Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Zerschneiden
von Etikettenbändern an auf diesen angebrachten Trennmarkierungen in Einzeletiketten.
Das eingangs erwähnte Etikettenband ist im allgemeinen sehr lang und
zu einer Rolle aufgewickelt. Das Etikettenband wird zum Beispiel durch Aneinanderreihung
von vielen gewebten Etikettenbandelementen gebildet. Auf jedem Etikettenbandelement
werden vorher zahlreiche Trennmarkierungen in bestimmten Abständen angebracht, die
einer festgelegten Etikettenlänge entsprechen. Zwischen diesen Trennmarkierungen
sind jeweils ein Schriftfeld sowie an den jeweiligen vorderen und hinteren Trennmarkierungen
anliegende Randabschnitte vorgesehen. Im Schriftfeld sind eine Fabrikmarke sowie
Angaben über die Qualität der Ware an beliebiger Stelle aufgeführt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigt:
1 einen teilgeschnittenen Seitenriß einer
Etikettenversorgungsvorrichtung;
2 ein Blockschaltbild einer Steuereinrichtung
für eine Schneidvorrichtung;
3 ein Ablaufdiagramm des Steuerungsvorgangs
durch die Steuereinrichtung;
4A bis G Draufsichten
zum Erklären des Abtrennschritts für ein Einzeletikett;
5A bis G Draufsichten
zum Erklären des Abtrennschritts für ein Faltetikett;
6A bis F Perspektivansichten
eines Etikettenbandes bzw. eines Etiketts;
6G eine Draufsicht auf ein Etikettenband;
7 einer Ansicht einer fehlerhaften Trennmarkierung;
8A bis F Ansichten
eines Etikettenbands mit anomalen Abschnitten;
9 ein Blockschaltbild einer weiteren
Ausführungsform der Steuereinrichtung; und
10 ein partielles Ablaufdiagramm eines
weiteren Steuerungsvorgangs.
Nachfolgend werden unter Bezug auf die 6A
bis G Etiketten und Etikettenbänder erläutert. Es gibt
Einzeletiketten 53, wie in 6B dargestellt,
und Faltetiketten 54', wie aus 6F ersichtlich.
Das Einzeletikett 53 wird jeweils von einem langen Etikettenband
51 abgetrennt, wie in 6A gezeigt. Eine Vielzahl
von Trennmarkierungen 58 ist auf dem Etikettenband 51 in Längsrichtung
desselben in gleichmäßigen Abständen aufgebracht. Zwischen jeweils nebeneinanderliegenden
vorderen und hinteren Trennmarkierungen 58 sind ein Schriftfeld
55 sowie je ein zwischen dem Schriftfeld 55 und den Trennmarkierungen
58 gelegener Randabschnitt 63, 64 vorgesehen. Im Schriftfeld
55 können sich eine Fabrikmarke, Qualitätshinweise etc. befinden. Das Einzeletikett
53 wird durch Zerschneiden des entsprechenden Etikettenbandes
51 an der durch das Bezugszeichen 60 markierten Stelle nach der
jeweiligen Trennmarkierung 58 erhalten, so daß sich die Trennmarkierung
58 nur auf einem Endstück des Einzeletikettes 53 befindet. Dieses
wird auf ein Kleidungsstück 65 derart aufgenäht, daß die linke Trennmarkierung
58 verdeckt wird, wie in 6C dargestellt. Die
Breite des Einzeletiketts 53 beträgt z.B. 20 mm (die Breite bewegt sich
in der Regel zwischen ca. 15 und 50 mm) und die Länge beispielsweise 50 mm (die
Länge bewegt sich in der Regel zwischen 15 und 60 mm). Andererseits wird das Faltetikett
54' durch Zerschneiden eines Etikettenbandes 52 (vgl.
6D) an der Mittellinie 61 zwischen zwei Trennmarkierungen
58 in Etikettenelemente 54 (vgl. 6E)
erhalten. Das Etikettenelement 54 wird um die Mittellinie 54c
zwischen dem ersten Ende 54a und dem zweiten Ende 54b desselben
(vgl. 6F) gefaltet, wodurch das Faltetikett
54' gebildet wird. Das nach hinten umgeschlagene erste Ende 54a
und das zweite Ende 54b des Faltetiketts 54' wird auf ein Kleidungsstück
65 in der selben Weise wie bei dem in 6C dargestellten
Fall angenäht. Das Schriftfeld 55 umfaßt Teilfelder 56,
57, die sich jeweils auf einer Seite des Faltetiketts 54' befinden.
Die Breite des Faltetiketts 54' beträgt beispielsweise 40 mm (die Breite
bewegt sich in der Regel zwischen ca. 15 und 50 mm) und die Länge z.B. 40 mm (die
Länge bewegt sich in der Regel zwischen 30 und 50 mm).
