Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Regeln des Gasstromes
in einer Gasleitung zu einem Brenner nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Aus der Praxis sind derartige Regelvorrichtungen bekannt, die als
Stellantrieb einen Schrittmotor aufweisen, der Stellsignale von einem Regeleinheit,
insbesondere zur Regelung des Gas-Verbrennungsluftverhältnisses erhält. Bei einem
Stromausfall verharrt der Schrittmotor in seiner jeweiligen Position, so dass Gas
durch die Durchtrittsöffnung strömen kann.
Weiterhin sind Regelvorrichtungen bekannt, die einen Stellantrieb
mit einer Regelmembran aufweisen. Die Regelmembran vergleicht den Druck im Ausgang
der Vorrichtung mit einem Sollwert und erzeugt in Abhängigkeit von dem Vergleich
ein Stellsignal. Auch mit einer derartigen Regelvorrichtung ist ausschließlich
die Regelung der Gaszufuhr, aber nicht das Schließen der Gaszufuhr zu einem
Brenner möglich.
In jedem Fall muss daher in der Gasleitung zusätzlich zu der Regelvorrichtung
ein Schließventil gesehen werden. Eine Kombination aus Schließventil
und Regelvorrichtung ist jedoch gerätetechnisch relativ aufwendig und somit kostenintensiv.
Demgemäss liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
der eingangs genannten Art so zu verbessern, dass zusätzlich zu der Regelfunktion
die Möglichkeit besteht, den Gasstrom abzusperren.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruches
1 gelöst.
Wird die Stromzufuhr zur Tauchspule unterbrochen, wird diese kraftlos
und die Schließfeder drückt den Ventilkörper auf den Ventilsitz. Der Ventilkörper
oder der Ventilsitz sind derart ausgebildet, dass die Durchtrittsöffnung abdichtbar
ist, d. h. wenn sich der Ventilkörper in der geschlossenen Stellung befindet, muss
die Durchtrittsöffnung dicht sein. Damit ist gemeint, dass die Anforderungen der
einschlägigen DIN-Normen an die Dichtheit von Sicherheitsabsperrventile erfüllt
sein müssen.
Die Vorrichtung ist einfach aufgebaut und arbeitet gleichzeitig als
Regelvorrichtung und als Absperrventil und ersetzt somit zwei Bauteile, nämlich
ein separates Regelventil und ein Absperrventil. Auf diese Weise können erhebliche
Kosten eingespart werden.
Das homogene Magnetfeld aus Tauchspule und Magneteinrichtung zentriert
die Tauchspule geometrisch genau im Luftspalt der Magneteinrichtung. Das hat den
Vorteil, dass die Tauchspule praktisch reibungsfrei axial bewegbar ist. Die Tauchspule
schwebt praktisch berührungsfrei in dem ringförmigen Luftspalt der Magneteinrichtung.
Der Stellantrieb arbeitet somit ohne nennenswerte Hysterese, was eine wesentliche
Voraussetzung für elektrische Regelkreise ist.
Vorzugsweise erhält die Tauchspule Stellsignale von einem Regel/Steuergerät,
der als Eingangsgrößen die Ausgangssignale eines Sensors erhält, wobei der
Sensor dem Brenner zugeordnet ist und den Zustand der Verbrennung erfasst.
Eine wesentliche Weiterbildung der Vorrichtung nach der Erfindung
besteht darin, dass sich zwischen der Ventilspindel und der Tauchspule eine Regelmembran
befindet, die auf der der Tauchspule entgegengesetzten Seite von dem Druck im Ausgang
beaufschlagt ist, wobei die Tauchspule mit einem Strom beaufschlagt wird, der dem
Sollwert des Druckes im Ausgang proportional ist. Bei dieser Ausführungsform dient
also die Tauchspule als Sollwertgeber für die Regelmembran.
Vorteilhafterweise weist die Magneteinrichtung einen Magneten auf,
dessen Magnetfeldlinien mittels Leitelementen aus magnetisch leitfähigem Material
in den Luftspalt geleitet werden. Die Leitelemente dienen in bekannter Art und Weise
zur Bündelung der Magnetfeldlinien im Luftspalt, so dass im Luftspalt ein homogenes
Magnetfeld entsteht .
