Die Erfindung betrifft einen reifenverstärkenden Stahlkord und einen
Luftreifen, in dem der Stahlkord verwendet wird, und insbesondere einen Stahlkord,
der zur Verstärkung der Karkasse und des Gürtels eines Luftreifens vorgesehen ist
und ein geringeres Gewicht und eine verbesserte Haltbarkeit aufweist, sowie einen
Luftreifen, in dem der Stahlkord verwendet wird.
Aus Umweltgründen wird ein optimaler spezifischer Kraftstoffverbrauch
von Radkraftfahrzeugen befürwortet. Zu diesem Zweck müssen solche Fahrzeuge so leicht
wie möglich sein, und daher sollten auch die Radreifen leichter sein. In diesem
Bereich der Industrie ist versucht worden, durch Verbesserung der Festigkeit des
Stahlkords den zur Reifenverstärkung eingesetzten Stahlkordanteil ohne Verlust an
Reifenfestigkeit zu reduzieren. Es ist jedoch auch bekannt, daß eine Erhöhung der
Zugfestigkeit pro Querschnittsflächeneinheit von Stahlfäden bzw. -drähten, die zusammen
einen Stahlkord bilden, die Ermüdungsbeständigkeit des Stahlkords vermindert.
Um die Ermüdungsbeständigkeit des Reifens zu verbessern, sind bisher
einige Vorschläge gemacht worden, wie z. B. in der ungeprüften japanischen Patentveröffentlichung
Nr. (Heisei) 5-71084 offenbart. Gemäß dieser Quelle wird ein Stahldraht durch Plattieren
von Stahlfäden aus unlegiertem Hartstahl mit einem Kohlenstoffgehalt mehr als 0,6%,
Ziehen der Fäden und Verwendung von Ziehdüsen mit einem Düseneintrittswinkel von
weniger als 8 Grad am Ende des Ziehvorgangs hergestellt, um die axiale Restzugspannung
in der Drahtoberflächenschicht auf weniger als 45 kg/mm2 zu reduzieren,
gemessen nach dem Röntgenbeugungsverfahren.
Diese Lösung ist jedoch aus den folgenden Gründen nicht vorteilhaft.
Gerade Stahlfäden, die zusammengedreht werden, erfahren nämlich eine plastische
Verformung die in der Oberflächenschicht innerhalb der Achse der spiralförmigen
Stahlfäden, die durch Aufdrehen des Stahlkords entstehen, eine entsprechende Restzugspannung
verursacht, so daß der so erhaltene Stahlkord keine stark verbesserte Konosionsermüdungsbeständigkeit
aufweist.
Ferner offenbart die ungeprüfte japanische Patentveröffentlichung
Nr. (Showa) 57-149578 (entspricht GB-A-2092629) einen Metalldraht, der angeblich
eine verbesserte mechanische Ermüdungsbeständigkeit aufweist, die durch Verdichtung
und gleichmäßige Verteilung der Restspannung in der äußeren Oberflächenschicht erzielbar
ist. Zur Verbesserung der Konosionsermüdungsbeständigkeit schlägt diese Quelle außerdem
vor, einen legierten Draht zu verwenden, der als Zusatzstoff ein Element enthält,
das dem Walzdraht für einen vorgesehenen Stahlkord Konosionsbeständigkeit verleiht,
oder den Stahlkord mit Kautschuk zu durchtränken, um den Kontakt der Stahlfäden
mit Wasser zu verhindern.
Da jedoch der Stahlkord so verarbeitet wird, daß eine Restdruckspannung
hauptsächlich am gesamten äußeren Umfang des Stahllcords auftritt, wird die Restdruckspannung
hauptsächlich in der Oberflächenschicht außerhalb der Spirale der Stahlfäden verursacht.
Daher verbessert sich in der Tiefe des Stahlkords, in die der Kautschuk nicht ohne
weiteres eindringen kann, seine Konosionsermüdungsbeständigkeit nicht so stark wie
erwartet. Der Grund dafür ist, daß keine Weiterverarbeitung des Stahlkords erforderlich
ist, nachdem durch das spiralförmige Zusammendrehen der Stahlfäden an seiner Außenfläche
eine für die Konosionsermüdungsbeständigkeit ausreichende Restdruckspannung hervorgerufen
wurde.
Das Tränken des Stahlkords mit Kautschuk, um einen Kontakt der Stahlfäden
mit Wasser zu verhindern, kann die Konosionsbeständigkeit des Stahlkords nicht wirksam
verbessern, wenn die Kautschukimprägnierung nicht ausreicht. Selbst wenn der Stahlkord
mit einer ausreichenden Kautschukmenge getränkt werden könnte, treten an der Grenzfläche
zwischen den Stahlfäden und Kautschuk eine oder mehrere Poren auf, wenn der Kautschuk
nicht ausreichend an den Stahlfäden haftet. Diese eine oder mehreren Poren beeinträchtigen
die Konosionsbeständigkeit des Stahlkords.
Andererseits führt die Zugabe des Elements, das dem Walzdraht Konosionsbeständigkeit
verleiht, zu erhöhten Fertigungskosten des Walzdrahts und vermindert die Dehnung
des Walzdrahts.
Ferner offenbart die ungeprüfte japanische Patentveröffentlichung
Nr. (Heisei) 3-104821 auch ein Verfahren zur Herstellung eines hochfesten, dünnen
Stahldrahts von hoher Dehnbarkeit. Gemäß dieser Quelle wird ein kontinuierliches
Naßziehverfahren mit Verwendung einer größeren Anzahl von Ziehstützen angewandt,
die jeweils eine Ziehdüse mit verkleinertem Eintrittswinkel verwenden, um die Wärmeentwicklung
im Ziehvorgang zu begrenzen. Dieses Verfahren ist jedoch hinsichtlich des niedrigen
Wirkungsgrades der Zieharbeit nicht vorteilhaft.
Außerdem offenbart die ungeprüfte japanische Patentveröffentlichung
Nr. (Heisei) 4-126605 ein Verfahren zur Konstruktion eines leichteren Reifens ohne
Haltbarkeitsverlust des Reifens, bei dem ein Stahlkord aus Kohlenstoffstahl mit
einem Kohlenstoffgehalt von 0.90 bis 0,95 Gew.-% und einem Chromgehalt von 0,10
bis 0,40 Gew.-% zur Verstärkung des Reifens verwendet wird. Eine Verminderung des
Reifengewichts kann durch Einsatz einer geringeren Walzdrahtmenge für den Stahlkord
erreicht werden, aber es besteht die Möglichkeit, daß die Haltbarkeit des Reifens
entsprechend niedriger sein kann. Diese Auswahl eines Kohlenstoffstahls, der spezielle
Bestandteile enthält, wird die Fertigungskosten des Stahlkords erhöhen.
Die herkömmlichen Luftreifen für den Einsatz bei LKWs und Bussen verwenden
als Karkasse einen Stahlkord, der aus Stahlfäden mit einer Zugfestigkeit von jeweils
2750 bis 3150 N/mm2 besteht und in einer zweilagigen verdrillten Struktur
(3 + 9 × 0,23 + 1) oder einer dreilagigen verdrillten Struktur (3 + 9 + 1,5
× 0,175 + 1) ausgebildet ist. Wenn jedoch eine Struktur des Stahlkords von
3 + 9 × 0,21 gewünscht wird, in welcher der dünnere Stahlkord zur Verminderung
des Gesamtgewichts des Reifens verwendet wird, muß die Anzahl der in der Karkassenlage
des Reifens eingeschlossenen Stahlkords erhöht werden, um die Reifenfestigkeit beizubehalten.
Als Ergebnis ist der Abstand zwischen den Stahlkords in der Karkasse zu eng, was
dazu führt, daß das Umkehr-Ende der Karkassenlage leichter reißt.
