Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Eisfreihaltung
eines Wärmetauschers einer Lüftungsanlage, der mit Außenluft beaufschlagt ist. Als
Ausführungsbeispiel ist eine Lüftungsanlage mit einem Gegenstromwärmetauscher beschrieben.
Aus der nicht vorveröffentlichten DE
101 03 150.5 ist eine Lüftungsanlage bekannt, bei der die Vereisung eines
vom Außenluftstrom beaufschlagten ersten Wärmetauschers dadurch vermieden wird,
dass die Außenluft vorher über einen zweiten Wärmetauscher geführt wird, der vom
Kältemittel einer Wärmepumpe durchflossen ist. In dem zweiten Wärmetauscher wird
die Außenluft vom Kältemittel vorerwärmt, so dass eine Vereisung des ersten Wärmetauschers
vermieden wird. Genutzt wird bei dieser Lüftungsanlage die Energie, die durch eine
weitere Unterkühlung des Kältemittels einer Wärmepumpe zur Verfügung gestellt ist.
Marktbekannt sind weiterhin Lüftungsanlagen, bei denen im Falle des
Einfrierens des Luftwärmetauschers der Außenluftstrom gänzlich gedrosselt wird,
bis der Wärmetauscher durch die Fortluft so weit wieder erwärmt ist, dass ein Vereisen
verhindert wird.
Bei den Lüftungsanlagen gemäß genanntem Stand der Technik wird durch
die Unterkühlung des Kältemittels einer Wärmepumpe noch vorhandene Energie des Kühlkreislaufs
für den sekundären Zweck genutzt, den Luft/Luft-Wärmetauscher der Lüftungsanlage
eisfrei zu halten. Dazu ist ein weiterer Wärmetauscher im Kühlmittelkreislauf einer
Wärmepumpe erforderlich.
Durch die Abschaltung des Außenluft- bzw. Zuluftstroms und die dadurch
erreichte Erwärmung des Wärmetauschers durch den Abluftbzw. Fortluftstrom erfolgt
bei marktbekannten Geräten in den Phasen während der Abschaltung der Außenluft eine
Zulüftung teilweise über den Wärmetauscher des Lüftungsgerätes. Um einen Massenausgleich
der zugeströmten und abgeströmten Luft des zu lüftenden Raumes zu erreichen, strömt
zusätzlich Zuluft über andere Kanäle oder Vorrichtungen als das Lüftungsgerät in
den Raum. Das Lüftungsgerät und im wesentlichen der Zuluftlüfter wird in dem Fall,
dass eine Vereisung droht oder bereits vorliegt, intermittierend betrieben oder
gänzlich abgeschaltet.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Vorrichtung der
eingangs genannten Art vorzuschlagen, bei dem die Vereisung des Luftwärmetauschers
auf einfache und kostengünstige Weise vermieden wird, und das Gerät kontinuierlich
betrieben werden kann.
Gelöst ist die Aufgabe durch die Maßnahmen des Kennzeichens des Hauptanspruchs
1. Um eine Vereisung des Außenluftstromes zu vermeiden, wird diesem Raumluft,
Abluft oder Fortluft zugemischt. Durch die Zuführung und Mischung der Raumluft ist
vermieden, dass im Abluftstrang des Lüftungsgerätes anfallendes Kondensat einfriert.
Insbesondere bei Außenlufttemperaturen unter –3°C besteht die Gefahr des
Einfrierens. Je nachdem, wie stark die Außenlufttemperatur absinkt, wird der Luftstrom
der Außenluft gedrosselt und die Menge der Raumluft, Abluft oder Fortluft, die mit
der Außenluft vermischt wird, erhöht.
Besonders vorteilhaft ist es, Raumluft, Abluft oder Fortluft in den
Bereichen des Luftwärmetauschers gezielt zuzugeben, in denen die Vereisungsgefahr
am höchsten ist. Vorteilhaft ist weiterhin, die Drosselung des Luftstroms der Außenluft
und/oder das Freigeben eines Öffnungsbereiches für die Zuführung von Raum-, Ab-
oder Fortluft von einer Regelung zu überwachen. Elektromotoren, die von der Regelung
angesteuert werden, bedienen beispielsweise ein Gitter, ein Ventil oder einen Mischer,
welches bzw. welcher im Luftstrom der Außenluft angeordnet ist und mit der Raumluft
in Verbindung steht. Durch Verschieben von Lamellen wird der Öffnungsquerschnitt
im Luftstrom der Außenluft vermindert und gleichzeitig eine Öffnung für die Zuführung
von Raum-, Ab- oder Fortluft je nach Bedarf geöffnet, teilweise geöffnet oder geschlossen.
