Die Erfindung betrifft eine Atemschutzmaske zum Schutz des Atemtrakts
vor Einwirkungen gesundheitsschädlicher Stoffe oder Erregern wie Viren, Bakterien,
Sporen oder dergleichen.
Es sind unter der Bezeichnung Gasmaske Atemschutzmasken bekannt, die
als Vollmaske praktisch das gesamte Gesicht, also auch die Augen, Schläfen und Ohren
bedecken und unter dem Kinn und vom Hinterkopf gehalten werden. Vor dem Mund haben
diese Gasmasken eine auswechselbare Filtereinheit. Solche Gasmasken sind sehr unbequem
und hinderlich.
Es sind auch Halbmasken bekannt, die nur Nase und Mund bedecken und
nur dem Schutz der Atemwege dienen sollen. Solche Halbmasken sind vorzugsweise aus
einem der Form des Gesichts angepassten Material gefertigt, das durch seine Beschaffenheit
oder zusätzliche Anpassungshilfen wie eine Nasenklammer sich dem Gesicht besonders
anschmiegend verhält, um Leckagen zwischen Haut und Maske weitgehend auszuschließen.
Auch Gewebebänder für eine leichte und sichere Fixierung der Halbmaske am Kopf sind
üblich.
Bei einer solchen Halbmaske ist es bekannt, das Maskenmaterial und/
oder ein oder mehrere Filtermaterialschichten so auszubilden, dass eine gute Filterleistung
mit geringem Atemwiderstand kombiniert wird. Die Halbmaske kann wahlweise mit unterschiedlichen
Filtern ausgestattet werden, um unterschiedliche Wirkungen zu erzielen. So kann
das Filtermaterial flüssige und feste Partikel ausfiltern, wie sie bei mechanischer
Metallbehandlung, beim Bohren, Fräsen Schleifen oder dergleichen auftreten. Ein
solches oder anderes bekanntes Filtermaterial kann auch einigen Schutz gegen Partikel
krebserregender Stoffe, Bakterien und Pilze und deren Sporen bieten. Es ist in gewissem
Umfang auch wirksam gegen Viren wie SARS, Enzyme und radioaktive Partikel. Im Atemweg
vor dem eigentlichen Filter angebrachte Grobfilter vermögen die Standzeit der feinen
Filter zu verlängern.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Atemschutzmaske zu
schaffen, mit der die bekannten Halbmasken verbessert werden können.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 definierte Erfindung gelöst.
Weiterbildungen sind in den abhängigen Ansprüchen definiert. Durch die Erfindung
wird erreicht, dass durch das Filter auch Kontaminationen der Atemluft mit Giften
wie Organophosphaten (dazu gehören sowohl chemische Kampfstoffe wie Tabun, Sarin
und Soman als auch Umweltgifte wie Insektizide und Pestizide) ausgefiltert weden.
Im Prinzip besteht die Erfindung darin, dass bei einer Atemschutzmaske
mit einer oder mehreren Filterschichten ein Enzym auf dem Filtermaterial immobilisiert
ist. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel enthält das Filtermaterial Aktivkohle,
auf der das Enzym immobilisiert ist.
Als Enzym wird vorzugsweise eine rekombinante Diisopropylfluorophosphatase
(DFPase) , also ein gentechnisch hergestelltes Enzym aus dem Kopfganglion von Loligo
vulgaris (Tintenfisch) verwendet. Ein Herstellungsverfahren für dieses Enzym ist
bekannt (DE 19808192 A1).
Das Enzym wird auf dem Trägermaterial mit einer adsorptiven oder einer
kovalenten Trägerbindung immobilisiert.
Die Enzymwirkung ist sehr effektiv. Wie experimentell nachweisbar,
kann ein Milligramm Enzym in einer Minute 37 Milligramm Phosphorsäureester
spalten. In nur zwei Sekunden verdaut das Enzym also schon mehr als sein Eigengewicht
(Masse) an Gift. Ein Molekül Enzym kann also in einer Sekunde ca. 130 Giftmoleküle
spalten, ohne dabei verbraucht zu werden. Das Enzym wird in einer Menge auf dem
Filtermaterial immobilisiert, die bei den heute bekannten Bio- oder chemischen Giften
wie Sarin bei rechtzeitigem Einsatz des Filters ein Entkommen des Nutzers aus der
Gefahrenzone ermöglicht. Das Enzym wird vorzugsweise in einer Lösung mit einem ph-
Wert von 5 – 10, insbesondere 7,5 gelöst und auf die Filterschicht gesprüht.
