Die vorliegende Erfindung betrifft ein Düngemitteldepot für Pflanzen
mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Derartige Düngemitteldepots sind beispielsweise aus der
US 6,192,623 B1 bekannt. Bei der
bekannten Vorrichtung ist ein mit einer Spitze versehenes rohrförmiges Gehäuse vorgesehen,
dass in seinem der Spitze benachbarten Abschnitt eine Anzahl von Düngemittelkörnern
enthält, die das darin enthaltene Düngemittel bei Feuchtigkeitseinwirkung langsam
freisetzen. Das Gehäuse ist an dieser Stelle mit Öffnungen versehen, sodass Feuchtigkeit
und Gießwasser in das Gehäuse eindringen können. Oberhalb der Düngemittelkörner
ist ein schwammartiges Material vorgesehen, das die erforderliche Feuchtigkeit im
Bereich des Düngemitteldepots aufrechterhält. Die Vorrichtung ist zum nachträglichen
Einsetzen in einen Kulturtopf eingerichtet, in den sie mit der Spitze zuerst eingedrückt
wird.
Bei derartigen Düngemitteldepots ist in der Praxis nachteilig, dass
die Freisetzung des Düngers über die Nutzungsdauer von mindestens sechs Monaten
nicht ausreichend konstant ist und dass die im Düngemitteldepot enthaltenen Nährstoffe
bei übermäßigem Gießen ausgewaschen werden können. Dies führt zum einen zu einer
Verringerung der Lebensdauer des Depots und zum anderen möglicherweise zu einem
Schaden an der Pflanze.
Andere Düngemitteldepots sind einfacher aufgebaut, beispielsweise
in Form von Düngemittelkörnchen, die mit einer nahezu wasserdichten Schicht umgeben
sind und die das Düngemittel über eine Osmose durch diese Schicht abgeben. Andererseits
sind wesentlich komplexere Vorrichtungen bekannt, beispielsweise aus der
US 3,821,863, in der Düngemitteldepots und
Gießwasserreservoirs gemeinsam in einer Vorrichtung angeordnet sind, um eine gleichbleibende
Ernährung der Pflanze zu gewährleisten. Bei den erstgenannten einfachen Langzeitdüngern
besteht die bereits erwähnte Gefahr, dass durch überfließendes Gießwasser das Düngemittel
ausgewaschen werden kann. Die letztgenannten komplexeren Vorrichtungen sind sehr
aufwändig und voluminös. Sie beeinträchtigen zum einen das optische Erscheinungsbild
der Pflanze und erfordern zum anderen eine sorgfältige Handhabung durch die Personen,
die die Pflanzen täglich gießen.
Es ist auch bekannt, Düngemittel auf Zeolithbasis herzustellen, der
wie konventioneller Dünger als Feststoff ausgebracht wird. Ein derartiges Produkt
ist z.B. unter dem Namen Zeotech von dem Hersteller Herbatech Srl. aus Italien verfügbar
und wird für die Rasenpflege angeboten. Die Nutzungsdauer soll zwei bis vier Monate
betragen.
Es ist deshalb Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Düngemitteldepot
zu schaffen, das vom Aufbau her einfach ist, über eine beispielsweise länger als
sechs Monate währende Nutzungsperiode den Dünger gleichmäßiger abgibt und das keine
besondere Handhabung im täglichen Gebrauch erfordert.
Diese Aufgabe wird von einem Düngemitteldepot mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 gelöst. Weil ein topfförmiges Gehäuse vorgesehen ist, in dessen Innenraum
ein mineralischer Träger mit Kationenaustauschfähigkeit angeordnet ist, dessen Kationen
zum Teil die Nährstoffe bilden, wird eine langfristige Freigabe dieser Kationen
durch Diffusion ermöglicht, während ein Auswaschen der Kationen durch überschüssiges
Gießwasser nahezu vollständig verhindert wird. Die erreichbaren Standzeiten sind
größer als sechs Monate.