Durch irgendeinen Vorsprung auf der Oberfläche oder an der Seitenkante
der Straße wird der Reifen von Zeit zu Zeit wahrscheinlich bis in eine Tiefe in
der Nähe des Stahlkords beschädigt. Durch den beschädigten Abschnitt kann Wasser
in den Reifen eindringen und die Stahlfäden korrodieren, wodurch die Haltbarkeit
des Reifens beeinträchtigt wird.
Ferner ist auch ein Verfahren vorgeschlagen worden, bei dem die Anzahl
der Stahlfäden vermindert wird, welche die äußere Lage eines Reifens bilden, damit
Kautschuk tiefer in den Stahlkord eindringen kann, um eine Korrosion der Stahlfäden
zu verhindern. Dieses Verfahren kann jedoch keine zufriedenstellende Wirkung erreichen,
wenn der Kautschuk nicht ausreichend in den Stahlkord eindringt.
Selbst wenn der Kautschuk tief eindringt, beeinträchtigt im Kautschuk
selbst enthaltenes Wasser die Konosionsermüdungsbeständigkeit der Stahlfäden.
Ferner wird auf die Offenbarung von EP-A-0497612 hingewiesen.
Wie vorstehend beschrieben, ist in der Industrie allgemein bekannt,
daß durch eine Erhöhung der Festigkeit der Stahlfäden in einem Stahlkord mit der
obenerwähnten Struktur die Konosionsermüdungsbeständigkeit vermindert wird. Die
vorliegende Erfindung basiert jedoch auf der Feststellung der Erfinder, daß eine
verbesserte Korrosionsermüdungsbeständigkeit eines hochfesten Stahlfadens durch
Verminderung der Restzugspannung in der Oberflächenschicht innerhalb der Spirale
der Stahlfäden erreicht werden kann.
Gemäß der vorliegenden Erfindung beträgt der Kohlenstoffgehalt in
Stahlfäden eines Stahlkords, der zur Verstärkung eines Kautschukprodukts vorgesehen
ist, mehr als 0,7 Gew.-%, damit die Stahlfäden eine Festigkeit von mehr als 3000.
N/mm2 aufweisen, um das Kautschukprodukt, in dem der Stahlkord eingesetzt
wird, leichter zu machen.
Außerdem liegt gemäß der vorliegenden Erfindung der Durchmesser des
Stahlfadens innerhalb eines Bereichs von 0,10 mm bis 0,40 mm, da der Wirkungsgrad
der Zieharbeit bei einem Fadendurchmesser unter 0,10 mm niedriger ist, während die
mechanische Ermüdungsbeständigkeit des Stahlfadens bei einem Fadendurchmesser von
mehr als 0,40 mm niedriger ist.
Die vorliegende Erfindung bietet einen Stahlkord, der für den Gebrauch
zur Verstärkung von Kautschukprodukten vorgesehen ist und durch Ziehen eines Walzdrahts
mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 0,70 Gew.-% zu einem Stahlfaden von 0,10
bis 0,40 mm Durchmesser und mehr als 3000 N/mm2 Festigkeit sowie durch
Zusammendrehen mehrerer von diesen Stahlfäden hergestellt wird, wobei der Stahlkord
ein R1/R0-Verhältnis × 100 von weniger als 100 aufweist,
wobei R0 der Spirallkrümmungsradius des spiralförmigen Stahlfadens ist,
der durch Aufdrehen des Stahlkords entsteht, und wobei R1 der Spiralkrümmungsradius
des Stahlfadens ist, dessen Oberflächenschicht innerhalb der Spirale durch Auflösen
entfernt wird.
Im aufgedrehten Zustand besteht der Stahlkord aus mehreren spiralförmigen
Stahlfäden, da gerade Stahlfäden für einen Stahlkord beim Zusammendrehen plastisch
verformt werden.
Nachstehend werden bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung unter
Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Dabei zeigen:
1 eine Schnittansicht eines Stahlkords
von herkömmlicher Struktur, der 3 + 9 + 15 + 1 Stahlfäden aufweist;
2 eine Schnittansicht eines Stahlkords
von herkömmlicher "3 + 9 + 1"-Konfiguration;
3 eine Schnittansicht eines Luftreifens;
4 eine erläuternde Zeichnung, welche
die Spiralform der Stahlfäden im aufgedrehten Zustand des Stahlkords darstellt;
5 eine erläuternde Zeichnung, die den
spiralförmigen Stahlfaden zeigt, der durch Aufdrehen des Stahlkords entsteht und
dessen Oberflächenschicht innerhalb seiner Spirale durch Auflösen entfernt worden
ist;
6 eine Schnittansicht eines Stahlkords
mit einer erfindungsgemäßen "1 + 5"-Konfiguration;
7 eine Schnittansicht eines Stahlkords
mit einer erfindungsgemäßen "2 + 7"-Konfiguration;
8 eine Schnittansicht eines Stahlkords
mit einer erfindungsgemäßen "3 + 8"-Konfiguration;
9 eine Schnittansicht eines Stahlkords
mit einer erfindungsgemäßen "4 + 9"-Konfiguration;
10 eine Schnittansicht eines Stahlkords
mit einer erfindungsgemäßen "1 + 5 + 10"-Konfiguration;
11 eine Schnittansicht eines Stahlkords
mit einer erfindungsgemäßen "2 + 7 + 12"-Konfiguration;
12 eine Schnittansicht eines Stahlkords
mit einer erfindungsgemäßen "3 + 8 + 13"-Konfiguration;
13 eine Schnittansicht eines Stahlkords
mit einer erfindungsgemäßen "4 + 9 + 14"-Konfiguration;
14(A) und 14(B)
Schnittansichten, welche die Abstände zwischen den Stahlfäden in den Stahlkords
darstellen;
15 eine Schnittansicht einer Karkasse, die den Abstand
zwischen den Stahlkords darstellt;
16(A), 16(B)
und 16(C) Schemazeichnungen, welche die Spannungsverteilung
in den Radialquerschnittett der Stahlfäden im Stahlkord darstellen;
17 wesentliche Komponenten einer Stahlkordherstellungsanlage;
18 eine Distanz, über die sich das Ende
eines 100 mm langen Stahlfadens bewegt, der durch Aufdrehen des Stahlkords entsteht;
19 den Abschnitt des Stahlkords, in dem
die Restspannung durch wiederholtes Biegen des Stahlkords vermindert wird;
20 eine Schnittansicht entlang der Linie
A-A- von 19;
21 eine Seitenansicht eines aufgedrehten
Stahlfadens, hergestellt zur Erläuterung des Vorformens des Mantelfadens; und
22 eine Vorderansicht des Stahlfadens
in 21.
Nachstehend wird eine erste Ausführungsform des Stahlkords gemäß der
vorliegenden Erfindung beschrieben: Gemäß dieser Ausführungsform wurde ein Walzdraht
von 5,5 mm Durchmesser aus einem unlegierten Kohlenstoffstahl, der als Bestandteile
(in Gew.-%) 0,81% C, 0,23% Si, 0,48% Mn, 0,006% P und 0,008% S enthielt, trocken
auf einen gewünschten Durchmesser gezogen und dann patentiert und vermessingt. Der
so verarbeitete Walzdraht wurde bis zu einer effektiven Verformung von 3,8 naßgezogen,
um dadurch einen Stahlfaden von 0,21 mm Durchmesser und mit einer Zugfestigkeit
von 3695 N/mm2 herzustellen. Während dieses Prozesses sollte der Stahlfaden
günstigerweise gespannt und dabei wiederholt gebogen werden, um die Restzugspannung
in der Stahlfadenoberfläche zu vermindern.
