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Dokumentenidentifikation EP1181403 26.02.2004
EP-Veröffentlichungsnummer 0001181403
Titel ETIKETT, VERFAHREN ZUR HERSTELLUNG VON ETIKETTEN UND EINE VORRICHTUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES VERFAHRENS
Anmelder Textilma AG, Hergiswil, CH
Erfinder SPEICH, Francisco, CH-5073 Gipf-Oberfrick, CH
Vertreter WUESTHOFF & WUESTHOFF Patent- und Rechtsanwälte, 81541 München
DE-Aktenzeichen 59908386
Vertragsstaaten AT, BE, CH, CY, DE, DK, ES, FI, FR, GB, GR, IE, IT, LI, LU, MC, NL, PT, SE
Sprache des Dokument DE
EP-Anmeldetag 27.07.1999
EP-Aktenzeichen 999309826
WO-Anmeldetag 27.07.1999
PCT-Aktenzeichen PCT/CH1999/000348
WO-Veröffentlichungsnummer 0073562
WO-Veröffentlichungsdatum 07.12.2000
EP-Offenlegungsdatum 27.02.2002
EP date of grant 21.01.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 26.02.2004
IPC-Hauptklasse D03J 1/06
IPC-Nebenklasse D03D 1/00   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Etikett gemäss dem Oberbegriff des Anspruches 1, sowie ein Verfahren zum Herstellen solcher Etiketten.

Die Etiketten werden bekanntlich in Form von Bändern in einem Breitgewebe aus schmelzfähigen Garnen gewoben, wobei für jedes Band ein Rapport vorgesehen ist. Das Breitgewebe besteht aus einem Grundgewebe aus Kettfäden und einem Grundschuss sowie über die gesamte Bahnbreite geführte Stickschüsse, welche eine Figur des Etiketts bilden. Die Bänder werden nachfolgend als mit ihrer Längsseite in Kettrichtung verlaufende Streifen aus der Textilbahn herausgeschnitten, wobei das Grundgewebe und die Stickschüsse durchtrennt werden. Wird hierzu eine thermische Schneideinrichtung angewendet, so entstehen durch das Verschmelzen des Grundgewebes und der Stickschussfäden die bekannten harten und rauhen Schmelzkanten, die sehr dick und unangenehm sind.

Die Figur 1 zeigt eine aus der WO 9302246 bekannte Ausführung eines Etiketts. Das Etikett weist wie üblich eine viereckige Form mit Längsseiten 1 und Schmalseiten 2 auf. Das Etikett besteht aus dem Grundgewebe 3 und Stickschüssen, die in einem Bereich des Etiketts eine Figur erzeugen, derart, dass an den Schmafseiten jeweils ein Rand aus Grundgewebe vorhanden ist. Das Etikett ist so gewoben, dass die Kettfäden 4 parallel und die Schussfäden 5 quer zu den Längsseiten 1 des Etiketts verlaufen. Die Längsseiten des Etiketts sind durch eine thermische Schneideinrichtung geschnitten. Dadurch werden das Grundgewebe und die Stickschüsse verschmolzen, so dass die störende Schmelzkante 6 gebildet wird. Das Etikett nach Fig. 1 ist an den Schmalseiten (nur eine Falte dargestellt) gefaltet, so; dass die Schmelzkante 6 frei liegt. Zur Vermeidung der unerwünschten. Schmelzkanten wird bei diesem Stand der Technik die Schmelzkante mit einem pressenden und/oder vibrierenden Werkzeug zur spanlosen Formgebung bearbeitet, was arbeitsintensiv ist und dennoch nicht immer den gewünschten Effekt erbringt.

