Stand der Technik
Die Erfindung geht aus von einer Nachbrenneinrichtung nach der Gattung
des Hauptanspruchs.
Bei brennstoffzellengestützten Transportsystemen kommen zur Gewinnung
des benötigten Wasserstoffs aus kohlenwasserstoffhaltigen Kraftstoffen sog. chemische
Reformer zum Einsatz.
Die optimale Betriebstemperatur eines chemischen Reformers liegt meist
weit oberhalb seiner Umgebungstemperatur. Insbesondere bei Fahrzeugen für den Individualverkehr
führt dies zu Problemen. Die zahlreichen Stillstandsphasen des Fahrzeugs führen
zu einer großen Anzahl von Kaltstartphasen, in welcher insbesondere der chemische
Reformer nicht optimal arbeitet. Bei sehr geringer Last erreicht der Reformer ebenfalls
u.U. die optimale Betriebstemperatur durch die in ihm anfallende Wärme nicht oder
verliert sie während des Betriebs.
Insbesondere bei brennstoffzellengestützten Antriebsystemen mit chemischem
Reformer ist es daher vorteilhaft Nachbrenneinrichtungen einzusetzen, welche insbesondere
die Aufgabe haben, brennbare Restgase/Abgase, aus beispielsweise einem Brennstoffzellenprozeß,
in Wärme umzusetzen und, durch die Vermeidung einer unkontrollierten Abgabe dieser
Gase an die Umwelt, die Emissionen zu reduzieren. Die erzeugte Wärme wird beispielsweise
einem Reformer oder einer Brennstoffzelle zugeführt um diese schnell auf Betriebstemperatur
zu bringen und um so die Kaltstartphase zu verkürzen. Außerdem wird die erzeugte
Wärme zur Aufrechterhaltung der jeweils notwendigen Betriebstemperatur von Reformer
und Brennstoffzellen verwendet. So wird die Einhaltung der optimalen Betriebstemperatur
auch im Teillastbetrieb sichergestellt.
Die Nachbrenneinrichtung verbrennt die brennbaren Restgase, beispielsweise
Restwasserstoff aus einer Brennstoffzelle oder Restgase eines Katbrenners, unter
Flammenbildung und ggf. teilweise katalytisch und ist mit dem chemischen Reformer
thermisch gekoppelt. Meist jedoch reicht die Wärmewirkung der brennbaren Restgase
alleine nicht aus, eine ausreichend große Wärmeleistung zur Verfügung zu stellen.
Deshalb wird meist zusätzlich oder alleinig Brennstoff in die Nachbrenneinrichtung
eingemessen. Dabei wird der Brennstoff, welcher vorzugsweise in flüssiger Form vorliegt,
durch aufwendige und fehleranfällige Einrichtungen fein verteilt als Tröpfchenwolke
mit möglicht kleinem Tröpfchendurchmesser in einen Brennraum eingespritzt. Der geringe
Tröpfchendurchmesser (Sauterdurchmesser) ist notwendig, um den Brennstoff möglichst
großflächig mit Sauerstoff und Wärme in Kontakt zu bringen und um so den Verbrennungsvorgang
möglichst vollständig zu vollziehen.
Nachteilig ist dabei, daß Zumeßeinrichtungen zur Erzeugung einer Tröpfchenwolke
mit kleinem Tröpfchendurchmesser sehr aufwendig, kostenintensiv und fehleranfällig
sind. Der notwendige geringe Tröpfchendurchmesser kann oft nur durch die Anwendung
hohen Brennstoffdrucks erzielt werden, wobei die Erzeugung hohen Drucks verhältnismäßig
viel Leistung beansprucht und insbesondere die Anlage zur Erzeugung des Drucks viel
Raum beansprucht. Solche Zumeßeinrichtungen haben darüber hinaus üblicherweise sehr
kleine Zumeßöffnungen, welche durch Verbrennungsrückstände bzw. Ablagerungen das
Zumeßverhalten der Zumeßeinrichtung unzulässig und schlecht kontrollierbar verändern.
Wegen der im Brennraum auftretenden hohen Temperaturen, muß die Zumeßeinrichtung
räumlich vom Brennraum getrennt werden und kann so den Kraftstoff nicht direkt in
den Brennraum zumessen. In der deswegen notwendigen Zumeßleitung, welche den Kraftstoff
von der Zumeßeinrichtung zum Brennraum transportiert, kann der darin befindliche
Kraftstoff, beispielsweise in einer Stillstandsphase, verdampfen und so unkontrolliert
entweichen. Dies führt unter anderem zu hohen unkontrollierten Schadstoffemissionen.