Die so erhaltenen Stahlfäden werden auf herkömmliche Weise durch eine
röhrenförmige Verseilmaschine zu einem Stahlkord zusammengedreht. Erfindungsgemäß
wurde der Stahlkord beim Durchlauf zwischen zwei Richtwalzen gespannt, um die Restzugspannung
in der Oberflächenschicht innerhalb der Spirale der Stahlfäden im Stahllcord zu
vermindern. Zum Beispiel wurde ein Stahlkord mit einer "3 + 8 × 0,21 mm"-Konfiguration
mit einer Kraft von 450 N/Kord gespannt, um die Restzugspannung zu reduzieren. Die
Verseilmaschine ist nicht auf den röhrenförmigen Typ beschränkt, sondern es kann
auch eine Doppelschlagmaschine für diesen Zweck eingesetzt werden.
Versuchsweise wurde ein Reifen aufgebaut, bei dem der erfindungsgemäße
Stahlkord, eingeschlossen in die Karkassenlage des Reifens, eingesetzt wurde.
3 zeigt eine Schnittansicht eines solchen experimentell
aufgebauten Luftreifens. Gemäß der Darstellung besteht der Luftreifen aus einem
Gürtel 1, einer Karkasse 2 und Reifenwülsten 3. Die Größe
dieses Reifens war 11R22.5-14PR, und die Anzahl der in der Karkasse eingeschlossenen
Stahlkords betrug 31,5 pro 5 cm.
Die Eigenschaften des Stahlkords und des gemäß der vorliegenden Erfindung
hergestellten Versuchsreifens sind in den Tabellen 1 bis 3 dargestellt.
In Tabelle 1 hat der herkömmliche Stahlkord 1 die in 1
dargestellte Struktur, das Vergleichsbeispiel 1 hat eine "3 + 9 + 15"-Konfiguration,
und die Ausführungsformen A bis F gemäß der vorliegenden Erfindung haben jeweils
die in den 8 bis 13
dargestellte Struktur. In Tabelle 2 hat der herkömmliche Stahlkord 2 die
in 2 dargestellte Struktur, das Vergleichsbeispiel
2 hat eine " 3 + 9"-Konfiguration, und die Ausführungsformen G bis L gemäß der vorliegenden
Erfindung haben jeweils die in den 7 bis
12 dargestellten Konfigurationen. In Tabelle
3 hat der herkömmliche Stahlkord 3 die in 2
dargestellte Konfiguration, das Vergleichsbeispiel 3 hat gleichfalls die in
2 dargestellte Konfiguration, und die Ausführungsformen
M bis Q gemäß der vorliegenden Erfindung haben jeweils die in den 6
bis 10 dargestellten Konfigurationen.
Der "Zwischenkordabstand" wurde an den Umkehrpunkten des in der Karkasse
2 eingeschlossenen Stahlkords 10 (die Stahlkords in der Karkasse
werden im folgenden als "Karkassenkord" bezeichnet) in der Nähe der Wülste
3 des Reifens gemessen. Der "eingesetzte Stahlkordanteil" wird für die
herkömmlichen Stahlkords mit 100 angenommen. Er gibt exponentiell
das Gewicht des Karkassenkords 10 in jedem der getesteten Reifen an. Die
kleinere Zahl bedeutet einen leichteren Reifen.
Zur Prüfung der "Krümmungsänderung in einer Tiefe, die einem Oberflächenabstand
von 3% des Fadendurchmessers entspricht", wurde die folgende Vorbereitung getroffen.
Es wurde nämlich von einem der Karkassenkords 10 im Reifen eine Probe entnommen
und zu spiralförmigen Stahlfäden 10A aufgedreht (wie in 4).
Eine Probe (10A') wurde von den Stahlfäden 10A entnommen, welche
die äußerste Schicht (den Mantel) bilden, auf eine Länge von 100 mm zugeschnitten,
in Längsrichtung und um den halben Drahtumfang herum lackiert und dann in 50%-ige
wäßrige Salpetersäure getaucht. Die Bewegung des Stahlfadens 10A' wurde
gemessen, sobald die (nicht lackierte) andere Hälfte des Fadenumfangs bis zu einer
Tiefe, die 3% des Fadendurchmessers entsprach, aufgelöst war.
Der so gemessene Stahlfaden ist in den 4
und 5 dargestellt. Der Spirallkrümmungsradius
(in mm) des Stahlfadens 10A', dessen Oberflächenschicht innerhalb der Spirale
noch nicht durch Auflösen entfernt worden war, wird mit R0 bezeichnet,
während derjenige des Stahlfadens 10A', dessen Oberflächenschicht innerhalb
der Spirale entfernt worden war, mit R, bezeichnet wird.
Zur Prüfung der "Kautschukimprägnierung" wurde einer der Karkassenkords
10 im Reifen als Probe entnommen, und der Bedeckungsgrad des Kerns mit
Kautschuk wurde über die gesamte Länge des Karkassenkords 10 gemessen.
In den Tabellen bezeichnet der kleine Doppelkreis (⦾) einen Bedeckungsgrad
von 90 bis 100%, der kleine Kreis (O) bezeichnet einen Bedeckungsgrad von 80 bis
89%, und das Kreuz (×) bezeichnet einen Bedeckungsgrad von 79% oder weniger.
Ein Kautschukbedeckungsgrad von 80% oder mehr führt zu keiner praktischen Unannehmlichkeit.
Die "Bruchlastretention" wurde durch einen Trommeltest jedes zu prüfenden
Reifens gemessen. Nachdem der Reifen auf einer Trommel eine Rollstrecke von 200.000
km unter einem Reifeninnendruck und einer Last gemäß den Vorschriften des Japanischen
Industriestandards zurückgelegt hatte, wurden Proben der Karkassenkords aus der
Reifenkarkasse entnommen, und die Bruchlast oder Festigkeit der Probe wurde im Vergleich
zu denenigen einer Karkassenkordprobe aus einem Reifen gemessen, der nicht diesen
Testlauf ausgesetzt wurde, um festzustellen, um wie viel sich die Bruchfestigkeit
nach einem solchen Reifentestlauf veränderte. Folglich wird die Bruchlastretention
als Verhältnis der Bruchfestigkeit des Karkassenkords des Reifens ohne Testlauf
zur Bruchfestigkeit der Karkassenkordprobe von dem Reifen mit Testlauf angegeben.
Zur Prüfung der "Konosionsermüdungsbeständigkeit" wurde die folgende
Vorbereitung getroffen. Vor der Montage des zu prüfenden Reifens auf eine Radfelge
wurde innerhalb der Zwischenlage des Reifens ein Reifenschlauch eingesetzt, und
300 ml Wasser wurden zwischen der Zwischenlage und dem Schlauch abgedichtet eingebracht.
Ähnlich wie bei der Prüfung der Bruchlastretention ließ man den Reifen unter dem
normalen Reifeninnendruck und der normalen Last gemäß den Vorschriften im japanischen
Industriestandard auf einer Trommel rollen. Der Reifenrollversuch wurde bis zum
Aufreißen des Karkassenkords (CBU) fortgesetzt. Dann wurde die Roll- oder Fahrstrecke
(Lebensdauer) des Reifens gemessen. Die Fahrstrecke herkömmlicher Reifen wurde mit
100 angesetzt. Daher gibt die Konosionsermüdungsbeständigkeit exponentiell die gemessene
Fahrstrecke des Reifens an. Ein höherer Exponent bedeutet eine bessere Konosionsermüdungsbeständigkeit
des Reifens.
Der Stahlkord 10 zur Reifenverstärkung gemäß der ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird nachstehend ausführlicher beschrieben.
