Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bestellen und Deponieren
von Waren und/oder Paketen in einer Schließfachanlage mit mehreren Schließfächern,
die mittels elektrischer Schlösser ver- und entriegelbare Türen oder Klappen aufweisen,
die von einem computergesteuerten elektronischen Schließsystem der Anlage angesteuert
werden, sowie eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
Aus der WO 01/52199 sind ein
Verfahren zum Deponieren von Gütern in mindestens einem Schließfach, mit mindestens
einer verschließbaren Tür oder Klappe, in einer Schließfachanlage, mit einem computergesteuerten
elektronischen Schließsystem zum Betätigen des Schlosses der Tür oder der Klappe
des Schließfaches mittels eines elektronischen Schlüsselsystems, insbesondere mittels
numerischer oder alphanumerischer Eingabemittel, Chipkarte, Magnetkarte, Barcode,
Transponderchip, biometrischer Sensoren oder eines Funktelefons, sowie ein Verfahren
zum Rücksenden von deponierten Gütern und eine Schließfachanlage zur Durchführung
des Verfahrens bekannt. Dieses bekannte Verfahren basiert auf der Nutzung eines
Netzverbundes und bedingt für die Registrierung und Verwaltung der Warenbewegungen
die Nutzung eines zentralen Verwaltungsrechners, der z. B. ein Rechner des Zustelldienstes
oder eines Versenders sein kann. Die Zustelldaten werden von dem Zusteller in den
Rechner der Schließfachanlage eingegeben. Diese Daten und die Bewegungsdaten sendet
dann ein mit diesem Rechner gekoppeltes Modem an einen zentralen Verwaltungsrechner.
Die Benachrichtigung des Adressaten bzw. des Bestellers des Gutes wird jeweils ebenfalls
vom Verwaltungsrechner dem Benutzer mitgeteilt.
Es hat sich gezeigt, dass dieses Verfahren sehr aufwendig ist und
einen Rechnerverbund benötigt, um die notwendigen Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen.
Ferner ist ein Netzanschluss erforderlich, um beispielsweise über ein Telefonnetz
mit dem Verwaltungsrechner in Kommunikation treten zu können. Ein solches Verfahren
und eine danach arbeitende Schließfachanlage sind nur rationell einsetzbar in Großanlagen,
beispielsweise für die Bedienung ganzer Wohnblocks in Straßenzügen. Für eine netzverbundsunabhängige
Lösung ist weder das Verfahren noch die danach arbeitende Schließanlage geeignet.
Ein Verfahren, das vom Grundansatz gleichartig arbeitet, ist aus der
FR 2 563 987 A ebenfalls bekannt. Der in dieser Schrift angegebene Lagercontainer
ist ein Schließfach und Bestandteil einer Schließfachanlage und wird mittels Telematiksystem
gesteuert. Bei diesem System hat zunächst der Empfänger die Möglichkeit, über einen
Telematik-Zugang, beispielsweise über das Teletel-System, festzustellen, ob ein
Container verfügbar ist. Dies kann entweder über eine Fernabfrage erfolgen, z. B.
über ein Servicecenter durch Eingabe eines Passwortes, oder aber auch vor Ort durch
eine persönliche Identifizierungskarte. Der Empfänger reserviert sodann ein bestimmtes
Fach des Containers mit den gleichen Mitteln. Der Zusteller der Ware ist danach
berechtigt, die Ware in das betreffende, für ihn freigeschaltete Fach einzulegen,
nachdem er die Tür geöffnet hat, was beispielsweise ebenfalls mittels einer Identifizierungskarte
des Zustellers erfolgen kann. Der Zusteller verschließt danach die Tür. Diese wird
verriegelt und kann nur von dem Empfänger geöffnet werden. Der Empfänger muss sich
zum Öffnen der Tür oder Klappe des Schließfaches beim Abholen des deponierten Gutes
ausweisen. Hierzu ist an der Schließfachanlage ein Kartenleser für eine die Person
identifizierende Karte vorgesehen. Auch werden die Bewegungsdaten einschließlich
der Zeitdaten, der Identifizierung des Zustellers und des Empfängers in einem Speicher
eines Computers gespeichert und diese Daten über die Kommunikationsschnittstelle
an das Servicecenter übermittelt. Ebenso erfolgt automatisch eine Quittierung beim
Abholen des Gutes durch den Empfänger.
Aus der US 4,988,849 ist eine
Schließfachanlage bekannt, die in Abhängigkeit von der Zahlung mittels Geld den
Zugang gestattet. Im Falle, dass das Gut über einen längeren Zeitabschnitt nicht
abgeholt wird, erfolgen eine Benachrichtigung des Mieters und eine Freischaltung
des Schließfaches.
