Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Herstellen von Verzehrgütern mit einer äusseren Schale, welche durch einen in
eine Form eintauchenden temperierten Stempel fliessgepresst hergestellt wird.
Bei einer Reihe von Verzehrgütern ist es notwendig, eine äussere Schale
aus einer fliessfähigen Masse herzustellen, wobei diese fliessfähige Masse in einen
Hohlraum eingepresst wird und dort durch entsprechende Temperierung erstarrt und
so eine feste Form annimmt. Beispielsweise gilt dies für Hundefutter, wenn eine
äussere Fettschale hergestellt wird, die ein Fleischgemisch od. dgl. umhüllt. Dabei
wird erwärmtes, fliessfähiges Fett in eine Form gebracht und durch ein Druckstempel
schalenartig ausgestaltet, wobei der Stempel gekühlt ist und beim Formvorgang die
fettartige Schale erstarrt.
In erster Linie, und darauf soll sich die vorliegende Erfindung besonders
beziehen, gilt dieser Vorgang für die Herstellung einer Schokoladenschale, die später
mit einer Füllung gefüllt wird. Beispielsweise ist aus der GB-PS
207 974 bekannt, einen von einem Kühlmittel durchströmten Stempel in die
Schokoladenmasse einzutauchen, wobei das Eintauchen in einem solchen Masse erfolgt,
dass die entstehende Schokoladenschale die gewünschte Dicke erhält. Damit der Stempel
wieder von der Schokoladenmasse getrennt werden kann, ist der Stempel mit einem
entsprechenden Trennmittel versehen, so dass die Schokoladenmasse nicht an der Oberfläche
des Stempels haften bleibt.
Aus der DE 93 21 186 U1,
dessen Gegenstand auch als EP 0 589 820 A1
veröffentlicht ist, ist ferner bekannt, dass der Stempel bzw. die Vorsprünge oder
Kühlkörper an dem Stempel bis auf eine Temperatur unter 0°C abgekühlt werden
und dann in die Schokoladenmasse eintauchen. Durch das Abkühlen entsteht auf der
Oberfläche des Stempels eine hauchdünne Eisschicht, da der Taupunkt der Umgebungsluft
über der Werkzeugtemperatw liegt, die den Stempel von der Schokoladen-masse trennt.
Durch die dünne Eisschicht kann es aber zur Fleckenbildung auf dem Stempel kommen,
was wiederum unerwünscht ist.
Das gleiche gilt auch für den Vorschlag nach der EP
0 715 813 A1, wonach das Stempelelement mindestens auf eine solche Temperatur
heruntergekühlt ist, dass der Taupunkt, der die Schokoladenmasse umgebenden Atmosphäre
erreicht bzw. unterschritten wird. Auch hierbei beschlägt die der Schokoladenmasse
zugewandte Fläche des Stempelelementes vor dem Kontakt mit der Schokoladenmasse.
Aus der DE 195 35 292 A1
ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung von Schokoladeschalen bekannt.
Bei diesem Verfahren soll sich ein Trennmittel aus der umgebenden Atmosphäre auf
einen kühlenden Stempel abscheiden.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
der o. g. Art zu entwickeln, bei dem diese Nachteile und insbesondere die Fleckenbildung
nicht auftritt.
Aus "Süsswarenproduktion" Nr. 8, 2. Jahrgang, 23. April 1997 ist ein
Verfahren bekannt, bei dem die Stempeltemperatur unter –15°C gehalten
und die Luft in der Stempelstation auffeuchtet wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe führen die von Anspruch 1.
Durch dieses erfinderische Verfahren wird ein Beschlagen des Stempels
bzw. der der Schokoladenmasse zugewandten Flächen des Stempels vermieden, so dass
es zu keiner Flekkenbildung kommt. In der Praxis hat sich aber herausgestellt, dass
dennoch ein Lösen des Stempels von der Schokoladenmasse sehr gut gelingt, da mit
relativ tiefen Temperaturen gefahren wird. Es kommt aber weder zu einer Eisbildung
noch zu einer Kondenswasserbildung am Werkzeug.
Besonders wirkungsvoll kann das Verfahren durchgeführt werden, wenn
die Form aus sehr wärmeleitfähigem Werkstoff hergestellt ist. Hierbei bietet sich
vor allem Kupfer an, welches eine hohe Wärmeleitfähigkeit besitzt. Verbessert wird
das Verfahren, wenn auch die Form aus Kupfer besteht und die mit der Masse des Verzehrgutes
in Kontakt kommenden Flächen mit Silber oder einer Silberlegierung beschichtet sind.
Silber hat nochmals eine höhere Wärmeleitfähigkeit als Kupfer, so dass letztendlich
die Wärmeleitfähigkeit an der Oberfläche des Stempels zwischen derjenigen von Kupfer
und Silber liegt. Silber hat ferner den Vorteil, dass die Masse des Verzehrgutes
nicht haften bleibt.
