| Dokumentenidentifikation |
DE10215675B4 01.04.2004 |
| Titel |
Vorrichtung zum Reinigen von Matratzen |
| Anmelder |
Schmidt, Frank, 99625 Kölleda, DE |
| Erfinder |
Schmidt, Frank, 99625 Kölleda, DE |
| Vertreter |
Weidner Stern, Patentanwälte, 99084 Erfurt |
| DE-Anmeldedatum |
10.04.2002 |
| DE-Aktenzeichen |
10215675 |
| Offenlegungstag |
13.11.2003 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
01.04.2004 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
01.04.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
D06G 1/00
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Reinigen von Matratzen
nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Beim Reinigungsvorgang erfolgt ein Entfernen anhaftender Schmutzpartikel
sowie ein Abtöten von Bakterien und Keimen.
Bei den Matratzen kann es sich um Matratzen aller Art, wie zum Beispiel
Natur-, Latex- oder Schaumstoffmatratzen handeln. Unter dem Begriff Matratzen sind
nachfolgend auch artähnliche Polstergegenstände zu verstehen.
Es ist bekannt, zu reinigende Matratzen mit Wasch-, Spül- und Desinfektionsmitteln
zu behandeln. Die Matratzen werden dazu im Durchlaufverfahrern durch eine stationäre
Reinigungsanlage transportiert. Insbesondere durch die Verwendung flüssiger Medien
sind diese Lösungen technisch sehr aufwendig und daher meistens nur als stationäre
Anlagen ausgebildet. In der DE 37 29 608 C
wird eine Waschanlage für Matratzen beschrieben, bei der die Matratzen stehend an
mit Hochdruckflüssigkeit beaufschlagbaren Rohren vorbeigeführt werden. Aus der
DE 34 12 214 A1 ist eine Waschanlage
für Matratzen bekannt, welche mehrere Wannen zur Aufnahme von Wasch-, Desinfektions-
und Spülflüssigkeiten aufweist. Derartig technisch aufwendige Anlagen sind vorzugsweise
für den zentralen Einsatz in großen Dienstleistungsbetrieben vorgesehen. Zum Vor-Ort-Reinigen
von Matratzen, zum Beispiel im Beherbergungs- oder Krankenhausbereich, ist es üblich,
die Schmutzpartikel durch mechanisches Einwirken und Absaugen zu entfernen. Das
mechanische Lösen der Schmutzpartikel erfolgt dabei vorzugsweise durch Bürsten.
Aber auch der Einsatz von Schwingungserzeugern, oder die Behandlung mittels Mikrowellen
ist üblich, und unter anderem in den DE 41
39 199 A1 und DE 35 055 571 A1
beschrieben.
Zum Abtöten von Bakterien und Keimen ist es weiterhin bekannt, die
Matratzen der Einwirkung von UV-Licht oder Ozon auszusetzen. Derartige Lösungen
sind Gegenstand der DE 92 11 977 U1,
DE 296 15 855 U1 sowie der
DE 44 26 647 A1. Auch die t Behandlung
der Matratzen mit Dampf gehört zum allgemein bekannten Stand der Technik. Beim Einsatz
von manuell und frei bewegten Saugerdüsen ist nachteilig, dass aufgewirbelte Schmutzpartikel
trotzdem in die Umgebung gelangen können.
Weiterhin ist aus der DE 299
11 501 U1 eine Vorrichtung zum Reinigen von Matratzen bekannt, bei welcher
die Schmutzpartikel mechanisch und trocken abgelöst und abgesaugt werden. Dazu ist
in einem transportablen Gehäuse eine Auflagefläche für die zu reinigende Matratze
angeordnet, wobei die Matratze das Gehäuse auf dieser Auflagefläche durchläuft.
Über der liegenden Matratze sind hängend Behandlungseinrichtungen, wie Staubsauger,
Sprüheinrichtungen und UV-Strahler angeordnet. Diese Behandlungseinrichtungen müssen
vertikal verstellbar sein, um sie in einen für die Reinigung optimalen Abstand zu
Matratze bringen zu können. Da das Reinigen der Matratze im Durchlaufverfahren erfolgt,
befindet sich beim Reinigungsvorgang immer ein Teil der Matratze außerhalb des Gehäuses
der Vorrichtung. Insbesondere beim mechanischen Einwirken von Klopfeinrichtungen
können sich Schmutzpartikel schon außerhalb des Gehäuses ablösen und in die Umgebung
gelangen.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zum maschinellen, vorzugsweise
trockenen, aber trotzdem wirkungsvollen Reinigen von Matratzen zu schaffen, welche
einen kompakten Aufbau aufweist. Dabei soll das Reinigen der Matratzen innerhalb
eines geschlossenen Gehäuses möglich sein.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1 gelöst.
