HINTERGRUND DER ERFINDUNG
Die vorliegende Erfindung betrifft Schleifsysteme, insbesondere solche
die zur Verwendung mit Winkelschleifern vorgesehen sind.
Typische Schleifscheiben umfassen ein Substrat oder Trägermaterial,
auf der eine Grundschicht abgeschieden ist, um eine Beschichtung aus Schleifpartikeln,
die auf die Grundschicht aufgebracht wird bevor diese gehärtet wird, festzukleben.
Eine Deckbinderschicht wird üblicherweise über die Schleifpartikel aufgebracht,
um sicherzustellen, dass diese sicher verankert sind. Eine Zusatzdeckbinderschicht
kann oberhalb der Deckbinderschicht aufgebracht werden, um zusätzliche Eigenschaften
wie das Verhindern von Zusetzen, Schmierung und Mahlhilfe und Ähnliches zu verleihen.
In letzter Zeit wurden andere Schleifoberflächen zur Verfügung gestellt, in denen
die Schleifpartikel in einem Bindemittel dispergiert sind, das dann auf dem Substrat
abgeschieden wird, so dass das Schleifmaterial in einem einzigen Schritt hergestellt
wird. Diese Bindemittel/Schleifmittel-Schicht kann als kontinuierliche Schicht abgeschieden
werden, die entweder glatt oder so strukturiert sein kann, dass sie eine profilierte
Oberfläche mit beabstandeten Schleifpunkten aufweist. Alternativ kann sie in der
Form isolierter Inseln abgeschieden werden, wodurch eine profilierte Oberfläche
erzeugt wird, die ebenfalls voneinander beabstandete Schleifpunkte bereitstellt.
Solche profilierten Oberflächen sind für das Feinschleifen oder das Polieren sehr
geeignet, insbesondere wenn die Partikel klein sind, wie beispielsweise mit einer
durchschnittlichen Partikelgröße von weniger als 150 &mgr;m. Solche Schleifscheiben
werden auf einer Trägerunterlage gestützt, die zusammen mit der Schleifscheibe das
Schleifsystem bildet, wie der Begriff in der vorliegenden Erfindung verwendet wird.
Der Nachteil der herkömmlichen, runden Schleifscheiben besteht darin,
dass es nicht möglich ist, die Oberfläche, die beschliffen wird, zu sehen, so dass
es erforderlich ist, dass geschliffen und dann die Schleifscheibe (???) entfernt
wird, um die Oberfläche zu betrachten, bevor weitergeschliffen und erneut entfernt
wird, um das Ergebnis zu betrachten. Zusätzlich verwendet das typische Schleifverfahren,
in dem herkömmliche Schleifscheiben zum Einsatz kommen, die Schleifscheibe mit einem
Anstellwinkel von 45 Grad bezogen auf das Werkstück. Wenn die Bedienungsperson nicht
sehr erfahren ist, führt dies zur Furchenbildung. Diese Probleme wurden in der in
PCT/US96/19191 beschriebenen Erfindung gelöst. Die in dieser Anmeldung beschriebenen
Schleifscheiben umfassen kreisförmige Scheiben, entlang deren Umfang an zumindest
drei voneinander beabstandeten Positionen ausgenommene Bereiche sowie Löcher durch
den Körper der Scheibe vorgesehen sind, so dass die Kombination aus Umfangslücken
und Löchern eine im Wesentlichen vollständige Betrachtung des Teils des Werkstücks,
das beschliffen wird, während des Beschleifens erlaubt. Zusätzlich zu der verbesserten
Sicht und somit verbesserten Kontrolle der Bearbeitung ist die Scheifscheibe so
gestaltet, dass sie bei einem sehr viel geringeren Anstellwinkel von etwa 15 Grad
verwendet wird, wodurch ein sehr viel größerer Prozentanteil der tatsächlichen Scheibenoberfläche
verwendet wird. Im Gegensatz dazu müssen Schleifscheiben, die bei dem herkömmlichen
hohen Anstellwinkel verwendet werden, verworfen werden, sobald in etwa der äußere
halbe Inch des Umfangs der Schleifscheibe verbraucht wurde.
