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Dokumentenidentifikation DE20216142U1 08.04.2004
Titel Vorrichtung zur Halterung eines Säge- oder Schneidblattes
Anmelder Wera-Werk Hermann Werner GmbH & Co. KG, 42349 Wuppertal, DE
Vertreter H.-J. Rieder und Partner, 42329 Wuppertal
DE-Aktenzeichen 20216142
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 08.04.2004
Registration date 04.03.2004
Application date from patent application 21.10.2002
IPC-Hauptklasse B23D 61/00

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Halterung eines Säge- oder Schneidblattes, dessen Angel zumindest eine Verriegelungsstufe ausbildet, welche Angel in einer Freigabestellung der Vorrichtung in einen Einsteckschlitz der Vorrichtung einsteckbar ist, um dort durch formschlüssigen Vorgriff eines Formschlusshaltemittels vor die zumindest eine Verriegelungsstufe gegen Herausziehen gehalten zu sein, wobei das Formschlusshaltemittel in einem Fenster der Schlitzwandung einliegt und von einer Schrägflanke einer Verriegelungsmuffe gegen eine Verlagerung in Schlitzauswärtsrichtung gefesselt ist.

Eine derartige Vorrichtung ist aus der DE 25 00 788 bekannt. Diese Schrift beschreibt eine Schnellwechsel-Einspannvorrichtung für sich hin- und herbewegende Werkzeugblätter an einer elektrisch betriebenen Stichsäge. Der Einsteckschlitz wird dort von einem zylinderförmigen Körper, der ein Außengewinde trägt, und einer beweglichen Backe gebildet. In der Backe befindet sich ein Fenster, welches sich in Radialrichtung erstreckt und in welchem eine Kugel einliegt. Der Kugeldurchmesser ist größer als die Dicke des Fensters, so dass die Kugel von außen her von einer Schrägflanke der Verriegelungsmuffe beaufschlagt werden kann, um in eine kreisförmige Öffnung der Angel des Sägeblattes hineingepresst zu werden.

Aus der DE 195 43 247 A1 ist ebenfalls eine Vorrichtung zur Halterung eines Sägeblattes bekannt, bei der die eine Seitenwandung des Einsteckschlitzes von einer beweglichen Backe gebildet ist, in welcher eine Kugel einliegt. Auch hier ist die Verriegelungsmuffe über ein Gewinde mit dem sie tragenden Körper verbunden.

Die DE 4313 718 C2 beschreibt ebenfalls eine Vorrichtung zur Halterung eines Sägeblattes. Dort sind beide Schlitzwände des Einsteckschlitzes jeweils beweglichen Backen zugeordnet, welche von Schrägflanken einer Verriegelungsmuffe beaufschlagt werden. Bei dem aus der US 2,735,685 her bekannten Futter zur Aufnahme eines Sägeblattes ist eine bewegliche Klemmbacke vorgesehen, die mittelst einer Schraube in ihre Klemmstellung gebracht wird.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die eingangs erwähnte Vorrichtung zur Halterung eines Säge- und Schneidblattes gebrauchsvorteilhaft weiterzubilden.

Gelöst wird die Aufgabe durch die in den Ansprüchen angegebene Erfindung.