Die letale Konzentration (LC) charakterisiert die Toxizität eines
Giftstoffes bei Inhalation. Sie gibt die absolut tödlich wirkende Menge in einer
Volumeneinheit der Luft an. Die LCt 50 ist die Konzentration, die bei einer Einwirkungszeit
von einer Minute mit 50%iger Wahrscheinlichkeit ein Individuum tötet. Die mittlere
tödliche Konzentration (LCt50) für Sarin beträgt (Militärchemie der ehemaligen DDR,
Band 1, 1977) bei einem Atemminutenvolumen von 10 Litern pro Minute 70 – 100
mg/cbm oder 0,07 – 0,1 mg pro Liter. Legt man für einen Menschen ein allerdings
von Ruhestellung oder körperlicher Anstrengung abhängiges Atemminutenvolumen von
15 Litern zugrunde, so würden in zehn Minuten 150 Liter Luft eingeatmet bzw ausgeatmet
werden und in zwanzig Minuten 300 Liter Luft. Zehn oder zwanzig Minuten können eine
realistische Zeit sein, um nach einer Terrorattacke beispielsweise aus einem U-bahn-Schacht
zu entkommen. Die LCt50 beträgt bei Sarin 0,07 mg/Liter Luft. Im Atemminutenvolumen
von 15 Litern sind für diesen LCt50- Wert dann 0,07 x 15 = 0,105 mg Sarin enthalten,
was einer Konzentration von 0,105 x 10 = 1,05 mg in zehn Minuten und 2,10 mg in
zwanzig Minuten entspricht. Wenn also pro Minute 0,105 mg Sarin zu entgiften sind,
dann sind das pro Sekunde 17,5 &mgr;g. Mit einer Menge von beispielsweise 1 –
2 mg auf der Filterschicht gleichmäßig verteilt immobilisierten Enzymen ist es daher
möglich, einer Terrorattacke in ausreichender Zeit zu entkommen. Anschließend sollte
die ganze derart kontaminierte Halbmaske in dafür vorgesehene Spezialbehälter aus
beispielsweise undurchlässigem Folienmaterial dicht verschlossen und von zuständigen
Stellen entsorgt werden, um eine Weiterverbreitung der Gifte zu vermeiden. Da die
betroffene Person nicht prüfen kann, ob sie evtl schon einen Teil
des Giftes eingeatmet hat, kann der Halbmaske ein Behälter für ein zusätzliches
Medikament wie Doxycyclin zugeordnet sein, das auch gegen viele Erreger (u.a. Milzbrand,
Pest) hilft. Da die Halbmaske wie ein Papiertaschentuch verpackt mitgeführt wird,
kann das Medikament (z. B. 2x 100mg) auch in oder am Behälter angeordnet sein. Nach
dem Vorfall sollte in jedem Fall sofort eine ärztliche Untersuchung folgen.
Zur näheren Erläuterung der Erfindung werden im folgenden mehrere
Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnungen beispielsweise beschrieben. Diese zeigen
in:
1 eine prinzipielle Darstellung einer
Halbmaske gemäß der Erfindung,
2 einen Schnitt durch das Filtermaterial
3 eine Abwandlung der Halbmaske mit einem
zusätzlichen Medikament,
4 einen Behälter für die Halbmaske nach
1 mit einem zusätzlichen Medikament.
1 zeigt eine prinzipielle Darstellung
einer Halbmaske 1 für den Schutz der Atemwege mit einem Filtermaterial
2, das durch Formgebung die Eingänge von Mund und Nase bedeckt und sich
über die Wangen, Kinn und Nasenwandungen erstreckt und so schmiegsam ausgebildet
ist, dass sie alle Leckagen zwischen Haut und Filtermaterial schließt. Die Filterschicht
ist mit einer Menge von beispielsweise 1 – 2 mg gleichmäßig verteilt immobilisierten
Enzymen versehen. Das Enzym ist in einer Lösung mit einem ph- Wert von maximal 7,5
gelöst und auf die Filterschicht gesprüht.
2 zeigt einen Schnitt durch das Filtermaterial
2. Die angedeuteten Enzyme 3 sind durch kovalente oder adsorptive
Bindung mit dem Filtermaterial 2, insbesondere mit einer dieser zugeordneten
Aktivkohleschicht 4 verbunden. Die Stärke der einzelnen Schichten ist so
gewählt, dass bei geringem Atemwiderstand und guter Filterwirkung zusätzlich die
Aufspaltung der Gifte bewirkt wird.
In 3 ist eine Abwandlung der Halbmaske
1 mit einem zusätzlichen Medikament 5 dargestellt, welches gegen
eine evtl Einatmung von Bakterien und/oder Bakterien und Sporen eingesetzt werden
kann.
4 zeigt einen Behälter 6 für
die Halbmaske 1 nach 1 mit einem zusätzlichen
Medikament 5.