| Dokumentenidentifikation |
DE19850810B4 25.03.2004 |
| Titel |
Anschlussarmatur mit einem Heizölfilter für Heizungsanlagen |
| Anmelder |
F.W. Oventrop GmbH & Co. KG, 59939 Olsberg, DE |
| Erfinder |
Löffler, Gerhard, 59939 Olsberg, DE |
| Vertreter |
Köchling und Kollegen, 58097 Hagen |
| DE-Anmeldedatum |
04.11.1998 |
| DE-Aktenzeichen |
19850810 |
| Offenlegungstag |
11.05.2000 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
25.03.2004 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
25.03.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
F23K 5/18
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| IPC-Nebenklasse |
B01D 27/08
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Anschlussarmatur (1) mit einem
Heizölfilter, welche zwischen einem Heizöltank und einem Ölbrenner anschließbar
ist, für Heizungsanlagen mit einem Gehäuse (4) mit Filtertasse (10)
und Filtereinsatz (9), mit einem mit einer Zulaufleitung des Heizöltanks
verbindbaren Zulauf stutzen (8), der über Filtertasse (10) und Filtereinsatz
(9) mit einem Ablaufstutzen (13) in Verbindung steht und an eine
zum Brenner führende Leitung anschließbar ist, mit einem Rücklaufstutzen (14),
an den eine vom Brenner kommende Rücklaufleitung anschließbar ist, und mit einem
Druckhalteventil (3), welches in einer Verbindungsleitung zwischen dem
Rücklaufstutzen (14) und dem Ablaufstutzen (13) angeordnet ist.
Eine gattungsgemäße Anschlussarmatur ist aus der DE
19 17 459 U bekannt-.
Bei der Installation solcher Anschlussarmaturen in Heizungsanlagen
muss darauf geachtet werden, ob die Heizungsanlage als Zweistrang- oder Einstranganlage
mit Rücklaufzuführung oder auch ohne Rücklaufzuführung betrieben wird. Gemäß Stand
der Technik ist es daher üblich, entsprechend der Betriebsweise eine geeignete Armatur
einzusetzen. Nachteilig ist dabei, dass unterschiedliche Anschlussarmaturen hergestellt
und zur Verfügung gestellt werden müssen, die für die unterschiedlichen Einsatzzwecke
geeignet sind. Hierdurch wird nicht nur die Herstellung verteuert, sondern auch
die Lagerhaltung kostenmäßig belastet.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass bei üblichen Installationen
von Heizungsanlagen der Ölspiegel des Öltanks in der Regel höher liegt als der Brenner
des Heizkessels. Bei einer solchen Anordnung muss vermieden werden, dass Heizöl
bei einem Stillstand des Brenners zum Brenner zurückströmt.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, eine Anschlussarmatur für Heizungsanlagen zu schaffen, die ohne bauliche
Veränderungen sowohl in einer Zweistranganlage als auch in einer Einstranganlage
verwendbar ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, dass ein vierter Stutzen
vorgesehen ist, welcher alternativ durch ein Entlüftungsventil oder einen Stopfen
verschließbar oder mit einer Rücklaufleitung zum Heizöltank verbindbar ist, und
dass ein Rückschlagventil in einer Verbindungsleitung zwischen dem Rücklaufstutzen
und dem vierten Stutzen angeordnet ist, welches eine Strömung in Richtung auf den
vierten Stutzen freigibt bzw. in der entgegengesetzten Richtung verhindert, wobei
eine tankseitige Zweistrangschaltung ermöglicht wird, wenn der vierte Stutzen an
die Rücklaufleitung zum Heizöltank angeschlossen wird, und wobei eine tankseitige
Einstrangschaltung verwirklicht wird, wenn der vierte Stutzen verschlossen wird.
Bevorzugte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt
und im Folgenden näher beschrieben.
