Die vorliegende Erfindung betrifft eine Abdeckhaube für Abgasrohre,
insbesondere eine Kaminabdeckung, mit einer Haltevorrichtung zur exzentrischen Befestigung
an einem Abgasrohr, das eine nach oben gerichtete Öffnung aufweist, und mit einem
an der Haltevorrichtung befestigten Abdeckelement zur Abdeckung der Öffnung des
Abgasrohres.
In der Gebäudetechnik in Kaminen verwendete Abgasrohre, die ummauert
sind oder sich innerhalb aufeinandergesetzter Fertigbauelemente befinden, werden
zumeist gemeinsam mit den umgebenden Strukturteilen durch eine aufgesetzte metallische
Konstruktion am oberen Kaminende abgeschlossen. Die bei Kaminen verwendeten Abgasrohre
sind zumeist keramische Rohre oder auch metallische Rohre, wie sie beispielsweise
im Rahmen von Kaminsanierungen eingesetzt werden.
In vielen Fällen befindet sich am oberen Kaminende ein schützendes,
flächiges Metalldeckblech, über das üblicherweise ein metallischer, zylindrischer
Rohrstutzen des Abgasrohrs in unterschiedlichen Längen senkrecht hinaus ragt. Der
senkrechte Rohrstutzen und das waagerechte Deckblech am oberen Kaminende werden
in der Fertigung üblicherweise durch eine Schweißnaht wasser- und gasdicht miteinander
verbunden.
Außerdem sind metallische Abgasrohre bekannt, die extern an der Gebäudewand
montiert und von keiner Bausubstanz eingeschlossen / umgeben sind.
In den genannten Fällen verbleibt eine offene, gegen Umwelteinflüsse
ungeschützte Querschnittsfläche am oberen Ende des Abgasrohrstutzens.
Dort gelangen Niederschläge, Fallwinde und/oder Objekte in das Kamin-
bzw. Abgasrohr. Bei ungeschützten Abgasrohraustritten von Hausfeuerungseinrichtungen
und -anlagen mit saisonal unterschiedlicher Heizintensität, wie beispielsweise Kachelöfen,
Grundöfen, handbefeuerte Heizöfen und offene Kamine, können je nach geographischer
Lage größere Mengen an Feuchtigkeit/Nässe eintreten.
Insbesondere in Jahreszeiten mit geringer Heizintensität und dem folglich
schlechten Trocknungseffekt verursachen Niederschläge oftmals eine Nässeansammlung
und Durchnässung im Abgasrohr oder am Kamin. Mögliche Folgen sind Geruchsbildung
im Gebäude, Nässeaustritt im unteren Kaminbereich und Schäden an der Bausubstanz
.
Darüber hinaus ist die thermodynamische Konvektion bei nassen Abgasrohren
gestört, was sich in einem schlechten bzw. fehlenden Zugverhalten beim erneuten
Anheizversuch äußert. Sofern der Abgasrohraustritt aufgrund der Lage des Gebäudes
in Kombination mit der Position des Abgasrohraustrittes möglichen Fallwinden ausgesetzt
ist, kann das Strömungsverhalten des ungeschützten Abgasrohres noch zusätzlich beeinträchtigt
werden.
Es ist zudem bekannt, dass in ungeschützten Abgasrohren auch tote
Tiere – vorzugsweise Vögel – gefunden werden. Sie atmen am oberen Ende
des Abgasrohraustrittes Verbrennungsgase ein, stürzen in das Abgasrohr und können
so den Querschnitt des Abgasrohres verengen oder auch blockieren.
Um diesen Problemen entgegenzuwirken sind Kaminabdeckungen unterschiedlicher
Bauart bekannt, welche die genannten Effekte abstellen sollen. Der sogenannte „Napoleonhut",
ein sich zumeist länglich erstreckendes Abdeckblech, dessen Form an Napoleons Hut
erinnert, ist eine weit verbreitete Abdeckung für das obere Kaminende.
Der „Napoleonhut" wird auf dem gesamten Kaminkopf in Abhängigkeit
von der Richtung des Dachfirstes montiert. Die Montage erfolgt – vorwiegend
aufgrund optischer Gründe – entweder parallel oder in einem Winkel von 90
Grad gegenüber der Ausrichtung des Dachfirstes. Der besonders im Voralpen- und Alpengebiet
verbreitete „Napoleonhut" besteht aus einem flächigen, geformten Metallblech,
welches mit einem festen Abstand zum Kaminende montiert ist.