Eine Einrichtung zum Eisfreihalten der Lüftungsanlage besteht aus
einem zweiteiligen Gitter mit gegeneinander verschieblichen Lamellen, die im Luftstrom
der Außenluft einer Vorrichtung angeordnet sind. In einem ersten Gitter mit Lamellen
ist ein zweites Gitter ebenfalls mit Lamellen verschieblich angeordnet. Überdecken
sich die Öffnungen und Lamellen des Gitters mit denen des zweiten Gitters, so erfolgt
der Luftstrom der Außenluft durch die vorhandenen Öffnungen. Wird das zweite Gitter
gegenüber dem ersten Gitter verschoben, werden die Öffnungen des ersten Gitters
durch die Lamellen des zweiten Gitters verkleinert oder geschlossen, und der Luftstrom
der Außenluftstrom wird gedrosselt.
Seitlich im ersten Lüftungsgitter ist ebenfalls eine Öffnung angeordnet.
Diese ist durch einen seitlichen Winkel des zweiten Gitters geschlossen, wenn eine
Abtauung nicht zu erfolgen braucht. Dann jedoch, wenn das zweite Gitter verschoben
wird und – wie bereits beschrieben – die Lamellen des zweiten Gitters
die Öffnungen des ersten Gitters langsam verschließen, erfolgt das Öffnen des seitlich
im ersten Gitter angeordneten Freischnitts. Dadurch wird zum einen die Außenluft
gedrosselt und zum anderen das Zuströmen von Raum-, Ab- oder Fortluft zur Außenluft
erreicht. Im Extremfall, bei sehr niedrigen Temperaturen ab ca. –15°C,
wird das zweite Lüftungsgitter so eingestellt, dass die Lamellen die Öffnungen des
ersten Gitters gänzlich überdecken und der seitliche Freischnitt des ersten Gitters
vom zweiten Gitter nicht mehr abgedeckt wird.
In einer vorteilhaften Weise wird das Verfahren in einer Regelung
beispielsweise auf einem Mikrochip abgebildet. Die Regelung misst beispielsweise
die Temperaturen der Außenluft, der Luft, die dem Wärmetauscher
zugeführt wird, und der Raumluft und ermittelt daraus eine erforderliche Drosselung
der Außenluft und Zuführung der Raumluft. Alternativ dazu kann auch die Vereisung
durch Vereisungsdetektoren, z.B. optische Systeme oder ähnliches, von der Regelung
ermittelt werden und bei Auftreten von Vereisung der Außenluftstrom ebenfalls gedrosselt
und der Raumluftzustrom erhöht werden. Das bewegliche Gitter der Vorrichtung ist
beispielsweise von einem Elektromotor, einem Dehnstoffelement oder einem elektromechanischen
Antrieb, der von der Regelung gesteuert wird, bewegt.
In einer einfachen Ausführungsform erfolgt die Einstellung der Vorrichtung
und hierbei die Einstellung des zweiten Gitters von Hand.
Das Verfahren und eine Vorrichtung wird in der folgenden Beschreibung
erläutert. In der Zeichnung zeigen
1 ein Lüftungsgerät schematisch mit den
entsprechenden Luftströmen sowie einer von einer Regelung gesteuerten Drossel,
2 ein Diagramm, welches den Zusammenhang
zwischen der Außenluft-Temperatur und dem Anteil der zugemischten Raumluft darstellt,
3 einen Schnitt durch beide Gitter im
für die Außenluft geschlossenen und für die Raumluft geöffneten Zustand,
4 die Vorrichtung mit zwei Gittern in
geschlossenem Zustand gemäß 3,
5 einen Schnitt durch beide Gitter im
für die Außenluft geöffneten Zustand und
6 die Vorrichtung in geöffnetem Zustand
für die Außenluft gemäß 5.
Eine Lüftungsanlage 1 ist mit einem elektrisch angetriebenen
Zuluftlüfter 2 und einem elektrisch angetriebenen Abluftlüfter
3 ausgestattet, die beide von einer Regelung 4 gesteuert werden.
Die Regelung 4 ist mit einem Temperatursensor 5 für die Außenluft,
einem Temperatursensor 6 für die Luft, die einem Wärmetauscher
8 zugeführt wird, und einem Temperatursensor 7 für die Raumluft
ausgestattet. In den Wärmetauscher 8 der Lüftungsanlage 1 wird
die Außenluft AU durch die Vorrichtung 9 geleitet, die hier in ihrer prinzipiellen
Funktion als Mischer gezeigt ist, und als Zuluft ZU wieder aus dem Wärmetauscher
8 herausgeführt. Im Gegenstromprinzip wird dem Wärmetauscher
8 die Abluft AB zugeführt, die den Wärmetauscher als Fortluft FO wieder
verlässt. Raumluft RL liegt seitlich an der Vorrichtung 9 an. In vorteilhafter
Weise ist die Vorrichtung 9 in einem Lüftungskanal 10 vor dem
Wärmetauscher 8 angeordnet. Die Luftvolumenströme der Außenluft, der Zuluft,
der Abluft und der Fortluft sind zueinanander und zur Raumluft getrennt geführt.