Das gleiche Problem ist auch in der EP-A-0 389 793 angesprochen, in der es als nutzlos bezeichnet wird, an den Schmelzkanten zu experimentieren (Spalte 1, Zeilen 42 bis 54). Es wird statt dessen ein kompliziertes Verfahren postuliert, wonach die Herstellung der Etikette in einem zweistufigen Verfahren erfolgt. In einer ersten Verfahrensstufe wird ein Vorprodukt mit geschnittener Längsseite und grösserer Breite erzeugt. In einer zweiten Verfahrensstufe das Vorprodukt randseitig auf die Endbreite umgelegt und auf der Rückseite verklebt. Ein solches Etikett ist in Figur 2 dargestellt, und an den Längsseiten gefaltet, um die Schmelzkante 6 abzudecken. Dieses Etikett kann auch mit Endfalten 7 versehen werden. Das Etikett wird an den Schmalseiten befestigt, so dass die Längsseiten 1 mit der Haut und einem Kleidungsstück in Kontakt kommen. Diese Seite sollte eine möglichst weiche Kante aufweisen, um ein angenehmes Traggefühl zu bewirken sowie Beschädigungen am Kleidungsstück und Reibungsstellen am menschlichen Körper zu vermeiden. Um das zu erreichen, wird in der EP-A-0 389 793 vorgeschlagen am Etikett an den frei liegenden Längsseiten mit der Schmelzkante und den Schmalseite je eine Falte vorzusehen.

Abgesehen von der komplizierten und teuren Herstellung wird es weiter als nachteilig angesehen; dass die Kettfäden des Grundgewebes in der Längsrichtung des Etiketts verlaufen und deren Anzahl festliegt, so dass Etiketten nur in einer bestimmten Qualität herstellbar sind und dass für das Falten das Etikett als Vorprodukt mit grösseren Abmessungen gewoben werden muss. Das Falten der Längsseite mit der durch die verschmolzenen Grundschüssen und Stickschüssen gebildeten Schmelzkante führt zu sehr dicken und unkomfortablen Rändern an den Etiketten. Wird zusätzlich eine Endfalte vorgesehen, so besteht das Etikett in diesem Bereich aus vier Lagen, dies ist für den Anwender und den Träger nicht akzeptabel.

Wird die Textilbahn, wie in der EP-A 0 546 485 beschrieben mittels einer mechanischen Schneideinrichtung getrennt und eine Anzahl von Längsfäden an der Trennstelle mit mechanischen Mitteln entfernt, so wird an der Längsseite des Eti ketts eine Franselkante ausgebildet. Als Nachteil wird angesehen, dass zur Bildung der Franselkante ebenfalls ein Rand aus Grundgewebe vorzusehen ist, so dass für das Falten das Etikett als Vorprodukt mit grösseren Abmessungen gewoben werden muss und zur Ausbildung der Franselkante ein besonderer Aufwand erforderlich ist Neben dem komplizierten Herstellungsverfahren ist es weiter nachteilig, dass sich an der Franselkante weitere Längsfäden lösen können, so dass das Etikett unbrauchbar bzw. unansehnlich wird.

Die bekannten Verfahren zum Herstellen von Etiketten weisen die Nachteile auf, dass aufgrund der Faltung der Längsseite ein grösserer Aufwand für das Kleben erforderlich ist und dass aufgrund der Abmessungen des Vorprodukts die Webbreite einer Webmaschine nur eingeschränkt ausgenutzt wird bzw. ein grösserer Abfall entsteht.

Hier will die Erfindung Abhilfe schaffen. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde ein Etikett zu verbessern.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.

Man hat in überraschender Weise festgestellt, dass durch die Anordnung der Längsseite quer zu den Kettfäden und der Stickschussfäden im Abstand zu den Längsseiten bei einfachster Herstellung die Schnittkante an der ungefalteten Längsseite des Etiketts weich und hautfreundlich ist und der Tragkomfort wesentlich verbessert ist, weil die durch die Grundschüsse erzeugte Schnittkante praktisch keine Brauen aufweist. Durch Falten der Schmalseite können die Schneidkanten abgedeckt werden, wodurch das Etikett weiter verbessert wird. Dadurch, dass die Schussfäden parallel zur Längsseite des Etiketts verlaufen, wird über die gesamte Länge des Etiketts ein gleichmässiges Durchscheinungsbild erzielt, weil die Schussfäden die Rückseite gleichmässig abdecken.

Ein Verfahren zum Herstellen von Etiketten ist erfindungsgemäss durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 2 gekennzeichnet.