Diese allgemein bekannte Form der Abdeckung kann bei Sturm zu Schäden
am Gebäude führen, da die große aerodynamische Widerstandsfläche dieser Abdeckung
sehr große Kräfte am oberen Kaminende erzeugt. Weitere Nachteile sind der schlechte
Kaminkehrerzugang für Inspektion und Reinigung, die starke Rauchgasabkühlung durch
die weite horizontale Umlenkung des Abgasstrahles von der Ideallinie und die hohen
Kosten für Beschaffung und Montage.
Andere Lösungen von Abdeckungen an Abgasrohren werden direkt am metallischen
Ende des Abgasrohrstutzens montiert. Von Industriekaminen abgeleitete drehbare Lösungen
sind bekannt, die sich nach der Windrichtung selbständig einstellen.
Diese Lösungen werden aus optischen Gründen im Vergleich zu den Napoleonhüten
eher selten eingesetzt.
Kamine werden in vielen Fällen auch durch gemauerte Konstruktionen
in unterschiedlichsten Varianten am oberen Ende geschützt. Aus diesen Konstruktionen
treten die Abgase zumeist seitlich durch Öffnungen aus.
Die oben beschriebenen bekannten Kaminabdeckungen sind aufgrund ihrer
Bauweise mit erheblichen Nachteilen verbunden, wie zum Beispiel ein schlechter oder
fehlender Kaminkehrerzugang, hoher Wartungsaufwand oder fehlende Wartungsfreiheit,
aerodynamische Nachteile, hohe resultierende Kräfte an der überdimensionierten Abdeckung
bei Windeinwirkung, hoher Montageaufwand und entsprechend hohe Kosten.
Um die oben genannten Nachteile zu beseitigen, zeigt das deutsche
Gebrauchsmuster Nr. 298 00 745 U1 eine Abdeckhaube mit exzentrischer Halterung am
Abgasrohr bzw. -rohrstutzen. Die Geometrie des an einem Halterohr befestigten Abdeckbleches
nutzt den aerodynamischen Effekt zur Bildung eines Unterdruckfeldes bei Windeinwirkung.
Dieses Unterdruckfeld verbessert das Zugverhalten während der Windeinwirkung. Das
Halterohr ist exzentrisch in Halteringen am Abgasrohr befestigt. Durch Lösen von
Klemmhebeln kann das Halterohr gelöst und die Abdeckhaube seitlich weggedreht werden.
Diese bekannte Abdeckhaube hat jedoch den Nachteil, dass ein hoher
Aufwand zur Montage und Demontage am Kamin und zur Durchführung von Wartungsarbeiten
erforderlich ist. Am Kamin müssen entsprechende Befestigungsvorrichtungen vorgesehen
sein und es ist keine Anpassung an verschiedene Größen des Kamins möglich.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Abdeckhaube für
Abgasrohre bzw. Abgasrohrstutzen zu schaffen, die leicht und mit reduziertem Aufwand
an verschiedenartigen herkömmlichen Abgasrohren montiert und demontiert werden kann,
und bei der Wartungsarbeiten am Kamin leicht durchführbar sind.
Diese Aufgabe wird gelöst durch die Abdeckhaube für Abgasrohre gemäß
Patentanspruch 1. Weitere vorteilhafte Merkmale, Aspekte und Details der Erfindung
ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen.
Die erfindungsgemäße Abdeckhaube umfasst eine Haltevorrichtung zur
exzentrischen Befestigung an einem Abgasrohr, das eine nach oben gerichtete Öffnung
aufweist, ein an der Haltevorrichtung befestigtes Abdeckelement zur Abdeckung der
Öffnung des Abgasrohres, eine Klemmvorrichtung die in ihrer Form an den Außenumfang
des Abgasrohres angepasst oder anpassbar ist und dieses zumindest teilweise umgreift,
um die Abdeckhaube höhenvariabel und die Haltevorrichtung in ihrer exzentrischen
Position variabel am Abgasrohr zu befestigen, und ein Feststellelement, um die Klemmvorrichtung
am Abgasrohr zu fixieren.
