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Dokumentenidentifikation DE10215675B4 01.04.2004
Titel Vorrichtung zum Reinigen von Matratzen
Anmelder Schmidt, Frank, 99625 Kölleda, DE
Erfinder Schmidt, Frank, 99625 Kölleda, DE
Vertreter Weidner Stern, Patentanwälte, 99084 Erfurt
DE-Anmeldedatum 10.04.2002
DE-Aktenzeichen 10215675
Offenlegungstag 13.11.2003
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 01.04.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 01.04.2004
IPC-Hauptklasse D06G 1/00

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Reinigen von Matratzen nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.

Beim Reinigungsvorgang erfolgt ein Entfernen anhaftender Schmutzpartikel sowie ein Abtöten von Bakterien und Keimen.

Bei den Matratzen kann es sich um Matratzen aller Art, wie zum Beispiel Natur-, Latex- oder Schaumstoffmatratzen handeln. Unter dem Begriff Matratzen sind nachfolgend auch artähnliche Polstergegenstände zu verstehen.

Es ist bekannt, zu reinigende Matratzen mit Wasch-, Spül- und Desinfektionsmitteln zu behandeln. Die Matratzen werden dazu im Durchlaufverfahrern durch eine stationäre Reinigungsanlage transportiert. Insbesondere durch die Verwendung flüssiger Medien sind diese Lösungen technisch sehr aufwendig und daher meistens nur als stationäre Anlagen ausgebildet. In der DE 37 29 608 C wird eine Waschanlage für Matratzen beschrieben, bei der die Matratzen stehend an mit Hochdruckflüssigkeit beaufschlagbaren Rohren vorbeigeführt werden. Aus der DE 34 12 214 A1 ist eine Waschanlage für Matratzen bekannt, welche mehrere Wannen zur Aufnahme von Wasch-, Desinfektions- und Spülflüssigkeiten aufweist. Derartig technisch aufwendige Anlagen sind vorzugsweise für den zentralen Einsatz in großen Dienstleistungsbetrieben vorgesehen. Zum Vor-Ort-Reinigen von Matratzen, zum Beispiel im Beherbergungs- oder Krankenhausbereich, ist es üblich, die Schmutzpartikel durch mechanisches Einwirken und Absaugen zu entfernen. Das mechanische Lösen der Schmutzpartikel erfolgt dabei vorzugsweise durch Bürsten. Aber auch der Einsatz von Schwingungserzeugern, oder die Behandlung mittels Mikrowellen ist üblich, und unter anderem in den DE 41 39 199 A1 und DE 35 055 571 A1 beschrieben.

Zum Abtöten von Bakterien und Keimen ist es weiterhin bekannt, die Matratzen der Einwirkung von UV-Licht oder Ozon auszusetzen. Derartige Lösungen sind Gegenstand der DE 92 11 977 U1, DE 296 15 855 U1 sowie der DE 44 26 647 A1. Auch die t Behandlung der Matratzen mit Dampf gehört zum allgemein bekannten Stand der Technik. Beim Einsatz von manuell und frei bewegten Saugerdüsen ist nachteilig, dass aufgewirbelte Schmutzpartikel trotzdem in die Umgebung gelangen können.

Weiterhin ist aus der DE 299 11 501 U1 eine Vorrichtung zum Reinigen von Matratzen bekannt, bei welcher die Schmutzpartikel mechanisch und trocken abgelöst und abgesaugt werden. Dazu ist in einem transportablen Gehäuse eine Auflagefläche für die zu reinigende Matratze angeordnet, wobei die Matratze das Gehäuse auf dieser Auflagefläche durchläuft. Über der liegenden Matratze sind hängend Behandlungseinrichtungen, wie Staubsauger, Sprüheinrichtungen und UV-Strahler angeordnet. Diese Behandlungseinrichtungen müssen vertikal verstellbar sein, um sie in einen für die Reinigung optimalen Abstand zu Matratze bringen zu können. Da das Reinigen der Matratze im Durchlaufverfahren erfolgt, befindet sich beim Reinigungsvorgang immer ein Teil der Matratze außerhalb des Gehäuses der Vorrichtung. Insbesondere beim mechanischen Einwirken von Klopfeinrichtungen können sich Schmutzpartikel schon außerhalb des Gehäuses ablösen und in die Umgebung gelangen.

Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zum maschinellen, vorzugsweise trockenen, aber trotzdem wirkungsvollen Reinigen von Matratzen zu schaffen, welche einen kompakten Aufbau aufweist. Dabei soll das Reinigen der Matratzen innerhalb eines geschlossenen Gehäuses möglich sein.

Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.