Alternativ oder unterstützend zu der Anwendung hohen Brennstoffdrucks sind zur feinen
Zerstäubung des Brennstoffs Lösungen mit Luftunterstützung bekannt, wobei der Brennstoff
bzw. das Restgas vor der Verbrennung ausreichend lange mit Luft verwirbelt wird.
Nachteilig ist hierbei der relativ große Raumbedarf, die aufwendige und störanfällig
Regelung der Luftzumessung und der zusätzliche Energiebedarf.
Schließlich ergibt sich insbesondere bei geringer Leistung die Gefahr
einer unvorhergesehenen Flammlöschung der offenen kontinuierlich brennenden Flamme
im Brennraum. Die Wärmeleistung der Nachbrenneinrichtung ist deshalb nach unten
hin stark eingeschränkt. Weiterhin ist stets ein gewisser Zeitbedarf zur Abschaltung
der Brennstoffzufuhr oder der Neuzündung der Flamme notwendig. In dieser Zeit kann
sich Brennstoff bzw. Restgas im Brennraum ansammeln. Dies beeinflußt die Neuzündung
negativ, ein ggf. vorhandener Katalysator kann beschädigt werden und unverbrannter
Brennstoff bzw. Restgas kann in die Atmosphäre entweichen. Trotz all der genannten
Maßnahmen bleiben im Abgas der Nachbrenneinrichtung unverbrannte bzw. unvollständig
verbrannte Anteile zurück, welche teilweise giftig oder chemisch aggressiv sind.
Dies führt zu einer erhöhten Umweltbelastung und Materialbelastung, außerdem wird
der Brennwert des Brennstoffs bzw. des Restgases nur unvollständig ausgenutzt.
Vorteile der Erfindung
Die erfindungsgemäße Nachbrenneinrichtung mit den kennzeichnenden
Merkmalen des Hauptanspruchs hat demgegenüber den Vorteil, daß durch die Zumessung
von Brennstoff auf bzw. in die offenporige hitzebeständige Schaumkeramik, ohne den
Einsatz aufwendiger Zerstäubungseinrichtungen zur Erzeugung feinster Brennstofftropfen
eine sehr gute Brennstoffverteilung im Brennraum bzw. in der Schaumkeramik
erfolgt. Die damit einhergehende verhältnismäßig große Berührungsfläche mit Luftsauerstoff
führt zu einer nahezu vollständigen Verbrennung des zugeführten Brennstoffes und
Restgases und damit zur einem hervorragenden Wirkungsgrad und sehr geringen Schadstoffemissionen.
Die Anforderungen an die Zumeßeinrichtung bzw. die Brennstoffdüse, welche den Brennstoff
in den Brennraum bzw. auf oder in die Schaumkeramik einmißt, sind sehr gering, da
die Verteilung des Brennstoffes innerhalb der Schaumkeramik erfolgt.
Durch die geringe Wärmekapazität der Schaumkeramik und den in der
Schaumkeramik gleichmäßig und großräumig verteilten Verbrennungsvorgang, heizt sich
die Schaumkeramik sehr schnell auf, womit schon nach kurzer Betriebsdauer und eventuell
auftretender kurzzeitiger Unterbrechung der Brennstoffzufuhr eine Fremdzündung durch
beispielsweise Zündkerzen oder Ähnlichem bei Wiederaufnahme der Brennstoffzufuhr
meist nicht notwendig ist.
Vorteilhaft ist weiterhin, daß die Schaumkeramik einen Teil des zugemessenen
Brennstoffs zunächst aufnehmen kann, ohne daß dieser sofort gezündet wird. Vielmehr
verteilt sich ein Teil des Brennstoff zuerst in der Schaumkeramik, bevor er an seiner
Oberfläche gezündet wird. Die Schaumkeramik ist also in der Lage, eine gewisse Menge
Brennstoff zunächst zu speichern. Diese Eigenschaft ist beispielsweise bei einem
Anfahren der Nachbrenneinrichtung aus dem kalten Zustand bei nur ungenügender Fremdzündung
durch beispielsweise eine Glühwendel von Vorteil, da der Brennstoff nicht sofort
unverbrannt durch den Brennraum hindurch entweichen kann. Vielmehr wird er in der
Schaumkeramik gespeichert und steht der Verbrennung weiterhin zur Verfügung. Verpuffungsvorgänge
im Brennraum bzw. eine Anreicherung des Brennstoff-Luft-Gemisches über die Zündfähigkeit
hinaus, werden somit weitgehend verhindert.