Dies bedeutet eine sehr viel längere Lebensdauer für die Schleifscheibe
bei gleichzeitigem Schleifen bei tieferen Temperaturen. Solche Schleifscheiben sind
dazu ausgelegt, auf einer Trägerunterlage mit ähnlichen Umfangsformen getragen zu
werden. Diese sind in der PCT/US96/18927 beschrieben.
Die Aussparungen, die gemäß der oben genannten Beschreibung aus Scheibenumfang
ausgenommen sind, sind nicht auf gerade Kreissehnensegmente beschränkt, sondern
können Anteile enthalten, die den äußeren Umfang der Scheibe mit einer gebogenen
Außenlinie verlassen. Die vorliegende Erfindung betrifft eine besonders vorteilhafte
Außenlinie, die spezielle Vorteile verleiht, insbesondere wenn auf einer Oberfläche
gearbeitet wird, die auf eine zweite Oberfläche trifft, die bezüglich der beschliffenen
Oberfläche mit einem Winkel nach oben versehen ist. In solchen Situationen ist es
möglich, dass die Kante der Scheibe gegen die mit einem Winkel versehene Oberfläche
stößt und dadurch möglicherweise die Scheibe zerstört wird. Die vorliegende Erfindung
stellt eine besonders bevorzugte Lösung zu diesem Problem dar, welche die Folgen
einer Berührung mit solch einer mit in einem Winkel angeordnete Oberfläche wesentlich
reduziert.
Aus der EP-A-0882551 ist eine Schleifscheibe bekannt, die eine Anbringungsöffnung
und eine ein Schleifmittel tragende Oberfläche aufweist, wobei die Scheibe ebenfalls
zumindest eine nicht-konzentrische Sichtöffnung durch die Scheibe aufweist, wobei
die Öffnung durch die Drehrichtung der Scheibe bei Benutzung definierte Vorderkanten
und Hinterkanten hat, wobei die Hinterkante in Richtung der gegenüberliegenden Oberfläche
aus der Ebene der das Schleifmittel tragenden Oberfläche verformt ist.
ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
Die vorliegende Erfindung stellt ein Schleifsystem bereit, das eine
Trägerunterlage und in direkt gegenüberliegender Anordnung darauf gestützt eine
Schleifscheibe mit Faserträger umfasst, wobei die Trägerunterlage einen maximalen
Radius aufweist, der von 95 bis 100% des maximalen Radius der Schleifscheibe beträgt,
und von dessen Umfang in beabstandeten Intervallen von 3 bis 9
Sichtöffnungen so ausgenommen wurden, so dass die Schleifscheibe in dem Bereich
der ausgenommen Segmente die Trägerunterlage bis zu einem Grad, der von 10 bis 20%
des maximalen Radius der Schleifscheibe beträgt, überlappt. Die Bedeutung dieses
Merkmals liegt darin, dass Schleifabrieb erzeugt wird, wenn die Schleifscheibe zum
Schleifen eines Substrats verwendet wird. Ein Teil dieses Schleifabriebs kann dort,
wo diese bereitgestellt werden, durch Sichtlöcher ausgeworfen werden, aber der meiste
wird mit einer beträchtlichen zentifugalen Bewegungskomponente erzeugt, wodurch
der Auswurf über die Seiten bevorzugt wird. Jeder Überlappungsbereich stellt einen
Punkt dar, an dem die Scheibe nicht durch die Trägerunterlage in Position gehalten
wird und sich daher durchbiegen kann, um so einen Weg bereitzustellen, über den
der Schleifabrieb austreten kann. Die Bereitstellung beabstandeter Überlappungsbereiche
ermöglicht es, den nicht überlappenden Bereichen bei voller Kraft abzutragen, und
Intervalle, bei denen bei geringerer Kraft geschliffen wird, ermöglichen es der
Oberfläche und der Scheibe abzukühlen. Wodurch die Lebensdauer der Scheibe verlängert
wird. Es ist dieses episodische Durchbiegen und die sich daraus ergebende Möglichkeit
zum Auswurf von Schleifabrieb und unterbrochenem Schleifen (und somit eines Kühlungsintervalls),
die dem System seine einzigartige Wirksamkeit verlieht.
