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Dokumentenidentifikation DE10346344A1 15.04.2004
Titel Abdeckhaube für Abgasrohre, insbesondere Kaminabdeckung
Anmelder Schiele, Stefan, 83104 Tuntenhausen, DE
Erfinder Schiele, Stefan, 83104 Tuntenhausen, DE
DE-Anmeldedatum 06.10.2003
DE-Aktenzeichen 10346344
Offenlegungstag 15.04.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 15.04.2004
IPC-Hauptklasse F23L 17/12
IPC-Nebenklasse F23L 17/02   
Zusammenfassung Eine Abdeckhaube (10) für Abgasrohre (21) hat eine Haltevorrichtung (11) zur exzentrischen Befestigung am Abgasrohr (21), das eine nach oben gerichtete Öffnung (21a) aufweist, und ein an der Haltevorrichtung (11) befestigtes Abdeckelement (7) zur Abdeckung der Öffnung (21a) des Abgasrohres (21). Die Abdeckhaube (10) bildet eine Kaminabdeckung und hat eine Klemmvorrichtung (1), die in ihrer Form an den Außenumfang des Abgasrohres (21) angepasst oder anpassbar ist und dieses zumindest teilweise umgreift. Die Abdeckhaube (10) wird höhenvariabel und die Haltevorrichtung (11) in ihrer exzentrischen Position variabel am Abgasrohr (21) befestigt. Sie hat ein Feststellelement (2), um die Klemmvorrichtung (1) am Abgasrohr (21) zu fixieren. Ein Schwenkarm (4) ist schwenkbar um eine Schwenkachse (S) gelagert, die senkrecht zur Längsachse des Abgasrohrs (21) gerichtet ist. Ein entriegelbares Arretierelement (6) arretiert den Schwenkarm (4) in einer Betriebsposition.

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Abdeckhaube für Abgasrohre, insbesondere eine Kaminabdeckung, mit einer Haltevorrichtung zur exzentrischen Befestigung an einem Abgasrohr, das eine nach oben gerichtete Öffnung aufweist, und mit einem an der Haltevorrichtung befestigten Abdeckelement zur Abdeckung der Öffnung des Abgasrohres.

In der Gebäudetechnik in Kaminen verwendete Abgasrohre, die ummauert sind oder sich innerhalb aufeinandergesetzter Fertigbauelemente befinden, werden zumeist gemeinsam mit den umgebenden Strukturteilen durch eine aufgesetzte metallische Konstruktion am oberen Kaminende abgeschlossen. Die bei Kaminen verwendeten Abgasrohre sind zumeist keramische Rohre oder auch metallische Rohre, wie sie beispielsweise im Rahmen von Kaminsanierungen eingesetzt werden.

In vielen Fällen befindet sich am oberen Kaminende ein schützendes, flächiges Metalldeckblech, über das üblicherweise ein metallischer, zylindrischer Rohrstutzen des Abgasrohrs in unterschiedlichen Längen senkrecht hinaus ragt. Der senkrechte Rohrstutzen und das waagerechte Deckblech am oberen Kaminende werden in der Fertigung üblicherweise durch eine Schweißnaht wasser- und gasdicht miteinander verbunden.

Außerdem sind metallische Abgasrohre bekannt, die extern an der Gebäudewand montiert und von keiner Bausubstanz eingeschlossen / umgeben sind.

In den genannten Fällen verbleibt eine offene, gegen Umwelteinflüsse ungeschützte Querschnittsfläche am oberen Ende des Abgasrohrstutzens.

Dort gelangen Niederschläge, Fallwinde und/oder Objekte in das Kamin- bzw. Abgasrohr. Bei ungeschützten Abgasrohraustritten von Hausfeuerungseinrichtungen und -anlagen mit saisonal unterschiedlicher Heizintensität, wie beispielsweise Kachelöfen, Grundöfen, handbefeuerte Heizöfen und offene Kamine, können je nach geographischer Lage größere Mengen an Feuchtigkeit/Nässe eintreten.