Weiter oben wurde beschrieben, daß der Kohlenstoffgehalt in dem Kohlenstoffstahl
für den erfindungsgemäßen Stahlkord 10 mehr als 0,70 Gew.-% beträgt. Ziel
dieses Kohlenstoffgehalts ist eine Zugfestigkeit des Stahlfadens 10A im
Bereich von 3400 bis 3900 N/mm2. Vorzugsweise sollte der Kohlenstoffgehalt
auf weniger als 0,85 Gew.-% begrenzt werden, damit das Auftreten eines voreutektoidischen
Zementits während des Patentierens begrenzt und dadurch die Dehnbarkeit des Stahlfadens
sichergestellt wird. Um niedrigere Fertigungskosten zu erreichen, sollte der Kohlenstoffstahl
bei der vorliegenden Erfindung vorzugsweise ein unlegierter Kohlenstoffschrottstahl
sein.
Außerdem liegt gemäß der vorliegenden Erfindung der Durchmesser des
Stahlfadens 10A vorzugsweise innerhalb eines Bereichs von 0,15 bis 0,25
mm. Für diese Beschränkung gibt es bestimmte Gründe. Ein Durchmesser von weniger
als 0,15 mm wird nämlich die Zugfestigkeit des Stahlfadens erhöhen, aber den Wirkungsgrad
beim Ziehen erniedrigen. Dies ist ein wirtschaftlicher Nachteil. Wenn andererseits
der Durchmesser größer als 0,25 mm ist, dann weisen die Stahlfäden nur eine schlechte
Biegedauerfestigkeit des Stahlkords 10 auf, und außerdem hat der Stahlkord
10 eine zu goße Biegesteifigkeit, die das Formen eines Reifens und besonders
seiner Wülste 3 erschwert.
Ferner wurde die Zugfestigkeit des Stahlfadens 10A gemessen.
Eine Zugfestigkeit von weniger als 3400 N/mm2 ist gewöhnlich nicht groß
genug, um die Bruchfestigkeit des Stahllcords aufrechtzuerhalten und einen leichteren
Reifen ohne Verlust an Reifenfestigkeit bereitzustellen, aber eine Zugfestigkeit
von mehr als 3900 N/mm2 wird möglicherweise den Wirkungsgrad beim Ziehen
und die Dehnbarkeit des Stahlfadens 10A verringern, wodurch die mögliche
Runderneuerungshäufigkeit des Reifens begrenzt wird.
Gemäß der vorliegenden Erfindung können die Stahlfäden als Kern und
Mantel unterschiedliche Durchmesser aufweisen (diese Fäden werden
nachstehend als "Kernfäden" bzw. "Mantelfäden" bezeichnet). Ein gleicher Durchmesser
von Kern- und Mantelfäden ermöglicht jedoch die Herstellung der Stahlkords mit höherer
Produktivität.
Außerdem bietet die vorliegende Erfindung einen zweilagigen verdrillten
bzw. verseiften Stahlkord, der eine Anzahl M (M = 1 bis 4) von Kernfäden und eine
Anzahl N (N = M + (2 bis 5)) von Mantelfäden aufweist, oder einen dreilagigen verdrillten
Stahlkord mit einer Anzahl N + (2 bis 5) Stahlfäden, die um den zweilagigen verdrillten
Stahlkord herum angeordnet sind. Solche Konfigurationen des Stahlkords sollen eine
verdrillte Stahlkordstruktur bereitstellen, die eine befriedigende Kautschukimprägnierung
ermöglicht, aber nicht nachteilig für die Ermüdungsbeständigkeit ist, und außerdem
den Füllungsgrad der Stahlfäden im Stahlkordquerschnitt verbessern, um eine notwendige
Bruchfestigkeit des Kords bereitzustellen, während der Stahlkorddurchmesser so klein
wie möglich ist. Daher sollte die Anzahl der Kernfäden vorzugsweise gleich eins
oder zwei sein, womit kein Innenraum definiert ist, oder gleich drei, womit der
zwischen den Fäden definierte Innenraum klein ist.
Die 14(A) und 14(B)
sind Querschnitte von Stahlkords gemäß der vorliegenden Erfindung, welche die Zwischenfadenabstände
in den Stahlkords zeigen. In diesen Figuren ist ein Mittelwert d des Abstands zwischen
den benachbarten Stahlfäden 10A', die zusammen einen Mantel bilden (dies
bezeichnet allgemein alle auf den äußeren Umfang aufgewickelten Mäntel, mit Ausnahme
des äußeren Kernumfangs), größer oder gleich 0,02 (mm) und kleiner oder gleich dem
Fadendurchmesser x 1,5 (mm). Ist der Mittelwert d kleiner als 0,02 mm, dann ist
ein tiefes Eindringen von Kautschuk in den Stahlkord bis in die Nähe des Kerns während
der Vulkanisation des Reifens schwierig. Wenn der Mittelwert d größer als der Fadendurchmesser
× 1,5 ist, dann sind die Mantelfäden 10A' unregelmäßig verteilt,
wodurch die Ermüdungsbeständigkeit des Stahlkords niedriger ist, und der Füllungsgrad
der Stahlfäden 10A' innerhalb des Querschnittskreises um den Stahlkord
10 ist niedrig, wodurch der Stahlkord 10 eine ungenügende Bruchfestigkeit
oder einen großen Stahllcorddurchmesser aufweist, so daß der Verbundstoff aus dem
Stahlkord und Kautschuk eine größere Dicke aufweist, was für eine leichtere Reifenkonstruktion
nicht vorteilhaft ist.
Durch Aufdrehen des Stahlkords 10 entstehen mehrere spiralförmige
Stahlfäden 10A, wie in 18 dargestellt, da
gerade Stahlfäden, die zu dem Stahlkord 10 zusammengedreht werden, plastisch
verformt werden. Diese Tatsache hat gezeigt, daß auch dann, wenn eine Restzugspannung
in der Oberflächenschicht der Stahlfäden während des Ziehvorgangs vermindert wird,
innerhalb der Spirale der Stahlfäden eine maximale Restzugspannung auftritt, die
zu einer Verminderung der Konosionsermüdungsbeständigkeit führt. Dementsprechend
basiert die vorliegende Erfindung auf der obenerwähnten Tatsache, daß die Konosionsermüdungsbeständigkeit
des Stahlkords verbessert wird, indem die Zugspannung in der Oberflächenschicht
innerhalb der Spirale der Stahlfäden vermindert wird, die zusammen zu einem Stahllcord
geformt werden.
Bei der Fahrt eines Fahrzeugs mit auf den Radfelgen montierten stahlkordverstärkten
Reifen werden die Reifen wiederholt durchgebogen, und daher reiben die Stahlfäden
des Stahlkords aneinander (Scheuern) und unterliegen wahrscheinlich einer Konosionsermüdung.
Daher sollte vorzugsweise die Zugspannung in einem Bereich von der Oberfläche des
Stahlfadens bis zu einer Tiefe, die 5% des Fadendurchmessers entspricht, reduziert
werden, und stärker bevorzugt sollte die Restzugspannung innerhalb eines Bereichs
von der Oberfläche bis in eine Tiefe, die 10% des Fadendurchmessers entspricht,
reduziert werden.
Gemäß der vorliegenden Erfindung werden die Mantelfäden vorzugsweise
mit einer Rate von 80 bis 110% vorgeformt. Diese Vorformrate ist ein Verhältnis
zwischen dem theoretischen Spiraldurchmesser der fertigen Stahlfäden in einem Stahllcord
und dem Spiraldurchmesser der Stahlfäden, die durch Aufdrehen des Stahlkords entstehen.
Wenn die Vorformrate P kleiner als 80% ist, dann reiben (scheuern) die Mantelfäden
stärker aneinander, so daß beim langdauernden Einsatz des Reifens die Bruchfestigkeit
des Stahlkords abnimmt. Wenn andererseits die Vorformrate höher als 110% ist, dann
können die Mantelfäden nicht regelmäßig angeordnet werden, so daß die Ermüdungsbeständigkeit
vermindert wird und der Stahlkord einen größeren Durchmesser aufweist (der Verbundstoff
aus Stahlkord und Kautschuk weist eine größere Dicke auf), was für die Konstruktion
leichterer Reifen nachteilig ist.