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung weist die Magneteinrichtung
einen ringförmigen Permanentmagneten auf, an den sich stirnseitig plattenförmige
Leitelemente anschließen und welcher konzentrisch unter Bildung eines Luftspaltes
ein zylinderförmiges Leitelement umgibt.
Die Vorrichtung ist ferner dadurch gekennzeichnet, dass die Tauchspule
mit einer Halterung verbunden ist, die an der Ventilspindel angreift. Es besteht
keine feste Verbindung zwischen Halterung und Ventilspindel. Das hat den Vorteil,
dass die Zentrierung der Tauchspule im Ringspalt durch das Magnetfeld durch die
Ventilspindel nicht negativ beeinflusst wird. Wenn sich die Tauchspule bei einem
Regelvorgang in Achsrichtung bewegt, greift die Halterung an der Ventilspindel an
und verschiebt diese.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, dass
die Halterung an ihrem der Ventilspindel zugewandten Ende ein topfförmiges Endstück
aufweist, in der die Ventilspindel geführt wird.
Alternativ ist es auch möglich, dass die Halterung an ihrem der Ventilspindel
zugewandtem Ende spindelförmig ausgebildet ist und dass die Ventilspindel an ihrem
Ende ein topfförmiges Endstück aufweist, in dem das spindelförmige Ende der Halterung
geführt wird.
Wenn die Vorrichtung in einer Lage eingebaut werden muss, bei denen
die Tauchspule nicht vertikal angeordnet ist, besteht die vorteilhafte Möglichkeit,
die Halterung mit mindestens einem Federelement im Gehäuse zu zentrieren.
Vorzugsweise stützt sich die Schließfeder einerseits an einem
mit der Ventilspindel verbundenen Teller und andererseits am Gehäuse ab.
Vorteilhafterweise ist der Ventilsitz eingangsdruckseitig angeordnet.
Der Ventilsitz oder der Ventilkörper weist eine Dichtung aus elastomerem Material,
vorzugsweise Gummi, auf. Ventilkörper und Ventilsitz sind vorzugsweise gelenkig
miteinander verbunden. Diese Gestaltung ermöglicht, dass in der Schließstellung
die Durchtrittsöffnung dicht verschlossen wird.
Nach einem weiteren vorteilhaften Merkmal der Erfindung ist der Ventilkörper
an seiner dem Ventilsitz zugewandten Seite mit einer Vordruck-Ausgleichsmembran
verbunden.
Im Regelfall ist es aus Sicherheitsgründen erforderlich, dass in einer
Gasleitung zwei Schließventile hintereinander angeordnet sind. Daher ist in
Weiterbildung der Erfindung die Vorrichtung gekennzeichnet durch die Kombination
mit einem Schließventil. Dieses kann der Vorrichtung vor- oder nachgeschaltet
werden.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
der erfindungsgemäßen Vorrichtung im Zusammenhang mit der Zeichnung näher
erläutert.
Die Zeichnung zeigt in:
- Fig. 1
- einen Schnitt durch eine erste Ausführungsform;
- Fig. 2
- einen Schnitt durch eine zweite Ausführungsform;
- Fig. 3
- einen Schnitt durch eine dritte Ausführungsform;
- Fig. 4
- eine Sicht auf ein Federelement 23 aus Fig.3;
- Fig. 5
- eine vergrößerte Darstellung des Bereichs der Durchtrittsöffnung mit Ventilsitz
6, Dichtung 7 und Ventilkörper 8;
- Fig. 6
- eine weitere Darstellung des Bereichs der Durchtrittsöffung mit einer zweiten
Ausführungsform von Ventilsitz 6, Dichtung 7 und Ventilkörper 8;
- Fig. 7
- eine weitere Darstellung des Bereichs der Durchtrittsöffung 5 mit einer dritten
Ausführungsform von Ventilsitz 6, Dichtung 7 und Ventilkörper 8.