Insbesondere in Jahreszeiten mit geringer Heizintensität und dem folglich schlechten Trocknungseffekt verursachen Niederschläge oftmals eine Nässeansammlung und Durchnässung im Abgasrohr oder am Kamin. Mögliche Folgen sind Geruchsbildung im Gebäude, Nässeaustritt im unteren Kaminbereich und Schäden an der Bausubstanz .

Darüber hinaus ist die thermodynamische Konvektion bei nassen Abgasrohren gestört, was sich in einem schlechten bzw. fehlenden Zugverhalten beim erneuten Anheizversuch äußert. Sofern der Abgasrohraustritt aufgrund der Lage des Gebäudes in Kombination mit der Position des Abgasrohraustrittes möglichen Fallwinden ausgesetzt ist, kann das Strömungsverhalten des ungeschützten Abgasrohres noch zusätzlich beeinträchtigt werden.

Es ist zudem bekannt, dass in ungeschützten Abgasrohren auch tote Tiere – vorzugsweise Vögel – gefunden werden. Sie atmen am oberen Ende des Abgasrohraustrittes Verbrennungsgase ein, stürzen in das Abgasrohr und können so den Querschnitt des Abgasrohres verengen oder auch blockieren.

Um diesen Problemen entgegenzuwirken sind Kaminabdeckungen unterschiedlicher Bauart bekannt, welche die genannten Effekte abstellen sollen. Der sogenannte „Napoleonhut", ein sich zumeist länglich erstreckendes Abdeckblech, dessen Form an Napoleons Hut erinnert, ist eine weit verbreitete Abdeckung für das obere Kaminende.

Der „Napoleonhut" wird auf dem gesamten Kaminkopf in Abhängigkeit von der Richtung des Dachfirstes montiert. Die Montage erfolgt – vorwiegend aufgrund optischer Gründe – entweder parallel oder in einem Winkel von 90 Grad gegenüber der Ausrichtung des Dachfirstes. Der besonders im Voralpen- und Alpengebiet verbreitete „Napoleonhut" besteht aus einem flächigen, geformten Metallblech, welches mit einem festen Abstand zum Kaminende montiert ist.

Diese allgemein bekannte Form der Abdeckung kann bei Sturm zu Schäden am Gebäude führen, da die große aerodynamische Widerstandsfläche dieser Abdeckung sehr große Kräfte am oberen Kaminende erzeugt. Weitere Nachteile sind der schlechte Kaminkehrerzugang für Inspektion und Reinigung, die starke Rauchgasabkühlung durch die weite horizontale Umlenkung des Abgasstrahles von der Ideallinie und die hohen Kosten für Beschaffung und Montage.

Andere Lösungen von Abdeckungen an Abgasrohren werden direkt am metallischen Ende des Abgasrohrstutzens montiert. Von Industriekaminen abgeleitete drehbare Lösungen sind bekannt, die sich nach der Windrichtung selbständig einstellen.

Diese Lösungen werden aus optischen Gründen im Vergleich zu den Napoleonhüten eher selten eingesetzt.

Kamine werden in vielen Fällen auch durch gemauerte Konstruktionen in unterschiedlichsten Varianten am oberen Ende geschützt. Aus diesen Konstruktionen treten die Abgase zumeist seitlich durch Öffnungen aus.

Die oben beschriebenen bekannten Kaminabdeckungen sind aufgrund ihrer Bauweise mit erheblichen Nachteilen verbunden, wie zum Beispiel ein schlechter oder fehlender Kaminkehrerzugang, hoher Wartungsaufwand oder fehlende Wartungsfreiheit, aerodynamische Nachteile, hohe resultierende Kräfte an der überdimensionierten Abdeckung bei Windeinwirkung, hoher Montageaufwand und entsprechend hohe Kosten.

Um die oben genannten Nachteile zu beseitigen, zeigt das deutsche Gebrauchsmuster Nr. 298 00 745 U1 eine Abdeckhaube mit exzentrischer Halterung am Abgasrohr bzw. -rohrstutzen. Die Geometrie des an einem Halterohr befestigten Abdeckbleches nutzt den aerodynamischen Effekt zur Bildung eines Unterdruckfeldes bei Windeinwirkung. Dieses Unterdruckfeld verbessert das Zugverhalten während der Windeinwirkung. Das Halterohr ist exzentrisch in Halteringen am Abgasrohr befestigt. Durch Lösen von Klemmhebeln kann das Halterohr gelöst und die Abdeckhaube seitlich weggedreht werden.

