bzw.
unansehnlich wird.
Die bekannten Verfahren zum Herstellen von Etiketten weisen die Nachteile
auf, dass aufgrund der Faltung der Längsseite ein grösserer Aufwand für das Kleben
erforderlich ist und dass aufgrund der Abmessungen des Vorprodukts die Webbreite
einer Webmaschine nur eingeschränkt ausgenutzt wird bzw. ein grösserer Abfall entsteht.
Hier will die Erfindung Abhilfe schaffen. Der Erfindung liegt die
Aufgabe zugrunde ein Etikett zu verbessern.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss mit den kennzeichnenden Merkmalen
des Anspruches 1 gelöst.
Man hat in überraschender Weise festgestellt, dass durch die Anordnung
der Längsseite quer zu den Kettfäden und der Stickschussfäden im Abstand zu den
Längsseiten bei einfachster Herstellung die Schnittkante an der ungefalteten Längsseite
des Etiketts weich und hautfreundlich ist und der Tragkomfort wesentlich verbessert
ist, weil die durch die Grundschüsse erzeugte Schnittkante praktisch keine Brauen
aufweist. Durch Falten der Schmalseite können die Schneidkanten abgedeckt werden,
wodurch das Etikett weiter verbessert wird. Dadurch, dass die Schussfäden parallel
zur Längsseite des Etiketts verlaufen, wird über die gesamte Länge des Etiketts
ein gleichmässiges Durchscheinungsbild erzielt, weil die Schussfäden die Rückseite
gleichmässig abdecken.
Ein Verfahren zum Herstellen von Etiketten ist erfindungsgemäss durch
die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 2 gekennzeichnet.
Die mit dem erfindungsgemässen Verfahren weiter erzielbaren Vorteile
sind darin zu sehen, dass Etiketten mit unterschiedlicher Länge und Breite auf dem
gleichen Typ von Webmaschinen gewoben werden. Bis zu einer Webbreite von ca. 115
cm können Etiketten mit einem Webrapport gewoben werden, so dass nur ein geringer
Abfall entsteht. Die Schussdichte im Grundgewebe kann ausgewählt werden, so dass
auf der gleichen Webmaschine Etiketten mit simuliertem Bindungen wie Taffet, Halbsatin
und Satin erzeugt werden. Im Randbereich der Streifen können die Stickfäden entfernt
werden, so dass die Endfalte sehr dünn wird.
Eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens ist durch die Merkmale
des Anspruches 17 gekennzeichnet.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Beiliegenden Zeichnungen
erläutert.
Es zeigen:
- Fig.1
- Eine Ausführung eines bekannten Etiketts in räumlicher Darstellung;
- Fig.2
- eine modifizierte Ausführung des Etiketts nach Fig.1;
- Fig.3
- eine Ausführung eines erfindungsgemässen Etiketts in räumlicher Darstellung;
- Fig. 4
- eine modifizierte Ausführung des erfindungsgemässen Etiketts nach Fig.3 in räumlicher
Darstellung;
- Fig.5
- eine andere Ausführung des erfindungsgemässen Etiketts in räumlicher Darstellung;
- Fig.6
- einen Schnitt entlang der Linie VI-VI in Fig.5 im grösseren Massstab;
- Fig.7
- einen Schnitt entlang der Linie VII-VII in Fig. 5;
- Fig. 8
- einen Schnitt entlang der Linie VIII-VIII in Fig.5;
- Fig.9
- eine Seitenansicht des Etiketts nach Fig. 5 ohne und mit gefalteter Schmalseite;
- Fig.10
- einen Seitenansicht einer modifizierte Ausführung des Etiketts nach Fig.5 ohne
und mit gefalteter Schmalseite;
- Fig. 11
- eine schematische Darstellung eines Verfahrens zur Herstellung des Etiketts
und
- Fig.12
- eine Anwendungsform des erfindungsgemässen Etiketts.
Die Fig.3 zeigt ein erfindungsgemässes Etikett aus deren Darstellung
der Unterschied zum bekannten Etikett nach Fig.1 und 2 bezüglich der Kettrichtung
und Schussrichtung klar erkennbar ist und der mit der nachfolgenden Beschreibung
anhand der Figuren 4 bis 8 erläutert wird.
