Die Endung betrifft einen eine veloursartige, feinfaserige Oberfläche
aufweisenden Träger, insbesondere ein Narbenleder mit einer die Oberfläche bildenden
geschliffenen Narbenseite, ein Spaltleder mit geschliffener Oberfläche, oder ein
synthetisches Veloursmaterial mit einer aus Mikrofasern bestehenden Oberfläche,
wobei die veloursartige Oberfläche über eine Verbindungsschicht mit einer auf einer
Unterlage gesondert hergestellten, gegebenenfalls aus mehreren Schichten bestehenden
Zurichtung verbunden ist.
Es ist bereits bekannt, einen Träger mit einer aus einer wässerigen
Kunststoffdispersion gebildeten Zurichtung zu versehen, die über eine Verbindungsschicht
mit der Oberfläche des Trägers verbunden ist. So ist beispielsweise aus der
DE 3720776 A1 ein Leder mit einer
Abdeckschicht bekannt geworden, die über eine Ausgleichsschicht vollflächig mit
der Oberfläche des Leders verbunden ist.
Die DE 19510240 A1
offenbart gleichfalls einen mit einer Zurichtung versehenen Träger, wobei die Zurichtung
aus einer Außenschicht und aus einer vollflächig mit der Oberfläche des Trägers
verbundenen Zwischenschicht besteht.
Die DE 29812075 U1
beschreibt ein Leder, das mit einer Zurichtung versehen ist, die über eine Verbindungsschicht
mit der Narbenseite des Leders verbunden ist.
Die EP 105046 A2 offenbart
gleichfalls ein mit einer Zurichtung versehenes Leder. Die Zurichtung wird hierbei
auf einer Unterlage aus Silikonkautschuk durch Aufsprühen einer Polyurethanlösung
hergestellt und trocknen gelassen, sodass ein Film gebildet wird. Anschließend wird
eine Kunststoffdispersion auf diesen Film aufgebracht und danach auf die noch nasse
Kunststoffdispersion die Oberfläche des Leders aufgelegt und einer Druck- und Wärmebehandlung
ausgesetzt, derart, dass ein Teil der Kunststoffdispersion seitlich herausgequetscht
wird. Dadurch erfolgt, wie auch bei allen anderen bekannten, mit einer Zurichtung
versehenen Trägern, eine vollflächige Verbindung zwischen der Trägeroberfläche und
der Zurichtung, wobei man der Ansicht war, dass eine derartige vollflächige Verbindung
für eine gute Haftung der Zurichtung auf dem Träger notwendig ist. Nachteilig ist
jedoch bei einer derartigen vollflächigen Verbindung, dass dadurch die Wasserdampf-
und Luftdurchlässigkeit des mit der Zurichtung versehenen Trägers erheblich verringert
wird. Außerdem tritt bei diesem und auch bei anderen bekannten Verfahren der Nachteil
auf, dass sich zwischen dem Träger und der auf der Unterlage befindlichen Zurichtung
häufig störende Lufteinschlüsse bilden. Diese können zwar durch Verwendung von Vakuumpressen
reduziert, aber nicht vollständig verhindert werden.
Bei Verwendung eines mit einer Zurichtung versehenen Trägers in der
Fahrzeugindustrie, aber auch für die Herstellung von Schuhen, wird gefordert, dass
bestimmte Parameter vor allem auch hinsichtlich dieser Wasserdampf- und Luftdurchlässigkeit
erfüllt sind, damit beispielsweise bei Verwendung für Kraftfahrzeugsitze eine Durchlüftung
erfolgt und bei Verwendung für Schuhe auftretender Schweiß aufgenommen und in der
Folge an die Umgebung abgegeben wird. Außerdem soll bei Verwendung eines solchen
Trägers für die Innenausstattung von Fahrzeugen vermieden werden, dass durch das
im Inneren der Fahrzeuge entstehende Kondenswasser Feuchtigkeit gebildet wird, die
nicht entweichen kann und die in der Folge zur Schimmelbildung führt. Vielfach werden
daher für den Sitzbereich von Kraftfahrzeugsitzen perforierte Leder verwendet, durch
welche die erforderliche Wasserdampf- und Luftdurchlässigkeit gewährleistet ist.