Die mit dem erfindungsgemässen Verfahren weiter erzielbaren Vorteile sind darin zu sehen, dass Etiketten mit unterschiedlicher Länge und Breite auf dem gleichen Typ von Webmaschinen gewoben werden. Bis zu einer Webbreite von ca. 115 cm können Etiketten mit einem Webrapport gewoben werden, so dass nur ein geringer Abfall entsteht. Die Schussdichte im Grundgewebe kann ausgewählt werden, so dass auf der gleichen Webmaschine Etiketten mit simuliertem Bindungen wie Taffet, Halbsatin und Satin erzeugt werden. Im Randbereich der Streifen können die Stickfäden entfernt werden, so dass die Endfalte sehr dünn wird.

Eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens ist durch die Merkmale des Anspruches 17 gekennzeichnet.

Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Beiliegenden Zeichnungen erläutert.

Es zeigen:

Fig.1
Eine Ausführung eines bekannten Etiketts in räumlicher Darstellung;
Fig.2
eine modifizierte Ausführung des Etiketts nach Fig.1;
Fig.3
eine Ausführung eines erfindungsgemässen Etiketts in räumlicher Darstellung;
Fig. 4
eine modifizierte Ausführung des erfindungsgemässen Etiketts nach Fig.3 in räumlicher Darstellung;
Fig.5
eine andere Ausführung des erfindungsgemässen Etiketts in räumlicher Darstellung;
Fig.6
einen Schnitt entlang der Linie VI-VI in Fig.5 im grösseren Massstab;
Fig.7
einen Schnitt entlang der Linie VII-VII in Fig. 5;
Fig. 8
einen Schnitt entlang der Linie VIII-VIII in Fig.5;
Fig.9
eine Seitenansicht des Etiketts nach Fig. 5 ohne und mit gefalteter Schmalseite;
Fig.10
einen Seitenansicht einer modifizierte Ausführung des Etiketts nach Fig.5 ohne und mit gefalteter Schmalseite;
Fig. 11
eine schematische Darstellung eines Verfahrens zur Herstellung des Etiketts und
Fig.12
eine Anwendungsform des erfindungsgemässen Etiketts.

Die Fig.3 zeigt ein erfindungsgemässes Etikett aus deren Darstellung der Unterschied zum bekannten Etikett nach Fig.1 und 2 bezüglich der Kettrichtung und Schussrichtung klar erkennbar ist und der mit der nachfolgenden Beschreibung anhand der Figuren 4 bis 8 erläutert wird.

Das Etikett weist wie üblich die viereckige Form mit zwei ungefalteten Längsseiten 1 und zwei faltbaren Schmalseiten 2 auf. Das Etikett besteht aus einem Grundgewebe 11 und einer Mehrzahl von Stickschüssen 12, die in einem Bereich 13 des Etiketts eine Figur erzeugen, derart, dass an den Längsseiten ein Rand 14 aus Grundgewebe vorhanden ist und die auf der Rückseite des Etiketts flottierend angebunden sind. Das Etikett ist so gewoben , dass die Kettfäden 4 quer und die Schussfäden 5 parallel zur Längsseite 1 des Etiketts verlaufen. Die durch eine thermische Schneideinrichtung geschnittenen Schmalseiten 2 des Etiketts weisen eine Schneidkante auf, an welcher das Grundgewebe 11 und die auf der Rückseite des Etiketts flotierenden Stickschüsse 12 verschmolzen sind und eine Schmelzkante 15 gebildet wird. Das Etikett kann an den Schmalseiten gefaltet werden, um die Schmelzkante abzudecken. Die durch eine Schneideinrichtung geschnittenen Längsseiten des Etiketts verlaufen durch das Grundgewebe 11 und weisen eine Schnittkante 16 auf, die wie bereits erwähnt in den vorteilhafter Weise weich und hautfreundlich ist.

Es wird auf die Figuren 9 und 10 Bezug genommen. Wie die Fig.9 zeigt besteht das Etikett aus einem Grundgewebe 11 und einer Mehrzahl von Stickschüssen 12, die in dem Bereich 13 des Etiketts eine Figur erzeugen und die auf der Rückseite des Etiketts flottierend abgebunden sind und ist an den Schmalseiten gefaltet. Die Fig. 10 zeigt ein Etikett, bei welchem im Bereich der Schmalseite die flottierenden Stickschüsse 12 an der Rückseite entfernt sind, so dass jeweils ein Abschnitt 18 des Grundgewebes 11 frei liegt. Diese Abschnitte 18 sind gefaltet, so dass ein sehr dünnes Etikett erzielt wird.

