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Dokumentenidentifikation DE19850810B4 25.03.2004
Titel Anschlussarmatur mit einem Heizölfilter für Heizungsanlagen
Anmelder F.W. Oventrop GmbH & Co. KG, 59939 Olsberg, DE
Erfinder Löffler, Gerhard, 59939 Olsberg, DE
Vertreter Köchling und Kollegen, 58097 Hagen
DE-Anmeldedatum 04.11.1998
DE-Aktenzeichen 19850810
Offenlegungstag 11.05.2000
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 25.03.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 25.03.2004
IPC-Hauptklasse F23K 5/18
IPC-Nebenklasse B01D 27/08   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Anschlussarmatur (1) mit einem Heizölfilter, welche zwischen einem Heizöltank und einem Ölbrenner anschließbar ist, für Heizungsanlagen mit einem Gehäuse (4) mit Filtertasse (10) und Filtereinsatz (9), mit einem mit einer Zulaufleitung des Heizöltanks verbindbaren Zulauf stutzen (8), der über Filtertasse (10) und Filtereinsatz (9) mit einem Ablaufstutzen (13) in Verbindung steht und an eine zum Brenner führende Leitung anschließbar ist, mit einem Rücklaufstutzen (14), an den eine vom Brenner kommende Rücklaufleitung anschließbar ist, und mit einem Druckhalteventil (3), welches in einer Verbindungsleitung zwischen dem Rücklaufstutzen (14) und dem Ablaufstutzen (13) angeordnet ist.

Eine gattungsgemäße Anschlussarmatur ist aus der DE 19 17 459 U bekannt-.

Bei der Installation solcher Anschlussarmaturen in Heizungsanlagen muss darauf geachtet werden, ob die Heizungsanlage als Zweistrang- oder Einstranganlage mit Rücklaufzuführung oder auch ohne Rücklaufzuführung betrieben wird. Gemäß Stand der Technik ist es daher üblich, entsprechend der Betriebsweise eine geeignete Armatur einzusetzen. Nachteilig ist dabei, dass unterschiedliche Anschlussarmaturen hergestellt und zur Verfügung gestellt werden müssen, die für die unterschiedlichen Einsatzzwecke geeignet sind. Hierdurch wird nicht nur die Herstellung verteuert, sondern auch die Lagerhaltung kostenmäßig belastet.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass bei üblichen Installationen von Heizungsanlagen der Ölspiegel des Öltanks in der Regel höher liegt als der Brenner des Heizkessels. Bei einer solchen Anordnung muss vermieden werden, dass Heizöl bei einem Stillstand des Brenners zum Brenner zurückströmt.

Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Anschlussarmatur für Heizungsanlagen zu schaffen, die ohne bauliche Veränderungen sowohl in einer Zweistranganlage als auch in einer Einstranganlage verwendbar ist.

Zur Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, dass ein vierter Stutzen vorgesehen ist, welcher alternativ durch ein Entlüftungsventil oder einen Stopfen verschließbar oder mit einer Rücklaufleitung zum Heizöltank verbindbar ist, und dass ein Rückschlagventil in einer Verbindungsleitung zwischen dem Rücklaufstutzen und dem vierten Stutzen angeordnet ist, welches eine Strömung in Richtung auf den vierten Stutzen freigibt bzw. in der entgegengesetzten Richtung verhindert, wobei eine tankseitige Zweistrangschaltung ermöglicht wird, wenn der vierte Stutzen an die Rücklaufleitung zum Heizöltank angeschlossen wird, und wobei eine tankseitige Einstrangschaltung verwirklicht wird, wenn der vierte Stutzen verschlossen wird.

Bevorzugte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen angegeben.

Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und im Folgenden näher beschrieben.

Es zeigt:

1 eine Anschlussarmatur in Draufsicht entsprechend der Richtung des Pfeiles Y in 2 gesehen;

2 desgleichen in Seitenansicht in Richtung des Pfeiles X in 1 gesehen;

3 die Anschlussarmatur im Schnitt A-B der 2 gesehen;

4 desgleichen im Schnitt C-D gesehen; 5 u. 6 Einzelheiten der 4 in unterschiedlichen Betriebssituationen;

7 eine Einzelheit im Schnitt E-F der 1 gesehen.

Die Anschlussarmatur 1 weist ein Gehäuse 4 mit Filtertasse 10 und Filtereinsatz 9 auf. Am Gehäuse 4 sind mehrere Stutzen vorgesehen. So ist ein Zulaufstutzen 8 gezeigt, der mit einem Heizöltank verbunden wird. Dieser Zulaufstutzen 8 ist mittels eines Absperrventils 20 mit Drehhandhabe zu öffnen oder zu schließen. Der Zulaufstutzen 8 ist über die Filtertasse 10 und den Filtereinsatz 9 mit einem Ablaufstutzen 13 in Verbindung, an den eine zum Brenner der Ölheizung führende Leitung angeschlossen ist. Ferner ist. ein Rücklauf stutzen 14 vorgesehen, an den eine vom Brenner kommende Rücklaufleitung angeschlossen wird. Schließlich ist ein vierter Stutzen 6 vorgesehen, der mit dem Stutzen 14 in Verbindung steht, wobei an diesen Stutzen 6 alternativ entweder eine zum Heizöltank zurückführende Leitung angeschlossen ist, nämlich bei einer Zweistranganlage, oder aber in den ein Entlüftungsventil 7 oder ein Verschlussstopfen eingesetzt ist, sofern die Anschlussarmatur für eine Einstranganlage mit oder ohne Rücklaufzuführung verwendet wird.

