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Dokumentenidentifikation DE20318820U1 08.04.2004
Titel Hufeisenartiger, plattenförmiger Hufbeschlag aus Kunststoff mit seitlichen Aufzügen
Anmelder CERA Handelsgesellschaft mbH, 87600 Kaufbeuren, DE
Vertreter Patentanwälte Kern, Volpert und Kollegen, 81369 München
DE-Aktenzeichen 20318820
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 08.04.2004
Registration date 04.03.2004
Application date from patent application 04.12.2003
IPC-Hauptklasse A01L 5/00

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen hufeisenartigen, plattenförmigen Hufbeschlag aus Kunststoff gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.

Derartige Hufbeschläge sind bereits bekannt, so beispielsweise aus der WO 02/11533 und aus der EP 893057. Bei diesen bekannten Ausbildungen steht die Verwendung von Paßstücken und Verbindungsmitteln zwischen den beiden Schenkeln des Hufbeschlags im Vordergrund, weil sich eine relativ einfache Anpassung bei einer bestimmten Hufbeschlaggröße an unterschiedliche Hufe, insbesondere an unterschiedliche Lagen der sogenannten weißen Linie des Hufes, die allein zur Aufnahme von Befestigungsmitteln, beispielsweise Hufnägeln oder Schrauben, zur Verfügung steht, bietet. Letzteres bedeutet, dass mittels unterschiedlicher Paßstückgrößen eine bestimmte Hufplattengröße in gewissen Grenzen im Strahlbereich des Hufes ausgewertet bzw. zusammengezogen werden kann.

Trotz dieser mit den bekannten Hufbeschlägen erreichten Verbesserungen, die insbesondere die Gesundheit und Leistuugsfähigkeit der Beine, bzw. Hufe von Pferden fördern, und zwar unter besonderer Berücksichtigung der natürlichen Huffunktion und der anatomischen Gestaltung des Pferdefußes, seiner Gewichtsaufnahme und Gewichtsverteilung sowie der Kraft- bzw. Belastungswirkungen sind weitere Nachteile zu beseitigen, die dadurch entstehen, dass die Aufzüge solcher Kunststoffhufbeschläge, die den genauen Sitz des Beschlags auf der Hufunterseite sicherstellen und die Anbringung des Beschlags am Huf erleichtern sollen, von den mit derartigen Beschlägen versehenen Pferden leicht abgetreten werden können, so dass der Beschlag zwar noch von den in den Huf eingeschlagenen Hufnägeln gehalten wird, jedoch seine seitliche Fixierung verliert, und zwar insbesondere bei der Einwirkung von in seitlicher Richtung des Hufes einwirkenden Druck- und Schubkräften.

Daher hat sich die Erfindung die Aufgabe gestellt, die aus Kunststoff bestehenden Aufzüge so auszubilden, dass sie nicht abgerissen oder abgetreten werden können, also ihren ursprünglichen Sitz an der seitlichen Oberfläche des Hufs beibehalten.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Aufzüge aus Metall bestehen und zumindest teilsweise mit Kunststoff ummantelt sind und sich gegen die seitliche Hufoberfläche plastisch verformen lassen.

Somit erhalten die aus Kunststoff bestehenden Aufzüge gewissermaßen einen festen Kern aus Metall und lassen sich deshalb weder ohne weiteres abtreten oder abreißen noch nur elastisch verformen, um ihre Anlage an der seitlichen Oberfläche des Hufs beizubehalten, sondern können plastisch verformt werden, weil das Metall eine entsprechende Gestaltungsmöglichkeit bietet, wobei der das Metall umgebende Kunststoff bei einer solchen Verformungsbewegung mitgeführt wird, ohne eine Rückstellung in die Ausgangslage bewirken zu können.

Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.

Die Erfindung wird nachfolgend anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführuugsbeispiels näher erläutert.

In der Zeichnung zeigen:

1 eine Draufsicht der Laufflächenseite des Hufbeschlags,

2 eine Draufsicht der der Laufflächenseite des Beschlags gegenüberliegenden Beschlagoberfläche, in die die Fußteile der Aufzüge eingebettet sind,

3 eine Seitenansicht des Hufbeschlags von 1 oder 2 in Richtung der Pfeile B–B.

Der in 1 gezeigte plattenförmige Hufbeschlag 1 besteht aus Kunststoff und weist grundsätzlich die bekannte hufeisenförmige Konstruktion auf d.h., er ist mit zwei Schenkeln 7 versehen, sowie zur Anpassung an die Größe des Hufs mit einem Verbindungssteg 8 als Distanzstück zwischen den beiden Schenkeln 7 zur Veränderung ihres gegenseitigen Abstandes im Bereich ihrer Enden 3.

Der Beschlag 1 weist eine mit noppenförmigen Profilkörpern 9 besetzte Lauffläche 11 auf. Der Verbindungssteg 8 ist in die Lauffläche 11 der Schenkelenden integriert, um diese im wesentlichen formschlüssig und kraftschlüssig miteinander zu verbinden. Wenigstens einige der Profilkörper 9 sind als hantelförmige Profilkörper 17 ausgebildet, zwischen denen sich langlochförmige Vertiefungen 16 befinden, in denen jeweils wenigstens ein nicht dargestellter Hufnagelkopf platzierbar ist.

