Die Erfindung betrifft einen Gasverteiler mit einem Hauptrohr, das
einen Rohrkörper mit mindestens einem Paar seitlich angeschweißter Gewindestutzen
aufweist, von denen einer mit dem Inneren des Hauptrohres und der andere mit einem
den Rohrkörper durchquerenden Verbraucherrohr verbunden ist, und mit mindestens
einem Anschlussstutzen an dem Rohrkörper.
Derartige Gasverteiler werden insbesondere zum Anschluss von Gaszählern
benutzt, wobei an das Hauptrohr des Gasverteilers zahlreiche Gaszähler angeschlossen
werden. In DE 88 01 412 U ist ein
derartiger Gasverteiler beschrieben. Das Hauptrohr weist einen langgestreckten Rohrkörper
auf, von dem Paare von Gewindestutzen abgehen. An jedes Paar von Gewindestutzen
wird über Absperrventile und S-Anschlüsse der Einlass bzw. der Auslass eines Gaszählers
angeschlossen. Das Hauptrohr des Gasverteilers ist an den Enden mit Gewindeanschlüssen
versehen, auf die Leitungen oder Verschlusskappen mit entsprechendem Dichtungsmaterial
aufgeschraubt werden.
Es gibt Fälle, in denen unberechtigte Personen an Gasverteilern manipulieren.
Die Gründe für solche Manipulationen umfassen die Absicht des Gasdiebstahls, des
Versicherungsbetruges, der Selbsttötung bis hin zu psychischen Störungen. Manipulationen
an Gasverteilern sind insbesondere an den Gewindeanschlüssen des Hauptrohres und
des Verbraucherrohres möglich, weil hier lediglich eine Kappe oder Überwurfmutter
mit einem Schraubgerät gelockert werden muss, um einen Gasaustritt herbeizuführen.
Manipulationen an den Gewindeanschlüssen, die zum Gaszähler führen, sind dagegen
schwieriger, weil eingedichtete Muffenteile nur nach der Demontage des Gaszählers
heraus zu schrauben sind.
Es gibt bereits Sicherheitsvorschriften, die bei Gasverteilern den
Einsatz von Sicherheitsverschlüssen vorschreiben, welche durch Einsatz von handelsüblichen
Werkzeugen nicht zu öffnen sind. Solche Sicherheitsverschlüsse sind jedoch kompliziert
und teuer. Außerdem erfordern sie, dass der Gasinstallateur hierfür Spezialwerkzeug
mitführen muss.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Gasverteiler zu schaffen,
der unter Verwendung üblicher Installationstechniken installierbar ist und das Manipulationsrisiko
vermindert.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 bzw. mit den Merkmalen des Anspruchs 2.
Während der Gasverteiler üblicherweise aus einer Schweißkonstruktion
besteht, bei der sämtliche Anschlüsse als Gewindeanschlüsse ausgeführt sind, ist
erfindungsgemäß vorgesehen, dass für mindestens einen Anschlussstutzen des Rohrkörpers
bzw. und des Verbraucherrohres die Rohrpresstechnik angewandt wird, bei der eine
deformierbare Pressmuffe, die einen Dichtring enthält, auf das zu verbindende Rohr
aufgepresst wird. Derartige Verbindungen werden auch als Pressfitting bezeichnet.
Sie setzen allerdings voraus, dass das zu verbindende Rohr nicht zu dickwandig ist,
so dass Querschnittsverformungen dieses Rohres beim Pressvorgang möglich sind. Solche
Querschnittsverformungen sind erforderlich, damit die Pressmuffe und das Rohr sich
im Verformungsbereich vollflächig und dicht aneinander anschmiegen. So werden sechskantförmige
oder abgerundet-dreieckförmige Verpresskonturen erzeugt. Die Verpresstechnik erfordert
generell eine Wandstärke des Rohres von 1 bis 2 mm, je nach Nennweite des Rohres.