Aus der DE 94 07 802 U
ist eine Fächereinheit mit mehreren Depotfächern mit jeweils einer zu öffnenden,
einen Verschlussmechanismus aufweisenden Depotfachtür zur Aufnahme von Deponaten,
wie Geschäftspapieren, Wertpapieren, Rutopapieren, Schecks, Scheckkarten, Schlüssel
und Wertsachen, bekannt, die eine zentrale elektronische Steuer- und Bedieneinheit
für die einzelnen Verschlussmechanismen der Depotfächer aufweist. Die Steuer- und
Bedieneinheit weist mindestens einen Kartenleser zum Auslesen einer Masterkarte
oder einer Kundeneuroscheckkarte des Geldinstitutes auf. Bei dem Einführen der Masterkarte
in den Kartenleser wird einem der Verschlussmechanismen der Depotfächer von der
zentralen elektronischen Steuer- und Bedieneinheit eine Kundennummer zugeordnet.
Der Bankangestellte kann, unter Verwendung der Masterkarte und bei Eingabe der betreffenden
Kundennummer, das entsprechende Bankfach öffnen. Ebenso kann der Kunde mit seiner
EC-Karte, die er in den Kartenleser einschiebt, das ihm zugeordnete Depotfach öffnen.
Durch diese Maßnahme ist es möglich, dass der Kunde, ohne in den persönlichen Kontakt
mit dem Geldinstitut treten zu müssen, sich beispielsweise aufgrund eines elektronischen
Anrufs ein Depotfach in der Fächereinheit reservieren lassen kann, welches –
außer mit der Masterkarte des Geldinstituts – nur mit seiner Kundeneuroscheckkarte
geöffnet werden kann.
Der Erfindung liegt die Kenntnis zugrunde, dass immer mehr Waren per
Katalog oder per Internet über den Versandhandel bestellt werden und bestellte
Ware direkt über ein Verteilsystem, z. B. über Zustelldienste ausgeliefert wird.
Selbst regional gehen viele kleine Unternehmen dazu über, auch einen Bringdienst
einzurichten, der die bestellten Waren, wie Lebensmittel, usw., dem Käufer nachträglich
zustellt. Diese Art des Warenversandes wird durch das Online-Shopping per Internet
weiterhin expandieren. Die Zustellung und Verteilung übernehmen dabei lokal, national
und international tätige Zustelldienste wie z. B. UPS, FedEx, Post, Hermes, DPD
und andere und auf lokaler Ebene kleinere Zusteller, die u. a. für überregionale
Zustelldienstbetreiber oder Warenhäuser, Versandhäuser oder Einkaufszentren, die
Waren zustellen und auch als Speditionen tätig sind.
Die Zusteller treffen in den normal üblichen Paketzustellzeiten den
Adressaten in der Regel in seiner Wohnung nicht an. Die Waren müssen entweder zum
Arbeitsplatz geschickt bzw. entsprechend auf den gegenwärtigen Aufenthaltsort umadressiert
oder bei einem Nachbarn abgegeben werden. Oftmals ist auch durch den Zusteller,
z. B. einem Kurierdienst, nochmaliges Anfahren des Adressaten, insbesondere in den
Abendstunden, erforderlich, um die zuzustellenden Waren abgeben zu können. Bei anderen
Zustelldiensten werden Benachrichtigungen im Briefkasten des Adressaten hinterlegt,
der dann sein Päckchen oder Paket vom Paketschalter der Post abholen kann. Nach
mehreren vergeblichen Zustellversuchen wird das Paket bzw. Päckchen in der Regel
an den Absender zurückgeschickt. Diese Vorgänge sind für den Zusteller mit einem
großen Verwaltungs-, Zeit- und Energieaufwand und Kosten verbunden. Für den Besteller
bzw. Adressaten bedeutet die mangelhafte Zustellung, dass er dringend benötigte
Ware nicht termingerecht erhält, was nicht nur für Privatpersonen sondern auch für
Industriebetriebe gleichermaßen gilt. Der Besteller bzw. Adressat wünscht in der
Regel auch nicht, dass der Nachbar die für ihn bestimmte Ware annimmt. Gleiches
gilt auch für Familienmitglieder, an die die Ware nicht adressiert ist, z. B. im
Falle bestellter Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke.
Ein Ziel der Erfindung ist es deshalb, hier Abhilfe auf einfache Weise
zu schaffen, ohne eine Schließfachanlage in einen aufwendigen Rechnerverbund einbinden
zu müssen. Ein weiteres Ziel der Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Anlage
anzugeben, die selbst dann, wenn sie im Rechnerverbund eingebunden ist, auch im
Offline-Betrieb alle Eigenschaften besitzt, die für die automatische Paketannahme
und Rücklieferung notwendig sind, insbesondere sollen keine Telefonverbindungen
und keine aufwendige Verwaltungszentrale erforderlich sein.
Die Erfindung löst die Aufgabe durch das im Anspruch 1 angegebene
neuartige Verfahren des Bestellens und Deponierens von Waren und/oder Paketen in
einer Schließfachanlage, die nach den Verfahrensschritten, die im Anspruch 1 angegeben
sind, arbeitet, sowie durch Ausgestaltung einer Schließfachanlage mit den im Anspruch
9 angegebenen Merkmalen.