Die Perforationen sind jedoch in unerwünschter Weise sichtbar, und es besteht die
Gefahr, dass sich Schmutzpartikel in den Perforationen festsetzen.
Die vorliegende Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, die Nachteile
der bekannten Anordnungen zu vermeiden und einen mit einer Zurichtung versehenen
Träger zu schaffen, welcher nicht nur die erforderliche Luft- und Wasserdampfdurchlässigkeit
aufweist, sondern auch die gewünschte Weichheit und eine extrem hohe Abriebfestigkeit
besitzt, sodass die insbesondere in der Fahrzeugindustrie für die Innenausstattung
notwendigen Parameter erfüllt sind, wobei dennoch eine gute Haftung zwischen der
Zurichtung und dem Träger sichergestellt ist. Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt
die Erfindung vor, dass die Verbindungsschicht lediglich partiell auf der veloursartigen
Oberfläche des Trägers vorgesehen ist, so dass das Verbindungsmaterial keine zusammenhängende
Schicht bildet. Überraschenderweise hat sich gezeigt, dass in diesem Fall eine hinreichende
Verbindung zwischen einer veloursartigen Oberfläche eines Trägers und der Zurichtung
gegeben ist, wobei aber die Luftdurchlässigkeit fast vollständig und die Wasserdampfdurchlässigkeit
zu zirka 60 % erhalten bleibt. Zwischen den einzelnen Stellen, die von der Verbindungsschicht
bedeckt sind, bilden sich nämlich Hohlräume, durch welchen eine Wasserdampf- und
Luftdurchlässigkeit gewährleistet ist.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Verbindungsschicht zum Großteil
im oberen Bereich der feinen Fasern bzw. feinfaserigen Faserbüschel der Oberfläche
vorgesehen ist, sodass die Hohlräume zwischen diesen Fasern bzw. Faserbüscheln zumindest
im unteren Bereich von der Verbindungsschicht freigehalten sind, und somit dort
kleine Luftkammern gebildet werden.
Zweckmäßig ist es, wenn die Verbindungsschicht aus einer verfestigten,
wässerigen, vorzugsweise vernetzten Kunststoffdispersion, insbesondere aus einer
elastomeren Poyester-Polyurethandispersion besteht. Nach ihrer Verfestigung hat
die aus einer solchen Dispersion bestehende Verbindungsschicht einen sehr niedrigen
Erweichungspunkt, vor allem, wenn sie noch zwischen 2 % und 10
% Wasser enthält, wobei sie sich aber im abgekühlten Zustand schon trocken anfühlt.
Eine derartige Verbindungsschicht gewährleistet einerseits eine gute Verbindung
zwischen der Trägeroberfläche und der Zurichtung, stellt jedoch sicher, dass sie
nicht tief in die Zwischenräume zwischen den Fasern bzw. Faserbüscheln an der Trägeroberfläche
eindringt, und ist, wenn sie vernetzt ist, hitzebeständig.
Vorteilhaft ist es, wenn die Kunststoffdispersion klebrig wirkende
Zusatzstoffe, beispielsweise weiche Harze oder weiche Polymere, insbesondere Acrylate,
enthält, durch welche die Klebewirkung einer bereits teilweise verfestigten Dispersion
verbessert wird.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung kann die Kunststoffdispersion
Mikrohohlkugeln enthalten, die an der veloursartigen Oberfläche des Trägers kleine,
im Inneren ein Gas enthaltende Tröpfchen bilden und sich an den Kuppen der von der
veloursartigen Oberfläche des Trägers abstehenden Fasern bzw. Faserbüscheln festsetzen
und so ein weiteres Eindringen der aufgebrachten Kunststoffdispersion in den unteren
Bereich der Zwischenräume zwischen den Fasern bzw. Faserbüscheln verhindern. Nach
dem Aufbringen der gesondert hergestellten Zurichtung verbinden sich diese ein Gas
enthaltenden Tröpfchen mit der Zurichtung, wobei die lediglich partiell vorhandene
Verbindungsschicht besonders viele, sehr kleine Luftkammern enthält, da zwischen
den gasgefüllten Tröpfchen viele kleine Hohlräume entstanden sind.