Der Anspruch 1 sieht zunächst und im Wesentlichen vor, dass die Verriegelungsmuffe gegen die Rückstellkraft einer Feder axial verlagerbar ist. Gegenüber dem eingangs erwähnten Stand der Technik hat dies den Vorteil, dass die Formschlusshaltemittel schnell von einer Freigabestellung in eine Verriegelungsstellung gebracht werden können. Die Feder sorgt zudem dafür, dass die Formschlusshaltemittel selbsttätig von der Freigabestellung in die Vorgriffsstellung vor die Verriegelungsstufe gebracht werden. Auch das Entriegeln ist vereinfacht. Dies erfolgt lediglich durch eine Axialverlagerung der Verriegelungsmuffe. Das Formschlusshaltemittel hat bevorzugt die Form einer Kugel. Die Kugel wird von einer Schrägflanke der Verriegelungsmuffe in die Vorgriffsstellung gesteuert. Dort wird sie in vorteilhafter Weise von einer Zylinderfläche gehalten. Diese Zylinderfläche wird von einer Innenwandung der Hülse gebildet, die bei ihrer Verlagerung auf einem zylinderförmigen Abschnitt der Vorrichtung gleitet. Es ist ferner von Vorteil, dass die Vorrichtung zwei sich diametral gegenüberliegende Formschlussmittel vorzugsweise jeweils in Form von Kugeln aufweist. Die Verriegelungsstufe kann der Schmalseite der Angel zugeordnet sein. Die Angel des Sägeblattes kann zwei voneinander wegweisende Nasen ausbilden, die den Schmalseiten der Angel angeformt sind. Die Formschlusshaltemittel können sich vor diese Nase legen. Der Körper, welcher den Einsteckschlitz ausbildet, wird bevorzugt von einem Spritzgussteil ausgebildet. Es kann sich hierbei um ein Metallteil oder um ein Kunststoffteil handeln. Dies bedeutet, dass die beiden sich gegenüberliegenden Breitseiten des Schlitzes ein und demselben Körper zugeordnet sind. Der Einsteckschlitz weist darüber hinaus Schmalseitenwände auf. Diese Schmalseitenwände besitzen Bohrungen, in welchen die die Formschlusshaltemittel ausbildenden Kugeln einliegen. Dabei ist der Kugeldurchmesser größer als die Dicke der Schmalseitenwandung des Einsteckschlitzes, so dass die Kugeln in der Verriegelungsstellung in den Schlitz eintauchen. Auch ist der Durchmesser der Kugel wesentlich größer als die Schmalseitenbreite des Schlitzes, welche der Materialstärke der Angel des Sägeblattes entspricht. In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung besitzt der den Einsteckschlitz aufweisende Körper einen zur Erstreckungsrichtung des Einsteckschlitzes fluchtenden Mehrkantabschnitt. Bei diesem Mehrkantabschnitt handelt es sich bevorzugt um einen normierten Sechskant-Abschnitt, so dass dieser Abschnitt in eine Werkzeugaufnahmeöffnung eines Schraubendrehers für auswechselbare Klingen einsteckbar ist. Dieser normierte Sechskant-Schaft kann darüber hinaus in ein handelsübliches Futter für einen Schraubendreherbit eingesteckt werden. Zufolge dieser Ausgestaltung ist in einfacher Weise durch Kombination der Vorrichtung mit einem Schraubendrehergriff ein Sägewerkzeug geschaffen. Dies ist insbesondere deshalb möglich, da der Mehrkantabschnitt axial fest in einem Futter des Schraubendrehergriffs gehalten ist. Der Einsteckschlitz für die Angel des Sägeblattes besitzt Stufen, unterhalb derer sich der Einsteckschlitz mit geringerer Breite fortsetzt. Gegen diese Stufen können die beiden Nasen der Angel treten. Der Boden des Einsteckschlitzes besitzt vorzugsweise schräg aufeinander zulaufende Schmalseiten.

Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand eines zeichnerisch veranschaulichten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:

1 die Haltevorrichtung, mit eingespanntem verkürzt gezeigtem Sägeblatt, perspektivisch dargestellt,

2 den Vollschnitt gemäß der Linie II-II in 1,

3 den Querschnitt gemäß der Linie III-III in 2, vergrößert,

4 den Vollschnitt gemäß 2, die Haltevorrichtung in der Steckbereitschaftsstellung,

5 die Haltevorrichtung teilaufgebrochen in einer Zwischenstellung, in einem einem Schraubendrehergriff zugeordneten Futter gehalten.

Die dargestellte Vorrichtung ist eine Haltevorrichtung 1 für ein Sägeblatt 2. Bei dem Sägeblatt 2 handelt es sich um ein handelsübliches Stichsägeblatt mit einer standardierten Angel 12. Die Haltevorrichtung 1 besitzt einen aus einem Metall- oder Kunststoffmaterial bestehenden zylinderförmigen Körper 3 mit einem daran angeformten Mehrkantabschnitt 4. Der zylinderförmige Körper 3 kann im Spritzgussverfahren hergestellt werden.

Der Mehrkantabschnitt 4 ist ein normierter Sechskant-Abschnitt. Der Mehrkant-Abschnitt 4 kann in eine entsprechend ausgeformte Öffnung eines Handgriffes eingeführt werden. Bei dem in der 5 dargestellten Ausführungsbeispiel wird diese Öffnung von einem Schnellwechselfutter ausgebildet, welches in dem Handgriff integriert ist.

