Die Erfindung betrifft eine Gasabsaugvorrichtung für eine Gasableitungsanlage,
insbesondere für eine Abgasanlage oder Lüftungsanlage, mit einem Leitungsendabschnitt,
an dessen Gasaustrittsöffnung das abzuleitende Gas ausströmen kann.
Feuerstätten in einem Gebäude müssen an einer Abgasanlage angeschlossen
sein, welche die Verbrennungsabgase von den Feuerstätten ins Freie ableiten. Aus
Sicherheitsgründen sind an die Funktionszuverlässigkeit von Abgasanlagen sehr hohe
Anforderungen gestellt. Wesentliches Element einer Abgasanlage ist der Schornstein,
der auch bei ungünstigen Witterungsverhältnissen in der Lage sein sollte, die anstehenden
Abgase direkt ins Freie abzuleiten. In Fällen, in denen der Abgastransport nicht
durch den natürlichen Auftrieb erfolgen kann, weil der Schornsteinzug unzureichend
ist, können bekanntermaßen Ventilatoren zur Abgasbeschleunigung in einer betreffenden
Abgasleitung installiert sein. Die Ventilatoren im Abgasweg dienen dazu, die Abgasströmung
zu erzwingen. Es ist auch bekannt, eine Ventilatorvorrichtung auf einem Schornsteinkopf
zu installieren, um Abgase von unten anzusaugen und nach außen zu blasen.
Die vorstehend in Bezug auf Abgasanlagen angesprochenen Probleme treten
in ähnlicher Weise auch bei Lüftungsanlagen für die Be- und Entlüftung von Badezimmern,
WC-Räumen, Küchen, Laborräumen usw. auf. Zur Sicherstellung des zuverlässigen Transportes
der Abluft über Lüftungsschächte bzw. Entlüftungsleitungen ist man auch bereits
dazu übergegangen, Ventilatoren in die Lüftungsleitung einzusetzen, um damit eine
Strömung der Abluft nach außen hin zu erzwingen.
Insbesondere bei Abgasanlagen tritt häufig der Fall auf, dass unter
normalen Witterungsbedingungen der thermische Auftrieb im Schornstein, also der
Schornsteinzug, ausreichen würde, um eine zuverlässige Abgasableitung sicherzustellen,
so dass nur gelegentlich bei ungünstigen Witterungsverhältnissen eine ventilatorische
Zwangsabsaugung erforderlich ist. Da bei herkömmlichen Abgasanlagen der Ventilator
bzw. das Gebläse im Gasableitungsweg des Schornsteins installiert ist und dort einen
relativ großen Strömungwiderstand bildet, kann der Schornsteinzug durch das Vorhandensein
des Ventilators wesentlich beeinträchtigt sein, was in vielen Fällen darauf hinausläuft,
dass der Ventilator im Dauerbetrieb laufen muss, also auch in den Phasen, in denen
der thermische Auftrieb bei Nichtvorhandensein des Ventilators dazu ausreichen ausreichen
würde, die Abgase ins Freie auszubringen.
Der Dauerbetrieb des Ventilators verursacht erhöhte Energiekosten.
Überdies sind Ventilatoren in dem Gasableitungsweg Verschmutzung durch Verbrennungsrückstände
oder durch sonstige im Gasstrom mitgeführte Partikel ausgesetzt. Dies bedeutet einen
erhöhten Verschleiß und eine erhöhte Wartungsanfälligkeit des Ventilators. Schließlich
bedeutet ein Gebläse bzw. ein Ventilator im Abgasströmungsweg eine Erschwernis für
den Schornsteinfeger beim Reinigen des Schornsteins.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, für eine Gasableitungsanlage
der eingangs genannten Art eine Gasabsaugvorrichtung bereitzustellen, die ohne nennenswerte
Störung des Gasströmungswegs installierbar ist, einen vergleichsweise energiesparenden
Betrieb ermöglicht und geringen Wartungsbedarf hat.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass
die Gasabsaugvorrichtung eine Hilfsgasstromerzeugungseinrichtung aufweist, welche
eine erzwungene Strömung eines Hilfsgases erzeugt und den Hilfsgasstrom dem Randbereich
der Gasaustrittsöffnung des Leitungsendabschnittes extern zuführt, so dass das Hilfsgas
im Randbereich der Gasaustrittsöffnung mit einer in Bezug auf die Gasaustrittsöffnung
nach außen gerichteten Strömungsrichtungskomponente strömt.
