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Dokumentenidentifikation DE69909578T2 15.04.2004
EP-Veröffentlichungsnummer 0001004678
Titel Trommel zum Walken, Färben und Gerben
Anmelder Erretre S.p.A., Arzignano, Vicenza, IT
Erfinder Galiotto, Ruggero, 36072 Chiampo (Vicenza), IT;
Remonato, Beniamino, 37047 San Bonifacio (Verona), IT;
Remonato, Giancarlo, 36071 Arzignano (Vicenza), IT
Vertreter Brümmerstedt Oelfke Seewald & König Anwaltskanzlei, 30159 Hannover
DE-Aktenzeichen 69909578
Vertragsstaaten AT, BE, CH, CY, DE, DK, ES, FI, FR, GB, GR, IE, IT, LI, LU, MC, NL, PT, SE
Sprache des Dokument FR
EP-Anmeldetag 14.10.1999
EP-Aktenzeichen 991204306
EP-Offenlegungsdatum 31.05.2000
EP date of grant 16.07.2003
Veröffentlichungstag im Patentblatt 15.04.2004
IPC-Hauptklasse C14C 15/00

Beschreibung[de]

Die Erfindung bezieht sich auf eine Trommel zum Walken, Gerben und Färben.

Auf dem Gebiet des Gerbens sind Trommeln zum Walken, Gerben und Färben, d. h. Maschinen, zum Geschmeidigmachen, Färben und Gerben von Häuten, bekannt.

Jede Trommel wird über drei verschiedene Kreisläufe gespeist: den Luftkreislauf, den man in der Trommel zirkulieren lässt, den Kreislauf der chemischen Zusatzprodukte, welche mitwirken, den Walkvorgang der Häute zu verbessern, und den Wasserkreislauf, welcher dafür sorgt, dass innerhalb der Trommel ein guter Feuchtigkeitsgrad aufrechterhalten bleibt.

Eine Trommel besteht im wesentlichen aus einem zylindrischen Behälter aus Stahl mit einem Durchmesser in der Größenordnung von zwei Metern, welcher um seine Horizontalachse rotiert und mit einer Klappe zum Einführen und Entnehmen der Häute versehen ist.

Zum Optimieren des Umwälzvorgangs der Häute, welcher sich durch die Rotation der Trommel ergibt, ist es vorgesehen, den Trommel-Innenraum mit Blättern, d. h. radialen Vorsprüngen zu versehen, welche über den gesamten Umfang der zylindrischen Wand und über ihre gesamte Peripherie verteilt sind.

Ein Nachteil bei der Verwendung der Trommeln besteht darin, dass sich im Bereich des Auflagers der Blätter auf der Innenwand der Trommel einspringende Winkel bilden, wo sich die beim Bearbeiten anfallenden Produkte absetzen, was ihre Entfernung schwierig macht.

Selbst wenn während des Betriebs die Häute kontinuierlich in der Trommel umgewälzt werden und dabei selbst eine Reinigung der Innenwand durchführen, werden die spitzwinkligen Spalte und Vertiefungen in den Ecken, welche durch den Kontakt der Blätter mit der Wand definiert werden, aufgrund ihrer geringen Abmessungen nicht einer solchen Reinigungsaktion unterworfen.

Dieses beinhaltet effektiv die Ablagerung von Schmutz in diesen Zwischenräumen aufgrund der Stagnierung der bei der Verarbeitung verwendeten Produkte, sowie des Staubes, der durch die Häute selbst freigesetzt wird, was unvermeidbar zur Verschmutzung der Häute führt, die anschließend in derselben Trommel bearbeitet werden.

Ziel der Erfindung ist es, eine Trommel herzustellen, in der der Schmutz am Ende jedes Arbeitsgangs vollständig vermieden wird, so dass die Möglichkeit entfällt, dass das Material im Laufe der Bearbeitung von den Resten der vorhergehenden Bearbeitung Flecke bekommt.

Dies wird gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1 erreicht.

Es ist vorgesehen, alle spitzwinkligen Ecken und Zwischenräume, die sich im Kontaktbereich zwischen den Blättern und der Innenwand der Trommel bilden, zu vermeiden.