Dem Mehrkantabschnitt 4 gegenüberliegend, befindet sich ein schachtartiger als Sackloch 7' ausgebildeter Einsteckschlitz 7. Der Einsteckschlitz hat ein rechteckiges Querschnittsprofil. Die größte Querschnittsfläche des Einsteckschlitzes 7 befindet sich im Bereich der Öffnung des Einsteckschlitzes 7. In seiner Tiefenerstreckung verjüngt sich der Einsteckschlitz im Bereich seiner Querschnittslängserstreckung bei gleichbleibender Breite unter Ausbildung sich gegenüberliegender Stufen 8. Den Stufen 8 schließt sich ein weiterer Abschnitt an. Die Stufenflanken 8 bilden die Mündung für dieses achsparallelen Vorsatz des Sacklochs 7'. Der Boden des Sackloches 7' wird von Schrägflanken 11 gebildet, die in einen teilkreisförmigen Grund 9 eintreten. Die Schrägflanken 11 schließen sich Längsschmalseiten 10 an, die an den Stufen 8 beginnen.

Wie in 2 dargestellt, liegt das Sägeblatt 2 mit seiner Angel 12 in dem Einsteckschlitz 7 dem Sackloch 7' formangepasst ein. Eine Zentrierung erfolgt mittels der beiden symmetrisch angeordneten Schrägflanken 11. Ein schräger Endabschnitt der Angel 12 liegt an den Schrägflanken 11 an.

Von zwei sich diametral gegenüberliegenden Verriegelungsstufen 14 gebildete Rückenflanken 21 stoßen gegen die Stufenflanken 8. Die den Rückenflanken 21 gegenüberliegenden Vorderflanken der Verriegelungstsufe 14 liegen rückwärtig einer Kugel 15. Diese Kugel 15 verhindert ein Herausziehen des Sägeblatts aus dem Einsteckschlitz 7.

Die beiden sich diametral gegenüberliegenden Kugeln 15 liegen jeweils in Radialöffnungen 19 der Wandung des Einsteckschlitzes 17 im Bereich seiner Schmalseiten. Die Fesselung der Kugeln 15 in den Radialöffnungen erfolgt mittels einer Zylinderfläche 18 einer Verriegelungsmuffe 20. An die Zylinderfläche 18 schließt sich muffeninnenseitig eine konusförmige Schrägflanke an, so dass die Verriegelungsmuffe 20 eine innere Höhlung ausbildet, in welche bei verlagerter Verriegelungsmuffe 20 die Kugeln 15 eintreten können. Dann kann das Sägeblatt aus dem Einsteckschlitz 7 herausgezogen werden.

Die Verriegelungsmuffe 20 wird von einer Feder 22 in der Verriegelungsstellung gehalten, in welcher die Zylinderfläche 18 die Öffnung 19 verschließt. Wird die Verriegelungsmuffe 20 gegen die Rückstellkraft der Feder 22, die sich an einem Umfangsringbund des Körpers 3 abstützt, verschoben, so gelangt die innere Höhlung vor die Öffnung 19, so dass die Kugel radial auswärts ausweichen kann.

Die Funktionsweise der Haltevorrichtung ist wie folgt: Ausgangsstellung ist die in 4 dargestellte, in welcher sich die Haltevorrichtung 1 in einer Steckbereitschaftsstellung befindet. Dabei kann die Kugel 15 im Grund der Sacklochbohrung 17 einliegen.

