Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung von Bier
mit erhöhtem Alkoholgehalt.
Aus AT E 20 760 B ist
ein Verfahren zur Behandlung von alkoholischen Getränken und nach diesem Verfahren
hergestellte alkoholische Getränke bekannt.
Die DE 33 44 628 A1
beschreibt ein Verfahren zum Konzentrieren alkoholischer Getränke.
Bekannte Biere mit erhöhtem Alkoholgehalt sind die sogenannten Starkbiere
bzw. Bock- oder Doppelbockbiere. Beispielsweise müssen Bockbiere lt. Bierverordnung
vom 2. Juni 1990 § 3 Kenntlichmachung der Biergattung (2) einen Stammwürzegehalt
von 16% oder mehr aufweisen (Doppelbockbiere mindestens 18% Stammwürzegehalt).
Der Stammnwürzegehalt oder Extraktgehalt ist der im Sudhaus einer
Brauerei in Lösung gebrachte Anteil von hauptsächlich Braumalz. Die durch Maischen
und Hopfenkochen entstandene Lösung ist die gehopfte Bierwürze, die vergoren werden
soll. Sie besteht aus blasser und Extrakt. Letzterer setzt sich aus den löslich
gemachten und abgebauten Stoffen des Malzes, den Wasser-Ionen und den gelösten Bestandteilen
des Hopfens zusammen.
Für die Vergärung und den späteren Alkoholanteil eines Bieres ist
hauptsächlich die Zusammensetzung der Kohlenhydrate der Bierwürze ausschlaggebend.
Vergärbar sind die Einfachzucker (Glukose und Fructose) die Zweifachzucker (Saccharose
und Maltose) und der Dreifachzucker (Maltotriose). Unvergärbarer Extrakt besteht
aus den Dextrinen und den übrigen Inhaltsstoffen.
Während der Gärung wird der vergärbare Extrakt der Bierwürze in hauptsächlich
Alkohol und CO2 umgewandelt. Die Differenz vom Extraktgehalt der Bierwürze
und dem Extraktgehalt des fertigen Bieres ergibt den Vergärungsgrad.
Um nun einen höheren Alkoholgehalt im Bier zu erhalten muß der Anteil
an vergärbarem Extrakt in der Bierwürze erhöht werden. Dies geschieht durch Erhöhung
der Braumalzgabe. Mit der Erhöhung des vergärbaren Extraktes erhöht sich auch der
Anteil an nicht vergärbaren Stoffen. Diese nicht vergärbaren Stoffe nennt man im
fertigen Bier Restextrakt, der gerade bei Starkbieren für ihren mastigen Geschmack
verantwortlich ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der angegebenen
Gattung zu schaffen, das sich von den herkömmlichen Verfahren zur Herstellung von
Bier mit erhöhtem Alkoholgehalt unterscheidet, wobei sich der Geschmackstyp des
Bieres von dem der bekannten Biere unterscheidet, mit dem ferner ein trockener Geschmack
und auch eine besonders helle Farbe des Bieres erreicht werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Kennzeichnungsmerkmale
des Patentanspruchs 1 gelöst.
Zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
gekennzeichnet.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung von Bier mit erhöhtem
Alkoholgehalt wird der Alkoholgehalt des Bieres dadurch erhöht, daß dem herzustellenden
Bier ein ebenfalls aus Bier gewonnenes Alkoholdestillat zugegeben wird. Hierbei
erhöht sich der Alkoholgehalt, aber nicht der Restextraktgehalt des so hergestellten
Bieres. Durch die Zugabe des Destillates findet eine Volumenzunahme statt, so daß
sich prozentual der Restextraktgehalt verringert. So erreicht man eine ganz andere
Geschmacksrichtung als bei den zur Zeit handelsüblichen Starkbieren mit ihrem mastigen
Geschmack. Der Alkoholgehalt läßt sich so auch beliebig hoch einstellen, so daß
die Möglichkeit besteht, die zur Zeit stärksten Biere nach dem Deutschen Reinheitsgebot
(Alkoholgehalt ca. 12% vol.) zu übertreffen.
Da bei dein erfindungsgemäßen Verfahren mit Zusatz von Bierdestillat
nur der Alkoholanteil erhöht wird, lassen sich auch so Dry-Biere herstellen. Bei
handelsüblichen Dry-Bieren wird der gewollte trockene Geschmack dadurch erreicht,
daß man im Sudhaus eine Bierwürze herstellt, die einen Vergärungsgrad von ca. 90%
hat. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren läßt sich dieser trockene Geschmack sehr
einfach durch die Zugabe von Alkoholdestillat zu einem anderen Bier erreichen.
Bei der Destillation von Bier besteht die Möglichkeit, das Verhältnis
von Aromastoffen und Alkoholgehalt im Destillat einzustellen. Dadurch lassen sich
Biere herstellen, die einen eigenen Geschmack haben, der über die zur Zeit angewandten
Brauverfahren nicht zu erreichen ist.
Da bei der Destillation nur Wasser, Alkohol und Aromastoffe ins Destillat
übergehen, ist das Destillat farblos. Durch den Zusatz von farblosem Destillat zu
einem Bier wird dessen Farbe aufgehellt. Man kann sogar farblose Biere herstellen,
indem man ein sehr aromaintensives Destillat herstellt, mit Brauwasser rückverdünnt
und mit Gärungskohlensäure aufkarbonisiert.
