Die Erfindung betrifft ein Befestigungselement Befestigungselement
zur Befestigung eines Bauteils an einem Trägerteil mit einem Halterungsteil für
das zu befestigende Bauteil, einem hohlen Ankerfuß, mit dem das Befestigungselement
in einer durchgehenden Bohrung des Trägerteils verankerbar ist und einem zwischen
dem Halterungsteil und dem Ankerfuß angeordneten federnden Anschlag, wobei die Wand
des Ankerfußes zwei einander gegenüberliegende Durchbrüche aufweist, von deren Unterkante
jeweils zwei sich in Richtung auf das Halterungsteil spreizende Federarme ausgehen,
die an ihrem Ende Stirnflächen aufweisen, die nach dem Einsetzen des Befestigungselements
in die Bohrung eines Trägerteils an dessen Unterseite zur Anlage kommen und wobei
die Stirnflächen zweier sich diagonal gegenüberliegender Federarmpaare in zwei verschiedenen
horizontalen Ebenen liegen.
Solche Befestigungselemente sind an sich bekannt, sie eignen sich
zum überwiegenden Teil aber nur zur Befestigung in einer Bohrung des Trägerteils
mit einem bestimmten Durchmesser und für eine bestimmte Materialstärke des Trägerteils.
Es müssen also für Bohrungen mit davon abweichenden Durchmessern und für Trägerteile
mit abweichender Materialstärke jeweils besondere, daran angepasste Befestigungselemente
gefertigt werden.
Durch die DE 201 01 328 U1
ist ein Befestigungselement bekannt, bei dem bei der Befestigung eines flächigen
Körpers an einem zweiten flächigen Körper mit Hilfe mehrerer solcher Befestigungselemente
ein Toleranzausgleich zwischen den Befestigungspunkten möglich ist, indem das Befestigungselement
zweiteilig ausgebildet ist und der Ankerfuß im Halterungsteil senkrecht zur Mittelachse
beweglich ist. Ein Verdrehen des Ankerfußes im Halterungsteil wird durch seitliche
Überstände am Schaft verhindert. Die Außenflächen der Federarme können, aber müssen
nicht, durch einen Absatz in zwei Abschnitte unterteilt sein, so dass der eine flächige
Körper bei der Montage zu dem anderen flächigen Körper eine Zwischen- oder Vormontagestellung
einnehmen kann, in der die Verbindung noch lose, bzw. der eine Körper noch seitlich
bewegbar ist. Dazu ist der von den Außenflächen der Federarme bestimmte Durchmesser
hinter dem genannten Absatz kleiner als der Durchmesser der Bohrung im Körper, in
die der Ankerfuß gesteckt werden soll. Die eigentliche Befestigung kommt dann erst
in einem zweiten Schritt zustande, wenn der Rand der Bohrung von einer Stufe am
freien Ende der Federarme hintergriffen wird.
Die DE 2 153 062 A1
offenbart ein Befestigungselement, bei dem die freien Enden der aufgespreizten Federarme,
wo sie am Rand der Bohrung im Trägerteil zur Anlage kommen sollen, konkav gebogen
sind. Damit soll erreicht werden, dass sich dasselbe Befestigungselement zur Verankerung
in Bohrungen mit verschiedenen Durchmessern innerhalb eines bestimmten Bereiches
eignet. Eine sichere, wackelfreie Verankerung kann mit der kurvigen Anlagefläche
der Federarme jedoch nicht erreicht werden; dies liegt auch daran, dass hier nicht
die Verankerung in Bohrungen mit verschiedenen Durchmessern bestimmter Größe sondern
mit sich über einen Bereich ändernden Durchmessern angestrebt ist. Paarweise seitlich
und im rechten Winkel zueinander abstehende Fortsätze am Schaft können ein horizontales
Verschieben des Ankerfußes in der Bohrung nur bei einem bestimmten Durchmesser,
also einer Bohrung nur einer Größe verhindern. In einer Bohrung mit kleinerem Durchmesser
ließe sich das Befestigungselement gar nicht montieren, bei einer Bohrung mit größerem
Durchmesser bestünde die Gefahr, dass sich die Federarme auf Grund des seitlichen
Spiels des Ankerfußes aushakten.
