Die Erfindung betrifft eine Feuerlöschanlage für insbesondere Tunnel
und ähnliche Bauwerke.
[Stand der Technik]
Längere Tunnel sind mit Feuerlöschanlagen versehen, die im Falle eines
Brandes ausgelöst werden und die speziell geeignete Löschmittel abgeben um den Brand
wirksam zu bekämpfen. Diese Anlagen bestehen aus stationär installierte Rohrleitungen,
die das Löschmittel in der Nähe des Brandherdes abgeben. Die Abgabe des Löschmittels
erfolgt flächendeckend aber ungezielt.
Von Nachteil ist, daß im Falle eines Brandes die in der Nähe des Brandherdes
befindlichen Düsen das Löschmittel ungerichtete und ungezielt sowie ohne die erforderliche
Heftigkeit abgeben, so daß die Brandbekämpfung nicht optimal erfolgt.
[Aufgabe der Erfindung]
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine technische Lösung für
eine Feuerlöschanlage für Tunnel anzugeben, mit der ein Brandherd gezielt, wirkungsvoll
und nachhaltig bekämpft werden kann.
Gelöst wird die Aufgabe mittels einer Feuerlöschanlage gemäß Anspruch
1.
[Beispiele]
Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert.
Es zeigen
1 einen Schnitt durch einen mit einer
erfindungsgemäßen Feuerlöschanlage ausgestatteten Tunnel,
2 eine Löscheinheit der Feuerlöschanlage
in der Vorderansicht (geschnitten),
3 eine Löscheinheit der Feuerlöschanlage
in der Seitenansicht (geschnitten),
4 die Feuerlöschanlage in Funktion.
Die 1 zeigt einen Schnitt durch einen
mit einer erfindungsgemäßen Feuerlöschanlage ausgestatteten Tunnel 1. An
der Tunneldecke 2 ist eine Schiene 3 in der Form eines Doppel-T-Trägers
angeordnet, auf dem wenigstens zwei Löscheinheiten 4 der Feuerlöschanlage
geführt sind. Die Schiene 3 läuft über die gesamte Länge des Tunnels
1.
Die Löscheinheit 4 (2) ist in
ihrer Form der Tunneldekke 2 angepaßt und steht über das Antriebssystem
5 mit der Schiene 3 in Verbindung. Im Inneren der Löscheinheit
4 befindet sich ein Behälter 6 für das Löschmittel und ein Behälter
7 für das Treibmittel.
Im Behälter 6 befindet sich ein Steigrohr 8, das
über die Leitung 9 mit wenigstens einer Düse 10 verbunden ist.
Die Düsen 10 sind schwenkbar gelagert. Sie können sowohl horizontal (um
360°) und vertikal (um etwa 90°) geschwenkt als auch vertikal über ein teleskopartiges
Rohrsystem verschoben werden. Die Löscheinheit 4 ist mit wenigstens einem
Sensor 11 und einer Warneinrichtung 12 versehen.
3 zeigt eine Löscheinheit 4
der Feuerlöschanlage in der Seitenansicht. Die Löscheinheit 4 ist an beiden
Enden mit Kupplungen 13 versehen. Mittels der Kupplungen 13 kann
jede Löscheinheit 4 mit benachbarten Löscheinheiten 4 zu einer
größeren Einheit (4) verbunden werden.
An der Tunneldecke 5 sind mit einem gewissen Abstand zueinander
Rauchgas- und Wärmeentwicklungssensoren 14 angeordnet.
Das Antriebssystem 5 der Löscheinheit 4 ist mit
Elektromotoren und/oder Preßluftmotoren versehen. Die Elektromotoren werden über
in der Löscheinheit 4 befindliche Akkumulatoren oder über eine gesonderte
Stromschiene, die z.B. an der Schiene 3 angeordnete ist, gespeist. Der
Antrieb der Preßluftmotoren erfolgt durch in einem Preßluftbehälter gespeicherte
Luft.