Es zeigt:
1 eine Anschlussarmatur in Draufsicht
entsprechend der Richtung des Pfeiles Y in 2 gesehen;
2 desgleichen in Seitenansicht in Richtung
des Pfeiles X in 1 gesehen;
3 die Anschlussarmatur im Schnitt A-B
der 2 gesehen;
4 desgleichen im Schnitt C-D gesehen;
5 u. 6 Einzelheiten der 4
in unterschiedlichen Betriebssituationen;
7 eine Einzelheit im Schnitt E-F der
1 gesehen.
Die Anschlussarmatur 1 weist ein Gehäuse 4 mit Filtertasse
10 und Filtereinsatz 9 auf. Am Gehäuse 4 sind mehrere
Stutzen vorgesehen. So ist ein Zulaufstutzen 8 gezeigt, der mit einem Heizöltank
verbunden wird. Dieser Zulaufstutzen 8 ist mittels eines Absperrventils
20 mit Drehhandhabe zu öffnen oder zu schließen. Der Zulaufstutzen
8 ist über die Filtertasse 10 und den Filtereinsatz
9 mit einem Ablaufstutzen 13 in Verbindung, an den eine zum Brenner
der Ölheizung führende Leitung angeschlossen ist. Ferner ist. ein Rücklauf stutzen
14 vorgesehen, an den eine vom Brenner kommende Rücklaufleitung angeschlossen wird.
Schließlich ist ein vierter Stutzen 6 vorgesehen, der mit dem Stutzen
14 in Verbindung steht, wobei an diesen Stutzen 6 alternativ entweder
eine zum Heizöltank zurückführende Leitung angeschlossen ist, nämlich bei einer
Zweistranganlage, oder aber in den ein Entlüftungsventil 7 oder ein Verschlussstopfen
eingesetzt ist, sofern die Anschlussarmatur für eine Einstranganlage mit oder ohne
Rücklaufzuführung verwendet wird.
Das durch den Rücklaufstutzen 14 einströmende Ö1 strömt bei
Zweistrangbetrieb über den Stutzen 6 zum Heizöltank ab, während bei Einstrangbetrieb
das durch den Rücklaufstutzen 14 einströmende Öl über einen Gehäusekanal
(18) vom Filtereinsatz 9, vorzugsweise zur Filtertasse
10 abströmt. In den Strömungskanal zwischen Rücklaufstutzen 14
und viertem Stutzen 6, der durch Bohrungen 15 und 19
sowie einem Strömungsraum (2) gebildet ist, ist ein Rückschlagventil mit
einer Rückschlagkugel 5 eingesetzt. Bei Zweistrangbetrieb wird das Rückschlagventil
durch das in den Rücklaufstutzen 14 einströmende Öl geöffnet, so dass das
Öl aus seitlich von der Kugel 5 wegführenden Bohrungen
19 über den Stutzen 6 zum Tank zurückgeführt wird.
Bei Einstrangbetrieb ist in den Stutzen 6 ein Entlüftungsventil
7 oder Verschlussstopfen eingesetzt, so dass das Öl nicht über den Stutzen
6 abströmen kann, sondern das durch den Stutzen 14 zuströmende
Ö1, welches unter dem von der Brennerpumpe erzeugten Druck steht, wird zur Öffnung
eines Druckhalteventils 3 benutzt, so dass das rückströmende Öl über das
Druckhalteventil 3 durch eine in den Innenraum 21 des Filtereinsatzes
9 führende Bohrung 18 geführt wird und in den Filter zurückfließt.
Das Rückschlagventil ist im Ausführungsbeispiel durch eine schwerkraftabhängig
in einem Ventilsitz einliegende Kugel 5 gebildet, die vom einströmenden
Ö1 vom Ventilsitz abgehoben wird. Die Kugel 5 weist dabei ein geringes
spezifisches Gewicht auf, damit nur geringe Druckverluste entstehen. Die Schließkraft
des Druckhalteventils 3 ist dabei so groß, dass in dem beschriebenen Zweistrangbetrieb
kein Überströmen in einen weiteren Strömungsbereich 16 zurück in den Innenraum
des Filtereinsatzes 9 erfolgen kann.