Durch die Erfindung kann insbesondere eine einfache und schnelle Montage
und Demontage an verschiedenartigen Abgasrohren bzw. Abgasrohrstutzen erfolgen.
Wartungs- und Inspektionsarbeiten im Abgasrohr sind leicht und schnell durchführbar.
Außerdem können verschiedenartige Einstellungen zur Verbesserung der aerodynamischen
Eigenschaften der Abdeckhaube leicht und schnell vorgenommen werden.
Die schnelle Montage der aerodynamischen Abdeckhaube einschließlich
der gesamten Haltevorrichtung kann ohne mechanische Bearbeitung des Abgasrohres
bzw. -rohrstutzens erfolgen. Es ist kein Bohren, Schweißen, Kleben, etc. auf dem
Hausdach erforderlich. Die Demontage der Gesamtanordnung und/ oder die Justage nach
der Hauptanstömrichtung des Windes sowie der Höhe des Abdeckelements bzw. Abdeckbleches
über dem Abgasrohraustritt ist jederzeit durchführbar, ohne das der Original-Bauzustand
des Abgasrohres oder -rohrstutzens verändert wird. Darüber hinaus wird durch die
Erfindung eine Optimierung des Austrittsverhaltens der Rauchgase oder Abgase an
der aerodynamischen Abdeckhaube auch bei Änderungen der Anströmrichtung und -stärke
des Windes möglich.
Durch Einstellung der Klemmvorrichtung kann eine Anwendung der Gesamtanordnung
einer definierten Bezugsgröße auf mehrere unterschiedliche Durchmesser des Abgasrohres/-rohrstutzens
erfolgen. Die Erstmontage, Demontage oder Justage ist mit handelsüblichen Standardwerkzeug
auch von Laien durchführbar.
Bevorzugt umfasst die Haltevorrichtung einen Schwenkarm, der um eine
Schwenkachse schwenkbar gelagert ist, die sich senkrecht zur Längsachse des Abgasrohres
erstreckt. Dadurch können Wartungs- und Inspektionsarbeiten am Kamin besonders einfach
und schnell durchgeführt werden. Durch den Schwenkvorgang, welcher in der Regel
durch den Kaminkehrer durchgeführt wird, ist nach einer Inspektion oder Reinigung
des Kamins keine erneute Einstellung des Höhenniveaus der aerodynamischen Abdeckhaube
über dem Kaminaustritt notwendig.
Vorzugsweise umfasst die Haltevorrichtung ein senkrechtes Halteprofil,
das mittels der Klemmvorrichtung exzentrisch am Außenumfang des Abgasrohrs befestigbar
ist, wobei das Abdeckelement durch den Schwenkarm an einem Rotationspunkt des Halteprofils
schwenkbar befestigt ist. Dadurch ergibt sich eine leichte Konstruktion und eine
Einsparung von Bauteilen.
Vorteilhafterweise befindet sich der Drehpunkt des Schwenkarms oberhalb
der Klemmvorrichtung. Dadurch kann ein ungehindertes Drehen oder Schwenken der Abdeckhaube
erfolgen.
Bevorzugt ist die Schwenkachse horizontal gerichtet, wobei die Schwenkebene
des Abdeckelements einschließlich des Schwenkarms parallel zur Längsachse des Abgasrohres
verläuft. Insbesondere kann sich die Schwenkachse auch außerhalb des Durchmessers
des Abgasrohres befinden. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass der Schwenkarm besonders
einfach weggeschwenkt werden kann um die Austrittsöffnung frei zu geben.
Vorteilhaft ist mindestens ein Arretierelement vorgesehen, das den
Schwenkarm in einer Betriebsposition arretiert und entriegelbar ist, um den Schwenkarm
in eine Wartungsposition zu schwenken. Dadurch ist eine Entriegelung und Verriegelung
vor und nach dem Schwenkvorgang durch den Kaminkehrer auch bei Winterbedingungen
mit Handschuhen und ohne Werkzeug möglich.
Das Arretierelement ist vorteilhaft entlang des Schwenkarmes verschiebbar,
um den Schwenkarm zu entriegeln oder zu arretieren. Es ist beispielsweise als ein
am Schwenkarm vertikal verschiebbares Hohlprofil ausgestaltet, das die Rotation
des Abdeckelements mit dem Schwenkarm wahlweise freigibt oder verriegelt. Dadurch
ergibt sich eine besonders einfache Handhabung der schwenkbaren Elemente.