Vorteilhafte weitere Verfahrensschritte sind in den abhängigen Unteransprüchen
2 bis 8 detailliert angegeben.
Gemäß der Lehre des Anspruchs 1 basiert die Erfindung auf nachfolgende
Verfahrensschritte:
- a) Erfassen mindestens des Namens und der Anschrift des Bestellers, der Ware
oder Waren, der Lieferadresse der Schließfachanlage und die Art der Benachrichtigung
des Bestellers über eine Zustellung mittels eines Computers mit eingeschriebenen
Programmen und Speichern der Daten.
- b) Errechnen einer Abholnummer durch den Computer unter Verwendung mindestens
der Lieferadresse der Schließfachanlage und des Namens des Bestellers unter Verwendung
eines Sicherungsverschlüsselungsalgorithmus.
- c) Übermittlung der Abholnummer an den Besteller mit der Annahme der Bestellung
oder zu einem späteren Zeitpunkt verbal oder per Telefon, e-mail oder SMS unter
Berücksichtigung der nach a) erfassten Art der Benachrichtigung des Bestellers über
die Zustellung.
- d) Etikettierung des Paketes oder der Ware mit mindestens den nach a) erfassten
Daten in abscanbarer Klarschrift und/oder in Form einer verschlüsselten Codierung,
insbesondere als Barcode, wobei im Falle des Aufdruckes der personenbezogenen Abholnummer
diese verschlüsselt ist.
- e) Verbringen der Ware oder des Paketes durch den Zusteller zur Schließfachanlage.
- f) Anmelden des Zustellers an der Schließfachanlage durch Eingabe eines Schlüsseldatums
mittels alphanumerischer Tastatur am Bedienportal der Anlage oder durch Einführen
einer Personenidentifikationskarte in einen vorgesehenen Kartenleser oder durch
Aktivierung des Funk- oder Infrarotlichtsenders eines Handscanners, der mindestens
eine Codierung überträgt, die zugangsberechtigte Daten des Zustellers enthält.
- g) Überprüfung der Zugangsberechtigungsdaten des Zustellers durch den Computer
der Schließfachanlage anhand von abgespeicherten Daten von Zugangsberechtigten.
- h) Aktivierung eines Zustellungsprogramms durch den Computer und Aufforderung
an den Zusteller zur Eingabe von Lieferdaten in den Handscanner verbal durch Ausgabe
einer synthetischen Sprache über einen Lautsprecher der Anlage oder visuell durch
Darstellung eines Aufforderungstextes oder eines Symbols auf einem Anzeigedisplay
der Schließanlage.
- i) Freischalten mindestens einer Tür eines nicht belegten Paketfaches für die
Deponierung der Ware oder des Paketes und Verschließen der Tür durch den Zusteller
und automatische Verriegelung und Signalisierung der Belegung des Faches unter Einbeziehung
der Paketfachnummer an den Computer.
- j) Scannen der auf der Etikettierung enthaltenen Daten, die für die Zustellung
relevant sind, mittels des Handscanners und Abspeichern der Daten unter Hinzufügung
des Kalenderdatums und der Uhrzeit in einem Speicher des Scanners und Übertragung
der Daten an die Empfangsschaltung der Schließfachanlage.
- k) Berechnen oder Auslesen der Abholnummer aus den gesamten Daten und Zuordnen
zu der Paketfachnummer.
- l) Eingabe der Abholnummer über eine alphanumerische Tastatur in der Schließfachanlage
durch den Adressaten bzw. den Besteller.
- m) Automatisches Öffnen des belegten Faches und Entnahme der Ware und Zwischenspeichern
der Zustelldaten beim Verschließen der Tür bzw. Sperren der Daten für die Türschlosssteuerung.
Das Bestellen und das Deponieren von Waren stellen dabei eine Verfahrenseinheit
dar. Ohne eine geordnete Aufnahme einer Bestellung mit mindestens den im Merkmal
a) angegebenen Daten ist eine Zuordnung der für die spätere Abholung notwendigen
Abholnummer nicht möglich. Die weiterhin im Merkmal a) angegebene Einbindung der
Art der Benachrichtigung des Bestellers ist für die Berechnung der Abholnummer nicht
notwendig, jedoch für die Benachrichtigung des Bestellers über die Abholnummer,
um das ihm zugeordnete Schließfach überhaupt öffnen zu können. Die Abholnummer kann
schon während der Bestellung dem Kunden übermittelt werden. Sie wird von einem Rechner,
in den die Bestellung eingegeben wird, anhand eines Algorithmus ermittelt. Dieser
Verschlüsselungsalgorithmus muss sicherstellen, dass kein Dritter anhand der normalen
Angaben des Bestellers und der Ware sowie der Schließfachanlage eine Abholnummer
generieren kann. Solche Verschlüsselungsalgorithmen sind bekannt und kommen hier
zum Einsatz. Der die Bestellung Entgegennehmende kann auf seinem Computer –
wenn gewünscht – die Abholnummer direkt ablesen und sie dem Kunden übermitteln.
