| Dokumentenidentifikation |
DE10202128B4 04.03.2004 |
| Titel |
Verfahren zum Ansetzen eines Knopfes sowie Knopf |
| Anmelder |
William Prym GmbH & Co. KG, 52224 Stolberg, DE |
| Erfinder |
Grieser, Holger, 42279 Wuppertal, DE; Phenn, Ines, 51688 Wipperfürth, DE |
| Vertreter |
H.-J. Rieder und Partner, 42329 Wuppertal |
| DE-Anmeldedatum |
22.01.2002 |
| DE-Aktenzeichen |
10202128 |
| Offenlegungstag |
26.09.2002 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
04.03.2004 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
04.03.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
A41H 37/10
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| IPC-Nebenklasse |
A44B 1/34
A44B 1/28
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Ansetzen eines aus einem
Knopfteil und einem Befestigungsnagel bestehenden Knopfes an ein Textil oder dergleichen,
wobei der Nagelstift des Befestigungsnagels nach Durchdringen des Textils in insbesondere
eine Bohrung eines im montierten Zustand von einer Hülse umgebenen Zylinderabschnittes
eines Innenkörpers gedrückt wird. Die Erfindung betrifft weiterhin einen aus einem
eine Zierfläche aufweisenden Knopfteil und einem Befestigungsnagel bestehenden Knopf,
bei dem der Knopftei1 einen Innenkörper aufweist, welcher einen Zylinderabschnitt
besitzt, der eine Bohrung oder eine Stirnfläche aufweist zum Eintritt des Nagelstiftes
des Befestigungsnagels und der von einem Außenkörper umgeben ist.
Derartige Verfahren und Knöpfe sind im Stand der Technik bekannt.
Die Vorrichtungen, mit denen das Verfahren ausgeübt wird, sogenannte Ansetzmaschinen,
besitzen ein Unterwerkzeug und ein Oberwerkzeug, die motorgetrieben oder pneumatisch
aufeinander zu bewegbar sind, um die zwischen ihnen angeordneten Knopf-Komponenten
zusammenzudrücken. Die Zuführung der Komponenten der Knöpfe (Knopfteil und Befestigungsnagel)
zu den Werkzeugen erfolgt automatisiert. Der zugeführte Knopfteil kann die Gestalt
haben, die die DE 27 38 703 A1 offenbart.
Der von dieser Schrift offenbarte Knopf besitzt ein Kunststoffinnenteil, der eine
zentrale Bohrung aufweist. Die Bohrung kann auch entfallen. Dann wird der Nagelstift
ins Vollmaterial gedrückt. Der Kunststoffinnenkörper besitzt einen leicht konischen
Zylinderabschnitt, der von einem Außenkörper überfangen ist. Bei diesem Außenkörper
handelt es sich um einen metallischen Blechkörper, der einen Kragen besitzt, der
sich über den Außendurchmesser des Kunststoffinnenkörpers hinaus erstreckt. Die
Zierfläche ist bei dem dort beschriebenen Knopfteil von einer den Rand des Außenkörpers
überfangenden Metallkappe gebildet.
Weiter ist aus der DE 38 84
862 T2 ein Knopf bekannt, der aus einem jeweils einstöckig ausgeführten
Knopfteil und Befestigungsnagel ausgebildet ist, sowie ein Ansetzverfahren, bei
welchem die genannten Knopfkomponenten Stempelwerkzeugen jeweils fertig zugeführt
werden. Aus der DE 4010 427 A1 ist
ein Knopf mit einem Knopfteil bekannt, das ein Kunststoffinnenteil und einen Metallaußenkörper
besitzt, wobei der Metallaußenkörper die Zierfläche ausbildet. Dieses mehrteilige,
dabei einen baueinheitlichen Verbund aus den Komponenten bildende Knopfteil soll
in bereits vormontiertem Zustand mit einem Befestigungsnagel an einem Kleidungsstück
angesetzt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den aus der DE
27 38 703 her bekannten Knopf zuordnungstechnisch zu verbessern. Hinsichtlich
des eingangs genannten Verfahrens liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, dieses
montagetechnisch zu verbessern.
Gelöst wird dies durch die in den Ansprüchen angegebene Erfindung.