Wie aus 1 ferner hervorgeht, hat der die beiden Schenkel 7 des Beschlags 1 verbindende Kopfteil 2 eine abgeflachte vordere Randkatne 4 und auf der Lauffläche 11 des Beschlags einen sich beidseitig der Symetrieachse A–A des Beschlags, im wesentlichen zum äußeren Rand der Schenkel 7 erstreckenden Laufflächenteil 13, der frei von Profilkörpern jeglicher Art, insbesondere noppenförmigen Profilkörpern 9 ist und einen in Richtung auf die Schenkelenden 3 zunehmenden, keilförmigen Querschnitt besitzt, wie insbesondere aus 3 ersichtlich. Innerhalb des Kopfteils 2 schließt sich an den profilkörperfreien Laufflächenteil 13 die mit noppenförmi gen Profilkörpern 9 besetzte Lauffläche 11 an.

Im Bereich der Schenkelenden 3 sind über die Breite und Länge der Schenkel 7 verteilte noppenförmige Profilkörper 9 auf der Lauffläche 11 vorgesehen, wobei die Anordnung so getroffen ist, dass diese Profilkörper in Richtung der Schenkelenden auf die langlochförmigen Vertiefungen 16 bzw. hantelförmigen Profilkörper 17 folgend angeordnet sind.

Zwischen den mit 9 und 17 bezeichneten Profilkörpern befinden sich mehrere -Rundlöcher 25 zur Aufnahme von Stollen 26, die erforderlichenfalls in diese Rundlöcher eingeschraubt werden, um die Trittsicherheit des Beschlags werter zu verbessern.

Die Größe bzw. Weite des Beschlags, d.h. insbesondere der gegenseite Abstand der Schenkel 7, lassen sich in an sich bekannter Weise mit Hilfe des separaten Verbindungssteg 8 bzw. Passstücks einstellen, wobei die Abmessungen des Verbindungsstegs so gewählt sind, dass die Schenkelenden 3 im eingesetzten Zustand des Verbindungsstegs unter Zugspannung stehen, da festgestellt wurde, dass unter Druckspannung stehende Schenkelenden zu einem Aufwerfen oder Aufwölben des Verbindungsstegs 8 mit der Folge eines unerwünschten Materialverschleißes führen können, wodurch der in der Regel aus Polyurethan bestehende Beschlag dann vorzeitig erneuert werden müßte.

Der Verbindungssteg 8 lässt sich beispielsweise, wie in 1 bei 29 angedeutet, mit den Schenkeln 7 bzw. deren Enden 3 verschrauben. Die seitlichen Aufzüge 28 am Beschlag 1 fördern dessen richtigen Sitz. Die Aufzüge 28 bestehen aus Metall und sind zumindest teilweise mit Kunststoffummantelt. Das Metall ist so gewählt, dass es kaltverformbar, also biegbar ist, so dass sich die Aufzüge 28 gegen die seitliche Hufoberfläche plastisch verformen lassen, sobald sich bei längerem Gebrauch des Hufbeschlags zeigt, dass die Aufzüge nicht mehr an der seitlichen Hufoberfläche anliegen.

Die Aufzüge 28 weisen, wie den 2 und 3 entnommen werden kann, einen in dem Kunststoff des Beschlags 1 verankerten Fußteil 8 auf der innerhalb der der Lauffläche 11 des Beschlags abgewandten Oberfläche 15 liegt.

Der Fußteil 8 der Aufzüge 28 ist mit Bohrungen 5 zum Annageln oder Anschrauben am Huf versehen. Die seitlichen Aufzüge werden zweckmäßigerweise beim Spritzgießen des aus Kunststoffbestehenden Beschlags 1 in der Spritzgussform verankert, so dass sie mit der Kunststoffmasse überzogen werden.

Im übrigen kann der Fußteil 8 des Aufzugs einteilig und flach und so ausgebildet sein, dass seine Wange 26 auf dem Fußteil stehend angeordnet ist.


Anspruch[de]
  1. Hufeisenartiger, plattenförmiger Hufbeschlag aus Kunststoff dessen beide Schenkel zur Anpassung an die Größe des Hufs mit einer Einrichtung zur Veränderung ihres gegenseitigen Abstandes in Form eines Verbindungsstegs versehen ist, der mit den Schenkeln des Beschlags ihrer Enden in Eingriff bringbar ist, wobei der Beschlag eine mit Profilkörpem versehene Lauffläche aufweist und am Laufflächenrand Aufzüge angeordnet sind, die den Beschlag seitlich am Huf fixieren, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufzüge (28) aus Metall bestehen und zumindest teilsweise mit Kunststoff ummautelt sind und sich gegen die seitliche Hufoberfläche plastisch verformbar sind.
  2. Hufbeschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufzüge (28) einen in dem Kunststoff des Beschlages (1) verankerten Fußteil (8) aufweisen, der innerhalb der der Lauffläche (11) des Beschlags abgewandten im wesentlichen ebenen Oberfläche (15) liegt.
  3. Hufbeschlag nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufzüge (28) mit Bohrungen (5) zum Annageln oder Anschrauben am Huf versehen sind.
  4. Hufbeschlag nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Bohrungen (5) im Fußteil (8) der Aufzüge (28) befinden.
  5. Hufbeschlag nach einem der Ansprüche 2 – 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Fußteil (8) einteilig und flach ist.
  6. Hufbeschlag nach einem der Ansprüche 2 – 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufzug eine auf dem Fußteil (8) stehende Wange (2) aufweist.
  7. Hufbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die metallenen Aufzüge (28) beim Spritzgießen des aus Kunststoff bestehenden Beschlags (1) in der Spritzgußform verankerbar sind.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen






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