Diese bekannte Abdeckhaube hat jedoch den Nachteil, dass ein hoher Aufwand zur Montage und Demontage am Kamin und zur Durchführung von Wartungsarbeiten erforderlich ist. Am Kamin müssen entsprechende Befestigungsvorrichtungen vorgesehen sein und es ist keine Anpassung an verschiedene Größen des Kamins möglich.

Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Abdeckhaube für Abgasrohre bzw. Abgasrohrstutzen zu schaffen, die leicht und mit reduziertem Aufwand an verschiedenartigen herkömmlichen Abgasrohren montiert und demontiert werden kann, und bei der Wartungsarbeiten am Kamin leicht durchführbar sind.

Diese Aufgabe wird gelöst durch die Abdeckhaube für Abgasrohre gemäß Patentanspruch 1. Weitere vorteilhafte Merkmale, Aspekte und Details der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen.

Die erfindungsgemäße Abdeckhaube umfasst eine Haltevorrichtung zur exzentrischen Befestigung an einem Abgasrohr, das eine nach oben gerichtete Öffnung aufweist, ein an der Haltevorrichtung befestigtes Abdeckelement zur Abdeckung der Öffnung des Abgasrohres, eine Klemmvorrichtung die in ihrer Form an den Außenumfang des Abgasrohres angepasst oder anpassbar ist und dieses zumindest teilweise umgreift, um die Abdeckhaube höhenvariabel und die Haltevorrichtung in ihrer exzentrischen Position variabel am Abgasrohr zu befestigen, und ein Feststellelement, um die Klemmvorrichtung am Abgasrohr zu fixieren.

Durch die Erfindung kann insbesondere eine einfache und schnelle Montage und Demontage an verschiedenartigen Abgasrohren bzw. Abgasrohrstutzen erfolgen. Wartungs- und Inspektionsarbeiten im Abgasrohr sind leicht und schnell durchführbar. Außerdem können verschiedenartige Einstellungen zur Verbesserung der aerodynamischen Eigenschaften der Abdeckhaube leicht und schnell vorgenommen werden.

Die schnelle Montage der aerodynamischen Abdeckhaube einschließlich der gesamten Haltevorrichtung kann ohne mechanische Bearbeitung des Abgasrohres bzw. -rohrstutzens erfolgen. Es ist kein Bohren, Schweißen, Kleben, etc. auf dem Hausdach erforderlich. Die Demontage der Gesamtanordnung und/ oder die Justage nach der Hauptanstömrichtung des Windes sowie der Höhe des Abdeckelements bzw. Abdeckbleches über dem Abgasrohraustritt ist jederzeit durchführbar, ohne das der Original-Bauzustand des Abgasrohres oder -rohrstutzens verändert wird. Darüber hinaus wird durch die Erfindung eine Optimierung des Austrittsverhaltens der Rauchgase oder Abgase an der aerodynamischen Abdeckhaube auch bei Änderungen der Anströmrichtung und -stärke des Windes möglich.

Durch Einstellung der Klemmvorrichtung kann eine Anwendung der Gesamtanordnung einer definierten Bezugsgröße auf mehrere unterschiedliche Durchmesser des Abgasrohres/-rohrstutzens erfolgen. Die Erstmontage, Demontage oder Justage ist mit handelsüblichen Standardwerkzeug auch von Laien durchführbar.

Bevorzugt umfasst die Haltevorrichtung einen Schwenkarm, der um eine Schwenkachse schwenkbar gelagert ist, die sich senkrecht zur Längsachse des Abgasrohres erstreckt. Dadurch können Wartungs- und Inspektionsarbeiten am Kamin besonders einfach und schnell durchgeführt werden. Durch den Schwenkvorgang, welcher in der Regel durch den Kaminkehrer durchgeführt wird, ist nach einer Inspektion oder Reinigung des Kamins keine erneute Einstellung des Höhenniveaus der aerodynamischen Abdeckhaube über dem Kaminaustritt notwendig.