Die Vorteile der Erfindung bestehen insbesondere im einfachen und kompakten Aufbau sowie der unkomplizierten Bedienung der Vorrichtung, da einfach durch das Einführen bzw. Auflegen der Matratze der definierte Abstand zu den Walzenbürsten gewährleistet ist. Da sich normalmaßige Matratzen während des Reinigungsvorgangs vollständig innerhalb der Vorrichtung befinden, können keine abgelösten Schmutzpartikel in die äußere Umgebung der Vorrichtung gelangen.

Vorteilhaft bei der im Patentanspruch 2 angegebenen Lösung ist insbesondere der kostengünstige Aufbau sowie die Möglichkeit, auch andere Polstergegenstände, zum Beispiel Teile von Polstermöbeln, bequem reinigen zu können, ohne dass diese aufwendig fixiert werden müssen. Außerdem ist auf diese Weise auch das Reinigen von Matratzen möglich, deren Liegeflächen größer als der Stabrost sind.

Die Anordnung von UV-Lampen am Bürstenwagen gemäß Patentanspruch 4 gewährleistet eine wirkungsvolle Desinfektion der Matratze während des Bürstprozesses, da die UV-Lampen sehr nah an dem Matratzenoberflächen und den Reinigungsb&udiagr;rsten angeordnet werden können. Der gemäß Patentanspruch 3 angeordne- to Absaugtrichter gewährleistet ein effektives und sicheres Absaugen der gelösten Schmutzpartikel. Die Anordnung von Austrittsdüsen am Bürstenwagen gemäß Patentanspruch 5 ermöglicht auch den Einsatz weiterer Reinigungs- und Desinfektionsmedien unmittelbar an der Reinigungsstelle.

Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand von Zeichnungen näher beschrieben.

Es zeigen:

1 die schematische Vorderansicht einer Vorrichtung im Teilschnitt

2 die schematische Seitenansicht einer Vorrichtung im Teilschnitt

3 eine schematische Perspektivansicht des Inneren einer Vorrichtung ohne Matratze

Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die erfindungsgemäße Vorrichtung als mobile Vorrichtung realisiert. In einem auf Rollen fahrbaren Gehäuse 18 ist im oberen Bereich ein horizontaler Stabrost 14 zum Auflegen einer zu reinigenden Matratze 1 angeordnet. An der hinteren Seite des horizontalen Stabrostes 14, in 2 links, befindet sich ein vertikaler Stabrost 15. Unterhalb des Stabrostes 14 ist auf den Laufschienen 11 und 12 ein Bürstenwagen 2 horizontal verfahrbar montiert.

Auf diesem Bürstenwagen 2 befindet sich die um ihre Längsachse drehbar angetriebene horizontale Walzenbürste 3. Hinter dem Stabrost 15 ist die in gleicher Weise rotierende vertikale Walzenbürste 4 angeordnet. Die Borsten der Walzenbürsten 3 und 4 durchgreifen dabei die Stabroste 14 und 15 deutlich. Der Rotationsantrieb der Walzenbürsten 3 und 4 erfolgt über den gemeinsamen Antriebsmotor 9 und das zwischengeschaltete Kegelradgetriebe 13. Unterhalb des Stabrostes 14 befindet sich der gestellfest montierte Antriebsmotor 8, welcher über das mit seinen Enden am Bürstenwagen 2 befestigte und um eine gestellfeste Umlenkrolle 19 geführte Zugmittel 10 den Bürstenwagen 2 translatorisch antreibt. Der ebenfalls translatorische Rotationsantrieb der Walzenbürsten 3 und 4 erfolgt dabei vorteilhaft jeweils entgegengesetzt zur translatorischen Linearbewegung des Bürstenwagens 2. Unterhalb der Walzenbürsten 3 und 4 ist am Bürstenwagen 2, im wesentlichen sich über dessen gesamte Breite erstreckend, der Absaugtrichter 5 angeordnet, welcher über den Saugschlauch 6 mit dem Elektrosauger 7 in Wirkverbindung steht. Auf dem Bürstenwagen 2 sind jeweils parallel vor und hinter den Walzenbürsten 3 und 4 die stabförmigen UV-Lampen 16 und 17 montiert. In den Figuren wurde auf die Darstellung der notwendigen Elektroinstallation verzichtet.

Zum Reinigen einer im Ausführungsbeispiel dargestellten Matratze 1 wird diese aus Richtung A (in 2) durch eine vorteilhaft, an dieser Seite der Vorrichtung ausgebildete Öffrtung im Gehäuse 18 mit einer ihrer Liegeflächen auf den horizontalen Stabrost 14 aufgelegt, und zwar so, dass die Matratze 1 an der Hinterseite der Vorrichtung an dem vertikalen Stabrost 15 fest anliegt. Durch ihr Eigengewicht oder auch zusätzliche Gegenhaltemaßnahmen verbleibt die Matratze 1 in dieser Position.