Um in die in 2 dargestellte Bestückungsstellung zu gelangen, wird die durch Feder 22 druckbeaufschlagte Verriegelungsmuffe 20, wie in 5 dargestellt, in L-Richtung verschoben. Diese Stellung kann die Kugel 15 nach radial außen ausweichen. Diese Ausweichbewegung wird unterstützt, wenn die Rükkenflanke 21 gegen die Kugel tritt. Den höchsten Überwindungspunkt erfährt die Kugel 15 beim Passieren der Verriegeuungmtufe 14. Dabei wird die Kugel 15 in der Freigabestellung gegen eine Schrägflanke 23 an der Verriegelungsmuffe 20 gehalten. Beim Erreichen der Bestückungsstellung liegt die Angel 12 in dem Einsteckschlitz 7, 7' formschlüssig ein. Die Begrenzung erfolgt durch die Stufen 8, eventuell auch durch den Nasengrund 9. Durch Lösen der Verriegelungsmuffe 20 aus der Freigabestellung in die Sperrstellung wird die Kugel 15 mittels Schrägflanke 23 in den formschlüssigen Vorgriff vor die Verriegeuungstufe 14 versetzt. Das Sägeblatt 2 ist dann gegen Herausziehen gehalten. Die Halterungen in der Sperrstellung erfolgt durch die Zylinderfläche 18 vor der Radialöffnung 19. Zum Herausnehmen des Sägeblattes aus der Vorrichtung braucht lediglich die Verriegelungsmuffe 20 gegen die Rückstellkraft der Feder 22 in die Freigabestellung verlagert werden. Die Kugeln können dann radial ausweichen, wenn die Kante der Vorderflanke der Stufe 14 die Rundung der Kugel beaufschlagt.

Im Ausführungsbeispiel ist die Vorrichtung als Adapter ausgebildet. Mit diesem Adapter lässt sich ein Schraubwerkzeug mit einem Schnellwechselfutter in einfacher Weise in ein Säge- oder Schneidwerkzeug verwandeln. In den Adapter braucht lediglich das entsprechende Säge- oder Schneidwerkzeug eingesetzt zu werden.

Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.


Anspruch[de]
  1. Vorrichtung zur Halterung eines Säge- oder Schneidblattes (2), dessen Angel (12) zumindest eine Verriegelungsstufe (14) ausbildet, welche Angel (12) in einer Freigabestellung der Vorrichtung (1) in einen Einsteckschlitz (7, 7') der Vorrichtung (1) einsteckbar ist, um dort durch formschlüssigen Vorgriff eines Formschlusshaltemittels vor die zumindest eine Verriegelungsstufe (14) gegen Herausziehen gehalten zu sein, wobei das Formschlusshaltemittel in einem Fenster der Schlitzwandung einliegt und von einer Verriegelungsmuffe (20) gegen eine Verlagerung in Schlitzauswärtsrichtung fesselbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsmuffe (20) gegen die Rückstellkraft einer Feder (22) axial verlagerbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder insbesondere danach dadurch gekennzeichnet, dass das Formschlusshaltemittel von einer Schrägflanke (23) der Verriegelungsmuffe (20) in die Vorgriffsstellung steuerbar ist und dort von einer Zylinderfläche (18) gehalten ist.
  3. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch zwei sich diametral gegenüberliegende Formschlusshaltemittel, die in der Verriegelungsstellung vor den Längsschmalseiten (13) der Angel (12) zugeordneten Nasen liegen.
  4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch materialeinheitlich miteinander verbundene Seitenwände des Einsteckschlitzes (7,7'), die von einem zylinderförmigen Körper (3) gebildet werden.
  5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Einsteckschlitz (7,7') einem Gussteil, insbesondere einem Metall- oder Kunststoffspritzgussteil zugeordnet ist.
  6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch einen dem zylinderförmigen Körper (3) angeformten Mehrkant- (4), insbesondere normierten Sechskant-Abschnitt, zum Einstecken in ein Futter (6).
  7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Mehrkantabschnitt (4) dem zylinderförmigen Körper materialeinheitlich angeformt ist.
  8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest ein Formschlusshaltemittel eine Kugel (15) ist.
  9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Kugeln (15) in sich diametral gegenüberliegenden Bohrungen (14) einliegen.
  10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass sich der als Sackloch gestaltete Einsteckschlitz (7,7') unter Ausbildung zweier Stufen zur Anlage der Nasen (9') verjüngt.
  11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Einsteckschlitz (7,7') im Bereich seines Bodens schräg aufeinander zulaufende Schmalseiten (10) aufweist.
  12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) mit einem ein Einsteckfutter (6) für den Sechskantabschnitt (4) aufweisenden Griff (5) kombinierbar ist.
  13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Griff (5) ein Schraubendrehergriff ist mit einem Futter (6) zur Aufnahme wahlweise des Sechskantabschnittes (4) des zylinderförmigen Körpers (3) oder eines handelsüblichen Bits.
  14. Aus einer Vorrichtung (1) gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche und einem Griff (5) mit einem Futter (6) zur Aufnahme der Vorrichtung (1) bestehende Handsäge.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen






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