Die Zeichnung nach Fig. 1 bis Fig. 3 zeigt eine Vorrichtung 1, die
in einer nicht dargestellten Gasleitung eingebaut ist, die zu einem ebenfalls nicht
dargestellten Brenner führt. Der Brenner beheizt beispielsweise einen Heizkessel.
Die Vorrichtung 1 weist ein Gehäuse 2 mit einem Eingang 3, einem Ausgang
4 und einer zwischen Eingang 3 und Ausgang 4 angeordneten Durchtrittsöffnung 5 auf.
Die Durchtrittsöffnung 5 ist mit einem Ventilsitz 6 versehen. Dieser weist eine
Dichtlippe 7 aus elastomerem gasbeständigem Material, vorzugsweise Gummi auf.
Dem Ventilsitz 6 ist ein metallischer Ventilkörper 8 zugeordnet. Der
Ventilkörper 8 ist mit einer Ventilspindel 9 verbunden, auf die ein Stellantrieb
10 einwirkt. Der Stellantrieb 10 weist eine Tauchspule 11 auf, die in einem ringförmigen
Luftspalt 12 berührungsfrei im Magnetfeld einer Magneteinrichtung schwebt. Die Magneteinrichtung
besteht im Wesentlichen aus einem ringförmigen Permanentmagneten 13, der konzentrisch
ein zylindrisches Leitelement 14a aus magnetisch leitfähigem Material, hier Eisen
umgibt. Das Leitelement 14a geht stirnseitig in ein plattenförmiges Leitelement
14b über, das sich unterhalb des Permanentmagneten 13 befindet. Ein weiteres Leitelement
15 aus Eisen befindet sich oberhalb des Permanentmagneten 13. Die Leitelemente bündeln
die Magnetfeldlinie derart, dass im Luftspalt 12 ein homogenes Magnetfeld wirksam
ist.
Das Magnetfeld der Tauchspule11 sowie der Magneteinrichtung 13, 14,
15 zentriert die Tauchspule 11 geometrisch genau im ringförmigen Luftspalt 12, so
dass die Axialbewegung der Tauchspule 11 beim Regeln berührungsfrei ist. Der Stellantrieb
10 arbeitet somit ohne nennenswerte Hysterese.
Die Tauchspule 11 ist konzentrisch auf einer hohlzylinderförmigen
Halterung 16 angeordnet. Die Halterung 16 ist an demjenigen Ende, das der Ventilspindel
zugewandt ist, topfförmig ausgebildet. In dem topfförmige Ende 16a wird die Ventilspindel
9 geführt.
Da Ventilspindel 9 und der Tauchspule 11 lediglich kraftschlüssig,
aber nicht fest miteinander verbunden sind, wird die Zentrierung der Tauchspule
11 von der Ventilspindel 9 nicht negativ beeinflusst.
Eine Schließfeder 17 stützt sich einerseits an einem Teller
18, der mit der Ventilspindel 9 fest verbunden ist und andererseits am Gehäuse 2
ab. Wenn die Tauchspule 11 kraftlos wird, weil die Stromzufuhr zur Tauchspule unterbrochen
wird, drückt die Schließfeder 17 den Ventilkörper 8 auf den Ventilsitz 6.
Der Bereich der Durchtrittsöffnung 5 ist in Fig. 5 vergrößert
dargestellt. Der Ventilkörper 8 befindet sich in einer Regelposition mit geöffneter
Durchtrittsöffnung. Der Ventilsitz 6 aus Metall weist eine Dichtung 7 aus elastomerem
Material in Form einer Dichtlippe aus Gummi auf, die mit dem metallische Ventilkörper
8 abdichtend zusammenwirkt. In der Schließstellung des Ventilkörpers 8 wird
die Durchtrittsöffnung 5 abgedichtet und der Gasstrom abgesperrt. Der Ventilkörper
8 ist mit der Ventilspindel 9 mit Hilfe eines nicht dargestellten gasdichten Gelenkes
beweglich verbunden, so dass der Ventilkörper Kippbewegungen machen kann, um Toleranzen
im Dichtungsbereich auszugleichen.
