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Dokumentenidentifikation DE10146419B4 15.04.2004
Titel Verschlußdeckel für ein Bearbeitungsloch in einem Aluminiumblech
Anmelder A. Raymond & Cie, Grenoble, FR
Erfinder Hänsel, Mathias, 79595 Rümmingen, DE;
Dorst, Harald, 79576 Weil am Rhein, DE
Vertreter Kirchgaeßer, J., Dipl.-Ing., Pat.-Ass., 79588 Efringen-Kirchen
DE-Anmeldedatum 20.09.2001
DE-Aktenzeichen 10146419
Offenlegungstag 24.04.2003
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 15.04.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 15.04.2004
IPC-Hauptklasse B65D 51/00
IPC-Nebenklasse B65D 39/10   B62D 25/24   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen Deckel zum dauerhaften Verschließen eines oval ausgebildeten Bearbeitungsloches in einem Aluminiumblech durch eine Klebeverbindung. Der Deckel besteht aus einer kreisrunden Deckelplatte aus Aluminium mit einem konzentrischen Deckelrand und einem innerhalb dieses Randes ringförmig aufgetragenen Streifen aus aufschmelzbarem Klebstoff.

Bei den aus Aluminium hergestellten Autokarosserien gibt es eine Vielzahl von Bearbeitungslöchern, die nach erfolgter Benutzung durch entsprechend große Deckel wieder verschlossen werden müssen. Um die Löcher spritzwasserfest zu verschließen, ist es sinnvoll, einen aus dem gleichen Aluminiummaterial gefertigten Deckel mittels eines aufschmelzbaren Klebstoffs rings um das Loch zu kleben, wie z.B. nach der US 43 63 420. Dabei ist es notwendig, dass der innerhalb des Deckelrandes aufgetragene Klebstoffstreifen etwa 0,5 bis 0,7 mm höher ist als der Deckelrand.

Außerdem ist es aus Gründen der Energie- und Zeitersparnis zweckmäßig, dass der Klebevorgang in Verbindung mit der katalytischen Tauchbadlackierung der Aluminiumkarosserie durchgeführt wird. Dabei kann der Erwärmungsprozess nach dem Tauchbad gleichzeitig zum Aufschmelzen und Aushärten des Klebstoffs genutzt werden.

Aufgabe der Erfindung ist es, den Verschlussdeckel so zu gestalten, dass der Deckel rund um das Loch fest auf die Aluminiumplatte aufgedrückt und solange festgehalten wird, bis der Klebstoff ausgehärtet ist.

Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Deckelausbildung nach den Merkmalen des Anspruchs 1.

Der erfindungsgemäß ausgebildete Deckel lässt sich nach dem Einführen der auf der Deckelunterseite drehfest aufmontierten Federplatte in das Bearbeitungsloch nach einer Drehung um 90° schnell und einfach im Bearbeitungsloch zur Anlage bringen, so dass bei der anschließenden katalytischen Tauchbadlackierung durch die gleichzeitige Aufschmelzung und Aushärtung des Klebstoffs im nachfolgenden Aufwärmungsprozess auf einfache Weise ein spritzwasserdichter Verschluss erreicht wird. Durch die 90° Drehung werden die Federzungen gespannt und bringen die notwendige Vorspannkraft auf den Klebstoffstreifen.

Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen in Verbindung mit der nachfolgenden Beschreibung der Zeichnung, welche ein Ausführungsbeispiel der Erfindung darstellt. Es zeigt