Die Vorteile der Erfindung bestehen insbesondere im einfachen und
kompakten Aufbau sowie der unkomplizierten Bedienung der Vorrichtung, da einfach
durch das Einführen bzw. Auflegen der Matratze der definierte Abstand zu den Walzenbürsten
gewährleistet ist. Da sich normalmaßige Matratzen während des Reinigungsvorgangs
vollständig innerhalb der Vorrichtung befinden, können keine abgelösten Schmutzpartikel
in die äußere Umgebung der Vorrichtung gelangen.
Vorteilhaft bei der im Patentanspruch 2 angegebenen Lösung ist insbesondere
der kostengünstige Aufbau sowie die Möglichkeit, auch andere Polstergegenstände,
zum Beispiel Teile von Polstermöbeln, bequem reinigen zu können, ohne dass diese
aufwendig fixiert werden müssen. Außerdem ist auf diese Weise auch das Reinigen
von Matratzen möglich, deren Liegeflächen größer als der Stabrost sind.
Die Anordnung von UV-Lampen am Bürstenwagen gemäß Patentanspruch
4 gewährleistet eine wirkungsvolle Desinfektion der Matratze während des
Bürstprozesses, da die UV-Lampen sehr nah an dem Matratzenoberflächen und den Reinigungsb&udiagr;rsten
angeordnet werden können. Der gemäß Patentanspruch 3 angeordne- to Absaugtrichter
gewährleistet ein effektives und sicheres Absaugen der gelösten Schmutzpartikel.
Die Anordnung von Austrittsdüsen am Bürstenwagen gemäß Patentanspruch 5 ermöglicht
auch den Einsatz weiterer Reinigungs- und Desinfektionsmedien unmittelbar an der
Reinigungsstelle.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand von
Zeichnungen näher beschrieben.
Es zeigen:
1 die schematische Vorderansicht einer
Vorrichtung im Teilschnitt
2 die schematische Seitenansicht einer
Vorrichtung im Teilschnitt
3 eine schematische Perspektivansicht
des Inneren einer Vorrichtung ohne Matratze
Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die erfindungsgemäße Vorrichtung
als mobile Vorrichtung realisiert. In einem auf Rollen fahrbaren Gehäuse
18 ist im oberen Bereich ein horizontaler Stabrost 14 zum Auflegen
einer zu reinigenden Matratze 1 angeordnet. An der hinteren Seite des horizontalen
Stabrostes 14, in 2 links, befindet sich ein
vertikaler Stabrost 15. Unterhalb des Stabrostes 14 ist auf den
Laufschienen 11 und 12 ein Bürstenwagen 2 horizontal
verfahrbar montiert.
Auf diesem Bürstenwagen 2 befindet sich die um ihre Längsachse
drehbar angetriebene horizontale Walzenbürste 3. Hinter dem Stabrost
15 ist die in gleicher Weise rotierende vertikale Walzenbürste
4 angeordnet. Die Borsten der Walzenbürsten 3 und 4 durchgreifen
dabei die Stabroste 14 und 15 deutlich. Der Rotationsantrieb der
Walzenbürsten 3 und 4 erfolgt über den gemeinsamen Antriebsmotor
9 und das zwischengeschaltete Kegelradgetriebe 13. Unterhalb des
Stabrostes 14 befindet sich der gestellfest montierte Antriebsmotor
8, welcher über das mit seinen Enden am Bürstenwagen 2 befestigte
und um eine gestellfeste Umlenkrolle 19 geführte Zugmittel 10
den Bürstenwagen 2 translatorisch antreibt. Der ebenfalls translatorische
Rotationsantrieb der Walzenbürsten 3 und 4 erfolgt dabei vorteilhaft
jeweils entgegengesetzt zur translatorischen Linearbewegung des Bürstenwagens
2. Unterhalb der Walzenbürsten 3 und 4 ist am Bürstenwagen
2, im wesentlichen sich über dessen gesamte Breite erstreckend, der Absaugtrichter
5 angeordnet, welcher über den Saugschlauch 6 mit dem Elektrosauger
7 in Wirkverbindung steht. Auf dem Bürstenwagen 2 sind jeweils
parallel vor und hinter den Walzenbürsten 3 und 4 die stabförmigen
UV-Lampen 16 und 17 montiert. In den Figuren wurde auf die Darstellung
der notwendigen Elektroinstallation verzichtet.
Zum Reinigen einer im Ausführungsbeispiel dargestellten Matratze
1 wird diese aus Richtung A (in 2) durch eine
vorteilhaft, an dieser Seite der Vorrichtung ausgebildete Öffrtung im Gehäuse
18 mit einer ihrer Liegeflächen auf den horizontalen Stabrost
14 aufgelegt, und zwar so, dass die Matratze 1 an der Hinterseite
der Vorrichtung an dem vertikalen Stabrost 15 fest anliegt. Durch ihr Eigengewicht
oder auch zusätzliche Gegenhaltemaßnahmen verbleibt die Matratze 1 in dieser
Position.