Als weiterhin sehr vorteilhaft zu betrachten ist außerdem, daß weitgehend
unabhängig von der geometrischen Formgebung der Schaumkeramik die Verteilung des
Brennstoffs vorrangig selbsttätig stattfindet. Dies läßt eine sehr anpassungsfähige
Platzierung der Schaumkeramik im Brennraum bzw. in der Nachbrenneinrichtung zu,
um beispielsweise die thermische Kopplung zwischen Schaumkeramik und Brennraum,
bzw. mit anderen Elementen der Nachbrenneinrichtung, zu verbessern.
Darüber hinaus hat die erfindungsgemäße Nachbrenneinrichtung einen
sehr großen Wärmeleistungsbereich, der insbesondere durch die Möglichkeit zustande
kommt, sehr kleine Wärmeleistungen einzustellen. Durch diese einstellbaren sehr
kleinen Wärmeleistungen bzw. Brennleistungen, ist es möglich schadstoffintensive,
materialbelastende und wirkungsgradmindernde Aus- und Einschaltvorgänge der Nachbrenneinrichtung
zu vermeiden, insbesondere bei Lastwechselvorgängen typisch für den automobilen
Individualverkehr.
Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Nachbrenneinrichtung
gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Vorteilhaft weitergebildet werden kann die Nachbrenneinrichtung dadurch,
daß die Schaumkeramik zumindest teilweise aus Siliziumkarbid besteht. Siliziumkarbid
ist hervorragend hitzebeständig, ein exzellenter Wärmeleiter und verleiht der Schaumkeramik
überdies eine gute mechanische Steifigkeit bei relativ geringer Dichte. Außerdem
leitet Siliziumkarbid den elektrischen Strom relativ gut. Die gute elektrische Leitfähigkeit
kann zu meßtechnischen Zwecken ausgenutzt werden, um beispielsweise die Temperatur
über den durch Strom und Spannung hergeleiteten elektrischen Widerstand zu bestimmen
oder der Verbrennungsvorgang kann insbesondere durch die Wärmewirkung des elektrischen
Stromes beeinflußt, gesteuert oder, z.B. bei katalytischer Verbrennung, gänzlich
erzielt werden, beispielweise im Teillastbetrieb.
Vorteilhaft ist es weiterhin, wenn die Schaumkeramik durch sog. Retikulieren,
was beispielsweise thermisch oder chemisch durchgeführt werden kann, offenporig
gemacht wird. Dadurch läßt sich ein sehr hohes Maß an Offenporigkeit erzielen und
zudem läßt sich die Porengröße sehr leicht, beispielsweise im Bereich von 0,05 mm
bis 5 mm, bei der Herstellung der Schaumkeramik einstellen.
Vorteilhafterweise steht die Schaumkeramik mit zumindest einem Teil
der Wandung des Brennraums in gutem wärmeleitendem Kontakt, da dadurch die Wärme
schnell und effizient an beispielsweise den Reformer, eine verfahrenstechnische
Komponente wie z.B. einen Katbrenner oder eine Brennstoffzelle abgegeben werden
kann.
Wird die Schaumkeramik vorteilhafterweise mit einer katalytischen
Schicht, beispielsweise aus Platin oder einer platinhaltigen Legierung beschichtet,
so kann der Verbrennungsvorgang beispielsweise auch wenigstens teilweise katalytisch,
ohne Flammenbildung ablaufen.
Weist die erfindungsgemäße Nachbrenneinrichtung weiterhin eine Zündeinrichtung
auf, so kann der Verbrennungsvorgang in der Nachbrenneinrichtung jederzeit ohne
nennenswerte Anlaufzeiten, insbesondere nach einer kurzzeitigen Unterbrechung der
Kraftstoffzumessung, in Gang gesetzt werden. Dabei sind die Außentemperaturen bzw.
die Temperatur der Nachbrenneinrichtung nur von geringer Bedeutung. Die Zündvorrichtung
kann besonders einfach und kompakt als Glühwendel oder Glühkerze ausgebildet sein,
wobei diese vorteilhafterweise zwischen Schaumkeramik und Düse oder in der Schaumkeramik
angebracht ist.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung ergibt sich durch die Ausbildung
der Düse als Dralldüse, welche eine noch bessere Brennstoffverteilung ermöglicht.
Zeichnung Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
vereinfacht dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es
zeigen:
1 eine schematische Schnittdarstellung
eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Nachbrenneinrichtung und
2 einen auszugsweisen Schnitt durch die
offenporige Schaumkeramik als Prinzipskizze.