Das Druckhalteventil 3 steht unter der Wirkung einer Schließfeder,
welche den Ventilkörper in die Schließlage drängt. Die Schließkraft des Druckhalteventils
ist fest vorgegeben von außen einstellbar.
Der Rücklaufstutzen 14 kann bei einer Einstranganlage ohne
Rücklaufzuführung verschlossen werden, und zwar bevorzugt mittels einer Kappe
22.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung ist es in einfacher Weise möglich,
die Anschlussarmatur 1 sowohl für Anlagen mit Einstrangbetrieb als auch
in Anlagen mit Zweistrangbetrieb einzusetzen. Dabei ist in den Strömungsraum
2 unterhalb des Druckhalteventils 3 in das Filtergehäuse
4 ein Rückschlagventil mit einer Kugel 5 integriert, die bei Verwendung
dieser Anordnung in einer Zweistranganlage das Leerlaufen der Rücklaufleitung verhindert.
Im Einstrangbetrieb ist in dem Anschlussstutzen 6, in dem beim Zweistrangbetrieb
das Rücklaufrohr montiert ist, ein Entlüftungsventil 7 oder Verschlussstopfen
eingeschraubt.
Beim Betrieb der Anschlussarmatur 1 im Zweistrangbetrieb
wird das Ö1 durch den erzeugten Unterdruck an der Brennerpumpe oder durch den Druck
einer in der Zulaufleitung zwischen Tank und Filter eingebauten Förderpumpe über
die Ansaugleitung und über den Stutzen 8 am Absperrventil 7 vorbei
in den vom Filtereinsatz 9 und der Tasse 10 gebildeten Ringraum
11 eingeleitet. Über eine Bohrung 12 im Gehäuse und den Anschlussstutzen
13 wird das aus dem Inneren des Filtereinsatzes 9 gefilterte Öl
weiter zum Brenner geleitet. Nur eine kleine Menge Öl wird vom Brenner verbraucht,
so dass der größere Anteil in die Anschlussarmatur 1 zurückgeführt wird.
Hierbei fließt das Ö1 über den Anschlussstutzen 14 durch eine Bohrung
15 bis in einen Strömungsraum 2, der zum einen die Kugel
5 des Rückschlagventils und zum anderen das über eine Druckfeder
17 belastete Druckhalteventil 3 aufweist.
Aus den seitlich von der Kugel 5 wegführenden Bohrungen
19 wird das Öl aus der Anschlussarmatur heraus in Richtung zum Tank zurückgeführt.
Die Kugel 5 weist ein geringes spezifisches Gewicht auf, damit nur geringe
Druckverluste entstehen. Die Schließkraft des Druckhalteventils 3 ist dabei
so groß, dass in dem beschriebenen Zweistrangbetrieb kein Überströmen in einen weiteren
Strömungsbereich 16 zurück in den Innenraum 21 des Filtereinsatzes
9 erfolgen kann.
Dieser Bereich wird erst durchströmt, wenn die Anschlussarmatur in
einer Einstranganlage mit Rücklaufzuführung benutzt wird. Hierzu ist in den Stutzen
6, der zum Tank führt, ein Stopfen oder ein Entlüftungsventil
7 montiert. Der von der Brennerpumpe erzeugte Druck wird nun für die Öffnung
des Druckhalteventils 3 benutzt und nicht mehr für den Rücktransport des
Öles durch eine Rücklaufleitung zum Tank. Das Öl kann somit über das Druckhalteventil
3 durch eine in den Innenraum 21 des Filtereinsatzes
9 führende Bohrung 18 zurückfliegen.