Beispielsweise umgreift das Arretierelement in einer verriegelten
Position sowohl das feststehende senkrechte Halteprofil als auch den beweglichen
Schwenkarm, und es verbleibt zum Beispiel in der entriegelten Position am Schwenkarm
oder auch bevorzugt am Halteprofil.
Die Klemmvorrichtung kann elastisch verformbar sein und durch das
Feststellelement gegen den Außenumfang des Abgasrohres gepresst werden, um die Klemmvorrichtung
in ihrer Position zu fixieren. Bevorzugt ist die Klemmvorrichtung ringförmig ausgestaltet
und sie steht zum Beispiel mit dem Feststellelement derart in Eingriff, dass beim
Betätigen des Feststellelements der Innendurchmesser der Klemmvorrichtung reduziert
oder vergrößert wird. Die Klemmvorrichtung kann ein oder mehrere Metallbänder umfassen,
mittels derer die Befestigung der Abdeckung am Abgasrohr erfolgt. Anstelle der Metallbänder
sind auch andere, dem Brandschutz entsprechende Werkstoffe einsetzbar. Diese Maßnahmen
ermöglichen eine besonders gute, schnelle und sehr variable Befestigung.
Die Klemmvorrichtung kann mehrere nebeneinander angeordnete Bohrungspaare
aufweisen, wobei jedes Bohrungspaar zum Beispiel zwei vertikal übereinanderliegenden
Bohrungen umfasst, die zur Befestigung und/oder Verschraubung des senkrechten Halteprofils
dienen. Dadurch wird eine besonders gute Anpassung der Klemmvorrichtung an verschiedene
Größen des Außenumfangs des Abgasrohres ermöglicht.
Gemäß einer besonderen Ausgestaltung kann die Haltevorrichtung zwei
parallele Halteprofile mit oder ohne gegenseitiger Verbindung aufweisen, die sich
in montiertem Zustand der Abdeckhaube am Außendurchmesser des Abgasrohres beispielsweise
in einem Winkel von bevorzugt 180° gegenüberliegend befinden. Dadurch wird eine
besonders große Stabilität gegen Winddruck, beispielsweise bei Sturm, erreicht.
Vorteilhafterweise ist das Abdeckelement in seiner Hauptausdehnungsebene
geneigt angeordnet, um den Abfluss von Kondenswasser in einen Bereich neben der
Öffnung des Abgasrohres zu bewirken. Bevorzugt ist der geometrische Winkel zwischen
dem Schwenkarm und der Hauptausdehnungsebene des Abdeckelements ungleich 90°.
Dadurch wird Kondenswasser, dass sich an der Unterseite des Abdeckelements bilden
kann, wirksam abgeführt und eine Befeuchtung des Kamininnenraums durch Kondenswasser
wird vermieden.
Vorteilhafterweise liegt das Verhältnis der durch das Abdeckelement
abgedeckten Fläche zur Fläche der Öffnung des Abgasrohres im Bereich zwischen 1
und 3.
Bevorzugt ist das Abdeckelement derart gewölbt, dass die Wölbung des
Abdeckelements bei Windüberströmung aus variabler Richtung ein aerodynamisches Unterdruckfeld
auf der Oberfläche des Abdeckelements erzeugt. Dadurch ergibt sich eine besonders
gute Kaminwirkung und ein verbesserter Abzug auch bei ungünstigen Witterungslagen
oder Windrichtungen.
Insbesondere kann die Abdeckhaube als Kaminabdeckung ausgestaltet
sein und zum Beispiel am Rohrstutzen des Abgasrohres eines Kamins befestigbar oder
befestigt sein.
Es ist auch eine Anwendung bei großen Abgasrohrdurchmessern, beispielsweise
bei Industrieanlagen, möglich. Schließlich ermöglicht die Erfindung eine Vereinfachung
und Reduktion der erforderlichen Fertigungsschritte für die Einzelbauteile der Konstruktion.