Weiters ist es von Vorteil, wenn die Kunststoffdispersion, vorzugsweise
aus Kunststoff bestehende, Partikel unterschiedlicher Größe und/oder Dichte enthält.
Die Beimengung derartiger Partikel unterstützt die Bildung kleiner Tröpfchen auf
der Oberfläche des Trägers, so dass keine zusammenhängende Verbindungsschicht entsteht.
Die spezifisch schweren Partikel landen insbesonders bei einem durch Sprühen erfolgenden
Auftragen der Kunststoffdispersion früher und die spezifisch leichteren Partikel
später als die Kunststoffdispersion selbst auf der veloursartigen Oberfläche des
Trägers und sind von einem dünnen Film der Kunststoffdispersion ummantelt. Sie verhindern
das tiefe Eindringen der Kunststoffdispersion in die Zwischenräume zwischen den
Fasern und tragen dazu bei, dass sich die durch die Partikel angereicherte Verbindungsschicht
überwiegend auf der Oberfläche des Trägers bildet.
Vorteilhaft ist es, wenn die Kunststoffdispersion einen Vernetzer
enthält. Eine derartige Kunststoffdispersion ist zunächst auch nach einer zumindest
teilweisen Verfestigung zumindest unter Wärmeeinwirkung klebrig, gewährleistet jedoch
nach Wirksamwerden des Vernetzers eine dauerhafte, hitzefeste Verbindung zwischen
der Zurichtung und dem Träger.
Eine weitere Möglichkeit, an der veloursartigen Oberfläche des Trägers
lediglich partiell eine Verbindungsschicht aufzubauen, besteht darin, diese Oberfläche
pH-mäßig so auszurüsten, dass die das Verbindungsmaterial bildende, einen anderen
pH-Wert aufweisende Dispersion bereits bei einem Kontakt mit dieser Oberfläche koaguliert,
wodurch eine nicht zusammenhängende Verbindungsschicht gebildet wird.
Bei der Herstellung eines erfindungsgemäßen, mit einer an seiner veloursartigen,
feinfaserigen Oberfläche mit einer Zurichtung versehenen Trägers, wird so vorgegangen,
dass die gegebenenfalls aus mehreren Schichten bestehende Zurichtung zunächst auf
einer Unterlage hergestellt und anschließend auf die Oberfläche des Trägers ein
Verbindungsmaterial in flüssiger Form so aufgebracht wird, dass auf der veloursartigen
Oberfläche lediglich partiell eine Verbindungsschicht gebildet wird, worauf der
Träger mit der Zurichtung durch Verfestigen des Verbindungsmateriales zur Bildung
der Verbindungsschicht durch Anwendung durch Druck und Wärme verbunden wird. Das
Verbindungsmaterial setzt sich dabei in der Hauptsache an den Kuppen der von der
veloursartigen Oberfläche abstehenden Fasern bzw. Faserbüscheln ab, sodass zwischen
diesen Fasern bzw. Faserbüscheln vor allem im unteren Bereich Hohlräume entstehen,
durch welche die Luft- und Wasserdampfdurchlässigkeit wesentlich verbessert wird
und trotzdem, wie die Erfahrung gezeigt hat, eine gute Verbindung zwischen dem Träger
und der Zurichtung gewährleistet ist.