Die erzwungene schnelle Gasströmung des Hilfsgases in unmittelbarer
Nachbarschaft zur Ausmündung des Leitungsendabschnittes erzeugt einen statischen
Unterdruck und somit einen Sog auf das Gas in dem Leitungsendabschnitt. Die Wirkungsweise
der Gasabsaugvorrichtung nach der Erfindung entspricht somit im Wesentlichen dem
Injektor-Prinzip, wie es ähnlich zum Beispiel bei Wasserstrahlpumpen angewendet
wird. Da das Hilfsgas extern, also außerhalb des den Leitungsendabschnitt aufweisenden
Gasableitungskanals zu dem Randbereich der Gasaustrittsöffnung geleitet wird, erfordert
die Gasabsaugvorrichtung keine Komponenten, die in den Gasableitungskanal bzw. den
daran befindlichen Leitungsendabschnitt hineinragen. Der Strömungswiderstand des
Gasableitungskanals wird somit durch die Gasabsaugvorrichtung nicht erhöht.
Im Falle eines Schornsteins bzw. eines Kaminrohres in einem Schornstein
wird somit dessen Fähigkeit zur Ableitung von Abgasen aufgrund des thermischen Auftriebs
nicht beeinträchtigt. Der Betrieb der Gasabsaugvorrichtung kann somit auf Phasen
beschränkt werden, in denen der normale Schornsteinzug, also der thermische Auftrieb
der Abgase, zu schwach ist, um eine sichere Abgasableitung zu gewährleisten. Da
die erfindungsgemäße Gasabsaugvorrichtung an der Ausmündung eines betreffenden Gasableitungskanals
zur Wirkung kommt, liegt von vornherein schon ein sehr günstiger, normalerweise
leicht zugänglicher Installationsort vor.
Gemäß einer bevorzugten Variante der Gasabsaugvorrichtung nach der
Erfindung ist diese als Baugruppe aus wenigen Elementen oder als Modul vorbereitet,
welches an der Ausmündung einer betreffenden Abgasleitung, also etwa an einem Schornsteinkopf
montierbar und installierbar ist. Ein Eingriff in Form einer Unterbrechung oder
Öffnung des Gasableitungskanals im Schornstein ist somit zur Montage
einer solchen Gasabsaugvorrichtung nach der Erfindung nicht erforderlich.
Bei dem Hilfsgas handelt es sich zweckmäßigerweise um Umgebungsluft,
wobei die Hilfsgasstromerzeugungseinrichtung wenigstens ein Luftansauggerät, insbesondere
ein Gebläse bzw. Ventilator zum Ansaugen der Umgebungsluft und eine die Ansaugluft
zum Randbereich der Gasaustrittsöffnung des Leitungsendabschnittes führende Leitungsanordnung
aufweist. Im Falle der Montage der Gasabsaugvorrichtung an einem Schornsteinkopf
kann ein solches Luftansauggerät außen auf dem Dach, vorzugsweise am Gehäuse der
Gasabsaugvorrichtung vorgesehen sein.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung umfasst die den Hilfsgasstrom
leitende Leitungsanordnung einen den Leitungsendabschnitt zumindest teilweise umgebenden
Kanal. Dieser Kanal kann zum Beispiel so gestaltet sein, dass er den Leitungsendabschnitt
im Wesentlichen konzentrisch umgibt, so dass eine Hilfsgasströmung um den gesamten
Randbereich der Gasaustrittsöffnung des Leitungsendabschnittes herum erzeugt werden
kann und insoweit in Bezug auf den Leitungsendabschnitt und die Gasaustrittsöffnung
näherungsweise axialsymmetrische Ansaugverhältnisse gegeben sind, welche bei einem
vertikalen Schornstein das Ausbringen der Abgase in vertikaler Richtung begünstigen.