Wenn das Düngemitteldepot eine Hülle aus einem biologisch abbaubaren
Kunststoff aufweist, kann das Düngemitteldepot im Bereich des Wurzelballens der
Pflanze verbleiben, ohne das sich Fremdstoffe wie Kunststoffgehäuse oder dergleichen
im Erdreich dauerhaft ansammeln.
Wenn das Substrat mit Kationenaustauschfähigkeit ein Zeolith ist,
werden besonders hohe Nährstoffkonzentrationen bei der gewünschten geringen Diffusionsgeschwindigkeit
möglich. Der Zeolith kann in Pulverform mit den Nährstoffen beladen sein und dann
in das Gehäuse eingepresst sein.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung
anhand der Zeichnung beschrieben.
Es zeigen:
1: Ein erfindungsgemäßes Düngemitteldepot
in einem Querschnitt von der Seite;
2: Das Düngemitteldepot bei seiner Verwendung
beim Eintopfen von Kulturpflanzen; sowie
3: Das Düngemitteldepot in seiner Anwendung
in einer schematischen Darstellung In der 1 ist ein
erfindungsgemäßes Düngemitteldepot 1 in einem Querschnitt von der Seite
dargestellt. Das Düngemitteldepot umfasst ein becherförmiges oder topfförmiges Gehäuse
2 mit einer zylindrischen Seitenwandung 3 und einer Bodenwand
4 sowie einer an der in 1 oberen Seite befindlichen
Öffnung 5. Die Seitenwand 3 und die Bodenwand 4 begrenzen
einen Innenraum 6, der mit einem Düngemittelträger 7 gefüllt ist.
Das Gehäuse 2 ist bei diesem Ausführungsbeispiel aus einem
biologisch abbaubaren Kunststoff gefertigt, beispielsweise aus Polyethylen. Der
Düngemittelträger 7 ist eine mineralische Substanz mit großer Kationenaustauschkapazität,
die hier in der Größenordnung von 2 mval/g liegt. Als besonders geeignet haben sich
Zeolithe erwiesen, die vor dem Einfüllen in den Innenraum 6 als Düngemittelträger
gemahlen und mit den Düngemitteln versetzt werden. Als Düngemittel kommen je nach
Pflanzenart unterschiedliche Kationen in unterschiedlichen Konzentrationen in Betracht.
Die Nährstoffe umfassen Calcium, Magnesium, Ammonium, Kalium und Phosphat sowie
gegebenenfalls die Mikronährstoffe Eisen, Kupfer, Mangan, Zink, Bor und Molybdän.
Zur Herstellung des Düngemitteldepots 1 gemäß 1
wird der Düngemittelträger 7 aus einem Zeolith gemahlen und mit den Nährstoffen
beladen. Sodann wird der Düngemittelträger 7 in den Innenraum
6 des Gehäuses 2 eingefüllt und dort verpresst, so dass der Düngemittelträger
7 in der in 1 dargestellten Konfiguration auch
dann verbleibt, wenn das Düngemitteldepot 1 in seine spätere Betriebsstellung,
in der die Öffnung 5 sich unten befindet, umgedreht wird.
Das Düngemitteldepot 1 gemäß 1
wird vorzugsweise zur Pflanzenaufzucht insbesondere bei Topf- und Containerpflanzen
eingesetzt und dabei verwendet, wie in den 2 und
3 veranschaulicht ist.
In der 2 ist das Düngemitteldepot
1 in seiner Betriebsstellung mit der Öffnung 5 nach unten dargestellt.
Das Düngemitteldepot wird in dieser Stellung in einen Pflanzentopf 10 eingesetzt,
der mit einem Kultursubstrat 11 im Bereich seines Bodens ausgestattet ist.
Anschließend wird der Topf mit Kultursubstrat befüllt. Auf das Düngemitteldepot
und in den Topf 10 wird dann eine zu kultivierende Pflanze 13
in das Kultursubstrat 11 eingesetzt, wobei das Düngemitteldepot von dem
Kultursubstrat 11 vollständig umschlossen wird.
