Verfahren zur Herstellung von Gelatine
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von
Gelatine und insbesondere ein Verfahren zur Herstellung hochreiner Gelatine, die
zur fotografischen Verwendung geeignet ist.
Hochreine Gelatinen werden im Allgemeinen für Abbildungsanwendungen
benötigt. Derzeit umfasst das gängigste Herstellungsverfahren zur Erzeugung hochreiner
Gelatinen die Entmineralisierung von Knochen, gefolgt von einer umfangreichen alkalischen
Aufbereitung (Entleimung) und schließlich der Extraktion mit siedendem Wasser zur
Herstellung von Gelatine, wie in US-A-3,514,518 und 4,824,939 beschrieben. Dieses
als Knochenentleimung bezeichnete Verfahren ist in der Gelatineindustrie seit Jahren
mit verschiedenen Modifikationen im Einsatz. Der Entleimungsschritt dieses Verfahrens
benötigt bis zu 60 Tage oder mehr, wobei dies den längsten Schritt des ca. drei
Monate dauernden Verfahrens zur Herstellung von Gelatine darstellt. Die lange Dauer
des derzeitigen Knochenentleimungsverfahrens zur Herstellung von Gelatine macht
eine höhere Bevorratung während der laufenden Arbeiten notwendig.
GB-A-1239861 betrifft die Herstellung von Kollagen durch Lösen von
Kollagen aus Ossein oder Haut und dessen Umwandlung in Gelatine. Gelatine von hoher
Reinheit ist somit in großen Mengen in wesentlich kürzerer Zeit herstellbar. Kollagen
kann aus Knochenleim oder entmineralisiertem Knochen durch alkalische Aufbereitung
gewonnen werden (eine wässrige alkalische Lösung mit einer Konzentration von 1 bis
15% bei maximal 30°C für eine Dauer, die ausreicht, um das Kollagen im Wesentlichen
daraus vollständig zu lösen), und zwar in Anwesenheit eines Quellhemmers, wie Natriumsulfat,
durch Abtrennen jeglichen unlöslichen Materials und Ausfällen des gelösten Kollagens
aus der restlichen Laugenflüssigkeit. Das Kollagen kann durch Erwärmen auf eine
Temperatur, die über der Denaturierungstemperatur des Kollagens liegt, in Gelatine
umgewandelt werden, beispielsweise bei Erwärmen in einem Wasserbad auf eine Temperatur
von 45°C. Eine geringe Menge eines Gerbhilfsmittels, wie Aluminiumsulfat, lässt
sich dem ausgefällten Kollagen zusetzen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die typische,
drei Monate dauernde Verarbeitungszeit zu reduzieren, die zum Extrahieren von Gelatine
in fotografischer Qualität aus Ossein erforderlich ist.
Die vorliegende Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung von Gelatine,
das das Bereitstellen eines kollagenhaltigen Materials und das Entmineralisieren
des kollagenhaltigen Materials zur Herstellung von Knochenleim umfasst. Der Knochenleim
wird in eine Wasserlösung mit mindestens 4% Natriumhydroxid oder Kaliumhydroxid
und mindestens 3% Natriumsulfat für eine Zeit eingebracht, die ausreicht, um eine
reagierte Masse zu bilden. Die reagierte Masse wird auf eine Temperatur von mindestens
45°C für eine Zeit erwärmt, die ausreicht, um den Knochenleim zu lösen und dadurch
eine gelatinehaltige Lösung zu erzeugen. Der pH-Wert der gelatinehaltigen Lösung
wird auf 9,0 bis 10,0 angehoben. Der pH-Wert der gelatinehaltigen Lösung wird mit
einem Sulfatsalz von einem zwei- oder dreiwertigen Metall auf einen neutralen pH-Wert
reduziert. Der pH-Wert der Gelatinelösung wird dann auf 5,0 bis 6,0 gesenkt, und
ein polymeres Flockungsmittel wird in die Gelatinelösung in einer Menge von weniger
als 0,1% eingebracht, bezogen auf eine Trockenmasse der Gelatine, um eine Flockung
zu erzeugen, worauf die Flockung entfernt wird. Die resultierende Gelatinelösung
wird gefiltert und entsalzt.
Die vorliegende Erfindung beschreibt ein neuartiges Verfahren zur
Herstellung einer hochreinen Gelatine mithilfe einer kaustischen Lösung, um Gelatine
aus einem kollagenhaltigen Material herzustellen, typischerweise entmineralisierte
Rinderknochen. Das hier beschriebene Herstellungsverfahren ergibt eine Gelatine
von sehr geringer Färbung, hoher Gallertfestigkeit und geringer Viskosität. Die
hochreine Gelatine wird bei drastischer Reduzierung der Gelatineverarbeitungsdauer
erzeugt, und zwar aufgrund dessen, dass der Entleimungsschritt durch ein schnelleres,
kürzeres kaustisches Verfahren ersetzt wird. Das kaustische Verfahren zur Herstellung
von Gelatine bewirkt niedrige Fertigungskosten der Chargen aufgrund höheren Ertrags,
größerer Gleichmäßigkeit der Gelatine, weniger Wasserverbrauchs und geringerer Versorgungskosten.
