Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Halterung eines Säge-
oder Schneidblattes, dessen Angel zumindest eine Verriegelungsstufe ausbildet, welche
Angel in einer Freigabestellung der Vorrichtung in einen Einsteckschlitz der Vorrichtung
einsteckbar ist, um dort durch formschlüssigen Vorgriff eines Formschlusshaltemittels
vor die zumindest eine Verriegelungsstufe gegen Herausziehen gehalten zu sein, wobei
das Formschlusshaltemittel in einem Fenster der Schlitzwandung einliegt und von
einer Schrägflanke einer Verriegelungsmuffe gegen eine Verlagerung in Schlitzauswärtsrichtung
gefesselt ist.
Eine derartige Vorrichtung ist aus der DE
25 00 788 bekannt. Diese Schrift beschreibt eine Schnellwechsel-Einspannvorrichtung
für sich hin- und herbewegende Werkzeugblätter an einer elektrisch betriebenen Stichsäge.
Der Einsteckschlitz wird dort von einem zylinderförmigen Körper, der ein Außengewinde
trägt, und einer beweglichen Backe gebildet. In der Backe befindet sich ein Fenster,
welches sich in Radialrichtung erstreckt und in welchem eine Kugel einliegt. Der
Kugeldurchmesser ist größer als die Dicke des Fensters, so dass die Kugel von außen
her von einer Schrägflanke der Verriegelungsmuffe beaufschlagt werden kann, um in
eine kreisförmige Öffnung der Angel des Sägeblattes hineingepresst zu werden.
Aus der DE 195 43 247 A1
ist ebenfalls eine Vorrichtung zur Halterung eines Sägeblattes bekannt, bei der
die eine Seitenwandung des Einsteckschlitzes von einer beweglichen Backe gebildet
ist, in welcher eine Kugel einliegt. Auch hier ist die Verriegelungsmuffe über ein
Gewinde mit dem sie tragenden Körper verbunden.
Die DE 4313 718 C2
beschreibt ebenfalls eine Vorrichtung zur Halterung eines Sägeblattes. Dort sind
beide Schlitzwände des Einsteckschlitzes jeweils beweglichen Backen zugeordnet,
welche von Schrägflanken einer Verriegelungsmuffe beaufschlagt werden. Bei dem aus
der US 2,735,685 her bekannten Futter zur
Aufnahme eines Sägeblattes ist eine bewegliche Klemmbacke vorgesehen, die mittelst
einer Schraube in ihre Klemmstellung gebracht wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die eingangs erwähnte Vorrichtung
zur Halterung eines Säge- und Schneidblattes gebrauchsvorteilhaft weiterzubilden.
Gelöst wird die Aufgabe durch die in den Ansprüchen angegebene Erfindung.
Der Anspruch 1 sieht zunächst und im Wesentlichen vor, dass die Verriegelungsmuffe
gegen die Rückstellkraft einer Feder axial verlagerbar ist. Gegenüber dem eingangs
erwähnten Stand der Technik hat dies den Vorteil, dass die Formschlusshaltemittel
schnell von einer Freigabestellung in eine Verriegelungsstellung gebracht werden
können. Die Feder sorgt zudem dafür, dass die Formschlusshaltemittel selbsttätig
von der Freigabestellung in die Vorgriffsstellung vor die Verriegelungsstufe gebracht
werden. Auch das Entriegeln ist vereinfacht. Dies erfolgt lediglich durch eine Axialverlagerung
der Verriegelungsmuffe. Das Formschlusshaltemittel hat bevorzugt die Form einer
Kugel. Die Kugel wird von einer Schrägflanke der Verriegelungsmuffe in die Vorgriffsstellung
gesteuert. Dort wird sie in vorteilhafter Weise von einer Zylinderfläche gehalten.
Diese Zylinderfläche wird von einer Innenwandung der Hülse gebildet, die bei ihrer
Verlagerung auf einem zylinderförmigen Abschnitt der Vorrichtung gleitet. Es ist
ferner von Vorteil, dass die Vorrichtung zwei sich diametral gegenüberliegende Formschlussmittel
vorzugsweise jeweils in Form von Kugeln aufweist. Die Verriegelungsstufe kann der
Schmalseite der Angel zugeordnet sein. Die Angel des Sägeblattes kann zwei voneinander
wegweisende Nasen ausbilden, die den Schmalseiten der Angel angeformt sind. Die
Formschlusshaltemittel können sich vor diese Nase legen. Der Körper, welcher den
Einsteckschlitz ausbildet, wird bevorzugt von einem Spritzgussteil ausgebildet.