Nachfolgend wird die Erfindung beispielhaft anhand der Figuren beschrieben,
in denen
1 eine Seitenansicht einer aerodynamischen
Abdeckhaube als bevorzugte Ausführungsform der Erfindung in montierter Position
an einem Abgasrohrohrstutzen zeigt, wobei die Blickrichtung entgegen der Hauptwindrichtung
liegt; und
2 eine Ansicht der in 1
gezeigten Abdeckhaube in seitlich geschwenkter Position zeigt, wobei die Blickrichtung
im Winkel von zirka 90 ° abweichend von der Hauptwindrichtung liegt.
Die in 1 als bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung beispielhaft gezeigte Abdeckhaube 10 umfasst eine Haltevorrichtung
11 und ein am oberen Ende der Haltevorrichtung 11 befestigtes
Abdeckelement 7. Die Haltevorrichtung 11 dient zur exzentrischen
Befestigung der Abdeckhaube 10 an einem Abgasrohr 21 oder Abgasrohrstutzen
eines Kamins 20. Das Abdeckelement 7 deckt im Betriebszustand
eine nach oben gerichtete Öffnung 21a des Abgasrohres 21 ab. Eine
durch eine metallische Schelle oder Metallschelle gebildete Klemmvorrichtung
1 ist in ihrer Form an den Außenumfang des Abgasrohres 21 angepasst
und umgreift das Abgasrohr 21. Ein Feststellelement in Form einer Schraubverbindung
2 fixiert die Klemmvorrichtung 1 am Abgasrohr 21. Die
Abdeckhaube 10 ist in montiertem Zustand durch die Klemmvorrichtung
1 höhenvariabel am Abgasrohr 21 befestigt, und zusätzlich ist
die Haltevorrichtung 11 in ihrer exzentrischen Position variabel am Abgasrohr
21 befestigt.
Am Kamin 20 ist das Abgasrohr 21 an seinem oberen
Ende als metallischer, zylindrischer Abgasrohrstutzen ausgebildet, das über ein
schützendes, flächiges Deckblech 22 aus Metall am oberen Kaminende heraus
ragt. Bei Kaminen kann der Abgasrohrstutzen 21 in unterschiedlichen Längen
senkrecht über das obere Kaminende hinaus ragen. Üblicherweise sind der senkrechte
Rohrstutzen bzw. das Abgasrohr 21 und das Deckblech 22 durch eine
Schweißnaht 23 verbunden.
In der hier gezeigten bevorzugten Ausführungsform ist die erfindungsgemäße
Gesamtanordnung über die Metallschelle 1 an den Außendurchmesser des Abgasrohres
21 geklemmt. Es ist aber auch ebenso möglich, eine Schelle oder Klemmvorrichtung
1 aus einem anderen, dem Brandschutz entsprechenden Werkstoff zu verwenden.
Die Metallschelle 1 umfasst den Außendurchmesser des Abgasrohres
21 bzw. -stutzens und weist die Schraubverbindung 2 zur Erzeugung
der Klemmwirkung auf.
Die Metallschelle 1 besitzt in diesem Beispiel drei vertikale
positionierte Bohrungspaare 13 (siehe 2),
welche die Verstellbarkeit der Anordnung auf drei verschiedene Durchmesser von Abgasrohren
21 zulässt. Es ist aber ebenso möglich, eine andere Anzahl von Bohrungspaaren
13 vorzusehen, je nach den Größenunterschieden der Abgasrohre
21, an denen die Befestigung erfolgen soll.
Um die erfindungsgemäße Anordnung am Abgasrohr 21 zu befestigen,
ist ein senkrechtes, metallisches Halteprofil 5 mit zwei Schrauben
12 an den Außendurchmesser der Metallschelle 1 zu montieren. Je
nach dem vorliegenden Abgasrohrdurchmesser ist hierfür das passende Bohrungspaar
13 an der Metallschelle 1 auszuwählen.
Das montierte Halteprofil 5, das als Metallprofil ausgestaltet
ist, schließt an seinem unteren Ende mit dem unteren Rand der Metallschelle
1 bündig ab (siehe 1).
An dem senkrechten, stabförmigen Halteprofil 5 ist ein Schwenkarm
4 befestigt, der an seinem oberen Ende das Abdeckelement 7 trägt.
Der Schwenkarm 4 ist dabei mit einer dauerhaften Verbindung an einem Rotationspunkt
3 befestigt. Diese Verbindung stellt die seitliche Schwenkbarkeit des aerodynamisch
geformten Abdeckelements 7 einschließlich des Schwenkarms 4 am
senkrechten Metallprofil 5 sicher.