Auf diese Weise ist eine Stabilisierung der Rauchgassäule über der Schornsteinausmündung
erzielbar, was theoretisch einer Erhöhung des Schornsteins entspricht.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass
die Gasaustrittsöffnung des Leitungsendabschnittes radial und axial innerhalb eines
den Kanal außen begrenzenden Gehäuses liegt. Auf diese Weise kann der Wirkungsgrad
der Gasabsaugvorrichtung nach der Erfindung günstig beeinflusst werden. Oberhalb
der Gasaustrittsöffnung des Leitungsendabschnittes erfolgt durch das Gehäuse nach
oben hin eine gemeinsame Ableitung des Hilfsgases und des Abgases.
Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung liegt noch darin, dass das
Ansauggerät zur Erzeugung der erzwungenen Strömung des Hilfsgases mit dem abzuleitenden
Gas, also etwa Verbrennungsgas, normalerweise nicht in Kontakt kommt und somit der
Gefahr einer aggressiven Verschmutzung und eines erhöhten Verschleißes nicht ausgesetzt
ist.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden unter Bezugnahme
auf die Figuren näher erläutert.
1 zeigt in einer schematischen Darstellung
eine Seitenansicht einer Gasabsaugvorrichtung nach der Erfindung in Form eines auf
einem Schornsteinkopf aufzumontierenden Moduls.
2 zeigt als weiteres Ausführungsbeispiel
eine Gasabsaugvorrichtung nach der Erfindung für eine Abgasanlage, wobei die Gasabsaugvorrichtung
Komponenten aufweist, die unterm Dach anzuordnen sind.
3 zeigt das Ausführungsbeispiel nach
2 an einem doppelwandigen Kaminrohr.
1 zeigt in einer Längsschnittdarstellung
den Kopfbereich 1 eines Schornsteins mit einem darin vertikal angeordneten
Abgasrohr 3. In 1 ist der Schornstein mit
einer Gasabsaugvorrichtung 5 nach der Erfindung nachgerüstet worden. Die
Gasabsaugvorrichtung 5 hat ein auf dem Schornsteinkopf 1 koaxial
zu dem Schornstein aufliegendes und mit dem Schornstein fest verbundenes Außengehäuse
7 sowie ein in dem Außengehäuse 7 koaxial aufgenommenes Abgasrohrverlängerungselement
9, welches an dem Außengehäuse 7 fixiert ist und einen über den
unteren Rand 1 1 des Außengehäuses 7 nach unten hin abstehenden
Anschlussabschnitt 13 aufweist, welcher in der in 1
gezeigten Montageposition in das Abgasrohr 3 passend und am Umfang abdichtend
eingesteckt ist. Die Elemente 7 und 9 sind vorzugsweise aus Metall,
insbesondere aus Edelstahl gefertigt worden.
Das im Beispielsfall kreiszylindrisch ausgebildete Abgasrohrverlängerungselement
9 stellt einen ergänzten Leitungsendabschnitt für das Abgasrohr
3 dar. Das Abgasrohr 3 ist über (nicht gezeigte) Verbindungselemente
mit dem Abgasauslass einer jeweiligen Feuerstätte verbunden.
Die Ausmündung 15 des Leitungsendabschnittes 9 liegt
sowohl in axialer Richtung als auch in radialer Richtung innerhalb des Außengehäuses
7. In einer abgewandelten Ausführungsform kann der Leitungsendabschnitt
9 durchaus nach oben hin verlängert sein, so dass die Gasaustrittsöffnung
15 etwa auf der Höhe der Austrittsöffnung 17 des Außengehäuses
7 oder sogar geringfügig darüber liegt.