Es kann sich hierbei um ein Metallteil oder um ein Kunststoffteil handeln. Dies
bedeutet, dass die beiden sich gegenüberliegenden Breitseiten des Schlitzes ein
und demselben Körper zugeordnet sind. Der Einsteckschlitz weist darüber hinaus Schmalseitenwände
auf. Diese Schmalseitenwände besitzen Bohrungen, in welchen die die Formschlusshaltemittel
ausbildenden Kugeln einliegen. Dabei ist der Kugeldurchmesser größer als die Dicke
der Schmalseitenwandung des Einsteckschlitzes, so dass die Kugeln in der Verriegelungsstellung
in den Schlitz eintauchen. Auch ist der Durchmesser der Kugel wesentlich größer
als die Schmalseitenbreite des Schlitzes, welche der Materialstärke der Angel des
Sägeblattes entspricht. In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung besitzt
der den Einsteckschlitz aufweisende Körper einen zur Erstreckungsrichtung des Einsteckschlitzes
fluchtenden Mehrkantabschnitt. Bei diesem Mehrkantabschnitt handelt es sich bevorzugt
um einen normierten Sechskant-Abschnitt, so dass dieser Abschnitt in eine Werkzeugaufnahmeöffnung
eines Schraubendrehers für auswechselbare Klingen einsteckbar ist. Dieser normierte
Sechskant-Schaft kann darüber hinaus in ein handelsübliches Futter für einen Schraubendreherbit
eingesteckt werden. Zufolge dieser Ausgestaltung ist in einfacher Weise durch Kombination
der Vorrichtung mit einem Schraubendrehergriff ein Sägewerkzeug geschaffen. Dies
ist insbesondere deshalb möglich, da der Mehrkantabschnitt axial fest in einem Futter
des Schraubendrehergriffs gehalten ist. Der Einsteckschlitz für die Angel des Sägeblattes
besitzt Stufen, unterhalb derer sich der Einsteckschlitz mit geringerer Breite fortsetzt.
Gegen diese Stufen können die beiden Nasen der Angel treten. Der Boden des Einsteckschlitzes
besitzt vorzugsweise schräg aufeinander zulaufende Schmalseiten.
Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand eines zeichnerisch
veranschaulichten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
1 die Haltevorrichtung, mit eingespanntem
verkürzt gezeigtem Sägeblatt, perspektivisch dargestellt,
2 den Vollschnitt gemäß der Linie II-II
in 1,
3 den Querschnitt gemäß der Linie III-III
in 2, vergrößert,
4 den Vollschnitt gemäß 2,
die Haltevorrichtung in der Steckbereitschaftsstellung,
5 die Haltevorrichtung teilaufgebrochen
in einer Zwischenstellung, in einem einem Schraubendrehergriff zugeordneten Futter
gehalten.
Die dargestellte Vorrichtung ist eine Haltevorrichtung 1
für ein Sägeblatt 2. Bei dem Sägeblatt 2 handelt es sich um ein
handelsübliches Stichsägeblatt mit einer standardierten Angel 12. Die Haltevorrichtung
1 besitzt einen aus einem Metall- oder Kunststoffmaterial bestehenden zylinderförmigen
Körper 3 mit einem daran angeformten Mehrkantabschnitt 4. Der
zylinderförmige Körper 3 kann im Spritzgussverfahren hergestellt werden.
Der Mehrkantabschnitt 4 ist ein normierter Sechskant-Abschnitt.
Der Mehrkant-Abschnitt 4 kann in eine entsprechend ausgeformte Öffnung
eines Handgriffes eingeführt werden. Bei dem in der 5
dargestellten Ausführungsbeispiel wird diese Öffnung von einem Schnellwechselfutter
ausgebildet, welches in dem Handgriff integriert ist.
Dem Mehrkantabschnitt 4 gegenüberliegend, befindet sich ein
schachtartiger als Sackloch 7' ausgebildeter Einsteckschlitz
7. Der Einsteckschlitz hat ein rechteckiges Querschnittsprofil. Die größte
Querschnittsfläche des Einsteckschlitzes 7 befindet sich im Bereich der
Öffnung des Einsteckschlitzes 7. In seiner Tiefenerstreckung verjüngt sich
der Einsteckschlitz im Bereich seiner Querschnittslängserstreckung bei gleichbleibender
Breite unter Ausbildung sich gegenüberliegender Stufen 8. Den Stufen
8 schließt sich ein weiterer Abschnitt an. Die Stufenflanken
8 bilden die Mündung für dieses achsparallelen Vorsatz des Sacklochs
7'. Der Boden des Sackloches 7' wird von Schrägflanken
11 gebildet, die in einen teilkreisförmigen Grund 9 eintreten.