1 Die Deckelplatte des erfindungsgemäßen Verschlussdeckels in einer Draufsicht,

2 Einen Schnitt durch die Deckelplatte gemäß Linie II-II in 1,

3 Die zugehörige Federplatte in einer Draufsicht,

4 Die Federplatte in Seitenansicht,

5 Den einsatzbereiten Verschlussdeckel von unten gesehen,

6 Den Verschlussdeckel im Schnitt gemäß Linie VI-VI in 5,

7 Einen Teilschnitt durch die Federzunge gemäß Linie VII-VII in 3,

8 Einen Teilschnitt durch die Verbindungsstelle gemäß Linie VIII-VIII in 5 nach dem Durchsatzfügeprozess

9 Den Verschlussdeckel in perspektivischer Ansicht von unten,

10 Den Verschlussdeckel in perspektivischer Ansicht von oben,

11 Das ovale Bearbeitungsloch in einer Draufsicht,

12 Den Verschlussdeckel vor dem Einführen der Federplatte in das Bearbeitungsloch,

13 Den Verschlussdeckel nach dem Einführen der Federplatte in das Bearbeitungsloch und

14 Den im Bearbeitungsloch verriegelten Verschlussdeckel nach einer Drehung um 90°. Der in den Figuren dargestellte Verschlussdeckel besteht aus einer kreisrunden Deckelplatte 1 aus Aluminium mit einem konzentrisch umgebördelten Deckelrand 2, welcher zur bündigen Auflage auf dem Aluminiumblech 8 dient, sowie aus einer mit der Deckelplatte 1 drehfest verbindbaren Federplatte 5, welche nach dem Einführen in das Bearbeitungsloch 7 und Anliegen des überstehenden Klebestreifens 3 auf dem Aluminiumblech 8 durch eine Vierteldrehung auf dessen Rückseite zur Anlage gebracht werden kann.

Innerhalb des Deckelrandes 2 ist ein Streifen 3 aus aufschmelzbarem Klebstoff ringförmig aufgetragen, und zwar in solcher Höhe, dass dieser Streifen 3 den Deckelrand 2 um etwa 0,5 bis 0,7 mm überragt. Im mittleren Bereich der Deckelplatte 1 ist ein planparalleler Ansatz 4 eingedrückt bzw. ausgeformt, welcher zur Auflage für die besagte Federplatte 5 dient. Hierbei ist der Abstand a zwischen der Ansatzfläche 4 und dem Deckelrand 2 etwas größer als die Dicke d des von der Deckelplatte 1 abzudeckenden Aluminiumbleches 8.

Der Außenrand 6 der in den 3 und 4 dargestellten Federplatte 5 weist eine Kontur auf, die der Form des in 11 dargestellten ovalen Bearbeitungsloches 7 in dem Aluminiumblech 8 entspricht und etwas kleiner ist als der Lochrand 9 des Bearbeitungsloches 7. In den voneinander entfernteren Randbereichen 10 der Federplatte 5 sind im Abstand zu dessen Außenrand 6 etwa viertelkreisförmige Federzungen 11 ausgestanzt. Diese sind an ihrem einen Ende an der Federplatte 5 auftederbar angeformt. Am auffederbaren Ende der Federzungen 11 sind, wie aus 7 ersichtlich, Wulste 12 in Richtung auf die Deckelplatte 1 ausgeprägt, welche beim Eindrehen der Federplatte 5 in das Bearbeitungsloch 7 über das Aluminiumblech 8 gleiten und dabei die Vorspannung erzeugen (14). Anstelle der Wulste 12 können auch halbkugelförmige Noppen ausgeprägt sein

In der Ansatzfläche 4 der Deckelplatte 1 sind mindestens zwei Löcher 13 eingeformt und die Federplatte 5 weist im gleichen Abstand zueinander die gleiche Anzahl Bohrungen 14 auf, welche dazu bestimmt sind, die Deckelplatte 1 mit der Federplatte 5 zu vernieten, bzw. zusammenzufügen. Der planparallele Ansatz 4 ist vorzugsweise mit zueinander parallelen Innenwänden 15 ausgeformt, welche als Angriffsflächen für einen entsprechend geformten, rautenförmigen Kopf eines Drehwerkzeugs und zugleich als Begrenzung für die Vierteldrehung dienen.

Anstelle der herkömmlichen Vernietung kann die drehfeste Verbindung zwischen der Federplatte 5 und der Ansatzfläche 4 vorteilhafterweise auch durch einen sogenannten Durchsatzfügeprozess hergestellt werden (8). Die dabei entstehenden Vertiefungen 16 in der Ansatzfläche 4 können dann ebenfalls als Angriffsflächen für ein mit entsprechenden Stiften versehenes Drehwerkzeug verwendet werden.

In den 12 bis 14 sind die einzelnen Stufen der Vormontage des Verschlußdeckels auf dem Aluminiumblech 8 dargestellt. 12 zeigt den Verschlußdeckel vor dem Einführen der Federplatte 5 in Pfeilrichtung „E" in das ovale Bearbeitungsloch 7, welches in 11 in einer Draufsicht zu sehen ist. Sobald die Federplatte 5, wie aus 13 ersichtlich, voll in das Loch 7 eingetaucht ist und der Klebstoffstreifen 3 auf dem Aluminiumblech 8 aufliegt, wird der Verschlußdeckel mittels eines in die Vertiefung des Ansatzes 4 eingreifenden Werkzeugs in Pfeilrichtung „D" um 90° gedreht. Dabei laufen die Federzungen 11 mit ihren Wulsten oder Noppen 12 an den auffederbaren Enden auf die Rückseite des Aluminiumblechs 8 auf und erzeugen dort mittels der von den Federzungen 11 ausgeübten Federkraft in Pfeilrichtung „F" die erforderliche Vorspannung auf die Klebestreifen 3 (14).

