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Dokumentenidentifikation DE4304322B4 15.04.2004
Titel Verfahren zum Zerschneiden von Etikettenbändern
Anmelder Kabushiki Kaisha Barudan, Ichinomiya, Aichi, JP
Erfinder Kato, Katsuyuki, Nagoya, Aichi, JP
Vertreter Blumbach, Kramer & Partner GbR, 81245 München
DE-Anmeldedatum 12.02.1993
DE-Aktenzeichen 4304322
Offenlegungstag 19.08.1993
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 15.04.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 15.04.2004
IPC-Hauptklasse D06H 7/02
IPC-Nebenklasse B26D 5/30   B31D 1/02   

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Zerschneiden von Etikettenbändern an auf diesen angebrachten Trennmarkierungen in Einzeletiketten.

Das eingangs erwähnte Etikettenband ist im allgemeinen sehr lang und zu einer Rolle aufgewickelt. Das Etikettenband wird zum Beispiel durch Aneinanderreihung von vielen gewebten Etikettenbandelementen gebildet. Auf jedem Etikettenbandelement werden vorher zahlreiche Trennmarkierungen in bestimmten Abständen angebracht, die einer festgelegten Etikettenlänge entsprechen. Zwischen diesen Trennmarkierungen sind jeweils ein Schriftfeld sowie an den jeweiligen vorderen und hinteren Trennmarkierungen anliegende Randabschnitte vorgesehen. Im Schriftfeld sind eine Fabrikmarke sowie Angaben über die Qualität der Ware an beliebiger Stelle aufgeführt.

Das Zerschneiden des langen Etikettenbandes in eine Vielzahl von Einzeletiketten erfolgt wie unten erläutert. Es wird ein bestimmtes Vorrücken der Etiketten festgelegt, und ein Meßwertgeber zum Feststellen der Trennmarkierung sowie eine Trennvorrichtung zum Zerschneiden des Etikettenbands sind entlang der Transportstrecke angeordnet. Zuerst wird das vordere Endstück des obigen erwähnten langen Etikettenbandes auf einer bestimmten Distanz entlang der Transportstrecke gefördert, wobei eine Kontrolle der Trennmarkierung durch Bestätigung der Übertragung des Detektionssignals durch besagten Meßwertgeber erfolgt. Falls die Trennmarkierung bestätigt wird, wird das Etikettenband um den Abstand zwischen der Schneidvorrichtung und dem Meßwertgeber weiter befördert. Sodann wird im dritten Schritt das Etikettenband durch die Schneidvorrichtung durchtrennt. Diese drei Schritte werden stetig durchlaufen. Ein derartiges Verfahren ist beispielsweise aus der US 5040472 bekannt.

Gemäß dem oben erläuterten Stand der Technik kann ein Etikettenband nacheinander exakt an den Trennmarkierungen zerschnitten und eine Vielzahl von regulären Etiketten erhalten werden, wenn der Abstand zwischen den Trennmarkierungen konstant ist.

Falls bei der Herstellung des langen Etikettenbandes eine Anzahl Etikettenbandelemente fehlgeordnet, oder falls das Etikettenbandelement falsch gewebt worden ist, kann der Abstand zwischen benachbarten Trennmarkierungen stellenweise kürzer oder länger sein. Wenn bei der Ausführung der oben erwähnten drei Verfahrensschritte derjenige Etikettenbandabschnitt, der nicht über den vorderen Randabschnitt der Trennmarkierung verfügt, und deshalb aufgrund der oben erwähnten Abstandsunregelmäßigkeiten einen kleineren Abstand aufweist, zum Ort des Meßwertgebers vorrückt, hat die Trennmarkierung im oben erwähnten ersten Verfahrensschritt des Vorrückens des Etikettenbandes um eine festgelegte Strecke den Meßwertgeber erreicht. Demzufolge wird der Meßwertgeber eine Trennmarkierung im Schriftfeld nach der oben erwähnten Trennmarkierung vorfinden. Falls eine entsprechende Markierung, beispielsweise ein der Trennmarkierung ähnelndes "E" oder "L", im Schriftfeld vorhanden ist, wird diese gemäß dem Stand der Technik fälschlich als Trennmarkierung identifiziert. Folglich werden die zweiten und dritten Verfahrensschritte aufgrund dieser irrtümlichen Identifizierung ausgeführt, und demzufolge das Etikettenband an der falschen Stelle durchtrennt. Nachfolgend wird bei wiederholtem Ausführen der drei Verfahrensschritte das Etikettenband jeweils an der falschen Stelle durchtrennt, wodurch eine Vielzahl von Ausschußetiketten produziert wird. Dies wirkt sich insbesondere dann sehr nachteilig aus, wenn die abgetrennten Einzeletiketten in einem nachfolgenden Verfahrensschritt beispielsweise automatisch auf Kleidungsstücke aufgenäht werden, wodurch teurer Ausschuß produziert wird.

Hier will die Erfindung Abhilfe schaffen.

Aufgabe der vorliegende Erfindung ist es, ein Verfahren zum Zerschneiden von Etikettenbändern zu schaffen, bei dem die Gefahr des Zerschneidens des Etikettenbandes an der falschen Stelle und die damit verbundenen Folgeschäden sicher vermieden werden können.

Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche 2 bis 6.

Demgemäß kann mit dem erfindungsgemäßen Verfahren ein langes Etikettenband sukzessive exakt an festgelegten Trennmarkierungen zerschnitten werden, wodurch die Herstellung einer Vielzahl von Etiketten mit regulären Abmessungen ermöglicht wird.

Weiterhin wird beim erfindungsgemäßen Verfahren die Trennmarkierung mittels einer Kombination von mindestens zwei Verfahrensschritten identifiziert, nämlich durch die Bestätigung, daß ein vorderer Randabschnitt mit einer festgelegten Länge an einer Erfassungslage erscheint, und durch die Bestätigung der mit einer bestimmten Länge versehenen Trennmarkierung.