Rohre mit einer derartig geringen Wandstärke sind allerdings nicht gut schweißbar,
weil die Gefahr besteht, dass beim Anschweißen der zählerseitigen Gewindestutzen
das Hauptrohr oder das Verbraucherrohr verformt wird, und sich das Hauptrohr durch
den Schweißvorgang mit hoher Temperatur verzieht und dadurch die gewünschte Maßgenauigkeit
der Anschlüsse beeinträchtigt.
Nach einem ersten Aspekt der Erfindung ist das Hauptrohr des Gasverteilers
derart ausgebildet, dass der Anschlussstutzen des Rohrkörpers eine gegenüber dem
Rohrkörper verringerte Wandstärke aufweist und zum Anschließen einer Pressmuffe
geeignet ist. Der Rohrkörper ist so dickwandig ausgeführt, dass die Gewindestutzen
ohne die Gefahr von Undichtigkeiten angeschweißt werden können. Andererseits ist
an den Enden die Wandstärke verringert, um eine Pressmuffe anschließen zu können.
Unter einer Pressmuffe soll sowohl eine Durchgangsmuffe verstanden werden, als auch
die Muffe einer Endkappe. In jedem Fall wird bei der Presstechnik die Pressmuffe
mit dem Rohr so verbunden, dass ein zerstörungsfreies Lösen der Verbindung nicht
möglich ist. Eine derartige Verbindung zeichnet sich durch hohe Dichtigkeit und
Festigkeit aus. Sie ist darüber hinaus weitgehend manipulationssicher. Insbesondere
ist ein schnelles Öffnen der Verbindung unmöglich. Der erfindungsgemäße Gasverteiler
kann auf Seiten des Gaszählers in der üblichen Gewindetechnik angeschlossen werden,
ist im Übrigen aber für Pressfitting-Anschlüsse bestimmt.
Gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung weist das Verbraucherrohr
eine gegenüber dem zugehörigen Gewindestutzen verringerte Wandstärke auf und es
ist zum Anschließen einer Pressmuffe ausgebildet. Auch hier wird durch dickwandige
Ausführung des Gewindestutzens ein Anschweißen an das Hauptrohr ermöglicht, während
die zum Verbraucher führende Verbraucherleitung an das Verbraucherrohr des Gasverteilers
mit Hilfe der Pressfitting-Verbindungstechnik angeschlossen wird.
Die Erfindung ermöglicht es, den Gasverteiler insgesamt aus Edelstahl
herzustellen. Gasverteiler befinden sich häufig in einer feuchten Umgebung in Kellern.
Sie sind daher in besonderem Maße der Korrosionsgefahr ausgesetzt. Als Material
für den Gasverteiler eignet sich insbesondere austenitischer nichtrostender
Cr-Ni-Mo-Stahl der Werkstoff-Nr. 1.4401 nach DIN 17455. Die Wandstärke des Rohrkörpers
des Verteilerrohrs und der Gewindestutzen liegt bei mindestens 2 mm. In denjenigen
Bereichen, die durch Pressfitting verbunden werden, beträgt die Wandstärke dagegen
nur 1 bis 1,5 mm. Außerdem ist vorgesehen, dass die für das Pressfitting vorgesehenen
Anschlussstutzen eine geeignete Normgröße haben, um in Verbindung mit genormten
Pressmuffen verwendet zu werden. Solche Normgrößen sind beispielsweise Durchmesser
von 22 mm bis 108 mm Rohrdurchmesser.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen,
dass das Verbraucherrohr mit verringerter Wandstärke durch den Rohrkörper hindurchgeht
und auf der Seite des Gewindestutzens mit diesem verschweißt ist. Alternativ besteht
die Möglichkeit, das Verbraucherrohr dickwandig durch das Hauptrohr hindurchzuführen
und einen Anschlussstutzen mit verringerter Wandstärke erst jenseits des Hauptrohrs
vorzusehen.
Im Folgenden wird unter Bezugnahme auf die einzige Figur der Zeichnung
ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert.
In der Zeichnung ist ein Gasverteiler – teilweise geschnitten
– dargestellt.
Der Gasverteiler weist ein langgestrecktes Hauptrohr 10 auf,
das mit einem Ende 11 an das Gasversorgungsnetz angeschlossen wird und
dessen anderes Ende 12 mit einer – nicht dargestellten – Verschlusskappe
versehen oder an eine weiterführende Leitung angeschlossen werden kann.