Durch die US 2,424,757 ist
ein Befestigungselement bekannt, mit dem ein zylindrisches Bauteil an einem plattenförmigen
Trägerteil befestigt werden kann. Es besteht aus einer Hülse, die auf das zylindnsche
Bauteil geschoben wird und von der seitlich ein Paar sich aufspreizende Federarme
abragen. Die freien Enden dieser Federarme sind mehrfach abgestuft. Damit soll die
Verankerung in Trägerteilen unterschiedlicher Dicke ermöglicht werden. Auch hier
besteht die Gefahr des Aushakens der Federarme. Insgesamt ergibt sich damit praktisch
nur eine unsichere Befestigung in einer Bohrung eines Trägerteils.
In der DE 43 07 434 A1
bzw. der korrespondierenden EP 0 615 071
B1 ist ein Halteelement beschrieben, das als Ankerfuß einen Grundkörper
mit rechteckigem Querschnitt aufweist. Dieser Grundkörper ist an allen seinen vier
Seitenflächen mit sich jeweils diagonal gegenüberliegenden Rastnasen versehen, die
in Ausnehmungen in den Seitenflächen des Grundkörpers hineinbewegt werden können.
Zwei der einander gegenüberliegenden Rastnasen sind T-förmig und am T-Balken mit
einer dem Halterungsteil zugewandten Stirnfläche ausgebildet. Hierdurch soll die
Wirkung eines Zentrierkäfigs und damit die sichere Halterung in der Bohrung eines
Trägerteils erreicht werden, auch wenn sich das Halteelement in der Bohrung um seine
Längsachse dreht. Die Stirnflächen der vorgesehenen Rastnasen können alle in derselben
Horizontalebene liegen, sie können aber auch paarweise in unterschiedlichen Horizontalebenen
liegen, so dass das Halteelement an Trägerteilen unterschiedlicher Dicke eingesetzt
werden kann.
Durch die DE-GM 81 13 637 ist ein Halteelement bekannt, das ebenfalls
die Verwendung an Trägerteilen unterschiedlicher Materialstärken ermöglichen soll.
Nach einem der hier beschriebenen Ausführungsformen sind an einem im Querschitt
runden, den Ankerfuß bildenden Grundkörper sind zwei auf das Halterungsteil gerichtete
Federzungenpaare ausgebildet, deren Stirnflächen auch hier paarweise in verschiedenen
horizontalen Ebenen liegen. Dabei liegen die einen Federzungen beider Federzungenpaare
am Umfang des Grundkörpers unmittelbar nebeneinander und ebenso die anderen Federzungen
der Federzungenpaare, und zwar in der Weise, dass die Federzungen des kürzeren Federpaares
den Federzungen des längeren Federpaares sich direkt gegenüberliegen, ihre Anordnung
also diagonal versetzt ist. Damit soll eine sichere Halterung in Trägerteilen von
hier zwei unterschiedlichen Materialstärken erreicht werden. Um noch weitere Materialstärken
abdecken zu können, sollen zusätzliche Federzungenpaare mit Stirnflächen in entsprechend
unterschiedlichen horizontalen Ebenen am Umfang des Grundkörpers vorgesehen werden.
Die bekannten Halte- oder Befestigungselemente sind darauf ausgerichtet,
entweder für Bohrungen unterschiedlichen Durchmessers in Trägerteilen oder an Trägerteilen
unterschiedlicher Dicke bzw. Materialstärke eingesetzt werden zu können. Dabei ist
ihre Ausgestaltung häufig recht kompliziert, was hohe Herstellungskosten bedingt
und eine sichere, wackelfreie Verbindung doch nicht immer zuverlässig gewährleistet.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Befestigungselement der eingangs
genannten Art zu schaffen, bei dem der Ankerfuß so ausgebildet ist, dass es sowohl
bei Trägerteilen mit Bohrungen unterschiedlichen Durchmessers als auch an Trägerteilen
unterschiedlicher Materialstärke einsetzbar ist und dabei eine sichere, wackelfreie
Verankerung gewährleistet, insbesondere ein Aushaken der Federarme bei einer seitlichen
Belastung des Befestigungselements ausgeschlossen ist. Vorzugsweise soll das neue
Befestigungselement nicht nur in Bohrungen mit bestimmten unterschiedlichen Durchmessers
und an Trägerteilen bestimmter unterschiedlicher Dicke einsetzbar sein, sondern
seine Verwendbarkeit soll sich über einen zumindest annähernd stetigen Durchmesserbereich
und einen zumindest annähernd stetigen Materialstärkenbereich erstrecken.
Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass sowohl die kurzen
Federarme als auch die langen Federarme sich ausgehend von der Unterkante des jeweiligen
Durchbruchs in Richtung auf das Halterungsteil radial bis zu einer Außenkante der
kurzen Federarme und zu einer Außenkante der langen Federarme erweitern und danach
durch mehrere Stufen bis zu ihrer jeweiligen Stirnfläche radial zurückgenommen sind
und dadurch an jedem Federarm mehrere horizontale Stufenflächen in verschiedenen
Ebenen und mehrere vertikale Anlageflächen in unterschiedlichem radialen Abstand
zur Mittelachse M des Befestigungselements gebildet sind, wobei die Stirnflächen
und die einzelnen, horizontalen Stufenflächen eines jeweiligen Federarmpaares jeweils
in den gleichen verschiedenen Ebenen und dessen einzelne vertikale Anlageflächen
im jeweils gleichen radialen Abstand zur Mittelachse M liegen, aber im Vergleich
zum anderen Federarmpaar in unterschiedlichen Ebenen bzw. in unterschiedlichem radialen
Abstand zur Mittelachse M liegen.
Damit ist bei einem einzigen Befestigungselement die Verwendbarkeit
sowohl bei verschiedenen Loch- oder Bohrungsdurchmessern im Trägerteil als auch
bei unterschiedlichen Materialstärken des Trägerteils erreicht. Durch die in versetzten
horizontalen Ebenen Stirn- und Stufenflächen und die in versetzten radialen Abständen
zur Mittelachse M ausgebildeten vertikalen Anlageflächen kann ein jeweils weiter
Bereich von unterschiedlichen Bohrungsdurchmessern und Materialstärken in sehr kleinen
Stufen abgedeckt werden.
Es ist vorteilhaft, wenn der größte radiale Abstand einer Außenkante
eines Federarms zur Mittelachse des Befestigungselements soviel größer ist als der
halbe Durchmesser einer größten Bohrung im Trägerteil, dass bei einer seitlichen
Belastung des Befestigungselements der Ankerfuß nicht aushaken kann, und wenn der
kleinstmögliche radiale Abstand von der Wurzel der Federarme zur Mittelachse geringfügig
kleiner ist als der halbe Durchmesser einer kleinsten Bohrung im Trägerteil, so
dass sich der Ankerfuß des Befestigungselements ohne Probleme auch in die kleinste
vorgesehene Bohrung einführen lässt.
Die Abstufungen an den kurzen Federarmen und die Abstufungen an den
langen Federarmen sind vorzugsweise so zueinander versetzt, dass die Stirnflächen
bzw. die horizontalen Stufenflächen der langen Federarme und die Stirnflächen bzw.
horizontalen Stufenflächen der kurzen Federarme mit zunehmender Materialstärke eines
Trägerteils abwechselnd an der Unterseite eines Trägerteils zur Anlage bringbar
sind und dass entsprechend die vertikalen Anlageflächen der kurzen Federarme und
die vertikalen Anlageflächen der langen Federarme mit zunehmendem Bohrungsdurchmesser
abwechselnd an der Umfangsfläche einer Bohrung in Anlage bringbar sind. Durch diese
an den beiden Federarmpaaren abwechselnd versetzten horizontalen Stirn- bzw. Stufenflächen
und vertikalen Anlageflächen können der Durchmesserbereich der Bohrungen und der
Materialstärkenbereich des Trägerteils in besonders kleinen Stufen abgedeckt werden.
Für den Materialstärkenbereich erfolgt durch den federnd auf der Oberseite des Trägerteils
zur Auflage kommenden Anschlag die Anpassung zwischen den Stufen in kontinuierlicher
Weise.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der anhängenden Zeichnung beispielhaft
näher beschrieben; es zeigen
1 eine perspektivische Ansicht einer
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Befestigungselements,
2 eine Seitenansicht des Befestigungselements
nach 1 im Zusammenhang mit der abdeckbaren Materialstärke
F,
3 die Seitenansicht gemäß 2
im Zusammenhang mit dem abdeckbaren Bohrungsdurchmesserbereich,
4 die gegenüber 3
um 90° gedrehte Seitenansicht des Befestigungs-Elements im
Zusammenhang mit dem abdeckbaren Bohrungsdurchmesserbereich und
5 einen im Maßstab verkleinerten Querschnitt
durch den Ankerfuß oberhalb des kürzeren Federarmpaares gemäß 4.