Da die Transport- und Logistikkosten in den Brauereien einen erheblichen
Anteil betragen und viele Brauereien ihr Bier immer weiteren Vertriebswegen aussetzen,
ist die Überlegung eines Bierkonzentrates wirtschaftlich sehr sinnvoll. Mit dem
erfindungsgemäßen Verfahren mit Zusatz von Bierdestillat läßt sich so ein Bierkonzentrat
herstellen. Hierzu muß das Bier, welches später mit Destillat versetzt wird, so
eingebraut werden, daß nach Rückkonzentrierung der gewünschte Biertyp entsteht.
D.h., wenn man ein Konzentrat von 1/3 Volumen des nachher herzustellenden Bieres
haben will, muß dies z.B. bei der Hopfengabe (dreifache Menge) vorher berücksichtigt
werden. Die dreifache Menge an Alkohol erreicht man durch Zugabe des Destillates.
Um Qualitätseinbusen zu entgehen, muß das Wasser, mit welchem das Konzentrat rückverdünnt
werden soll, Brauwasserqualität haben. Da das Konzentrat in diesem Beispiel einen
dreifach höheren Alkoholgehalt hat, erhöht sich so auch die biologische Haltbarkeit,
da der Alkohol eine hemmende Wirkung auf bierschädliche Bakterien hat.
Zur Herstellung eines Bierdestillates empfiehlt es sich aus wirtschaftlichen
Gründen, Biere zu verwenden, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, oder
die leichte Geschmacksfehler, z.B. Diacetyl-Geschmack oder Alkohol-Wasser-Gemische,
die bei der Herstellung alkoholreduzierter Biere anfallen, aufweisen.
Zur Herstellung des Destillates können alle handelsüblichen Gerätschaften
(Brenngeräte) eingesetzt werden, d.h. von der einfachen Brennblase bis hin zu Hochleistungsanlagen.
Genauso kann über die in jeder Brauerei vorhandene Maische- bzw. Würzepfanne destilliert
werden. Dies erfordert in einigen Fällen einen relativ einfachen Umbau (Auffangen
der Dampfschwaden sowie deren Kondensation über einen Kühler).
Beim Destillieren müssen die gewünschten Bestandteile Alkohol, Geschmacks-
und Aromastoffe aus dem zu destillierenden Bier gewonnen werden. Wasser siedet unter
Normalbedingungen bei 100°C und Alkohol bei 78,3°C. Während der Erwärmungsphase
verdampfen jedoch Wasser und Alkohol gleichzeitig. Da der Alkohol einen niedrigeren
Siedepunkt hat, verdampft im Verhältnis zum Wasser immer mehr Alkohol. Dies geht
bis zum Siedepunkt des Alkohols, also bis zu 78,3°C. Wenn man stärker erhitzt,
nähert man sich immer mehr dem Siedepunkt des Wassers, und der Wasseranteil im Dampf
nimmt zu. Daher ist ein zu starkes Anheizen nicht sinnvoll. Gleichzeitig mit Wasser
und Alkohol verdampfen auch die restlichen flüchtigen Stoffe. Auch hier spielt der
Siedepunkt der Stoffe eine Rolle.
Die Stoffe mit niedrigem Siedepunkt wie z.B. Acetaldehyd, verdampfen
gleich bei Beginn des Erhitzens (s.g. Vorlauf). Stoffe, die einen höheren Siedepunkt
als 78,3°C haben, verdampfen erst später und bei höheren Temperaturen, z.B.
höhere Alkohole (s.g. Nachlauf). Um ein Qualitätsdestillat zu erhalten, muß ein
langsames Erhitzen stattfinden. Die Aufheizphase sollte ca. eine Stunde dauern.
Der nun anfallende Vorlauf wird entfernt und ist wie der Nachlauf für das erfindungsgemäße
Verfahren nicht von Interesse. Die Umstellung von Vor- auf Mittellauf (Destillat)
und Mittel- auf Nachlauf erfolgt nach Erfahrungswerten, wie Zeit, Temperaturmessung
im Dampf, Geschmacksprobe oder mit im Handel befindlichen Testgeräten. Je reiner
die Destillation des Mittellaufes ist und je höher die Alkoholkonzentration ist,
umso weniger Aroma- und Geschmacksstoffe befinden sich im Destillat. Dies ist bei
der Herstellung von Bieren mit Zusatz von Bierdestillat zu beachten. Die Qualität
des Destillates kann nun auf das gewünschte Verhältnis von Aromastoffen zu Alkohol
eingestellt werden.
Bei einer einfachen Destillation eines Bieres mit 4,5% vol. Anteil
Alkohol. erhält man ein Destillat mit einem Alkoholanteil von ca. 35% vol. Bei einer
zweiten Destillation erhöht sich der Alkoholgehalt von ca. 35% vol. auf ca. 70%
vol. Hochleistungsanlagen erzeugen ein Destillat von über 90% vol. Alkohol.
Das Destillat kann kontinuierlich während der Destillation einem anderen
Bier zudosiert werden, oder das Destillat wird erst gesammelt und nachher einem
Bier zudosiert.
Wenn man das Destillat aus Bier herstellt, das nach dem Deutschen
Reinheitsgebot gebraut wurde und solchen auch wieder zusetzt, gilt es auch als nach
Deutschem Reinheitsgebot gebraut.