Die Erfindung betrifft ein eine feinfaserige Oberfläche aufweisendes
Leder, insbesondere ein an seiner die Oberfläche bildenden Narbenseite angeschliffenes
Narbenleder, oder ein, Spaltleder mit geschliffener Oberfläche, wobei die Oberfläche
über eine Verbindungsschicht mit einer auf einer entfernbaren Unterlage getrennt
hergestellten, vorzugsweise aus einer verfestigten, Polyurethan enthaltenden, vernetzten
Kunststoffdispersion gebildeten Zurichtung verbunden ist. Die Erfindung ist vor
allem auf Rindleder, aber auch auf andere Lederarten, wie beispielsweise Schweine-,
Kalb-, Ziegen- oder Schafleder, anwendbar.
Unzugerichtete, an ihrer Narbenseite angeschliffene Leder, sowie unzugerichtete
Spaltleder weisen bei einer Stärke zwischen 1,1 mm und 2,2 mm je nach Gerbart und
Weichheit eine extrem hohe Luftdurchlässigkeit auf, die mit textilen Materialen
gleichen Gewichts nahezu vergleichbar ist. Auch die Wasserdampfdurchlässigkeit liegt
bei derartigen Ledern, selbst wenn sie hydrophob sind, allgemein über 5 mg/cm2,
ermittelt nach DIN 53333. Derartige unzugerichtete Leder weisen jedoch nicht die
in der Praxis gewünschten Eigenschaften auf, sodass deren Oberfläche mit einer Zurichtung
versehen wird. Dadurch wird die Wasserdampf- und Luftdurchlässigkeit solcher mit
einer Zurichtung versehenen Leder wesentlich verringert. So besitzen diese Leder
bei einer Dicke der Zurichtung von 0,15 mm keine nennenswerte Luftdurchlässigkeit,
und die Wasserdampfdurchlässigkeit beträgt weniger als 0,8 mg/cm2, zumeist
weniger als 0, 3 mg/cm2. Außerdem weisen solche mit einer Zurichtung
versehenen Leder in Folge des vollflächigen sandwichartigen Schichtaufbaus der kompletten
Zurichtung den Nachteil auf, dass sie hart und unflexibel werden, sodass beim Abbiegen
keine für hochwertige Narbenleder typische feine Fältelung erfolgt.
Die vorliegende Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, ein mit einer
Zurichtung versehenes Leder zu schaffen, bei welchem die erwähnten Nachteile vermieden
sind, und welches vor allem eine wesentlich verbesserte Luft- und Wasserdampfdurchlässigkeit
aufweist. Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, dass die Zurichtung
überwiegend porös ausgebildet ist, und dass die Verbindungsschicht Schwachstellen
verringerter Dicke und/oder Unterbrechungen aufweist. Dadurch wird gewährleistet,
dass Luft und Wasserdampf über die porös ausgebildete Zurichtung und die Schwachstellen
verringerter Dicke sowie Unterbrechungen aufweisende Verbindungsschicht praktisch
ungehindert durchdringen kann und so beispielsweise bei Verwendung des Leders für
Schuhe auftretender Fußschweiß vom Leder aufgenommen und über die Verbindungsschicht
und die Zurichtung abgeleitet wird. Bei Verwendung des erfindungsgemäßen Leders
für Polstermöbel wird auftretende Feuchtigkeit über die Zurichtung und die Verbindungsschicht
zum Leder transportiert und von diesem aufgenommen. Außerdem wird durch die erfindungsgemäße
Ausbildung des Leders der Vorteil erzielt, dass die Flexibilität des Leders verbessert
wird, sodass beim Abbiegen in der Zurichtung eine feine Lederfältelung mit dem Aussehen
eines weichen wertvollen vollnarbigen Leders entsteht.
Selbst bei hydrophobierten Ledern mit einer Stärke von mehr als 2
mm wird bei der erfindung gemäßen Ausbildung eine Wasserdampfdurchlässigkeit von
mehr als 1,5 mg/cm2 nach DIN 53333 erreicht.
Eine eventuell vorgenommene imprägnierartige Vorbehandlung des Leders,
beispielsweise mit einem dünnen flüssigen Polymer zur Bindung des Schleifstaubes
vor dem Aufbringen der Zurichtung beeinflusst die Luftdurchlässigkeit nicht oder
kaum.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Verbindungsschicht
eine punkt-, raster- oder gitterartige Struktur auf, bildet somit keine zusammenhängende
Schicht, sodass in der Verbindungsschicht Unterbrechungen entstehen, und keine vollflächige,
biegesteife Sandwichbauweise gegeben ist, welche die Luft- und Wasserdampfdurchlässigkeit
und die Biegefähigkeit ungünstig beeinflusst.
Es genügt aber zur Verbesserung der erwähnten Eigenschaften auch,
wenn die Verbindungsschicht eine maximale Dicke zwischen 0,01 mm und 0,05 mm und
an ihren Schwach stellen eine Dicke zwischen 0,002 mm und 0,01 mm aufweist, in welchem
Fall eine gute Luft und Wasserdampfdurchlässigkeit über diese dünnen Schwachstellen
erzielt wird, durch welche auch die Biegefähigkeit des Leders wesentlich verbessert
wird.