Die Vorformrate Pn von Stahlfäden, die zusammen eine n-te Mantelschicht
bilden, ist durch die folgende Beziehung gegeben:
Pn = (Wn/Dn ×100 = 100Wn/[d(2n + 1 + 1/sin(&pgr;/Nn)]
Darin bedeuten:
Wn: gemessener Spiraldurchmesser des Stahlfadens 10A in der n-tem Mantelschicht,
dargestellt in den 21 und 22
Dn: theoretischer Spiraldurchmesser des n-ten Mantels (Manteldurchmesser) (Dn =
Do + 2nd) bei fertiger Verarbeitung in einem Stahlkord
Do: Kerndurchmesser (Do = d + d/sin(2&pgr;/2Nn))
d: Stahlfadendurchmesser Nn: Anzahl der Stahlfäden des n-ten Mantels
Die vorliegende Erfindung verwendet keinen Wickeldraht 10B
(siehe 1 und 2),
der auf die äußerste Lage des herkömmlichen Stahlkords 10 aufgewickelt
wird, um ein Scheuern der Mantelfäden 10A' an einem solchen Wickeldraht
10B zu verhindern. Daher ist es möglich, die Verschlechterung der Bruchfestigkeit
des Stahlkords sogar nach einem langdauernden Einsatz des Reifens zu verhindern,
und der Stahlkord kann einen kleineren Durchmesser aufweisen, der für leichtere
Reifen vorteilhaft ist.
Für eine Bruchfestigkeit pro 50 mm Breite des Verbundstoffs aus einem
erfindungsgemäßen gummierten Stahlkord und einem Kautschuk vor dem Formen des Verbundstoffs
zu einem Reifen wird der Durchmesser D des Stahlkords wie folgt festgelegt:
[(50 × Bruchfestigkeit des Kords)/Bruchfestigkeit des Verbundstoffs
– 1,1] ≤ D (Durchmesser des Stahlkords in mm) ≤ [(50 × Bruchfestigkeit
des Kords)/Bruchfestigkeit des Verbundstoffs – 0,4],
damit der Abstand S (siehe 15) zwischen den in der Nähe der Reifenwülste
3 angeordneten Stahlkords in einem Bereich von 0,4 bis 1,1 mm liegt. Dieser
Zwischenkordabstand S verbessert die Haltbarkeit der Reifenkarkasse.
Genauer gesagt, wenn der mit Gummi ausgefüllte Abstand zwischen den
im allgemeinen parallelen Stahlkords kürzer als 0,4 mm ist, dann ist die Scherspannung
im Vergleich zu der Spannung, der die Karkasse beim Rollen des Reifens ausgesetzt
ist, zu groß, mit dem Ergebnis, daß der Kautschuk zwischen den Stahlkords wahrscheinlich
reißt und die Stahlkords und der Kautschuk sich leicht voneinander trennen können.
Wenn andererseits der Zwischenraum größer als 1,1 mm ist, dann wird der Kautschuk
zwischen den Kords aufgeblasen, wenn der Reifen mit Luft aufgeblasen wird. Auf diese
Weise wird der Kautschuk beim Rollen des Reifens stark belastet und sehr stark erhitzt,
wodurch sich die Hochgeschwindigkeitseignung des Reifens vermindert.
Der Stahlkorddurchmesser D sollte vorzugsweise der folgenden Beziehung
genügen:
[(50 × Bruchfestigkeit des Kords)/Bruchfestigkeit des Verbundstoffs]
– 0,9 ≤ D (mm) ≤ [50 × Bruchfestigkeit des Kords)/Bruchfestigkeit
des Verbundstoffs – 0,6].
Damit der Abstand S zwischen den Stahlkords in der Nähe der Reifenwülste
3 innerhalb eines Bereichs von 0,6 bis 0,9 mm liegt.
Nachstehend wird eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Stahlkords beschrieben.
Diese Ausführungsform verwendet Stahlfäden, die jeweils aus einem
Kohlenstoffstahl mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,8 Gew.-% bestehen, einen Durchmesser
von 0,23 mm und eine Festigkeit von 3800 N/mm2 aufweisen. Drei von diesen
Stahlfäden wurden zur Verwendung als Kernfäden zu Spiralen mit Steigungen von 6
mm gedreht, und neun Stahlfäden wurden zur Verwendung als Mantelfäden zu Spiralen
mit Steigungen von 12 mm gedreht und auf den Umfang des Kerns aufgewickelt. Ferner
wurde ein solcher Stahlfaden auf den Umfang der Mantelfäden aufgewickelt, um einen
Stahlkord mit einer "3 + 9 + 1 "-Konfiguration herzustellen. Zur Herstellung des
Stahlkords wurde eine Verseilmaschine benutzt.
Angenommen, &sgr;1 sei die Elastizitätsgrenze des Stahlfadens,
&sgr;2 sei eine Spannung, die in allen Radialquerschnitten des spiralförmigen
Stahlfadens keine plastische Druckverformbarkeit ergibt, und &sgr;3 sei
die maximale Restzugspannung in der Oberflächenschicht innerhalb der Spirale der
Stahlfäden. Um die Zugspannung zu vermindern, die in Längsrichtung in der Oberflächenschicht
innerhalb der Spirale der Stahlfäden enthalten ist und aus dem Aufdrehen des Stahlkords
resultiert, werden die Stahlfäden so verarbeitet, daß sie der folgenden Beziehung
genügen:
&sgr;3 + &sgr;2 – &sgr;1
> 0
Diese Verarbeitung führt dazu, daß ein Abschnitt der Stahlfäden, die
im Bereich &sgr;3 + &sgr;2 – &sgr;1 > 0 liegen,
plastisch verformt wird. Dies wird nachstehend unter Bezugnahme auf die
16(A) bis 16(C)
ausführlicher beschrieben.
16(A) zeigt ein Spannungsverteilungsdiagramm,
das zur bequemeren Erläuterung schematisch die Restzugspannung darstellt, die in
Verbindung mit dem Verdrillen der Fäden auftritt, aber nicht die in Verbindung mit
dem Fadenziehen auftretende Spannung. Die Stahlfäden, die durch Aufdrehen des Stahlkords
entstehen, sind spiralförmig. 16(A) zeigt die maximale
Restzugspannung in der Oberflächenschicht innerhalb der Spirale der Stahlfäden.
16(B) zeigt eine Spannungsverteilung, die auftritt,
wenn man dem Stahlfaden eine Spannung gibt, die in allen Radialquerschnitten des
spiralförmigen Stahlfadens keine plastische Druckverformbarkeit erzeugt. In dieser
Figur erfüllt der Bereich des Stahlfadens von der Oberfläche bis in eine Tiefe L1
die Beziehung &sgr;3 + &sgr;2 – &sgr;1 >
0. 16(C) zeigt eine Restspannung, die sich nach Wegnahme
der Spannung &sgr;2 von dem Stahlfaden ergibt. Zu beachten ist, daß die
vertikalen bzw. horizontalen Achsen dieser 16(A)
bis 16(C) die Spannung bzw. den Stahlfadendurchmesser
darstellen. Die Buchstaben X, Y und Z bezeichnen die Spannungen innerhalb, entlang
bzw. außerhalb der Achse des spiralförmigen Stahlfadens.
Ferner wurde durch Berechnung die Restspannungsverteilung innerhalb
der Achse der spiralförmigen Stahlfäden 10A bestimmt, die zusammen den
Stahlkord bilden.
Als nächstes wird eine in 17 dargestellte
Stahllcordfertigungsanlage beschrieben, die eingesetzt wurde, um den Stahlkord so
zu verarbeiten, daß er die Beziehung &sgr;3 + &sgr;2 –
&sgr;1 > 0 erfüllt, wodurch die maximale Restzugspannung in einem Abschnitt
des spiralförmigen Stahlfadens 10A im Bereich von der Oberflächenschicht
im Inneren der Spirale bis zu der erforderlichen Tiefe reduziert wird.