Es kann aber auch vermerkt sein, dass die Abholnummer erst später mitzuteilen ist,
beispielsweise über Handy als SMS-Message. Solche SMS-Mitteilungen können nun aber
auch über das normale Telefonnetz in Empfang genommen werden, wenn die Endgeräte
dafür ausgelegt sind, so dass praktisch jeder Besteller, der ein Telefongerät besitzt,
auch nachträglich die Abholnummer erfragen kann bzw. automatisch mitgeteilt erhält.
Im Verfahrensschritt b) wird die Abholnummer, die ein Schlüsseldatum
darstellt und damit den Abholer oder Zusteller als Berechtigten – sei es nun
der Adressat oder im Falle der Rücklieferung der Zusteller – generiert, damit
das entsprechende Paketfach in der Schließfachanlage geöffnet werden kann.
Die Übermittlung der Abholnummer erfolgt – wie vorher schon
ausgeführt – entweder unmittelbar bei der Besteilung oder aber auch über andere
Kommunikationsmittel, bis hin zur telefonischen Durchsage der Nummer nach Zustellung
der Ware.
Gemäß dem Verfahrensschritt d) wird das Paket oder die Ware selbst
mit den notwendigen Versanddaten etikettiert. Der Zustelldienst muss mindestens
die Anschrift des Adressaten wissen und insbesondere aber die Anschrift bzw. den
Aufstellort der Schließfachanlage, die nach diesem Verfahren arbeitet. Er bringt
gemäß dem Verfahrensschritt e) das Paket zu dieser Schließfachanlage. Die Türen
der einzelnen Fächer sind verschlossen. Der Zusteller muss sich somit gemäß dem
Merkmal f) zunächst anmelden. In der Schließfachanlage selbst sind in einem Speicher
die Adressen aller zugelassenen Zusteller verzeichnet, die Zugang zu dieser Schließfachanlage
haben. Die Identifizierung des Zustellers kann beispielsweise durch eine Schlüsselkarte
erfolgen, die in einen entsprechenden Kartenleser einzuführen ist, der in der Schließfachanlage
integriert ist. Sie kann aber auch durch Eingabe eines Codeschlüssels über eine
vorhandene alphanumerische Tastatur eingegeben werden. Diese Tastatur befindet sich
ebenfalls in einem Bedienfeld der Schließfachanlage, die darüber hinaus auch ein
Display aufweisen sollte, um Hilfen für den Zusteller oder den Abholer anzeigen
zu können, die er für die Beschickung und die Entnahme der Waren aus einem bestimmten
Fach benötigt.
Eine weitere Sicherheit ist dann gegeben, wenn sich der Zusteller
durch seinen Funk- oder Infrarotlichtsender, der im Handscanner eingebaut ist, identifiziert.
Für diesen Fall brauchen beispielsweise Kartenleser gesondert nicht vorgesehen zu
sein. Der Identifizierungscode ist im dem Handscanner abgespeichert. Wird der Handscanner
eingeschaltet und befindet sich der Zusteller im Bereich der Schließfachanlage,
so werden die entsprechenden Identifizierungsdaten, die auch den Zusteller selbst
noch identifizieren können, also nicht nur den Zustelldienst, an den Empfänger in
der Schließfachanlage übertragen und mit den abgespeicherten Werten verglichen.
Stimmen wenigstens die Codierungen mit den abgespeicherten Codierungen des zugelassenen
Zustelldienstes, z. B. UPS, überein, so ist der Zusteller berechtigt, in dieser
Schließfachanlage Ware zu deponieren. Ist die Überprüfung der zugangsberechtigten
Daten gemäß Merkmal g) abgeschlossen, so aktiviert der Rechner der Schließfachanlage
gemäß dem Merkmal h) ein Zustellungsprogramm und fordert den Zusteller zur Eingabe
von Lieferdaten, in den Handscanner verbal durch Ausgabe einer synthetischen Sprache,
über einen Lautsprecher oder visuell durch Darstellung eines Aufforderungstextes,
oder Textsymbolkombination auf einem Anzeigedisplay der Schließanlage, auf. Der
Zusteller scannt also mit seinem Handscanner das Etikett mindestens in dem Bereich
ab, in dem die Daten abscannbar zur Verfügung stehen. Dies kann insbesondere ein
Barcode sein, der genormt ist und für den es eine Vielzahl von Scannern, insbesondere
Funkscanner gibt, mit denen das Erfassen der Daten auf einfachste Weise
ermöglicht wird.
Sobald die Daten eingegeben worden sind, wird im Schritt i) von dem
Rechner der Schließfachanlage veranlasst, dass mindestens eine Tür eines nicht belegten
Paketfaches für die Deponierung der Waren geöffnet wird bzw. die Entriegelung aufgehoben
wird. Das Fach selbst kann auch noch durch eine Nummernanzeige im Display angezeigt
werden oder aber auch eine Signallampe an dem betreffenden Fach grün aufleuchten.