Dadurch, dass die porös ausgebildete Zurichtung auf einer entfernbaren
Unterlage, beispielsweise auf einem geprägtem Trennpapier oder einer Unterlage aus
strukturierten Silikonkautschuk, hergestellt wird, bevor sie über die Verbindungsschicht
mit der Oberfläche des Leders verbunden wird, ist für die Verbindung nur eine geringe
Druckanwendung erforderlich, sodass die poröse Struktur der Zurichtung erhalten
bleibt.
Vorzugsweise besteht die Verbindungsschicht aus einer elastomeren,
verfestigten, Polyurethan enthaltenden, vernetzen Kunststoffdispersion, welche das
Entstehen der Schwachstellen und/oder Unterbrechungen begünstigt bzw. sicherstellt.
Diese Verbindungsschicht kann kompakt sein, aber auch eine, vorzugsweise Mikrohohlkugeln
enthaltende, Schaumstruktur aufweisen, wobei in jedem Fall das Entstehen der Schwachstellen
und/oder Unterbrechungen gewährleistet ist.
Es hat sich als günstig erwiesen, wenn die Verbindungsschicht ein
Flächengewicht zwischen 20 g/m2 und 90g/m2, vorzugsweise zwischen
30 g/m2 und 45 g/m2, aufweist.
Die Zurichtung kann aus einer Schicht oder aus mehreren
Schichten bestehen, wobei auch bei Ausbildung derselben aus mehreren Schichten zumindest
eine Vielzahl der Poren der Zurichtung durchgängig sein muss und daher bis zu den
Durchbrechungen bzw. Schwachstellen der Verbindungsschicht reichen muss. Es ist
daher wesentlich, dass diese Poren in der Zurichtung bei der getrennten Herstellung
derselben auf einer entfernbaren Unterlage entstehen und nicht durch Nadeln oder
durch eine Laserbehandlung gebildet werden.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung kann das Leder an seiner
der mit der Zurichtung versehenen Oberfläche gegenüberliegenden Fleischseite eine
offenporige dünne Beschichtung aufweisen. Diese Beschichtung kann einen ähnlichen
oder gleichen Aufbau wie die Zurichtung an der Oberseite besitzen und über eine
gleiche oder eine ähnliche Verbindungsschicht wie jene, über welche die Zurichtung
mit der Oberseite verbunden ist, mit der Fleischseite verbunden sein. Es ist in
diesem Fall möglich, diese dünne Beschichtung der Fleischseite im selben Verfahrensschritt
wie die Zurichtung zeitgleich bzw. nahezu zeitgleich aufzubringen. Insbesondere
bei Verwendung des erfindungsgemäßen Leders für Schuhe verfügt in diesem Fall das
Leder nicht nur über extrem hohe Komforteigenschaften wegen seiner hohen Luft- und
Wasserdampfdurchlässigkeit, die ein Ableiten und Verdunsten des vom Leder aufgenommenen
Fußschweißes ermöglicht, es ist aufgrund des einfachen Herstellungsverfahrens auch
preiswert.
Eine zusätzliche Verbesserung der Eigenschaften des Leders kann dadurch
erfolgen, dass zwischen der Fleischseite und der dünnen Beschichtung ein textiles
Vliesmaterial angeordnet ist, dessen Gewicht zweckmäßig maximal 50 % des Ledergewichtes
ausmacht und nicht dicker als 3 mm sein soll. Dieses Vliesmaterial kann weiters
erfindungsgemäß mit einem dünnen offenzelligen Kunststoftschaummaterial, vorzugsweise
durch Nadeln oder mittels eines Wasserstrahles, verbunden sein.
Ein besonders günstiges Anwendungsgebiet ist es, wenn das erfindungsgemäß
ausgebildete Leder ein Formatzuschnitt mit einer maximalen Größe von 2,4 m2,
vorzugsweise von weniger als 1,8 m2, ist, wie er beispielsweise für die
Herstellung von Schuhen verwendet wird, da dann Bereiche einer Lederhaut unterschiedlicher
Eigenschaften und Stärken optimal Verwendung finden können.
In der Zeichnung ist die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
schematisch erläutert. 1 zeigt in stark vergrößertem
Querschnitt eine erste Ausführungsform und
2 in gleichfalls in starker Vergrößerung
einen Querschnitt durch eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäß aufgebauten
Leders, welches auf seiner Fleischseite mit einer dünnen offenporigen Beschichtung
versehen ist.
