Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Holzfaser-Dämmplatten.
Die DE 196 35 410 A1
offenbart ein Verfahren zur Herstellung biologisch abbaubarer Dämmplatten aus Holz-
und/oder Pflanzenpartikeln als Dämmstoff bildende Strukturstoffe und aus einem umweltneutralen
Bindemittel. Das Ausgangsmaterial wird zu einem Rohmaterial zerspant und/oder zerfasert,
beleimt und vor oder nach der Beleimung getrocknet. Aus diesem Zwischenmaterial
wird durch Streuung ein Vlies gebildet, das in einem kontinuierlichen Durchlaufverfahren
zuerst auf die gewünschte Plattenstärke verdichtet und auf dieser über die nachfolgenden
Behandlungsschritte gehalten wird; im nachfolgenden Behandlungsschritt wird in das
verdichtete Vlies über einen Zeitraum von 10–20 Sekunden ein Dampf-Luft-Gemisch
eingeführt unter Vermeidung von Voraushärtungen der Bindemittel; zur Aushärtung
und Trocknung wird dann in einem dritten Behandlungsschritt ein Heißluftstrom durch
das verdichtete Vlies hindurch geleitet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein hinsichtlich des Endproduktes
kostengünstigeres Verfahren zur entwickeln, das überdies auf gegenüber dem vorstehend
beschriebenen Stand der Technik kleineren Anlagen durchgeführt werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch folgende Verfahrensschritte
gelöst:
- a) Hackschnitzel werden im Trockenverfahren in einem Refiner gemahlen;
- b) die aus dem Refiner austretenden feuchten Fasern werden auf Endfeuchte von
4 %–8 % atro Holz getrocknet,
- c) nach dem Trocknen werden die Holzfasern mit einem wasserfreien, zur Gruppe
der reaktiven Isocyanate gehörenden Bindemittel in einem Mischer oder bei ihrem
pneumatischen Transport vermischt;
- d) das Faser/Bindemittel-Gemisch wird mechanisch auf ein luftundurchlässiges
Formband zu einer Matte abgestreut;
- e) diese Fasermatte wird auf ein Siebband übergeben und auf die gewünschte Plattenstärke
mit einer Rohdichte von 40 – 200 kg/m3, vorzugsweise 60 – 80 kg/m3
verdichtet;
- f) in die so verdichtete Fasermatte wird Dampf oder ein Dampf/Luft-Gemisch eingeführt,
das hinsichtlich Feuchtegehalt und Temperatur so eingestellt bzw. eingeregelt wird,
dass das Bindemittel während des Haltens des Verdichtungszustandes vollständig aushärtet
und die verdichtete Fasermatte bzw. das plattenförmige Endprodukt ohne Trocknungsvorgang
eine Ausgleichsfeuchte von etwa 12 % erhält.
Die Trocknung der aus dem Refiner austretenden Fasern erfolgt vorzugsweise
auf eine Endfeuchte von 6 % und wird vorzugsweise in einem Rohrtrockner durchgeführt.
Die gegebenenfalls in einem Streubunker zwischengebunkerten Fasern bzw. die abgestreute
Fasermatte weisen somit eine Feuchtigkeit auf, die unter der üblicherweise für das
Fertigprodukt gewünschten Endfeuchte von etwa 12 liegt. Diese Feuchtedifferenz wird
erfindungsgemäß durch die Einleitung des Dampf/Luft-Gemisches ausgeglichen, das
beidseitig in die Fasermatte eingeblasen wird, die deshalb auch auf ihrer Oberseite
vorzugsweise von einem Siebband abgedeckt ist. Das eingeblasene Dampf/Luft-Gemisch
bringt die zum Abbinden des wasserfreien Bindemittels (pMDI) erforderliche Temperatur
von etwa 90°C ein und kondensiert innerhalb der Fasermatte; es muss somit keine
Energie eingesetzt werden, um überschüssige Feuchtigkeit aus der Fasermatte zu entfernen.
Der durch Kondensation im Vergleich zu Heißluft sehr schnelle Eintrag von Wärme
ermöglicht eine im Vergleich zu anderen Verfahren kurze Bauweise der Kalibrier-
und Aushärteeinheit. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren entfällt der bei dem eingangs
beschriebenen Verfahren erforderliche dritte Behandlungsschritt, nämlich eine Trocknung
des verdichteten Vlieses durch Hindurchleiten eines Heißluftstromes. Auch hierdurch
ergibt sich eine Verkürzung der Anlagen-Baulänge, was zu geringeren Investitionskosten
und damit zu geringeren Produktionskosten führt.
Dann, wenn nur Dampf in die Fasermatte eingeleitet wird, wird vorzugsweise
an der Unterseite ein Vakuum angelegt und oberseitig der Dampf mittels verteilt
angeordneter Düsen auf die Fasermattenoberfläche aufgesprüht. Das Vakuum zieht den
Dampf durch die Fasermatte.
Der nach dem erfindungsgemäßen Trockenverfahren hergestellte Holzfaserdämmstoff
gehört der Wärmeleitgruppe WLG 040 an und kann in Dichten von vorzugsweise 60–80
kg/m3 und in Dicken bis zu 200 mm hergestellt werden. Die Dämmplatte
besitzt, bedingt durch das Bindemittel pMDI, für seine geringe Dichte eine gute
Festigkeit, die ein Zerfallen in Einzelfasern oder Flocken verhindert. Ein weiterer
wesentlicher Vorteil des Bindemittels pMDI besteht darin, das es absolut formaldehydfrei
ist und somit als umweltfreundlich eingestuft werden kann.
Durch die geringe Dichte von vorzugsweise 60–80 kg/m3
lässt sich der Dämmstoff insbesondere unter Berücksichtigung des Rohmaterialeinsatzes
besonders wirtschaftlich herstellen; hierzu trägt auch die im Vergleich zu herkömmlichen
Verfahren geringere Menge an Wasser bei, die aus dem Faserstoff entfernt werden
muss.
Da man bei Rohdichten < 130 kg/m3 nicht mehr ohne Brandschutzmittel
auskommt, ist es zweckmäßig, wenn bei oder nach der Fasererzeugung den Fasern Brandschutzmittel
in körniger Form zugegeben werden. Alternativ kann aber auch vorgesehen werden,
dass den nach dem Trocknen in einer blow-line geförderten Fasern Brandschutzmittel
in flüssiger Form zugegeben werden.
Erfindungsgemäß wird das Bindemittel pMDI in einer Menge von 2–8
%, vorzugsweise 4 % bezogen auf das Fasergewicht aufgebracht.
Das Halten des Verdichtungszustandes erfolgt bis zur vollständigen
Aushärtung des Harzes; die hierfür erforderliche Zeit ist abhängig von der Plattendichte
und -dicke und liegt im Bereich von 30–50 s. Anschließend kann eine Abkühlung
des plattenförmigen Endproduktes erfolgen, ggf. durch Durchsaugen von kalter Luft
durch die sich noch in der Verdichtungseinheit befindliche Matte. Anschließend wird
dann die Dämmplatte in die gewünschten Fertigplattenformate aufgeteilt.
Als Brandschutzmittel werden z.B. Ammoniumpolyphosphat, Ammoniumpyrophosphat,
Borate oder Borsäure verwendet.