Es ist aber auch möglich, sämtliche, noch nicht belegte Fächer praktisch frei zu
schalten, so dass der Zusteller nun die Auswahl zwischen unterschiedlichen Fachgrößen
hat, um ein Fach auswählen zu können, in dem er die Ware bzw. das Paket auch unterbringt.
Diese Freischaltung darf selbstverständlich nicht über einen längeren Zeitraumaufrechterhalten
werden, sondern erfolgt beispielsweise nur für eine oder zwei Minuten, also so lange
wie eine Person üblicherweise für die Beschickung mit Ware oder für die Entnahme
derselben benötigt. Beim Scannen der Etikettierung werden zugleich auch der Kalendertag
und die Uhrzeit registriert, zu welcher die Deponierung erfolgt. Diese Daten werden
dann sowohl im Speicher des Funkscanners als auch im Speicher der Schließfachanlage
registriert. Ferner überträgt der Funkscanner auch die Abholnummer oder liest diese
aus dem Barcode auf dem Etikett mit aus und überträgt sie. Es ist aber auch möglich,
anhand der für die Abholnummergenerierung eingegebenen und teilweise auf dem Etikett
vermerkten Daten durch den Rechner der Schließanlage die Abholnummer errechnen zu
lassen, wenn der Computer das gleiche Programm mit dem Algorithmus aufweist, der
erforderlich ist, um die Abholnummer errechnen zu können. Für diesen Fall kann er
bereits die eigene Schließfachadressennummer mit verrechnen, ohne dass diese mit
übertragen werden muss.
Dem Fachmann bieten sich hier verschiedene Möglichkeiten. Der einfachste
Wege besteht jedoch darin, dass die Abholnummer bereits verschlüsselt im Barcode
mit aufgenommen ist und nur ein Entschlüsselungsprogramm diese Abholnummer wieder
herauszieht. Der Rechner der Schließfachanlage kann nun der Abholnummer das belegte
Fach zuordnen. Hierzu ist es lediglich erforderlich, dass der Zusteller die Tür
öffnet und die Ware deponiert. Die Öffnungsbewegung kann bereits registriert und
damit die Fachnummer ermittelt werden. Es ist aber auch möglich, dass das Fach eine
Codierung enthält, beispielsweise auf der Innenseite der Tür, und der Zusteller
aufgefordert ist, diese Codenummer ebenfalls abzuscannen und an den Rechner zu übertragen,
so dass darüber die Verknüpfung hergestellt wird. Es ist ferner möglich, in dem
Paketfach einen Sensor, z. B. einen Gewichtsensor oder aber auch eine Infrarotlichtschranke,
vorzusehen, die einen entsprechenden elektrischen Kontakt beim Auflegen eines Paketes
oder einer Ware an den Rechner abgeben, um die Nummer des belegten Faches der Abholnummer
zuordnen zu können. Die Abholnummer ist eine kundenspezifische Schlüsselnummer und
ermächtigt den Besteller, seine bestellte Ware aus dem entsprechend belegten Fach
abholen zu können.
Der Besteller bzw. Kunde geht nun zu dieser Anlage und gibt die ihm
mitgeteilte Abholnummer ein. Der Computer der Schließfachanlage bewirkt, dass das
belegte Fach nun automatisch geöffnet wird oder aber auch dass signalisiert wird,
welches Fach mit der Ware belegt ist und aus welchem Fach diese herausgenommen werden
kann. Die Öffnungszeit des Schließfaches ist ebenfalls begrenzt, so dass nicht jedermann
nach dem Eingeben der Abholnummer das Fach öffnen kann, wenn der Adressat sich beispielsweise
von der Schließfachanlage wieder entfernt.
Wird die Ware entnommen, was ebenfalls durch die angegebenen Mittel,
nämlich Gewichtssensoren oder Lichtschranken, registriert werden kann oder aber
auch durch die reine Bewegung der Tür, wird die Tür nach dem Verschließen automatisch
wieder verriegelt und kann dann auch nicht mehr von dem Kunden geöffnet werden,
da ja anzunehmen ist, dass das Gut entfernt wurde. Selbst wenn keine Sensoren vorhanden
sind und nach dem Öffnen der Tür die Ware nicht entnommen wird, kann durch eine
Zeitschleife sichergestellt werden, dass eine zweite Öffnung innerhalb dieser Zeitschleife
möglich ist, beispielsweise innerhalb von einer Minute, da der Kunde dann ebenfalls
gemerkt hat, dass er versehentlich die Tür wieder zugedrückt hat, bevor er das Gut
entnommen hat.