Die 1 bis 3
zeigen in unterschiedlichen Ansichten ein Befestigungselement mit einem Halterungsteil
1 für das an einem nicht dargestellten, vorzugsweise plattenförmigen Trägerteil,
z.B. einem Montageblech, zu befestigende Bauteil und einem mit dem Halterungsteil
1 fest verbundenen Ankerfuß 2 mit dem das Befestigungselement
in einer durchgehenden Bohrung des Trägerteils fest verankert werden kann: Auf die
Ausbildung dieses Ankerfußes 2 bezieht sich im wesentlichen die vorliegende
Erfindung. Der Ankerfuß 2 hat die Form eines Hohlzylinders, dessen Wand
an seinem freien Ende, wie an sich bekannt, eine leichte Abschrägung 3
aufweist, die das Einführen des Ankertußes 2 in die Bohrung des Trägerteils
erleichtert. Die zylindrische Wand des Ankerfußes 2 ist mit zwei sich gegenüberliegenden
Durchbrüchen 4 versehen, die bis an das Halterungsteil 1 heranreichen.
Aus der unteren Kante jeder dieser Durchbrüche 4 ragen zwei nebeneinander
liegende Federarme 5, 6 ab, die sich in Richtung auf das Halterungsteil
1 paarweise aufspreizen. Dabei ist das eine Federarmpaar 5 kürzer
als das andere Federarmpaar 6. Ihre Anordnung ist so getroffen, dass der
kürzere Federarm 5 an dem einen Durchbruch 4 dem längeren Federarm
6 an dem anderen Durchbruch 4 direkt gegenüberliegt und umgekehrt
(siehe dazu auch 5). Die Federarmpaare 5 und
6 weisen somit Stirnflächen 7 und 8 auf, die in unterschiedlichen
horizontalen Ebenen liegen. Beim Einführen des Ankerfußes 2 in eine dafür
vorgesehene Bohrung am Trägerteil kommt je nach Materialstärke des Trägerteils das
eine oder das andere Federarmpaar 5, 6 mit seinen Stirnflächen
7 oder 8 an der Unterseite des Trägerteils zur Anlage.
Um eine Verankerung nicht nur an Trägerteilen mit zwei bestimmten
unterschiedlichen Materialstärken zu ermöglichen, sondern einen ganzen Materialstärkenbereich
abdecken zu können, weisen die Federarme 5, 6 ausgehend von ihrer
jeweiligen Stirnfläche 7, 8 absteigend bis zur ihrer jeweiligen
Außenkante 11, 12 mehrere (im dargestellten Beispiel zwei) Abstufungen
mit jeweils auf das Halterungsteil gerichteten horizontalen Stufenflächen
9, 10 auf (siehe dazu auch 2). Dabei
liegen die Stufenflächen 9, 10 des einen Federarmpaares
5, 6 in jeweils gleichen Ebenen aber im Vergleich zum jeweils
anderen Federarmpaar 6, 5 in verschiedenen Ebenen. Die Federarmpaare
5, 6 bieten also mit ihren Stirnflächen 7,
8 und mit ihren Stufenflächen 9,10 Abstützflächen für
die Unterseite eines Trägerteils in mehreren, im dargestellten Beispiel sechs, verschiedenen
Ebenen in kleinen Abständen. Auf diese Weise lässt sich eine weiter Bereich an Materialstärke
des Trägerteils in sehr kleinen Stufen abdecken. Durch die Wirkung des zwischen
dem Halterungsteil 1 und dem Ankerfuß 2 angeordneten, schirrnförmigen
Anschlags 15, der federnd auf der Oberseite des Trägerteils zur Auflage
kommt, erfolgt eine kontinuierliche Anpassung an die Werte der Materialstärke zwischen
den Stufen. In einem konkreten Fall wurde dies für einen Bereich von insgesamt F1
gleich 0,6 mm bis F2 gleich 3,0 mm Materialstärke realisiert (siehe 2).