Vorzugsweise umfasst die Haltevorrichtung ein senkrechtes Halteprofil, das mittels der Klemmvorrichtung exzentrisch am Außenumfang des Abgasrohrs befestigbar ist, wobei das Abdeckelement durch den Schwenkarm an einem Rotationspunkt des Halteprofils schwenkbar befestigt ist. Dadurch ergibt sich eine leichte Konstruktion und eine Einsparung von Bauteilen.

Vorteilhafterweise befindet sich der Drehpunkt des Schwenkarms oberhalb der Klemmvorrichtung. Dadurch kann ein ungehindertes Drehen oder Schwenken der Abdeckhaube erfolgen.

Bevorzugt ist die Schwenkachse horizontal gerichtet, wobei die Schwenkebene des Abdeckelements einschließlich des Schwenkarms parallel zur Längsachse des Abgasrohres verläuft. Insbesondere kann sich die Schwenkachse auch außerhalb des Durchmessers des Abgasrohres befinden. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass der Schwenkarm besonders einfach weggeschwenkt werden kann um die Austrittsöffnung frei zu geben.

Vorteilhaft ist mindestens ein Arretierelement vorgesehen, das den Schwenkarm in einer Betriebsposition arretiert und entriegelbar ist, um den Schwenkarm in eine Wartungsposition zu schwenken. Dadurch ist eine Entriegelung und Verriegelung vor und nach dem Schwenkvorgang durch den Kaminkehrer auch bei Winterbedingungen mit Handschuhen und ohne Werkzeug möglich.

Das Arretierelement ist vorteilhaft entlang des Schwenkarmes verschiebbar, um den Schwenkarm zu entriegeln oder zu arretieren. Es ist beispielsweise als ein am Schwenkarm vertikal verschiebbares Hohlprofil ausgestaltet, das die Rotation des Abdeckelements mit dem Schwenkarm wahlweise freigibt oder verriegelt. Dadurch ergibt sich eine besonders einfache Handhabung der schwenkbaren Elemente.

Beispielsweise umgreift das Arretierelement in einer verriegelten Position sowohl das feststehende senkrechte Halteprofil als auch den beweglichen Schwenkarm, und es verbleibt zum Beispiel in der entriegelten Position am Schwenkarm oder auch bevorzugt am Halteprofil.

Die Klemmvorrichtung kann elastisch verformbar sein und durch das Feststellelement gegen den Außenumfang des Abgasrohres gepresst werden, um die Klemmvorrichtung in ihrer Position zu fixieren. Bevorzugt ist die Klemmvorrichtung ringförmig ausgestaltet und sie steht zum Beispiel mit dem Feststellelement derart in Eingriff, dass beim Betätigen des Feststellelements der Innendurchmesser der Klemmvorrichtung reduziert oder vergrößert wird. Die Klemmvorrichtung kann ein oder mehrere Metallbänder umfassen, mittels derer die Befestigung der Abdeckung am Abgasrohr erfolgt. Anstelle der Metallbänder sind auch andere, dem Brandschutz entsprechende Werkstoffe einsetzbar. Diese Maßnahmen ermöglichen eine besonders gute, schnelle und sehr variable Befestigung.

Die Klemmvorrichtung kann mehrere nebeneinander angeordnete Bohrungspaare aufweisen, wobei jedes Bohrungspaar zum Beispiel zwei vertikal übereinanderliegenden Bohrungen umfasst, die zur Befestigung und/oder Verschraubung des senkrechten Halteprofils dienen. Dadurch wird eine besonders gute Anpassung der Klemmvorrichtung an verschiedene Größen des Außenumfangs des Abgasrohres ermöglicht.

Gemäß einer besonderen Ausgestaltung kann die Haltevorrichtung zwei parallele Halteprofile mit oder ohne gegenseitiger Verbindung aufweisen, die sich in montiertem Zustand der Abdeckhaube am Außendurchmesser des Abgasrohres beispielsweise in einem Winkel von bevorzugt 180° gegenüberliegend befinden. Dadurch wird eine besonders große Stabilität gegen Winddruck, beispielsweise bei Sturm, erreicht.