Nach dem elektrischen Inbetriebsetzen der Vorrichtung wird über den
Elektrosauger 7 und den Saugschlauch 6 im Absaugtrichter
5 eine Saugwirkung eingestellt. Der Bürstenwagen 2 wird translatorisch
entlang der Matratze 1 verfahren, wobei es durch die definiert an der Matratze
1 anliegenden Borsten der rotierenden Walzenbürsten 3 und
4 zum mechanischen Ablösen der Schmutzpartikel an den entsprechenden zwei
Flächen der Matratze 1 kommt. Gleichzeitig erfolgt durch die Einwirkung
der UV-Lampen 16 und 17 ein Abtöten von Bakterien und Keimen.
Die abgelösten und behandelten Schmutzpartikel werden durch den vorteilhaft unterhalb
der Walzenbürsten 3 und 4 befindlichen Absaugtrichter
5 sicher und vollständig aufgenommen und dem Sammelbehälter des Elektrosaugers
7 zugeführt.
Zum Reinigen der kurzen vertikalen .Matratzenflächen wird die Matratze
1 herausgezogen und entsprechend in der horizontalen Ebene gedreht wieder
eingeschoben, so dass die jeweilige kurze Matratzenfläche an dem vertikalen Stabrost
15 zur Anlage kommt. Nach erfolgtem Reinigungslauf wird die Matratze
1 zum Reinigen der verbleibenden Flächen so gewendet, dass sie mit ihrer
zweiten Liegefläche auf dem Stabrost 14 aufliegt, und mit der zweiten langen
vertikalen Matratzenfläche am Stabrost 15 anliegt. Durch entsprechendes
Drehen und Wenden ist auch das Reinigen von Matratzen möglich, die größer als die
Fläche der Stabroste 14 und 15 sind.
Die Erfindung ist nicht nur auf die im Ausführungsbeispiel dargestellte
Lösung beschränkt, sondern es sind auch Vorrichtungen mit stehender Anordnung der
Matratze mög-1ich, wodurch insbesondere für den mobilen Einsatz vorteilhafte schmale
Bauformen möglich sind. Bei aufwendigeren Vorrichtungen können auch mehrseitig Bürsten
zum Einsatz kommen. Weiterhin ist der Einsatz von Dampf oder anderen Medien über
am Bürstenwagen installierte Austrittsdüsen möglich.
1
- Matratze
2
- Bürstenwagen
3
- Walzenbürste
4
- Walzenbürste
5
- Absaugtrichter
6
- Saugschlauch
7
- Elektrosauger
8
- Antriebsmotor
9
- Antriebsmotor
10
- Zugmittel
11
- Laufschiene
12
- Laufschiene
13
- Kegelradgetriebe
14
- Stabrost
15
- Stabrost
16
- UV-Lampen
17
- UV-Lampen
18
- Gehäuse
19
- Umlenkrolle
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| Anspruch[de] |
- Vorrichtung zum Reinigen von Matratzen, bei der die
Schmutzpartikel mechanisch und trocken abgelöst und abgesaugt werden, aufweisend
ein Gehäuse und eine Auflagefläche zur Auflage der Matratzen während des Reinigungsvorganges,
wobei Mittel zum Absaugen der Schmutzpartikel innerhalb des Gehäuses vorgesehen
sind, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Gehäuse (18) mindestens
ein Stabrost (14) für die Auflage der Matratzen sowie ein längs zum Verlauf
der Roststäbe des Stabrostes (14) angetrieben verfahrbarer Bürstenwagen
(2), der eine quer zum Verlauf der Roststäbe angeordnete und rotierend
angetriebene Walzenbürste (3) aufweist, derart angeordnet sind, dass die
Borsten der Walzenbürste (3) den Stabrost (14) in Richtung Matratze
(1) durchgreifen.
- Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass seitlich
an dem Stabrost (14) ein senkrechter Stabrost (15) mit in Längsrichtung
verlaufenden Roststäben und mit zugehöriger Walzenbürste (4) zur Anlage
einer vertikalen Fläche der Matratze (1) angeordnet ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass an
dem verfahrbaren Bürstenwagen (2) ein Absaugtrichter (5) angeordnet
ist.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass an dem verfahrbaren Bürstenwagen (2) neben den Walzenbürsten (3,
4) UV-Lampen (16, 17) angeordnet sind.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis. 4, dadurch gekennzeichnet,
dass an dem Bürstenwagen (2) Austrittsdüsen für Dampf oder andere Medien
angeordnet sind.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen
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