Die Erfindung betrifft einen hufeisenartigen, plattenförmigen Hufbeschlag
aus Kunststoff gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige Hufbeschläge sind bereits bekannt, so beispielsweise aus
der WO 02/11533 und aus der EP 893057. Bei
diesen bekannten Ausbildungen steht die Verwendung von Paßstücken und Verbindungsmitteln
zwischen den beiden Schenkeln des Hufbeschlags im Vordergrund, weil sich eine relativ
einfache Anpassung bei einer bestimmten Hufbeschlaggröße an unterschiedliche Hufe,
insbesondere an unterschiedliche Lagen der sogenannten weißen Linie des Hufes, die
allein zur Aufnahme von Befestigungsmitteln, beispielsweise Hufnägeln oder Schrauben,
zur Verfügung steht, bietet. Letzteres bedeutet, dass mittels unterschiedlicher
Paßstückgrößen eine bestimmte Hufplattengröße in gewissen Grenzen im Strahlbereich
des Hufes ausgewertet bzw. zusammengezogen werden kann.
Trotz dieser mit den bekannten Hufbeschlägen erreichten Verbesserungen,
die insbesondere die Gesundheit und Leistuugsfähigkeit der Beine, bzw. Hufe von
Pferden fördern, und zwar unter besonderer Berücksichtigung der natürlichen Huffunktion
und der anatomischen Gestaltung des Pferdefußes, seiner Gewichtsaufnahme und Gewichtsverteilung
sowie der Kraft- bzw. Belastungswirkungen sind weitere Nachteile zu beseitigen,
die dadurch entstehen, dass die Aufzüge solcher Kunststoffhufbeschläge, die den
genauen Sitz des Beschlags auf der Hufunterseite sicherstellen und die Anbringung
des Beschlags am Huf erleichtern sollen, von den mit derartigen Beschlägen versehenen
Pferden leicht abgetreten werden können, so dass der Beschlag zwar noch von den
in den Huf eingeschlagenen Hufnägeln gehalten wird, jedoch seine seitliche Fixierung
verliert, und zwar insbesondere bei der Einwirkung von in seitlicher Richtung des
Hufes einwirkenden Druck- und Schubkräften.
Daher hat sich die Erfindung die Aufgabe gestellt, die aus Kunststoff
bestehenden Aufzüge so auszubilden, dass sie nicht abgerissen oder abgetreten werden
können, also ihren ursprünglichen Sitz an der seitlichen Oberfläche des Hufs beibehalten.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Aufzüge
aus Metall bestehen und zumindest teilsweise mit Kunststoff ummantelt sind und sich
gegen die seitliche Hufoberfläche plastisch verformen lassen.
Somit erhalten die aus Kunststoff bestehenden Aufzüge gewissermaßen
einen festen Kern aus Metall und lassen sich deshalb weder ohne weiteres abtreten
oder abreißen noch nur elastisch verformen, um ihre Anlage an der seitlichen Oberfläche
des Hufs beizubehalten, sondern können plastisch verformt werden, weil das Metall
eine entsprechende Gestaltungsmöglichkeit bietet, wobei der das Metall umgebende
Kunststoff bei einer solchen Verformungsbewegung mitgeführt wird, ohne eine Rückstellung
in die Ausgangslage bewirken zu können.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
gekennzeichnet.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand des in der Zeichnung dargestellten
Ausführuugsbeispiels näher erläutert.
In der Zeichnung zeigen:
1 eine Draufsicht der Laufflächenseite
des Hufbeschlags,
2 eine Draufsicht der der Laufflächenseite
des Beschlags gegenüberliegenden Beschlagoberfläche, in die die Fußteile der Aufzüge
eingebettet sind,
3 eine Seitenansicht des Hufbeschlags
von 1 oder 2 in
Richtung der Pfeile B–B.
Der in 1 gezeigte plattenförmige Hufbeschlag
1 besteht aus Kunststoff und weist grundsätzlich die bekannte hufeisenförmige
Konstruktion auf d.h., er ist mit zwei Schenkeln 7 versehen, sowie zur
Anpassung an die Größe des Hufs mit einem Verbindungssteg 8 als Distanzstück
zwischen den beiden Schenkeln 7 zur Veränderung ihres gegenseitigen Abstandes
im Bereich ihrer Enden 3.