Das durch den Rücklaufstutzen 14 einströmende Ö1 strömt bei Zweistrangbetrieb über den Stutzen 6 zum Heizöltank ab, während bei Einstrangbetrieb das durch den Rücklaufstutzen 14 einströmende Öl über einen Gehäusekanal (18) vom Filtereinsatz 9, vorzugsweise zur Filtertasse 10 abströmt. In den Strömungskanal zwischen Rücklaufstutzen 14 und viertem Stutzen 6, der durch Bohrungen 15 und 19 sowie einem Strömungsraum (2) gebildet ist, ist ein Rückschlagventil mit einer Rückschlagkugel 5 eingesetzt. Bei Zweistrangbetrieb wird das Rückschlagventil durch das in den Rücklaufstutzen 14 einströmende Öl geöffnet, so dass das Öl aus seitlich von der Kugel 5 wegführenden Bohrungen 19 über den Stutzen 6 zum Tank zurückgeführt wird.

Bei Einstrangbetrieb ist in den Stutzen 6 ein Entlüftungsventil 7 oder Verschlussstopfen eingesetzt, so dass das Öl nicht über den Stutzen 6 abströmen kann, sondern das durch den Stutzen 14 zuströmende Ö1, welches unter dem von der Brennerpumpe erzeugten Druck steht, wird zur Öffnung eines Druckhalteventils 3 benutzt, so dass das rückströmende Öl über das Druckhalteventil 3 durch eine in den Innenraum 21 des Filtereinsatzes 9 führende Bohrung 18 geführt wird und in den Filter zurückfließt.

Das Rückschlagventil ist im Ausführungsbeispiel durch eine schwerkraftabhängig in einem Ventilsitz einliegende Kugel 5 gebildet, die vom einströmenden Ö1 vom Ventilsitz abgehoben wird. Die Kugel 5 weist dabei ein geringes spezifisches Gewicht auf, damit nur geringe Druckverluste entstehen. Die Schließkraft des Druckhalteventils 3 ist dabei so groß, dass in dem beschriebenen Zweistrangbetrieb kein Überströmen in einen weiteren Strömungsbereich 16 zurück in den Innenraum des Filtereinsatzes 9 erfolgen kann.

Das Druckhalteventil 3 steht unter der Wirkung einer Schließfeder, welche den Ventilkörper in die Schließlage drängt. Die Schließkraft des Druckhalteventils ist fest vorgegeben von außen einstellbar.

Der Rücklaufstutzen 14 kann bei einer Einstranganlage ohne Rücklaufzuführung verschlossen werden, und zwar bevorzugt mittels einer Kappe 22.

Durch die erfindungsgemäße Ausbildung ist es in einfacher Weise möglich, die Anschlussarmatur 1 sowohl für Anlagen mit Einstrangbetrieb als auch in Anlagen mit Zweistrangbetrieb einzusetzen. Dabei ist in den Strömungsraum 2 unterhalb des Druckhalteventils 3 in das Filtergehäuse 4 ein Rückschlagventil mit einer Kugel 5 integriert, die bei Verwendung dieser Anordnung in einer Zweistranganlage das Leerlaufen der Rücklaufleitung verhindert. Im Einstrangbetrieb ist in dem Anschlussstutzen 6, in dem beim Zweistrangbetrieb das Rücklaufrohr montiert ist, ein Entlüftungsventil 7 oder Verschlussstopfen eingeschraubt.

Beim Betrieb der Anschlussarmatur 1 im Zweistrangbetrieb wird das Ö1 durch den erzeugten Unterdruck an der Brennerpumpe oder durch den Druck einer in der Zulaufleitung zwischen Tank und Filter eingebauten Förderpumpe über die Ansaugleitung und über den Stutzen 8 am Absperrventil 7 vorbei in den vom Filtereinsatz 9 und der Tasse 10 gebildeten Ringraum 11 eingeleitet. Über eine Bohrung 12 im Gehäuse und den Anschlussstutzen 13 wird das aus dem Inneren des Filtereinsatzes 9 gefilterte Öl weiter zum Brenner geleitet. Nur eine kleine Menge Öl wird vom Brenner verbraucht, so dass der größere Anteil in die Anschlussarmatur 1 zurückgeführt wird. Hierbei fließt das Ö1 über den Anschlussstutzen 14 durch eine Bohrung 15 bis in einen Strömungsraum 2, der zum einen die Kugel 5 des Rückschlagventils und zum anderen das über eine Druckfeder 17 belastete Druckhalteventil 3 aufweist.