Das erfindungsgemäße Verfahren weist den Vorzug auf, daß eine Unregelmäßigkeit, wie z.B. wenn bei Teilabschnitten des Etikettenbandes der oben erwähnte vordere Randabschnitt fehlt, oder wenn das Schriftfeld länger (oder kürzer) als normal ist, sofort festgestellt sowie ein Fehlersignal erzeugt wird, und infolgedessen eine Abhilfemaßnahme, wie z.B. die Unterbrechung des Zerschneidens, getroffen werden kann.

Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert.

Es zeigt:

1 einen teilgeschnittenen Seitenriß einer Etikettenversorgungsvorrichtung;

2 ein Blockschaltbild einer Steuereinrichtung für eine Schneidvorrichtung;

3 ein Ablaufdiagramm des Steuerungsvorgangs durch die Steuereinrichtung;

4A bis G Draufsichten zum Erklären des Abtrennschritts für ein Einzeletikett;

5A bis G Draufsichten zum Erklären des Abtrennschritts für ein Faltetikett;

6A bis F Perspektivansichten eines Etikettenbandes bzw. eines Etiketts;

6G eine Draufsicht auf ein Etikettenband;

7 einer Ansicht einer fehlerhaften Trennmarkierung;

8A bis F Ansichten eines Etikettenbands mit anomalen Abschnitten;

9 ein Blockschaltbild einer weiteren Ausführungsform der Steuereinrichtung; und

10 ein partielles Ablaufdiagramm eines weiteren Steuerungsvorgangs.

Nachfolgend werden unter Bezug auf die 6A bis G Etiketten und Etikettenbänder erläutert. Es gibt Einzeletiketten 53, wie in 6B dargestellt, und Faltetiketten 54', wie aus 6F ersichtlich. Das Einzeletikett 53 wird jeweils von einem langen Etikettenband 51 abgetrennt, wie in 6A gezeigt. Eine Vielzahl von Trennmarkierungen 58 ist auf dem Etikettenband 51 in Längsrichtung desselben in gleichmäßigen Abständen aufgebracht. Zwischen jeweils nebeneinanderliegenden vorderen und hinteren Trennmarkierungen 58 sind ein Schriftfeld 55 sowie je ein zwischen dem Schriftfeld 55 und den Trennmarkierungen 58 gelegener Randabschnitt 63, 64 vorgesehen. Im Schriftfeld 55 können sich eine Fabrikmarke, Qualitätshinweise etc. befinden. Das Einzeletikett 53 wird durch Zerschneiden des entsprechenden Etikettenbandes 51 an der durch das Bezugszeichen 60 markierten Stelle nach der jeweiligen Trennmarkierung 58 erhalten, so daß sich die Trennmarkierung 58 nur auf einem Endstück des Einzeletikettes 53 befindet. Dieses wird auf ein Kleidungsstück 65 derart aufgenäht, daß die linke Trennmarkierung 58 verdeckt wird, wie in 6C dargestellt. Die Breite des Einzeletiketts 53 beträgt z.B. 20 mm (die Breite bewegt sich in der Regel zwischen ca. 15 und 50 mm) und die Länge beispielsweise 50 mm (die Länge bewegt sich in der Regel zwischen 15 und 60 mm). Andererseits wird das Faltetikett 54' durch Zerschneiden eines Etikettenbandes 52 (vgl. 6D) an der Mittellinie 61 zwischen zwei Trennmarkierungen 58 in Etikettenelemente 54 (vgl. 6E) erhalten. Das Etikettenelement 54 wird um die Mittellinie 54c zwischen dem ersten Ende 54a und dem zweiten Ende 54b desselben (vgl. 6F) gefaltet, wodurch das Faltetikett 54' gebildet wird. Das nach hinten umgeschlagene erste Ende 54a und das zweite Ende 54b des Faltetiketts 54' wird auf ein Kleidungsstück 65 in der selben Weise wie bei dem in 6C dargestellten Fall angenäht. Das Schriftfeld 55 umfaßt Teilfelder 56, 57, die sich jeweils auf einer Seite des Faltetiketts 54' befinden. Die Breite des Faltetiketts 54' beträgt beispielsweise 40 mm (die Breite bewegt sich in der Regel zwischen ca. 15 und 50 mm) und die Länge z.B. 40 mm (die Länge bewegt sich in der Regel zwischen 30 und 50 mm).

In 6G steht das Bezugszeichen 66 für einen Abschnitt, der beim Abtrennen des Einzeletiketts 53 hinter der Trennmarkierung 58 verbleibt, 67 für einen abzutrennenden Abschnitt, L0 für die Länge eines Einzeletiketts 53, L4 für die Länge des Schriftfeldes 55, L5 für die Länge des hinteren Randabschnittes 63, L6 für die Länge des vorderen Randabschnittes 64, L7 für die Länge der Trennmarkierung 58 sowie L8 für die Länge des zurückbleibenden Abschnitts 66.

Anschließend wird eine Etikettenversorgungsvorrichtung 1 für die oben erläuterten Etiketten unter Bezug auf 1 erläutert. Die Etikettenversorgungsvorrichtung 1 umfaßt einen Grundrahmen. 2, eine auf dem Grundrahmen 2 angebrachte Schneidvorrichtung 3, eine Etikettentafel 4, deren Oberfläche als Etiketten-Verteilungsfläche zur Aufnahme der Etiketten ausgestaltet ist, eine unter der Etikettentafel 4 angebrachte Etikettenabdrückvorrichtung 5, eine oberhalb der Etikettentafel 4 befindliche Fördereinrichtung 6, sowie eine Zwangsführungseinrichtung 7, die dazu dient, einen Teilabschnitt des Etiketts zwangsweise auf die Etikettentafel 4 zu befördern.