Gemäß dem im Anspruch 1 angegebenen Verfahren soll die Verbindung
des Innenkörpers mit der Hülse im Zuge des Ansetzens des Knopfes in der Ansetzmaschine
erfolgen. Die Montage, die Verbindung des Innenkörpers mit dem Außenkörper, muss
jetzt nicht bei der Fertigung erfolgen; die Montage erfolgt erst im Zuge des Befestigens
des Knopfes am Textil oder dergleichen. Hierzu werden dem Ober- und Unterwerkzeug
die drei Einzelteile getrennt zugeführt, nämlich bevorzugt als Kunststoffinnenkörper
und als Metallhülse einerseits und der Befestigungsnagel andererseits. Bevorzugt
erfolgt die Vereinigung der drei Einzelteile erst unmittelbar beim Aufeinanderzufahren
der Werkzeuge. Dies ist eine montagetechnische Verbesserung. Fahren Ober- und Unterwerkzeug
aufeinander zu, so durchdringt der Nagelstift des Befestigungsnagels das Textil
und dringt durch die Öffnung der Metallhülse hindurch bis in eine Bohrung des Zylinderabschnittes
des Kunststoffinnenkörpers. Die Hülse wird dann vom Boden des Befestigungsnagels
über den Zylinderabschnitt geschoben. Während dieses Aufschiebens dringt der Nagelstift
in die Bohrung oder die geschlossene Stirnfläche des Zylinderabschnittes ein. Der
erfindungsgemäße Knopf besteht nach Anspruch 11 aus einem eine Zierfläche aufweisenden
Knopfteil und einem Befestigungsnagel, wobei der Knopfteil einen Innenkörper, insbesondere
Kunststoffinnenkörper, aufweist, welcher einen Zylinderabschnitt besitzt, der eine
Bohrung oder eine Stirnfläche aufweist, zum Eintritt des Nagelstiftes des Befestigungsnagels
und der von einem Außenkörper umgeben ist. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass
der Außenkörper als kraftschlüssig auf dem Zylinderabschnitt sitzende Hülse, insbesondere
Metallhülse, gestaltet ist und die Zierfläche vom Innenkörper, insbesondere Kunststoffinnenkörper,
ausgebildet wird. Indem die Zierfläche vom Kunststoffinnenkörper selbst ausgebildet
wird, kann auf die im Stand der Technik erforderliche Zierkappe verzichtet werden.
Es ist auch eine höhere Vielfalt erreichbar, da der erfindungsgemäße Knopfteil lediglich
aus zwei Teilen besteht. Der Kunststoffinnenkörper kann preisgünstig im Spritzgussverfahren
hergestellt werden, wobei die Prägung auf der Zierfläche durch die Form festgelegt
ist. Unterschiedlich gestaltete Kunststoffinnenkörper können mit standardisierten
Metallhülsen verwendet werden. Es ist vorteilhaft, wenn der Kunststoffinnenkörper
aus einem transparenten oder durchgefärbten Material gefertigt wird. Die Metallhülse
kann einen Kragen aufweisen, dessen Außendurchmesser kleiner ist
als der Außendurchmesser der Zierfläche. Der Kragen kann dabei in einer Ringnische
liegen, die der der Zierfläche abgewandten Ringfläche des Kunststoffinnenkörpers
zugeordnet ist. Bei dieser Ausgestaltung ist die Metallhülse nahezu unsichtbar,
wenn der Knopf mit einem Knopfloch verknöpft ist. Um die Metallhülse optimal auf
dem Zylinderabschnitt kraftschlüssig zu halten, besitzt der Zylinderabschnitt axiale
Rippen. Die lichte Weite der Hülsenhöhlung ist kleiner, als der diametrale Abstand
der Scheitel der Rippen, so dass das Aufschieben der Metallhülse auf den Zylinderabschnitt
eine Verformung zur Folge hat. Der Zylinderabschnitt kann auch glattwandig sein.
Er kann insbesondere eine leichte Konizität besitzen, um so im Klemmsitz in der
Hülse gehalten zu werden. Auch kann die Hülse schräg verlaufende Mantelwandabschnitte
besitzen. Die Hülse kann aus Kunststoff gefertigt sein. Der Innenkörper kann alternativ
auch aus Metall gefertigt sein. Bevorzugt ist er jedoch aus Kunststoff gefertigt.
