PatentDe  


Dokumentenidentifikation DE10219932B4 15.04.2004
Titel Verfahren zur Herstellung von Bier mit erhöhtem Alkoholgehalt
Anmelder Wegner, Frank, 57074 Siegen, DE
Erfinder Wegner, Frank, 57074 Siegen, DE
Vertreter Pürckhauer, R., Dipl.-Ing., Pat.-Anw., 57234 Wilnsdorf
DE-Anmeldedatum 03.05.2002
DE-Aktenzeichen 10219932
Offenlegungstag 27.11.2003
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 15.04.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 15.04.2004
IPC-Hauptklasse C12G 3/10
IPC-Nebenklasse C12C 11/11   

Beschreibung[de]

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung von Bier mit erhöhtem Alkoholgehalt.

Aus AT E 20 760 B ist ein Verfahren zur Behandlung von alkoholischen Getränken und nach diesem Verfahren hergestellte alkoholische Getränke bekannt.

Die DE 33 44 628 A1 beschreibt ein Verfahren zum Konzentrieren alkoholischer Getränke.

Bekannte Biere mit erhöhtem Alkoholgehalt sind die sogenannten Starkbiere bzw. Bock- oder Doppelbockbiere. Beispielsweise müssen Bockbiere lt. Bierverordnung vom 2. Juni 1990 § 3 Kenntlichmachung der Biergattung (2) einen Stammwürzegehalt von 16% oder mehr aufweisen (Doppelbockbiere mindestens 18% Stammwürzegehalt).

Der Stammnwürzegehalt oder Extraktgehalt ist der im Sudhaus einer Brauerei in Lösung gebrachte Anteil von hauptsächlich Braumalz. Die durch Maischen und Hopfenkochen entstandene Lösung ist die gehopfte Bierwürze, die vergoren werden soll. Sie besteht aus blasser und Extrakt. Letzterer setzt sich aus den löslich gemachten und abgebauten Stoffen des Malzes, den Wasser-Ionen und den gelösten Bestandteilen des Hopfens zusammen.

Für die Vergärung und den späteren Alkoholanteil eines Bieres ist hauptsächlich die Zusammensetzung der Kohlenhydrate der Bierwürze ausschlaggebend. Vergärbar sind die Einfachzucker (Glukose und Fructose) die Zweifachzucker (Saccharose und Maltose) und der Dreifachzucker (Maltotriose). Unvergärbarer Extrakt besteht aus den Dextrinen und den übrigen Inhaltsstoffen.

Während der Gärung wird der vergärbare Extrakt der Bierwürze in hauptsächlich Alkohol und CO2 umgewandelt. Die Differenz vom Extraktgehalt der Bierwürze und dem Extraktgehalt des fertigen Bieres ergibt den Vergärungsgrad.

Um nun einen höheren Alkoholgehalt im Bier zu erhalten muß der Anteil an vergärbarem Extrakt in der Bierwürze erhöht werden. Dies geschieht durch Erhöhung der Braumalzgabe. Mit der Erhöhung des vergärbaren Extraktes erhöht sich auch der Anteil an nicht vergärbaren Stoffen. Diese nicht vergärbaren Stoffe nennt man im fertigen Bier Restextrakt, der gerade bei Starkbieren für ihren mastigen Geschmack verantwortlich ist.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der angegebenen Gattung zu schaffen, das sich von den herkömmlichen Verfahren zur Herstellung von Bier mit erhöhtem Alkoholgehalt unterscheidet, wobei sich der Geschmackstyp des Bieres von dem der bekannten Biere unterscheidet, mit dem ferner ein trockener Geschmack und auch eine besonders helle Farbe des Bieres erreicht werden kann.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Kennzeichnungsmerkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.

Zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.

Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung von Bier mit erhöhtem Alkoholgehalt wird der Alkoholgehalt des Bieres dadurch erhöht, daß dem herzustellenden Bier ein ebenfalls aus Bier gewonnenes Alkoholdestillat zugegeben wird. Hierbei erhöht sich der Alkoholgehalt, aber nicht der Restextraktgehalt des so hergestellten Bieres. Durch die Zugabe des Destillates findet eine Volumenzunahme statt, so daß sich prozentual der Restextraktgehalt verringert. So erreicht man eine ganz andere Geschmacksrichtung als bei den zur Zeit handelsüblichen Starkbieren mit ihrem mastigen Geschmack. Der Alkoholgehalt läßt sich so auch beliebig hoch einstellen, so daß die Möglichkeit besteht, die zur Zeit stärksten Biere nach dem Deutschen Reinheitsgebot (Alkoholgehalt ca. 12% vol.) zu übertreffen.

Da bei dein erfindungsgemäßen Verfahren mit Zusatz von Bierdestillat nur der Alkoholanteil erhöht wird, lassen sich auch so Dry-Biere herstellen. Bei handelsüblichen Dry-Bieren wird der gewollte trockene Geschmack dadurch erreicht, daß man im Sudhaus eine Bierwürze herstellt, die einen Vergärungsgrad von ca. 90% hat. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren läßt sich dieser trockene Geschmack sehr einfach durch die Zugabe von Alkoholdestillat zu einem anderen Bier erreichen.

Bei der Destillation von Bier besteht die Möglichkeit, das Verhältnis von Aromastoffen und Alkoholgehalt im Destillat einzustellen. Dadurch lassen sich Biere herstellen, die einen eigenen Geschmack haben, der über die zur Zeit angewandten Brauverfahren nicht zu erreichen ist.

Da bei der Destillation nur Wasser, Alkohol und Aromastoffe ins Destillat übergehen, ist das Destillat farblos. Durch den Zusatz von farblosem Destillat zu einem Bier wird dessen Farbe aufgehellt. Man kann sogar farblose Biere herstellen, indem man ein sehr aromaintensives Destillat herstellt, mit Brauwasser rückverdünnt und mit Gärungskohlensäure aufkarbonisiert.

Da die Transport- und Logistikkosten in den Brauereien einen erheblichen Anteil betragen und viele Brauereien ihr Bier immer weiteren Vertriebswegen aussetzen, ist die Überlegung eines Bierkonzentrates wirtschaftlich sehr sinnvoll. Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren mit Zusatz von Bierdestillat läßt sich so ein Bierkonzentrat herstellen. Hierzu muß das Bier, welches später mit Destillat versetzt wird, so eingebraut werden, daß nach Rückkonzentrierung der gewünschte Biertyp entsteht. D.h., wenn man ein Konzentrat von 1/3 Volumen des nachher herzustellenden Bieres haben will, muß dies z.B. bei der Hopfengabe (dreifache Menge) vorher berücksichtigt werden. Die dreifache Menge an Alkohol erreicht man durch Zugabe des Destillates. Um Qualitätseinbusen zu entgehen, muß das Wasser, mit welchem das Konzentrat rückverdünnt werden soll, Brauwasserqualität haben. Da das Konzentrat in diesem Beispiel einen dreifach höheren Alkoholgehalt hat, erhöht sich so auch die biologische Haltbarkeit, da der Alkohol eine hemmende Wirkung auf bierschädliche Bakterien hat.

Zur Herstellung eines Bierdestillates empfiehlt es sich aus wirtschaftlichen Gründen, Biere zu verwenden, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, oder die leichte Geschmacksfehler, z.B. Diacetyl-Geschmack oder Alkohol-Wasser-Gemische, die bei der Herstellung alkoholreduzierter Biere anfallen, aufweisen.

Zur Herstellung des Destillates können alle handelsüblichen Gerätschaften (Brenngeräte) eingesetzt werden, d.h. von der einfachen Brennblase bis hin zu Hochleistungsanlagen. Genauso kann über die in jeder Brauerei vorhandene Maische- bzw. Würzepfanne destilliert werden. Dies erfordert in einigen Fällen einen relativ einfachen Umbau (Auffangen der Dampfschwaden sowie deren Kondensation über einen Kühler).