Des Weiteren weisen die Schleifscheibe und die Trägerunterlage, die
das Schleifsystem umfassen, Sichtöffnungen auf, durch die eine Werkstückoberfläche
während des Schleifens beobachtet werden kann. Unter einer „Sichtöffnung"
wird daher eine Öffnung durch eine Komponente des Systems verstanden, die, wenn
die Scheibe in Vorbereitung des Schleifens eines Werkstücks auf die Trägerunterlage
montiert wird, in Deckung mit einer ähnlichen Sichtöffnung in der anderen Komponente
des Systems ist.
Insbesondere umfasst das erfindungsgemäße Schleifsystem eine Schleifscheibe
mit Faserträger und eine Trägerunterlage, wobei:
- a) die Scheibe eine im Wesentlichen kreisförmige Konfiguration mit von 3 bis
9 Sichtöffnungen in dem Körper der Scheibe, die an beabstandeten Positionen entlang
zumindest eines mit der Scheibe konzentrischen Kreises, dessen Radius geringer ist
als der der Scheibe, angeordnet sind, aufweist; und
- b) die Trägerunterlage kreisförmig ist und einen Radius hat, der von 95 bis
100% des Radius der Schiebe beträgt, und wobei die Trägerunterlage von 3 bis 9 Sichtöffnungen
und 3 bis 6 gleich beabstandete Aussparungen am ihrem Umfang aufweist, so dass die
Schleifscheibe in solchen Bereichen mit bis zu 20% des maximalen Radius der Schleifscheibe
überlappt, wenn die Scheibe und die Trägerunterlage so angeordnet sind, dass die
Sichtöffnungen in beiden zur Deckung kommen.
Eine kreisförmige Schleifscheibe hat einige Vorteile bei der Reduzierung
der Möglichkeit, dass sich beim Beschleifen der Oberfläche eines Körpers mit einer
komplexen Geometrie eine Kante der Schleifscheibe an einem mit einem Winkel versehenen
Bereich verfängt und es zum Reißen der Scheibe kommt. Sie verhindert allerdings,
dass sich der durch die Sichtöffnungen zu betrachtende Bereich bis zur Kante der
Scheibe erstreckt. Aus diesem Grund weist die Schleifscheibe, zusätzlich zu den
Sichtöffnungen, an beabstandeten Bereichen des Umfangs ausgenommene Segmente auf,
die bezüglich ihrer Position, nicht notwendigerweise aber bezüglich ihrer Geometrie,
den aus der Trägerunterlage ausgenommenen Segmenten entsprechen.
Um dieses Problem zu lösen, umfasst das erfindungsgemäße Schleifsystem
eine Schleifscheibe mit Faserträger und eine Trägerunterlage, wobei:
- a) Die Schleifscheibe eine im Wesentliche kreisförmige Ausgestaltung und eine
bei der Verwendung vorgegebene Drehrichtung hat, mit von drei bis sechs gleich beabstandeten
Aussparungen am Umfang der Schleifscheibe, wobei jede dieser Aussparungen bezüglich
der vorgegebenen Drehrichtung der Scheibe definierte Vorder- und Hinterkanten hat
und eine Länge, die durch den Abstand entlang des Umfangs zwischen den Punkten,
an denen die Vorder- und Hinterkanten den Umfang treffen, festgelegt ist, und wobei
die tiefste radiale Erstreckung der Aussparungen in die Scheibe angrenzend an die
Vorderkante jeder Aussparung vorliegt, und
- b) die Trägerunterlage eine kreisförmige Scheibe ist, die eine gleiche Anzahl
an gleich beabstandeten Aussparungen am Umfang der Trägerunterlage und Sichtöffnungen
in dem Körper der Unterlage, wie sie in der Schleifscheibe vorliegen, aufweist,
vorausgesetzt dass, wenn die Scheibe und die Trägerunterlage so ausgerichtet sind,
dass die Aussparungen und Sichtöffnungen zur Deckung kommen, die Trägerunterlage
eine größte radiale Abmessung aufweist, die 95% bis 100% der der Schleifscheibe
beträgt, und die Scheibe, zumindest in einigen Bereichen jedes der Punkte entlang
ihres Umfangs in denen die Schleifscheibe Aussparungen aufweist, die Trägerunterlage
um eine Strecke überlappt, die von 10 bis 20% des Scheibenradiuses an diesem Punkt
beträgt.
