PatentDe  


Dokumentenidentifikation DE19720844C5 01.04.2004
Titel Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von Verzehrgütern durch Fließpressen
Anmelder KMB Produktions AG, Felben, CH
Erfinder Knobel, Josef, Wigoltingen, CH
Vertreter Weiß, P., Dipl.-Forstwirt, Dr.rer.nat., Pat.-Anw., 78234 Engen
DE-Anmeldedatum 17.05.1997
DE-Aktenzeichen 19720844
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 13.08.1998
Date of publication of amended patent 01.04.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 01.04.2004
IPC-Hauptklasse A23P 1/10
IPC-Nebenklasse A23G 1/20   

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Herstellen von Verzehrgütern mit einer äusseren Schale, welche durch einen in eine Form eintauchenden temperierten Stempel fliessgepresst hergestellt wird.

Bei einer Reihe von Verzehrgütern ist es notwendig, eine äussere Schale aus einer fliessfähigen Masse herzustellen, wobei diese fliessfähige Masse in einen Hohlraum eingepresst wird und dort durch entsprechende Temperierung erstarrt und so eine feste Form annimmt. Beispielsweise gilt dies für Hundefutter, wenn eine äussere Fettschale hergestellt wird, die ein Fleischgemisch od. dgl. umhüllt. Dabei wird erwärmtes, fliessfähiges Fett in eine Form gebracht und durch ein Druckstempel schalenartig ausgestaltet, wobei der Stempel gekühlt ist und beim Formvorgang die fettartige Schale erstarrt.

In erster Linie, und darauf soll sich die vorliegende Erfindung besonders beziehen, gilt dieser Vorgang für die Herstellung einer Schokoladenschale, die später mit einer Füllung gefüllt wird. Beispielsweise ist aus der GB-PS 207 974 bekannt, einen von einem Kühlmittel durchströmten Stempel in die Schokoladenmasse einzutauchen, wobei das Eintauchen in einem solchen Masse erfolgt, dass die entstehende Schokoladenschale die gewünschte Dicke erhält. Damit der Stempel wieder von der Schokoladenmasse getrennt werden kann, ist der Stempel mit einem entsprechenden Trennmittel versehen, so dass die Schokoladenmasse nicht an der Oberfläche des Stempels haften bleibt.

Aus der DE 93 21 186 U1, dessen Gegenstand auch als EP 0 589 820 A1 veröffentlicht ist, ist ferner bekannt, dass der Stempel bzw. die Vorsprünge oder Kühlkörper an dem Stempel bis auf eine Temperatur unter 0°C abgekühlt werden und dann in die Schokoladenmasse eintauchen. Durch das Abkühlen entsteht auf der Oberfläche des Stempels eine hauchdünne Eisschicht, da der Taupunkt der Umgebungsluft über der Werkzeugtemperatw liegt, die den Stempel von der Schokoladen-masse trennt. Durch die dünne Eisschicht kann es aber zur Fleckenbildung auf dem Stempel kommen, was wiederum unerwünscht ist.

Das gleiche gilt auch für den Vorschlag nach der EP 0 715 813 A1, wonach das Stempelelement mindestens auf eine solche Temperatur heruntergekühlt ist, dass der Taupunkt, der die Schokoladenmasse umgebenden Atmosphäre erreicht bzw. unterschritten wird. Auch hierbei beschlägt die der Schokoladenmasse zugewandte Fläche des Stempelelementes vor dem Kontakt mit der Schokoladenmasse.

Aus der DE 195 35 292 A1 ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung von Schokoladeschalen bekannt. Bei diesem Verfahren soll sich ein Trennmittel aus der umgebenden Atmosphäre auf einen kühlenden Stempel abscheiden.

Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der o. g. Art zu entwickeln, bei dem diese Nachteile und insbesondere die Fleckenbildung nicht auftritt.

Aus "Süsswarenproduktion" Nr. 8, 2. Jahrgang, 23. April 1997 ist ein Verfahren bekannt, bei dem die Stempeltemperatur unter –15°C gehalten und die Luft in der Stempelstation auffeuchtet wird.

Zur Lösung dieser Aufgabe führen die von Anspruch 1.