Vorteilhafterweise ist das Abdeckelement in seiner Hauptausdehnungsebene geneigt angeordnet, um den Abfluss von Kondenswasser in einen Bereich neben der Öffnung des Abgasrohres zu bewirken. Bevorzugt ist der geometrische Winkel zwischen dem Schwenkarm und der Hauptausdehnungsebene des Abdeckelements ungleich 90°. Dadurch wird Kondenswasser, dass sich an der Unterseite des Abdeckelements bilden kann, wirksam abgeführt und eine Befeuchtung des Kamininnenraums durch Kondenswasser wird vermieden.

Vorteilhafterweise liegt das Verhältnis der durch das Abdeckelement abgedeckten Fläche zur Fläche der Öffnung des Abgasrohres im Bereich zwischen 1 und 3.

Bevorzugt ist das Abdeckelement derart gewölbt, dass die Wölbung des Abdeckelements bei Windüberströmung aus variabler Richtung ein aerodynamisches Unterdruckfeld auf der Oberfläche des Abdeckelements erzeugt. Dadurch ergibt sich eine besonders gute Kaminwirkung und ein verbesserter Abzug auch bei ungünstigen Witterungslagen oder Windrichtungen.

Insbesondere kann die Abdeckhaube als Kaminabdeckung ausgestaltet sein und zum Beispiel am Rohrstutzen des Abgasrohres eines Kamins befestigbar oder befestigt sein.

Es ist auch eine Anwendung bei großen Abgasrohrdurchmessern, beispielsweise bei Industrieanlagen, möglich. Schließlich ermöglicht die Erfindung eine Vereinfachung und Reduktion der erforderlichen Fertigungsschritte für die Einzelbauteile der Konstruktion.

Nachfolgend wird die Erfindung beispielhaft anhand der Figuren beschrieben, in denen

1 eine Seitenansicht einer aerodynamischen Abdeckhaube als bevorzugte Ausführungsform der Erfindung in montierter Position an einem Abgasrohrohrstutzen zeigt, wobei die Blickrichtung entgegen der Hauptwindrichtung liegt; und

2 eine Ansicht der in 1 gezeigten Abdeckhaube in seitlich geschwenkter Position zeigt, wobei die Blickrichtung im Winkel von zirka 90 ° abweichend von der Hauptwindrichtung liegt.

Die in 1 als bevorzugte Ausführungsform der Erfindung beispielhaft gezeigte Abdeckhaube 10 umfasst eine Haltevorrichtung 11 und ein am oberen Ende der Haltevorrichtung 11 befestigtes Abdeckelement 7. Die Haltevorrichtung 11 dient zur exzentrischen Befestigung der Abdeckhaube 10 an einem Abgasrohr 21 oder Abgasrohrstutzen eines Kamins 20. Das Abdeckelement 7 deckt im Betriebszustand eine nach oben gerichtete Öffnung 21a des Abgasrohres 21 ab. Eine durch eine metallische Schelle oder Metallschelle gebildete Klemmvorrichtung 1 ist in ihrer Form an den Außenumfang des Abgasrohres 21 angepasst und umgreift das Abgasrohr 21. Ein Feststellelement in Form einer Schraubverbindung 2 fixiert die Klemmvorrichtung 1 am Abgasrohr 21. Die Abdeckhaube 10 ist in montiertem Zustand durch die Klemmvorrichtung 1 höhenvariabel am Abgasrohr 21 befestigt, und zusätzlich ist die Haltevorrichtung 11 in ihrer exzentrischen Position variabel am Abgasrohr 21 befestigt.

Am Kamin 20 ist das Abgasrohr 21 an seinem oberen Ende als metallischer, zylindrischer Abgasrohrstutzen ausgebildet, das über ein schützendes, flächiges Deckblech 22 aus Metall am oberen Kaminende heraus ragt. Bei Kaminen kann der Abgasrohrstutzen 21 in unterschiedlichen Längen senkrecht über das obere Kaminende hinaus ragen. Üblicherweise sind der senkrechte Rohrstutzen bzw. das Abgasrohr 21 und das Deckblech 22 durch eine Schweißnaht 23 verbunden.