In 6G steht das Bezugszeichen
66 für einen Abschnitt, der beim Abtrennen des Einzeletiketts
53 hinter der Trennmarkierung 58 verbleibt, 67 für einen
abzutrennenden Abschnitt, L0 für die Länge eines Einzeletiketts 53, L4
für die Länge des Schriftfeldes 55, L5 für die Länge des hinteren Randabschnittes
63, L6 für die Länge des vorderen Randabschnittes 64, L7 für die
Länge der Trennmarkierung 58 sowie L8 für die Länge des zurückbleibenden
Abschnitts 66.
Anschließend wird eine Etikettenversorgungsvorrichtung 1
für die oben erläuterten Etiketten unter Bezug auf 1
erläutert. Die Etikettenversorgungsvorrichtung 1 umfaßt einen Grundrahmen.
2, eine auf dem Grundrahmen 2 angebrachte Schneidvorrichtung
3, eine Etikettentafel 4, deren Oberfläche als Etiketten-Verteilungsfläche
zur Aufnahme der Etiketten ausgestaltet ist, eine unter der Etikettentafel
4 angebrachte Etikettenabdrückvorrichtung 5, eine oberhalb der
Etikettentafel 4 befindliche Fördereinrichtung 6, sowie eine Zwangsführungseinrichtung
7, die dazu dient, einen Teilabschnitt des Etiketts zwangsweise auf die
Etikettentafel 4 zu befördern.
Die oben angeführte Schneidvorrichtung 3 dient dazu, die
langen Etikettenbänder 51, 52 in Einzeletiketten 53 zu
zerteilen, und diese sodann auf die Etikettentafel 4 zu transportieren.
Die Schneidvorrichtung 3 setzt sich wie folgt zusammen: Ein Gehäuse
11 der Schneidvorrichtung 3 ist in die in 1
mit einem Pfeil markierte Richtung entlang einer auf dem Grundrahmen 2
angebrachten Querschiene 12 verschieblich. Das Gehäuse 11 enthält
einen Einlaß 13 für das Etikettenband 51, 52 an dem einen
Ende und einen Auslaß 14 an dem anderen Ende. Das Gehäuse 11 umfaßt
zwischen dem Einlaß 13 und dem Auslaß 14 eine Abstützplatte
15 zur Aufnahme und Führung des Etikettenbandes 51,
52. Im Gehäuse 11 ist eine Einrichtung zum Transport des Etikettenbandes
51, 52, z.B. ein Paar Zuführwalzen 16, vorgesehen. Die
Zuführwalzen 16 nehmen das Etikettenband 51, 52 zwischen
sich auf, wobei sie in die jeweilige Pfeilrichtung (1)
von einem (später erläuterten) Motor 46 angetrieben werden. Die derart
angetriebenen Zuführwalzen 16 ziehen das Etikettenband 51,
52 durch den Einlaß 13 ein und befördern es durch den Auslaß
14 nach draußen weiter. Entlang der Transportstrecke des Etikettenbandes
51, 52 ist eine Trennvorrichtung 17 zum Zerschneiden
desselben im Gehäuse 11 in der Nähe des Auslaßes
14 angebracht. Zur Bestimmung der Trennmarkierung 58 ist ein Meßwertgeber
18 entlang der Transportstrecke des Etikettenbandes 51,
52 am hinteren Ende desselben, beabstandet von der Trennvorrichtung
17, vorgesehen. Als Meßwertgeber 18 dient beispielsweise ein optischer
Detektor.
Eine Verschiebungsvorrichtung 21 dient zum Verschieben des
Gehäuses 11 entlang der Querschiene 12. Die Verschiebungsvorrichtung
21 umfaßt ein Paar auf dem Grundrahmen 2 angebrachter Auflager
22, eine drehbar auf dem Auflager 22 gelagerte Zugspindel
23, ein Handrad 24 zum Verstellen der Zugspindel 23 sowie
eine am Gehäuse 11 angebrachte Antriebsvorrichtung 25. Die Zugspindel
23 besteht beispielsweise aus einer Gewindestange, die mit einem Gewindeloch
in der Antriebsvorrichtung 25 in Eingriff steht. Bei Drehung der Zugspindel
23 mittels des Handrades 24 wird die Antriebsvorrichtung
25 entlang der Zugspindel 23 und demzufolge das Gehäuse
11 entlang der Querschiene 12 verschoben.
Die oben erwähnte Etikettentafel 4 ist auf dem Gehäuse
11 der Schneidvorrichtung 3 dergestalt angebracht, daß sie das
aus dem Auslaß 14 austretende Etikettenband 51, 52 unabhängig
davon, in welche Lage das Gehäuse 11 gerade verschoben worden ist, aufzunehmen
vermag, wobei die Etikettentafel 4 zusammen mit dem Gehäuse 11
durch die Verschiebungsvorrichtung 21 verschieblich ist.