Durch dieses erfinderische Verfahren wird ein Beschlagen des Stempels bzw. der der Schokoladenmasse zugewandten Flächen des Stempels vermieden, so dass es zu keiner Flekkenbildung kommt. In der Praxis hat sich aber herausgestellt, dass dennoch ein Lösen des Stempels von der Schokoladenmasse sehr gut gelingt, da mit relativ tiefen Temperaturen gefahren wird. Es kommt aber weder zu einer Eisbildung noch zu einer Kondenswasserbildung am Werkzeug.

Besonders wirkungsvoll kann das Verfahren durchgeführt werden, wenn die Form aus sehr wärmeleitfähigem Werkstoff hergestellt ist. Hierbei bietet sich vor allem Kupfer an, welches eine hohe Wärmeleitfähigkeit besitzt. Verbessert wird das Verfahren, wenn auch die Form aus Kupfer besteht und die mit der Masse des Verzehrgutes in Kontakt kommenden Flächen mit Silber oder einer Silberlegierung beschichtet sind. Silber hat nochmals eine höhere Wärmeleitfähigkeit als Kupfer, so dass letztendlich die Wärmeleitfähigkeit an der Oberfläche des Stempels zwischen derjenigen von Kupfer und Silber liegt. Silber hat ferner den Vorteil, dass die Masse des Verzehrgutes nicht haften bleibt.

Damit das ganze Verfahren kontinuierlich durchgeführt werden kann, sollen Stempel und Form gemeinsam während des Temperier- und Fliesspressvorganges bewegt werden. Dabei ist es notwendig, dass Form und Stempel zueinander zentriert werden, weshalb entsprechende Zentrierstifte vorgesehen sind, die in entsprechende Zentrierbohrungen eingreifen.

Ferner wurde festgestellt, dass die Form, die beispielsweise aus Kunststoff bestehen kann, nach mehrmaligem Gebrauch zu Verwerfungen neigt. Deshalb sollen erfindungsgemäss am Stempel bevorzugt federnde Druckstifte vorgesehen sein, welche beim Schliessen des Werkzeuges auf die Form drücken und diese Unebenheiten ausgleichen.

Obwohl die vorliegende Erfindung besonders gut zur Herstellung von Schokoladenschalen geeignet ist, soll sie nicht darauf beschränkt sein, da auch andere Verzehrgüter sehr günstig mit diesem Verfahren hergestellt werden können.

Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung; diese zeigt in

1 eine schematisch dargestellte Frontansicht einer Vorrichtung zum Herstellen von Verzehrgütern;

2 eine Seitenansicht der Vorrichtung gemäss 1;

3 einen Querschnitt durch ein erfindungsgemässes Werkzeug zum Herstellen von Verzehrgütern.

Gemäss 1 weist eine erfindungsgemässe Vorrichtung zur Herstellung von Verzehrgütern einen Maschinenrahmen 1 auf, in dem sich zwei horizontale Führungssäulen 2.1 und 2.2 befinden. An diesen Führungssäulen 2.1 und 2.2 wird ein Schlitten 3 in Richtung des Doppelpfeiles 4 geführt, wobei dieser Schlitten 3 einen Stempel 5 und einen Tisch 6 ebenfalls in Richtung des Doppelpfeiles 4 führt. Der Stempel 5 ist an einer Hubeinrichtung 7 angeordnet und kann in Hubrichtung x (siehe 2) bewegt werden.

Über den Tisch 6 läuft ein Endlosband 8, auf welches eine in 3 gezeigte Form 9 aufgelegt werden kann. Form 9 bildet zusammen mit dem Stempel 5 ein Werkzeug 10 zur Herstellung von Verzehrgütern. Dieses Werkzeug 10 und ein grosser Teil des Schlittens 3 befindet sich innerhalb eines geschlossenen Gehäuses 11.

Gemäss 3 weist die Form 9 Hohlräume 12 auf, die in Gebrauchslage mit einer Masse zum Herstellen des Verzehrgutes gefüllt werden. Dementsprechend besitzt der Hohlraum 12 auch eine Form, die der gewünschten äusseren Form des Verzehrgutes entspracht.