Im Rahmen dieser Erfindung soll der Begriff „angrenzend an"
bedeuten, dass die tiefste radiale Erstreckung der Aussparungen am Umfang der Scheibe
in das Material der Scheibe innerhalb 20%, vorzugsweise 10%, bezogen auf die Gesamtumfangslänge
der Aussparung, von dem Punkt, an dem die Vorderkante der Aussparung den Umfang
der Schleifscheibe trifft, auftritt.
Die Trägerunterlage wird so beschrieben, dass sie die gleiche Anzahl
an Aussparungen am Umfang aufweist, wie sie aus der Scheibe ausgenommen
wurden, dies soll aber so verstanden werden, dass diese Aussparungen nicht die gleiche
Form aufweisen müssen, wie die aus der Scheibe selbst entfernten Bereiche. Sie sollten
allerdings derart sein, dass an keinem Punkt des Umfangs der Trägerunterlage der
Radius der Trägerunterlage größer als der Radius der Scheibe ist, wenn die Scheibe
und die Trägerunterlage so ausgerichtet sind, dass die Sichtöffnungen zur Deckung
kommen.
Aussparungen aus der Scheibe oder der Trägeruntelage können eine im
Wesentlichen V-förmige Kontur haben, wobei ein Schenkel des V's sehr viel länger
sein kann als der andere, aber diese wird vorzugsweise durch eine Abrundung der
Punkte, an denen die Vorder- und Hinterkanten aufeinandertreffen, modifiziert, so
dass die tatsächliche Kante asymptotisch auf den imaginären Umfang der Scheibe trifft.
Das am meisten bevorzugte Profil für die Umfangsaussparungen an einer
Schleifscheibe ist eines, in dem alle Winkel der Aussparung so abgerundet sind,
dass der Umfang drei bis sechs „Papageischnabel"-Profile zeigt, wie sie im
Wesentlichen in der hier beigefügten 1 dargestellt
sind. Die Verlängerung der Hinterkante bewirkt, dass der Übergang zum vollen Umfang
der Scheibe recht graduell erfolgt, so dass keine Ecke oder kein Winkel zum anstoßen
mehr besteht, wenn die Scheibe sich einer Oberfläche, die in einem Winkel zu der
zu beschleifenden Oberfläche ausgerichtet ist, annähern und diese berühren sollte.
Diese Wirkung wird dadurch sogar noch weiter verstärkt, dass sogar der flache Winkel,
mit dem sich die Aussparung dem Umfang annähert abgerundet wird. Obwohl die Wahrscheinlichkeit,
eines Anstoßens bei dem Winkel, mit dem die Aussparung auf den Umfang trifft, sehr
gering ist, ist es von Vorteil, wie oben angedeutet, diesen Winkel ebenfalls abzurunden,
und dies ist eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung.
Was die Trägerunterlage betrifft, so ist die bevorzugte Form der Umfangsaussparungen
ein einfaches Kreissehnensegment wie es in den hier beigefügten 2
und 3 gezeigt ist. Dies erlaubt einen höheren
Grad an Überlappung als der Fall wäre, wenn die Aussparungen in der Trägerunterlagen
lediglich die der Schleifscheibe in einem größeren Maßstab imitieren würden. Da
der Zweck der abgerundeten Formen darin liegt, das Zerreißen der Scheibe bei der
Verwendung zu minimieren, und da die Trägerunterlage unter diesen Bedingungen nicht
so anfällig gegenüber dem Zerreißen ist, liegt in solch einer komplexen Form in
jedem Fall kein Vorteil.
Die tiefste radiale Erstreckung der Aussparung (womit die größte Menge
der Scheibe, mit Bezug auf ihren Radius an diesem Punkt, gemeint ist, die entfernt
wird), stellt vorzugsweise weniger als 20% der größten radialen Ausdehnung dar.
Vorzugsweise beträgt die tiefste radiale Erstreckung von 10 bis 20% der größten
radialen Ausdehnung. Bezüglich der Trägerunterlage sind solche Einschränkungen nicht
relevant, außer insofern dadurch die Stützung der Scheibe, die notwendig ist, damit
diese adäquat funktionieren kann, beeinträchtigt wird.