Die Etikettenabdrückvorrichtung 5 besteht aus einem Abdrückteil
30 sowie einer Hubvorrichtung 31 zum Hin- und Herbewegen des Abdrückteils
30. Dieses ist derart eingerichtet, daß es sich senkrecht zur Etikettentafel
4 durch einen Schlitz derselben auf- und abbewegt. Als Hubvorrichtung
31 dient beispielsweise ein auf dem Grundrahmen 2 angebrachter
Druckluftzylinder 35. Das oben erwähnte Abdrückteil 30 ist mit
dem freien Ende der Kolbenstange 31a des Druckluftzylinders 35
verbunden. Ein auf der Etikettentafel 4 angebrachtes Steuerteil
32 ist derart eingerichtet, daß es die Hubhöhe des Abdrückteils
30 überwacht, wobei es eine beispielsweise um 45° geneigte Steuerfläche
32a umfaßt. Die oben erläuterte Fördereinrichtung 6 wird von einer
nicht dargestellten Antriebseinrichtung in die durch Pfeile angedeutete Richtung
(1) zwischen einer Halteposition (einer Position direkt
über dem Abdrückteil. 30) und einer ebenfalls nicht dargestellten Nähstellung
hin- und herbewegt. Die Fördereinrichtung 6 umfaßt ein Paar Aufsetzelement
33 zum Ergreifen des durch das Abdrückteil 30 angehobenen Etiketts.
In der Nähe der Etikettentafel 4 ist eine am Grundrahmen 2 befestigte
Etikettenführung 34 vorgesehen, wobei die Einzelheiten der Befestigung
nicht in 1 dargestellt sind. Die oben erwähnte Zwangsführungseinrichtung
7 umfaßt beispielsweise einen auf dem Gehäuse 11 der Schneidvorrichtung
3 angebrachten Druckluftzylinder 35, sowie einen mit dem freien
Ende der Kolbenstange 31a des Druckluftzylinders 35 verbundenen
Preßstempel 36.
Die Arbeitsweise der Etikettenversorgungsvorrichtung 1 wird
nachfolgend erläutert, wobei zuerst die Herstellung der Faltetiketten
54', wie in 6F dargestellt, erläutert wird.
Die Schneidvorrichtung 3 und die Etikettentafel 4 werden von der
Verschiebungsvorrichtung 21 dergestalt verschoben, daß der Abstand zwischen
der Trennvorrichtung 17 und dem Abdrückteil 30 der Hälfte der
Länge des zu faltenden Etikettenelementes 54 (= Länge des Faltetiketts
54') entspricht. In dieser Stellung werden die Zuführwalzen 16
von der unten näher beschriebenen Steuereinrichtung derart aktiviert, daß das Etikettenband
52 zur Etikettentafel 4 weitertransportiert wird, wobei dieses
anschließend durch den Preßstempel 36 der Zwangsführungseinrichtung
7 auf die Etikettentafel 4 gepreßt wird. Sodann wird durch die
Trennvorrichtung 17 ein Etikettenelement 54 vom Etikettenband
52 abgetrennt. Nach Beendigung des Anpreßvorgangs durch den Preßstempel
36 wird das Etikettenelement 54 gefaltet, wodurch das Faltetikett
54' gebildet wird. Dies wird dadurch erreicht, daß die Kolbenstange
31a der Hubvorrichtung 31 ausgefahren wird, wodurch das Abdrückteil
30 angehoben wird, und dieses die Mittellinie des Etiketts auf der Etikettentafel
4 (eine in 6E mit dem Bezugszeichen
54c gekennzeichnete Faltlage) durch den Schlitz in der Etikettenführung
34 in das Aufsetzelement 33 drückt, wo das Etikett elastisch gehalten
wird. Anschließend wird das Abdrückteil 30 von der Hubvorrichtung
31 zurückgezogen, wodurch das Etikettenelement 54 in ein Faltetikett
54' umgewandelt wird. Sodann wird die Fördereinrichtung 6 von
der Antriebsvorrichtung in die Nähstellung überführt, wo die Fördereinrichtung
6 das Faltetikett 54', das hier in an sich bekannter Weise angenäht
wird, losläßt und selbst in die Greifposition zurückkehrt.
Nachfolgen, wird nun die Herstellung des Einzeletiketts
53, wie in 6B dargestellt, erläutert. Die
Schneidvorrichtung 3 und die Etikettentafel 4 werden von der Verschiebungsvorrichtung
2
1 dergestalt verschoben, daß ein Einstichabschnitt
32a des Steuerteils 32 dem Abdrückteil 30 gegenübersteht.
Sodann wird das Etikettenband 51, ähnlich wie im obigen Fall, weitertransportiert
und zerschnitten. Anschließend wird das Abdrückteil 30 zusammen mit dem
Preßstempel 36 angehoben, wodurch das hintere Endstück des abgetrennten
Einzeletiketts 53 angepreßt wird, wobei das vordere Endstück des Einzeletikett
53 in das Aufsetzelement 33 gedrückt wird. Sodann läßt der Preßstempel
36 das Einzeletikett 53 los, wobei die nachfolgenden Verfahrensschritte
die gleichen wie im Falle des Faltetiketts 54' sind.