Der Beschlag 1 weist eine mit noppenförmigen Profilkörpern
9 besetzte Lauffläche 11 auf. Der Verbindungssteg 8 ist
in die Lauffläche 11 der Schenkelenden integriert, um diese im wesentlichen
formschlüssig und kraftschlüssig miteinander zu verbinden. Wenigstens einige der
Profilkörper 9 sind als hantelförmige Profilkörper 17 ausgebildet,
zwischen denen sich langlochförmige Vertiefungen 16 befinden, in denen
jeweils wenigstens ein nicht dargestellter Hufnagelkopf platzierbar ist.
Wie aus 1 ferner hervorgeht, hat der die
beiden Schenkel 7 des Beschlags 1 verbindende Kopfteil
2 eine abgeflachte vordere Randkatne 4 und auf der Lauffläche
11 des Beschlags einen sich beidseitig der Symetrieachse A–A des
Beschlags, im wesentlichen zum äußeren Rand der Schenkel 7 erstreckenden
Laufflächenteil 13, der frei von Profilkörpern jeglicher Art, insbesondere
noppenförmigen Profilkörpern 9 ist und einen in Richtung auf die Schenkelenden
3 zunehmenden, keilförmigen Querschnitt besitzt, wie insbesondere aus
3 ersichtlich. Innerhalb des Kopfteils 2 schließt
sich an den profilkörperfreien Laufflächenteil 13 die mit noppenförmi gen
Profilkörpern 9 besetzte Lauffläche 11 an.
Im Bereich der Schenkelenden 3 sind über die Breite und Länge
der Schenkel 7 verteilte noppenförmige Profilkörper 9 auf der
Lauffläche 11 vorgesehen, wobei die Anordnung so getroffen ist, dass diese
Profilkörper in Richtung der Schenkelenden auf die langlochförmigen Vertiefungen
16 bzw. hantelförmigen Profilkörper 17 folgend angeordnet sind.
Zwischen den mit 9 und 17 bezeichneten Profilkörpern
befinden sich mehrere -Rundlöcher 25 zur Aufnahme von Stollen
26, die erforderlichenfalls in diese Rundlöcher eingeschraubt werden, um
die Trittsicherheit des Beschlags werter zu verbessern.
Die Größe bzw. Weite des Beschlags, d.h. insbesondere der gegenseite
Abstand der Schenkel 7, lassen sich in an sich bekannter Weise mit Hilfe
des separaten Verbindungssteg 8 bzw. Passstücks einstellen, wobei die Abmessungen
des Verbindungsstegs so gewählt sind, dass die Schenkelenden 3 im eingesetzten
Zustand des Verbindungsstegs unter Zugspannung stehen, da festgestellt wurde, dass
unter Druckspannung stehende Schenkelenden zu einem Aufwerfen oder Aufwölben des
Verbindungsstegs 8 mit der Folge eines unerwünschten Materialverschleißes
führen können, wodurch der in der Regel aus Polyurethan bestehende Beschlag dann
vorzeitig erneuert werden müßte.
Der Verbindungssteg 8 lässt sich beispielsweise, wie in
1 bei 29 angedeutet, mit den Schenkeln
7 bzw. deren Enden 3 verschrauben. Die seitlichen Aufzüge
28 am Beschlag 1 fördern dessen richtigen Sitz. Die Aufzüge
28 bestehen aus Metall und sind zumindest teilweise mit Kunststoffummantelt.
Das Metall ist so gewählt, dass es kaltverformbar, also biegbar ist, so dass sich
die Aufzüge 28 gegen die seitliche Hufoberfläche plastisch verformen lassen,
sobald sich bei längerem Gebrauch des Hufbeschlags zeigt, dass die Aufzüge nicht
mehr an der seitlichen Hufoberfläche anliegen.
Die Aufzüge 28 weisen, wie den 2
und 3 entnommen werden kann, einen in dem
Kunststoff des Beschlags 1 verankerten Fußteil 8 auf der innerhalb
der der Lauffläche 11 des Beschlags abgewandten Oberfläche 15
liegt.
Der Fußteil 8 der Aufzüge 28 ist mit Bohrungen
5 zum Annageln oder Anschrauben am Huf versehen. Die seitlichen Aufzüge
werden zweckmäßigerweise beim Spritzgießen des aus Kunststoffbestehenden Beschlags
1 in der Spritzgussform verankert, so dass sie mit der Kunststoffmasse
überzogen werden.
Im übrigen kann der Fußteil 8 des Aufzugs einteilig und flach
und so ausgebildet sein, dass seine Wange 26 auf dem Fußteil stehend angeordnet
ist.