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Dokumentenidentifikation DE20317423U1 25.03.2004
Titel Mit einer Zurichtung versehenes Leder
Anmelder Schaefer, Philipp, 30519 Hannover, DE
Vertreter Rechts- und Patentanwälte Lorenz Seidler Gossel, 80538 München
DE-Aktenzeichen 20317423
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 25.03.2004
Registration date 19.02.2004
Application date from patent application 12.11.2003
IPC-Hauptklasse C14B 7/04
IPC-Nebenklasse

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein mit einer Zurichtung versehenes Leder, insbesondere ein Spaltleder oder ein an seiner Narbenseite angeschliffenes Narbenleder, wobei eine textile Verstärkungseinlage vorgesehen ist.

Um ein derartiges Leder als echtes Leder bezeichnen zu dürfen, darf die Zurichtung eine Dicke von 0,15 mm nicht überschreiten, ist somit sehr dünn. Die Festigkeit eines mit einer derartigen Zurichtung versehenen Leders ist somit vom Leder selbst und in der Hauptsache von der unmittelbar der Zurichtung benachbarten Schicht des Leders bestimmt.

Um ein solches zugerichtetes Leder um Kanten, Ecken od. dgl. ohne störende Faltenbildung umbuckeln zu können, ist es erforderlich, die Dicke des Leders an diesen Stellen durch Abschärfen zu verringern. Werden in einem solchen Fall beispielsweise von einem Spaltleder mit 1,2 mm Dicke etwa 0,5 mm partiell von der Fleischseite abgeschärft, um in diesem Bereich besser umbuckeln zu können, oder um dort eine feine Nahtausbildung zu erhalten, so ist häufig die erforderliche Festigkeit an diesen Stellen nicht mehr vorhanden, was zu Reklamationen führt.

Das selbe Problem tritt auf, wenn von einem dünnen Spaltleder ein Teil der Fleischseite abgespaltet wird, um dieses Spaltleder zu egalisieren und eine gleichmäßige Stärke desselben zu erhalten, wie dies z.B. für Lenkradüberzüge erforderlich ist. In diesem Fall ist dann auch die erforderliche Stichausreichfestigkeit an den Nahtstellen nicht mehr gegeben.

Aus der EP 0 331 214 B1 ist ein mit einer Zurichtung versehenes Spaltleder bekannt geworden, bei welchem die Zurichtung aus zwei Schichten besteht und in wenigstens einer Schicht eine aus einem Textilmaterial bestehende Verstärkungseinlage mit einem Flächengewicht unter 80 g/m² eingebettet sein kann. Selbst ein textiles Material mit einem derartigen Flächengewicht besitzt eine Dicke von mindestens 0,2 mm, sodass die Gesamtdichte der Zurichtung erhöht wird und einen Betrag von 0,15 mm überschreitet, also die Bezeichnung als echtes Leder nicht mehr zulässig ist. Außerdem wirkt eine derartige Zurichtung unansehnlich. Ein weiterer Nachteil bei dieser bekannten Ausführung besteht darin, dass beim Dehnen des Leders die textile Struktur der Verstärkungseinlage an der Oberfläche der Zurichtung in störender Weise sichtbar ist.

Die vorliegende Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, ein mit einer Zurichtung versehenes Leder so zu gestalten, dass die Zurichtung einerseits sehr dünn ausgebildet sein kann und daher die Bezeichnung des Leders als echtes Leder zulässig ist, anderseits auch dann, wenn die Dicke des Leders selbst auf weniger als 1 mm verringert wird, dennoch die erforderliche Zug- und Weiterreißfestigkeit sowie Stichausreißfestigkeit vorhanden ist, sodass sich ein solches Leder wie ein echtes Narbenleder verhält.

Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, dass die Verstärkungseinlage in der Struktur der mit der Zurichtung versehenen Oberfläche des Leders eingebettet ist. In diesem Fall entsteht aus den textilen Fasern der Verstärkungseinlage und den Ledertasern ein Fasergemisch, das zur erwünschten Verstärkung des zugerichteten Leders führt, ohne dass sich dieses Fasergemisch an der Oberfläche der Zurichtung abzeichnet. Nach Verbindung der textilen Verstärkungseinlage mit den Ledertasern an der Oberfläche kann jede beliebige Zurichtung in üblicher Weise aufgebracht werden, wobei die Dicke der Zurichtung durch die Verstärkungseinlage nicht oder nicht nennenswert vergrößert wird, sodass der gewünschte Wert unter 0,15 mm erzielbar ist.

Vorzugsweise besteht die Verstärkungseinlage aus einem Vlies oder Gewirke aus synthetischen Fasern mit einem Flächengewicht zwischen 12 g/m² und 45 g/m². Die synthetischen Fasern des Vlieses oder Gewirkes vermengen sich in erwünschter Weise mit den Ledertasern und bewirken die erwünschte Verstärkung des zugerichteten Leders.

Die Verstärkungseinlage kann vorzugsweise aus synthetischen Fasern aus Polyester, aus Polyamid und/oder aus Polypropylen bestehen.

Optimale Werte werden erzielt, wenn die Verstärkungseinlage eine Dicke von maximal 0,22 mm aufweist.

Um die Verstärkungseinlage vor dem Aufbringen der Zurichtung auf der Oberfläche des Leders zu fixieren, ist es von Vorteil, diese mittels eines, vorzugsweise wärmeaktivierbaren, Klebers an der Oberfläche des Leders zu befestigen, der aus einer Polyurethandispersion mit einer linearen Struktur bestehen kann, die bei Temperaturen unter 100°C wie ein Klebstoff wirkt. Damit die Wärmeaktivierung des Klebers nur zeitlich begrenzt wirksam ist, ist es von Vorteil, wenn dieser Kleber einen Vernetzer enthält.