Innen begrenzt das Außengehäuse 7 zusammen mit dem Außenumfang
des Leitungsendabschnittes 9 einen Ringraum 19, der an der Unterseite
des Außengehäuses 7 mittels der vom Abgasrohrverlängerungselement
9 durchsetzten Bodenplatte 21 des Außengehäuses 7 verschlossen
ist. Der Ringraum 19 ist nach oben hin offen, so dass er von unten zuströmende
Frischluft zu dem Randbereich 23 der Gasaustrittsöffnung 15 mit
einer in Bezug auf die Gasaustrittsöffnung 15 nach außen gerichteten Strömungsrichtungskomponente
leiten kann. Für die Erzeugung einer erzwungenen Luftströmung ist seitlich an dem
Außengehäuse 7 ein Gebläse 25 vorgesehen, welches Frischluft aus
der Umgebung ansaugt und in den Ringraum 19 fördert. Erforderlichenfalls
können mehrere Ventilatoren bzw. Gebläse am Umfang des Außengehäuses 7
unterhalb der Austrittsöffnung 15 des Leitungsendabschnittes
9 verteilt sein.
Im Beispielsfall der 1 ist durch die
Form des Außengehäuses 7 und des Leitungsendabschnittes 9 sichergestellt,
dass der von dem Ringraum 19 gebildete Hilfsgaszuführungskanal in dem Bereich
27 nahe der Gasaustrittsöffnung 15 verengt ist. Auf diese Weise
wird erreicht, dass die von dem Luftansauggerät 25 angesaugte
Luft in dem Randbereich der Gasaustrittsöffnung 15 mit vergleichsweise
großer Strömungsgeschwindigkeit aus dem Ringraum 19 mit einer (zumindest
auch) nach oben, d.h. in axialer Richtung des Leitungsendabschnittes 9
nach außen gerichteten Strömungsbewegungskomponente ausströmt. Dabei entsteht an
der Gasaustrittsöffnung 15 des Leitungsendabschnittes 9 ein Unterdruck
und somit ein Sog, welcher Abgas aus dem Abgasrohr 3 heraus ins Freie fördert.
Wie aus 1 unmittelbar zu erkennen ist,
weist das Ausführungsbeispiel der Gasabsaugvorrichtung nach der Erfindung keine
Komponenten auf, die radial in das Abgasrohr 3 in nennenswerter Weise hineinragen
und den Strömungswiderstand des Abgasrohres 3 vergrößern könnten.
Das Luftansauggerät 25 liegt nicht in dem Abgasstrom und
ist daher nicht einer aggressiven Verschmutzung durch die Verbrennungsgase ausgesetzt,
so dass von einer geringen Wartungsanfälligkeit des Luftansauggerätes ausgegangen
werden darf. Da das Luftansauggerät in dem Beispiel 2 der 1
an einer leicht zugänglichen Stelle außen an dem Gehäuse 7 angeordnet ist,
gestalten sich etwaig erforderliche Wartungsabeiten einfach.
Das Außengehäuse 7 und der Leitungsendabschnitt
9 können in alternativen Ausführungsformen durchaus von der Gestaltung
nach 1 abweichende Formen aufweisen. So kann das Gehäuse
7 bzw. der Leitungsendabschnitt 9 zum Beispiel im Querschnitt
orthogonal zu der Achse 29 einen kreisrunden, elliptischen, rechteckigen
oder sonstwie polygonen Umriss haben. Auch hinsichtlich der Ausprägung von Engstellen
oder Erweiterungen des Gehäuses 7 und des Abgasrohrverlängerungselementes
9 bestehen Gestaltungsfreiheiten im Rahmen der Erfindung.
Die Gasabsaugvorrichtung 5 in 1
ist vorzugsweise als einheitlich handhabbare und zusammenhängend montierbare Baueinheit
mit abnehmbarem Gebläse 25 ausgebildet. Wie dargestellt, eignet sich die
Gasabsaugvorrichtung 5 gemäß 1 zur Montage
auf einem Schornsteinkopf außen auf dem Dach.
2 zeigt in einer Teilschnittdarstellung
ein zweites Ausführungbeispiel einer Gasabsaugvorrichtung nach der Erfindung, und
zwar in einer Einbausituation an einem bis unter das Dach eines Gebäudes verkürzten
Schornstein.