Nachfolgend wird nun die Steuereinrichtung für die Schneidvorrichtung
3 unter Bezug auf 2 erläutert. An einer Etikettenlängen-Einstellvorrichtung
41, beispielsweise in Form eines digitalen Schalters, wird die Länge eines
abzutrennenden Etiketts (eines Einzeletiketts 53 bzw. eines Etikettenelements
54) eingestellt. An einer Etikettentyp-Einstellvorrichtung
42, beispielsweise einem Umschalter, wird bestimmt, ob ein abzutrennendes
Etikett ein Einzeletikett 53 oder ein Faltetikett 54' ist. Die
Bezugszeichen 43 bis 45 stehen für einen Zentralrechner, einen
Speicher bzw. einen Motortreiber, während das Bezugszeichen 46 für einen
Motor, beispielsweise ein Schrittmotor, zum Antrieb der Zuführwalze 16
steht. Bezugszeichen 47 steht für einen Zentralrechner zur Steuerung der
Arbeitsweise einer Vorrichtung zum Aufnehmen der fertigen Etiketten. Solch eine
Vorrichtung wird Einfaßnähmaschine genannt, die ein Handtuch dreifach faltet und
umsäumt.
Nachfolgend wird sodann die Arbeitsweise der Schneidvorrichtung
3 unter Bezug auf 3 näher erläutert. Hierbei
wird zuerst das Abtrennen des Einzeletiketts 53 anhand der 4A
bis G erklärt. Die Länge des Einzeletiketts
53 wird im voraus an der Etikettenlängen-Einstellvorrichtung
41 eingestellt, während die Etikettentyp-Einstellvorrichtung
42 auf Einzeletikett umgeschaltet wird. Im Schritt S1 gibt der Zentralrechner
47 ein Startsignal ab. Sodann wird im Schritt S2 die Transportstrecke berechnet,
um die das Etikettenband 51 unbedingt vorwärts bewegt werden muß. Der unbedingte
Weitertransport des Etikettenbandes 51 erfolgt deshalb, damit das Schriftfeld
55 die Erfassungslage 18a durchläuft. Zuerst werden die Strecke
(z.B. 11 mm), die der Entfernung L1 zwischen der Schnittlage 17a der Trennvorrichtung
17 und der Erfassungslage 18a des Meßwertgebers 18 entspricht,
die Länge L6 (z.B. 8 mm) des vorderen Randabschnitts 64 der Trennmarkierung
58, die Länge L7 (z.B. 4 mm) der Trennmarkierung 58 sowie die
Länge L8 (z.B. 1 mm) des Abschnitts 66, der hinter der Trennmarkierung
58 verbleiben soll, von der vorher an der Etikettenlängen-Einstellvorrichtung
41 eingestellten Etiketten-Länge (z.B. 50 mm) abgezogen, wobei 1 mm zu
dem Resultat obiger Subtraktion als Sicherheitsspielraum addiert wird, um sicherzustellen,
daß das Schriftfeld 55 die Erfassungslage 18a durchlaufen hat.
Beispielsweise erhält man 27 mm als Resultat obiger Berechnung.
Anschließend wird das Etikettenband 51 soweit vorgerückt,
daß das Schriftfeld 55 gerade die Erfassungslage 18a durchlaufen
hat. Hierzu wird in einem Schritt S3 der Motortreiber 45 angesteuert, um
den Motor 46 den Befehl zum Antreiben der oben erwähnten Zuführwalzen
16 zu geben, wodurch das Etikettenband 51 um die berechneten 27
mm weitertransportiert wird. Da dieser Weitertransport ausschließlich dem mechanischen
Einspeisen des Etikettenbandes 51 dient, kann dieses mit einer hohen Geschwindigkeit
von beispielsweise 40 mm/s (bis 80 mm/s möglich) befördert werden, was die Effizienz
der erfindungsgemäßen Vorrichtung erhöht. Durch diesen Weitertransport wird das
Etikettenband 51 aus der Lage gemäß 4A in
die Lage gemäß 4B überführt.