Die oben angeführte Schneidvorrichtung 3 dient dazu, die langen Etikettenbänder 51, 52 in Einzeletiketten 53 zu zerteilen, und diese sodann auf die Etikettentafel 4 zu transportieren. Die Schneidvorrichtung 3 setzt sich wie folgt zusammen: Ein Gehäuse 11 der Schneidvorrichtung 3 ist in die in 1 mit einem Pfeil markierte Richtung entlang einer auf dem Grundrahmen 2 angebrachten Querschiene 12 verschieblich. Das Gehäuse 11 enthält einen Einlaß 13 für das Etikettenband 51, 52 an dem einen Ende und einen Auslaß 14 an dem anderen Ende. Das Gehäuse 11 umfaßt zwischen dem Einlaß 13 und dem Auslaß 14 eine Abstützplatte 15 zur Aufnahme und Führung des Etikettenbandes 51, 52. Im Gehäuse 11 ist eine Einrichtung zum Transport des Etikettenbandes 51, 52, z.B. ein Paar Zuführwalzen 16, vorgesehen. Die Zuführwalzen 16 nehmen das Etikettenband 51, 52 zwischen sich auf, wobei sie in die jeweilige Pfeilrichtung (1) von einem (später erläuterten) Motor 46 angetrieben werden. Die derart angetriebenen Zuführwalzen 16 ziehen das Etikettenband 51, 52 durch den Einlaß 13 ein und befördern es durch den Auslaß 14 nach draußen weiter. Entlang der Transportstrecke des Etikettenbandes 51, 52 ist eine Trennvorrichtung 17 zum Zerschneiden desselben im Gehäuse 11 in der Nähe des Auslaßes 14 angebracht. Zur Bestimmung der Trennmarkierung 58 ist ein Meßwertgeber 18 entlang der Transportstrecke des Etikettenbandes 51, 52 am hinteren Ende desselben, beabstandet von der Trennvorrichtung 17, vorgesehen. Als Meßwertgeber 18 dient beispielsweise ein optischer Detektor.

Eine Verschiebungsvorrichtung 21 dient zum Verschieben des Gehäuses 11 entlang der Querschiene 12. Die Verschiebungsvorrichtung 21 umfaßt ein Paar auf dem Grundrahmen 2 angebrachter Auflager 22, eine drehbar auf dem Auflager 22 gelagerte Zugspindel 23, ein Handrad 24 zum Verstellen der Zugspindel 23 sowie eine am Gehäuse 11 angebrachte Antriebsvorrichtung 25. Die Zugspindel 23 besteht beispielsweise aus einer Gewindestange, die mit einem Gewindeloch in der Antriebsvorrichtung 25 in Eingriff steht. Bei Drehung der Zugspindel 23 mittels des Handrades 24 wird die Antriebsvorrichtung 25 entlang der Zugspindel 23 und demzufolge das Gehäuse 11 entlang der Querschiene 12 verschoben.

Die oben erwähnte Etikettentafel 4 ist auf dem Gehäuse 11 der Schneidvorrichtung 3 dergestalt angebracht, daß sie das aus dem Auslaß 14 austretende Etikettenband 51, 52 unabhängig davon, in welche Lage das Gehäuse 11 gerade verschoben worden ist, aufzunehmen vermag, wobei die Etikettentafel 4 zusammen mit dem Gehäuse 11 durch die Verschiebungsvorrichtung 21 verschieblich ist.

Die Etikettenabdrückvorrichtung 5 besteht aus einem Abdrückteil 30 sowie einer Hubvorrichtung 31 zum Hin- und Herbewegen des Abdrückteils 30. Dieses ist derart eingerichtet, daß es sich senkrecht zur Etikettentafel 4 durch einen Schlitz derselben auf- und abbewegt. Als Hubvorrichtung 31 dient beispielsweise ein auf dem Grundrahmen 2 angebrachter Druckluftzylinder 35. Das oben erwähnte Abdrückteil 30 ist mit dem freien Ende der Kolbenstange 31a des Druckluftzylinders 35 verbunden. Ein auf der Etikettentafel 4 angebrachtes Steuerteil 32 ist derart eingerichtet, daß es die Hubhöhe des Abdrückteils 30 überwacht, wobei es eine beispielsweise um 45° geneigte Steuerfläche 32a umfaßt. Die oben erläuterte Fördereinrichtung 6 wird von einer nicht dargestellten Antriebseinrichtung in die durch Pfeile angedeutete Richtung (1) zwischen einer Halteposition (einer Position direkt über dem Abdrückteil. 30) und einer ebenfalls nicht dargestellten Nähstellung hin- und herbewegt. Die Fördereinrichtung 6 umfaßt ein Paar Aufsetzelement 33 zum Ergreifen des durch das Abdrückteil 30 angehobenen Etiketts. In der Nähe der Etikettentafel 4 ist eine am Grundrahmen 2 befestigte Etikettenführung 34 vorgesehen, wobei die Einzelheiten der Befestigung nicht in 1 dargestellt sind. Die oben erwähnte Zwangsführungseinrichtung 7 umfaßt beispielsweise einen auf dem Gehäuse 11 der Schneidvorrichtung 3 angebrachten Druckluftzylinder 35, sowie einen mit dem freien Ende der Kolbenstange 31a des Druckluftzylinders 35 verbundenen Preßstempel 36.