Der Stempel 5 weist zwei Platten 13 und 14 auf, die über Schrauben 15 miteinander verbunden sind. In beide Platten 13 und 14 sind Kanäle 16 und Steg 17 eingearbeitet, die der Führung eines Kühlmediums dienen. Ferner sind an der Platte 14 Vorsprünge 18 festgelegt, die mit den Hohlräumen 12 zur Herstellung des Verzehrgutes zusammenwirken. Auch in diesen Vorsprüngen 18 wird das Külmedium geführt. Ferner ist gestrichelt ein Temperatursensor 19 angedeutet, mit dem die Temperatur des Stempels 5 und insbesondere der Vorsprünge 18 ermittelt werden kann.

Von einer Unterfläche 20 der Platte 14 ragen desweiteren Druckstifte 21.1 und 21.2 ab, welche in Schliesslage des Werkzeuges 10 auf eine Oberfläche 22 der Form 9 drücken. Damit wird die Form 9 auf das Endlosband 8 gedrückt und Verwerfungen der Form 9 ausgeglichen.

Die Funktionsweise der vorliegenden Erfindung ist folgende:

Eine Form 9 wird beispielsweise linksseitig in 1 auf das Endlosband 8 aufgelegt. Neben dem Endlosband 8 läuft bevorzugt eine Kette 23, an der Vorschubstifte 24 vorgesehen sind. Diese Vorschubstifte 24 ragen über das Endlosband 8 hinaus und nehmen die Form 9 mit.

Der Schlitten 3 befindet sich in 1 soweit wie möglich links. Sobald die Form 9 auf dem Tisch 6 angekommen ist, wird der Stempel 5 mittels der Hubeinrichtung 7 abgesenkt, die Vorsprünge 18 greifen in die Hohlräume 12 ein, wobei die Masse des Verzehrgutes sich in dem verbleibenden Hohlraum verteilt. Gleichzeitig drücken die Druckstifte 21.1 und 21.2 auf die Form 9, so dass mögliche Verwerfungen der Form 9 ausgeglichen sind.

Nunmehr fährt der Schlitten 7 mit dem Endlosband 8 mit, wobei gleichzeitig das Verzehrgut in gewünschter Weise temperiert wird.

Sobald der Schlitten 7 in 1 rechtsseitig angekommen ist, wird der Stempel 5 angehoben und die Form 9 freigegeben, die nunmehr aus dem Gehäuse 11 auslaufen kann.


Anspruch[de]
  1. Verfahren zum Herstellen von Verzehrgütern mit einer äusseren Schale, welche durch einen in eine Form (9) eintauchenden temperierten Stempel (5) fliessgepresst hergestellt wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Stempel (5) mit Silber oder einer Silberlegierung beschichtet und der Taupunkt der das Verzehrgut umgebenden Atmosphäre unter der Temperatur des Stempels (5) gehalten wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Stempel (5) und Form (9) gemeinsam während des Temperier- und Fliesspressvorganges bewegt werden.

    Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass Form (9) und Stempel (5) zueinander zentriert werden.

    Verfahren nach einem der Ansprüche 1. bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass Unebenheiten der Form (9) durch den Stempel (5) ausgeglichen werden, indem federnde Druckstifte (21) beim Schliessen eines Werkzeuges auf die Form drücken.

    Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 4 enthaltend einen in eine Form eintauchbaren temperierten Stempel, dadurch gekennzeichnet, dass der Stempel (5) und die Form (9) sich in einem im wesentlichen geschlossenen Gehäuse (11) befinden.

    Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die in Kontakt mit der äusseren Schale des Verzehrgutes kommenden Flächen galvanisch mit einer Hartsilberschicht versehen sind.

    Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass vom Stempel (5) Druckstifte (21) zur Form (9) hin abragen.

Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






IPC
A Täglicher Lebensbedarf
B Arbeitsverfahren; Transportieren
C Chemie; Hüttenwesen
D Textilien; Papier
E Bauwesen; Erdbohren; Bergbau
F Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen
G Physik
H Elektrotechnik

Anmelder
Datum

Patentrecherche


Copyright © 2008 Patent-De Alle Rechte vorbehalten. eMail: info@patent-de.com