Sodann wird. das Etikettenband 51 weitertransportiert und
die Bestimmung der Trennmarkierung 58 ausgeführt. Diese umfaßt: einen ersten
Bestätigungsschritt, bei dem festgestellt wird, ob der vordere Randabschnitt
64 mit einer bestimmten Länge an der Erfassungslage 18a angekommen
ist, einen zweiten Bestätigungsschritt, bei dem festgestellt wird, ob die Trennmarkierung
58 mit einer bestimmten Länge an der Erfassungslage 18a angekommen
ist, sowie einen anschließenden dritten Bestätigungsschritt, bei dem festgestellt
wird, ob der hintere Randabschnitt 63 mit einer bestimmten Länge an der
Erfassungslage 18a angekommen ist. Um hierbei sicherzustellen, daß selbst
ein kleiner schwarzer oder farbiger Abschnitt (wie z.B. ein kleiner Buchstabe) sowie
ein kleiner unbelegter Abschnitt (wie z.B. ein kleiner unbelegter Abschnitt, wie
er gelegentlich bei einer Trennmarkierung 58 vorkommt), die beide auf einer
sehr kleinen Strecke in Längsrichtung des Etikettenbandes 51 liegen können,
festgestellt werden können, wird dieses wiederholt um eine kleine Transportstrecke
weiterbefördert, die ausreicht, solch eine kleine Strecke, wie z.B. 0.2 mm, entsprechend
der Ausdehnung möglicher kleiner gefärbter oder unbelegter Abschnitte, bestätigen
zu können. Die durchschnittliche Geschwindigkeit des Etikettenbandes 51
beim Bestätigungsschritt der Trennmarkierung 58 beträgt beispielsweise
ca. 20 mm/s. In einem Schritt S4 werden in der Startoperation des oben erläuterten
Bestätigungsschrittes die Speicher M1 bis M3 in der Speicher-Einrichtung
44 gelöscht.
Der erste Bestätigungsschritt wird sodann wie folgt ausgeführt: Die
Länge des vorderen Randabschnitts 64 wird vermessen und sodann bestimmt,
ob diese innerhalb des festgelegten Längenbereichs (beispielsweise zwischen 4 mm
und 10 mm) liegt. Hierzu wird im Schritt S5 der Motortreiber 45 aktiviert,
wodurch der Motor 46 z.B. um einen Schritt, der der Bestätigungsstrecke
des Etikettenbandes 51 entspricht, weitergedreht wird. Hierdurch wird das
Etikettenband 51 um diese Bestätigungsstrecke, beispielsweise 0.2 mm, weitertransportiert.
Anschließend wird im Schritt S6 die Erfassungsschwelle des Meßwertgebers
18 kontrolliert, und es wird festgestellt, ob eine Trennmarkierung
58 oder eine ähnliche Markierung anwesend ist oder nicht. Wenn keine von
diesen bestimmt werden kann, wird im Schritt S7 eine 1 zum Speicher M1 addiert.
Sodann wird im Schritt S8 festgestellt, ob die Transportstrecke des Etikettenbandes
51 nach dem Schritt S5, d.h. diejenige, die der im Speicher M1 abgespeicherten
entspricht, die Maximallänge (z.B. 10 mm) des vorderen Randabschnitts
64 übersteigt. Falls dies nicht zutrifft, wird zum Schritt S5 zurückgesprungen
und die nachfolgenden Schritte nochmals durchlaufen. Falls die Transportstrecke
des Etikettenbands 51 im Schritt S8 10 mm überschreitet, wird ein Fehlersignal
ausgegeben, das beispielsweise die erfindungsgemäße Vorrichtung stillegt. Das Etikettenband
51 wird auf diese Weise wiederholt und die Bestätigungsstrecke weitertransportiert
und erreicht schließlich die in 4C gezeigte Lage, wo
im Schritt S6 die Anwesenheit der Trennmarkierung 58 festgestellt
wird. Im anschließenden Schritt S6' wird bestimmt, ob die Transportstrecke des Etikettenbandes
51 nach dem Schritt S5, d.h. diejenige, die der im Speicher M1 abgespeicherten
entspricht, die Minimallänge (beispielsweise 4 mm), des vorderen Randabschnitts
64 übersteigt. Falls die Antwort "JA" lautet, wird der nächste Schritt
durchgeführt, während andernfalls ein Fehlersignal ausgeworfen wird. Wenn die Antwort
im Schritt S6' "NEIN" lautet, obwohl der Programmablauf zum Schritt S4, wie durch
die abwechselnd mit langen und zwei kurzen Strichen in 3
ausgeführte Linie angedeutet, zurückgekehrt ist, kann schließlich das Fehlersignal
nach den Schritten S5 bis S8 ausgegeben werden, wobei die Schritte S5, S6, S6' oder
ein dem Schritt S9 nachfolgender Schritt wiederholt durchlaufen werden.