Die Arbeitsweise der Etikettenversorgungsvorrichtung 1 wird nachfolgend erläutert, wobei zuerst die Herstellung der Faltetiketten 54', wie in 6F dargestellt, erläutert wird. Die Schneidvorrichtung 3 und die Etikettentafel 4 werden von der Verschiebungsvorrichtung 21 dergestalt verschoben, daß der Abstand zwischen der Trennvorrichtung 17 und dem Abdrückteil 30 der Hälfte der Länge des zu faltenden Etikettenelementes 54 (= Länge des Faltetiketts 54') entspricht. In dieser Stellung werden die Zuführwalzen 16 von der unten näher beschriebenen Steuereinrichtung derart aktiviert, daß das Etikettenband 52 zur Etikettentafel 4 weitertransportiert wird, wobei dieses anschließend durch den Preßstempel 36 der Zwangsführungseinrichtung 7 auf die Etikettentafel 4 gepreßt wird. Sodann wird durch die Trennvorrichtung 17 ein Etikettenelement 54 vom Etikettenband 52 abgetrennt. Nach Beendigung des Anpreßvorgangs durch den Preßstempel 36 wird das Etikettenelement 54 gefaltet, wodurch das Faltetikett 54' gebildet wird. Dies wird dadurch erreicht, daß die Kolbenstange 31a der Hubvorrichtung 31 ausgefahren wird, wodurch das Abdrückteil 30 angehoben wird, und dieses die Mittellinie des Etiketts auf der Etikettentafel 4 (eine in 6E mit dem Bezugszeichen 54c gekennzeichnete Faltlage) durch den Schlitz in der Etikettenführung 34 in das Aufsetzelement 33 drückt, wo das Etikett elastisch gehalten wird. Anschließend wird das Abdrückteil 30 von der Hubvorrichtung 31 zurückgezogen, wodurch das Etikettenelement 54 in ein Faltetikett 54' umgewandelt wird. Sodann wird die Fördereinrichtung 6 von der Antriebsvorrichtung in die Nähstellung überführt, wo die Fördereinrichtung 6 das Faltetikett 54', das hier in an sich bekannter Weise angenäht wird, losläßt und selbst in die Greifposition zurückkehrt.

Nachfolgen, wird nun die Herstellung des Einzeletiketts 53, wie in 6B dargestellt, erläutert. Die Schneidvorrichtung 3 und die Etikettentafel 4 werden von der Verschiebungsvorrichtung 2 1 dergestalt verschoben, daß ein Einstichabschnitt 32a des Steuerteils 32 dem Abdrückteil 30 gegenübersteht. Sodann wird das Etikettenband 51, ähnlich wie im obigen Fall, weitertransportiert und zerschnitten. Anschließend wird das Abdrückteil 30 zusammen mit dem Preßstempel 36 angehoben, wodurch das hintere Endstück des abgetrennten Einzeletiketts 53 angepreßt wird, wobei das vordere Endstück des Einzeletikett 53 in das Aufsetzelement 33 gedrückt wird. Sodann läßt der Preßstempel 36 das Einzeletikett 53 los, wobei die nachfolgenden Verfahrensschritte die gleichen wie im Falle des Faltetiketts 54' sind.

Nachfolgend wird nun die Steuereinrichtung für die Schneidvorrichtung 3 unter Bezug auf 2 erläutert. An einer Etikettenlängen-Einstellvorrichtung 41, beispielsweise in Form eines digitalen Schalters, wird die Länge eines abzutrennenden Etiketts (eines Einzeletiketts 53 bzw. eines Etikettenelements 54) eingestellt. An einer Etikettentyp-Einstellvorrichtung 42, beispielsweise einem Umschalter, wird bestimmt, ob ein abzutrennendes Etikett ein Einzeletikett 53 oder ein Faltetikett 54' ist. Die Bezugszeichen 43 bis 45 stehen für einen Zentralrechner, einen Speicher bzw. einen Motortreiber, während das Bezugszeichen 46 für einen Motor, beispielsweise ein Schrittmotor, zum Antrieb der Zuführwalze 16 steht. Bezugszeichen 47 steht für einen Zentralrechner zur Steuerung der Arbeitsweise einer Vorrichtung zum Aufnehmen der fertigen Etiketten. Solch eine Vorrichtung wird Einfaßnähmaschine genannt, die ein Handtuch dreifach faltet und umsäumt.

Nachfolgend wird sodann die Arbeitsweise der Schneidvorrichtung 3 unter Bezug auf 3 näher erläutert. Hierbei wird zuerst das Abtrennen des Einzeletiketts 53 anhand der 4A bis G erklärt. Die Länge des Einzeletiketts 53 wird im voraus an der Etikettenlängen-Einstellvorrichtung 41 eingestellt, während die Etikettentyp-Einstellvorrichtung 42 auf Einzeletikett umgeschaltet wird. Im Schritt S1 gibt der Zentralrechner 47 ein Startsignal ab. Sodann wird im Schritt S2 die Transportstrecke berechnet, um die das Etikettenband 51 unbedingt vorwärts bewegt werden muß. Der unbedingte Weitertransport des Etikettenbandes 51 erfolgt deshalb, damit das Schriftfeld 55 die Erfassungslage 18a durchläuft. Zuerst werden die Strecke (z.B. 11 mm), die der Entfernung L1 zwischen der Schnittlage 17a der Trennvorrichtung 17 und der Erfassungslage 18a des Meßwertgebers 18 entspricht, die Länge L6 (z.B. 8 mm) des vorderen Randabschnitts 64 der Trennmarkierung 58, die Länge L7 (z.B. 4 mm) der Trennmarkierung 58 sowie die Länge L8 (z.B. 1 mm) des Abschnitts 66, der hinter der Trennmarkierung 58 verbleiben soll, von der vorher an der Etikettenlängen-Einstellvorrichtung 41 eingestellten Etiketten-Länge (z.B. 50 mm) abgezogen, wobei 1 mm zu dem Resultat obiger Subtraktion als Sicherheitsspielraum addiert wird, um sicherzustellen, daß das Schriftfeld 55 die Erfassungslage 18a durchlaufen hat. Beispielsweise erhält man 27 mm als Resultat obiger Berechnung.