Die Anzahl an Aussparungen beträgt von drei bis sechs, vorzugsweise
von drei bis fünf. Im Allgemeinen gilt, dass je höher die Anzahl ist, um so flacher
ist die bevorzugte Erstreckung der Aussparungen in das Material der Scheibe. Drei
Aussparungen sind im Allgemeinen besonders bevorzugt.
Die Trägerunterlage und die Scheibe werden vorzugsweise automatisch
durch ein in der Gestaltung der Trägerunterlage und Scheibe vorgesehene Ausrichtungsvorrichtung
ausgerichtet. Diese Ausrichtungsvorrichtung kann in bequemer Weise durch die Verwendung
einer nicht-kreisförmigen Anbringungsöffnung, die sowohl im Zentrum der Schleifscheibe
und der Trägerunterlage angeordnet sind, bereitgestellt werden. So kann beispielsweise
eine dreieckige Anbringungsöffnung in sowohl der Unterlage und der Scheibe, die
so bemessen ist, dass sie auf eine dreieckige Buchse passt, die wiederum auf die
Spindel eines Rotationsschleifwerkzeugs angebracht wird, so ausgelegt werden, dass
sichergestellt wird, dass die beabstandeten Aussparungen, die aus dem Umfang der
Trägerunterlage und der Scheibe ausgenommen wurden, passend ausgerichtet sind, wenn
die Scheibe auf der Trägerunterlage angebracht wird.
Alternativen zu solchen geformten Anbringungsöffnungen schließen ein
System aus Bolzen oder Vorsprüngen, die mit auf gegenüberliegenden, bei der Benutzung
in Berührung stehenden Oberflächen der Trägerunterlage und der Scheibe angeordneten
Anbringungslöchern oder Ausnehmungen zusammenwirken, ein.
Die Verwendung eines Klemmmechanismuses zusammen mit der Ausrichtungstechnik
stellt eine bevorzuge Ausführungsform der Erfindung dar, es ist aber auch vorgesehen,
dass die Schleifscheiben mittels herkömmlicher Techniken, an die Trägerunterlage
gehaftet werden kann, einschließlich druckempfindlicher Kleber und einem „Haken-und-Ösen"-System.
Dieser Begriff wird so verwendet, dass damit jedes System, in dem ein mechanisches
Zusammenwirken von Strukturen auf gegenüberliegenden, miteinander in Berührung stehenden
Flächen solche Flächen auf leicht lösbare Weise zusammenhält. Ausgehend von dem
Basissystem, in dem Haken in ein Vlies eingreifen (kommerziell vertrieben unter
der Bezeichnung Velcro®), gibt es eine Vielzahl von Entwicklungen. Insofern
diese Methoden den mechanischen, lösbaren Eingriff beinhalten, sollen diese als
in den Bereich der zur Umsetzung dieser Erfindung geeigneten Anbringungsmittel fallend
verstanden werden. Im Falle eines Klebesystems wird vorzugsweise eine der Berührungsflächen
zur Aufnahme des Klebers behandelt, und dies wird üblicherweise dadurch erreicht,
dass eine Folie auf die Rückseite der Schleifscheibe laminiert wird. In der praktischen
Umsetzung bedeutet dies, dass das beide Oberflächen an ein geeignetes bahnförmiges
Material laminiert werden müssen, wobei die zusammenwirkende Komponente
auf der freiliegenden Oberfläche ist.
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
Die Schleifoberfläche der Scheibe kann eine herkömmliche Oberfläche
sein, die durch die aufeinanderfolgende Aufbringung von Grundschicht, Schleifpartikeln,
Deckbinder- und optional einer Zusatzdeckbinderschicht hergestellt werden kann.
Sie kann aber auch eine durch Formen, Prägen oder Tiefdruck eines Schleifmittel/Bindemittel-Komposits
hergestellte, auf einem Trägermaterial abgeschiedene profilierte Oberfläche haben.