Der zweite Bestätigungsschritt wird wie folgt durchgeführt: Die Länge
der Trennmarkierung 58 wird vermessen, und es wird bestimmt, ob diese Länge
in einem bestimmten Längenbereich (z.B. zwischen 1 und 4 mm) liegt. Hierzu wird
zuerst im Schritt S9 eine 1 zum Speicher M2 addiert. Anschließend wird im Schritt
S10 das Etikettenband 51 um die Bestätigungsstrecke weitertransportiert,
in dem der Motor 46 um einen Schritt weitergedreht wird, wodurch das Etikettenband
51 um 0.2 mm, entsprechend 1 Schritt, weitertransportiert wird. Sodann
wird im Schritt S11 festgestellt, ob die Trennmarkierung 58 vom Meßwertgeber
18 bestätigt worden ist oder nicht. Im Bejahungsfalle wird im Schritt S12
eine 1 zum Speicher M1 addiert. Anschließend wird im Schritt S13 festgestellt, ob
die Transportstrecke des Etikettenbandes 51 nach dem Schritt S10, d.h.
diejenige, die der im Speicher M2 abgespeicherten entspricht, die Maximallänge (z.B.
4 mm) der Trennmarkierung 58 überschreitet. Wenn dies nicht der Fall ist,
wird zum Schritt S10 zurückgesprungen und die dem Schritt S10 folgenden Schritte
nochmals durchlaufen. Wenn die im Speicher M2 abgespeicherte Transportstrecke im
Schritt S13 4 mm übersteigt, wird ein Fehlersignal ausgegeben, das anzeigt, daß
ein detektiertes Objekt keine Trennmarkierung 58 ist. Die Schritte S10
bis S13 werden nochmals ausgeführt, und das Etikettenband 51 wird wiederholt
um die Bestätigungsstrecke weitertransportiert, um schließlich in die in
4E gezeigte Lage zu gelangen, wobei im Schritt S14
eine 1 zum Speicher M3 addiert wird, wenn die Anwesenheit der Trennmarkierung
58 nicht festgestellt werden kann. Sodann wird im Schritt S15 festgestellt,
ob die Transportstrecke des Etikettenbandes 51 nach dem Schritt S10, d.h.
die der im Speicher M2 abgespeicherten entsprechende, die Minimallänge (z.B. 1 mm)
der Trennmarkierung 58 übersteigt oder nicht. Diese Bestimmung erfolgt,
um sicherzustellen, daß das insoweit detektierte Objekt die Trennmarkierung
58 bzw. eine andere Markierung ist. Wenn die Antwort "JA" lautet, wird
der nächste Schritt ausgeführt, andernfalls wird zum Schritt S6 zurückgesprungen.
Anschließend wird der dritte Bestätigungsschritt wie folgt durchgeführt:
Während das Etikettenband 51 um die Minimallänge L3 (z.B. 5 mm) des hinteren
Randabschnitts 63, wie aus 4E ersichtlich,
weitertransportiert wird, wird die Erfassung eines unbelegten Signals an der Erfassungslage
18a bestätigt. Hierzu wird in einem ersten Schritt S16 das Etikettenband
51 um die Bestätigungsstrecke vorgerückt. Sodann wird im Schritt S17 festgestellt,
ob die Trennmarkierung 58 oder eine ähnliche Markierung vom Meßwertgeber
18 erfaßt worden ist oder nicht. Im negativen Falle wird im Schritt S18
eine 1 zum Speicher M3 addiert. Anschließend wird im Schritt S19 festgestellt, ob
die Transportstrecke des Etikettenbandes 51 nach dem Schritt S16, d.h.
die der im Speicher M3 abgespeicherte, die Minimallänge L3 (z.B. 5 mm) des hinteren
Randabschnitts 63 übersteigt oder nicht. Wenn die Antwort "NEIN" lautet,
wird zum Schritt S16 zurückgesprungen, und die Schritte S16 bis S19 werden anschließend
nochmals durchlaufen. Falls als Ergebnis der nochmals durchlaufenen Schritte S16
bis S19 die Trennmarkierung 58 oder eine andere Markierung nicht. eher
vom Meßwertgeber 18 erfaßt worden ist, bis die Transportstrecke des Etikettenbandes
51 die oben erwähnte Minimallänge L3, wie in 4E
dargestellt, erreicht hat, lautet die Antwort im Schritt S19 "JA", woraufhin der
nächste Schritt ausgeführt wird. Wenn im Schritt S17 festgestellt wird, daß die
Trennmarkierung 58 oder eine andere Markierung erfaßt worden ist, wird
sodann der Schritt S25 ausgeführt. Dieser dient dazu, daß selbst bei Anwesenheit
eines in 7 dargestellten unbelegten Abschnitts
68 in der Trennmarkierung 58, die zur Antwort "NEIN" im Schritt
S11 führt, zum Bestätigungsschritt der Erfassung der Trennmarkierung 58
zurückgekehrt werden kann, falls der unbelegte Abschnitt 68 sehr klein
ist und als bloßer Fehler erkannt werden kann. Demgemäß wird in diesem Schritt S25
festgestellt, ob eine der im Speicher M3 abgespeicherten entsprechende Transportstrecke
sehr klein, beispielsweise kleiner als 1 mm, ist. Falls dies der Fall sein sollte,
wird sodann zum Schritt S9 zurückgesprungen. Andernfalls wird ein Fehlersignal ausgegeben.
