Die Erfindung betrifft ein mit einer Zurichtung versehenes Leder,
insbesondere ein Spaltleder oder ein an seiner Narbenseite angeschliffenes Narbenleder,
wobei eine textile Verstärkungseinlage vorgesehen ist.
Um ein derartiges Leder als echtes Leder bezeichnen zu dürfen, darf
die Zurichtung eine Dicke von 0,15 mm nicht überschreiten, ist somit sehr dünn.
Die Festigkeit eines mit einer derartigen Zurichtung versehenen Leders ist somit
vom Leder selbst und in der Hauptsache von der unmittelbar der Zurichtung benachbarten
Schicht des Leders bestimmt.
Um ein solches zugerichtetes Leder um Kanten, Ecken od. dgl. ohne
störende Faltenbildung umbuckeln zu können, ist es erforderlich, die Dicke des Leders
an diesen Stellen durch Abschärfen zu verringern. Werden in einem solchen Fall beispielsweise
von einem Spaltleder mit 1,2 mm Dicke etwa 0,5 mm partiell von der Fleischseite
abgeschärft, um in diesem Bereich besser umbuckeln zu können, oder um dort eine
feine Nahtausbildung zu erhalten, so ist häufig die erforderliche Festigkeit an
diesen Stellen nicht mehr vorhanden, was zu Reklamationen führt.
Das selbe Problem tritt auf, wenn von einem dünnen Spaltleder ein
Teil der Fleischseite abgespaltet wird, um dieses Spaltleder zu egalisieren und
eine gleichmäßige Stärke desselben zu erhalten, wie dies z.B. für Lenkradüberzüge
erforderlich ist. In diesem Fall ist dann auch die erforderliche Stichausreichfestigkeit
an den Nahtstellen nicht mehr gegeben.
Aus der EP 0 331 214 B1
ist ein mit einer Zurichtung versehenes Spaltleder bekannt geworden, bei welchem
die Zurichtung aus zwei Schichten besteht und in wenigstens einer Schicht eine aus
einem Textilmaterial bestehende Verstärkungseinlage mit einem Flächengewicht unter
80 g/m² eingebettet sein kann. Selbst ein textiles Material mit einem derartigen
Flächengewicht besitzt eine Dicke von mindestens 0,2 mm, sodass die Gesamtdichte
der Zurichtung erhöht wird und einen Betrag von 0,15 mm überschreitet, also die
Bezeichnung als echtes Leder nicht mehr zulässig ist. Außerdem wirkt eine derartige
Zurichtung unansehnlich. Ein weiterer Nachteil bei dieser bekannten Ausführung besteht
darin, dass beim Dehnen des Leders die textile Struktur der Verstärkungseinlage
an der Oberfläche der Zurichtung in störender Weise sichtbar ist.
Die vorliegende Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, ein mit einer
Zurichtung versehenes Leder so zu gestalten, dass die Zurichtung einerseits sehr
dünn ausgebildet sein kann und daher die Bezeichnung des Leders als echtes Leder
zulässig ist, anderseits auch dann, wenn die Dicke des Leders selbst auf weniger
als 1 mm verringert wird, dennoch die erforderliche Zug- und Weiterreißfestigkeit
sowie Stichausreißfestigkeit vorhanden ist, sodass sich ein solches Leder wie ein
echtes Narbenleder verhält.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, dass die Verstärkungseinlage
in der Struktur der mit der Zurichtung versehenen Oberfläche des Leders eingebettet
ist. In diesem Fall entsteht aus den textilen Fasern der Verstärkungseinlage und
den Ledertasern ein Fasergemisch, das zur erwünschten Verstärkung des zugerichteten
Leders führt, ohne dass sich dieses Fasergemisch an der Oberfläche der Zurichtung
abzeichnet. Nach Verbindung der textilen Verstärkungseinlage mit den Ledertasern
an der Oberfläche kann jede beliebige Zurichtung in üblicher Weise aufgebracht werden,
wobei die Dicke der Zurichtung durch die Verstärkungseinlage nicht oder nicht nennenswert
vergrößert wird, sodass der gewünschte Wert unter 0,15 mm erzielbar ist.
Vorzugsweise besteht die Verstärkungseinlage aus einem Vlies oder
Gewirke aus synthetischen Fasern mit einem Flächengewicht zwischen 12 g/m²
und 45 g/m². Die synthetischen Fasern des Vlieses oder Gewirkes vermengen sich
in erwünschter Weise mit den Ledertasern und bewirken die erwünschte Verstärkung
des zugerichteten Leders.
Die Verstärkungseinlage kann vorzugsweise aus synthetischen Fasern
aus Polyester, aus Polyamid und/oder aus Polypropylen bestehen.
Optimale Werte werden erzielt, wenn die Verstärkungseinlage eine Dicke
von maximal 0,22 mm aufweist.