Nach dem elektrischen Inbetriebsetzen der Vorrichtung wird über den Elektrosauger 7 und den Saugschlauch 6 im Absaugtrichter 5 eine Saugwirkung eingestellt. Der Bürstenwagen 2 wird translatorisch entlang der Matratze 1 verfahren, wobei es durch die definiert an der Matratze 1 anliegenden Borsten der rotierenden Walzenbürsten 3 und 4 zum mechanischen Ablösen der Schmutzpartikel an den entsprechenden zwei Flächen der Matratze 1 kommt. Gleichzeitig erfolgt durch die Einwirkung der UV-Lampen 16 und 17 ein Abtöten von Bakterien und Keimen. Die abgelösten und behandelten Schmutzpartikel werden durch den vorteilhaft unterhalb der Walzenbürsten 3 und 4 befindlichen Absaugtrichter 5 sicher und vollständig aufgenommen und dem Sammelbehälter des Elektrosaugers 7 zugeführt.

Zum Reinigen der kurzen vertikalen .Matratzenflächen wird die Matratze 1 herausgezogen und entsprechend in der horizontalen Ebene gedreht wieder eingeschoben, so dass die jeweilige kurze Matratzenfläche an dem vertikalen Stabrost 15 zur Anlage kommt. Nach erfolgtem Reinigungslauf wird die Matratze 1 zum Reinigen der verbleibenden Flächen so gewendet, dass sie mit ihrer zweiten Liegefläche auf dem Stabrost 14 aufliegt, und mit der zweiten langen vertikalen Matratzenfläche am Stabrost 15 anliegt. Durch entsprechendes Drehen und Wenden ist auch das Reinigen von Matratzen möglich, die größer als die Fläche der Stabroste 14 und 15 sind.

Die Erfindung ist nicht nur auf die im Ausführungsbeispiel dargestellte Lösung beschränkt, sondern es sind auch Vorrichtungen mit stehender Anordnung der Matratze mög-1ich, wodurch insbesondere für den mobilen Einsatz vorteilhafte schmale Bauformen möglich sind. Bei aufwendigeren Vorrichtungen können auch mehrseitig Bürsten zum Einsatz kommen. Weiterhin ist der Einsatz von Dampf oder anderen Medien über am Bürstenwagen installierte Austrittsdüsen möglich.

1 Matratze 2 Bürstenwagen 3 Walzenbürste 4 Walzenbürste 5 Absaugtrichter 6 Saugschlauch 7 Elektrosauger 8 Antriebsmotor 9 Antriebsmotor 10 Zugmittel 11 Laufschiene 12 Laufschiene 13 Kegelradgetriebe 14 Stabrost 15 Stabrost 16 UV-Lampen 17 UV-Lampen 18 Gehäuse 19 Umlenkrolle

Anspruch[de]
  1. Vorrichtung zum Reinigen von Matratzen, bei der die Schmutzpartikel mechanisch und trocken abgelöst und abgesaugt werden, aufweisend ein Gehäuse und eine Auflagefläche zur Auflage der Matratzen während des Reinigungsvorganges, wobei Mittel zum Absaugen der Schmutzpartikel innerhalb des Gehäuses vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Gehäuse (18) mindestens ein Stabrost (14) für die Auflage der Matratzen sowie ein längs zum Verlauf der Roststäbe des Stabrostes (14) angetrieben verfahrbarer Bürstenwagen (2), der eine quer zum Verlauf der Roststäbe angeordnete und rotierend angetriebene Walzenbürste (3) aufweist, derart angeordnet sind, dass die Borsten der Walzenbürste (3) den Stabrost (14) in Richtung Matratze (1) durchgreifen.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass seitlich an dem Stabrost (14) ein senkrechter Stabrost (15) mit in Längsrichtung verlaufenden Roststäben und mit zugehöriger Walzenbürste (4) zur Anlage einer vertikalen Fläche der Matratze (1) angeordnet ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass an dem verfahrbaren Bürstenwagen (2) ein Absaugtrichter (5) angeordnet ist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass an dem verfahrbaren Bürstenwagen (2) neben den Walzenbürsten (3, 4) UV-Lampen (16, 17) angeordnet sind.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis. 4, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Bürstenwagen (2) Austrittsdüsen für Dampf oder andere Medien angeordnet sind.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen






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