Anschließend wird das Etikettenband 51 soweit vorgerückt, daß das Schriftfeld 55 gerade die Erfassungslage 18a durchlaufen hat. Hierzu wird in einem Schritt S3 der Motortreiber 45 angesteuert, um den Motor 46 den Befehl zum Antreiben der oben erwähnten Zuführwalzen 16 zu geben, wodurch das Etikettenband 51 um die berechneten 27 mm weitertransportiert wird. Da dieser Weitertransport ausschließlich dem mechanischen Einspeisen des Etikettenbandes 51 dient, kann dieses mit einer hohen Geschwindigkeit von beispielsweise 40 mm/s (bis 80 mm/s möglich) befördert werden, was die Effizienz der erfindungsgemäßen Vorrichtung erhöht. Durch diesen Weitertransport wird das Etikettenband 51 aus der Lage gemäß 4A in die Lage gemäß 4B überführt.

Sodann wird. das Etikettenband 51 weitertransportiert und die Bestimmung der Trennmarkierung 58 ausgeführt. Diese umfaßt: einen ersten Bestätigungsschritt, bei dem festgestellt wird, ob der vordere Randabschnitt 64 mit einer bestimmten Länge an der Erfassungslage 18a angekommen ist, einen zweiten Bestätigungsschritt, bei dem festgestellt wird, ob die Trennmarkierung 58 mit einer bestimmten Länge an der Erfassungslage 18a angekommen ist, sowie einen anschließenden dritten Bestätigungsschritt, bei dem festgestellt wird, ob der hintere Randabschnitt 63 mit einer bestimmten Länge an der Erfassungslage 18a angekommen ist. Um hierbei sicherzustellen, daß selbst ein kleiner schwarzer oder farbiger Abschnitt (wie z.B. ein kleiner Buchstabe) sowie ein kleiner unbelegter Abschnitt (wie z.B. ein kleiner unbelegter Abschnitt, wie er gelegentlich bei einer Trennmarkierung 58 vorkommt), die beide auf einer sehr kleinen Strecke in Längsrichtung des Etikettenbandes 51 liegen können, festgestellt werden können, wird dieses wiederholt um eine kleine Transportstrecke weiterbefördert, die ausreicht, solch eine kleine Strecke, wie z.B. 0.2 mm, entsprechend der Ausdehnung möglicher kleiner gefärbter oder unbelegter Abschnitte, bestätigen zu können. Die durchschnittliche Geschwindigkeit des Etikettenbandes 51 beim Bestätigungsschritt der Trennmarkierung 58 beträgt beispielsweise ca. 20 mm/s. In einem Schritt S4 werden in der Startoperation des oben erläuterten Bestätigungsschrittes die Speicher M1 bis M3 in der Speicher-Einrichtung 44 gelöscht.

Der erste Bestätigungsschritt wird sodann wie folgt ausgeführt: Die Länge des vorderen Randabschnitts 64 wird vermessen und sodann bestimmt, ob diese innerhalb des festgelegten Längenbereichs (beispielsweise zwischen 4 mm und 10 mm) liegt. Hierzu wird im Schritt S5 der Motortreiber 45 aktiviert, wodurch der Motor 46 z.B. um einen Schritt, der der Bestätigungsstrecke des Etikettenbandes 51 entspricht, weitergedreht wird. Hierdurch wird das Etikettenband 51 um diese Bestätigungsstrecke, beispielsweise 0.2 mm, weitertransportiert. Anschließend wird im Schritt S6 die Erfassungsschwelle des Meßwertgebers 18 kontrolliert, und es wird festgestellt, ob eine Trennmarkierung 58 oder eine ähnliche Markierung anwesend ist oder nicht. Wenn keine von diesen bestimmt werden kann, wird im Schritt S7 eine 1 zum Speicher M1 addiert. Sodann wird im Schritt S8 festgestellt, ob die Transportstrecke des Etikettenbandes 51 nach dem Schritt S5, d.h. diejenige, die der im Speicher M1 abgespeicherten entspricht, die Maximallänge (z.B. 10 mm) des vorderen Randabschnitts 64 übersteigt. Falls dies nicht zutrifft, wird zum Schritt S5 zurückgesprungen und die nachfolgenden Schritte nochmals durchlaufen. Falls die Transportstrecke des Etikettenbands 51 im Schritt S8 10 mm überschreitet, wird ein Fehlersignal ausgegeben, das beispielsweise die erfindungsgemäße Vorrichtung stillegt. Das Etikettenband 51 wird auf diese Weise wiederholt und die Bestätigungsstrecke weitertransportiert und erreicht schließlich die in 4C gezeigte Lage, wo im Schritt S6 die Anwesenheit der Trennmarkierung 58 festgestellt wird. Im anschließenden Schritt S6' wird bestimmt, ob die Transportstrecke des Etikettenbandes 51 nach dem Schritt S5, d.h. diejenige, die der im Speicher M1 abgespeicherten entspricht, die Minimallänge (beispielsweise 4 mm), des vorderen Randabschnitts 64 übersteigt. Falls die Antwort "JA" lautet, wird der nächste Schritt durchgeführt, während andernfalls ein Fehlersignal ausgeworfen wird. Wenn die Antwort im Schritt S6' "NEIN" lautet, obwohl der Programmablauf zum Schritt S4, wie durch die abwechselnd mit langen und zwei kurzen Strichen in 3 ausgeführte Linie angedeutet, zurückgekehrt ist, kann schließlich das Fehlersignal nach den Schritten S5 bis S8 ausgegeben werden, wobei die Schritte S5, S6, S6' oder ein dem Schritt S9 nachfolgender Schritt wiederholt durchlaufen werden.