Damit das ganze Verfahren kontinuierlich durchgeführt werden kann,
sollen Stempel und Form gemeinsam während des Temperier- und Fliesspressvorganges
bewegt werden. Dabei ist es notwendig, dass Form und Stempel zueinander zentriert
werden, weshalb entsprechende Zentrierstifte vorgesehen sind, die in entsprechende
Zentrierbohrungen eingreifen.
Ferner wurde festgestellt, dass die Form, die beispielsweise aus Kunststoff
bestehen kann, nach mehrmaligem Gebrauch zu Verwerfungen neigt. Deshalb sollen erfindungsgemäss
am Stempel bevorzugt federnde Druckstifte vorgesehen sein, welche beim Schliessen
des Werkzeuges auf die Form drücken und diese Unebenheiten ausgleichen.
Obwohl die vorliegende Erfindung besonders gut zur Herstellung von
Schokoladenschalen geeignet ist, soll sie nicht darauf beschränkt sein, da auch
andere Verzehrgüter sehr günstig mit diesem Verfahren hergestellt werden können.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand
der Zeichnung; diese zeigt in
1 eine schematisch dargestellte Frontansicht
einer Vorrichtung zum Herstellen von Verzehrgütern;
2 eine Seitenansicht der Vorrichtung gemäss
1;
3 einen Querschnitt durch ein erfindungsgemässes
Werkzeug zum Herstellen von Verzehrgütern.
Gemäss 1 weist eine erfindungsgemässe
Vorrichtung zur Herstellung von Verzehrgütern einen Maschinenrahmen 1 auf,
in dem sich zwei horizontale Führungssäulen 2.1 und 2.2 befinden.
An diesen Führungssäulen 2.1 und 2.2 wird ein Schlitten
3 in Richtung des Doppelpfeiles 4 geführt, wobei dieser Schlitten
3 einen Stempel 5 und einen Tisch 6 ebenfalls in Richtung
des Doppelpfeiles 4 führt. Der Stempel 5 ist an einer Hubeinrichtung
7 angeordnet und kann in Hubrichtung x (siehe 2)
bewegt werden.
Über den Tisch 6 läuft ein Endlosband 8, auf welches
eine in 3 gezeigte Form 9 aufgelegt werden
kann. Form 9 bildet zusammen mit dem Stempel 5 ein Werkzeug
10 zur Herstellung von Verzehrgütern. Dieses Werkzeug 10 und ein
grosser Teil des Schlittens 3 befindet sich innerhalb eines geschlossenen
Gehäuses 11.
Gemäss 3 weist die Form 9 Hohlräume
12 auf, die in Gebrauchslage mit einer Masse zum Herstellen des Verzehrgutes
gefüllt werden. Dementsprechend besitzt der Hohlraum 12 auch eine Form,
die der gewünschten äusseren Form des Verzehrgutes entspracht.
Der Stempel 5 weist zwei Platten 13 und
14 auf, die über Schrauben 15 miteinander verbunden sind. In beide
Platten 13 und 14 sind Kanäle 16 und Steg 17
eingearbeitet, die der Führung eines Kühlmediums dienen. Ferner sind an der Platte
14 Vorsprünge 18 festgelegt, die mit den Hohlräumen
12 zur Herstellung des Verzehrgutes zusammenwirken. Auch in diesen Vorsprüngen
18 wird das Külmedium geführt. Ferner ist gestrichelt ein Temperatursensor
19 angedeutet, mit dem die Temperatur des Stempels 5 und insbesondere
der Vorsprünge 18 ermittelt werden kann.
Von einer Unterfläche 20 der Platte 14 ragen desweiteren
Druckstifte 21.1 und 21.2 ab, welche in Schliesslage des Werkzeuges
10 auf eine Oberfläche 22 der Form 9 drücken. Damit wird
die Form 9 auf das Endlosband 8 gedrückt und Verwerfungen der
Form 9 ausgeglichen.
Die Funktionsweise der vorliegenden Erfindung ist folgende:
Eine Form 9 wird beispielsweise linksseitig in 1
auf das Endlosband 8 aufgelegt. Neben dem Endlosband 8 läuft bevorzugt
eine Kette 23, an der Vorschubstifte 24 vorgesehen sind. Diese
Vorschubstifte 24 ragen über das Endlosband 8 hinaus und nehmen
die Form 9 mit.
Der Schlitten 3 befindet sich in 1
soweit wie möglich links. Sobald die Form 9 auf dem Tisch 6 angekommen
ist, wird der Stempel 5 mittels der Hubeinrichtung 7 abgesenkt,
die Vorsprünge 18 greifen in die Hohlräume 12 ein, wobei die Masse
des Verzehrgutes sich in dem verbleibenden Hohlraum verteilt. Gleichzeitig drücken
die Druckstifte 21.1 und 21.2 auf die Form 9, so dass
mögliche Verwerfungen der Form 9 ausgeglichen sind.
Nunmehr fährt der Schlitten 7 mit dem Endlosband
8 mit, wobei gleichzeitig das Verzehrgut in gewünschter Weise temperiert
wird.
Sobald der Schlitten 7 in 1 rechtsseitig
angekommen ist, wird der Stempel 5 angehoben und die Form 9 freigegeben,
die nunmehr aus dem Gehäuse 11 auslaufen kann.