Bei diesem Material ist es auch nicht erforderlich, dass die rückwärtige Stirnseite
eine Bohrung zum Eintritt des Nagelstiftes aufweist. Der Nagelstift kann alternativ
ins Vollmaterial gedrückt werden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand beigefügter
Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
1 in einer Explosionsdarstellung die
drei Einzelteile des Knopfes in schematischer Anordnung vor dem Ansetzen/der Montage,
2 den Knopfteil in einem montierten Zustand
ohne Befestigungsnagel gemäß 1,
3 eine Darstellung gemäß 1
eines anders gestalteten Kunststoffinnenkörper und Befestigungsnagel,
4 eine Darstellung gemäß 2
des anders gestalteten Kunststoffinnenkörpers und
5 einen Schnitt gemäß der Linie V-V in
1.
Der Knopf der Ausführungsbeispiele besteht aus einem Knopfteil
1, welcher zweiteilig aufgebaut ist. Der Knopfteil besitzt einen Kunststoffinnenkörper
8, der aus einem transparenten oder durchgefärbten Kunststoffmaterial gefertigt
werden kann. Der Kunststoffinnenkörper 8 bildet auch die von außen sichtbare
Zierfläche 10, die einen zylindrischen Umfang besitzen kann. Auf der der
Zierfläche abgewandten Seite 13, die eine Ringform besitzt, besitzt der
Kunststoffinnenkörper 8 eine Ringnische 12. Radial einwärts gesehen
schließt sich an die Ringnische 12 ein Zylinderabschnitt 6 an,
in dessen Zentrum eine Bohrung 5 angeordnet ist, deren Öffnung der Zierfläche
10 gegenüberliegt.
Der zweite Teil des Knopfteiles 1 wird von einer Metallhülse
7 ausgebildet. Diese Metallhülse besitzt einen Boden 15 und eine
Öffnung 16. Der Boden 15 untergreift im montierten Zustand die
die Öffnung 5 umgebene Stirnfläche des Zylinderabschnittes 6.
Die Öffnung 16 fluchtet mit der Bohrung 5. Die Hülsenwandung liegt
kraftschlüssig an Rippen 14 an, die sich in axialer Richtung an der Außenfläche
des Zylinderabschnittes 6 erstrekken. Ein der Metallhülse 7 angeformter
Kragen 11 liegt in der Ringnische 12 ein. Zufolge des der Ringnische
12 radial auswärts benachbarten Ringwulstes ist der Kragen 11
von außen nicht sichtbar.
Es sind insgesamt vier Rippen 14 vorgesehen, deren diametraler
Scheitelabstand größer ist, als der Innendurchmesser der Metallhülse 7,
so dass diese stramm auf den Scheiteln der Rippen 14 sitzt. Der Querschnitt
des Zylinderabschnittes 6 muss nicht kreisförmig sein. Er kann auch mehrkantig
oder oval sein.
In die Bohrung 5 kann ein Nagelstift 4 eines Befestigungsnagels
2 eingesteckt werden. Der Nagelstift 4 hält in der Bohrung
5 zufolge einer widerhakenartigen Ausgestaltung des Nagelstiftes
4.
Die Montage des zuvor beschriebenen Knopfes erfolgt wie folgt:
Der Befestigungsnagel 2 wird von einem Unterwerkzeug einer Ansetzmaschine
beaufschlagt. Dabei tritt der Nagelstift 4 durch ein Textil 3.
Auf der gegenüberliegenden Seite 3 des Textils wird der Kunststoffinnenkörper
8 von einem Oberwerkzeug beaufschlagt. Zwischen Textil 3 und dem
Zylinderabschnitt 6 des Kunststoffinnenkörpers 8 liegt die Metallhülse
7 mit ihrer Öffnung auf den Zylinderabschnitt 6 weisend. Werden
Unter- und Oberwerkzeug in Richtung der aufeinanderzuweisenden Pfeile verlagert,
so bewegen sich Befestigungsnagel 2 und Kunststoffinnenkörper
8 aufeinander zu. Nachdem der Nagelstift 4 das Textil
3 durchdrungen hat, tritt er in die Öffnung 16 ein. Wenn der Boden
9 des Befestigungsnagels 2 gegen den Boden 15 der Metallhülse
7 tritt, wird die Metallhülse 7 vom Befestigungsnagel
2 mitgeschleppt, bis die Hülsenöffnung über den Zylinderabschnitt
6 tritt. Durch die vom Oberwerkzeug und Unterwerkzeug aufgebrachte Kraft
wird die Metallhülse 7 auf den Zylinderabschnitt 6 geschoben,
wobei einhergehend mit dieser Aufschubbewegung der Nagelstift 4 in die
Bohrung 5 eintritt. Die Montage erfolgt beim Ansetzen.