Ein derartiges Aufbringen des Verbindungsmaterials ist auf verschiedene
Weise möglich. So kann das Verbindungsmaterial mittels einer an ihrer Oberfläche
Vertiefungen, beispielsweise Perforationen, aufweisenden rotierenden Trommel oder
Walze aufgebracht werden. Bei Verwendung einer perforierten Trommel, wie sie beispielsweise
für ein Siebdruckverfahren herangezogen wird, erfolgt das Auftragen des Verbindungsmateriales
lediglich an jenen Stellen, wo sich Perforationen befinden, sodass nur dort eine
Verbindungsschicht gebildet wird. Es kann auch eine mit der Fortbewegung des Trägers
gleichlaufende, an ihrem Umfang mit einer Rasterung versehene oder eine netzförmige
Struktur aufweisende Walze für die Aufbringung des Verbindungsmateriales herangezogen
werden. Schließlich kann das Aufbringen des Verbindungsmateriales mittels einer
Spritzdüse erfolgen, wobei der Düsenabstand von der Oberfläche des Trägers und die
Düsenöffnung so gewählt werden, dass an der Trägeroberfläche eine Vielzahl kleiner,
überwiegend nicht zusammenhängender Tröpfchen gebildet werden, die somit keinen
zusammenhängenden Film ergeben, sodass auch in diesem Fall die Verbindungsschicht
lediglich partiell an der Trägeroberfläche vorhanden ist. Durch die Sprühluft, den
Sprühdruck und die Viskosität des Verbindungsmateriales kann die Tröpfchenbildung
zusätzlich gesteuert werden.
Schließlich ist es möglich, ein Verbindungsmaterial zu verwenden,
das, vorzugsweise aus Kunststoff bestehende, Partikel unterschiedlicher
Größe und/oder Dichte enthält, durch welche an der Trägeroberfläche eine unregelmäßige,
poren- oder netzartige Struktur entsteht. So können beispielsweise der Kunststoffdispersion
Mikrohohlkugeln beigemengt werden, die eine geringe Dichte aufweisen und die sich
an den Kuppen der Fasern bzw. Faserbündel der veloursartigen Oberfläche festsetzen
und ein Eindringen des Verbindungsmaterials in die Zwischenräume zumindest teilweise
verhindern.
Zweckmäßig wird der Träger beim Aufbringen des Verbindungsmaterials
erwärmt, sodass dadurch eine rasche, zumindest teilweise Verfestigung dieses Verbindungsmaterials
erfolgt, noch bevor dieses in den unteren Bereich der Hohlräume zwischen den Fasern
bzw. Faserbüscheln eindringt und diese in unerwünschter Weise ausfüllt.
Wie bereits erwähnt, wird die Zurichtung, wie bekannt, zunächst gesondert
auf einer Unterlage hergestellt und anschließend über eine Verbindungsschicht mit
dem Träger verbunden. Hierbei wird zur Bildung zumindest einer Schicht, nämlich
der Außenschicht, der Zurichtung eine wässerige Kunststoffdispersion auf eine erwärmte
Unterlage, beispielsweise eine Silikonunterlage oder ein Trennpapier, aufgetragen
und zumindest teilweise verfestigen gelassen. Besteht die Zurichtung aus zwei Schichten,
so wird zur Bildung der zweiten Schicht auf die auf der Unterlage befindliche erste
Schicht eine weitere wässerige Kunststoffdispersion aufgetragen und einem Trocknungsprozess
unterzogen. In diesem Fall ist es vorteilhaft, wenn die die zweite Schicht bildende
Kunststoffdispersion Komponenten der die erste Schicht bildenden Kunststoffdispersion
und Komponenten des Verbindungsmaterials enthält. Durch diese Ausbildung verbindet
sich die zweite Schicht nicht nur mechanisch, sondern auch chemisch mit der ersten,
die Außenseite der Zurichtung bildenden Schicht und mit dem partiell aufgetragenen
Verbindungsmaterial.