Das Etikett weist wie üblich die viereckige Form mit zwei ungefalteten
Längsseiten 1 und zwei faltbaren Schmalseiten 2 auf. Das Etikett besteht aus einem
Grundgewebe 11 und einer Mehrzahl von Stickschüssen 12, die in einem Bereich 13
des Etiketts eine Figur erzeugen, derart, dass an den Längsseiten ein Rand 14 aus
Grundgewebe vorhanden ist und die auf der Rückseite des Etiketts flottierend angebunden
sind. Das Etikett ist so gewoben , dass die Kettfäden 4 quer und die Schussfäden
5 parallel zur Längsseite 1 des Etiketts verlaufen. Die durch eine thermische Schneideinrichtung
geschnittenen Schmalseiten 2 des Etiketts weisen eine Schneidkante auf, an welcher
das Grundgewebe 11 und die auf der Rückseite des Etiketts flotierenden Stickschüsse
12 verschmolzen sind und eine Schmelzkante 15 gebildet wird. Das Etikett kann an
den Schmalseiten gefaltet werden, um die Schmelzkante abzudecken. Die durch eine
Schneideinrichtung geschnittenen Längsseiten des Etiketts verlaufen durch das Grundgewebe
11 und weisen eine Schnittkante 16 auf, die wie bereits erwähnt in den vorteilhafter
Weise weich und hautfreundlich ist.
Es wird auf die Figuren 9 und 10 Bezug genommen. Wie die Fig.9 zeigt
besteht das Etikett aus einem Grundgewebe 11 und einer Mehrzahl von Stickschüssen
12, die in dem Bereich 13 des Etiketts eine Figur erzeugen und die auf der Rückseite
des Etiketts flottierend abgebunden sind und ist an den Schmalseiten gefaltet. Die
Fig. 10 zeigt ein Etikett, bei welchem im Bereich der Schmalseite die flottierenden
Stickschüsse 12 an der Rückseite entfernt sind, so dass jeweils ein Abschnitt 18
des Grundgewebes 11 frei liegt. Diese Abschnitte 18 sind gefaltet, so dass ein sehr
dünnes Etikett erzielt wird.
Nachfolgend wird das Verfahren zur Herstellung des Etiketts beschrieben.
Wie die Fig.11 zeigt, wird zur Herstellung der Etiketten in einem ersten Schritt
ein Breitgewebe 21 aus schmelzfähigen Fadenmaterial erzeugt, das eine Anzahl von
nebeneinander liegender Etiketten 22 aufweist und nach einem über die Webbreite
reichenden Rapport fortlaufend gewoben wird. Das Breitgewebe 21 wird in der Gewebetechnik
mit Kettfäden 4 und Grundschüsse 5 für ein Grundgewebe 11 sowie mehreren Stickschüssen
12 (Fig.8) für die Figur gewoben, wobei die Stickschüsse in einem Bereich 13 jedes
Etiketts eingewebt sind. In einem zweiten Schritt wird das Breitgewebe 21 in ein
Schar vom Streifen 25 getrennt, die in Längsrichtung der Streifen aufeinander folgende
und quer liegende Etiketten 22 enthalten. Zum Trennen ist eine thermische Schneideinrichtung
26 vorgesehen, die entweder an der Webmaschine angeordnet ist oder eine separate
Einrichtung ist. Wird das Breitgewebe 21 in Streifen 25 zerlegt, so werden die Streifen
25 für die weitere Bearbeitung aufgewickelt. Wird das Breitgewebe 21 nicht in Streifen
zerlegt, wird das Breitgewebe auf einen Warenbaum (nicht dargestellt) aufgewickelt.
Die Streifen 25 sind in Hinblick auf die Etiketten ein Vorprodukt. In einem dritten
Schritt werden die Streifen 25 einer Falteinrichtung an den Schmalseiten gefaltet,
wobei die Länge des Etiketts bestimmt und die Schmalseite des Etiketts ausgebildet
wird. Mit dem Falten wird gleichzeitig der gefaltete Abschnitt fixiert, wobei bekannte
Verfahren zur Anwendung kommen. Die gefalteten Streifen werden mittels mechanischer,
thermischer oder Ultraschall - Einrichtungen 27 getrennt, wobei gleichzeitig die
Breite des Etiketts bestimmt wird und die Schneidkante durch das Grundgewebe verläuft.
Die Fig.12 zeigt die Anwendung des Etiketts. Das Etikett wird mit
den gefalteten Schalseiten auf ein Bekleidungsstück genäht, so dass die Schmelzkante
unterhalb des Etiketts liegt und die Längsseite mit der weichen Kante frei liegt.