Als Löschmittel kommen flüssige Stoffe oder mehrphasige Systeme (z.B.
Schäume oder Pulver) in Frage und als Treibmittel wird Treibgas verwendet.
Die erfindungsgemäße Löschanlage funktioniert wie folgt:
Meldet einer der an der Tunneldecke 2 angeordneten Sensoren 14
Rauch- und oder Wärmeentwicklung, dann wird mit diesem Signal das Antriebssystem
5 angesteuert und die an beiden Seiten des Brandherdes nächstliegenden
Löscheinheiten 4 werden zum Brandherd gefahren. Die Sensoren
11 der Löscheinheiten 4 lokalisieren den Brandherd und mit den
gewonnenen Informationen werden diese beiden Löscheinheiten 4 optimal zum
Brandherd positioniert und die Düsen 10 optimal auf den Brandherd gerichtet
und geöffnet. Dabei kann von mehreren Düsen 10 einer Löscheinheit
4 nur die dem Brandherd nächste Düse 10 geöffnet sein, während
die anderen Düsen 10 geschlossen sind. Gleichzeitig wird der Behälter
8 geöffnet und das Treibmittel strömt in den Behälter 6 mit dem
Löschmittel, das über Steigrohr 8 und Leitung 9 zu den geöffneten
Düsen 10 geleitet und zielgerichtet in Richtung des Brandherdes gesprüht
wird.
Während die an beiden Seiten des Brandherdes nächstliegenden Löscheinheiten
4 mit der Brandbekämpfung begonnen haben, werden die weiteren Löscheinheiten
4 in Richtung des Brandherdes verfahren und mittels der Kupplungen
13 mit der dem Brandherd nächstliegenden Löscheinheit 4 verbunden.
Nach der Verbindung der Löscheinheiten 4 zu einer größeren Einheit werden
bei den nicht unmittelbar an der Brandbekämpfung beteiligten Löscheinheiten
4 bei geschlossenen Düsen 10 die Behälter 8 geöffnet
und das Löschmittel über die Steigrohre 9, die Leitung 10 und
die Kupplungen 13 zu den Löscheinheiten 4 geleitet, die unmittelbar
an der Brandbekämpfung beteiligt sind und dort versprüht.
Mit der erfindungsgemäßen Feuerlöschanlage ist es möglich, eine oder mehrere Düsen
10 einer Löscheinheit 4 oder Düsen
10 mehrerer Löscheinheiten 4 auf einen Brandherd zu richten und
zu öffnen. Es ist ebenso möglich, die Düsen 10 einer Löscheinheit
4 oder Düsen 10 mehrerer Löscheinheiten 4 auf unterschiedliche
Brandherde zu richten und zu öffnen.
Die Warneinrichtung signalisiert im Falle eines Brandes den Verkehrsteilnehmern
die Gefahr. Sie verhindert, daß nach der Brandmeldung sich Verkehrsteilnehmer in
Richtung des Brandes bewegen.
Die erfindungsgemäße Feuerlöschanlage ermöglicht es einen Brand mit
ihrer gesamte Kapazität zielgerichtet zu bekämpfen. Durch hohe Beweglichkeit der
Düsen und ihre genaue Ausrichtung auf den Brandherd kann praktisch jeder Brand bereits
während der Entstehung wirkungsvoll bekämpft werden. Durch die Vereinigung der Kapazität
der gesamten Anlage können auch größere und hartnäckige Brände sicher gelöscht werden.
1
- Tunnel
2
- Tunneldecke
3
- Schiene
4
- Löscheinheit
5
- Antriebssystem
6
- Löschmittelbehälter
7
- Treibmittelbehälter
8
- Steigrohr
9
- Leitung
10
- Düse
11
- Sensor
12
- Warneinrichtung
13
- Kupplung
14
- Rauchgas- und Wärmeentwicklungssensoren