Der zweite Bestätigungsschritt wird wie folgt durchgeführt: Die Länge der Trennmarkierung 58 wird vermessen, und es wird bestimmt, ob diese Länge in einem bestimmten Längenbereich (z.B. zwischen 1 und 4 mm) liegt. Hierzu wird zuerst im Schritt S9 eine 1 zum Speicher M2 addiert. Anschließend wird im Schritt S10 das Etikettenband 51 um die Bestätigungsstrecke weitertransportiert, in dem der Motor 46 um einen Schritt weitergedreht wird, wodurch das Etikettenband 51 um 0.2 mm, entsprechend 1 Schritt, weitertransportiert wird. Sodann wird im Schritt S11 festgestellt, ob die Trennmarkierung 58 vom Meßwertgeber 18 bestätigt worden ist oder nicht. Im Bejahungsfalle wird im Schritt S12 eine 1 zum Speicher M1 addiert. Anschließend wird im Schritt S13 festgestellt, ob die Transportstrecke des Etikettenbandes 51 nach dem Schritt S10, d.h. diejenige, die der im Speicher M2 abgespeicherten entspricht, die Maximallänge (z.B. 4 mm) der Trennmarkierung 58 überschreitet. Wenn dies nicht der Fall ist, wird zum Schritt S10 zurückgesprungen und die dem Schritt S10 folgenden Schritte nochmals durchlaufen. Wenn die im Speicher M2 abgespeicherte Transportstrecke im Schritt S13 4 mm übersteigt, wird ein Fehlersignal ausgegeben, das anzeigt, daß ein detektiertes Objekt keine Trennmarkierung 58 ist. Die Schritte S10 bis S13 werden nochmals ausgeführt, und das Etikettenband 51 wird wiederholt um die Bestätigungsstrecke weitertransportiert, um schließlich in die in 4E gezeigte Lage zu gelangen, wobei im Schritt S14 eine 1 zum Speicher M3 addiert wird, wenn die Anwesenheit der Trennmarkierung 58 nicht festgestellt werden kann. Sodann wird im Schritt S15 festgestellt, ob die Transportstrecke des Etikettenbandes 51 nach dem Schritt S10, d.h. die der im Speicher M2 abgespeicherten entsprechende, die Minimallänge (z.B. 1 mm) der Trennmarkierung 58 übersteigt oder nicht. Diese Bestimmung erfolgt, um sicherzustellen, daß das insoweit detektierte Objekt die Trennmarkierung 58 bzw. eine andere Markierung ist. Wenn die Antwort "JA" lautet, wird der nächste Schritt ausgeführt, andernfalls wird zum Schritt S6 zurückgesprungen.

Anschließend wird der dritte Bestätigungsschritt wie folgt durchgeführt: Während das Etikettenband 51 um die Minimallänge L3 (z.B. 5 mm) des hinteren Randabschnitts 63, wie aus 4E ersichtlich, weitertransportiert wird, wird die Erfassung eines unbelegten Signals an der Erfassungslage 18a bestätigt. Hierzu wird in einem ersten Schritt S16 das Etikettenband 51 um die Bestätigungsstrecke vorgerückt. Sodann wird im Schritt S17 festgestellt, ob die Trennmarkierung 58 oder eine ähnliche Markierung vom Meßwertgeber 18 erfaßt worden ist oder nicht. Im negativen Falle wird im Schritt S18 eine 1 zum Speicher M3 addiert. Anschließend wird im Schritt S19 festgestellt, ob die Transportstrecke des Etikettenbandes 51 nach dem Schritt S16, d.h. die der im Speicher M3 abgespeicherte, die Minimallänge L3 (z.B. 5 mm) des hinteren Randabschnitts 63 übersteigt oder nicht. Wenn die Antwort "NEIN" lautet, wird zum Schritt S16 zurückgesprungen, und die Schritte S16 bis S19 werden anschließend nochmals durchlaufen. Falls als Ergebnis der nochmals durchlaufenen Schritte S16 bis S19 die Trennmarkierung 58 oder eine andere Markierung nicht. eher vom Meßwertgeber 18 erfaßt worden ist, bis die Transportstrecke des Etikettenbandes 51 die oben erwähnte Minimallänge L3, wie in 4E dargestellt, erreicht hat, lautet die Antwort im Schritt S19 "JA", woraufhin der nächste Schritt ausgeführt wird. Wenn im Schritt S17 festgestellt wird, daß die Trennmarkierung 58 oder eine andere Markierung erfaßt worden ist, wird sodann der Schritt S25 ausgeführt. Dieser dient dazu, daß selbst bei Anwesenheit eines in 7 dargestellten unbelegten Abschnitts 68 in der Trennmarkierung 58, die zur Antwort "NEIN" im Schritt S11 führt, zum Bestätigungsschritt der Erfassung der Trennmarkierung 58 zurückgekehrt werden kann, falls der unbelegte Abschnitt 68 sehr klein ist und als bloßer Fehler erkannt werden kann. Demgemäß wird in diesem Schritt S25 festgestellt, ob eine der im Speicher M3 abgespeicherten entsprechende Transportstrecke sehr klein, beispielsweise kleiner als 1 mm, ist. Falls dies der Fall sein sollte, wird sodann zum Schritt S9 zurückgesprungen. Andernfalls wird ein Fehlersignal ausgegeben.

Sobald die Ankunft der Trennmarkierung 58 in der oben erläuterten Art und Weise durch die Kombination von drei Bestätigungsschritten, d.h. die Bestätigung der Ankunft des vorderen Randabschnitts 64, die anschließende Bestätigung der Ankunft der Trennmarkierung 58 sowie die nachfolgende Bestätigung des hinteren Randabschnitts 63, gesichert worden ist, wird das Etikettenband 51 um eine festgelegte Transportstrecke weiterbefördert, wobei der abzutrennender Abschnitt 67 in die Schnittlage 17a überführt wird. Der entsprechende Weitertransport wird hierbei wie folgt durchgeführt: In einem ersten Schritt S20 wird anhand der Stellung der Etikettentyp-Einstellvorrichtung 42 festgestellt, ob das abzutrennende Etikett ein Einzeletikett 53 oder ein Faltetikett 54' ist. Im vorliegenden Falle wird die Einstellung "EINZELETIKETT" angenommen. Demgemäß wird das Etikettenband 51 im Schritt S21 derart weiterbefördert, daß der abzutrennende Abschnitt 67 hinter dem zurückbleibenden Abschnitt 66 zur Schnittlage 17a vorrückt. Hierfür wird im Schritt S21 der Motor 46 ständig in Umdrehung versetzt, wodurch das Etikettenband 51 kontinuierlich um eine Strecke (7 mm in diesem Fall) vorgerückt wird, die der oben erwähnten Länge L1 minus der Länge L3 plus der Länge L8 des zurückbleibenden Abschnitts 66 entspricht. Folglich befindet sich das Etikettenband 51 in einer Lage, wo der abzutrennende Abschnitt 67 sich in der Schnittlage 17a aufhält, wie in 4F gezeigt. Infolgedessen wird im nächsten Schritt S23 der Motor 46 angehalten, wodurch das Etikettenband 51 zum Stillstand kommt.