Der Verschlußdeckel sitzt nun fest im Bearbeitungsloch 7 und kann mit dem Aluminiumblech 8 zusammen die Ofenreise durch eine sogenannte katalytische Tauchbadlackierung antreten. Dabei schmilzt der Klebstoffstreifen 3 aufgrund der im Ofen herrschenden Temperatur von bis zu 200° C auf und bildet nach dem Aushärten mit dem Aluminiumblech 8 rings um das Bearbeitungsloch 7 eine wasserdichte Verbindung, während der Verschlußdeckel nunmehr nach dem Aufschmelzen des Klebestreifens 3 mit dem Deckelrand 2 auf dem Aluminiumblech 8 aufliegt.

1 Deckelplatte 2 Deckelrand 3 Klebstoffstreifen 4 Ansatzfläche 5 Federplatte 6 Außenrand 7 Bearbeitungsloch 8 Aluminiumblech 9 Lochwand 10 Randbereiche 11 Federzungen 12 Wulste oder Noppen 13 Löcher in der Ansatzfläche 14 Bohrungen 15 Innenwände 16 Vertiefungen beim Durchsatzfügen

Anspruch[de]
  1. Deckel zum dauerhaften Verschließen eines oval ausgebildeten Bearbeitungsloches (7) in einem Aluminiumblech (8) durch eine Klebeverbindung, bestehend aus einer kreisrunden Deckelplatte (1) aus Aluminium mit einem konzentrischen Deckelrand (2) und einem innerhalb des Deckelrandes (2) ringförmig aufgetragenen Streifen (3) aus aufschmelzbarem Klebstoff, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenbereich der Deckelplatte (1) im Abstand der Dicke des Aluminiumblechs (8) mit einer planparallel zur Deckelplatte (1) ausgerichteten Federplatte (5) verbunden ist, deren Außenrand (6) in seiner Kontur der Form des ovalen Bearbeitungsloches (7) entspricht und etwas kleiner ist als der Lochrand (9), dass in den voneinander entfernteren Randbereichen (10) der Federplatte (5) im Abstand zu ihrem Außenrand (6) viertelkreisförmige, an ihren freien Enden auffederbare Federzungen (11) eingestanzt sind und dass nach dem Einführen der Federplatte (5) in das Bearbeitungsloch (7) bis zum Anliegen des Deckelrandes (2) auf dem Aluminiumblech (8) die Federplatte (5) mit ihren Federzungen (11) durch eine Vierteldrehung des Verschlusses auf der Rückseite des Aluminiumblechs (8) durch Federkraft fest zur Anlage bringbar ist.
  2. Verschlussdeckel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass am anderen, auffederbaren Ende der Federzungen (11) Wulste oder Noppen (12) in Richtung auf die Deckelplatte (1) eingeprägt sind.
  3. Verschlussdeckel nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in seinem mittleren Bereich ein planparalleler Ansatz (4) zur Auflage für die Federplatte (5) angeformt ist, wobei der Abstand a zwischen der Ansatzfläche (4) und dem Deckelrand (2) etwas größer als die Dicke d des Aluminiumbleches (8) ist.
  4. Verschlussdeckel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass in der Ansatzfläche (4) mindestens zwei Löcher (13) eingeformt sind und die Federplatte (5) im gleichen Abstand zueinander die gleiche Anzahl Bohrungen (14) zur gegenseitigen Vernietung oder Fügung aufweist.
  5. Verschlussdeckel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckelplatte (1) aus einem Aluminiumblech von etwa gleicher Stärke wie das abzudeckende Aluminiumblech (8) gefertigt ist und dass der planparallele Ansatz (4) mit zueinander parallelen Innenwänden (15) ausgeformt ist.
  6. Verschlussdeckel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung zwischen der Federplatte (5) und der Ansatzfläche (4) durch einen Durchsatzfügeprozess hergestellt ist.
  7. Verschlussdeckel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die beim Durchsatzfügen entstehenden Vertiefungen (16) auf der Rückseite der Ansatzfläche (4) als Angriffspunkte für ein mit entsprechenden Stiften versehenes Drehwerkzeug verwendet werden.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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