Wie erwähnt spreizen sich die Federarme 5, 6 in
Richtung auf das Halterungsteil 1 auf, und zwar bis zur Außenkante
11, 12 der jeweils untersten Stufenfläche 9,
10, die den größten radialen Abstand R1 zur Mittelachse M des Befestigungselements
bestimmt (siehe 3 und 4).
Die Abstufungen an den Federarmen 5, 6 weisen neben den horizontalen
Stufenflächen 9, 10 auch vertikale Anlageflächen 13,
14 auf, deren radialer Abstand zur Mittelachse M mit den folgenden, in
dieser Richtung aufsteigenden Abstufungen abnimmt. Diese vertikalen Anlageflächen
13, 14 kommen beim Einsatz des Befestigungselements an der Umfangsfläche
der Bohrung zur Anlage, wobei sich die Federarme 5, 6 im Falle
einer Bohrung mit kleinem Durchmesser durch die Durchbrüche 4 in den Ankerfuß
2 hineinbewegen, bis die passende Anlagefläche erreicht ist. Durch die
versetzte Anordnung der kurzen und langen Federarmpaare 5, 6 können
diese eine solche Bewegung auch bei einer engen Bohrung ausführen, ohne sich gegenseitig
zu behindern. Mit ihren unterschiedlichen radialen Abständen zur Mittelachse M können
die Federarme 5, 6 so einen weiten Durchmesserbereich der Bohrung
abdecken; der kleinste erreichbare radiale Abstand R2 entspricht dem Durchmesser
des Ankerfußes 2 selbst ( siehe 4). In einem
konkreten Fall konnte ein Durchmesserbereich der Bohrung von D1 gleich 6,2 mm bis
D2 gleich 7,2 mm abgedeckt werden.
Der größte radiale Abstand R1, d.h. der der Außenkanten
11, 12 der Federarme 5, 6 zur Mittelachse M
ist dabei so gewählt, dass 2 × R1 größer ist als der größte Bohrungsdurchmesser
D1, damit kann es bei einer seitlichen Belastung des Befestigungselements nicht
zu einem Aushaken des Ankerfußes 2 kommen. Der kleinste radiale Abstand
R2, also der Durchmesser des Ankerfußes 2, ist so gewählt, dass 2 ×
R2 geringfügig kleiner ist als der kleinste Bohrungsdurchmesser D2, so dass das
Befestigungselement problemlos montiert werden kann.
Das beschriebene Befestigungselement ist also sowohl über einen großen
Durchmesserbereich der Bohrung als auch über einen großen Materialstärkenbereich
des Trägerteils funktionssicher einsetzbar. Insbesondere wenn die Abstufungen an
den Federarmen 5, 6 so versetzt verlaufen, dass einerseits die
Stufenflächen 9, 10 beider Federarmpaare 5,
6 bei veränderlicher Materialstärke von Trägerteilen abwechselnd an der
Unterseite der Trägerteile und andererseits die Anlageflächen 13,
14 beider Federarmpaare 5, 6 bei veränderlichem Bohrungsdurchmesser
abwechselnd an der Umfangsfläche der Bohrung zur Anlage kommen, können beide Bereiche
in sehr kleinen Stufen, nahezu kontinuierlich, abgedeckt werden. Für den Materialstärkenbereich
erfolgt zwischen den Stufen eine kontinuierliche Anpassung durch den schirmförmigen
Anschlag 15, der federnd auf der Oberseite des Trägerteils zur Auflage
kommt.
1
- Halterungsteil
2
- Ankerfuß
3
- Abschrägung
4
- Durchbrüche
5
- Federarme, kurz
6
- Federarme, lang
7
- Stirnfläche, kurzer Federarm
8
- Stirnfläche, langer Federarm
9
- horizontale Stufenflächen, kurzer Federarm
10
- horizontale Stufenflächen, langer Federarm
11
- Außenkante, kurzer Federarm
12
- Außenkante, langer Federarm
13
- vertikale Anlagefläche, kurzer Federarm
14
- vertikale Anlagefläche, langer Federarm
15
- federnder Anschlag (Schirm)
M
- Mittelachse
F1–F2
- Materialstärkenbereich
R1
- größter radialer Abstand zur Mittelachse
R2
- kleinster radialer Abstand zur Mittelachse
D1
- größter Bohrungsdurchmesser
D2
- kleinster Bohrungsdurchmesser