Sodann wird im Schritt S24 die Trennvorrichtung 17 betätigt, und das Etikettenband 51 an der Schnittlage 17a (die in der 4G mit dem Bezugszeichen 60 versehen ist) durchtrennt, wodurch ein Einzeletikett 53 erhalten wird.

Nachfolgend wird anhand der 5A bis G das Zuschneiden des Etikettenelements 54 für das Faltetikett 54' erläutert. In diesem Fall wird zuerst die Etikettentyp-Einstellvorrichtung 42 auf "FALTETIKETT" eingestellt. Die Schritte S1 bis S19 werden analog zu dem oben geschilderten Fall des Einzeletiketts 53 ausgeführt, wobei das Etikettenband 52, wie in die 5A bis E dargestellt, weitertransportiert wird. Da die Etiketten-Einstellung im Schritt S20 auf "FALTETIKETT" erfolgt ist, wird ein Schritt S22 ausgeführt, bei dem die Hälfte der Länge L7 der Trennmarkierung 58, d.h. die Hälfte der im Speicher M2 abgespeicherten Strecke, von der Strecke (z.B. 6 mm) abgezogen wird, die sich durch Subtraktion der Länge L3 von der Länge L1 errechnet. Sodann wird der Motor 46 aktiviert, um das Etikettenband 52 um die derart errechnete Strecke vorwärts zu bewegen. Infolgedessen befindet sich das Etikettenband 52 in einer Stellung, in der die Mittellinie der Trennmarkierung 58 die Schnittlage 17a erreicht hat. Die nachfolgenden Verfahrensschritte sind analog zu dem oben erläuterten Fall des Einzeletiketts 53, wobei das Etikettenband 52 an der durch das Bezugszeichen 61 in 5G gekennzeichneten Stelle durchtrennt wird, um ein Etikettenelement 54 zu erhalten.

Nachfolgend wird ein Fall erläutert, bei dem das lange Etikettenband 51 einen anomalen Abschnitt aufweist, der aus dem oben erwähnten Webfehler bzw. einer Fehlverbindung resultiert. Falls der vordere Randabschnitt 64 aufgrund des Webfehlers bzw. der Fehlverbindung fehlt, wie in 8A dargestellt, oder falls das Schriftfeld 55 aufgrund eines Webfehlers kürzer, wie in 8B gezeigt, bzw. länger, wie in 8C dargestellt, ausfällt, treten die in diesen Figuren dargestellten Fallgestaltungen auf, wenn ein Schritt beendet wird, wozu das Etikettenband 51 um eine Transportstrecke weiterbefördert wird, die gerade ausreicht, um das Schriftfeld 55 die Erfassungslage 18a durchlaufen zu lassen. Folglich wird beim ersten Bestätigungsschritt im Schritt S6' für jede dieser Fallgestaltungen als Antwort "NEIN" ausgeworfen und ein Fehlersignal abgesetzt.

Falls der vordere Randabschnitt 64 aufgrund eines Webfehlers zu lang ausfällt, wie in 8E gezeigt, ergibt sich die in dieser Figur dargestellte Fallgestaltung, bei der ein Schritt vollendet wird, wo das Etikettenband 51 um eine Strecke weitertransportiert worden ist, die gerade ausreicht, daß das Schriftfeld. 55 die Erfassungslage 18A durchlaufen hat. Folglich wird beim ersten Bestätigungsschritt im Schritt S8 die Antwort "NEIN" ausgegeben, und ein Fehlersignal abgesetzt.

Falls die Trennmarkierung 58 aufgrund eines Webfehlers oder einer Fehlverbindung, wie in 8E gezeigt, zu lang ausfällt, ergibt sich die in dieser Figur dargestellte Fallgestaltung, bei der der erste Bestätigungsschritt schon ausgeführt ist. Sodann wird beim zweiten Bestätigungsschritt im Schritt S13 die Antwort "JA" ausgegeben und ein Fehlersignal abgesetzt.

Falls der hintere Randabschnitt 63 aufgrund eines Webfehlers oder einer Fehlverbindung, wie in 8F gezeigt, fehlt, ergibt sich die in dieser Figur dargestellte Fallgestaltung, bei welcher der zweite Bestätigungsschritt schon ausgeführt ist. Sodann wird beim dritten Bestätigungsschritt im Schritt S25 die Antwort "NEIN" ausgegeben und ein Fehlersignal abgesetzt.

Sodann kann die Trennmarkierung 58 nur dann im zweiten Bestätigungsschritt erfaßt werden, wenn diese eine Länge aufweist, die sich deutlich von der unterschiedlichen Markierung im Schriftfeld 55 abhebt. Die Trennmarkierung 58 kann weiterhin im ersten und zweiten Bestätigungsschritt nur dann erfaßt werden, wenn das Etikettenband 51 nicht den hinteren Randabschnitt 63 aufweist. Schließlich kann die Trennmarkierung 58 nur dann im zweiten und dritten Bestätigungsschritt erfaßt werden, wenn das Etikettenband 51 nicht den vorderen Randabschnitt 64 aufweist.