In der hier gezeigten bevorzugten Ausführungsform ist die erfindungsgemäße Gesamtanordnung über die Metallschelle 1 an den Außendurchmesser des Abgasrohres 21 geklemmt. Es ist aber auch ebenso möglich, eine Schelle oder Klemmvorrichtung 1 aus einem anderen, dem Brandschutz entsprechenden Werkstoff zu verwenden. Die Metallschelle 1 umfasst den Außendurchmesser des Abgasrohres 21 bzw. -stutzens und weist die Schraubverbindung 2 zur Erzeugung der Klemmwirkung auf.

Die Metallschelle 1 besitzt in diesem Beispiel drei vertikale positionierte Bohrungspaare 13 (siehe 2), welche die Verstellbarkeit der Anordnung auf drei verschiedene Durchmesser von Abgasrohren 21 zulässt. Es ist aber ebenso möglich, eine andere Anzahl von Bohrungspaaren 13 vorzusehen, je nach den Größenunterschieden der Abgasrohre 21, an denen die Befestigung erfolgen soll.

Um die erfindungsgemäße Anordnung am Abgasrohr 21 zu befestigen, ist ein senkrechtes, metallisches Halteprofil 5 mit zwei Schrauben 12 an den Außendurchmesser der Metallschelle 1 zu montieren. Je nach dem vorliegenden Abgasrohrdurchmesser ist hierfür das passende Bohrungspaar 13 an der Metallschelle 1 auszuwählen.

Das montierte Halteprofil 5, das als Metallprofil ausgestaltet ist, schließt an seinem unteren Ende mit dem unteren Rand der Metallschelle 1 bündig ab (siehe 1).

An dem senkrechten, stabförmigen Halteprofil 5 ist ein Schwenkarm 4 befestigt, der an seinem oberen Ende das Abdeckelement 7 trägt. Der Schwenkarm 4 ist dabei mit einer dauerhaften Verbindung an einem Rotationspunkt 3 befestigt. Diese Verbindung stellt die seitliche Schwenkbarkeit des aerodynamisch geformten Abdeckelements 7 einschließlich des Schwenkarms 4 am senkrechten Metallprofil 5 sicher.

Die gemeinsame Schwenkachse S von Abdeckelement 7 mit Schwenkarm 4 steht im Ausführungsbeispiel senkrecht auf der Mittel- bzw. Längsachse A des Abgasrohres 21 bzw. Abgasrohrstutzens.

Ein am Schwenkarm 4 längsverschiebbares metallisches Hohlprofil 6 bildet ein Arretierelement für den Schwenkarm 4. Durch das Arretierelement wird der Schwenkarm 4 in senkrechter Position in gemeinsamer Parallelstellung mit dem senkrechten Metallprofil bzw. Halteprofil 5 arretiert. In dieser Position umgreift das Hohlprofil 6 gleichzeitig das Profil des stabförmigen Schwenkarmes 4 und das stabförmige Halteprofil 5. In arretierter Position befindet sich das Hohlprofil 6 unmittelbar oberhalb des Rotationspunktes 3.

Wird das Hohlprofil 6 entgegen der Richtung der Erdanziehungskraft angehoben, gibt es das Metallprofil 5 frei und verbleibt lose am Schwenkarm 4. In diesem Zustand ist das seitliche Schwenken der aerodynamischen, haubenförmigen Abdeckung 7 mit dem Schwenkarm 4 und dem Hohlprofil 6 am Rotationspunkt 3 durchführbar. Das Hohlprofil 6 kann insbesondere als Schiebehülse ausgestaltet sein.

2 zeigt die Abdeckhaube 10 im geschwenkten bzw. gekippten Zustand. Das am Schwenkarm 4 verschiebbar befestigte Hohlprofil 6 verbleibt am Schwenkarm 4 in seiner gekippten Stellung. Nach dem durchgeführten Schwenkvorgang ist in dieser Stellung ein freier Zugang zur Öffnung 21a des Abgasrohres 21 gewährleistet.