Der Faserträger kann aus natürlichen oder künstlichen Fasern hergestellt
werden und schließt Gewebe ein, die mittels herkömmlicher Verfahren, wie Wirken,
Weben oder Nadeln eines Faservliesverbundes zu einem zusammenhängendem Bahnmaterial
geformt wurden. Wie der Begriff „Faserträger" in dieser Beschreibung verwendet
wird, sind damit Träger aus Papier ebenfalls erfasst. Typischerweise müssen die
Faserträgermaterialien vorbehandelt werden, um sicherzustellen, dass die bei der
Herstellung der Schleifscheibe darauf aufgebrachten Bindemittel (vorrangig die „Grundschicht")
nicht beim Aufbringen durch den Faserträger absorbiert werden, und es wird davon
ausgegangen, dass die Schleifscheiben mit Faserträger dieser Behandlung unterzogen
wurden, wenn immer dies angemessen oder vorteilhaft ist.
Das Schleifkorn kann jedes der herkömmlicherweise zur Herstellung
von Schleifscheiben verwendete sein, wie geschmolzenes oder gesintertes Aluminiumoxid,
Siliziumcarbid, Schmelzaluminium-/zirkoniumoxid und Ähnliches. Das Bindemittel,
durch das die Partikel gehalten werden, kann ein Phenol/Formaldehyd sein, wie es
üblicherweise für die meisten Schleifscheiben verwendet wird, oder es kann jedes
der vielen anderen vorgeschlagenen wärmehärtbaren Ersatzstoffe sein, wie Harnstoff/Formaldehyd-Harze
und Epoxidharze. Strahlungshärtbare Harze, wie Harze auf Acrylatbasis sowie Epoxy-Urethane
und Epoxyacrylate können ebenfalls verwendet werden.
In den bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung ist es bevorzugt
Löcher oder Sichtöffnungen in dem Schleifscheibenkörper bereitzustellen, um so die
eine Sicht auf die Oberfläche des Werkstückes zu ermöglichen. Die Löcher können
jede Form haben, um die beste Sicht und die geringste Störung der Schleifoberfläche
der Scheibe zu erreichen, ist es bevorzugt, dass die Löcher eine runde Form aufweisen.
Falls dies erwünscht ist, können die Löcher aber auch oval oder polygonal sein,
vorausgesetzt, dass diese die Struktur der Scheibe nicht schwächen. Die Anzahl dieser
Löcher beträgt vorzugsweise von 3 bis 9 und besonders bevorzugt von 3 bis 6. Die
Anzahl der Löcher wird zum größten Teil durch die Größe der Scheibe bestimmt. Somit
sind in einer Scheibe mit 11,43 cm (4,5 Inch) Durchmesser drei Löcher bevorzugt,
wobei die Mittelpunkte der Löcher auf einem Kreis liegen, der im Bereich der Hälfte
bis zwei Drittel des Abstands von der Achse zu dem Umfang der Scheibe gezogen ist.
Größere Scheiben können bis zu neun Sichtöffnungen unterbringen, und in solch einem
Fall können sie in Gruppen angeordnet sein, wobei für jede Gruppe die Zentren der
Kreise auf unterschiedlichen Radien angeordnet sind, um so den effektiven Bereich
der Werkstückoberfläche zu vergrößern, der während des Schleifens betrachtet werden
kann. Wie oben angezeigt ist die Positionierung der Löcher vorzugsweise so, dass
die Sicht auf das Werkstück vergrößert wird, ohne die Formbeständigkeit der Scheibe
unter Betriebsbedingungen oder den Wirkungsgrad des Schleifens auf ein nicht akzeptables
Maß zu reduzieren. Es ist daher bevorzugt, dass die Löcher zwischen den Aussparungen
am Umfang und mit einem radialen Abstand jeden Lochs vom Zentrum der Scheibe, der
in etwa gleich dem kürzesten radialen Abstand der Scheibe aufgrund der am Umfang
der Scheibe ausgenommenen Bereiche ist, angeordnet sind. Es ist bevorzugt, dass
die größte radiale Ausdehnung jedes Lochs weniger als 30%, besonders bevorzugt weniger
als 20%, der größten radialen Abmessung der Scheibe beträgt.
Der Radius der Scheibe bildet keinen integralen Bestandteil der Erfindung.
Allerdings erfordern die meisten praktischen Anwendungen für solche Scheiben Radien
von etwa 8 cm bis 25 cm, besonders vorzugsweise von 11 bis 18 cm.