Beim Destillieren müssen die gewünschten Bestandteile Alkohol, Geschmacks- und Aromastoffe aus dem zu destillierenden Bier gewonnen werden. Wasser siedet unter Normalbedingungen bei 100°C und Alkohol bei 78,3°C. Während der Erwärmungsphase verdampfen jedoch Wasser und Alkohol gleichzeitig. Da der Alkohol einen niedrigeren Siedepunkt hat, verdampft im Verhältnis zum Wasser immer mehr Alkohol. Dies geht bis zum Siedepunkt des Alkohols, also bis zu 78,3°C. Wenn man stärker erhitzt, nähert man sich immer mehr dem Siedepunkt des Wassers, und der Wasseranteil im Dampf nimmt zu. Daher ist ein zu starkes Anheizen nicht sinnvoll. Gleichzeitig mit Wasser und Alkohol verdampfen auch die restlichen flüchtigen Stoffe. Auch hier spielt der Siedepunkt der Stoffe eine Rolle.

Die Stoffe mit niedrigem Siedepunkt wie z.B. Acetaldehyd, verdampfen gleich bei Beginn des Erhitzens (s.g. Vorlauf). Stoffe, die einen höheren Siedepunkt als 78,3°C haben, verdampfen erst später und bei höheren Temperaturen, z.B. höhere Alkohole (s.g. Nachlauf). Um ein Qualitätsdestillat zu erhalten, muß ein langsames Erhitzen stattfinden. Die Aufheizphase sollte ca. eine Stunde dauern. Der nun anfallende Vorlauf wird entfernt und ist wie der Nachlauf für das erfindungsgemäße Verfahren nicht von Interesse. Die Umstellung von Vor- auf Mittellauf (Destillat) und Mittel- auf Nachlauf erfolgt nach Erfahrungswerten, wie Zeit, Temperaturmessung im Dampf, Geschmacksprobe oder mit im Handel befindlichen Testgeräten. Je reiner die Destillation des Mittellaufes ist und je höher die Alkoholkonzentration ist, umso weniger Aroma- und Geschmacksstoffe befinden sich im Destillat. Dies ist bei der Herstellung von Bieren mit Zusatz von Bierdestillat zu beachten. Die Qualität des Destillates kann nun auf das gewünschte Verhältnis von Aromastoffen zu Alkohol eingestellt werden.

Bei einer einfachen Destillation eines Bieres mit 4,5% vol. Anteil Alkohol. erhält man ein Destillat mit einem Alkoholanteil von ca. 35% vol. Bei einer zweiten Destillation erhöht sich der Alkoholgehalt von ca. 35% vol. auf ca. 70% vol. Hochleistungsanlagen erzeugen ein Destillat von über 90% vol. Alkohol.

Das Destillat kann kontinuierlich während der Destillation einem anderen Bier zudosiert werden, oder das Destillat wird erst gesammelt und nachher einem Bier zudosiert.

Wenn man das Destillat aus Bier herstellt, das nach dem Deutschen Reinheitsgebot gebraut wurde und solchen auch wieder zusetzt, gilt es auch als nach Deutschem Reinheitsgebot gebraut.


Anspruch[de]
  1. Verfahren zur Herstellung von Bier mit erhöhtem Alkoholgehalt, dadurch gekennzeichnet, daß einem Bier ein ebenfalls aus Bier gewonnenes Alkoholdestillat zugegeben wird, um den Alkoholgehalt, aber nicht den Restextraktgehalt des so hergestellten Bieres zu erhöhen.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Destillat während der Destillation einem anderen Bier zudosiert wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Destillat zunächst gesammelt und später einem Bier zudosiert wird.
Es folgt kein Blatt Zeichnungen






IPC
A Täglicher Lebensbedarf
B Arbeitsverfahren; Transportieren
C Chemie; Hüttenwesen
D Textilien; Papier
E Bauwesen; Erdbohren; Bergbau
F Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen
G Physik
H Elektrotechnik

Anmelder
Datum

Patentrecherche


Copyright © 2008 Patent-De Alle Rechte vorbehalten. eMail: info@patent-de.com