Sobald die Ankunft der Trennmarkierung 58 in der oben erläuterten
Art und Weise durch die Kombination von drei Bestätigungsschritten, d.h. die Bestätigung
der Ankunft des vorderen Randabschnitts 64, die anschließende Bestätigung
der Ankunft der Trennmarkierung 58 sowie die nachfolgende Bestätigung des
hinteren Randabschnitts 63, gesichert worden ist, wird das Etikettenband
51 um eine festgelegte Transportstrecke weiterbefördert, wobei der abzutrennender
Abschnitt 67 in die Schnittlage 17a überführt wird. Der entsprechende
Weitertransport wird hierbei wie folgt durchgeführt: In einem ersten Schritt S20
wird anhand der Stellung der Etikettentyp-Einstellvorrichtung 42 festgestellt,
ob das abzutrennende Etikett ein Einzeletikett 53 oder ein Faltetikett
54' ist. Im vorliegenden Falle wird die Einstellung "EINZELETIKETT"
angenommen. Demgemäß wird das Etikettenband 51 im Schritt S21 derart weiterbefördert,
daß der abzutrennende Abschnitt 67 hinter dem zurückbleibenden Abschnitt
66 zur Schnittlage 17a vorrückt. Hierfür wird im Schritt S21 der
Motor 46 ständig in Umdrehung versetzt, wodurch das Etikettenband
51 kontinuierlich um eine Strecke (7 mm in diesem Fall) vorgerückt wird,
die der oben erwähnten Länge L1 minus der Länge L3 plus der Länge L8 des zurückbleibenden
Abschnitts 66 entspricht. Folglich befindet sich das Etikettenband
51 in einer Lage, wo der abzutrennende Abschnitt 67 sich in der
Schnittlage 17a aufhält, wie in 4F gezeigt.
Infolgedessen wird im nächsten Schritt S23 der Motor 46 angehalten, wodurch
das Etikettenband 51 zum Stillstand kommt.
Sodann wird im Schritt S24 die Trennvorrichtung 17 betätigt,
und das Etikettenband 51 an der Schnittlage 17a (die in der
4G mit dem Bezugszeichen 60 versehen ist)
durchtrennt, wodurch ein Einzeletikett 53 erhalten wird.
Nachfolgend wird anhand der 5A bis
G das Zuschneiden des Etikettenelements 54 für
das Faltetikett 54' erläutert. In diesem Fall wird zuerst die Etikettentyp-Einstellvorrichtung
42 auf "FALTETIKETT" eingestellt. Die Schritte S1 bis S19 werden analog
zu dem oben geschilderten Fall des Einzeletiketts 53 ausgeführt, wobei
das Etikettenband 52, wie in die 5A bis
E dargestellt, weitertransportiert wird. Da die Etiketten-Einstellung
im Schritt S20 auf "FALTETIKETT" erfolgt ist, wird ein Schritt S22 ausgeführt, bei
dem die Hälfte der Länge L7 der Trennmarkierung 58, d.h. die Hälfte der
im Speicher M2 abgespeicherten Strecke, von der Strecke (z.B. 6 mm) abgezogen wird,
die sich durch Subtraktion der Länge L3 von der Länge L1 errechnet. Sodann wird
der Motor 46 aktiviert, um das Etikettenband 52 um die derart
errechnete Strecke vorwärts zu bewegen. Infolgedessen befindet sich das Etikettenband
52 in einer Stellung, in der die Mittellinie der Trennmarkierung
58 die Schnittlage 17a erreicht hat. Die nachfolgenden Verfahrensschritte
sind analog zu dem oben erläuterten Fall des Einzeletiketts 53, wobei das
Etikettenband 52 an der durch das Bezugszeichen 61 in
5G gekennzeichneten Stelle durchtrennt wird, um ein
Etikettenelement 54 zu erhalten.
Nachfolgend wird ein Fall erläutert, bei dem das lange Etikettenband
51 einen anomalen Abschnitt aufweist, der aus dem oben erwähnten Webfehler
bzw. einer Fehlverbindung resultiert. Falls der vordere Randabschnitt
64 aufgrund des Webfehlers bzw. der Fehlverbindung fehlt, wie in
8A dargestellt, oder falls das Schriftfeld
55 aufgrund eines Webfehlers kürzer, wie in 8B
gezeigt, bzw. länger, wie in 8C dargestellt, ausfällt,
treten die in diesen Figuren dargestellten Fallgestaltungen auf, wenn ein Schritt
beendet wird, wozu das Etikettenband 51 um eine Transportstrecke weiterbefördert
wird, die gerade ausreicht, um das Schriftfeld 55 die Erfassungslage
18a durchlaufen zu lassen. Folglich wird beim ersten Bestätigungsschritt
im Schritt S6' für jede dieser Fallgestaltungen als Antwort "NEIN" ausgeworfen und
ein Fehlersignal abgesetzt.