Ausgehend von der für den Einstrangbetrieb mit einem Entlüftungsventil
ausgerüsteten Anschlussarmatur 1 kann diese lediglich durch Herausschrauben
des Entlüftungsventils und durch Anschluss der Rücklaufleitung zum Tank als Heizölfilter
für Zweistranganlagen betrieben werden. Ebenso ist es ausgehend von dieser Anschlussarmatur
für den Einstrangbetrieb mit Rücklaufzuführung durch Verschließen des Stutzens
14 mit einer Kappe 22 auch der Einbau in einer einfachen Einstranganlage
ohne Rücklaufzuführung möglich. Das Rückschlagventil mit der Kugel 5 verhindert
insbesondere auch dass Rückströmen von Heizöl aus dem Öltank zum Brenner, wenn ein
Zweistrangbetrieb erwünscht ist. Ein solches Problem tritt bei üblichen Installationen
von Heizungsanlagen auf, da der Ölspiegel des Öltanks in der Regel höher liegt,
als der Brenner des Heizkessels. Durch die erfindungsgemäße Ausbildung ist dass
Rückströmen von Heizöl zum Brenner bei einem Stillstand des Brenners verhindert.
Eine fehlerhafte Betriebsweise ist somit vermieden.
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| Anspruch[de] |
- Anschlussarmatur (1) mit einem Heizölfilter, welche zwischen
einem Heizöltank und einem Ölbrenner anschließbar ist, für Heizungsanlagen mit einem
Gehäuse (4) mit Filtertasse (10) und Filtereinsatz (9),
mit einem mit einer Zulaufleitung des Heizöltanks verbindbaren Zulaufstutzen (8),
der über Filtertasse (10) und Filtereinsatz (9) mit einem Ablaufstutzen
(13) in Verbindung steht und an eine zum Brenner führende Leitung anschließbar
ist, mit einem Rücklaufstutzen (14), an den eine vom Brenner kommende Rücklaufleitung
anschließbar ist, und mit einem Druckhalteventil (3), welches in einer
Verbindungsleitung zwischen dem Rücklaufstutzen (14) und
dem Ablaufstutzen (13) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass
ein vierter Stutzen (6) vorgesehen ist, welcher alternativ durch ein Entlüftungsventil
(7) oder einen Stopfen verschließbar oder mit einer Rücklaufleitung zum
Heizöltank verbindbar ist, und dass ein Rückschlagventil in einer Verbindungsleitung
zwischen dem Rücklaufstutzen (14) und dem vierten Stutzen (6)
angeordnet ist, welches eine Strömung in Richtung auf den vierten Stutzen (6)
freigibt bzw. in der entgegen gesetzten Richtung verhindert, wobei eine tankseitige
Zweistrangschaltung ermöglicht wird, wenn der vierte Stutzen (6) an die
Rücklaufleitung zum Heizöltank angeschlossen wird, und wobei eine tankseitige Einstrangschaltung
verwirklicht wird, wenn der vierte Stutzen (6) verschlossen wird.
- Anschlussarmatur nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das
Rückschlagventil eine schwerkraftabhängig in einem Ventilsitz einliegende Kugel
(5) ist, die vom einströmenden Öl vom Ventilsitz abhebbar ist.
- Anschlussarmatur nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
Kugel (5) geringes spezifisches Gewicht aufweist.
- Anschlussarmatur nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass das Druckhalteventil (3) unter der Wirkung einer Schließfeder (17)
in die Schließlage gedrängt ist.
- Anschlussarmatur nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die Schließkraft des Druckhalteventils (3) einstellbar ist.
- Anschlussarmatur nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass das Druckhalteventil (3) in Reihe zum Rückschlagventil, in Strömungsrichtung
des Öls hinter dem Rückschlagventil angeordnet ist.
- Anschlussarmatur nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass der Rücklaufstutzen (14) bei Einstrangbetrieb ohne Rücklaufzuführung
verschlossen ist.
- Anschlussarmatur nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der
Rücklaufstutzen (14) mit einer Verschlusskappe (22) verschließbar
ist.
Es folgen 5 Blatt Zeichnungen
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