Hochreine Gelatinen werden im Allgemeinen für Abbildungs- oder fotografische
Anwendungen benötigt. Eine wichtige Eigenschaft der Gelatine ist ihr Absorptionsvermögen
bei 420 nm (A420), üblicherweise als Farbe bezeichnet. Je niedriger das A420 ist,
umso klarer ist die Gelatineschicht in beschichteten Produkten. Das A420 der Gelatine
ist einer der bestimmenden Faktoren zur Ermittlung der Anwendbarkeit von Gelatine
für Abbildungsanwendungen. Genießbare Gelatinen haben typischerweise höhere A420-Werte
fotografische Gelatinen. Zwei weitere Gelatineeigenschaften, die für Abbildungsanwendungen
typisch sind, sind die Viskosität und die Gallerfestigkeit oder die Bloom-Zahl.
Für die Verfestigung der Gelatine ist eine hohe Gallenfestigkeit erforderlich. Typische,
alkalisch verarbeitete Knochengelatinen weisen eine hohe Gallerfestigkeit und eine
hohe Viskosität auf. Die Viskosität lässt sich während des Gelatine-Herstellungsverfahrens
durch Wärmebehandlung steuern. Die Wärmebehandlung reduziert Gallenfestigkeit und
Viskosität. Eine Gelatine mit hoher Gallenfestigkeit und niedriger Viskosität wäre
daher für beschichtete Produkte insofern vorteilhaft, als dass sich die Beschichtungsgeschwindigkeit
ohne Verlust der Vertestigungseigenschaften der Gelatine erhöhen ließe. Typische
Gallertfestigkeiten erstrecken sich von 250 bis 300 Bloom und typische Viskositäten
von 5 bis 15 cP.
Aufgrund veränderlicher Bindungsbrüche während der Herstellung setzt
sich Gelatine aus einer Verteilung von Polypeptiden mit veränderlichen Molmassen
zusammen. Die wässrige Größenausschluss-Chromatografie sieht ein Analyseverfahren
zur Bestimmung der Molmassenverteilung in Gelatine vor. Laut Beschreibung enthält
die Verteilung folgende Fraktionen: hohe Molmasse oder HMW ( > 250 kDalton); Beta
(250–150 kDalton); Alpha (150–50 kDalton); Subalpha (50–20 kDalton)
und niedrige Molmasse oder LMW (20–4 kDalton). Im Allgemeinen steht eine hohe
Gallertfestigkeit in Korrelation mit einem hohen Gelatine-Alpha-Fraktionsgehalt,
und hohe Viskosität steht in Korrelation mit einem hohen Gelatine-HMW-Faktionsgehalt.
Nach dem kaustischen Verfahren wird Gelatine in einer einzigen Extraktion
gelöst, wodurch eine sehr gleichmäßige Gelatine bei minimalem Zeit- und Energieaufwand
erzeugt wird. Die extrahierte Gelatine wird durch die Verwendung eines Klärungsprozesses
gereinigt und entsalzt, typischerweise durch Ultrafiltration oder Elektrodialysetechnik.
Typische kollagenhaltige Materialien sind Häute, Knochen und Balg
(d. h. jedes Verbindungsgewebe eines Tierkörpers). Als Tierkörper dienen Rinder,
Schweine und Schafe. Der meist bevorzugte Tierkörper als Kollagenquelle zur Herstellung
hochwertiger Gelatine ist Rinderknochen.
Knochen ist eines der wichtigsten Rohmaterialien für die Herstellung
von Gelatine in fotografischer Qualität. Typischerweise wird der zuvor entfettete,
getrocknete, klassifizierte und nach Dichte getrennte Knochen mit Säure entmineralisiert,
entleimt und vor der Extraktion gewaschen. Rinderknochen wird zwar bevorzugt, es
sind aber auch andere Knochen in der praktischen Verwertung der Erfindung verwendbar.
Ein kontinuierliches Verfahren zum Extrahieren von Rinderknochen wird
in US-A-4,824,939 beschrieben, das durch Nennung als hierin aufgenommen betrachtet
wird. In diesem Verfahren wird der Rinderknochen in Kontakt mit einer Säure gebracht,
typischerweise einer Chlorwasserstoffsäure. Die Säure reagiert mit den in dem Knochen
enthaltenen Mineralien und bildet lösliche Produkte, wie Calciumchlorid und Phosphorsäure.