Falls der vordere Randabschnitt 64 aufgrund eines Webfehlers
zu lang ausfällt, wie in 8E gezeigt, ergibt sich die
in dieser Figur dargestellte Fallgestaltung, bei der ein Schritt vollendet wird,
wo das Etikettenband 51 um eine Strecke weitertransportiert worden ist,
die gerade ausreicht, daß das Schriftfeld. 55 die Erfassungslage
18A durchlaufen hat. Folglich wird beim ersten Bestätigungsschritt im Schritt
S8 die Antwort "NEIN" ausgegeben, und ein Fehlersignal abgesetzt.
Falls die Trennmarkierung 58 aufgrund eines Webfehlers oder
einer Fehlverbindung, wie in 8E gezeigt, zu lang ausfällt,
ergibt sich die in dieser Figur dargestellte Fallgestaltung, bei der der erste Bestätigungsschritt
schon ausgeführt ist. Sodann wird beim zweiten Bestätigungsschritt im Schritt S13
die Antwort "JA" ausgegeben und ein Fehlersignal abgesetzt.
Falls der hintere Randabschnitt 63 aufgrund eines Webfehlers
oder einer Fehlverbindung, wie in 8F gezeigt, fehlt,
ergibt sich die in dieser Figur dargestellte Fallgestaltung, bei welcher der zweite
Bestätigungsschritt schon ausgeführt ist. Sodann wird beim dritten Bestätigungsschritt
im Schritt S25 die Antwort "NEIN" ausgegeben und ein Fehlersignal abgesetzt.
Sodann kann die Trennmarkierung 58 nur dann im zweiten Bestätigungsschritt
erfaßt werden, wenn diese eine Länge aufweist, die sich deutlich von der unterschiedlichen
Markierung im Schriftfeld 55 abhebt. Die Trennmarkierung 58 kann
weiterhin im ersten und zweiten Bestätigungsschritt nur dann erfaßt werden, wenn
das Etikettenband 51 nicht den hinteren Randabschnitt 63 aufweist.
Schließlich kann die Trennmarkierung 58 nur dann im zweiten und dritten
Bestätigungsschritt erfaßt werden, wenn das Etikettenband 51 nicht den
vorderen Randabschnitt 64 aufweist.
Anschließend kann sowohl der erste als auch der zweite Bestätigungsschritt
durch Bestätigung der kontinuierlichen Erfassung des Leersignals an der Erfassungslage
18a ausgeführt werden, während das Etikettenband 51 um die Strecke
weiterbefördert wird, die der Minimallänge des vorderen Randabschnitts
64 entspricht.
Der zweite Bestätigungsschritt kann analog zum dritten Bestätigungsschritt
ausgeführt werden, indem die kontinuierliche Erfassung der Trennmarkierung
58 an der Erfassungslage 18a bestätigt wird, während das Etikettenband
51 um die Strecke weiterbefördert wird, die der Minimallänge der Trennmarkierung
58 entspricht.
Falls weiterhin die oben erwähnte Länge L1 größer als L5 ist, können
sowohl der dritte als auch der erste Bestätigungsschritt durch Bestimmung der Länge
des hinteren Randabschnitts 63 und durch Bestätigung der Tatsache, daß
die gemessene Länge innerhalb des festgelegten Längenbereichs liegt,
durchgeführt werden.
In den 9 und 10
ist eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt, bei der
ein unterschiedlicher zweiter Bestätigungsschritt verwendet wird. Bei dieser Ausführungsform
kommt eine Trennmarkierungslängen-Einstellvorrichtung 71, wie in
9 dargestellt, zum Einsatz, wobei an dieser die Länge
(in Längsrichtung des Etikettenbandes 51, 52) der Trennmarkierung
58 im voraus eingestellt wird. Sodann wird im zweiten Bestätigungsschritt
anstelle des oben erwähnten Schrittes S13 ein Schritt S33 und anstelle des Schrittes
S15 ein Schritt S35, wie aus 10 ersichtlich, ausgeführt.
Im Schritt S33 wird festgestellt, ob die Transportstrecke des Etiketts nach dem
Schritt S10e, d.h. eine der im Speicher M2 abgespeicherten entsprechende, größer
als die voraus eingestellte Länge W plus eine Toleranz &agr;, wie z.B. 10 % von
W, ist oder nicht. Im Schritt S35 wird festgestellt, ob eine der im Speicher M2
abgespeicherten entsprechende Transportstrecke größer ist oder nicht als die im
voraus eingestellte Länge W minus der Toleranz &agr;.
In diesen Figuren tragen die Elemente, die als identisch mit oder
konstruktiv äquivalent zu den in den vorangegangenen Figuren aufgeführten angesehen
werden, die gleichen Bezugszeichen mit einem angefügten "e", wobei auf deren nochmalige
Erläuterung verzichtet wird.