Die Trägerunterlage hat oftmals eine ähnliche Form wie die Scheibe
mit der sie zusammenwirkt, um das System zu ergeben, dies muss aber nicht bedeuten,
dass die Form die der Scheibe imitiert. Tatsächlich hat die Scheibe in einer bevorzugten
Ausführungsform die in der 1 gezeigte Form, wohingegen
die Trägerunterlage, wie in 2 gezeigt, die gleiche
Anzahl beabstandete Aussparungen am Umfang in der Form gerader Kreissehnensegmente
aufweist. In dieser bevorzugten Ausführungsform liegen der maximale Radius der Trägerunterlage
und der Scheibe etwa innerhalb von 5% zueinander, der Radius in den beabstandeten
Aussparungen ist in der Trägerunterlage aber bis zu 20% kürzer als in der Scheibe.
Dies bewirkt die Erzeugung von Überlappungsbereichen, in denen die Scheibe über
die Trägerunterlage hinausragt, und dadurch wird jede Neigung der Schleifscheibe
sich zu verfangen, wenn sie versehentlich mit der in einem Winkel zu der zu schleifenden
Oberfläche angeordneten Oberfläche in Berührung gebracht wird, da die Scheibe sich
an diesem Punkt durchbiegen kann. Des Weiteren vereinfacht solch ein Durchbiegen
den Ausstoß von Schleifabrieb an diesem Punkt.
ZEICHNUNGEN
1 ist eine Aufrissansicht eines erfindungsgemäßen
Schleifsystems, welche die Oberfläche zeigt, die bei Benutzung auf das Werkstück
gerichtet ist. Solch eine Ansicht zeigt im Wesentlichen nur die Scheibe.
2 ist ein Aufriss der gegenüberliegenden
Fläche, die in 1 gezeigt wird. Er zeigt daher hauptsächlich
die Trägerunterlage, die Scheibe hingegen nur in den überlappenden Bereichen.
3 ist ähnlich der 3,
außer dass die Schleifscheibe ein perfekter Kreis ist.
Die Erfindung wird nun mit Bezug auf die Zeichnungen weiter beschrieben,
die eine Schleifscheibe 1 zeigen, mit einer im Wesentlichen runden Ausgestaltung
und drei beanstandeten Einschnitten 2 die nach der dem Ausnehmen von Bereichen
des Umfangs verbleiben. Die Einschnitte haben Vorderkanten 3 und Hinterkanten
4 und einen Punkt der größten Tiefe 6. Die Vorder- und Hinterkanten
treffen jeweils mit den gerundeten Winkeln 7 bzw. 8 auf den Umfang,
und der Punkt der größten Tiefe ist derart angrenzend an die Vorderkante positioniert,
dass der Abstand von Punkt 6 zu Punkt 7, gemessen entlang dem
Umfang der Scheibe, weniger als 20% des Umfangsabstandes beträgt, der die Punkte
7 und 8 trennt.
Die Scheibe ist des Weiteren mit runden Löchern 9 ausgestattet,
die zwischen den Positionen der Aussparungen am Umfang und mit einem radialen Abstand
vom Zentrum der Scheibe, der geringer ist als die kürzeste radiale Abmessung der
Scheibe nachdem die Bereiche am Umfang ausgenommen wurden, angeordnet sind.
Die Scheibe weist auch ein axial positioniertes Anbringungsloch
10 auf, das, wie gezeigt, so geformt ist, das sie einer Anbringungsbuchse
entspricht (nicht gerzeigt). Die Form des Lochs entspricht der des Lochs in der
Trägerunterlage 11, die ebenfalls im Wesentlichen eine kreisförmige Scheibe
mit drei beanstandeten Umfangsaussparungen 12 ist. Während diese Aussparungen
die Form der Aussparungen auf der Scheibe imitieren können, sind die Aussparungen
in der Darstellung in den Zeichnungen gerade Kreissehnensegmente des Umfangs. In
den Bereichen der größten radialen Abmessung (wo kein Bereich der Scheibe oder Trägerunterlage
entfernt wurde) überlappt die Scheibe die Trägerunterlage mit bis zu etwa 5 bis
10% des Radius der Scheibe an diesem Punkt.