Im Laufe der Zeit wächst die Pflanze 13, wobei Wurzeln
15 in Richtung auf das Düngemitteldepot 1 zuwachsen. Die in dem
Düngemitteldepot 1, genauer gesagt in dem Düngemittelträger 7
enthaltenen Nährstoffe werden unter Einfluss der Bodenfeuchte des Kultursubstrats
11 aus dem Düngemittelträger 7 heraus diffundieren. Die Diffusion
erfolgt dabei so langsam, dass eine gleichbleibende Nährstoffversorgung der Pflanze
13 für mindestens sechs Monate gewährleistet ist. Da der Düngemittelträger
7 in der Betriebsstellung, die in 2 und
3 veranschaulicht ist, an seinen Seitenwänden
und seiner Oberseite von dem Gehäuse 1 umschlossen ist, kann auch kein
überschüssiges Gießwasser den Düngemittelträger 7 unmittelbar beaufschlagen
und die Pflanzennährstoffe aus dem Düngemittelträger auswaschen. Die Abgaberate
der Nährstoffe aus dem Düngemitteldepot 7 wird auch bei hoher Bodenfeuchte
von der Diffusionsgeschwindigkeit bestimmt .
Nach einem Ende der Vegetationsdauer der Pflanze 13, die
bei Zierpflanzen in der Größenordnung von sechs bis neun Monaten liegt, sind die
in dem Düngemittelträger 6 enthaltenen Nährstoffe verbraucht. Das Gehäuse
1 wird dann durch biologischen Abbau im Laufe der Zeit zerfallen, so dass
sich auch dann, wenn die Reste der Pflanze 13 mit dem Kultursubstrat
11 beispielsweise kompostiert werden, keine unerwüschten Kunststoffabfälle
dauerhaft im Kompost ansammeln.
Die insoweit beschriebene Vorrichtung ist besonders geeignet zur Anzucht
von saisonal genutzten Zierpflanzen wie zum Beispiel Eriken und Callunen. Bei diesen
Pflanzen ist nicht nur die gleichmäßige Versorgung mit Nährstoffen ausschlaggebend,
sondern auch die Tatsache, dass der gesamte Nährstoffvorrat für die Restvegetationsdauer
bereits im Topf befindlich ist und damit die eine wesentliche Voraussetzung für
eine längere Lebensdauer bei dem Endverbraucher gegeben ist. Ein wesentlicher wirtschaftlicher
Vorteil für den Anzuchtbetrieb ergibt sich daraus, dass die Pflanze gezielt mit
den Nährstoffen versorgt wird. Bei der herkömmlichen Düngung solcher Pflanzen mit
dem Gießwasser kommt es zu nennenswerten Nährstoffverlusten, wenn nämlich das Gießwasser
nicht vollständig im Topf aufgenommen wird, sondern zwischen die Töpfe läuft und
dort für die Ernährung der Zierpflanze verloren geht oder die Nährstoffe gar aus
dem Topf ausgewaschen werden. Diese Düngemittelverluste stellen in der Praxis einen
erheblichen wirtschaftlichen Nachteil dar, der mit dem beschriebenen Düngemitteldepot
vermieden werden kann. Das Düngemitteldepot wird als Nährstoffquelle einmalig für
die gesamte restliche Vegetationszeit zum Zeitpunkt des Topfens in den Endtopf eingebracht.
Die Düngemittelzufuhr mit dem Gießwasser kann deshalb vollständig entfallen.
Die Nährstoffzusammensetzung in dem Düngemitteldepot hinsichtlich
Nährstoffmenge und Verhältnis der verschiedenen Nährstoffarten kann an die jeweils
aufzuziehende Kulturpflanze angepasst werden. Es ist auch möglich, den Düngemittelträger
7 geschichtet in den Innenraum 6 einzubringen, so dass im Laufe
der Nutzung unterschiedliche Konzentrationen oder Zusammensetzungen der Nährstoffe
freigesetzt werden und so der Verlauf der Nährstoffversorgung an den sich ändernden
Bedarf der Pflanze angepasst werden kann.
Als ein geeigneter Düngemittelträger hat sich beispielsweise das „Zeolith
4-A" der Firma „Zeolith-Technologie GmbH" in D-85716 Unterschleißheim (Deutschland)
erwiesen.