Die Erfindung bezieht sich auf eine Trommel zum Walken, Gerben und
Färben.
Auf dem Gebiet des Gerbens sind Trommeln zum Walken, Gerben und Färben,
d. h. Maschinen, zum Geschmeidigmachen, Färben und Gerben von Häuten, bekannt.
Jede Trommel wird über drei verschiedene Kreisläufe gespeist: den
Luftkreislauf, den man in der Trommel zirkulieren lässt, den Kreislauf der chemischen
Zusatzprodukte, welche mitwirken, den Walkvorgang der Häute zu verbessern, und den
Wasserkreislauf, welcher dafür sorgt, dass innerhalb der Trommel ein guter Feuchtigkeitsgrad
aufrechterhalten bleibt.
Eine Trommel besteht im wesentlichen aus einem zylindrischen Behälter
aus Stahl mit einem Durchmesser in der Größenordnung von zwei Metern, welcher um
seine Horizontalachse rotiert und mit einer Klappe zum Einführen und Entnehmen der
Häute versehen ist.
Zum Optimieren des Umwälzvorgangs der Häute, welcher sich durch die
Rotation der Trommel ergibt, ist es vorgesehen, den Trommel-Innenraum mit Blättern,
d. h. radialen Vorsprüngen zu versehen, welche über den gesamten Umfang der zylindrischen
Wand und über ihre gesamte Peripherie verteilt sind.
Ein Nachteil bei der Verwendung der Trommeln besteht darin, dass sich
im Bereich des Auflagers der Blätter auf der Innenwand der Trommel einspringende
Winkel bilden, wo sich die beim Bearbeiten anfallenden Produkte absetzen, was ihre
Entfernung schwierig macht.
Selbst wenn während des Betriebs die Häute kontinuierlich in der Trommel
umgewälzt werden und dabei selbst eine Reinigung der Innenwand durchführen, werden
die spitzwinkligen Spalte und Vertiefungen in den Ecken, welche durch den Kontakt
der Blätter mit der Wand definiert werden, aufgrund ihrer geringen Abmessungen nicht
einer solchen Reinigungsaktion unterworfen.
Dieses beinhaltet effektiv die Ablagerung von Schmutz in diesen Zwischenräumen
aufgrund der Stagnierung der bei der Verarbeitung verwendeten Produkte, sowie des
Staubes, der durch die Häute selbst freigesetzt wird, was unvermeidbar zur Verschmutzung
der Häute führt, die anschließend in derselben Trommel bearbeitet werden.
Ziel der Erfindung ist es, eine Trommel herzustellen, in der der Schmutz
am Ende jedes Arbeitsgangs vollständig vermieden wird, so dass die Möglichkeit entfällt,
dass das Material im Laufe der Bearbeitung von den Resten der vorhergehenden Bearbeitung
Flecke bekommt.
Dies wird gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1 erreicht.
Es ist vorgesehen, alle spitzwinkligen Ecken und Zwischenräume, die
sich im Kontaktbereich zwischen den Blättern und der Innenwand der Trommel bilden,
zu vermeiden.
Bei der Konstruktion wird dies erreicht durch Einsetzen von Beschlagteilen
zwischen das Blatt und dessen Auflagerfläche auf der Innenwand der Trommel, welche
die Winkel und Zwischenräume ausfüllen, indem ihnen in Anpassung daran ein gekrümmtes
Profil verliehen wird.
Präziser ausgedrückt wird jedem Blatt ein praktischerweise flaches
Primär- oder Grundflächen-Beschlagteil mit einer Breite größer als die Breite der
Grundfläche des Blattes zugeordnet, so dass die passend abgerundeten vorspringenden
Teile die beiden linearen Winkel ausfüllen, indem sie diese abrunden.
Jedem Blatt werden außerdem an beiden seitlichen Enden zusätzliche
bzw. Kopf-Beschlagteile praktischerweise in Form von Kappen zugeordnet, welche mit
einem abgerundeten vorspringenden Rand versehen sind, der den vor den beiden ebenen
Seitenwänden befindlichen Winkel ausfüllt, indem dieser abgerundet wird.
Diese Merkmale der Erfindung, sowie weitere Merkmale, werden anhand
der Beschreibung eines möglichen, nicht einschränkenden Ausführungsbeispiels mit
Hilfe der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. In den Zeichnungen stellen dar:
1 (Blatt I) eine Perspektivansicht einer
Trommel, teilweise im Schnitt, welche die erfindungsgemäßen Merkmale wiedergibt;
2 (Blatt II) eine Perspektivansicht des
Endes des mit den erfindungsgemäßen Beschlagteilen versehenen Blattes im Detail;
3 (Blatt III) eine geschnittene Frontansicht
des Endes eines Blattes mit Basis und erfindungsgemäßer seitlicher Kappe;
4 eine Schnittansicht des Endes des Blattes
entlang der Linie IV-IV von 3;
5 eine Seitenansicht des Endes des Blattes
im Schnitt entlang der Linie V-V von 1.
Wie aus 1 ersichtlich, besteht die Trommel
1 aus einem zylindrischen Körper mit einem Mantel mit zylindrischer Wand
2, der zwischen den beiden Seitenwänden 3 oder Wangen angeordnet
ist.
In der Trommel befinden sich Blätter 4, welche seitlich aus
der zylindrischen Wand 2 hervorragen und einen fünfeckigen Querschnitt
besitzen.
Wie aus 2 besser ersichtlich, sieht die
Erfindung vor, dass an jedem Blatt ein Basis-Beschlagteil 5 und zwei Kopf-Beschlagteile
6 angeordnet sind, bzw. im Kontaktbereich mit der zylindrischen Wand
2 und mit den beiden ebenen Seitenwänden 3.
Wie aus 3–5
ersichtlich, wird das Basis-Beschlagteil durch einen lamellenförmigen Körper
7 gebildet, der zwischen dem Fuß 8 des Blattes 4 und
der zylindrischen Wand 2 eingeklemmt ist, und der seitlich mit zwei gekrümmten
Profilteilen herausragt, welche als Längsübergänge zwischen der Wand 10
des Blattes und der zylindrischen Wand dienen, wodurch der durch diese letzteren
definierte spitze Winkel vermieden wird.
Das Kopf-Beschlagteil 6 besteht aus einer Kappe
11, welche auf das Ende 12 des Blattes aufgesteckt und zwischen
dieser und der Seitenwand 3 eingeklemmt ist.
Ebenso wie das zuvor beschriebene Beschlagteil ist die Kappe
11 mit einem Überkragungsprofil 13 versehen, welches als Kopf-Verbindungsstück
zwischen der Wand 10 des Blattes und der Seitenwand 3 dient und
den durch diese letzteren definierten spitzen Winkel vermeidet.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel besitzt das Überkragungsprofil
13, welches dem Profil des Blattes folgt, eine leicht verbreiterte Grundfläche
14, um die Anschlussfläche zu vergrößern, und ist mit Aufnahmen
15 für das Ende des Basis-Beschlags 5 versehen.
Schließlich ist vorgesehen, dass in eine – vorzugsweise wie
das Basis-Beschlagteil 5 – aus Kunststoff bestehenden Rippe
16 der Kappe 11 vor den Arretierungsschrauben 17 des
Blattes auf der Wand 3 Distanz-Metallscheiben 18 eingesetzt sind,
welche aufgrund ihrer etwas geringeren Dicke als die Dicke der Rippe, einen gleichmäßigen
Verschluss, Metall gegen Metall, gestatten.