Es ist ersichtlich, dass durch dieses System eine autarke Lösung eines
Schließfaches gegeben ist, ohne dass die Anlage in einen Rechnerverbund eingebunden
werden muss. Das System kann darüber hinaus so ausgelegt sein, dass der Zusteller,
nachdem die Zustellung erfolgt ist und er sich zu seinem Fahrzeug begibt, die Versendungsdaten
per Funk an eine Rechnerzentrale übermittelt, die dann, wenn eine spätere Benachrichtigung
des Kunden über die Abholnummer erfolgen soll, dem Kunden nun beispielsweise mittels
SMS-Nachricht oder telefonischer Nachricht die Abholnummer durchgeben und ihm zugleich
mitteilen kann, dass die Ware oder das Gut in seinem persönlich zugeordneten Paketfach
in der Schließfachanlage, die er angegeben hat, für ihn abholbereit ist.
Der Zusteller wird in der Regel, gerade bei größeren Wohneinheiten,
mehrere Besteller gleichzeitig beliefern, z. B. durch wöchentliche Auslieferung.
Hier sei beispielsweise der Hermes-Versand angesprochen, der routenmäßig die Kunden
Orts- und Straßenweise an bestimmten Tagen beliefert. Dies ist auch bei den Schließfachanlagen
gemäß der Erfindung möglich. Er erhält also vom Versandhandel nicht nur die einzeln
etikettierten Pakete, sondern auch eine Paketliste, aus der hervorgeht, wie viele
Pakete in die betreffende Schließfachanlage an den betreffenden Ort zu deponieren
sind. Es versteht sich dabei von selbst, dass nur so viele Pakete
an Einzeladressaten ausgeliefert werden können, wie Schließfächer vorhanden sind.
Die Anlage kann dann so programmiert sein, dass mit dem Scanner nicht nur die Einzelpakete
eingegeben werden, sondern im Vorfeld zunächst der Zusteller aufgefordert wird,
entsprechend dem im Anspruch 2 angegebenen Verfahrensschritt m), die Paketliste
einzuscannen. Der Rechner registriert dann, dass beispielsweise fünf Pakete abzugeben
sind. Danach erfolgt in Einzelschritten das Deponieren in gleichen Schritten, wie
sie vorher beschrieben sind. Der Rechner vergleicht aber zugleich auch, wie viele
Fächer nun tatsächlich belegt worden sind, mit den einzelnen Daten und der Paketliste,
so dass hierüber auch eine Kontrollmöglichkeit besteht, um feststellen zu können,
dass auch tatsächlich alle fünf Pakete ausgeliefert und deponiert worden sind. Die
Paketliste kann dem Zusteller in Form einer papierbeschriebenen Liste, z. B. Barcodeliste,
mitgegeben werden. Sie kann aber auch bereits in dem Handscanner abgespeichert sein,
wenn der Zusteller von seinem Paketdienst die Pakete mit dem Scanner entgegen nimmt.
Eine solche Liste kann selbstverständlich auch, wenn nötig, erst vor Ort durch Aufnahme
der einzelnen Pakete mit dem Scanner erstellt werden, wenn der Scanner ein entsprechendes
Selektionsprogramm enthält. Die Daten werden dann an die Schließfachanlage übertragen,
wie vorher schon ausgeführt. Die Schließfachanlage kann selbstverständlich auch
für die Entgegennahme von Nachnahmesendungen oder anderen zu bezahlenden Sendungen
ausgelegt sein. In diesem Fall ist eine Verfahrensergänzung dahingehend vorgesehen,
dass in den Kartenleser des Bedienportals die entsprechende Kredit- oder EC-Karte
eingeschoben wird, wenn der Kunde die Ware abholt. Die Freischaltung des Faches
für die Entnahme der Ware erfolgt erst dann, wenn die Bezahlung quittiert ist. Die
Bezahlung erfolgt dabei auf bekannter Art und Weise mittels elektronischer Bezahlung
durch Vernetzung der Schließfachanlage mit dem Bankrechnernetz. Dieses System kann
auch dann verwendet werden, wenn die Deponierung gebührenpflichtig ist, d. h. dass
der Betreiber der Schließanlage für das Deponieren der Waren Geld entgegen nimmt.
Im letzteren Fall werden die entsprechenden Daten mit den eingegebenen Bestellerdaten
vom Rechner der Schließfachanlage selbst verknüpft. Handelt es sich um Nachnahmesendungen,
so ist dies bereits in den Codierungen auf der Etikettierung enthalten, einschließlich
des Betrages und des Bankkontos, auf welches die Überweisung zu erfolgen hat, so
dass in bekannter Weise mittels EC-Karte die Überweisung vorgenommen werden kann.