Anschließend kann sowohl der erste als auch der zweite Bestätigungsschritt durch Bestätigung der kontinuierlichen Erfassung des Leersignals an der Erfassungslage 18a ausgeführt werden, während das Etikettenband 51 um die Strecke weiterbefördert wird, die der Minimallänge des vorderen Randabschnitts 64 entspricht.

Der zweite Bestätigungsschritt kann analog zum dritten Bestätigungsschritt ausgeführt werden, indem die kontinuierliche Erfassung der Trennmarkierung 58 an der Erfassungslage 18a bestätigt wird, während das Etikettenband 51 um die Strecke weiterbefördert wird, die der Minimallänge der Trennmarkierung 58 entspricht.

Falls weiterhin die oben erwähnte Länge L1 größer als L5 ist, können sowohl der dritte als auch der erste Bestätigungsschritt durch Bestimmung der Länge des hinteren Randabschnitts 63 und durch Bestätigung der Tatsache, daß die gemessene Länge innerhalb des festgelegten Längenbereichs liegt, durchgeführt werden.

In den 9 und 10 ist eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt, bei der ein unterschiedlicher zweiter Bestätigungsschritt verwendet wird. Bei dieser Ausführungsform kommt eine Trennmarkierungslängen-Einstellvorrichtung 71, wie in 9 dargestellt, zum Einsatz, wobei an dieser die Länge (in Längsrichtung des Etikettenbandes 51, 52) der Trennmarkierung 58 im voraus eingestellt wird. Sodann wird im zweiten Bestätigungsschritt anstelle des oben erwähnten Schrittes S13 ein Schritt S33 und anstelle des Schrittes S15 ein Schritt S35, wie aus 10 ersichtlich, ausgeführt. Im Schritt S33 wird festgestellt, ob die Transportstrecke des Etiketts nach dem Schritt S10e, d.h. eine der im Speicher M2 abgespeicherten entsprechende, größer als die voraus eingestellte Länge W plus eine Toleranz &agr;, wie z.B. 10 % von W, ist oder nicht. Im Schritt S35 wird festgestellt, ob eine der im Speicher M2 abgespeicherten entsprechende Transportstrecke größer ist oder nicht als die im voraus eingestellte Länge W minus der Toleranz &agr;.

In diesen Figuren tragen die Elemente, die als identisch mit oder konstruktiv äquivalent zu den in den vorangegangenen Figuren aufgeführten angesehen werden, die gleichen Bezugszeichen mit einem angefügten "e", wobei auf deren nochmalige Erläuterung verzichtet wird.


Anspruch[de]
  1. Verfahren zum Zerschneiden von Etikettenbändern, das aufweist:

    a) einen ersten Transportabschnitt, in dem ein langes Etikettenband (51, 52) mit einer Mehrzahl von Trennmarkierungen (58), die in Längsrichtung in regelmäßigen Abständen auf dem Etikettenband (51, 52) angebracht sind, und mit einer Mehrzahl von Schriftfeldern (55), von denen sich je eines zwischen zwei benachbarten, einer vorderen und einer hinteren, Trennmarkierungen (58) mit sich an die beiden Trennmarkierungen jeweils anschließenden Randabschnitten (63, 64) befindet, entlang eines vorgeschriebenen Transportwegs in Längsrichtung desselben um eine erste festgelegte Strecke L0-(L1+L6+L7+L8) befördert wird, die gerade ausreicht, daß das Schriftfeld (55) eine auf der Transportstrecke liegende Erfassungslage (18a) durchläuft;

    b) einen anschließenden Transport- und Bestätigungsschritt, in dem das Etikettenband (51, 52) weiterbefördert wird und die Trennmarkierung (58) an der Erfassungslage (18a) bestätigt wird, und zwar in

    b1) einem ersten Bestätigungsschritt, in dem das Etikettenband (51, 52) weiterbefördert wird und festgestellt wird, ob der vordere Randabschnitt (64) mit einer festgelegten Länge (L6) die Erfassungslage (18a) erreicht hat, und in

    b2) einem zweiten Bestätigungsschritt, in dem das Etikettenband (51, 52) weiterbefördert wird und festgestellt wird, ob die Trennmarkierung (58) mit einer festgelegten Länge (L7) die Erfassungslage (18a) erreicht hat;

    c) einen anschließenden zweiten Transportschritt, in dem das Etikettenband (51, 52) um eine zweite festgelegte Strecke L1-(L3-L8) weiterbefördert wird; und

    d) einen anschließenden Trennschritt, in dem das Etikettenband (51, 52) an einer an der Stirnseite der Erfassungslage (18a) liegenden Schnittlage (17a) durchtrennt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Transport- und Bestätigungsschritt einen dritten Bestätigungsschritt b3) aufweist, in dem das Etikettenband (51, 52) nach dem zweiten Bestätigungsschritt b2) weiterbefördert und festgestellt wird, ob der hintere Randabschnitt (63) mit einer festgelegten Lange (L5) die Erfassungslage (18a) erreicht hat.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Bestätigungsschritt b1) darin besteht, daß die Länge (L6) des vorderen Randabschnitts (64) bestimmt wird und festgestellt wird, ob diese Länge in einem vorbestimmten Längenbereich liegt.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Bestätigungsschritt b1) darin besteht, daß festgestellt wird, ob an der Erfassungslage (18a) kontinuierlich ein Leersignal erfaßt wird, während das Etikettenband (51, 52) um eine einer vorbestimmten Minimallänge des vorderen Randabschnitts (64) entsprechende Strecke weitertransportiert wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Bestätigungsschritt b2) darin besteht, daß die Länge (L7) der Trennmarkierung (58) bestimmt wird und festgestellt wird, ob die Länge (L7) innerhalb eines vorbestimmten Längenbereichs liegt.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Transportschritt darin besteht, daß das Etikettenband (51, 52) gerade um diejenige Strecke weiterbefördert wird, die ausreicht, die Mitte (61) der Trennmarkierung (58) in die Schnittlage (17a) zu bringen.
Es folgen 7 Blatt Zeichnungen






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