Das Verfahren zur Herstellung eines solchen mit einer Zurichtung versehenen, eine textile Verstärkungseinlage aufweisenden Leders, insbesondere eines Spaltleders oder eines an der Narbenseite angeschliffenen Leders, besteht darin, dass auf die strukturierte Oberfläche des Leders ein, vorzugsweise wärmeaktivierbarer, Klebstoff dünn und vorzugsweise lediglich partiell aufgebracht und anschließend die textile Verstärkungseinlage aufgelegt wird, worauf das mit der Verstärkungseinlage versehene Leder einer Druck- und Wärmebehandlung unterzogen wird, und dass anschließend die Zurichtung hergestellt wird. Durch die Druck- und Wärmebehandlung wird die textile, vorzugsweise aus einem Vlies oder einem Gewirke bestehende Verstärkungseinlage in die Oberfläche des Leders eingepresst und fest mit dem Leder verbunden, wobei die Hohlräume in der textilen Verstärkungseinlage und zwischen den Ledertasem gegenseitig ausgefüllt werden, sodass dadurch keine wesentliche Dickenzunahme des Leders bewirkt wird, dennoch aber eine Verstärkung des Leders hinsichtlich seiner Festigkeit erzielt wird.

Für die Druck- und Wärmebehandlung kann vorzugsweise eine beheizte Platten- oder Rollenpresse verwendet werden, die zweckmäßig eine Antihaftausrüstung aufweist, um ein Anhaften an der Platten- bzw. Rollenoberfläche zu verhindern.

Bei Verwendung eines wärmeaktivierbaren Klebstoffes erfolgt die Wärmebehandlung mit einer Temperatur unter 100°C, wodurch eine dauerhafte Verbindung der textilen Verstärkungseinlage mit dem Leder sichergestellt ist, aber keine Schädigung des Leders durch zu hohe Temperaturen stattfindet. Die Druckbehandlung erfolgt vorzugsweise mit einem Druck zwischen 3 kg/cm² und 12 kg/cm².

Die einzige Zeichnung zeigt in starker Vergrößerung eine Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes, mit einer Zurichtung versehenen Leders.

Ein Spaltleder oder ein an seiner Narbenseite angeschliffenes Narbenleder 1, von dem in der Zeichnung nur der obere, mit einer Zurichtung 2 versehene Bereich dargestellt ist, weist an seiner Oberfläche Lederfaserbüschel 3 auf. Diese Lederfaserbüschel 3 durchdringen die Zwischenräume einer textilen Verstärkungseinlage 4, die aus einem Vlies oder Gewirke aus synthetischen Fasern 5 besteht. Diese Fasem 5 füllen wiederum die Zwischenräume zwischen den Lederfaserbüscheln 3 teilweise aus, sodass ein Fasergemisch entsteht, welches eine wesentliche Verstärkung des Leders 1 bewirkt, ohne die Dicke des Leders 1 merkbar zu vergrößern. Vor dem Aufbringen der Zurichtung, was in üblicher, bekannter Weise erfolgen kann, wird die Verstärkungseinlage 4 mittels eines wärmeaktivierbaren Klebers auf der Lederoberfläche fixiert. Dabei wird das mit der Verstärkungseinlage 4 versehene Leder einer Druck- und Wärmebehandlung unterzogen, durch welche einerseits die Verstärkungseinlage 4 zwischen die Ledertaserbüschel 3 hineingepresst wird, andererseits durch die Wärmeaktivierung des Klebers eine sichere Verbindung der Verstärkungseinlage 4 mit dem Leder vor dem Aufbringen der Zurichtung 2 erfolgt. Diese Zurichtung 2 kann sehr dünn ausgebildet sein, ohne dass sich die Struktur der Verstärkungseinlage 4 selbst bei einer Dehnung des Leders an der Oberseite der Zurichtung 2 abzeichnet.

Durch die erfindungsgemäße Ausbildung des mit einer Zurichtung versehenen Leders wird bewirkt, dass dieses, auch wenn ein partielles Abschärfen an der Fleischseite des Leders erfolgt, stets die erforderliche Festigkeit aufweist.


Anspruch[de]
  1. Mit einer Zurichtung (2) versehenes Leder (1), insbesondere Spaltleder oder an seiner Narbenseite angeschliffenes Narbenleder, wobei eine textile Verstärkungseinlage (4) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungseinlage (4) in der Struktur der mit der Zurichtung (2) versehenen Oberfläche des Leders (1) eingebettet ist.
  2. Leder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungseinlage (4) aus einem Vlies oder Gewirke aus synthetischen Fasern mit einem Flächengewicht zwischen 12 g/m² und 45 g/m² besteht.
  3. Leder nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungseinlage (4) aus synthetischen Fasern aus Polyester, aus Polyamid und/oder aus Polypropylen besteht.
  4. Leder nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungseinlage (4) eine Dicke von maximal 0,22 mm aufweist.
  5. Leder nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungseinlage (4) mittels eines, vorzugsweise wärmeaktivierbaren, Klebers an der Oberfläche des Leders (1) befestigt ist.
  6. Leder nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der wärmeaktivierbare Kleber aus einer Polyurethandispersion mit einer linearen Struktur besteht.
  7. Leder nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der wärmeaktivierbare Kleber einen Vernetzer enthält.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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