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Dokumentenidentifikation DE20216272U1 08.04.2004
Titel Gasverteiler
Anmelder Balg, Hans-Alfred, 50321 Brühl, DE
Vertreter Patentanwälte von Kreisler, Selting, Werner et col., 50667 Köln
DE-Aktenzeichen 20216272
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 08.04.2004
Registration date 04.03.2004
Application date from patent application 23.10.2002
IPC-Hauptklasse F17D 1/04
IPC-Nebenklasse F16L 41/02   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen Gasverteiler mit einem Hauptrohr, das einen Rohrkörper mit mindestens einem Paar seitlich angeschweißter Gewindestutzen aufweist, von denen einer mit dem Inneren des Hauptrohres und der andere mit einem den Rohrkörper durchquerenden Verbraucherrohr verbunden ist, und mit mindestens einem Anschlussstutzen an dem Rohrkörper.

Derartige Gasverteiler werden insbesondere zum Anschluss von Gaszählern benutzt, wobei an das Hauptrohr des Gasverteilers zahlreiche Gaszähler angeschlossen werden. In DE 88 01 412 U ist ein derartiger Gasverteiler beschrieben. Das Hauptrohr weist einen langgestreckten Rohrkörper auf, von dem Paare von Gewindestutzen abgehen. An jedes Paar von Gewindestutzen wird über Absperrventile und S-Anschlüsse der Einlass bzw. der Auslass eines Gaszählers angeschlossen. Das Hauptrohr des Gasverteilers ist an den Enden mit Gewindeanschlüssen versehen, auf die Leitungen oder Verschlusskappen mit entsprechendem Dichtungsmaterial aufgeschraubt werden.

Es gibt Fälle, in denen unberechtigte Personen an Gasverteilern manipulieren. Die Gründe für solche Manipulationen umfassen die Absicht des Gasdiebstahls, des Versicherungsbetruges, der Selbsttötung bis hin zu psychischen Störungen. Manipulationen an Gasverteilern sind insbesondere an den Gewindeanschlüssen des Hauptrohres und des Verbraucherrohres möglich, weil hier lediglich eine Kappe oder Überwurfmutter mit einem Schraubgerät gelockert werden muss, um einen Gasaustritt herbeizuführen. Manipulationen an den Gewindeanschlüssen, die zum Gaszähler führen, sind dagegen schwieriger, weil eingedichtete Muffenteile nur nach der Demontage des Gaszählers heraus zu schrauben sind.

Es gibt bereits Sicherheitsvorschriften, die bei Gasverteilern den Einsatz von Sicherheitsverschlüssen vorschreiben, welche durch Einsatz von handelsüblichen Werkzeugen nicht zu öffnen sind. Solche Sicherheitsverschlüsse sind jedoch kompliziert und teuer. Außerdem erfordern sie, dass der Gasinstallateur hierfür Spezialwerkzeug mitführen muss.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Gasverteiler zu schaffen, der unter Verwendung üblicher Installationstechniken installierbar ist und das Manipulationsrisiko vermindert.

Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. mit den Merkmalen des Anspruchs 2.

Während der Gasverteiler üblicherweise aus einer Schweißkonstruktion besteht, bei der sämtliche Anschlüsse als Gewindeanschlüsse ausgeführt sind, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass für mindestens einen Anschlussstutzen des Rohrkörpers bzw. und des Verbraucherrohres die Rohrpresstechnik angewandt wird, bei der eine deformierbare Pressmuffe, die einen Dichtring enthält, auf das zu verbindende Rohr aufgepresst wird. Derartige Verbindungen werden auch als Pressfitting bezeichnet. Sie setzen allerdings voraus, dass das zu verbindende Rohr nicht zu dickwandig ist, so dass Querschnittsverformungen dieses Rohres beim Pressvorgang möglich sind. Solche Querschnittsverformungen sind erforderlich, damit die Pressmuffe und das Rohr sich im Verformungsbereich vollflächig und dicht aneinander anschmiegen. So werden sechskantförmige oder abgerundet-dreieckförmige Verpresskonturen erzeugt. Die Verpresstechnik erfordert generell eine Wandstärke des Rohres von 1 bis 2 mm, je nach Nennweite des Rohres. Rohre mit einer derartig geringen Wandstärke sind allerdings nicht gut schweißbar, weil die Gefahr besteht, dass beim Anschweißen der zählerseitigen Gewindestutzen das Hauptrohr oder das Verbraucherrohr verformt wird, und sich das Hauptrohr durch den Schweißvorgang mit hoher Temperatur verzieht und dadurch die gewünschte Maßgenauigkeit der Anschlüsse beeinträchtigt.