Die in 17 dargestellte Anlage weist Spannvorrichtungen
20A und 20B zum Spannen des Stahlkords 10 auf. Die Spannvorrichtungen
20A und 20B sind zur freien Einstellung einer Zugspannung ausgelegt.
Ferner weist die Anlage eine Biegestütze 30 auf, die sich aus mehreren,
versetzt angeordneten Rollen 30A zum Biegen des Stahlkords 10
zusammensetzt und so konstruiert ist, daß der Biegungsgrad des Stahlkords
10 frei einstellbar ist. Die Anlage weist außerdem eine Haspel
40 zur Aufnahme des Stahlkords 10 auf. Die Zugspannung des Stahlkords
10 zwischen den Spannvorrichtungen 20A und 20B kann durch
die Spannvorrichtung 20A frei eingestellt werden, Die Biegevorrichtung
30 ist vorgesehen, um durch Einstellung eines Walzendurchmessers und einer
Eingriffstiefe, die keine plastische Verformung des nicht gespannten Stahlkords
10 verursachen, die Biegung ausschließlich in der elastischen Phase zu
ermöglichen. Für diese Einstellung wurde der Stahlkord 10 mit einer Zugspannung
von 1000 N/mm2 (in der Ausführungsform R), 1300 N/mm2 (in
der Ausführungsform S) und 1500 N/mm2 (in der Ausführungsform T) beaufschlagt,
um die Restspannung in einem Abschnitt des Stahlfadens, der von der Oberfläche bis
in eine gewünschte Fadentiefe reicht, zu reduzieren, bis die Beziehung &sgr;3
+ &sgr;2 – &sgr;1 > 0 erfüllt ist.
Zum Zweck des Vergleichs wurde der gezogene Stahlkord wiederholt gebogen,
um die Restzugspannung in der Oberflächenschicht der Stahlfäden zu reduzieren, und
dann verdrillt (im Vergleichsbeispiel 4). Außerdem wurde der auf diese. Weise geformte
Stahlkord 10 durch die Spannvorrichtungen 20A und 20B
mit einer Zugspannung von 500 N/mm2 beaufschlagt, um die Restzugspannung
innerhalb der Spirale der Stahlfäden 10A zu reduzieren, und wurde dann
durch Einstellung der Biegung zwischen den Walzen in der Biegestütze 30
(im Vergleichsbeispiel 5) an der Außenseite, aber nicht an der Innenseite der Spirale
des Stahlkords 10 mit einer Restdruckspannung beaufschlagt.
Die drei Typen der Stahlkords 10 gemäß den Ausführungsformen
R bis T und zwei Stahlkordtypen in den Vergleichsbeispielen 4 und 5 wurden jeweils
zur Herstellung von Karkassenlagen verwendet (Anzahl der eingeschlossenen Stahlkords:
30,28 Kords/5 cm). Diese Karkassenlagen dienten zur Herstellung von fünf Radialluftreifentypen
(Größe: 11R22.5-14 PR).
Jeder von den Stahlkords 10 wurde zu spiralförmigen Stahlfäden
10A aufgedreht. Von den Stahlfäden 10 wurde der Mantelfaden
10A' auf eine Länge von 100 mm geschnitten, in Längsrichtung und um den
halben Umfang des Fadens herum lackiert und dann in 50%-ige wäßrige Salpetersäure
getaucht. Nach Auflösung des nichtlackierten halben Umfangs des Mantelfadens
10A' bis auf eine vorgegebene Dicke wurde die kontinuierliche Bewegung
des Mantelfadens 10A' gemessen. Es wurden sowohl die Änderung des Krümmungsradius
bei der Auflösung des Abschnitts im Inneren der Spirale des Mantelfadens
10A' als auch die Bewegung des gesamten 100 mm langen Mantelfadens gemessen.
Die gemessenen Änderungen des Krümmungsradius sind in den 4
und 5 für die weiter oben erwähnte erste
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt. Die gemessene Bewegung des
gesamten Mantelfadens ist in 18 dargestellt. In dieser
Figur wird die Bewegung in Richtung des Pfeils P als Wert in negativer Richtung
angesehen, während die Bewegung in Richtung des Pfeils Q als Wert in positiver Richtung
angesehen wird.
Zur Beurteilung der Korrosionsermüdungsbeständigkeit wurde der Stahlkord
in dem Reifen auf eine Länge von 100 mm zugeschnitten. Dieses Stück Stahlkord wurde
in eine neutrale Lösung getaucht, die geringe Anteile von Salpetersäure- und Schwefelsäure-Ionen
enthielt. Eine Umlaufbiegeversuchsmaschine (nicht dargestellt) wurde eingesetzt,
um den Stahlkord 10 mit einer Drehzahl von mindestens 1000 U/min umlaufen
zu lassen, wobei der umlaufende Stahlkord 10 mit einer wiederholten Biegespannung
von 300 N/mm2 beaufschlagt wurde. Die Drehzahl, bei der ein Bruch der
Stahlfilamente 10A im Stahlkord 10 auftrat, wurde aufgezeichnet.
Die Ergebnisse dieser Prüfung sind in Tabelle 4 dargestellt.
In Tabelle 4 wird die Drehzahl, bei der ein Bruch des Stahlkords in
Vergleichsbeispiel 4 auftrat, gleich 100 gesetzt. In Tabelle 4 wird diese Drehzahl
exponentiell angegeben. Eine größere Zahl bedeutet eine bessere Konosionsermüdungsbeständigkeit
des Stahlkords.
Zu beachten ist, daß der Stahlkord 10 in Vergleichsbeispiel
4 einmal gezogen, dann wiederholt gebogen wird, um die Restzugspannung in der Oberflächenschicht
der geraden Stahlfäden zu reduzieren, und danach verdrillt wird. Wie aus Tabelle
4 ersichtlich, wurde durch das Verdrillen, das im abschließenden Schritt auf die
Stahlfäden angewandt wurde, die einmal erreichte Verminderung der Restzugspannung
zunichte gemacht. Wie oben erwähnt, wurde der im Vergleichsbeispiel 5 zunächst geformte
Stahlkord 10 durch die Spannvorrichtungen 20A und 20B
mit einer Zugspannung von 500 N/mm2 beaufschlagt, um die Restzugspannung
innerhalb der Spirale der Stahlfäden 10A zu vermindern, und erhielt dann
durch Einstellen der Biegung zwischen den Walzen 30A
in der Biegestütze 30 eine Restdruckspannung am gesamten Umfang des Stahlkords
10. Die Bewegung des gesamten Stahlfadens 10A von 100 mm Länge
bedeutet, daß die Restspannung zur Kompression der Stahlfäden dient, aber die Restzugspannung
innerhalb der Achse der spiralförmigen Stahlfäden 10A nicht vermindert
wird.
Herkömmlicherweise wird der durch eine röhrenförmige Verseilvorrichtung
verdrillte Stahlkord 10 beim Durchlauf zwischen den Richtwalzen gespannt.
Gemäß der vorliegenden Erfindung wird jedoch den Stahlfäden 10A, die durch
das Aufdrehen des Stahlkords 10 entstehen, eine Zugspannung erteilt, die
ein R1/R0-Verhältnis × 100 von weniger als 100 ergibt
(R0: in 4 dargestellter Spirallkrümmungsradius
des spiralförmigen Stahlfadens 10A; R1: in 5
dargestellter Spirallkrümmungsradius des Stahlfadens 10A, dessen Oberflächenschicht
innerhalb der Spirale durch Auflösen entfernt ist).