Um die Verstärkungseinlage vor dem Aufbringen der Zurichtung auf der
Oberfläche des Leders zu fixieren, ist es von Vorteil, diese mittels eines, vorzugsweise
wärmeaktivierbaren, Klebers an der Oberfläche des Leders zu befestigen, der aus
einer Polyurethandispersion mit einer linearen Struktur bestehen kann, die bei Temperaturen
unter 100°C wie ein Klebstoff wirkt. Damit die Wärmeaktivierung des Klebers
nur zeitlich begrenzt wirksam ist, ist es von Vorteil, wenn dieser Kleber einen
Vernetzer enthält.
Das Verfahren zur Herstellung eines solchen mit einer Zurichtung versehenen,
eine textile Verstärkungseinlage aufweisenden Leders, insbesondere eines Spaltleders
oder eines an der Narbenseite angeschliffenen Leders, besteht darin, dass auf die
strukturierte Oberfläche des Leders ein, vorzugsweise wärmeaktivierbarer, Klebstoff
dünn und vorzugsweise lediglich partiell aufgebracht und anschließend die textile
Verstärkungseinlage aufgelegt wird, worauf das mit der Verstärkungseinlage versehene
Leder einer Druck- und Wärmebehandlung unterzogen wird, und dass anschließend die
Zurichtung hergestellt wird. Durch die Druck- und Wärmebehandlung wird die textile,
vorzugsweise aus einem Vlies oder einem Gewirke bestehende Verstärkungseinlage in
die Oberfläche des Leders eingepresst und fest mit dem Leder verbunden, wobei die
Hohlräume in der textilen Verstärkungseinlage und zwischen den Ledertasem gegenseitig
ausgefüllt werden, sodass dadurch keine wesentliche Dickenzunahme des Leders bewirkt
wird, dennoch aber eine Verstärkung des Leders hinsichtlich seiner Festigkeit erzielt
wird.
Für die Druck- und Wärmebehandlung kann vorzugsweise
eine beheizte Platten- oder Rollenpresse verwendet werden, die zweckmäßig eine Antihaftausrüstung
aufweist, um ein Anhaften an der Platten- bzw. Rollenoberfläche zu verhindern.
Bei Verwendung eines wärmeaktivierbaren Klebstoffes erfolgt die Wärmebehandlung
mit einer Temperatur unter 100°C, wodurch eine dauerhafte Verbindung der textilen
Verstärkungseinlage mit dem Leder sichergestellt ist, aber keine Schädigung des
Leders durch zu hohe Temperaturen stattfindet. Die Druckbehandlung erfolgt vorzugsweise
mit einem Druck zwischen 3 kg/cm² und 12 kg/cm².
Die einzige Zeichnung zeigt in starker Vergrößerung eine Querschnitt
durch ein erfindungsgemäßes, mit einer Zurichtung versehenen Leders.
Ein Spaltleder oder ein an seiner Narbenseite angeschliffenes Narbenleder
1, von dem in der Zeichnung nur der obere, mit einer Zurichtung
2 versehene Bereich dargestellt ist, weist an seiner Oberfläche Lederfaserbüschel
3 auf. Diese Lederfaserbüschel 3 durchdringen die Zwischenräume
einer textilen Verstärkungseinlage 4, die aus einem Vlies oder Gewirke
aus synthetischen Fasern 5 besteht. Diese Fasem 5 füllen wiederum
die Zwischenräume zwischen den Lederfaserbüscheln 3 teilweise aus, sodass
ein Fasergemisch entsteht, welches eine wesentliche Verstärkung des Leders
1 bewirkt, ohne die Dicke des Leders 1 merkbar zu vergrößern.
Vor dem Aufbringen der Zurichtung, was in üblicher, bekannter Weise erfolgen kann,
wird die Verstärkungseinlage 4 mittels eines wärmeaktivierbaren Klebers
auf der Lederoberfläche fixiert. Dabei wird das mit der Verstärkungseinlage
4 versehene Leder einer Druck- und Wärmebehandlung unterzogen, durch welche
einerseits die Verstärkungseinlage 4 zwischen die Ledertaserbüschel
3 hineingepresst wird, andererseits durch die Wärmeaktivierung des Klebers
eine sichere Verbindung der Verstärkungseinlage 4 mit dem Leder vor dem
Aufbringen der Zurichtung 2 erfolgt. Diese Zurichtung 2 kann sehr
dünn ausgebildet sein, ohne dass sich die Struktur der Verstärkungseinlage
4 selbst bei einer Dehnung des Leders an der Oberseite der Zurichtung
2 abzeichnet.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung des mit einer Zurichtung versehenen
Leders wird bewirkt, dass dieses, auch wenn ein partielles Abschärfen an der Fleischseite
des Leders erfolgt, stets die erforderliche Festigkeit aufweist.