Nach einem ersten Aspekt der Erfindung ist das Hauptrohr des Gasverteilers derart ausgebildet, dass der Anschlussstutzen des Rohrkörpers eine gegenüber dem Rohrkörper verringerte Wandstärke aufweist und zum Anschließen einer Pressmuffe geeignet ist. Der Rohrkörper ist so dickwandig ausgeführt, dass die Gewindestutzen ohne die Gefahr von Undichtigkeiten angeschweißt werden können. Andererseits ist an den Enden die Wandstärke verringert, um eine Pressmuffe anschließen zu können. Unter einer Pressmuffe soll sowohl eine Durchgangsmuffe verstanden werden, als auch die Muffe einer Endkappe. In jedem Fall wird bei der Presstechnik die Pressmuffe mit dem Rohr so verbunden, dass ein zerstörungsfreies Lösen der Verbindung nicht möglich ist. Eine derartige Verbindung zeichnet sich durch hohe Dichtigkeit und Festigkeit aus. Sie ist darüber hinaus weitgehend manipulationssicher. Insbesondere ist ein schnelles Öffnen der Verbindung unmöglich. Der erfindungsgemäße Gasverteiler kann auf Seiten des Gaszählers in der üblichen Gewindetechnik angeschlossen werden, ist im Übrigen aber für Pressfitting-Anschlüsse bestimmt.

Gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung weist das Verbraucherrohr eine gegenüber dem zugehörigen Gewindestutzen verringerte Wandstärke auf und es ist zum Anschließen einer Pressmuffe ausgebildet. Auch hier wird durch dickwandige Ausführung des Gewindestutzens ein Anschweißen an das Hauptrohr ermöglicht, während die zum Verbraucher führende Verbraucherleitung an das Verbraucherrohr des Gasverteilers mit Hilfe der Pressfitting-Verbindungstechnik angeschlossen wird.

Die Erfindung ermöglicht es, den Gasverteiler insgesamt aus Edelstahl herzustellen. Gasverteiler befinden sich häufig in einer feuchten Umgebung in Kellern. Sie sind daher in besonderem Maße der Korrosionsgefahr ausgesetzt. Als Material für den Gasverteiler eignet sich insbesondere austenitischer nichtrostender Cr-Ni-Mo-Stahl der Werkstoff-Nr. 1.4401 nach DIN 17455. Die Wandstärke des Rohrkörpers des Verteilerrohrs und der Gewindestutzen liegt bei mindestens 2 mm. In denjenigen Bereichen, die durch Pressfitting verbunden werden, beträgt die Wandstärke dagegen nur 1 bis 1,5 mm. Außerdem ist vorgesehen, dass die für das Pressfitting vorgesehenen Anschlussstutzen eine geeignete Normgröße haben, um in Verbindung mit genormten Pressmuffen verwendet zu werden. Solche Normgrößen sind beispielsweise Durchmesser von 22 mm bis 108 mm Rohrdurchmesser.

Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Verbraucherrohr mit verringerter Wandstärke durch den Rohrkörper hindurchgeht und auf der Seite des Gewindestutzens mit diesem verschweißt ist. Alternativ besteht die Möglichkeit, das Verbraucherrohr dickwandig durch das Hauptrohr hindurchzuführen und einen Anschlussstutzen mit verringerter Wandstärke erst jenseits des Hauptrohrs vorzusehen.

Im Folgenden wird unter Bezugnahme auf die einzige Figur der Zeichnung ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert.

In der Zeichnung ist ein Gasverteiler – teilweise geschnitten – dargestellt.

Der Gasverteiler weist ein langgestrecktes Hauptrohr 10 auf, das mit einem Ende 11 an das Gasversorgungsnetz angeschlossen wird und dessen anderes Ende 12 mit einer – nicht dargestellten – Verschlusskappe versehen oder an eine weiterführende Leitung angeschlossen werden kann.

Das Hauptrohr 10 weist einen Rohrkörper 13 auf, an den seitlich abgehende parallele Gewindestutzen 14,15 angeschweißt sind. Die Schweißnähte sind mit 16 und 17 bezeichnet. Jeder Gewindestutzen 14,15 ist mit einem Außengewinde 18,19 versehen, auf das das Innengewinde einer Gewindemuffe 20 eines Absperrhahns 21 bzw. 22 aufgeschraubt ist. Die Absperrhähne 21,22 sind Kugelhähne, denen die Gewindemuffen 20 fest angeformt sind.

Der Absperrhahn 21 ist über ein S-Krümmer 24 mit dem Einlass 25 des Gaszählers 26 verbunden. Der Absperrhahn 22 ist über einen S-Krümmer 27 mit dem Auslass 28 des Gaszählers 26 verbunden.