Aus 1 in Verbindung mit 2 ist erkennbar, dass das Abdeckelement 7 gewölbt geformt ist und in seiner Hauptausdehnungsebene geneigt angeordnet ist. Zu diesem Zweck ist der Schwenkarm 4 an seinem oberen Bereich abgewinkelt, sodass er ein senkrechtes Hauptstück und ein abgewinkeltes Endstück aufweist, das mit dem Abdeckelement 7 verbunden ist. In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Winkel &agr; zwischen dem senkrechten Teil des Schwenkarmes 4 und der Hauptausdehnungsebene des gewölbten Abdeckprofils 7 mit &agr; = 100° gewählt. Es hat sich gezeigt, dass der Winkel &agr; besonders vorteilhaft im Bereich zwischen 95° und 110° oder im Bereich zwischen 70° und 85° liegt.

In einer weiteren, hier nicht dargestellten Ausführungsform ist der Schwenkarm 4 als im Winkel &agr; verstellbarer schwenkbarer Haltewinkel ausgestaltet, auf dem das aus einem Blech gebildete Abdeckelement 7 mittels Schrauben befestigt ist.

Der Winkel &agr; bewirkt eine Verringerung der Gefahr des Abgasrückstaues zurück in das Abgasrohr 21, durch Verbesserung des Strömungsverhaltens der warmen aufsteigenden Abgase. Er bewirkt weiterhin eine Vermeidung der Gefahr, dass Kondenswasser in das Abgasrohr 21 zurücktropft oder eine Eisansammlung an der Unterseite der aerodynamischen Abdeckhaube bzw. des Abdeckelements 7 entsteht. Eventuelles vorhandenes Kondenswasser an der Unterseite des Abdeckelements 7 kann somit auf kurzem Weg an der tiefsten Stelle der Abdeckelements 7 neben dem Abgasrohr 21 abtropfen.

Das erfindungsgemäße, als um eine Längsachse gewölbtes Abdeckblech ausgestaltete Abdeckelement 7 ist im Vergleich zu den bekannten großflächigen "Napoleonhüten" bei vorhandener Abgasströmung im Hinblick auf Vereisungsgefahr thermisch begünstigt. Dies ergibt sich aus einem geringeren Abkühleffekt des kleineren und punktuell gehaltenen Abdeckbleches.


Anspruch[de]
  1. Abdeckhaube (10) für Abgasrohre (21), insbesondere Kaminabdeckung, mit einer Haltevorrichtung (11) zur exzentrischen Befestigung an einem Abgasrohr (21), das eine nach oben gerichtete Öffnung (21a) aufweist; und

    einem an der Haltevorrichtung (11) befestigten Abdeckelement (7) zur Abdeckung der Öffnung (21a) des Abgasrohres (21);