Bei der Konstruktion wird dies erreicht durch Einsetzen von Beschlagteilen zwischen das Blatt und dessen Auflagerfläche auf der Innenwand der Trommel, welche die Winkel und Zwischenräume ausfüllen, indem ihnen in Anpassung daran ein gekrümmtes Profil verliehen wird.

Präziser ausgedrückt wird jedem Blatt ein praktischerweise flaches Primär- oder Grundflächen-Beschlagteil mit einer Breite größer als die Breite der Grundfläche des Blattes zugeordnet, so dass die passend abgerundeten vorspringenden Teile die beiden linearen Winkel ausfüllen, indem sie diese abrunden.

Jedem Blatt werden außerdem an beiden seitlichen Enden zusätzliche bzw. Kopf-Beschlagteile praktischerweise in Form von Kappen zugeordnet, welche mit einem abgerundeten vorspringenden Rand versehen sind, der den vor den beiden ebenen Seitenwänden befindlichen Winkel ausfüllt, indem dieser abgerundet wird.

Diese Merkmale der Erfindung, sowie weitere Merkmale, werden anhand der Beschreibung eines möglichen, nicht einschränkenden Ausführungsbeispiels mit Hilfe der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. In den Zeichnungen stellen dar:

1 (Blatt I) eine Perspektivansicht einer Trommel, teilweise im Schnitt, welche die erfindungsgemäßen Merkmale wiedergibt;

2 (Blatt II) eine Perspektivansicht des Endes des mit den erfindungsgemäßen Beschlagteilen versehenen Blattes im Detail;

3 (Blatt III) eine geschnittene Frontansicht des Endes eines Blattes mit Basis und erfindungsgemäßer seitlicher Kappe;

4 eine Schnittansicht des Endes des Blattes entlang der Linie IV-IV von 3;

5 eine Seitenansicht des Endes des Blattes im Schnitt entlang der Linie V-V von 1.

Wie aus 1 ersichtlich, besteht die Trommel 1 aus einem zylindrischen Körper mit einem Mantel mit zylindrischer Wand 2, der zwischen den beiden Seitenwänden 3 oder Wangen angeordnet ist.

In der Trommel befinden sich Blätter 4, welche seitlich aus der zylindrischen Wand 2 hervorragen und einen fünfeckigen Querschnitt besitzen.

Wie aus 2 besser ersichtlich, sieht die Erfindung vor, dass an jedem Blatt ein Basis-Beschlagteil 5 und zwei Kopf-Beschlagteile 6 angeordnet sind, bzw. im Kontaktbereich mit der zylindrischen Wand 2 und mit den beiden ebenen Seitenwänden 3.

Wie aus 35 ersichtlich, wird das Basis-Beschlagteil durch einen lamellenförmigen Körper 7 gebildet, der zwischen dem Fuß 8 des Blattes 4 und der zylindrischen Wand 2 eingeklemmt ist, und der seitlich mit zwei gekrümmten Profilteilen herausragt, welche als Längsübergänge zwischen der Wand 10 des Blattes und der zylindrischen Wand dienen, wodurch der durch diese letzteren definierte spitze Winkel vermieden wird.

Das Kopf-Beschlagteil 6 besteht aus einer Kappe 11, welche auf das Ende 12 des Blattes aufgesteckt und zwischen dieser und der Seitenwand 3 eingeklemmt ist.

Ebenso wie das zuvor beschriebene Beschlagteil ist die Kappe 11 mit einem Überkragungsprofil 13 versehen, welches als Kopf-Verbindungsstück zwischen der Wand 10 des Blattes und der Seitenwand 3 dient und den durch diese letzteren definierten spitzen Winkel vermeidet.

Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel besitzt das Überkragungsprofil 13, welches dem Profil des Blattes folgt, eine leicht verbreiterte Grundfläche 14, um die Anschlussfläche zu vergrößern, und ist mit Aufnahmen 15 für das Ende des Basis-Beschlags 5 versehen.