Die Mischung der Raumluft RL und der Außenluft AU kann alternativ
auch direkt im Gehäuse des Wärmetauschers 8 oder direkt davor erfolgen.
Dazu kann die Raumluft RL über einen separaten Luftkanal zugeführt werden, aus einem
vorhandenen RL-Kanal oder aus der Umgebung des Raumes, in dem die Lüftungsanlage
1 steht. Ein zusätzlicher, nicht dargestellter Mischer ist in einer weiteren,
nicht dargestellten Anordnung in einem Raumluftkanal angeordnet und leitet die Raumluft
RL der Vorrichtung 9 zu.
Beispielhaft ist in 2 die Abhängigkeit
des zugemischten Raumluft-Anteils von der Außenlufttemperatur tAU dargestellt.
Mit abnehmender Außenlufttemperatur tAU – beginnend bei –3°C
– wird gemäß dem Verfahren ein Anteil von Raumluft RL der Außenluft AU zugemischt.
Bei –20°C ist ein Anteil von 50% Raumluft erreicht. Das Verfahren arbeitet
in diesem Temperaturpunkt mit einem Mischungsverhältnis der Raumluft RL zur Außenluft
AU von 1:1. Unterhalb von –20°C kommt es zu einer noch stärkeren Zumengung
von Raumluft.
Die in 3 gezeigte Vorrichtung
9 ist hier in einem für die Außenluft AU geschlossenen und für die Raumluft
RL geöffneten Zustand gezeigt. Dazu ist das bewegliche Gitter 12 so verschoben,
dass die Lamellen 13 des Gitters 12 die Öffnungen 14
des Gitters 15 verdecken. Ein seitlicher Freischnitt 16 im Gitter
15 ist in der dargestellten Stellung des Gitters 12 frei, da die
Abwinklung 17 von der Öffnung 16 entfernt ist. Die Öffnung
16 läßt somit Raumluft RL in den Lüftungskanal 10 strömen. Die
Vorrichtung 9 kann auch direkt, ohne Lüftungskanal 10, an den
Wärmetauscher 8 angeschlossen sein. Durch die geschlossenen Gitter
12,15 ist der Außenluftstrom-Anteil vermindert oder ganz abgestellt.
Die verschlossene Vorrichtung 9 in Bezug auf die Gitter
12, 15 ist in 4 gezeigt. Hier sind
die zueinander versetzten Lamellen 13 und 18 der Vorrichtung
9 gezeigt.
In 5 ist die Vorrichtung 9 in
geöffnetem Zustand für die Außenluft AU gezeigt, da die Lamellen 13 und
18 und die Öffnungen 14 und 19 übereinander liegen. Somit
kann der Luftstrom der Außenluft AU durch die Gitter 12, 15 hindurchströmen.
Da die Abwinklung 17 den Freischnitt 16 verdeckt, kann Raumluft
RL nicht hinzuströmen. Dementsprechend sind in 6 die
Öffnungen 14 und 19 sowie die Lamellen 13 zu sehen.
Zwischen den beiden Extremstellungen gemäß 3
und 5 gibt es beliebige Zwischenstellungen,
mit denen die gewünschte Drosselstellung für die Außenluft AU und die gewünschte
Öffnungsstellung für die Raumluft RL einzustellen ist.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist weiterhin dazu geeignet, anstelle
eines Filters in ein bestehendes Lüftungsgerät eingesetzt zu werden. Damit ist das
erfindungsgemäße Verfahren auch für eine vorhandene Anlage ohne Änderungen am Gerät
möglich.
Die Lamellen 13 und 18 sind in vorteilhafter Weise
parallel zueinander angeordnet und das Gitter 12 ist mit dem Koppelelement
11 von Hand oder mit einem Elektromotor 20 verschieblich bedienbar.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Vorrichtung 9 wäre mit propellerartig
angeordneten Lamellen erreicht, die gegeneinander so verdreht werden,
dass Öffnungsquerschnitte verändert werden können. Ein weiteres alternatives Verfahren
wäre die Anwendung einer Iris-Blende als Drossel im Zuluftstrom der Außenluft AU.
Es ist auch möglich, einen Filter oder eines andersartige Abdeckung mit nur geringem
Luftdurchlaß anstelle der Vorrichtung 9 einzusetzen und zusätzlich den
Freischnitt 16 zu schaffen.