Die Anlage ist aber auch – wie vorher schon ausgeführt –
für Rücksendungen nutzbar. Wird eine Ware zurück gesendet, so gibt der Kunde die
Abholnummer ein. Es wird das Fach geöffnet, das belegt werden kann oder mehrere
Fächer für die Auswahl bereitgestellt. Wird das Gut nun deponiert und die Nummer
des Faches wieder der Abholnummer zugeordnet, so kann diese Ware nicht mehr von
dem Kunden entnommen werden, sondern nur von dem Zusteller, wenn dieser sich ausgewiesen
hat. Es wird sichergestellt, dass ein Kunde nicht vorgeblich Waren für die Rücksendung
deponiert hat und in Wirklichkeit gar keine Ware sich in dem Fach befindet. Der
Zusteller entnimmt nach Eingabe der Abholnummer und nach der Identifizierung des
Zustellers die Ware, scannt sie ein, so dass ein Beleg sowohl in dem Scanner als
auch in der Schließfachanlage selbst abgespeichert ist, dass hier eine Rücksendung
erfolgt ist. Die Daten in der Schließfachanlage können nach einem Zeitraum wieder
gelöscht werden. Es ist aber auch für den Kunden möglich, durch Eingabe seiner Abholnummer
sich einen Beleg ausdrucken zu lassen, der ihm bescheinigt, dass eine Rücksendung
erfolgt ist und auch die Abholung bereits vorgenommen worden ist. Diese Daten werden
unter der Kundennummer zunächst im Speicher der Schließfachanlage abgespeichert.
Um dem Zusteller einen raschen Überblick über Rücksendungen zu ermöglichen, kann
auch ein Programm vorgesehen sein, das ihm sofort anzeigt, dass diverse Rücksendungen
vorliegen. Es können ihm dann auch die Abrufnummern nach der Identifizierung des
Zustellers im einzelnen direkt bekannt gegeben werden, und er kann, wenn es sich
um ein und denselben Zustelldienst handelt, der mit dieser Abrufnummer verknüpft
ist, auch alle belegten Fächer öffnen, wodurch eine schnelle Entnahme aller Rücksendungen
möglich ist. Im jedem Fall ist aber eine Einzelregistrierung der Rücksendungen angebracht,
um einen ordnungsgemäßen Rückversand sicher zu stellen und auch Gutschriften an
den Kunden seitens des Versandhauses ausstellen zu können.
Das Verfahren wird realisiert in einer Schließfachanlage, die eine
Vielzahl von Paketfächern aufweist, die mindestens ein Bedienungsportal besitzt,
an welchem eine alphanumerische Tastatur sich befindet, ggf. auch einen Einführschlitz
für einen Scanner für eine Identifikations- oder EC-Karte, die ferner ein Display
für die Informationsanzeige für den Zusteller und Kunden aufweist, und die eine
Rechnereinheit beinhaltet, sowie einen Empfänger für Daten von einem Funkscanner,
gleich ob es sich hier um einen Funkscanner oder um einen Scanner handelt, der die
abgescannten Daten mittels Infrarotlichtträger in codierter Form überträgt.
Die Fächer müssen elektrisch gesteuerte Verschließmechanismen für
die Türen aufweisen. Ferner können Funktionstasten zusätzlich vorgesehen sein, um
feste Funktionen auf einfachste Weise steuern zu können, beispielsweise die Tür
öffnen, wenn die Tür über einen automatischen Öffnungsmechanismus verfügt.
Die alphanumerische Tastatur sollte mindestens aus zwölf Tasten bestehen,
die sowohl die Buchstaben- als auch die Zahleneingaben ermöglichen. Die Buchstabeneingaben
sind nicht zwingend notwendig, können aber für die Hinterlegung
von Nachrichten verwendet werden. Solche Tastaturen sind von Handys und anderen
Funktelefonen hinlänglich bekannt. Mittels der Tastatur kann auch die Abholnummer
vom Kunden eingegeben werden. Im Falle des bargeldlosen Bezahlens einer Ware, bevor
sie entnommen werden kann, kann auch nach dem Auffordern des Bezahlvorganges eine
Aufforderung erfolgen, die Abholnummer einzugeben, damit die Freischaltung des entsprechenden
Faches bewirkt wird.
Der Lieferdienst benötigt ferner einen Barcodeleser, der die verwendeten
Barcodes lesen und direkt in die Anlage zum Empfänger übertragen kann. Solche Funkbarcodeleser
sind bekannt und werden vielfach eingesetzt. Der Scanner muss auch die gescannten
Barcodes gemeinsam mit dem Zustellkalenderdatum und Uhrzeit speichern können. Die
gespeicherten Daten müssen wieder auslesbar sein, z. B. auch für die Benachrichtigung
des Kunden, dass eine Deponierung einer Ware für ihn erfolgt ist.
Die Arbeitsweise der Anlage ergibt sich aus nachfolgender detaillierter
Ablaufbeschreibung, die beispielhaft angegeben ist:
Bestellen
In einem Versandgeschäft wird angerufen oder per Email oder per Internet
eine Bestellung aufgegeben (Name, Vorname, usw., sowie Lieferadresse – Schließfachanlage...
mit Straße + Nr. und Ort – Wenn man nach Anlieferung der Waren an die Schließfachanlage
eine Benachrichtigung möchte, muss dies angegeben werden, z.B. SMS – Handynummer.
Will man keine Benachrichtigung, so kann die Abholnummer sofort bei
der Bestellaufgabe erfragt werden.