Das Hauptrohr 10 weist einen Rohrkörper 13 auf,
an den seitlich abgehende parallele Gewindestutzen 14,15 angeschweißt
sind. Die Schweißnähte sind mit 16 und 17 bezeichnet. Jeder Gewindestutzen
14,15 ist mit einem Außengewinde 18,19 versehen,
auf das das Innengewinde einer Gewindemuffe 20 eines Absperrhahns
21 bzw. 22 aufgeschraubt ist. Die Absperrhähne 21,22
sind Kugelhähne, denen die Gewindemuffen 20 fest angeformt sind.
Der Absperrhahn 21 ist über ein S-Krümmer 24 mit
dem Einlass 25 des Gaszählers 26 verbunden. Der Absperrhahn
22 ist über einen S-Krümmer 27 mit dem Auslass 28 des
Gaszählers 26 verbunden.
Durch den Rohrkörper 13 des Hauptrohrs 10 geht das
Verbraucherrohr 30 quer hindurch. Der Rohrkörper ist zu diesem Zweck mit
zwei diametral angeordneten Bohrungen versehen, durch die das Verbraucherrohr hindurchführt.
Das Verbraucherrohr 30 weist an seinem zählerseitigen Ende den Rohrstutzen
15 mit dem Außengewinde 19 auf. An den Gewindestutzen
15 ist mit einer Schweißnaht 31 ein Rohrabschnitt 32
verringerter Wandstärke angeschweißt, der durch den Innenraum 33 des Rohrkörpers
13 hindurchführt. Der Durchgang des Rohrabschnitts 32 durch den
Rohrkörper ist mit einer Schweißnaht 34 verschlossen. Der Rohrabschnitt
32 bildet außerhalb des Rohrkörpers 13 einen Anschlussstutzen
35.
Im Bereich des Gewindestutzens 15 beträgt die Wandstärke
des Verbraucherrohrs 30 etwa 2 mm und im Bereich des Anschlussstutzens
35 beträgt sie nur etwa 1 bis 1,5 mm. In beiden Bereichen sind die Innendurchmesser
etwa gleich, so dass der Außendurchmesser im Rohrabschnitt 32 gegenüber
dem Gewindestutzen 15 reduziert ist.
An dem einlassseitigen Ende des Hauptrohrs 10 befindet sich
ein Anschlussstutzen 40 mit gegenüber dem Rohrkörper 13 verringerter
Wandstärke. Dieser ist an den Rohrkörper 13 mit einer Schweißnaht
41 angeschweißt.
In gleicher Weise befindet sich an dem gegenüberliegenden Ende ein
Anschlussstutzen 42, der mit einer Schweißnaht 43 angeschweißt
ist.
Während der Rohrkörper 13 des Hauptrohrs eine Wandstärke
von über 2 mm hat, ist die Wandstärke im Bereich der Anschlüsse 40 und
42 nur maximal 2 mm. Die Anschlussstutzen 40 und 42 sind
zum Anschluss einer Pressmuffe 45 ausgebildet. Diese enthält eine Hülse
46, die vorzugsweise aus Kupfer oder Edelstahl besteht und in der Nähe
eines Endes eine ringförmige Ausbauchung 47 aufweist, in der ein Dichtring
48 aus Elastomermaterial angeordnet ist. Zum Verpressen wird eine Presszange,
die zwei geformte Pressbacken aufweist, um die Pressmuffe herumgelegt und diese
wird radial und axial deformiert, wobei auch der Anschlussstutzen 40 verformt
wird. Auf diese Weise erfolgt eine gasdichte und druckdichte Verbindung der Pressmuffe
45 mit dem Anschlussstutzen 40, die störungsfrei nicht lösbar
ist.
Bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel wird ein
Zuführrohr 50 durch eine Pressmuffe 45 mit dem Anschlussstutzen
40 des Hauptrohrs 10 verbunden. Eine andere Pressmuffe
51 bildet eine Verschlusskappe, die auf dem Anschlussstutzen
40 sitzt und diesen verschließt.