Aus den seitlich von der Kugel 5 wegführenden Bohrungen 19 wird das Öl aus der Anschlussarmatur heraus in Richtung zum Tank zurückgeführt. Die Kugel 5 weist ein geringes spezifisches Gewicht auf, damit nur geringe Druckverluste entstehen. Die Schließkraft des Druckhalteventils 3 ist dabei so groß, dass in dem beschriebenen Zweistrangbetrieb kein Überströmen in einen weiteren Strömungsbereich 16 zurück in den Innenraum 21 des Filtereinsatzes 9 erfolgen kann.

Dieser Bereich wird erst durchströmt, wenn die Anschlussarmatur in einer Einstranganlage mit Rücklaufzuführung benutzt wird. Hierzu ist in den Stutzen 6, der zum Tank führt, ein Stopfen oder ein Entlüftungsventil 7 montiert. Der von der Brennerpumpe erzeugte Druck wird nun für die Öffnung des Druckhalteventils 3 benutzt und nicht mehr für den Rücktransport des Öles durch eine Rücklaufleitung zum Tank. Das Öl kann somit über das Druckhalteventil 3 durch eine in den Innenraum 21 des Filtereinsatzes 9 führende Bohrung 18 zurückfliegen.

Ausgehend von der für den Einstrangbetrieb mit einem Entlüftungsventil ausgerüsteten Anschlussarmatur 1 kann diese lediglich durch Herausschrauben des Entlüftungsventils und durch Anschluss der Rücklaufleitung zum Tank als Heizölfilter für Zweistranganlagen betrieben werden. Ebenso ist es ausgehend von dieser Anschlussarmatur für den Einstrangbetrieb mit Rücklaufzuführung durch Verschließen des Stutzens 14 mit einer Kappe 22 auch der Einbau in einer einfachen Einstranganlage ohne Rücklaufzuführung möglich. Das Rückschlagventil mit der Kugel 5 verhindert insbesondere auch dass Rückströmen von Heizöl aus dem Öltank zum Brenner, wenn ein Zweistrangbetrieb erwünscht ist. Ein solches Problem tritt bei üblichen Installationen von Heizungsanlagen auf, da der Ölspiegel des Öltanks in der Regel höher liegt, als der Brenner des Heizkessels. Durch die erfindungsgemäße Ausbildung ist dass Rückströmen von Heizöl zum Brenner bei einem Stillstand des Brenners verhindert. Eine fehlerhafte Betriebsweise ist somit vermieden.


Anspruch[de]
  1. Anschlussarmatur (1) mit einem Heizölfilter, welche zwischen einem Heizöltank und einem Ölbrenner anschließbar ist, für Heizungsanlagen mit einem Gehäuse (4) mit Filtertasse (10) und Filtereinsatz (9), mit einem mit einer Zulaufleitung des Heizöltanks verbindbaren Zulaufstutzen (8), der über Filtertasse (10) und Filtereinsatz (9) mit einem Ablaufstutzen (13) in Verbindung steht und an eine zum Brenner führende Leitung anschließbar ist, mit einem Rücklaufstutzen (14), an den eine vom Brenner kommende Rücklaufleitung anschließbar ist, und mit einem Druckhalteventil (3), welches in einer Verbindungsleitung zwischen dem Rücklaufstutzen (14) und dem Ablaufstutzen (13) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein vierter Stutzen (6) vorgesehen ist, welcher alternativ durch ein Entlüftungsventil (7) oder einen Stopfen verschließbar oder mit einer Rücklaufleitung zum Heizöltank verbindbar ist, und dass ein Rückschlagventil in einer Verbindungsleitung zwischen dem Rücklaufstutzen (14) und dem vierten Stutzen (6) angeordnet ist, welches eine Strömung in Richtung auf den vierten Stutzen (6) freigibt bzw. in der entgegen gesetzten Richtung verhindert, wobei eine tankseitige Zweistrangschaltung ermöglicht wird, wenn der vierte Stutzen (6) an die Rücklaufleitung zum Heizöltank angeschlossen wird, und wobei eine tankseitige Einstrangschaltung verwirklicht wird, wenn der vierte Stutzen (6) verschlossen wird.
  2. Anschlussarmatur nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Rückschlagventil eine schwerkraftabhängig in einem Ventilsitz einliegende Kugel (5) ist, die vom einströmenden Öl vom Ventilsitz abhebbar ist.
  3. Anschlussarmatur nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kugel (5) geringes spezifisches Gewicht aufweist.
  4. Anschlussarmatur nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckhalteventil (3) unter der Wirkung einer Schließfeder (17) in die Schließlage gedrängt ist.
  5. Anschlussarmatur nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schließkraft des Druckhalteventils (3) einstellbar ist.
  6. Anschlussarmatur nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckhalteventil (3) in Reihe zum Rückschlagventil, in Strömungsrichtung des Öls hinter dem Rückschlagventil angeordnet ist.
  7. Anschlussarmatur nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Rücklaufstutzen (14) bei Einstrangbetrieb ohne Rücklaufzuführung verschlossen ist.
  8. Anschlussarmatur nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Rücklaufstutzen (14) mit einer Verschlusskappe (22) verschließbar ist.
Es folgen 5 Blatt Zeichnungen






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