Die gemeinsame Schwenkachse S von Abdeckelement 7 mit Schwenkarm
4 steht im Ausführungsbeispiel senkrecht auf der Mittel- bzw. Längsachse
A des Abgasrohres 21 bzw. Abgasrohrstutzens.
Ein am Schwenkarm 4 längsverschiebbares metallisches Hohlprofil
6 bildet ein Arretierelement für den Schwenkarm 4. Durch das Arretierelement
wird der Schwenkarm 4 in senkrechter Position in gemeinsamer Parallelstellung
mit dem senkrechten Metallprofil bzw. Halteprofil 5 arretiert. In dieser
Position umgreift das Hohlprofil 6 gleichzeitig das Profil des stabförmigen
Schwenkarmes 4 und das stabförmige Halteprofil 5. In arretierter
Position befindet sich das Hohlprofil 6 unmittelbar oberhalb des Rotationspunktes
3.
Wird das Hohlprofil 6 entgegen der Richtung der Erdanziehungskraft
angehoben, gibt es das Metallprofil 5 frei und verbleibt lose am Schwenkarm
4. In diesem Zustand ist das seitliche Schwenken der aerodynamischen, haubenförmigen
Abdeckung 7 mit dem Schwenkarm 4 und dem Hohlprofil
6 am Rotationspunkt 3 durchführbar. Das Hohlprofil 6
kann insbesondere als Schiebehülse ausgestaltet sein.
2 zeigt die Abdeckhaube 10 im
geschwenkten bzw. gekippten Zustand. Das am Schwenkarm 4 verschiebbar befestigte
Hohlprofil 6 verbleibt am Schwenkarm 4 in seiner gekippten Stellung.
Nach dem durchgeführten Schwenkvorgang ist in dieser Stellung ein freier Zugang
zur Öffnung 21a des Abgasrohres 21 gewährleistet.
Aus 1 in Verbindung mit 2
ist erkennbar, dass das Abdeckelement 7 gewölbt geformt ist und in seiner
Hauptausdehnungsebene geneigt angeordnet ist. Zu diesem Zweck ist der Schwenkarm
4 an seinem oberen Bereich abgewinkelt, sodass er ein senkrechtes Hauptstück
und ein abgewinkeltes Endstück aufweist, das mit dem Abdeckelement 7 verbunden
ist. In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Winkel &agr; zwischen dem
senkrechten Teil des Schwenkarmes 4 und der Hauptausdehnungsebene des gewölbten
Abdeckprofils 7 mit &agr; = 100° gewählt. Es hat sich gezeigt, dass
der Winkel &agr; besonders vorteilhaft im Bereich zwischen 95° und 110°
oder im Bereich zwischen 70° und 85° liegt.
In einer weiteren, hier nicht dargestellten Ausführungsform ist der
Schwenkarm 4 als im Winkel &agr; verstellbarer schwenkbarer Haltewinkel
ausgestaltet, auf dem das aus einem Blech gebildete Abdeckelement 7 mittels
Schrauben befestigt ist.
Der Winkel &agr; bewirkt eine Verringerung der Gefahr des Abgasrückstaues
zurück in das Abgasrohr 21, durch Verbesserung des Strömungsverhaltens
der warmen aufsteigenden Abgase. Er bewirkt weiterhin eine Vermeidung der Gefahr,
dass Kondenswasser in das Abgasrohr 21 zurücktropft oder eine Eisansammlung
an der Unterseite der aerodynamischen Abdeckhaube bzw. des Abdeckelements
7 entsteht. Eventuelles vorhandenes Kondenswasser an der Unterseite des
Abdeckelements 7 kann somit auf kurzem Weg an der tiefsten Stelle der Abdeckelements
7 neben dem Abgasrohr 21 abtropfen.
Das erfindungsgemäße, als um eine Längsachse gewölbtes Abdeckblech
ausgestaltete Abdeckelement 7 ist im Vergleich zu den bekannten großflächigen
"Napoleonhüten" bei vorhandener Abgasströmung im Hinblick auf Vereisungsgefahr thermisch
begünstigt. Dies ergibt sich aus einem geringeren Abkühleffekt des kleineren und
punktuell gehaltenen Abdeckbleches.