Die Gasabsaugvorrichtung 105 ist als Stecksystem aus doppelwandigen
Rohrabschnitten 105a, 105b, 105c ausgebildet. Der unterste
Rohrabschnitt 105a in 2 ist an dem Schornstein
101 stirnseitig befestigt und weist einen nach unten abstehenden Anschlussabschnitt
113 auf, der in das Abgasrohr 103 des Schornsteins 101
eingesteckt ist. Der Anschlussabschnitt 113 ist Teil des radial innen liegenden
Abgasrohrverlängerungselementes 109a, welches einen zylindrischen Abgaskanalabschnitt
definiert. Zwischen den Wänden 31a und 33a der doppelwandigen
Komponente 105a liegt ein Ringraum 119a zum Transport von Luft,
die von dem Luftansauggerät 125 angesaugt und in den Ringraum
119a eingeblasen wird. Im Unterschied zum Ausführungsbeispiel nach
1 hat das Ausführungsbeispiel in 2
ein geschützt unter dem Gebäudedach 35 untergebrachtes Luftansauggerät
125. Das Luftansauggerät 125 ist an einem Stutzen 34
der Komponente 105a angeschlossen, wobei der Stutzen 34 die vom
Luftansauggerät 125 angesaugte Luft radial einwärts und axial nach oben
in Richtung der Auslassöffnung 115 leitet.
Die doppelwandige Rohrkomponente 105b ist ein Verlängerungselement,
wie es von konventionellen doppelwandigen Kaminrohren her bekannt ist.
Die doppelwandige Komponente 105c bildet das Abschlusselement
der Gasabsaugvorrichtung 105 mit der Gasaustrittsöffnung 115 oberhalb
des Daches 35. Auch die Elemente 105b und 105c weisen
einen Ringraum 119b bzw. 119c zwischen Innenwand 31b;
31c und Außenwand 33b; 33c auf. Die miteinander kommunizierenden
Ringräume 119a, 119b, 119c bilden den Luftzuführungskanal
zur Zuführung der von dem Gebläse 125 angesaugten Luft zu dem Randbereich
123 der Gasaustrittsöffnung 115 . Die schnelle Luftströmung an
der Gasaustrittsöffnung 115 des Leitungsendabschnittes 109 verursacht
entsprechend dem Injektorprinzip einen Sog zum Ausbringen von Abgas aus dem Abgasrohr
103.
Die Komponenten 105c und 105b können nach
2 im Wesentlichen identisch sein. Gemäß einer Variante
kann das Abschlusselement 105c in der mit Strichpunktlinien angedeuteten
Weise an seinem oberen Ende so ausgebildet sein, dass der von der Außenwand
33c gebildete Außenzylinder axial über den Rand 123 der Gasaustrittsöffnung
115 nach oben verlängert und ggf. in dem verlängerten Bereich verengt ist.
In 3 ist das vorstehend unter Bezugnahme
auf 2 erläuterte Ausführungsbeispiel als Baugruppe
aus Komponenten eines "Baukastensystems" aus doppelwandigen Kaminrohrelementen z.B.
aus Edelstahl dargestellt. Unterhalb der Komponente 105a haben die Kaminrohrkomponenten
39 eine Wärmeisolierung 41 zwischen Innenrohr und Außenrohr.
Der Betrieb des Luftansauggerätes 25 in 1
und 125 in 2 bzw. 3
kann z.B. gesteuert in Abhängigkeit von sensorisch überwachten Bedingungen erfolgen,
die den Schornsteinzug beeinflussen, also etwa Witterungsbedingungen, Abgastemperaturbedingungen,
Druckschwankungen usw. Sofern ein für eine zuverlässige Ausbringung des Abgases
hinreichender Schornsteinzug vorliegt, kann das Luftansauggerät passiv geschaltet
werden.
Es kann auch Anwendungsfälle geben, in denen eine Gasabsaugvorrichtung
nach der Erfindung mit Dauerbetrieb des Luftansauggerätes vorzusehen ist. Dies können
z.B. Fälle sein, in denen bisher der Einsatz von Ventilatoren im Gasableitungsweg
erforderlich bzw. vorgeschrieben war. Die Gasabsaugvorrichtung
kann z.B. dazu eingesetzt werden, diese Ventilatoren zu ersetzen.