Fig. 6 zeigt eine weitere Darstellung des Bereichs der Durchtrittsöffung
5 mit einer zweiten Ausführungsform von Ventilsitz 6, Dichtung 7 und Ventilkörper
8. Die Dichtung 7 aus elastomerem Material ist bei dieser Ausführungsform im Ventilkörper
integriert. Der metallische Ventilsitz 6 ist im Dichtungsbereich erhöht ausgeführt.
Alternativ ist es auch möglich, die Kontur des Ventilsitzes 6 im wesentlichen plan,
angepasst an die Kontur des Ventilkörpers auszuführen.
Fig. 7 zeigt eine weitere Darstellung des Bereichs der Durchtrittsöffung
5 mit einer dritten Ausführungsform von Ventilsitz 6 und Ventilkörper 8. Die Dichtung
7 aus elastomerem Material ist als O-Ring ausgeführt und im Ventilsitz integriert.
Der Ventilkörper 8 ist bei dieser Ausführungsform als Teller ausgebildet.
Der Ventilkörper 8 ist auf seiner dem Ventilsitz 6 abgewandten Seite
mit einer Vordruck-Ausgleichsmembran 19 versehen, die Schwankungen des Eingangsdruckes
kompensiert.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 1 erhält die Tauchspule über einen
Stromanschluss 20 Stellsignale von einem nicht dargestellten Regel/Steuergerät,
z. B. einer Kesselsteuerung. In diese gehen die Ausgangssignale eines Sensors, der
den Zustand der Verbrennung erfasst, als Eingangsgröße ein.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 2 befindet sich zwischen der Ventilspindel
9 und der Tauchspule 11 eine Regelmembran 21. Der Teller 18, an dem sich die Schließfeder
abstützt, dient gleichzeitig zur Befestigung der Regelmembran 21 an der Ventilspindel
9. Die Regelmembran begrenzt mit ihrer der Tauchspule 11 abgewandten Seite im Gehäuse
2 einen Raum 22, der mit dem Druck im Ausgang beaufschlagt ist. Die Schließfeder
befindet sich in dem Raum 22 und stützt sich einerseits am Teller 18 der Regelmembran
21 und anderseits am Gehäuse ab. Die Tauchspule 11 wird über den Stromanschluss
20 mit einem Strom beaufschlagt, der dem Sollwert des Druckes im Ausgang proportional
ist. Die Tauchspule 11 arbeitet somit als Sollwertgeber für die Regelmembran 21.
Die Halterung 16 ist mittels Schrauben 24 mit einem Federelement 23
verbunden. Eine Draufsicht des Federelements 23 ist in Fig. 4 vergrößert dargestellt.
Das Federelement 23 zentriert die Halterung 16 im Gehäuse 2 und gewährleistet, dass
die Tauchspule 11 in jeder Einbaulage berührungsfrei arbeitet.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 ist der Vorrichtung 1 ein Schließventil
25 vorgeschaltet, weil in der Gasleitung aufgrund von Sicherheitsbestimmungen zwei
Schließventile hintereinander angeordnet werden müssen.
Im Rahmen der Erfindung sind ohne Weiteres Abwandlungsmöglichkeiten
gegeben. So kann beispielsweise die Magneteinrichtung konstruktiv anders ausgeführt
werden. Es ist z. B. möglich, statt eines ringförmigen Permanentmagneten 13 einen
zylinderförmigen Magneten zu verwenden. Die Leitelemente 14, 15 sind in diesem Fall
entsprechend anzupassen. Ferner kann statt eines Permanentmagneten ein Elektromagnet
eingesetzt werden. Schließlich kann sich die Schließfeder 17 statt an
einem Teller 18 direkt am Ventilkörper 8 abstützen.
Alternativ ist es auch möglich, dass die Halterung 16 an ihrem der
Ventilspindel 9 zugewandtem Ende spindelförmig ausgebildet ist und dass die Ventilspindel
9 an ihrem Ende ein topfförmiges Endstück aufweist, in dem das spindelförmige Ende
der Halterung 16 geführt wird. Es ist allerdings auch möglich, die Ventilspindel
und die Halterung oder die Tauchspule fest miteinander zu verbinden.