Von Vorteil ist es, wenn die gesondert hergestellte Zurichtung erst
nach Verfestigung und Abkühlung des auf den Träger aufgebrachten Verbindungsmateriales
mit dem Träger zusammengebracht wird, wodurch die lediglich partielle Verteilung
des Verbindungsmaterials auf dem Träger sichergestellt ist. Erst im Anschluss daran
wird der mit der Zurichtung versehene Träger zusammen mit dem Verbindungsmaterial
auf eine Temperatur von mindestens 40 °C erwärmt und dabei oder kurz darnach
während einer kurzen Zeit von weniger als 10 Sekunden einem Druck von weniger als
2,5 kg/cm2, vorzugsweise von weniger als 1 kg/cm2, ausgesetzt.
Durch die Erwärmung wird die Klebrigkeit des Verbindungsmateriales erhöht und die
Verbindung verbessert. Durch die Ausübung des erwähnten Druckes in dieser Zeitspanne
wird sichergestellt, dass die Zwischenräume zwischen den Fasern bzw. den Faserbüscheln
nicht oder zumindest nur unwesentlich vom Verbindungsmaterial ausgefüllt werden,
aber dennoch eine sichere Verbindung zwischen Zurichtung und Träger gewährleistet
ist. Wenn das Verbindungsmaterial keine Feuchtigkeit mehr enthält, sollte die Temperatur
bei der Druckausübung mindestens 60 °C betragen.
Die einzige Zeichnungsfigur zeigt in stark vergrößerter Darstellung
einen Querschnitt durch einen erfindungsgemäßen, mit einer Zurichtung versehenen
Träger.
Der Träger 1, von welchem in der Zeichnung lediglich der
obere Bereich dargestellt ist, besteht aus einem Narben- oder Spaltleder oder aus
einem synthetischen dreidimensionalen Vlies aus Mikrofasern, wobei in diesem Fall
die Hohlräume zwischen den das Vlies bildenden Fasern mit einem koagulierten thermoplastischen
Polyurethan ausgefüllt sind. In jedem Fall weist der Träger 1 eine veloursartige
Oberfläche 2 auf, die bei Verwendung eines Narbenleders von der geschliffenen
Narbenseite, bei Verwendung eines Spaltleders von der feingeschliffenen Zurichtungsseite
und bei Verwendung eines Vlieses von den abstehenden Mikrofasern gebildet ist. Von
dieser Oberfläche stehen Fasern bzw. Faserbüschel 3 ab, zwischen welchen
Hohlräume 4 freigehalten sind. Die Oberfläche 2 ist mit einer,
gegebenenfalls aus zwei Schichten bestehenden, porösen Zurichtung 5 versehen,
die aus einer auf einer Unterlage aufgebrachten und durch Erwärmung derselben verfestigten
Kunststoffdispersion gebildet ist. Unabhängig davon, ob die Zurichtung
5 aus einer oder aus zwei Schichten besteht, weist die Zurichtung
5 eine Porenstruktur auf, wobei die durchgängigen Poren dieser Zurichtung
in der Zeichnung nicht dargestellt sind. Die Porenstruktur ist leicht feststellbar,
wenn man die Zurichtung mechanisch oder durch chemische Mittel vom Träger
1 löst und dann bei leichter Dehnung gegen eine Lichtquelle hält.
Die Verbindung der Zurichtung 5 mit der Oberfläche
2 des Trägers 1 erfolgt über eine Verbindungsschicht
6, die, wie die Zeichnung zeigt, lediglich partiell, und zwar vor allem
im Bereich der Kuppen der Fasern bzw. Faserbüschel 3 angeordnet ist, sodass
die Zwischenräume 4 zwischen diesen Fasern bzw. Faserbüscheln im Wesentlichen
freigehalten sind. Dadurch entsteht eine hohe Luft- und Wasserdampfdurchlässigkeit,
welche noch dadurch verbessert wird, dass beim Belasten des mit einer Zurichtung
5 versehenen erfindungsgemäßen Trägers 1 ein Pumpeffekt entsteht.