Nachfolgend wird das Verfahren zur Herstellung des Etiketts beschrieben. Wie die Fig.11 zeigt, wird zur Herstellung der Etiketten in einem ersten Schritt ein Breitgewebe 21 aus schmelzfähigen Fadenmaterial erzeugt, das eine Anzahl von nebeneinander liegender Etiketten 22 aufweist und nach einem über die Webbreite reichenden Rapport fortlaufend gewoben wird. Das Breitgewebe 21 wird in der Gewebetechnik mit Kettfäden 4 und Grundschüsse 5 für ein Grundgewebe 11 sowie mehreren Stickschüssen 12 (Fig.8) für die Figur gewoben, wobei die Stickschüsse in einem Bereich 13 jedes Etiketts eingewebt sind. In einem zweiten Schritt wird das Breitgewebe 21 in ein Schar vom Streifen 25 getrennt, die in Längsrichtung der Streifen aufeinander folgende und quer liegende Etiketten 22 enthalten. Zum Trennen ist eine thermische Schneideinrichtung 26 vorgesehen, die entweder an der Webmaschine angeordnet ist oder eine separate Einrichtung ist. Wird das Breitgewebe 21 in Streifen 25 zerlegt, so werden die Streifen 25 für die weitere Bearbeitung aufgewickelt. Wird das Breitgewebe 21 nicht in Streifen zerlegt, wird das Breitgewebe auf einen Warenbaum (nicht dargestellt) aufgewickelt. Die Streifen 25 sind in Hinblick auf die Etiketten ein Vorprodukt. In einem dritten Schritt werden die Streifen 25 einer Falteinrichtung an den Schmalseiten gefaltet, wobei die Länge des Etiketts bestimmt und die Schmalseite des Etiketts ausgebildet wird. Mit dem Falten wird gleichzeitig der gefaltete Abschnitt fixiert, wobei bekannte Verfahren zur Anwendung kommen. Die gefalteten Streifen werden mittels mechanischer, thermischer oder Ultraschall - Einrichtungen 27 getrennt, wobei gleichzeitig die Breite des Etiketts bestimmt wird und die Schneidkante durch das Grundgewebe verläuft.

Die Fig.12 zeigt die Anwendung des Etiketts. Das Etikett wird mit den gefalteten Schalseiten auf ein Bekleidungsstück genäht, so dass die Schmelzkante unterhalb des Etiketts liegt und die Längsseite mit der weichen Kante frei liegt.