Der Vorteil der Erfindung wird darin gesehen, dass der Ansetzmaschine
jetzt zwar drei Teile zugeführt werden müssen. Die Auswahl der miteinander zu einem
Knopf zu vereinigenden Komponenten erfolgt aber erst unmittelbar vor dern Ansetzen,
nämlich dann, wenn die Speichermagazine des Ansetzautomaten mit den entsprechenden
Artikeln gefüllt werden. Die Befestigungsnägel können in individuell mit einem aus
zwei Komponenten bestehenden Knopf kombiniert werden, wobei die Komponentenauswahl
frei wählbar ist. Dies reduziert die Lagerhaltung. So können beispielsweise messingglänzende
Hülsen alternativ mit durchgefärbten oder transparenten Innenkörpern verbunden werden.
Alternativ dazu ist es möglich, transparente oder durchgefärbte
Kunststoffinnenkörper mit Hülsen zu verbinden, die einen Stahlglanz besitzen. Die
Zuordnung der Knopfkomponenten zueinander erfolgt erst mit dem Beschicken der Ansetzmaschine.
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| Anspruch[de] |
- Verfahren zum Ansetzen eines aus einem Knopfteil (1) und einem Befestigungsnagel
(2) bestehenden Knopfes an ein Textil (3) oder dergleichen, wobei
der Nagelstift (4) des Befestigungsnagels (2) nach Durchdringen
des Textils (3) in insbesondere eine Bohrung (5) eines im montierten
Zustand von einer Hülse (7) umgebenen Zylinderabschnittes (6)
eines Innenkörpers (8) gedrückt wird, dadurch gekennzeichnet, dass
die Verbindung des Innenkörpers (8) mit der Hülse (7) im Zuge
des Ansetzens des Knopfes in der Ansetzmaschine erfolgt.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (7)
und/ oder der Innenkörper (8) aus Metall oder Kunststoff besteht.
- Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass einem Ober- und Unterwerkzeug aufweisenden Ansetzwerkzeug der Innenkörper (8)
und die Hülse (7) getrennt zugeführt werden und die Hülse (7)
vom Boden (9) des Befestigungsnagels (2) über den Zylinderabschnitt
(6) geschoben wird.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
die Hülse (7) einen Kragen (11) aufweist, dessen Außendurchmesser
kleiner ist als der Außendurchmesser der Zierfläche (10).
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
der Kragen (11) in einer Ringnische (12) liegt, die der Zierfläche
(10) abgewandten Ringfläche (13) zugeordnet ist.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
der Zylinderabschnitt (6) axiale Rippen besitzt.
- Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der diametrale Abstand
der Scheitel der Rippen (14) größer ist als der Innendurchmesser der Metallhülse
(7).
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
der Innenkörper (8) ein Spritzgussteil ist.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
der Innenkörper (8) aus einem transparenten oder durchgefärbten Kunststoff
gefertigt ist.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
der Zylinderabschnitt (6) eine leichte Konizität besitzt.
- Knopf, welcher aus einem eine Zierfläche (10) aufweisenden Knopfteil
(1) und einem Befestigungsnagel (2) besteht, wobei der Knopfteil
(1) einen Innenkörper (8) aufweist, welcher einen Zylinderabschnitt
(6) besitzt, der eine Bohrung (5) oder eine Stirnfläche aufweist
zum Eintritt des Nagelstiftes (4) des Befestigungsnagels (2) und
der von einem Außenkörper umgeben ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Außenkörper
als kraftschlüssig auf dem Zylinderabschnitt (6) sitzende Hülse (7)
gestaltet ist und die Zierfläche (10) vom Innenkörper (8) ausgebildet
ist.
- Knopf nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (7)
einen Kragen (11) aufweist, dessen Außendurchmesser kleiner ist als der
Außendurchmesser der Zierfläche (10).
- Knopf nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Kragen (11)
in einer Ringnische (12) liegt, die der der Zierfläche (10) abgewandten
Ringfläche (13) zugeordnet ist.
- Knopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
dass der Zylinderabschnitt (6) axiale Rippen (14) besitzt.
- Knopf nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der diametrale Abstand
der Scheitel der Rippen (14) größer ist als der Innendurchmesser der Metallhülse
(7).
- Knopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
dass der Innenkörper (8) ein Spritzgussteil ist.
- Knopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
dass der Innenkörper (8) aus einem transparenten oder durchgefärbten Kunststoff
gefertigt ist.
- Knopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
dass der Zylinderabschnitt (6) eine leichte Konizität besitzt.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen
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