Bestellannahme
Alle Daten werden an einem PC in entsprechend vorgefertigte Masken
eines Programms eingegeben. Nach Eingabe aller Daten wird ein Etikett gedruckt,
auf dem alle für die Zustellung benötigten Daten in Klarschrift stehen und die für
die Schließfachanlage wichtigen Daten zusätzlich als Barcode aufgedruckt sind. Die
Abholnummer wird aus den eingegebenen Daten mit einem änderbaren Algorithmus errechnet
und kann dem Kunden entweder sofort mitgeteilt werden oder wird ihm später z. B.
per SMS übermittelt.
Versenden
Ein entsprechend ausgerüsteter Lieferdienst bringt nun das Paket zur
Anlage.
Im letzten HUB (Verteilstation des Lieferdienstes) werden im optimalen Fall entsprechende
Lieferlisten aus den einzelnen Paketen generiert. (Für den Lieferdienst ist eine
einzelne Schließfachanlage wie ein „normaler" Endkunde, d.h. Empfänger zu
behandeln).
Auf diesen Lieferlisten sind die Anzahl der Pakete einer Lieferung für die jeweilige
Schließfachanlage, sowie die einzelnen Paketdaten selbst in Barcodeform enthalten.
In Anlage einbringen
Der Lieferdienst hat einen Funkbarcodescanner mit dem er die Paketcodes
scannen kann. Dieser Funkbarcodescanner (Handheld) speichert gleichzeitig alle eingescannten
Barcodes mit Datum und Uhrzeit der Scannung ab.
Kommt der Lieferdienst zur Anlage, weist sich der Zusteller mit seinem Scanner an
der Anlage aus (LogOn) und wird von der Anlage nun aufgefordert die Barcodes der
Lieferliste abzuscannen (hiermit wird sichergestellt, dass später nachfolgend kein
falsches Paket in die Anlage eingelagert werden kann und dass kein Paket vergessen
wird).
Die Lieferliste kann auch schon vorher im Handheld hinterlegt sein und muss dann
nur noch zur Anlage übertragen werden.
Nach Übertragung der Lieferliste können nun alle freien Fächer entriegelt und mit
der Bestückung der Anlage begonnen werden.
Paketcode scannen, eine Tür der Schließfachanlage öffnen und Türcode scannen, Paket
in das Fach legen, Tür schließen, ⟹ Tür verriegelt automatisch, nächstes Paket
scannen, Fachtür öffnen, Türcode scannen, .....
Hat ein Kunde bei der Bestellung angegeben, dass er nach Anlieferung eine Benachrichtigung
(z.B. SMS) haben möchte, so wird der Lieferdienst nach Scannung des Paketcodes aufgefordert
auch die SMS-Nummer (Handynummer) zu scannen.
Sind alle Pakete in die Anlage eingebracht, so verriegeln alle restlichen freien
(noch entriegelten) Fächer automatisch und der Beschickvorgang ist beendet.
Nach dem Beschickvorgang steckt der Zusteller seinen Scanner in die Lade- Übertragungsschale
im Auto. Alle Daten werden nun ausgelesen und direkt per Funk zur Zentrale übertragen.
Sind die Autos nicht entsprechend ausgerüstet, so kann die Übertragung auch erst
am Ende der Tour zur Zentrale erfolgen. Jetzt sind die Pakete auch über Track and
Trace zu finden. Hat ein Kunde eine Benachrichtigung nach Anlieferung gewünscht,
wird jetzt von der Zentrale eine entsprechende SMS mit der Abholnummer zum Kunden
gesendet.
Empfänger benachrichtigen
Nach Übertragung der Daten vom Handheld zur Zentrale, werden in der
Zentrale für diejenigen Kunden, die eine Benachrichtigung wünschten die Abholnummern
errechnet und z.B. per SMS zu den Kunden gesendet.
Pakete aus Anlage entnehmen
An der Anlage muss nur die entsprechende Abholnummer eingegeben werden;
das zugehörige Fach öffnet dann automatisch.
Ist in der Anlage ein Bezahlsystem (für Geldkarte, EC-Karte, Kreditkarte, ....)
eingebaut, so können auch Nachnahmelieferungen über die Anlage abgewickelt werden.
Nach Eingabe der Abholnummer wird man dann aufgefordert den angezeigten Betrag zuerst
zu bezahlen, erst dann öffnet das entsprechende Fach.
Rücklieferungen
Ist ein Paket für Rücklieferung vorbereitet (diese Information ist
auch im Barcode des Pakets enthalten), so kann die Abholnummer für eine bestimmte
Zeit (z.B. 10 Tage) verwendet werden, um das Paket wieder in die Anlage zurückzuliefern.
Der Paketdienst, der das Paket ursprünglich zugestellt hat, bekommt dann bei der
nächsten Anlieferung eine Meldung, dass eine Rücklieferung vorhanden ist. Er muss
dann das Paket entnehmen. Für Track and Trace kann der Handscanner verwendet werden.
Status der Anlage
Nach dem Einloggen des Beschickers, kann entweder über Funk, oder
über einen ausgedruckten Barcode, oder im Display angezeigten Barcode der Status
der Anlage zum Handheld übertragen werden.