Die Schrägflanken 11 schließen sich Längsschmalseiten 10 an, die
an den Stufen 8 beginnen.
Wie in 2 dargestellt, liegt das Sägeblatt
2 mit seiner Angel 12 in dem Einsteckschlitz 7 dem Sackloch
7' formangepasst ein. Eine Zentrierung erfolgt mittels der beiden symmetrisch
angeordneten Schrägflanken 11. Ein schräger Endabschnitt der Angel
12 liegt an den Schrägflanken 11 an.
Von zwei sich diametral gegenüberliegenden Verriegelungsstufen
14 gebildete Rückenflanken 21 stoßen gegen die Stufenflanken
8. Die den Rückenflanken 21 gegenüberliegenden Vorderflanken der
Verriegelungstsufe 14 liegen rückwärtig einer Kugel 15. Diese
Kugel 15 verhindert ein Herausziehen des Sägeblatts aus dem Einsteckschlitz
7.
Die beiden sich diametral gegenüberliegenden Kugeln 15 liegen
jeweils in Radialöffnungen 19 der Wandung des Einsteckschlitzes
17 im Bereich seiner Schmalseiten. Die Fesselung der Kugeln 15
in den Radialöffnungen erfolgt mittels einer Zylinderfläche 18 einer Verriegelungsmuffe
20. An die Zylinderfläche 18 schließt sich muffeninnenseitig eine
konusförmige Schrägflanke an, so dass die Verriegelungsmuffe 20 eine innere
Höhlung ausbildet, in welche bei verlagerter Verriegelungsmuffe 20 die
Kugeln 15 eintreten können. Dann kann das Sägeblatt aus dem Einsteckschlitz
7 herausgezogen werden.
Die Verriegelungsmuffe 20 wird von einer Feder
22 in der Verriegelungsstellung gehalten, in welcher die Zylinderfläche
18 die Öffnung 19 verschließt. Wird die Verriegelungsmuffe
20 gegen die Rückstellkraft der Feder 22, die sich an einem Umfangsringbund
des Körpers 3 abstützt, verschoben, so gelangt die innere Höhlung vor die
Öffnung 19, so dass die Kugel radial auswärts ausweichen kann.
Die Funktionsweise der Haltevorrichtung ist wie folgt: Ausgangsstellung
ist die in 4 dargestellte, in welcher sich die Haltevorrichtung
1 in einer Steckbereitschaftsstellung befindet. Dabei kann die Kugel
15 im Grund der Sacklochbohrung 17 einliegen.
Um in die in 2 dargestellte Bestückungsstellung
zu gelangen, wird die durch Feder 22 druckbeaufschlagte Verriegelungsmuffe
20, wie in 5 dargestellt, in L-Richtung verschoben.
Diese Stellung kann die Kugel 15 nach radial außen ausweichen. Diese Ausweichbewegung
wird unterstützt, wenn die Rükkenflanke 21 gegen die Kugel tritt. Den höchsten
Überwindungspunkt erfährt die Kugel 15 beim Passieren der Verriegeuungmtufe
14. Dabei wird die Kugel 15 in der Freigabestellung gegen eine
Schrägflanke 23 an der Verriegelungsmuffe 20 gehalten. Beim Erreichen
der Bestückungsstellung liegt die Angel 12 in dem Einsteckschlitz
7, 7' formschlüssig ein. Die Begrenzung erfolgt durch die Stufen
8, eventuell auch durch den Nasengrund 9. Durch Lösen der Verriegelungsmuffe
20 aus der Freigabestellung in die Sperrstellung wird die Kugel
15 mittels Schrägflanke 23 in den formschlüssigen Vorgriff vor
die Verriegeuungstufe 14 versetzt. Das Sägeblatt 2 ist dann gegen
Herausziehen gehalten. Die Halterungen in der Sperrstellung erfolgt durch die Zylinderfläche
18 vor der Radialöffnung 19. Zum Herausnehmen des Sägeblattes
aus der Vorrichtung braucht lediglich die Verriegelungsmuffe 20 gegen die
Rückstellkraft der Feder 22 in die Freigabestellung verlagert werden. Die
Kugeln können dann radial ausweichen, wenn die Kante der Vorderflanke der Stufe
14 die Rundung der Kugel beaufschlagt.
Im Ausführungsbeispiel ist die Vorrichtung als Adapter ausgebildet.
Mit diesem Adapter lässt sich ein Schraubwerkzeug mit einem Schnellwechselfutter
in einfacher Weise in ein Säge- oder Schneidwerkzeug verwandeln. In den Adapter braucht
lediglich das entsprechende Säge- oder Schneidwerkzeug eingesetzt zu werden.
Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In
die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten
Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen,
auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung
mit aufzunehmen.