Die Erfindung betrifft einen Deckel zum dauerhaften Verschließen eines
oval ausgebildeten Bearbeitungsloches in einem Aluminiumblech durch eine Klebeverbindung.
Der Deckel besteht aus einer kreisrunden Deckelplatte aus Aluminium mit einem konzentrischen
Deckelrand und einem innerhalb dieses Randes ringförmig aufgetragenen Streifen aus
aufschmelzbarem Klebstoff.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen
in Verbindung mit der nachfolgenden Beschreibung der Zeichnung, welche ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung darstellt. Es zeigt
1 Die Deckelplatte des erfindungsgemäßen
Verschlussdeckels in einer Draufsicht,
2 Einen Schnitt durch die Deckelplatte
gemäß Linie II-II in 1,
3 Die zugehörige Federplatte in einer
Draufsicht,
4 Die Federplatte in Seitenansicht,
5 Den einsatzbereiten Verschlussdeckel
von unten gesehen,
6 Den Verschlussdeckel im Schnitt gemäß
Linie VI-VI in 5,
7 Einen Teilschnitt durch die Federzunge
gemäß Linie VII-VII in 3,
8 Einen Teilschnitt durch die Verbindungsstelle
gemäß Linie VIII-VIII in 5 nach dem Durchsatzfügeprozess
9 Den Verschlussdeckel in perspektivischer
Ansicht von unten,
10 Den Verschlussdeckel in perspektivischer
Ansicht von oben,
11 Das ovale Bearbeitungsloch in einer
Draufsicht,
12 Den Verschlussdeckel vor dem Einführen
der Federplatte in das Bearbeitungsloch,
13 Den Verschlussdeckel nach dem Einführen
der Federplatte in das Bearbeitungsloch und
14 Den im Bearbeitungsloch verriegelten
Verschlussdeckel nach einer Drehung um 90°. Der in den Figuren dargestellte
Verschlussdeckel besteht aus einer kreisrunden Deckelplatte 1 aus Aluminium
mit einem konzentrisch umgebördelten Deckelrand 2, welcher zur bündigen
Auflage auf dem Aluminiumblech 8 dient, sowie aus einer mit der Deckelplatte
1 drehfest verbindbaren Federplatte 5, welche nach dem Einführen
in das Bearbeitungsloch 7 und Anliegen des überstehenden Klebestreifens
3 auf dem Aluminiumblech 8 durch eine Vierteldrehung auf dessen
Rückseite zur Anlage gebracht werden kann.
Innerhalb des Deckelrandes 2 ist ein Streifen 3
aus aufschmelzbarem Klebstoff ringförmig aufgetragen, und zwar in solcher Höhe,
dass dieser Streifen 3 den Deckelrand 2 um etwa 0,5 bis 0,7 mm
überragt. Im mittleren Bereich der Deckelplatte 1 ist ein planparalleler
Ansatz 4 eingedrückt bzw. ausgeformt, welcher zur Auflage für die besagte
Federplatte 5 dient. Hierbei ist der Abstand a zwischen der Ansatzfläche
4 und dem Deckelrand 2 etwas größer als die Dicke d des von der
Deckelplatte 1 abzudeckenden Aluminiumbleches 8.
Der Außenrand 6 der in den 3
und 4 dargestellten Federplatte
5 weist eine Kontur auf, die der Form des in 11
dargestellten ovalen Bearbeitungsloches 7 in dem Aluminiumblech
8 entspricht und etwas kleiner ist als der Lochrand 9 des Bearbeitungsloches
7. In den voneinander entfernteren Randbereichen
10 der Federplatte 5 sind im Abstand zu dessen Außenrand
6 etwa viertelkreisförmige Federzungen 11 ausgestanzt. Diese sind
an ihrem einen Ende an der Federplatte 5 auftederbar angeformt. Am auffederbaren
Ende der Federzungen 11 sind, wie aus 7 ersichtlich,
Wulste 12 in Richtung auf die Deckelplatte 1 ausgeprägt, welche
beim Eindrehen der Federplatte 5 in das Bearbeitungsloch 7 über
das Aluminiumblech 8 gleiten und dabei die Vorspannung erzeugen (14).
Anstelle der Wulste 12 können auch halbkugelförmige Noppen ausgeprägt sein
In der Ansatzfläche 4 der Deckelplatte 1 sind mindestens
zwei Löcher 13 eingeformt und die Federplatte 5 weist im gleichen
Abstand zueinander die gleiche Anzahl Bohrungen 14 auf, welche dazu bestimmt
sind, die Deckelplatte 1 mit der Federplatte 5 zu vernieten, bzw.
zusammenzufügen. Der planparallele Ansatz 4 ist vorzugsweise mit zueinander
parallelen Innenwänden 15 ausgeformt, welche als Angriffsflächen für einen
entsprechend geformten, rautenförmigen Kopf eines Drehwerkzeugs und zugleich als
Begrenzung für die Vierteldrehung dienen.
Anstelle der herkömmlichen Vernietung kann die drehfeste Verbindung
zwischen der Federplatte 5 und der Ansatzfläche 4 vorteilhafterweise
auch durch einen sogenannten Durchsatzfügeprozess hergestellt werden (8).
Die dabei entstehenden Vertiefungen 16 in der Ansatzfläche 4 können
dann ebenfalls als Angriffsflächen für ein mit entsprechenden Stiften versehenes
Drehwerkzeug verwendet werden.
In den 12 bis 14
sind die einzelnen Stufen der Vormontage des Verschlußdeckels auf dem Aluminiumblech
8 dargestellt. 12 zeigt den Verschlußdeckel
vor dem Einführen der Federplatte 5 in Pfeilrichtung „E" in das
ovale Bearbeitungsloch 7, welches in 11 in
einer Draufsicht zu sehen ist. Sobald die Federplatte 5, wie aus
13 ersichtlich, voll in das Loch 7 eingetaucht
ist und der Klebstoffstreifen 3 auf dem Aluminiumblech 8 aufliegt,
wird der Verschlußdeckel mittels eines in die Vertiefung des Ansatzes
4 eingreifenden Werkzeugs in Pfeilrichtung „D" um 90° gedreht.
Dabei laufen die Federzungen 11 mit ihren Wulsten oder Noppen
12 an den auffederbaren Enden auf die Rückseite des Aluminiumblechs
8 auf und erzeugen dort mittels der von den Federzungen 11 ausgeübten
Federkraft in Pfeilrichtung „F" die erforderliche Vorspannung auf die Klebestreifen
3 (14).
Der Verschlußdeckel sitzt nun fest im Bearbeitungsloch 7
und kann mit dem Aluminiumblech 8 zusammen die Ofenreise durch eine sogenannte
katalytische Tauchbadlackierung antreten. Dabei schmilzt der Klebstoffstreifen
3 aufgrund der im Ofen herrschenden Temperatur von bis zu 200° C auf
und bildet nach dem Aushärten mit dem Aluminiumblech 8 rings um das Bearbeitungsloch
7 eine wasserdichte Verbindung, während der Verschlußdeckel nunmehr nach
dem Aufschmelzen des Klebestreifens 3 mit dem Deckelrand 2 auf
dem Aluminiumblech 8 aufliegt.