Beschreibung des Ausführungsbeispiels
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung beispielhaft
beschrieben.
Ein in 1 dargestelltes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Nachbrenneinrichtung 1 weist ein rohrzylindrisches
Gehäuse 5 und einen darin befindlichen Brennraum 8 auf. Der Brennraum
8 ist seitlich durch das Gehäuse 5, oben durch einen oberen Ring
9 und unten durch einen unteren Ring 10 im Gehäuse 5
abgegrenzt. Der obere Ring 9 grenzt den Brennraum 8 gegen eine
Düse 2 ab und der untere Ring 11 gegen einen Austrittsraum
11. Der Brennraum 8 ist in diesem Ausführungsbeispiel gänzlich
mit einer Schaumkeramik 4 gefüllt. Die Poren der Schaumkeramik sind in
Quer- und Längsrichtung miteinander verbunden und lassen insbesondere so eine hervorragende
Durchströmung und nahezu vollständige Verbrennung zu.
Ein auszugsweiser Schnitt als Prinzipskizze ist in 2
dargestellt. Erkennbar sind die in den Trägerschaum 12 eingebetteten Poren
13.
Die Schaumkeramik ist z. B. durch Retikulieren des Trägerschaums
12, wie z.B. Polyurethanschaum, und anschließender Behandlung mit einer
Siliziumkarbidsuspension, beispielsweise in Wasser suspendiertes Keramikpulver aus
Siliziumkarbid, herstellbar.
Ein Flammbereich 6 zieht sich, ausgehend von der Düse
2, ovalförmig durch die im Brennraum 8 liegende Schaumkeramik
4 und endet im Austrittraum 11. Der Flammbereich 6 ist
hier nur beispielhaft wiedergegeben und ist beispielsweise abhängig von der Lage
der Düse 2 zur Schaumkeramik 4, dem Brennstoffdruck, der Porengröße
der Schaumkeramik 4, und den Eigenschaften des Brennstoffs. Insbesondere
ist es möglich, die Flammbildung in der gesamten Schaumkeramik 4 auszubilden
oder bei katalytischer Verbrennung die Flammbildung gänzlich zu unterbinden oder
nur in Teilen der Schaumkeramik 4 zuzulassen.
Die Düse 2 nimmt an ihrem der Schaumkeramik 4 abgewandten
axialen Ende Brennstoff, Restgas, Luft oder eine Mischung dieser Bestandteile auf
und mißt sie an ihrem unteren axialen Ende, welcher der Schaumkeramik
4 zugewandt ist, durch eine nicht dargestellte Öffnung in die Schaumkeramik
4 ein. Luft wird zudem über eine Luftzufuhr 3 dem Brennraum
8 bzw. der Verbrennung zugeführt. Auch die Einbringung eines Restgas-Luft-
oder Restgas-Sauerstoff-Gemisches ist über die Luftzufuhr 3 möglich. Brennstoff,
Restgas oder eine Mischung dieser Bestandteile entzündet sich mit Luft und/oder
Sauerstoff bzw. reagiert chemisch im laufenden Betrieb an der heißen Oberfläche
der Schaumkeramik 4.
Der Verbrennungsvorgang kann aber auch durch nicht genauer dargestellte
Zündeinrichtungen in Gang gebracht, bzw. aufrecht erhalten werden. Solche Zündeinrichtungen
sind beispielsweise als elektrische Glühkerze oder Glühwendel 14 zwischen
Düse 2 und Schaumkeramik 4 angebracht. Es ist auch möglich, die
Zündeinrichtung in der Schaumkeramik 4 anzubringen. Es ist ebenso denkbar,
die Zündeinrichtung so zu gestalten, daß die gesamte Schaumkeramik 4, oder
zumindest ein Teil davon, so elektrisch beheizt wird, daß dadurch eine Zündeinrichtung
gebildet wird. Schließlich kann die Schaumkeramik 4 auch von außen oder
durch die Implementierung von Drähten beheizt werden. Nach erfolgter Oxidation des
Brennstoffes und/oder der Restgase entweichen die Verbrennungsgase nach unten durch
den unteren Ring 10 in den Austrittsraum 11, um dann hier durch
Austrittsöffnungen 7 zu entweichen.
Die Nachbrenneinrichtung 1 bzw. das Gehäuse 5 steht
großflächig mit einem nicht dargestellten chemischen Reformer und/oder einer Brennstoffzelle
in gutem wärmeleitendem Kontakt, wobei dieser Kontakt auch unterbrechbar gestaltet
sein kann.