Schließlich ist vorgesehen, dass in eine – vorzugsweise wie das Basis-Beschlagteil 5 – aus Kunststoff bestehenden Rippe 16 der Kappe 11 vor den Arretierungsschrauben 17 des Blattes auf der Wand 3 Distanz-Metallscheiben 18 eingesetzt sind, welche aufgrund ihrer etwas geringeren Dicke als die Dicke der Rippe, einen gleichmäßigen Verschluss, Metall gegen Metall, gestatten.


Anspruch[de]
  1. Trommel zum Walken, Gerben und Färben von Häuten, um diese geschmeidig zu machen, zu färben und zu gerben, umfassend einen sich um eine horizontale Achse drehenden zylindrischen Behälter mit einer zylindrischen Wand (2), die in ihrem Innenraum mit einer Mehrzahl von radialen Vorsprüngen oder Blättern (4) mit fünfeckigem Querschnitt versehen ist, welche sich über den Umfang der gesamten Peripherie der zylindrischen Wand erstrecken, wobei die Trommel dadurch gekennzeichnet ist, dass zwischen den sich gegenüberliegenden Flächen jedes Blattes (4) und der zylindrischen Wand (2) Primär-Beschlagteile (5) mit gekrümmtem Außenprofil eingesetzt sind, welche als Übergänge zwischen jedem Blatt (4) und der zylindrischen Wand (2) dienen, wobei die Trommel weiterhin dadurch gekennzeichnet ist, dass die beiden in Längsrichtung verlaufenden Enden jedes Blattes (4) von seitlichen Wangen (3) begrenzt sind, und dass zwischen den sich gegenüberliegenden Flächen jedes Blattes und jeder Wange zusätzliche, mit gekrümmtem Außenprofil versehene Beschlagteile (6) eingesetzt sind, welche als Übergänge zwischen jedem Blatt und jeder seitlichen Wange (3) angeordnet sind.
  2. Trommel zum Walken, Gerben und Färben nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Primär-Beschlagteil (5) breiter ist als die Grundfläche des Blattes (4) auf dessen Verbindungsniveau mit der zylindrischen Wand (2).
  3. Trommel zum Walken, Gerben und Färben nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Primär-Beschlagteil (5) einen lamellenförmigen Körper (7) umfasst, der zwischen dem Fuß (8) des Blattes (4) und der zylindrischen Wand (2) eingeklemmt ist, und der seitlich mit zwei gekrümmten Profilteilen (9), welche als Längsübergänge zwischen dem Blatt und der zylindrischen Wand dienen, herausragt, wodurch jeder spitze Winkel vermieden wird.
  4. Trommel zum Walken, Gerben und Färben nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass jedes zusätzliche Beschlagteil (6) eine Kappe (11) besitzt, welche auf das Ende (12) jedes Blattes benachbart zur Wange (3) aufgesetzt und zwischen diesem Ende und der Wange (3) eingeklemmt ist, wobei die Kappe mit einem Überkragungsprofil (13) versehen ist, das als Kopf-Verbindungsstück zwischen dem Blatt (10) und der seitlichen Wange (2) dient, wodurch jeder spitze Winkel vermieden wird.
  5. Trommel zum Walken, Gerben und Färben nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Überkragungsprofil (13) eine verbreiterte Grundfläche (14) besitzt, um die Anschlussfläche mit der Wange (3) zu vergrößern.
  6. Trommel zum Walken, Gerben und Färben nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass jedes zusätzliche Beschlagteil (6) mit Anordnungen (15) zur Aufnahme von benachbarten Enden des Primär-Beschlagteils (5) versehen ist.
  7. Trommel zum Walken, Gerben und Färben nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Primär-Beschlagteile (5) und die zusätzlichen Beschlagteile (6) aus Kunststoff gefertigt sind.
  8. Trommel zum Walken, Gerben und Färben nach einem oder mehreren der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass auf einem Steg (16) der Kappe (11) jedes zusätzlichen Beschlagteils (6) vor Arretierungsschrauben (17) der zylindrischen Wand (2) auf jeder Wange (3) Metallscheiben eingesetzt sind, welche Abstandsstücke (18) bilden, deren Dicke etwas geringer als die Dicke des Stegs bemessen ist.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen






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