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Dokumentenidentifikation DE20315521U1 08.04.2004
Titel Deponie
Anmelder UTT-UMWELTTECHNOLOGIETRANSFER GmbH, 14055 Berlin, DE
Vertreter Kietzmann, Vosseberg, Röhnicke Patentanwälte Rechtsanwalt Partnerschaft, 10117 Berlin
DE-Aktenzeichen 20315521
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 08.04.2004
Registration date 04.03.2004
Application date from patent application 06.10.2003
IPC-Hauptklasse B09B 1/00
IPC-Nebenklasse C02F 1/30   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Deponie, die zusätzlich zur Erzeugung alternativer Energien genutzt werden soll.

Aus dem Stand der Technik sind Anlagen zur Deponie- und Biogasaufhereitung bekannt (DE 297 09 266 U1). Aufgabe der Erfindung ist es hingegen, durch die Anordnung der Deponie und insbesondere durch die Schlussprofilierung der Deponie die Voraussetzung für eine alternative Energieerzeugung zu nutzen.

Gelöst wird diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 1, vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.

Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass mindestens Teile des Deponiekörpers mit Solarmodulen und/oder Reaktoren zur photokatalytischen Behandlung von Deponiesickerwasser und/oder Photovoltaikfolie abgedeckt sind.

Eine derartige Abdeckung erfolgt zumindest in Mittel und Nordeuropa bevorzugt auf der Südost-, der Süd- und/oder der Westseite des Deponiekörpers.

Dabei sollte der Deponiekörper von Ost-Südost nach West-Nordwest orientiert sein.

Optimale Bedingungen zur Energieerzeugung bestehen, wenn der Böschungswinkel der Deponie an den zur Energieproduktion oder zur Photokatalyse genutzten Hängen zwischen 25° und 35° beträgt.

Neben den Vorteilen der Energieerzeugung und der Sickerwasseraufbereitung besteht auch die Möglichkeit, dass die Anordnung der Solarmodule und/oder der Reaktoren für die Photokatalyse und/oder der Photovoltaikfolie derart erfolgt, dass ein Eindringen von Regenwasser in die Deponie weitestgehend vermieden wird. Das kann durch Schrägstellungen und Überlappungen von Solarmodulen und/oder Reaktoren erfolgen Ebenso kann dies durch eine schindelartig überlappene Anordnung der Photovoltaikfolien oder deren Trägerfolie erreicht werden. Eine derartige Anordnung der Photovoltaikfolien oder der Trägerfolien kann darüber hinaus Deponiesetzungen ausgleichen.

Es versteht sich, dass bei der photokatalytischen Klärung oder Vorbehandlung von Deponiesickerwasser auch Pumpmöglichkeiten bestehen müssen, um das Wasser zu den Reaktoren zu transportieren. Die vorgeschlagene Abdeckung mit photokatalytischen Reaktoren kann weiterhin bei Erreichung eines Trockenzustandes des Deponiekörpers durch Solarmodule und/oder Photovoltaikfolie ersetzt werden.

Derartige Anordnungen werden auch im Winter zumindest bei geringem Schneefall wirksam bleiben, denn die aufsteigenden Deponiegase können zu einer Erwärmung der Abdeckungen verheizt werden.

In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, die Deponie mit einer oder mehreren Windkraftanlagen zu koppeln, wobei die Deponieanordnung und auch die Abdeckungen der Windkraftmaximierung dienen. Dies erfolgt so, dass die Windströmung gezielt auf die Windkraftanlage gelenkt wird. Insbesondere die Südwest- bis Nordwestseite der Deponie sollte in Mittel- und Nordeuropa entsprechend ausgebildet sein.


Anspruch[de]
  1. Deponie, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens Teile des Deponiekörpers mit Solarmodulen und/oder Reaktoren zurphotokatalytischen Behandlung von Deponiesickerwasser und/oder Photovoltaikfolie und/oder Photovoltaikmodulen abgedeckt sind.
  2. Deponie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass insbesondere die Südost-, die Süd- und/oder die Westseite des Deponiekörpers mit Solarmodulen und/oder Reaktoren zur photokatalytischen Behandlung und/oder Photovoltaikfolie abgedeckt sind.
  3. Deponie nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Deponiekörper von Ost-Südost nach West-Nordwest orientiert ist.
  4. Deponie nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Böschungswinkel der Deponie an den zur Energieproduktion oder zur Photokatalyse genutzten Hängen zwischen 25° und 35° beträgt.
  5. Deponie nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung der Solarmodule und/oder der Reaktoren für die Photokatalyse und/oder der Photovoltaikfolie derart erfolgt, dass ein Eindringen von Regenwasser in die Deponie weitestgehend vermieden wird.
  6. Deponie nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass Photovoltaikfolien selbst oder deren Trägerfolie überlappend schindelartig verlegt sind.
  7. Deponie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Pumpe angeordnet ist, die Deponiesicker- und/oder Grundwasser zu den Photokatalysereaktoren pumpt.
  8. Deponie, nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass insbesondere die Südwest- bis Nordwestseite der Deponie so ausgebildet ist und die Abdeckungen derart angeordnet sind, dass sie den Windstrom für eine unmittelbar hinter der Deponie, vorzugsweise im Osten angeordnete Windkraftanlage maximiert.
Es folgt kein Blatt Zeichnungen






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