Ein an seiner Narbenseite angeschliffenes Narbenleder 1 oder
ein Spaltleder 1 mit geschliffener Oberfläche ist mit einer Zurichtung
2 versehen, welche über ihre ganze Dicke durchgehende Poren 3
aufweist. Die Zurichtung 2 kann ein- oder mehrschichtig ausgebildet sein,
besteht vorzugsweise aus einer verfestigten, Polyurethan enthaltenden, vernetzten
Kunststoffdispersion und wird getrennt hergestellt, insbesondere dadurch, dass auf
einer Unterlage aus geprägtem Trennpapier oder aus mit einer Struktur versehenem
Silikonkautschuk eine wässerige Polyurethandispersion, gegebenenfalls in mehreren
Schichten hintereinander, aufgesprüht und trocknen gelassen wird, derart, dass in
der verfestigten Dispersion die erforderlichen durchgehenden Poren gebildet werden.
Die so gesondert hergestellte Zurichtung 2 wird unmittelbar
nach ihrer Verfestigung über eine auf die Oberseite des Leders 1 aufgebrachte
Verbindungsschicht 4 mit dieser Oberseite verbunden. Bei der in
1 dargestellten Ausführungsform weist diese Verbindungsschicht
4 eine punkt-, raster- oder gitterartige Struktur auf, sodass nur an einzelnen
Stellen bzw. Punkten eine Verbindung zwischen der Oberseite des Leders und der Zurichtung
2 hergestellt wird und dazwischen Unterbrechungen 5 entstehen,
welche mit den Poren in der Zurichtung 2 kommunizieren und dadurch die
gewünschte Luft- und Wasserdampfdurchlässigkeit gewährleisten.
Die Unterbrechungen 5 können eine beliebige Form aufweisen
und beispielsweise rund, rechteckig oder linienförmig ausgebildet sein, aber auch
jede andere geeignete Form besitzen.
Bei der in 2 dargestellten Ausführungsform
sind nicht nur derartige Unterbrechungen 5 in der Verbindungsschicht
4 vorgesehen, sondern diese weist auch Schwachstellen 6 auf, deren
Dicke wesentlich geringer ist als die Gesamtdicke der Verbindungsschicht
4, sodass auch über diese Schwachstellen 6 die Luft- und Wasserdampfdurchlässigkeit
wesentlich erhöht und die Biegefähigkeit verbessert wird.
Zweckmäßig weist hierbei die Verbindungsschicht 4 eine maximale
Dicke zwischen 0,01 mm und 0,05 mm auf, wobei aber die Schwachstellen
6 lediglich eine Dicke zwischen 0,002 mm und 0,01 mm besitzen.
Die Fleischseite 7 des Leders ist bei der in 2
dargestellten Ausführungsform mit einer offenporigen dünnen Beschichtung
8 versehen, wobei zwischen der Fleischseite 7 und der Beschichtung
8 ein textiles Vliesmaterial 9 vorgesehen ist. Vorteilhaft ist
es, wenn dieses Vliesmaterial 9 mit einem dünnen, offenzelligen Kunststoffschaummaterial,
vorzugsweise durch Nadeln oder mittels eines Wasserstrahles, verbunden ist.
Das luft- und wasserdampfdurchlässige Vliesmaterial 9 ist
sowohl mit der Fleischseite 7 als auch mit der offenporigen dünnen Beschichtung
8 über eine Verbindungsschicht 10 verbunden, deren Aufbau und
Zusammensetzung jenem bzw. jener der Verbindungsschicht 4 entspricht.
Eine solche Ausbildung ist vor allem bei Verwendung von aus dem erfindungsgemäßen
Leder gebildeten Formatzuschnitten für die Schuhherstellung von Vorteil, da in diesem
Fall die offenporige dünne Beschichtung als Futtermaterial dient und eine gesonderte
Aufbringung eines solchen Futtermaterials somit nicht erforderlich ist. Bei Schuhen
erfolgt infolge der großen Wasserdampfdurchlässigkeit des Leders eine Ableitung
des auftretenden Fußschweißes und infolge der großen Luftdurchlässigkeit eine Belüftung
des Schuhinnenraums, bei Verwendung des erfindungsgemäßen Leders für Autositze und
Polstermöbel eine Aufnahme der auftretenden Feuchtigkeit durch die Zurichtung hindurch
vom Leder. Insbesondere bei anderen Verwendungszwecken kann aber die Beschichtung
8 auch entfallen.
Die in der Zurichtung 2 vorgesehenen durchgehenden Poren
3 sind bei Ausleuchtung bereits bei einer 45-fachen Vergrößerung und einer
Dehnung um 25 % deutlich erkennbar. Beim mechanischen oder chemischen Entfernen
der Zurichtung 2 von der Verbindungsschicht 4 kann man bereits
bei 16-facher Vergrößerung erkennen, dass die Verbindungsschicht 4 sowohl
dicke Stellen als auch Schwachstellen aufweist und dass in den Schwachstellen ebenfalls
porenförmige Unterbrechungen vorgesehen sind.
Die vorliegende Erfindung ist vor allem bei Rindledern, aber auch
bei an ihrer Narbenseite geschliffenen Schweine-, Kalb-, Ziegen- und Schafledern
anwendbar, insbesondere dann, wenn solche Leder für die Schuhherstellung verwendet
werden.