    gekennzeichnet durch

    eine Klemmvorrichtung (1), die in ihrer Form an den Außenumfang des Abgasrohres (21) angepasst oder anpassbar ist und dieses zumindest teilweise umgreift, um die Abdeckhaube (10) höhenvariabel und die Haltevorrichtung (11) in ihrer exzentrischen Position variabel am Abgasrohr (21) zu befestigen; und ein Feststellelement (2), um die Klemmvorrichtung (1) am Abgasrohr (21) zu fixieren.
  2. Abdeckhaube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (11) einen Schwenkarm (4) umfasst, der um eine Schwenkachse (S) schwenkbar gelagert ist, die sich senkrecht zur Längsachse (A) des Abgasrohres (21) erstreckt.
  3. Abdeckhaube nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (11) ein senkrechtes Halteprofil (5) umfasst, das mittels der Klemmvorrichtung (1) exzentrisch am Außenumfang des Abgasrohrs (21) befestigbar ist, wobei das Abdeckelement (7) durch den Schwenkarm (4) an einem Rotationspunkt (3) des Halteprofils (5) schwenkbar befestigt ist.
  4. Abdeckhaube nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Rotationspunkt (3) des Schwenkarms (4) oberhalb der Klemmvorrichtung (1) befindet.
  5. Abdeckhaube nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkachse (S) horizontal gerichtet ist, wobei die Schwenkebene des Abdeckelements (7) einschließlich des Schwenkarms (4) parallel zur Längsachse (A) des Abgasrohres (21) verläuft.
  6. Abdeckhaube nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Schwenkachse (S) außerhalb des Durchmessers des Abgasrohres (21) befindet.
  7. Abdeckhaube nach einem der Ansprüche 2 bis 6, gekennzeichnet durch mindestens ein Arretierelement (6), das den Schwenkarm (4) in einer Betriebsposition arretiert und entriegelbar ist, um den Schwenkarm (4) in eine Wartungsposition zu schwenken.
  8. Abdeckhaube nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Arretierelement (6) entlang des Schwenkarmes (4) verschiebbar ist, um den Schwenkarm (4) zu entriegeln oder zu arretieren.
  9. Abdeckhaube nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Arretierelement (6) ein am Schwenkarm (4) vertikal verschiebbares Hohlprofil ist, das die Rotation des Abdeckelements (7) mit dem Schwenkarm (4) wahlweise freigibt oder verriegelt.
  10. Abdeckhaube nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Arretierelement (6) in einer verriegelten Position sowohl das feststehende senkrechte Halteprofil (5) als auch den beweglichen Schwenkarm (4) umgreift, und in der entriegelten Position am Schwenkarm (4) oder am Halteprofil (5) verbleibt.
  11. Abdeckhaube nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmvorrichtung (1) elastisch verformbar ist, und durch das Feststellelement (2) gegen den Außenumfang des Abgasrohres (21) gepresst wird, um die Klemmvorrichtung (1) in ihrer Position zu fixieren.
  12. Abdeckhaube nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmvorrichtung (1) so ausgestaltet ist, dass sie das Abgasrohr (21) teilweise oder ganz umgreift und mit dem Feststellelement (2) derart in Eingriff steht, dass beim Betätigen des Feststellelements (2) der Innendurchmesser der Klemmvorrichtung (1) reduziert oder vergrößert wird.
  13. Abdeckhaube nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmvorrichtung (1) ein oder mehrere Metall- oder Kunststoffbänder umfasst, mittels derer die Befestigung der Abdeckung am Abgasrohr (21) erfolgt.
  14. Abdeckhaube nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmvorrichtung (1) mehrere nebeneinander angeordnete Bohrungspaare (13) aufweist, wobei jedes Bohrungspaar (13) zwei vertikal übereinanderliegenden Bohrungen umfasst, die zur Befestigung und/oder Verschraubung des senkrechten Halteprofils (5) dienen.
  15. Abdeckhaube nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (11) zwei parallele Halteprofile (5) mit oder ohne gegenseitige Verbindung aufweist, die sich in montiertem Zustand der Abdeckhaube am Außendurchmesser des Abgasrohres (21) in einem Winkel von bevorzugt 180° gegenüberliegend befinden.
  16. Abdeckhaube nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckelement (7) in seiner Hauptausdehnungsebene geneigt angeordnet ist, um den Abfluss von Kondenswasser in einen Bereich neben der Öffnung (21a) des Abgasrohres (21) zu bewirken
  17. Abdeckhaube nach einem der Ansprüche 2 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der geometrische Winkel &agr; zwischen dem Schwenkarm (4) und der Hauptausdehnungsebene des Abdeckelements (7) ungleich 90° ist.
  18. Abdeckhaube nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis der durch das Abdeckelement (7) abgedeckten Fläche zur Fläche der Öffnung (21a) des Abgasrohres (21) im Bereich zwischen 1 und 3 liegt.
  19. Abdeckhaube nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckelement (7) derart gewölbt ist, so dass die Wölbung des Abdeckelements (7) bei Windüberströmung aus variabler Richtung ein aerodynamisches Unterdruckfeld auf der Oberfläche des Abdeckelements (7) erzeugt.
  20. Abdeckhaube nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie als aerodynamische Kaminabdeckung ausgestaltet ist und am Rohrstutzen des Abgasrohres (21) eines Kamins (20) befestigt oder befestigbar ist.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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