Diese Produkte werden aus dem Knochen extrahiert und rückgewonnen, typischerweise
als Calciumhydrogenphosphatdihydrat. Der entmineralisierte Knochen oder das Ossein
ist eine Kollagenquelle, aus der Gelatine extrahierbar ist.
Die vorliegende Erfindung beschreibt ein Verfahren zur Herstellung
von Gelatine aus einem kollagenhaltigen Material, das eine kaustische Lösung zum
Erzeugen von Gelatine verwendet. Ein kollagenhaltiges Material wird entmineralisiert,
um Ossein zu erzeugen, das homogenisiert oder gemahlen wird. Das Ossein wird einer
Wasserlösung aus Natriumhydroxid oder Kaliumhydroxid bei einer Konzentration von
mindestens 4 Gew.-% und einem Quellhemmer (d. h. Natriumsulfat) bei einer Konzentration
von mindestens 3 Gew.-% für eine Zeit zugesetzt (typischerweise 10 bis 120 Stunden),
die ausreicht, um eine reagierte Masse zu bilden. Die Masse wird auf eine Temperatur
von mindestens 45°C für eine Zeit erwärmt (mind. 30 Minuten), die ausreicht,
um eine gelatinehaltige Lösung zu erzeugen. Die gelatinehaltige Lösung wird durch
Anheben des pH-Werts der Lösung auf einen Wert zwischen 9,0 und 10,0 geklärt. Ein
Sulfatsalz von einem zwei- oder dreiwertigen Metall wird der Gelatinelösung zur
Reduzierung des pH-Werts auf 7,0 bis 8,0 zugegeben. Eine Säure, vorzugsweise eine
Phosphorsäure, wird der Lösung zugegeben, um den pH-Wert auf 5,0 bis 6,0 zu reduzieren.
Ein polymeres Flockungsmittel wird der gelatinehaltigen Lösung in einer Menge von
0,1 Gew.-%, bezogen auf die Trockenmasse der Gelatine, zugesetzt, um eine Flockung
zu erzeugen, die anschließend entfernt wird. Nach Extraktion und Klärung wird die
Gelatinelösung gefiltert, oxidiert oder deionisiert, um die gewünschte Menge an
Mikrokonstituenten zu erzielen, bevor die Lösung konzentriert und getrocknet wird.
Die Reaktionsrate mit dem Kollagen ist eine Funktion der kaustischen Konzentration,
der Salzkonzentration, der Temperatur und der Zeit.
Die vorliegende Erfindung wird anhand des folgenden Beispiels veranschaulicht.
Beispiel 1: Gelatine aus kaustischen Behandlung von Ossein
Rinderknochen wurde entmineralisiert, um Ossein zu erhalten, das auf
3,175 mm gemahlen und einer wässrigen Lösung aus 6% Natriumhydroxid und 12% Natriumsulfat
bei niedrigen Temperaturen ( < 18°C) für eine Dauer zugesetzt wurde, die ausreichte,
um die Reaktion abzuschließen (ca. 2 Tage. Die Reaktion wurde durch Zugabe von Schwefelsäure
bis zum Erreichen eines neutralen pH-Werts zum Stillstand gebracht. Die Lösung wurde
auf 55°C erwärmt, um das Ossein in einer Gelatinelösung zu denaturieren. Das
Denaturierungsverfahren zerstört die tertiäre und quaternäre Struktur des Proteins
und löst das Ossein in Gelatine. Nach der Denaturierung wurde die Lösung geklärt,
gefiltert, durch Ultrafiltration entsalzt, deionisiert, konzentriert und getrocknet.
Das verwendete Klärungsverfahren umfasste die Zugabe von Kalk (44,84-62,77 CaO/I)
zur Erzielung eines pH-Werts von ca. 9,8, gefolgt von der Zugabe von Aluminiumsulfat
(25%) zur Reduzierung des pH-Werts auf 7,5 und Zugabe von Phosphorsäure (10%) zur
Reduzierung des pH-Werts auf 5,2. Eine Flockung entstand durch Zugabe eines Polyacrylamidpolymers
(0,1%, bezogen auf die Trockenmasse) zu einer belüfteten Gelatinelösung). Nach Entfernen
der Flockung wurde die Gelatine platten- und rahmengefiltert, deionisiert, konzentriert,
auf einen pH-Wert von 5,75 eingestellt und getrocknet Die erzeugte Gelatine (E1)
wird nachfolgend beschrieben.
Farbe = 0,105
Schleier = 0,013
Gallertfestigkeit = 370 g
Visosität = 14,0 cP
HMW = 28,86
Beta = 18,17%
Alpha = 49,71
Isoelektrischer Punkt (pH-Messung) = 4,9
Wie zuvor erläutert, weist die erfindungsgemäß hergestellte Gelatine
eine geringe Färbung und eine hohe Gallertfestigkeit auf, wodurch sie für fotografische
Anwendungen geeignet ist.