Wie die den Erfindungsgegenstand im Schnitt stark vergrößert dargestellte
Zeichnung deutlich zeigt, befindet sich die Verbindungsschicht 6 im wesentlichen
auf der veloursartigen Oberfläche 2, die das charakteristische Bild eines
geschliffenen Spalt-Veloursleders aufweist, welches vor der Anbringung der Zurichtung
über einen sogenannten „Schreibeffekt" verfügt. Die Verbindungsschicht
6 konzentriert sich auf den oberen Bereich und teilweise auf den seitlichen
Bereich der Fasern bzw. Faserbüschel 3, wobei am Boden der Zwischenräume
4 zwischen diesen Fasern bzw. Faserbüscheln 3 allenfalls lediglich
eine geringe Menge der Verbindungsschicht 6 angeordnet
ist, die aber mit der im oberen und seitlichen Bereich der Fasern befindlichen Verbindungsschicht
nicht zusammenhängt, so dass dazwischen Luftkammern entstehen.
Bei Verwendung von geschliffenem Narbenleder oder von geschliffenem
koaguliertem Vlies aus Mikrofasern als Träger 1, dessen Oberfläche
2 vor dem Aufbringen der Zurichtung 5 einen sogenannten „Schreibeffekt"
aufweist, sind die Fasern bzw. Faserbüschel 3, welche den Velourseffekt
ausmachen, sehr fein und kurz und demzufolge auch die Luftkammern im mit der Zurichtung
versehenen Träger 1 kleiner.
Bei derartigen Trägern 1 mit feinen und kurzen Fasern hat
es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn die Verbindungsschicht
6 durch Aufsprühen eines Verbindungsmateriales auf die Oberfläche
2 des Trägers 1 aufgebracht wird, weil hierbei trotz der feinen
und kurzen Fasern bzw. Faserbüscheln 3 noch eine ausreichende Zahl von
Luftkammern gebildet wird und auch erhalten bleibt und somit kein zusammenhängender
Film einer Verbindungsschicht 6 entsteht. In diesem Fall bilden sich nicht
nur kleine Luftkammern im unteren Bereich der Hohlräume 4 zwischen den
Fasern bzw. Faserbüscheln 3, sondern auch zwischen den verfestigten Tröpfchen,
die sich im wesentlichen an den feinen Fasern ansetzen. Nach dem Warmverpressen
verbinden sich zwar einige der getrockneten Tröpfchen miteinander, wobei jedoch
dennoch bei dem erwähnten Druck und der erwähnten Temperatur kein zusammenhängender
Film einer Verbindungsschicht gebildet wird..
Insbesondere bei Verwendung einer Verbindungsschicht, die im Wesentlichen
aus elastomeren Polyester-Polyurethandispersionen besteht, die eine sehr niedrigen
Erweichungspunkt aufweisen und dabei stark kleben, wird sichergestellt, dass auch
bei lediglich partieller Anordnung der Verbindungsschicht 6 eine untrennbare
Verbindung zwischen dem Träger 1 und der Zurichtung 5 gewährleistet
ist.
Der erfindungsgemäß ausgebildete, mit einer Zurichtung versehene Träger
weist bei einer Stärke bis zu 1,6 mm eine solche Luftdurchlässigkeit auf, dass Luft
auch mit geringem Druck, beispielsweise durch Hindurchblasen der Atemluft, durch
dieses Material hindurchgedrückt werden kann.
Bei der erfindungsgemäßen Ausbildung des mit einer Zurichtung versehenen
Trägers werden auch alle Parameter erfüllt, die beispielsweise in der Fahrzeugindustrie
für die Innenausstattung von Fahrzeugen verlangt werden. Vor allem werden auch bei
dem besonders strengen Abtriebtest nach DIN53109PA-N106 mit einem Reibrad CS10 von
500 Zyklen trocken, die verlangten Werte um das fünffache übertroffen. Die Haftung
zwischen der Oberfläche 2 und der Zurichtung 5 liegt immer über
6 N/cm.
Die erfindungsgemäßen Leder sind auch von der Oberfläche her saugfähig;
wenn man einen Tropfen Wasser darauf macht, zieht dieser in weniger als 5 Minuten
ein.