Anspruch[de]
  1. Etikett mit ungefalteten geschnittenen Längsseiten (1) und quer dazu verlaufenden faltbaren geschnittenen Schmalseiten (2) in der Gewebetechnik mit einem aus mindestens zwei Kettfäden (4) und einem Grundschussfaden (5) gebildeten Grundgewebe (11) sowie mehreren Stickschussfäden (12) aus schmetzfähigem Fadenmaterial für eine Figur, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsseiten quer zu den Kettfäden ausgerichtete sind und die eine Figur bildenden Stickschussfäden parallel und im Abstand zu den Längsseiten (1) verlaufen.
  2. Verfahren zur Herstellung von Etiketten nach Anspruch 1, wobei ein Breitgewebe (21) aus schmetzfähigem Fadenmaterial mit einem Grundgewebe (11) aus mindestens zwei Kettfäden (4) und einem Grundschussfaden (5) sowie mehreren Stickschussfäden (12) für die Figur erzeugt wird, wobei das Breitgewebe (21) nach dem Weben mittels Schneiden in eine-Schar nebeneinander liegender Streifen (25) mit aufeinander folgenden Etiketten (22) getrennt wird,dadurch gekennzeichnet, dass man die Etiketten (22) in dem Breitgewebe mit ihrer Längsseite (1) quer zu den Kettfäden (4) áusrichtet.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Breitgewebe nach mindestens einem Webrapport gewoben wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Stickschussfäden im Randbereich der Schmalseiten entfernt werden.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Streifen (25) nach dem Schneiden im Randbereich (18) der Schmalseiten gefaltet werden, um Etiketten (22) vorbestimmter Länge zu erzeugen.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Etiketten (22) durch Schneiden des Grundgewebes (11) entlang ihrer Längsseite (1) vereinzelt werden, um Etiketten mit vorbestimmter Breite zu erzeugen.
Anspruch[en]
  1. A label with non-folded cut longitudinal sides (1) and with foldable cut narrow sides (2) running transversely to these, by the woven-fabric technique, with a backing fabric (11) formed from at least two warp threads (4) and one ground weft thread (5) and with a plurality of embroidery weft threads (12) of fusible thread material for a figure, characterized in that the longitudinal sides are oriented transversely to the warp threads and the embroidery weft threads forming a figure run parallel to and at a distance from the longitudinal sides (1).
  2. A method for the production of labels as claimed in claim 1, a broad fabric (21) of fusible thread material with a backing fabric (11) being produced from at least two warp threads (4) and one ground weft thread (5) and also from a plurality of embroidery weft threads (12) for the figure, the broad fabric (21) being separated, after weaving, by means of cutting into a set of strips (25) lying next to one another and having successive labels (22), characterized in that the labels (22) in the broad fabric are oriented with their longitudinal side (1) transverse to the warp threads (4).
  3. The method as claimed in claim 2, characterized in that the broad fabric is woven according to at least one weave repeat.
  4. The method as claimed in claim 2 or 3,characterized in that the embroidery weft threads are removed in the marginal region of the narrow sides.
  5. The method as claimed in one of claims 2 to 4,characterized in that, after cutting, the strips (25) are folded in the marginal region (18) of the narrow sides, in order to produce labels (22) of predetermined length.
  6. The method as claimed in one of claims 2 to 5,characterized in that the labels (22) are singled out along their longitudinal side (1) by the cutting of the backing fabric (11), in order to produce labels with a predetermined breadth.
Anspruch[fr]
  1. Etiquette présentant des grands côtés (1) non pliés coupés et des petits côtés (2) pliables coupés s'étendant transversalement par rapport à ceux-ci dans la technique des tissus, comprenant un tissu de base (11) formé par au moins deux fils de chaîne (4) et un fil de trame de base (5) ainsi que plusieurs fils de trame à broder pour un motif (12) en matériau de fil fondant,

    caractérisée en ce que

    les grands côtés sont orientés transversalement par rapport aux fils de chaîne et les fils de trame à broder formant un motif s'étendent en parallèle et à distance des grands côtés (1).
  2. Procédé de fabrication d'étiquettes selon la revendication 1, un tissu large (21) en matériau de fil fondant étant réalisé à l'aide d'un tissu de base (11) comprenant au moins deux fils de chaîne (4) et un fil de trame de base (5) ainsi que plusieurs fils de trame à broder (12) pour le motif, et le tissu large (21), après le tissage, étant séparé par découpe en une foule de bandes (25) juxtaposées avec des étiquettes (22) successives,

    caractérisé en ce que

    l'on oriente les étiquettes (22) dans le tissu large par leur grand côté (1) transversalement par rapport aux fils de chaîne (4).
  3. Procédé selon la revendication 2,

    caractérisé en ce que

    le tissu large est tissé selon au moins un rapport de tissage.
  4. Procédé selon la revendication 2 ou 3,

    caractérisé en ce que

    les fils de trame à broder sont retirés de la zone périphérique des petits côtés.
  5. Procédé selon l'une des revendications 2 à 4,

    caractérisé en ce qu'

    après la découpe, les bandes sont pliées dans la zone périphérique (18) des petits côtés pour obtenir des étiquettes (22) d'une longueur prédéterminée.
  6. Procédé selon l'une des revendications 2 à 5,

    caractérisé en ce que

    les étiquettes (22) sont séparées les unes des autres par découpe du tissu de base (11) le long de leur grand côté (1) pour obtenir des étiquettes d'une largeur prédéterminée.






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