Zur Verminderung der Restzugspannung innerhalb der Spirale der Stahlfäden
10A, die zusammen den Stahlkord 10 bilden, beispielsweise mit
einer "3 + 9 X 0,21 mm"-Konfiguration, wurde der Stahlkord 10 mit einer
Zugspannung von 500 N/mm2 beaufschlagt. Es kann auch eine Doppelschlagverseilmaschine
eingesetzt werden, um die Restzugspannung innerhalb der Spirale der Stahlfäden
10A zu vermindern, indem die Zugspannung, mit der die geraden Stahlfäden
zusammengedreht werden, größer als die Zugspannung eingestellt wird, mit der die
Stahlfäden durch eine Turbine aufgedreht werden. In diesem Fall kann die Restzugspannung
innerhalb der Spirale der Stahlfäden 10A reduziert werden, ohne die zwischen
den Richtwalzen durchlaufenden Stahlfäden zu spannen, wie dies in der röhrenförmigen
Verseilmaschine erfolgt. Zur Beurteilung der Konosionsermüdungsbeständigkeit wurde
die folgende Vorbereitung getroffen. Vor der Montage des zu prüfenden Reifens auf
eine Radfelge wurde innerhalb der Zwischenlage des Reifens ein Reifenschlauch eingesetzt,
und 300 ml Wasser wurden abgedichtet zwischen der Zwischenlage und dem Schlauch
eingebracht. Den Reifen ließ man auf einer Prüftrommel bis zum Bruch des Karkassenkords
(CBU) rollen. Dann wurde die Roll- oder Fahrstrecke (Lebensdauer) des Reifens gemessen.
In Tabelle 4 wird die Fahrstrecke der herkömmlichen Reifen (im Vergleichsbeispiel
4 verwendet) mit 100 angesetzt. Daher gibt die Konosionsermüdungsbeständigkeit in
exponentieller Form die gemessene Fahrstrecke des Reifens an. Eine größere Zahl
bedeutet eine bessere Konosionsermüdungsbeständigkeit des Reifens. Zu beachten ist,
daß der zu prüfende Reifen mit einem Innendruck von 8 kg/cm2 und mit
Vollast (100%) beaufschlagt wurde, wie im Japanischen Industriestandard festgelegt,
und daß der Reifen mit einer Geschwindigkeit von 60 km/h gefahren wurde.
Die gemessenen Änderungen im Spirallkrümmungsradius der Stahlfäden,
von denen die Oberflächenschicht innerhalb der Spirale durch Auflösen entfernt wurde,
sowie die gemessene Bewegung des gesamten, 100 mm langen Stahlfadens waren die gleichen
wie bei den Kern- und Mantelfäden.
Wie vorstehend beschrieben, ist es klar, daß der Luftreifen mit Verwendung
des Stahlkords 10 gemäß der vorliegenden Erfindung im Vergleich zu den
herkömmlichen Reifen eine verbesserte Haltbarkeit aufweist. Die Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung wurden zwar bezüglich der Anwendung des Stahlkords auf
die Karkasse 2 eines Radialluftreifens beschrieben, aber für den Fachmann
wird offensichtlich sein, daß der erfindungsgemäße Stahlkord auch in den Gürtel
1, die Gürtelschutzschicht, die seitliche Schutzschicht oder in Verstärkungsschichten
für die Laufflächen 3 von Radialluftreifen sowie in die Gürtelschicht und
die seitliche Verstärkungsschicht in einem Diagonalluftreifen eingebettet werden
kann, um die Haltbarkeit des Reifens zu verbessern.
Der erfindungsgemäße Stahlkord hat die obenerwähnte Struktur. Bekannt
ist, daß durch Erhöhen der Festigkeit eines Stahlfadens die Korrosionserznüdungsbeständigkeit
des Fadens vermindert wird. In vielen Experimenten wurde festgestellt, daß die Restzugspannung
in der Oberflächenschicht innerhalb der Spirale eines Hochleistungsstahlfadens reduziert
werden sollte, um die Konosionsermüdungsbeständigkeit des Stahlfadens zu verbessern.
Wie weiter oben beschrieben, wird der Kohlenstoffgehalt in dem Stahlkord
für Luftreifen in der vorliegenden Erfindung auf mehr als 0,7 Gew.-% festgesetzt,
da die Festigkeit des Stahlfadens 10A für leichtere Reifen höher als 3000
N/mm2 sein sollte.
Außerdem ist weiter oben beschrieben worden, daß der Durchmesser des
Stahlfadens 10A innerhalb eines Bereichs von 0,10 bis 0,40 mm liegen sollte,
da ein Fadendurchmesser von weniger als 0,10 mm den Wirkungsgrad beim Ziehen vermindert,
während bei einem Fadendurchmesser von mehr als 0,40 mm die mechanische Ermüdungsbeständigkeit
niedrig ist.
Das Aufdrehen des verdrillten Stahlkords 10 ergibt mehrere
spiralförmige Stahlfäden 10A, da die Stahlfäden bei dem Verdrillungsvorgang
von geraden Stahlfäden zu einem Stahlkord plastisch verformt werden. Selbst wenn
die Restzugspannung in der Oberflächenschicht des Stahlfadens beim Ziehvorgang reduziert
wird, tritt innerhalb der Spirale des Stahlfadens beim Verdrillen eine maximale
Restzugspannung auf, so daß der innere Abschnitt der Stahlfäden, in den Kautschuk
nur schwer tief eindringen kann, d. h. der Abschnitt innerhalb der Spirale der Stahlfäden,
einer aggressiven Umgebung und daher wahrscheinlich einer Korrosionsermüdung ausgesetzt
ist.
Durch die vorliegende Erfindung soll die Restzugspannung in der Oberflächenschicht
innerhalb der Spirale der Stahlfäden 10A beim Verdrillungsvorgang der Stahlfäden
10A zu einem Stahlkord 10 vermindert werden. Daher kann das Verfahren
zur Verminderung der Restzugspannung in der Oberflächenschicht gerader Stahlfäden
beim Ziehvorgang, wie in der ungeprüften japanischen Patentveröffentlichung Nr.
(Heisei) 5-71084 offenbart, in Kombination mit der vorliegenden Erfindung angewandt
werden.
Der auf der Felge eines Fahrzeugreifens montierte Reifen erfährt während
der Fahrt des Fahrzeugs eine wiederholte Durchbiegung, so daß die Stahlfäden
10A des Stahlkords 10 aneinander reiben (scheuern) und daher wahrscheinlich
korrodieren. Die Restzugspannung in einem Abschnitt, der von der Oberfläche der
Stahlfäden 10A bis zu einer Tiefe reicht, die 5% des Fadendurchmessers
entspricht, sollte vorzugsweise reduziert werden, und stärker bevorzugt sollte die
Restzugspannung in einem Abschnitt reduziert werden, der von der Oberfläche der
Stahlfäden 10A bis zu einer Tiefe reicht, die 10% des Fadendurchmessers
entspricht.
Wie vorstehend beschrieben, reduziert die vorliegenden Erfindung die
Restzugspannung in der Oberflächenschicht im Inneren der Spirale der Stahlfäden
10A, die zusammen einen Stahlkord 10 zur Verstärkung eines Kautschukprodukts
bilden, wodurch die Konosionsermüdungsbeständigkeit des Stahlkords 10 verbessert
und auf diese Weise die Haltbarkeit von Kautschukprodukten, die für die Verwendung
in aggressiven Umgebungen vorgesehen sind, stark verbessert wird. Ferner ist der
erfindungsgemäße Stahlkord 10 ausreichend hoch belastbar, um Kautschukprodukte
leichter zu machen und ihre Haltbarkeit zu verbessern.