Durch den Rohrkörper 13 des Hauptrohrs 10 geht das Verbraucherrohr 30 quer hindurch. Der Rohrkörper ist zu diesem Zweck mit zwei diametral angeordneten Bohrungen versehen, durch die das Verbraucherrohr hindurchführt. Das Verbraucherrohr 30 weist an seinem zählerseitigen Ende den Rohrstutzen 15 mit dem Außengewinde 19 auf. An den Gewindestutzen 15 ist mit einer Schweißnaht 31 ein Rohrabschnitt 32 verringerter Wandstärke angeschweißt, der durch den Innenraum 33 des Rohrkörpers 13 hindurchführt. Der Durchgang des Rohrabschnitts 32 durch den Rohrkörper ist mit einer Schweißnaht 34 verschlossen. Der Rohrabschnitt 32 bildet außerhalb des Rohrkörpers 13 einen Anschlussstutzen 35.

Im Bereich des Gewindestutzens 15 beträgt die Wandstärke des Verbraucherrohrs 30 etwa 2 mm und im Bereich des Anschlussstutzens 35 beträgt sie nur etwa 1 bis 1,5 mm. In beiden Bereichen sind die Innendurchmesser etwa gleich, so dass der Außendurchmesser im Rohrabschnitt 32 gegenüber dem Gewindestutzen 15 reduziert ist.

An dem einlassseitigen Ende des Hauptrohrs 10 befindet sich ein Anschlussstutzen 40 mit gegenüber dem Rohrkörper 13 verringerter Wandstärke. Dieser ist an den Rohrkörper 13 mit einer Schweißnaht 41 angeschweißt.

In gleicher Weise befindet sich an dem gegenüberliegenden Ende ein Anschlussstutzen 42, der mit einer Schweißnaht 43 angeschweißt ist.

Während der Rohrkörper 13 des Hauptrohrs eine Wandstärke von über 2 mm hat, ist die Wandstärke im Bereich der Anschlüsse 40 und 42 nur maximal 2 mm. Die Anschlussstutzen 40 und 42 sind zum Anschluss einer Pressmuffe 45 ausgebildet. Diese enthält eine Hülse 46, die vorzugsweise aus Kupfer oder Edelstahl besteht und in der Nähe eines Endes eine ringförmige Ausbauchung 47 aufweist, in der ein Dichtring 48 aus Elastomermaterial angeordnet ist. Zum Verpressen wird eine Presszange, die zwei geformte Pressbacken aufweist, um die Pressmuffe herumgelegt und diese wird radial und axial deformiert, wobei auch der Anschlussstutzen 40 verformt wird. Auf diese Weise erfolgt eine gasdichte und druckdichte Verbindung der Pressmuffe 45 mit dem Anschlussstutzen 40, die störungsfrei nicht lösbar ist.

Bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel wird ein Zuführrohr 50 durch eine Pressmuffe 45 mit dem Anschlussstutzen 40 des Hauptrohrs 10 verbunden. Eine andere Pressmuffe 51 bildet eine Verschlusskappe, die auf dem Anschlussstutzen 40 sitzt und diesen verschließt.


Anspruch[de]
  1. Gasverteiler mit einem Hauptrohr (10), das einen Rohrkörper (13) mit mindestens einem Paar seitlich angeschweißter Gewindestutzen (14,15) aufweist, von denen einer mit dem Inneren (33) des Hauptrohres (10) und der andere mit einem den Rohrkörper (13) durchquerenden Verbraucherrohr (30) verbunden ist, und mit mindestens einem Anschlussstutzen (40,42) an dem Rohrkörper (13), dadurch gekennzeichnet , dass der Anschlussstutzen (40,42) des Rohrkörpers (13) eine gegenüber dem Rohrkörper verringerte Wandstärke aufweist und zum Anschließen einer Pressmuffe (45,51) ausgebildet ist.
  2. Gasverteiler mit einem Hauptrohr (10), das einen Rohrkörper (13) mit mindestens einem Paar seitlich angeschweißter Gewindestutzen (14,15) aufweist, von denen einer mit dem Inneren (33) des Hauptrohres (10) und der andere mit einem den Rohrkörper (13) durchquerenden Verbraucherrohr (30) verbunden ist, und mit mindestens einem Anschlussstutzen (40,42) an dem Rohrkörper (13), dadurch gekennzeichnet, dass das Verbraucherrohr (30) eine gegenüber dem zugehörigen Gewindestutzen (15) verringerte Wandstärke aufweist und zum Anschließen einer Pressmuffe ausgebildet ist.
  3. Gasverteiler nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Hauptrohr (10) und das Verbraucherrohr (30) aus Edelstahl bestehen.
  4. Gasverteiler nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbraucherrohr (30) einen Rohrabschnitt (32) mit verringerter Wandstärke aufweist, der durch den Rohrkörper (13) hindurchgeht und auf der Seite des Gewindestutzens (15) mit diesem verschweißt ist.
  5. Gasverteiler nach einem der Ansprüche 1 – 4, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Anschlussstutzen (40,42) des Hauptrohres (10) an den Rohrkörper (13) angeschweißt ist.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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