Ferner bietet die vorliegende Erfindung einen zweilagigen oder dreilagigen
verdrillten Stahlkord 10, der aus Stahlfäden 10A von hoher Zugfestigkeit
besteht. Da zwischen den Mantelfäden 10A' ein Zwischenraum definiert ist,
die Restzugspannung in der Oberflächenschicht innerhalb der Spirale der Stahlfäden
10A reduziert ist und auf dem Stahlkord 10 kein Hülldraht vorgesehen
ist, kann der erfindungsgemäße Stahlkord 10 auch nach wiederholtem Biegen
eine verbesserte Retention der Bruchfestigkeit und der Konosionsermüdungsbeständigkeit
aufweisen. Daher weisen Fahrzeugreifen, die mit dem erfindungsgemäßen Stahlkord
10 verstärkt sind, eine verbesserte Haltbarkeit und ein geringeres Gewicht
auf, das in hohem Maße zu einem besseren spezifischen Kraftstoffverbrauch von Fahrzeugen
beiträgt, bei denen die Reifen eingesetzt werden.
Da die vorliegende Erfindung die Restzugspannung in der Oberflächenschicht
innerhalb der Spirale der Stahlfäden 10A reduziert, die zusammen den Stahlkord
10 zur Verstärkung eines Luftreifens bilden, weist der Stahlkord
10 eine verbesserte Konosionsermüdungsbeständigkeit auf, die bei seiner
Verwendung in einem Luftreifen die Haltbarkeit des Reifens stark verbessert. Da
der erfindungsgemäße Stahlkord 10 hoch belastbar ist, kann er in einem
Luftreifen eingesetzt werden, der seinerseits leichter ist und eine verbesserte
Haltbarkeit aufweist.
Vorstehend ist der erfindungsgemäße Stahlkord 10 hinsichtlich
Anwendungen auf Reifen beschrieben worden, aber für den Fachmann wird offensichtlich
sein, daß die vorliegende Erfindung nicht auf derartige Anwendungen beschränkt ist
und auch auf eine Gummiraupenkette usw. anwendbar ist.
Anspruch[de]
Stahlkord (10), der für den Gebrauch zur Verstärkung von Kautschukprodukten
vorgesehen ist und durch Ziehen eines Walzdrahts mit einem Kohlenstoffgehalt von
mehr als 0,70 Gew.-% zu einem Stahlfaden von 0,10 bis 0,40 mm Durchmesser und mehr
als 3000 N/mm2 Festigkeit sowie durch Zusammendrehen mehrerer von diesen
Stahlfäden (10A) hergestellt wird, wobei der Stahlkord ein R1/R0-Verhältnis
× 100 von weniger als 100 aufweist, wobei R0 der Spirallkrümmungsradius
des spiralförmigen Stahlfadens ist, der durch Aufdrehen des Stahlkords entsteht,
und wobei R1 der Spiralkrümmungsradius des Stahlfadens ist, dessen Oberflächenschicht
innerhalb der Spirale durch Auflösen entfernt wird.
Stahlkord nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberflächenschicht
von der Oberfläche des Stahlfadens (10A) bis zu einer Tiefe reicht, die
5% des Fadendurchmessers entspricht.
Stahlkord nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberflächenschicht
von der Oberfläche des Stahlfadens (10A) bis zu einer Tiefe reicht, die
10% des Fadendurchmessers entspricht.
Stahlkord nach Anspruch 1, der ein zweischichtiger zusammengedrehter
Stahlkord mit einer "M + N"-Konfiguration ist, die eine Anzahl M (M = 1 bis 4) von
Stahlfäden, die zusammen den Kern des Stahlkords bilden, und eine Anzahl N (N =
M + (2 bis 5)) Stahlfäden aufweist, die zusammen den Mantel des Stahlkords bilden,
oder der ein dreischichtiger zusammengedrehter Stahlkord mit einer "M + N + p"-Konfiguration
ist, die ferner eine Anzahl P (P = N + (2 bis 5)) Stahlfäden aufweist, die auf den
äußeren Umfang des zweischichtigen zusammengedrehten Stahlkords aufgewickelt sind;
dadurch gekennzeichnet, daß jeder der Stahlfäden (10A) einen Kohlenstoffgehalt
von mehr als 0,70 Gew.-%, einen Durchmesser von 0,15 bis 0,25 mm und eine Zugfestigkeit
im Bereich von 3400 bis 3900 N/mm2 aufweist;
daß der Mittelwert der Abstände zwischen den benachbarten Stahlfäden des Mantels
größer oder gleich 0,02 mm und kleiner oder gleich dem 1,5-fachen des Stahlfadendurchmessers
ist;
daß Stahlfäden des Kerns in einem Verhältnis von 80 bis 110% vorgeformt werden,
um eine Kordstruktur zu ergeben, bei der auf dem äußeren Umfang des Mantels unter
Umständen kein Wickeldraht vorgesehen ist; und
daß der Stahlkord ein R1/R0-Verhältnis × 100 von weniger
als 100 aufweist, wobei R0 der Spirallkrümmungsradius
des spiralförmigen Stahlfadens ist, der durch Aufdrehen des Stahlkords entsteht,
und wobei R1 der Spirallkrümmungsradius des Stahlfadens ist, dessen Oberflächenschicht
innerhalb der Spirale durch Auflösen entfernt wird.
Stahlkord nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberflächenschicht
von der Oberfläche des Stahlfadens (10A) bis zu einer Tiefe reicht, die
5% des Fadendurchmessers entspricht.
Stahlkord nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberflächenschicht
von der Oberfläche des Stahlfadens (10A) bis zu einer Tiefe reicht, die
10% des Fadendurchmessers entspricht.
Stahlkord nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kohlenstoffgehalt des Stahlfadens (10A) 0,7 bis 0,85 Gew.-% beträgt.
Stahlkord nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Durchmesser D des Stahlkords von der Anzahl N und dem Durchmesser d der
Stahlfäden abhängt, die zusammen den Stahlkord bilden, wobei diese Größen so ausgewählt
sind, daß der Durchmesser D die folgende Beziehung erfüllt, wenn X die Reißfestigkeit
pro 50 mm Breite (Einheitsbreite) eines Verbundstoffs aus einem gummierten Stahlkord
und einem Gummi ist, bevor dieser zu einem Reifen geformt wird, und Y die Reißfestigkeit
des Stahlkords ist:
(50Y/X) – 1,1 ≤ D ≤ (50Y/X) – 0,4.
Stahlkord nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Durchmesser D des Stahlkords von der Anzahl N und dem Durchmesser d der
Stahlfäden abhängt, die zusammen den Stahlkord bilden, wobei diese Größen so ausgewählt
sind, daß der Durchmesser D die folgende Beziehung erfüllt, wenn X die Reißfestigkeit
pro 50 mm Breite (Einheitsbreite) eines Verbundstoffs aus einem gummierten Stahlkord
und einem Gummi ist, bevor dieser zu einem Reifen geformt wird, und Y die Reißfestigkeit
des Stahlkords ist:
(50Y/X) – 0,9 ≤ D ≤ (50Y/X) – 0,6.
Luftreifen, der zumindest in einem Abschnitt eines Reifenverstärkungselements
des Luftreifens einen Stahlkord (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 3 verwendet.
Luftreifen, in dem ein Stahlkord (10) nach einem der Ansprüche
4 bis 9 verwendet wird, der ein zweischichtiger zusammengedrehter Stahlkord mit
einer "M + N"-Konfiguration ist, die eine Anzahl M (M = 1 bis 4) Stahlfäden als
Kern des Stahlkords und eine Anzahl N (N = M + (2 bis 5)) Stahlfäden als Mantel
des Stahlkords aufweist, oder der ein dreischichtiger zusammengedrehter Stahlkord
mit einer "M + N + P"-Konfiguration ist, die ferner eine Anzahl P (P = N + (2 bis
5)) Stahlfäden aufweist, die auf den äußeren Umfang des zweischichtigen zusammengedrehten
Stahlkords aufgewickelt sind.
Luftreifen nach Anspruch 11 mit Verwendung des Stahlkords zur Verstärkung
seiner Karkasse (2).